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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 322/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7029
OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 322/01 (https://dejure.org/2002,7029)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2002 - 3 U 322/01 (https://dejure.org/2002,7029)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 3 U 322/01 (https://dejure.org/2002,7029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; AMG § 2 Abs. 1; ; AMG § 21 Abs. 1; ; Richtlinie 65/65/EWG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Negative Feststellungsklage aus Wettbewerbsrecht mit dem Ziel, es dem Beklagten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwekken des Wettbewerbs Ärzte und Kliniken aufzufordern, ein bestimmtes Medikament im Rahmen einer Kombinationstherapie zu verordnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfallen des Feststellungsinteresses bei Aufgabe der Berühmung eines (vermeintlichen) Unterlassungsanspruchs; Widerruflicher Verzicht auf die Berühmung; Ernstliche und endgültige Aufgabe; Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels; Begriff des Fertigarzneimittels ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.11.1984 - 3 C 6.84

    Arzneimittel - Fertigarzneimittel - Zulassungspflichtigkeit - Trockensubstanzen - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 322/01
    Streitig ist, ob ein Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 AMG bereits dann vorliegt, wenn ein Grundstoff hergestellt wird, der ausschließlich den vorgenannten arzneilichen Zwecken dienen kann (so wohl Kloesel/Cyran, AMG, § 2 AMG Anm. 12; BVerwGE 70, 284 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 27. März 1997, Az.: 25 B 96.2040, PharmaRecht 1997, 479 ff.), oder ob darüber hinaus auch zu verlangen ist, daß keine wesentliche weitere Bearbeitung mehr erforderlich ist, bevor diese Stoffe den verfolgten arzneilichen Zwecken dienen können (…so Rehmann, AMG, 1999, § 2 Rn. 3; offen BVerwG, LRE 36, 389 ff.).

    Durch die dann notwendig werdende Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Veränderungen eines Mittels vor seiner Verabreichung würde die rechtliche Anwendung des AMG unpraktikabel werden (BVerwGE 70, 284 ff.).

  • VGH Bayern, 27.03.1997 - 25 B 96.2040
    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 322/01
    Streitig ist, ob ein Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 AMG bereits dann vorliegt, wenn ein Grundstoff hergestellt wird, der ausschließlich den vorgenannten arzneilichen Zwecken dienen kann (so wohl Kloesel/Cyran, AMG, § 2 AMG Anm. 12; BVerwGE 70, 284 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 27. März 1997, Az.: 25 B 96.2040, PharmaRecht 1997, 479 ff.), oder ob darüber hinaus auch zu verlangen ist, daß keine wesentliche weitere Bearbeitung mehr erforderlich ist, bevor diese Stoffe den verfolgten arzneilichen Zwecken dienen können (…so Rehmann, AMG, 1999, § 2 Rn. 3; offen BVerwG, LRE 36, 389 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1995 - 13 A 1363/94

    Zuständigkeit der Kreisordnungsbehörde; Überwachung eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 322/01
    Bei dem Ribavirin handelt es sich nicht um ein Fertigarzneimittel im Sinne von § 4 Abs. 1 AMG, denn es wird zwar von der Klägerin im voraus hergestellt, wird jedoch von ihr nicht in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Juni 1995, Az.: 13 A 1363/94, LRE 32, 433 ff.).
  • OLG Köln, 22.02.2017 - 6 U 101/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung einer Apotheke als "Tattoo-Apotheke"; …

    Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bestimmung der Frage, ob ein Fertigarzneimittels vorliegt, in Abgrenzung zum Defektur- oder Rezepturarzneimittel (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.03.2003 - 6 U 160/02, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 25.07.2002 - 3 U 322/01, MD 2003, 205;… Winnands in Kügel/Müller/Hofmann, AMG, § 21 Rn. 17;… Rehmann, AMG, 3. Aufl., § 21 Rn. 1, 3 f.; wohl auch OLG München, Urteil vom 06.05.2010 - 29 U 4316/09, GRUR-RR 2011, 107; aA OLG Schleswig, Urteil vom 27.11.2001 - 6 U 57/01, OLGR 2002, 75).
  • OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 160/02

    Werbung mit nicht zugelassenen Arzneimitteln wettbewerbswidrig

    Der Senat hat gemäß § 543 Abs. 2 ZPO die Revision zugelassen, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und überdies die Gefahr divergierender Entscheidungen besteht, nachdem das Oberlandesgericht Hamburg in dem vorgenannten Rechtsstreit 3 U 322/01 die Revision zugelassen und die hiesige Beklagte dieses beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 230/02 geführte Rechtsmittel eingelegt und begründet hat.
  • AG Bochum, 22.12.2009 - 63 C 134/09

