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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3875
OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04 (https://dejure.org/2004,3875)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.04.2004 - 3 U 68/04 (https://dejure.org/2004,3875)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. April 2004 - 3 U 68/04 (https://dejure.org/2004,3875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; BGB § 260; ; BGB § 562b

  • nomos.de PDF, S. 45

    §§ 935, 940 ZPO; §§ 260, 562b BGB
    Vermieterpfandrecht und Geltendmachung des Auskunftsanspruchs des Vermieters zu vom Mieter entfernten Sachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auskunftspflicht des Mieters über von ihm in die Mietsache eingebrachte und nach Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs entfernte Sachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Der Auskunftsanspruch eines Vermieters betrifft auch mieterfremde Sachen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausgeräumt und "verzogen" - Was der Vermieter tun kann, wenn der Mieter seine Sachen fortbringt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfernung eingebrachter Sachen aus Mieträumen gegen den Willen des Vermieters; Geltendmachung des Vermieterpfandrechts zur Rückgabe der aus den Mieträumen entfernten Sachen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung; Auskunftsanspruch des Vermieters auf Durchsetzung und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1109
  • NZM 2005, 440
  • NJ 2004, 421
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.1996 - IV ZR 62/96

    Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtsvertrages

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04
    Droht die Entfernung aus den Mieträumen, so kann er dem Mieter diese durch einstweilige Verfügung untersagen, wobei an die Konkretisierung der Sachen in dem Verfügungsantrag keine übermäßigen Anforderungen zu stellen sind; es genügt, dass er zur Identifizierung der Sachen lediglich auf das vorherige Einbringen in die Mieträume verweist (vgl. OLG Köln ZIP 1984, 89; OLG Stuttgart NJW 1997, 521; OLG Hamm MDR 2000, 386).
  • OLG Hamm, 29.11.1991 - 26 W 15/91
    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04
    Die überwiegende Auffassung lässt hiervon eine Ausnahme nur zu, wenn die von der Auskunft abhängende Realisierung des Hauptanspruchs für den Gläubiger von existenzieller Bedeutung ist (OLG Hamm NJW-RR 1992, 640;… Musielak/Huber, a.a.O., § 940 Rz. 18;… Zöller/Vollkommer, ZPO, § 940 Rz. 8 Stichwort: Auskunft;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 940 Rz. 17 Stichwort: Auskunft).
  • OLG Rostock, 24.09.1997 - 1 W 183/97
    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04
    Das OLG Rostock (WM 1998, 1530) hat sich demgegenüber zu Gunsten einer durch Globalzession gesicherten Bank für einen im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgbaren Anspruch auf Auskunft über den abgetretenen Forderungsbestand ausgesprochen .
  • OLG Köln, 19.09.1983 - 12 U 40/83
    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04
    Droht die Entfernung aus den Mieträumen, so kann er dem Mieter diese durch einstweilige Verfügung untersagen, wobei an die Konkretisierung der Sachen in dem Verfügungsantrag keine übermäßigen Anforderungen zu stellen sind; es genügt, dass er zur Identifizierung der Sachen lediglich auf das vorherige Einbringen in die Mieträume verweist (vgl. OLG Köln ZIP 1984, 89; OLG Stuttgart NJW 1997, 521; OLG Hamm MDR 2000, 386).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 3 W 20/07

    Mietrecht: Zulässigkeit der Geltendmachung eines Rückverschaffungsanspruch des …

    Kann der über Art und Umfang der eingebrachten Sachen nicht informierte Vermieter diese in seinem Antrag nicht hinreichend bezeichnen, kann er den Mieter - auch im einstweiligen Verfügungsverfahren - im Wege der Stufenklage auf Auskunft in Anspruch nehmen (…vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch der gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 682 m.w.N.; OLG Rostock, NZM 2005, 440 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 04.08.2010 - 3 U 82/10

    Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache

    Diese Frist ist gewahrt, wenn der Vermieter den Hausgabeanspruch mit einem Auskunftsanspruch in einer Stufenklage im Wege der einstweiligen Verfügung geltend macht (OLG Rostock, Urt. v. 13.04.2004, 3 U 68/04, NZM 2005, 440;… Eckert in Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet- Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 763;… Herrlein in Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 3. Aufl., § 562b Rn. 12).
  • LG Duisburg, 09.06.2016 - 22 O 50/16

    Anspruch eines Besonderen Vertreters auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

    Rn. 136 Dementsprechend ist im Mietrecht die Möglichkeit eines Stufenantrages für den Fall anerkannt, dass ein Mieter die in die Mieträume eingebrachten Sachen entfernt und der Vermieter diese Gegenstände nicht hinreichend konkretisieren kann, um erfolgreich seinen auf ein Vermieterpfandrecht gestützten Herausgabeanspruch geltend zu machen (OLG Rostock, WuM 2004, 471).
  • OLG Hamm, 26.10.2022 - 14 U 8/22

    Soziales Netzwerk; Kontosperrung; Zuständigkeitskonzentration; einstweilige …

    Rn. 51 Unabhängig davon, ob die Leistungsverfügung zudem eine existenzielle Gefährdung des Antragstellers voraussetzt (so etwa OLG Jena…, Beschluss vom 08. März 2012 - 4 W 101/12 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 3. Juli 2013 - I-20 U 90/13 -, Rn. 9, juris, OLG Rostock, Urteil vom 13. April 2004 - 3 U 68/04 -, Rn. 17, juris), muss dem Antragsteller jedenfalls ein erheblicher bzw. unverhältnismäßiger Vermögens- oder sonstiger Nachteil drohen, wenn der Leistungsanspruch nicht sofort erfüllt wird (OLG Köln…, Urteil vom 17. Mai 2013 - 19 U 38/13 -, Rn. 5, juris m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 16.11.2018 - 12 W 6/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Auskunftsanspruch eines Kommanditisten einer …

    Sie kann grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Realisierung des Hauptanspruchs (hier die Abwehr des Zahlungstitels durch Vollstreckungsabwehrklage) für den Gläubiger von existenzieller Bedeutung ist und von der umgehenden Erteilung der Auskunft abhängt (KG GRUR 1988, 403, 404; OLGR Rostock 2004, 267;… OLG Hamburg, Urteil v. 14.06.2006, 5 U 21/06, Rn. 18, zit. nach juris;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rn. 8 "Auskunft";… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Aufl., § 940 Rn. 17;… Fischer, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 10. Aufl., § 940 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2012 - 2 W 24/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein kalt verlegbares Fugenband zum …

    Die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung ist unerlässlich, um einen gegebenenfalls bereits jetzt bestehenden Unterlassungsanspruch überhaupt durchsetzen zu können (vgl. auch OLG Rostock MDR 2004, 1109 und OLG Brandenburg MDR 2005, 950, jeweils zur Durchsetzung von Auskunftsansprüchen im Wege der einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Rechts).
  • OLG Bamberg, 18.09.2006 - 2 W 13/06
    Dies hätte im Wege einer einstweiligen Verfügung geschehen können (vgl. OLG Rostock, MDR 2004, 1109 f. [OLG Rostock 13.04.2004 - 3 U 68/04]).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.03.2004 - 4 W 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7287
OLG Köln, 26.03.2004 - 4 W 3/04 (https://dejure.org/2004,7287)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.03.2004 - 4 W 3/04 (https://dejure.org/2004,7287)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. März 2004 - 4 W 3/04 (https://dejure.org/2004,7287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freistellung von einer Darlehensschuld ; Ehebedingte Schulden; Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 471
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 35/88

    Befreiung von gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2004 - 4 W 3/04
    Es entspricht im übrigen höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, dass gerade in Fällen der vorliegenden Art, in denen ein geschiedener Ehegatte vom anderen Befreiung von einer während noch intakter Ehe eingegangenen Gesamtschuld verlangt, die Geltendmachung des Befreiungsanspruchs Einschränkungen unterliegt, die sich als Nachwirkung der Ehe sowie nach Treu und Glauben ergeben und daraus folgen, dass die gesamtschuldnerische Verbindlichkeit in der ehelichen Lebensgemeinschaft wurzelt (s. BGH, Urteil vom 5.4.1989 - IV b ZR 35/88 -, veröffentlicht u.a. in NJW 1989, 1920 ff. und FamRZ 1989, 835 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2626
OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03 (https://dejure.org/2003,2626)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.11.2003 - 13 U 136/03 (https://dejure.org/2003,2626)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. November 2003 - 13 U 136/03 (https://dejure.org/2003,2626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 765 BGB; § 768 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1 Abs. 2 AGBG; § 9 AGBG
    Vereinbarung eines 5 prozentigen Sicherheitseinbehalts im Bauvertrag; Ablösung durch selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft ; Unwirksamkeit der formularvertraglichen Sicherungsvereinbarung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Individualvereinbarung; ...