    Mietstreitigkeit

    Unter welchen Umständen das Feststellungsinteresse wegfällt, wenn sich jemand eines Anspruchs berühmt hat und diese Berühmung aufgibt, ist Tatfrage und richtet sich daher nach dem Umständen des Einzelfalls (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.07.2002, 3 U 322/01, nachlesbar bei Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2244
OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02 (https://dejure.org/2002,2244)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.12.2002 - 10 UF 676/02 (https://dejure.org/2002,2244)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 10 UF 676/02 (https://dejure.org/2002,2244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2; ; SGB III § 141; ; SGB III § 159

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2; SGB III § 141 § 159
    Zu den Voraussetzungen für eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und zur Frage der Anrechnung des Verdienstes aus Nebeneinkünften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nebentätigkeit Pflicht für Unterhaltsschuldner?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umschüler mit Vaterpflichten - Für den Unterhalt minderjähriger Kinder müssen Umschüler nebenher Geld verdienen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit ; Minderjähriges unverheiratetes Kind ; Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit ; Geförderte Maßnahme der Fortbildung oder Umschulung ; Unterhaltsrechtliche Anerkennung; Anrechnung des fiktiven Erwerbseinkommens ; Voraussetzungen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 512
  • NJ 2003, 209
  • FamRZ 2003, 1206
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
    Bei der Festsetzung des notwendigen Eigenbedarfs kommt es aber nicht in erster Linie auf die individuelle Lebensstellung des Unterhaltsverpflichteten an; vielmehr ist diese bestimmt von dem Erfordernis, die Grenze der Inanspruchnahme generalisierend zu bestimmen (BGH FamRZ 1982, 365) .

    Dies schließt es zwar nicht aus, im Einzelfall im Hinblick auf eine ausgeübte Nebentätigkeit die Selbstbehaltssätze angemessen zu erhöhen (vgl. die Vorbemerkung zu den Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden, BGH FamRZ 1982, 365); erforderlich ist aber in jedem Fall, dass von dem Unterhaltsverpflichteten Umstände vorgetragen werden, die eine solche Heraufsetzung rechtfertigen könnten.

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
    Dabei obliegt ihm eine erhöhte Arbeitspflicht unter gesteigerter Ausnutzung seiner Arbeitskraft: Er ist unter Umständen verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen oder Arbeiten unterhalb seines Ausbildungsniveaus - auch Aushilfstätigkeiten - zu übernehmen (BGH FamRZ 1994, 372; Senat, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 10 WF 384/97 - Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, § 1 Rdnr.379).
  • OLG Dresden, 20.01.1999 - 20 UF 548/98

    Zahlung von Kindesunterhalt; Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs; Grenzen …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
    Hierbei ist davon auszugehen, dass einem Umschüler grundsätzlich nur der Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen zusteht (OLG Dresden - 20. Senat, FamRZ 1999, 1015) .
  • OLG Köln, 30.01.1998 - 4 UF 153/97

    Verschärfte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigem Kind; Unterhalt; …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
    Auch in einem solchen Fall ist der Unterhaltspflichtige aber gehalten, neben seiner Ausbildung eine zumutbare Nebentätigkeit aufzunehmen (…BGH, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1998, 3127; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 3 JS 66/99 [richtig: 3 WF 69/99 - d. Red.] - Juris).
  • OLG Naumburg, 26.05.1999 - 3 WF 69/99
    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
    Auch in einem solchen Fall ist der Unterhaltspflichtige aber gehalten, neben seiner Ausbildung eine zumutbare Nebentätigkeit aufzunehmen (…BGH, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1998, 3127; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 3 JS 66/99 [richtig: 3 WF 69/99 - d. Red.] - Juris).
  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    Auch der erkennende Senat hat, wenn nicht einmal der Regelunterhalt gezahlt werden soll, strenge Maßstäbe zur Erfüllung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit aufgestellt und Nebentätigkeiten grundsätzlich eher als zumutbar erachtet (OLG Dresden, a.a.O., vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2003, 1206: Nebentätigkeit eines Umschülers bis zu 48 Std. wöchentlich nach der Arbeitszeitverordnung zumutbar).
  • OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06

    Selbstbehalt; Umschüler

    Jedenfalls aus dem Blickwinkel der Beklagten begegnet diese Berechnung keinen Bedenken: Allenfalls ließe sich umgekehrt die Frage stellen, ob einem Umschüler tatsächlich nur der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen zugute kommen soll (so allerdings das in anderer Besetzung ergangene Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Dresden vom 20.01.1999, FamRZ 1999, 1015; ebenso OLG Dresden -10. Zivilsenat - FPR 2003, 481; dagegen mit Recht OLG Dresden - 22. Zivilsenat -, Beschlüsse vom 09.02.2001, 22 UF 590/00 und vom 23.07.2004, 22 UF 117/04).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 10 WF 139/07

    Kindesunterhalt: Pflicht des Unterhaltsschuldners zu Bewerbungsbemühungen während …

    Die Umschulung entbindet den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Obliegenheit, sich auf dem freien Arbeitsmarkt um eine Anstellung zu bemühen (…OLG Bremen, a.a.O.; OLG Hamm, OLGR 2003, 173; OLGR 2004, 134; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1206; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 2003, 1960).
  • OLG Naumburg, 17.02.2005 - 14 UF 182/04

    Zur Zumutbarkeit von monatlich 30 konkreten auf die entsprechenden …

    Selbst bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit muss der Unterhaltsverpflichtete, der gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB alle verfügbaren Mittel zu seinem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden hat, alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um durch sofortige Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit und notfalls auch einer ergänzenden Nebenerwerbstätigkeit (s. dazu unlängst OLG Dresden, FamRZ 2003, S. 1206) seine Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. so schnell als möglich wiederherzustellen.
  • OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 9 WF 411/06

    Prozesskostenhilfe; Kindesunterhalt: Darlegungslast hinsichtlich eigener …

    Da die gesteigerte Erwerbsobliegenheit für privilegierte volljährige Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 BGB besteht, muss der Unterhaltspflichtige grundsätzlich im Einzelnen darlegen, warum die Umschulungsmaßnahme geboten war (vgl.: Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2003, 1960 ff.; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1206).
  • OLG Naumburg, 05.11.2004 - 14 WF 210/04

    Voraussetzungen für die "hinreichende Erfolgsaussicht" im Sinne des § 114 ZPO

    Seine Leistungsfähigkeit bestimmt sich nämlich nicht allein nach seinem tatsächlichen Einkommen, sondern nach den in zumutbarer Weise erzielbaren Einkünften, weil er zur Sicherstellung des Mindestunterhalts gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt, die sich auch, sofern nötig, bei einem vollschichtig Erwerbstätigen auf die Aufnahme einer geeigneten Nebentätigkeit erstreckt (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2003, 1206; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1178, Wiedenlübbert, Erhöhte Erwerbsobliegenheit des Barunterhaltspflichtigen, NJ 2002, 337 ff.).
  • OLG Naumburg, 05.02.2004 - 14 UF 258/03

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Leistungsfähigkeit eines …

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  • OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 149/05
    Allein die Bewilligung der Umschulung durch das Arbeitsamt reicht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht aus, die Umschulung unterhaltsrechtlich akzeptieren zu können: Die Bewilligung einer Umschulung durch das Arbeitsamt stellt lediglich ein Indiz dafür dar, daß die Person von seiten des Arbeitsamtes nicht mehr zu vermitteln war (BGH FamRZ 1994, 372, 374 = EzFamR BGB § 1603 Nr. 21 = BGHF 8, 1423; OLG Bremen FamRZ 1996, 957; OLG Brandenburg JAmt 2007, 446), entbindet sie jedoch nicht von der Obliegenheit, sich auf dem freien Arbeitsmarkt um eine Anstellung zu bemühen (OLG Dresden FamRZ 2003, 1206; OLG Hamm FamRZ 2004, 1574).
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dejure.org Übersicht OLG Dresden

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9929
OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02 (https://dejure.org/2003,9929)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.02.2003 - 7 U 128/02 (https://dejure.org/2003,9929)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 7 U 128/02 (https://dejure.org/2003,9929)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Überbau: Duldungspflicht bei nachträglich angebautem Eingang mit Einfassung auf dem Nachbargrundstück

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 1 BGB ; § 912 BGB ; § 1004 BGB ; § 1004 Abs. 1 BGB ; § 1004 Abs. 2 BGB ; § 529 Abs. 2 ZPO ; § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO
    Voraussetzungen der Duldungspflicht in Bezug auf nachbarschaftliche Grundstücksbeeinträchtigungen durch Werbeschilder und Geschäftseingänge; Voraussetzungen einer rechtmäßigen Bebauung i.S.d. § 912 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Duldungspflicht aus nachbarrechtlichem ...