  • Judicialis

    AGBG § 9 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • IWW
  • rechtsportal.de

    AGBG § 9 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157
    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Vereinbarung eines 5 prozentigen Sicherheitseinbehalts im Bauvertrag; Ablösung durch selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft ; Unwirksamkeit der formularvertraglichen Sicherungsvereinbarung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Individualvereinbarung; ...

  • ibr-online

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • reinelt-bghanwalt.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    AGB-Klausel oder Individualvereinbarung? Zum Begriff "Aushandeln" (RA Dr. Ekkehart Reinelt; BrBp 2004, 90)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Allgemeine Geschäftsbedingungen individuell ausgehandelt? (IBR 2004, 1)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame AGB-Vereinbarung über Gewährleistungssicherheit: Keine ergänzende Vertragsauslegung! (IBR 2004, 70)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1150 (Ls.)
  • NZBau 2004, 214
  • BauR 2004, 134 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung …

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03
    Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags getroffene Regelung, wonach der Besteller nach Abnahme des Bauwerks 5 % der Auftragssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten darf und dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt wird, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist insgesamt unwirksam (BGH, NJW 2001, 1857; NJW 2002, 894).

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Bürgschaftsvertrag nur der Erfüllung der Sicherungsabrede dient, sich aus dieser jedoch kein wirksamer Anspruch auf Erhalt einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ergibt (BGH, NJW 2001, 1857, 1858).

    Das ihm eingeräumte Recht, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, stellt keinen angemessenen Ausgleich dar (BGH, NJW 2001, 1857, 1858; NJW 2002, 894).

    Die Bestimmung kann nicht mit der Maßgabe aufrecht erhalten werden, dass der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt durch Beibringen einer einfachen Bürgschaft ablösen darf (BGH, NJW 2001, 1857, 1858; NJW 2002, 894).

    Da es schon an der gültigen Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts fehlt, kommt eine Ablösung des Sicherheitseinbehalts weder durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern noch durch eine einfache Bürgschaft in Betracht (vgl. BGH, NJW 2001, 1857; NJW 2002, 3098).

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03
    Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags getroffene Regelung, wonach der Besteller nach Abnahme des Bauwerks 5 % der Auftragssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten darf und dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt wird, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist insgesamt unwirksam (BGH, NJW 2001, 1857; NJW 2002, 894).

    Das ihm eingeräumte Recht, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, stellt keinen angemessenen Ausgleich dar (BGH, NJW 2001, 1857, 1858; NJW 2002, 894).

    Die Bestimmung kann nicht mit der Maßgabe aufrecht erhalten werden, dass der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt durch Beibringen einer einfachen Bürgschaft ablösen darf (BGH, NJW 2001, 1857, 1858; NJW 2002, 894).

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung …

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03
    d) Dem steht das Urteil des BGH vom 4. Juli 2002 (NJW 2002, 3098) nicht entgegen.

    Da es schon an der gültigen Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts fehlt, kommt eine Ablösung des Sicherheitseinbehalts weder durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern noch durch eine einfache Bürgschaft in Betracht (vgl. BGH, NJW 2001, 1857; NJW 2002, 3098).

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf …

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03
    Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt: Zwar sei eine Sicherungsvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen habe, unwirksam (BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 192/01).
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 314/01

    Zum Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Herausgabe einer …

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ergibt sich nichts anderes aus dem Urteil des BGH vom 10. April 2003 (VII ZR 314/01 ZfBR 2003, 672).
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dejure.org Übersicht OLG Celle

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.03.2004 - 35 W 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7202
OLG Hamm, 12.03.2004 - 35 W 2/04 (https://dejure.org/2004,7202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2004 - 35 W 2/04 (https://dejure.org/2004,7202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2004 - 35 W 2/04 (https://dejure.org/2004,7202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    HGB § 87 c Abs. 5; ; HGB § 87 a Abs. 3