  • Judicialis

    BGB § 97 Abs. 1; ; BGB § 912; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 912; BGB § 1004 Abs. 1, 2
    Keine Duldungspflicht gem. §§ 912 , 1004 Abs. 2 BGB bei nachträglicher Bildung eines Eingangs zu einem Ladenlokal sowie der dazugehörigen Eingangsumfassung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Duldungspflicht in Bezug auf nachbarschaftliche Grundstücksbeeinträchtigungen durch Werbeschilder und Geschäftseingänge; Voraussetzungen einer rechtmäßigen Bebauung i.S.d. § 912 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Duldungspflicht aus nachbarrechtlichem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duldung einer nachträglichen Überbauung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.1986 - V ZR 17/85

    Neigung der Grenzmauer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
    So trifft die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 97, 292 ff. die Neigung einer bereits vorhandenen Grenzmauer eines Gebäudes (und damit eines bereits vorhandenen Baukörpers).

    Die danach vorzunehmende Differenzierung zwischen einem nachträglich angefügten (äußerlich abtrennbaren) Bauteil und einem dem vorhandenen Baukörper selbst vergrößernden oder einen selbständigen Baukörper bildenden Neubau entspricht auch dem Zweck des § 912 BGB, der lediglich verhindern will, dass bei einem sogenannten entschuldigten Grenzüberbau vorhandene Bauwerke nachträglich mindestens teilweise wieder abgerissen werden müssen (vgl. BGHZ 97, 292, 294).

  • BGH, 22.09.1972 - V ZR 8/71

    Gebäude i. S. § 912; Duldungspflicht bei nachbarlichem Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
    Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das durch räumliche Umfriedung gegen äußere Einflüsse Schutz gewährt und den Eintritt von Menschen gestattet (BGH DB 72, 2298).

    Die sich aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis ergebenden Pflichten können nur ausnahmsweise zu einer Einschränkung des Eigentums des Nachbarn führen (BGH DB 72, 2298).

  • BGH, 26.04.1961 - V ZR 203/59
    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
    Die weiterhin zitierte Entscheidung des BGH LM Nr. 9 (= BGH MDR 61, 670) betrifft ebenfalls die Erweiterung eines Gebäudes durch Hinausrücken einer Mauer, mithin die Vergrößerung eines bereits vorhandenen Baukörpers.
  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
    Insoweit kann auf die zutreffenden Ausführungen in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils verwiesen werden, wonach schuldrechtliche Vereinbarungen ohne dingliche Sicherung den Rechtsnachfolger nicht binden (vgl. BGHZ 66, 37, 39; NJW 83, 1113 oben).
  • BGH, 24.02.1983 - IX ZR 42/82

    Begriff der Zuwendung; Ausschluß der Rückforderung überschüssigen Unterhalts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
    Insoweit kann auf die zutreffenden Ausführungen in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils verwiesen werden, wonach schuldrechtliche Vereinbarungen ohne dingliche Sicherung den Rechtsnachfolger nicht binden (vgl. BGHZ 66, 37, 39; NJW 83, 1113 oben).
  • BayObLG, 02.07.1990 - BReg. 1 Z 285/89
    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
    Eine Baugenehmigung reicht nämlich in aller Regel nicht aus, um eine Duldungspflicht im Sinne des § 1004 Abs. 2 BGB zu begründen (vgl. BGH LM Nr. 44; BayObLG ZMR 90, 418;… Staudinger-Gursky BGB, 13. Aufl., Rn. 177 zu § 1004 mit weiteren Nachweisen;… Palandt- Bassenge, BGB, 62. Aufl., Rn. 40 zu § 1004).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4061
OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02 (https://dejure.org/2002,4061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2002 - 27 U 66/02 (https://dejure.org/2002,4061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2002 - 27 U 66/02 (https://dejure.org/2002,4061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Einlagen aufgrund des Widerrufs der Zeichnung einer Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter; Geltendmachung eines Fehlers nach vollzogenem Beitritt eines Anlegers zu einer Publikumspersonengesellschaft; Recht auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 705; AktG §§ 291 ff.
    Anwendung der Grundsätze zur fehlerhaften Gesellschaft auf den Beitritt als stiller Gesellschafter zu einer Aktiengesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1151
  • BB 2003, 653
  • NZG 2003, 228
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 294/93

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Verschmelzung zweier GmbH mangels Eintragung …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    In der u.a. von Altmeppen a.a.O. angeführten Entscheidung in NJW 1996, 659 hat der BGH ausgeführt, daß im Kapitalgesellschaftsrecht stets die konstitutiv wirkende Eintragung ins Handelsregister erforderlich sei, um einen Vollzug anzunehmen (…a.a.O. S. 660).

    Das spricht nach Auffassung des erkennenden Senats dafür, daß der BGH in der Entscheidung NJW 1996, 659, die den anders gelagerten Fall einer Verschmelzung betraf, von dieser früheren Auffassung nicht abweichen wollte.