  • IWW
  • rechtsportal.de

    HGB § 87c Abs. 5; HGB § 87a Abs. 3
    Nichtigkeit einer Vereinbarung über Provisionsabrechnungen in einem Handelsvertretervertrag - Nachweis des Anspruchs auf Rckzahlung von Provisionen wegen stornierter Versicherungsverträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Provisionsrückforderung durch Versicherer - Kein Anerkenntnis der Saldenlisten durch Untätigkeit

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Anerkenntnisfiktion, Darlegungs- und Beweislast, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarungen zur Abrechnung von Provisionen in einem Handelsvertretervertrag; Anforderungen an das Zurückverlangen von Provisionen durch den Versicherer wegen stornierter Versicherungsverträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1266
  • NZA-RR 2004, 545
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2004 - 35 W 2/04
    Diese Bestimmung ist nichtig, denn sie verstößt gegen § 87 c Abs. 5 HGB, da sie die dem Handelsvertreter in § 87 c eingeräumten Kontrollrechte im Voraus einschränkt (BGH LM Nr. 4 a zu § 87 c HGB; BGH NJW 96, S. 588).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 3 U 20/09

    Rückzahlung von Versicherungsvertreterprovision: Verteilung der Darlegungs- und …

    Er muss für jede einzelne Provisionsrückforderung die Voraussetzungen des § 87 a Abs. 3 S. 2 HGB darlegen und gegebenenfalls beweisen (…Küstner/Thume- Küstner , Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. I, 3. Aufl, Rz. 1240;… OLG Ebenroth/Boujong/ Joost/Strohm- Löwisch , HGB, 2. Aufl., Bd. 1, § 92 Rz. 32; OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1266).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Prozesskostenhilfeablehnung mangels …

    Er muss für jede einzelne Provisionsrückforderung die Voraussetzungen des § 87 a Abs. 3 S. 2 HGB darlegen und gegebenenfalls beweisen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 1266).
  • LG Bonn, 12.10.2018 - 1 O 325/17

    Versicherungsvertreter Rückforderung Provision Stornogefahr

    Dies erfordert denknotwendig auch die textliche Erläuterung vorgelegter Provisionsabrechnungen, soweit deren Inhalt nicht selbsterklärend ist (…vgl. dazu OLG Karlsruhe, aaO., Rd.25; OLG Hamm NJW-RR 2004, 1266 unter II.1.b)).
  • LG Hannover, 18.08.2010 - 10 O 15/09

    Bei der Rückforderung eines Kleinststornos bis zu einem Betrag von 100 Euro …

    Die Maßnahmen genügen aber nicht den zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.11.1982, I ZR 125/80; OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001, 11 U 221/00; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2004, 35 W 2/04; LArbG München, Urteil vom 27.09.1990, 6 Sa 562/88; LArbG BadenWürttemberg, Urteil vom 28.09.2000, 21 Sa 23/00 - jeweils zitiert nach juris): Grundsätzlich hat.
  • OLG Bamberg, 03.02.2016 - 3 U 109/15

    Abgrenzung Fixum / Vorschuss, Schweigen kein Anerkenntnis der Abrechnung, …

    Verlangt das VU vom VV wegen stornierter Versicherungsverträge Provisionen zurück, so hat er wegen § 87 a Abs. 3 HGB für jeden Einzelfall die Gründe der Beendigung des Vertrages, Zeitpunkt und Art der Mahnung mitzuteilen sowie die Höhe der zurückzuzahlenden Abschlussprovisionen vorzurechnen (unter Bezugnahme auf OLG Hamm , 12.03.2004 - 35 W 2/04 - LS 8, 9, NJW-RR 04, 1266).
  • LG Kleve, 10.11.2009 - 3 O 400/04

    Vorliegen der Voraussetzungen der Rückzahlung der darlehensweisen ausgezahlten …

    Grundsätzlich genügt bei Verzugseintritt mit Beitragszahlungen während der Laufzeit des Handelsvertretervertrages regelmäßig, den Versicherungsnehmer schriftlich zu mahnen und ihn über die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Zahlungsschwierigkeiten zu unterrichten, wenn gleichzeitig der Handelsvertreter durch rechtzeitige Überlassung aller notwendigen Informationen in die M2 versetzt wird, den Vertrag selber nachzubearbeiten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1266).
  • LG Frankenthal, 17.12.2009 - 3 O 72/09

    Rückforderung von Provisionen im Falle der Nichteinhaltung der …

    Dazu gehören Darlegung und Nachweis der Nichtleistung durch den Kunden bzw. Gründe der Nicht- oder der nicht vertraggemäßen Ausführung des Kundengeschäfts durch den Unternehmer sowie des Nichtvertretenmüssens und zwar einzeln für jeden einzelnen Fall, in welchem der Unternehmer im Hinblick auf Abs. 3 Satz 2 das Entstehen der Provisionsforderung bestreitet oder eine Provisionsrückforderung geltend macht (OLG Koblenz, Urteil vom 27.3.11980, 6 U 982/77 = VersR 1980, 623; OLG Hamm, Beschluss vom 12.3.2004, 35 W 2/04 = NJW-RR 2004, 1266;… Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Löwisch, HGB, 2. Aufl. 2008, § 37a Rn, 60).
  • LG Münster, 21.01.2014 - 11 O 28/12

    - FORMAXX 45 -, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Verjährung, …

    Mehrforderungen darzulegen und zu beweisen, wäre Sache des HV (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, 12.03.2004 - 35 W 2/04 -).
  • OLG Hamm, 21.01.2005 - 35 U 24/04

    Darlegungs- und Beweislast für den Anspruch auf Rückzahlung von …

    Verlangt der Versicherer vom Handelsvertreter wegen stornierter Versicherungsverträge Provisionen zurück, so hat er wegen § 87 a Abs. 3 HGB für jeden Einzelfall die Gründe der Beendigung des Vertrages, Zeitpunkt und Art der Mahnung und der Unterrichtung des Handelsvertreters über die Stornogefahr darzulegen sowie die Höhe der zurückzuzahlenden Abschlußprovisionen vorzurechnen (Senat, Beschluß vom 12.03.2004 - 35 W 2/04 NJW-RR 04, 1266).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.04.2004 - 16 UF 25/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3766
OLG Stuttgart, 08.04.2004 - 16 UF 25/04 (https://dejure.org/2004,3766)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.04.2004 - 16 UF 25/04 (https://dejure.org/2004,3766)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. April 2004 - 16 UF 25/04 (https://dejure.org/2004,3766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1606 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2; BGB § 1606 Abs. 3
    Zur Bemessung des (angemessenen und notwendigen) Selbstbehalts, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem leistungsfähigen Dritten in nichtehelicher Partnerschaft zusammenlebt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung des Selbstbehalts bei Zusammenleben eines Unterhaltspflichtigen mit einem leistungsfähigen Dritten; Verschärfte Haftung des Barunterhaltspflichtigen bei Vorhandensein eines anderen unbeschränkt leistungsfähigen Verwandten; Bemessung des Unterhaltsbedarfs eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 162 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1515
  • FamRZ 2005, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00

    Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2004 - 16 UF 25/04
    Der vom Familiengericht zu Grunde gelegte Selbstbehaltssatz ist auf einen Alleinstehenden zugeschnitten und nach zutreffender, vom Senat geteilter Ansicht des BGH, die in den jüngst entschiedenen Elternunterhaltsfällen (zuletzt FamRZ 2004, 443, 445 m.w.N. mit Anm. Schürmann) sowie in den in FamRZ 2002, 742; 2004, 24 abgedruckten Entscheidungen (betreffend Leistungsfähigkeit für Kindesunterhalt bei potentieller Mithaftung des betreuenden Elternteils, insofern vergleichbar mit dem vorliegenden Fall) zum Ausdruck kommt, nicht nur im Falle verschärfter Haftung, sondern generell abgesenkt werden kann, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem leistungsfähigen Dritten im gemeinsamen Haushalt lebt.

    Die verschärfte Haftung nach § 1603 Abs. 2 BGB tritt aber nach Satz 3 der Vorschrift nicht ein, wenn und soweit ein anderer unbeschränkt leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist; das kann bei einem betreuungsbedürftigen Kind auch der betreuende Elternteil sein (BGH, FamRZ 1991, 182, 183; 2002, 742; 2004, 24, 25).