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Nicht einmal ein durch arglistige Täuschung (§ 123 BGB) veranlaßter Beitritt eines Anlegers zu einer Publikumspersonengesellschaft führt zur Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Anfechtungsvorschriften mit der Folge, daß die gesellschaftsrechtliche Stellung ex tunc beendet wird und die gezahlten Einlagen zurückzugewähren sind; vielmehr kann bei einer in Vollzug gesetzten Gesellschaft der getäuschte Anleger seine Mitgliedschaft allein durch ein ex nunc wirkendes Austrittsrecht beenden und erhält in diesem Fall - Zug um Zug gegen Übertragung seiner Beteiligung - sein Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt (BGH NJW 2000, 3558, 3559; NJW 2001, 2718, 2720, jeweils m.w.N.; st. Rechtspr.).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Nicht einmal ein durch arglistige Täuschung (§ 123 BGB) veranlaßter Beitritt eines Anlegers zu einer Publikumspersonengesellschaft führt zur Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Anfechtungsvorschriften mit der Folge, daß die gesellschaftsrechtliche Stellung ex tunc beendet wird und die gezahlten Einlagen zurückzugewähren sind; vielmehr kann bei einer in Vollzug gesetzten Gesellschaft der getäuschte Anleger seine Mitgliedschaft allein durch ein ex nunc wirkendes Austrittsrecht beenden und erhält in diesem Fall - Zug um Zug gegen Übertragung seiner Beteiligung - sein Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt (BGH NJW 2000, 3558, 3559; NJW 2001, 2718, 2720, jeweils m.w.N.; st. Rechtspr.).
  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90

    Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Andererseits hat er sich hierbei nicht mit seiner früheren Entscheidung in NJW 1992, 505 auseinandergesetzt, in der er die Notwendigkeit der Eintragung ins Handelsregister zum Vollzug für einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag noch ausdrücklich verneint hat.
  • BGH, 05.11.2001 - II ZR 119/00

    Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Zudem hat der BGH auch in der Entscheidung NJW 2002, 822 die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf einen mangels Eintragung in das Handelsregister nichtigen Organ- und Ergebnisvertrag angewendet.
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Diese Grundsätze verbieten eine rückwirkende Auflösung des Vertragsverhältnisses auch unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes und gestatten nur ggf. die sofortige Abwicklung aufgrund außerordentlicher Kündigung (vgl. BGH NJW 1993, 2107).
  • BFH, 03.03.1998 - VIII B 62/97

    Mitunternehmerschaft bei fehlerhafter Gesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Rn. 41 Der Bundesfinanzhof hat die Frage, ob ein wegen fehlender oder fehlerhaft erteilter Zustimmung der Hauptversammlung unwirksamer Teilgewinnabführungsvertrag durch die Aufnahme eines stillen Gesellschafters durch eine AG Bestandsschutz nach den Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft genießt, offen gelassen, aber ausgeführt, daß gewichtige Gründe dafür sprächen, den schutzwürdigen Interessen der stillen Gesellschafter Vorrang vor dem Schutzzweck der §§ 293, 294 AktG einzuräumen, so daß der besondere Schutzzweck der §§ 293 ff AktG jedenfalls bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Beurteilung der Anwendung der Rechtsgrundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft nicht entgegenstehe (BFH NZG 1998, 653).
  • OLG Stuttgart, 16.06.1999 - 20 U 5/99
    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Im Gegensatz dazu führt der Teilgewinnabführungsvertrag i.S.v. § 292 AktG eben zu keiner Strukturänderung bei den Vertragspartnern, und die hier vorliegende stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft, auf die nach Rechtsprechung und herrschender Meinung die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft regelmäßig Anwendung finden (…vgl. auch die Nachweise bei Altmeppen a.a.O. § 292 Rdn. 41 Fußnote 79; ferner OLG Stuttgart NZG 2000, 93).
  • LG Göttingen, 20.08.2002 - 3 O 5/02
    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Rn. 36 Es ist deshalb in Erwägung zu ziehen, daß jedenfalls bei einer längeren Dauer dieses Schwebezustandes, insbesondere wenn der abgeschlossene Vertrag nicht alsbald der Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird, dem Anleger in analoger Anwendung des § 178 BGB ein Recht auf Widerruf der abgegebenen Willenserklärungen zugebilligt wird (so LG Göttingen, Urteil vom 20.08.2002 - 3 O 5/02).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2004 - 16 U 204/03
    Rn. 34 Dahinstehen kann, ob es sich bei den atypisch stillen Gesellschaftsverträgen, mit denen die Kläger am Gewinn der Beklagten beteiligt werden, rechtlich um Teilgewinnabführungsverträge im Sinne von § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG handelt (vgl. dazu OLG Stuttgart, OLGR 1999, 285, 286; OLG Braunschweig, ZIP 2003, 1793, 1794 f.;… Urt. v. 9.1.2002 - 3 U 137/01; OLG Hamm, ZIP 2003, 1151, 1153), die erst mit Zustimmung der Hauptversammlung und anschließender Eintragung ins Handelsregister wirksam werden (§§ 293 Abs. 1, 294 Abs. 2 AktG) und die bis dahin schwebend unwirksam sind.

    Darauf, ob und - wenn ja - unter welchen Voraussetzungen sich der Vertragspartner eines schwebend unwirksamen Beteiligungsvertrag während des Schwebezustandes von diesem einseitig lösen kann (vgl. dazu OLG Braunschweig, ZIP 2003, 1793, 1794 f.;… Urt. v. 9.1.2002 - 3 U 137/0; OLG Hamm, ZIP 2003, 1151, 1153), kommt es vorliegend nicht an.

    Eine weitere Belehrung über den Inhalt der § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB ist nicht notwendig (vgl. BGH, NJW 1994, 1800, 1801; OLG Frankfurt, ZIP 2004, 32, 33; OLG Hamm, ZIP 2003, 1151, 1152; OLG Dresden, ZIP 2002, 1293, 1294).

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2005 - 16 U 114/04
    Darauf, ob und wie sich der Vertragspartner eines schwebend unwirksamen Beteiligungsvertrages während des Schwebezustandes von diesem einseitig lösen kann (vgl. dazu OLG Braunschweig, ZIP 2003, 1793, 1794 f.;… Urt. v. 9.1.2002 - 3 U 137/0; OLG Hamm, ZIP 2003, 1151, 1153), kommt es bei dieser Sach- und Rechtslage nicht an.
  • LG Berlin, 22.06.2009 - 18 O 395/08
    Da der Vertrag mithin auch zu diesem Zeitpunkt (eindreiviertel Jahre nach dem Beitrittsantrag) noch schwebend unwirksam war, stand der Beklagten in entsprechender Anwendung von § 178 BGB jedenfalls ein "rücktrittsähnliches Gestaltungsrecht" zu (vgl. dazu OLG Hamm in NZG 2003, 228 [229]), welches sie konkludent ausgeübt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.01.2003 - 23 U 9/02 RhSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6809
OLG Karlsruhe, 31.01.2003 - 23 U 9/02 RhSch (https://dejure.org/2003,6809)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.01.2003 - 23 U 9/02 RhSch (https://dejure.org/2003,6809)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 23 U 9/02 RhSch (https://dejure.org/2003,6809)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deutliche Herabsetzung der Fahrt eines Binnenschiffes wegen Vermeidung einer Grundberührung; Warnung der nachfolgenden Schifffahrt in besonderer Weise; Geltung der Grundsätze über den Anscheinsbeweis für das festzustellende Mitverschulden; Havarie durch Anfahren von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 237
  • VersR 2004, 1438
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 05.12.1978 - 3 U 75/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2003 - 23 U 9/02
    Seine Interessenten hätten bei dieser Sachlage Tatsachen behaupten und beweisen müssen, die geeignet gewesen wären, den gegen die Schiffsführung von MS "K." sprechenden Anscheinsbeweis zu erschüttern (vgl. RhSchOG Köln, VersR 1978, 344 und 1979, 439).

    Erfahrungsgemäß ist ein derartiger Unfall in der Schifffahrt - ähnlich wie im Straßenverkehr - regelmäßig nur mit mangelnder Aufmerksamkeit oder zu dichtem Auflaufen oder einer überhöhten Geschwindigkeit auf Seiten des auffahrenden Schiffes erklärbar (RhSchOG Köln, VersR 1979, 439, 440).

  • OLG Köln, 20.03.2018 - 3 U 209/13

    Havarie der "Waldhof"

    Rn. 88 Damit kann auch dahinstehen, ob angesichts der massiven Pflichtverstöße der Schiffsführung des TMS "X" in Form der gravierend fehlerhaften Beladung i.S.d. § 1.07 Nr. 3 RheinSchPV - von der die Klägerin auf der Grundlage des WSV-Berichts und des Gutachtens des Sachverständigen C selbst ausgeht - sowie der unterbliebenen Warnung des übrigen Schiffsverkehrs über die erhebliche Instabilität des Schiffes auch im Lichte des hier für eine mögliche Haftungsverteilung allein zur Anwendung kommenden § 92c BinSchG ausnahmsweise die demgegenüber, wenn man denn überhaupt eine solche annehmen wollte, allenfalls relativ geringfügige Pflichtverletzung der Schiffsführung des GMS "B" so weit zurücktritt, dass eine Haftungsquote nicht auszusprechen wäre (vgl. hierzu etwa: Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urt. v. 31.01.2003 - 23 U 9/02 RhSch, zit. nach juris).
  • KG, 07.10.2021 - 22 U 25/21