    Der BGH hat zwar im selben Zusammenhang mehrfach ausgeführt (vgl. nur FamRZ 2002, 742 m.w.N.), eine Ausnahme von der Regel des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB sei dann zu machen, wenn die alleinige Haftung des nicht betreuenden Elternteils zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern führe, doch muss dieser Sachverhalt entgegen dem Verständnis vieler (z.B. OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 92) nicht kumulativ neben den Voraussetzungen des § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB vorliegen, wie dies allerdings manche Formulierungen des BGH nahe legen könnten (vgl. FamRZ 1998, 286, 288); vielmehr handelt es sich um eine (weitere) Ausnahme von der Regel, dass Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig sind.

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2004 - 16 UF 25/04
    Zugleich hat er aber den Abstand zu diesen Regelbeträgen, mit dessen Hilfe das Existenzminimum markiert wird, festgeschrieben und damit entgegen seinem erklärten Willen dennoch eine eigene, allerdings nicht sofort erschließbare Definition des Existenzminimums vorgenommen." (BVerfG FamRZ 2003, 1370, 1374 = FuR 2003, 535, 544; ebenso schon Senat, FamRZ 2003, 1111, 1112).
  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2004 - 16 UF 25/04
    Die verschärfte Haftung nach § 1603 Abs. 2 BGB tritt aber nach Satz 3 der Vorschrift nicht ein, wenn und soweit ein anderer unbeschränkt leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist; das kann bei einem betreuungsbedürftigen Kind auch der betreuende Elternteil sein (BGH, FamRZ 1991, 182, 183; 2002, 742; 2004, 24, 25).
  • BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2004 - 16 UF 25/04
    Der vom Familiengericht zu Grunde gelegte Selbstbehaltssatz ist auf einen Alleinstehenden zugeschnitten und nach zutreffender, vom Senat geteilter Ansicht des BGH, die in den jüngst entschiedenen Elternunterhaltsfällen (zuletzt FamRZ 2004, 443, 445 m.w.N. mit Anm. Schürmann) sowie in den in FamRZ 2002, 742; 2004, 24 abgedruckten Entscheidungen (betreffend Leistungsfähigkeit für Kindesunterhalt bei potentieller Mithaftung des betreuenden Elternteils, insofern vergleichbar mit dem vorliegenden Fall) zum Ausdruck kommt, nicht nur im Falle verschärfter Haftung, sondern generell abgesenkt werden kann, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem leistungsfähigen Dritten im gemeinsamen Haushalt lebt.
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2004 - 16 UF 25/04
    Die verschärfte Haftung nach § 1603 Abs. 2 BGB tritt aber nach Satz 3 der Vorschrift nicht ein, wenn und soweit ein anderer unbeschränkt leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist; das kann bei einem betreuungsbedürftigen Kind auch der betreuende Elternteil sein (BGH, FamRZ 1991, 182, 183; 2002, 742; 2004, 24, 25).
  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 1/96

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Gleichwertigkeit von Barunterhalt und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2004 - 16 UF 25/04
    Der BGH hat zwar im selben Zusammenhang mehrfach ausgeführt (vgl. nur FamRZ 2002, 742 m.w.N.), eine Ausnahme von der Regel des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB sei dann zu machen, wenn die alleinige Haftung des nicht betreuenden Elternteils zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern führe, doch muss dieser Sachverhalt entgegen dem Verständnis vieler (z.B. OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 92) nicht kumulativ neben den Voraussetzungen des § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB vorliegen, wie dies allerdings manche Formulierungen des BGH nahe legen könnten (vgl. FamRZ 1998, 286, 288); vielmehr handelt es sich um eine (weitere) Ausnahme von der Regel, dass Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig sind.
  • BGH, 27.11.2002 - XII ZR 295/00

    Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsverpflichteten bei Inanspruchnahme aus …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2004 - 16 UF 25/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2003, 444), der einen Mindestbedarf des Kindes allerdings seit der Streichung des § 1610 Abs. 3 BGB a.F. nicht anerkennen will (und sich mit Abs. 2 der Vorschrift in diesem Zusammenhang nicht auseinandersetzt), muss das Kind seinen Bedarf nicht näher darlegen und beweisen, wenn es nicht mehr als den Regelbetrag verlangt (oder, wie hier zu ergänzen ist, mangels Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen Elternteils nicht mehr verlangen kann).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 16 UF 458/01