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen wegen (Kleinfahrzeug-) …

    Eine Haftungsquote kommt im Ergebnis einer Abwägung nach § 92c Abs. 1 BinSchG bzw. § 254 Abs. 1 BGB i.V.m. § 404 BGB also nur in Betracht, wenn auch ein ursächliches Mitverschulden des Versicherungsnehmers der Klägerin feststehen würde (vgl. auch Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 31. Januar 2003 - 23 U 9/02 RhSch - juris Rn. 31: "festzustellende Mitverschulden", Rn. 31 bis Rn. 35) und dem Beklagten gegen den Versicherungsnehmer der Klägerin ebenfalls dem Grunde nach ein Schadenersatzanspruch wegen eines (Mit-) Verschuldens des Zedenten i.V.m. § 92b BinSchG zustände.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 1 U 3/02 RhSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7479
OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 1 U 3/02 RhSch (https://dejure.org/2002,7479)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2002 - 1 U 3/02 RhSch (https://dejure.org/2002,7479)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 1 U 3/02 RhSch (https://dejure.org/2002,7479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    RhSchPVO § 6.16

  • rechtsportal.de

    RhSchPVO § 6 .16
    Hauptwasserstraße; Nebenwasserstraße; Ausfahrt; Sorgfaltspflichten; Anscheinsbeweis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hauptwasserstraße; Nebenwasserstraße; Ausfahrt; Sorgfaltspflichten; Anscheinsbeweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 754
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 1 U 3/02
    Im Straßenverkehr spricht bei einem Zusammenstoß auf einer Kreuzung oder an einer Straßeneinmündung der erste Anschein für eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung durch den Wartepflichtigen, wenn er die Vorfahrtsstraße überquert oder nach links einbiegt (vgl. BGH NJW 1976, 1317, 1982, 2668); hingegen spricht kein Anscheinsbeweis für eine Vorfahrtsverletzung desjenigen, der nach rechts in die Vorfahrtsstraße einbiegt und dabei mit einem von rechts kommenden Vorfahrtsberechtigten zusammenstößt (BGH NJW 1982, 2668, OLG Köln VersR 1992, 68;… vgl. ferner Hentschel, Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. (2001), § 8 StVO Rdnr.69).
  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 1 U 3/02
    Im Straßenverkehr spricht bei einem Zusammenstoß auf einer Kreuzung oder an einer Straßeneinmündung der erste Anschein für eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung durch den Wartepflichtigen, wenn er die Vorfahrtsstraße überquert oder nach links einbiegt (vgl. BGH NJW 1976, 1317, 1982, 2668); hingegen spricht kein Anscheinsbeweis für eine Vorfahrtsverletzung desjenigen, der nach rechts in die Vorfahrtsstraße einbiegt und dabei mit einem von rechts kommenden Vorfahrtsberechtigten zusammenstößt (BGH NJW 1982, 2668, OLG Köln VersR 1992, 68;… vgl. ferner Hentschel, Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. (2001), § 8 StVO Rdnr.69).
  • BGH, 05.12.1974 - II ZR 84/73

    Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens - Sorgfaltspflichtverletzung eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 1 U 3/02
    Der Ausfahrende muss stets sorgfältig navigieren, weil es vor allem bei seiner Einordnung in den durchgehenden Verkehr, der ihm gegenüber im gewissen Umfang bevorrechtigt ist, zu gefährlichen Situationen kommen kann (vgl. BGH, VersR 1975, 318).
  • BGH, 05.02.1979 - II ZR 94/78

    Schiff - Nebenwasserstraße - Hauptwasserstraße - Kreuzung - Bergfahrt - Risiko - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 1 U 3/02
    Er muss sich unter Umständen bei einer Ausfahrt dem Strom so nähern, dass ihm nach einer Wahrschau eines auf dem Vorschiff als Ausguck aufgestellten Besatzungsmitglied noch ein Anhalten möglich ist (…vgl. Bemm / von Waldstein a.a.O RhPVO § 6.16 Rn. 20 m.w.N.; vgl. ferner zu den Sorgfaltspflichten eines aus einer Nebenwasserstraße ausfahrenden Fahrzeugs BGH, VersR 1966, 682; 1979, 438).
  • OLG Köln, 19.10.1989 - 1 U 40/89

    Anscheinsbeweis für Verschulden eines Wartepflichtigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 1 U 3/02
    Im Straßenverkehr spricht bei einem Zusammenstoß auf einer Kreuzung oder an einer Straßeneinmündung der erste Anschein für eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung durch den Wartepflichtigen, wenn er die Vorfahrtsstraße überquert oder nach links einbiegt (vgl. BGH NJW 1976, 1317, 1982, 2668); hingegen spricht kein Anscheinsbeweis für eine Vorfahrtsverletzung desjenigen, der nach rechts in die Vorfahrtsstraße einbiegt und dabei mit einem von rechts kommenden Vorfahrtsberechtigten zusammenstößt (BGH NJW 1982, 2668, OLG Köln VersR 1992, 68;… vgl. ferner Hentschel, Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. (2001), § 8 StVO Rdnr.69).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 82/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12579
OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 82/01 (https://dejure.org/2002,12579)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2002 - 10 U 82/01 (https://dejure.org/2002,12579)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2002 - 10 U 82/01 (https://dejure.org/2002,12579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 1
    Pflichten des Vermieters eines Lebensmittelmarktes

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 11 O 628/00
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 82/01

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 107
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1975 - VIII ZR 122/74

    Begriff der Überlassung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 82/01
    Nur wenn hiernach der Gebrauch der Mietsache notwendig deren Besitz voraussetzt, gehört zur Gebrauchsgewährung auch die Verschaffung des Besitzes (vgl. BGH WM 1989, 229; BGHZ 65, 137 (139 f) = NJW 1976, 105 = LM § 571 BGB Nr. 23).
  • LG Wiesbaden, 17.02.2016 - 11 O 39/15

    Mietvertragliche Vereinbarung der Zahlung einer Rückbaupauschale

    Flächen und Räume, die ein Mieter neben anderen Mietern nur mitbenutzen darf, sind jedoch nicht mitvermietet (…KG 8 U 3716/98, Rn. 41, zitiert nach juris;… KG 8 U 168/12, Rn. 4, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf 10 U 82/01, Rn. 10, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.01.2003 - 8 W 32/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25536
OLG Koblenz, 27.01.2003 - 8 W 32/03 (https://dejure.org/2003,25536)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.01.2003 - 8 W 32/03 (https://dejure.org/2003,25536)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - 8 W 32/03 (https://dejure.org/2003,25536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 407a Abs. 2 S. 1 § 485
    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 18.09.1996 - 2 W 151/96

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2003 - 8 W 32/03
    Ein selbständiges Beweisverfahren ist beendet, wenn die den Parteien gemäß § 411 Abs. 2 Satz 2 ZPO gesetzte Frist abgelaufen oder - mangels einer solchen Fristsetzung - ein angemessener Zeitraum seit der Mitteilung des Gutachtens an die Parteien verstrichen ist, ohne dass die Parteien gegen das Gutachten Einwendungen erhoben, um Ergänzung des Gutachtens (§§ 12 Abs. 1, 492 Abs. 1 ZPO ) gebeten oder die Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens (§§ 411 Abs. 3, 491 Abs. 3, 492 Abs. 1 ZPO ) beantragt haben (OLG Köln, NJW-RR 1997, 1220 ).
  • OLG Koblenz, 24.04.2001 - 8 W 253/01

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2003 - 8 W 32/03
    Vorliegend ist eine Frist gesetzt worden, die nach Verlängerung insgesamt 6 Wochen betragen hat und die damit auch unter Berücksichtigung des Umfangs und des Gehalts des Gutachtens (Beschluss des Senats vom 24. April 2001, OLGR 2001, 433) ausreichend bemessen war.
  • OLG Koblenz, 13.03.2015 - 10 W 135/15

    Rechtstellung des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren

    Der Gegenantrag ist jedoch unzulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren beendet ist (in Anknüpfung an OLG Hamm, 25.11.2004 - 12 W 40/04, IBRRS 2005, 2570; OLG Koblenz, 27.01.2003 - 8 W 32/03 - OLGR 2003, 162 f.; Werner-Pastor, ebd.).*).

    Der Gegenantrag ist jedoch unzulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren beendet ist (in Anknüpfung an OLG Hamm, 25.11.2004 - 12 W 40/04, IBRRS 2005, 2570; OLG Koblenz, 27.01.2003 - 8 W 32/03 - OLGR 2003, 162 f.; Werner-Pastor, ebd.).*).

    Der Gegenantrag ist unzulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren beendet ist (OLG Hamm, Beschluss vom 25. November 2004 - 12 W 40/04 - BauR 2005, 75 2 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Januar 2003 - 8 W 32/03 - OLGR 2003, 162 f.; Werner-Pastor, ebd.).

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