    Bemessung des Unterhalts im Mangelfall: Mindestbedarf des geschiedenen Ehegatten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2004 - 16 UF 25/04
    Zugleich hat er aber den Abstand zu diesen Regelbeträgen, mit dessen Hilfe das Existenzminimum markiert wird, festgeschrieben und damit entgegen seinem erklärten Willen dennoch eine eigene, allerdings nicht sofort erschließbare Definition des Existenzminimums vorgenommen." (BVerfG FamRZ 2003, 1370, 1374 = FuR 2003, 535, 544; ebenso schon Senat, FamRZ 2003, 1111, 1112).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    bb) Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertreten, dass eine Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts im Einzelfall in Betracht komme, wenn der Unterhaltspflichtige im Rahmen einer neuen Lebensgemeinschaft Lebenshaltungskosten erspare (OLG Hamm - 8. Senat für Familiensachen - FamRZ 2002, 1708 und 2003, 1210 und - 11. Senat für Familiensachen - FamRZ 2005, 53; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300; OLG München, FamRZ 2004, 485; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54 und OLG Köln OLGR 2004, 330;… vgl. auch Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 270).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2005 - 16 (20) UF 76/05

    Kindesunterhalt: Bemessung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen und …

    (OLG Hamm, 11. Zivilsenat, FamRZ 2005, 53 für den Fall der Wiederverheiratung mit einem leistungsfähigen Dritten; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54 für den Fall des Zusammenlebens in nichtehelicher Partnerschaft mit einem leistungsfähigen Dritten; OLG München, 30. Zivilsenat, FamRZ 2004, 485; OLG Nürnberg, 11. Zivilsenat, FamRZ 2004, 300; OLG Köln,4. Zivilsenat, OLGR Köln 2004, 330 zitiert nach juris; OLG Hamm, 8. Zivilsenat, FamRZ 2003, 1210 bei Zusammenleben in neuer Partnerschaft mit Reduzierung der Wohnkosten; OLG Hamm, 8. Zivilsenat, FamRZ 2002, 1708; a.A. OLG Oldenburg, FamRZ 2004, 1669; OLG Hamm, 9. Zivilsenat, FamRZ 2003, 1214).

    Soweit der Bundesgerichtshof in FamRZ 2002, 742 und FamRZ 2004, 24 und die oben zitierten Oberlandesgerichte eine Kostenersparnis beim Zusammenwirtschaften mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft sehen (OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300) oder einen Synergieeffekt bei zusammenlebenden Paaren, bei denen eine Vielzahl von täglichen Bedürfnissen im Mehrpersonenhaushalt den gleichen oder einen nur geringfügig höheren finanziellen Aufwand verursachen wie im Einpersonenhaushalt (OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54) oder eine die allgemeinen Lebenshaltungskosten reduzierende Wirtschaftsgemeinschaft (OLG Köln OLGR 2004, 330) oder niedrige Wohnkosten und ersparte sonstige Lebenshaltungskosten durch das Zusammenleben mit einem Partner (OLG Hamm FamRZ 2003, 1210) oder die sich in einem Doppelhaushalt gegenüber einem Einzelhaushalt ergebenden Ersparnisse in der allgemeinen Lebenshaltung (OLG München FamRZ 2004, 485) oder die infolge gemeinsamer Haushaltsführung mit einer Ehefrau eintretende Ersparnis (BGH FamRZ 2004, 24; FamRZ 2002, 742; FamRZ 1998, 286, 288 unter billigender Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 1980, 916, 917), vermisst man eine Rechtfertigung dafür, warum der Unterhaltsschuldner einen solchen Vorteil (wenn es ihn nach der Lebenserfahrung überhaupt gibt; zweifelnd OLG Hamm, FamRZ 2003, 1214 soweit es um Ehegattenunterhalt geht, ist - bei der erforderlichen wertenden Betrachtung - ein solcher Vorteil in der Tat zu verneinen; mit ihm wird lediglich ein trennungsbedingter Mehrbedarf ausgeglichen; vergl. OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - FamRZ 2004, 1209), dem Unterhaltsgläubiger weitergeben muss.

  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    Eine große Zahl der Instanzgerichte geht ebenfalls von einer zulässigen Absenkung des Selbstbehaltes aus (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 53; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54; OLG München FamRZ 2004, 485; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300; OLG Köln OLGR 2004, 330; OLG Hamm FamRZ 2003, 1210; OLG Hamm FamRZ 2002, 1708), andere lehnen eine solche Absenkung ab (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 2091; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 2090).

    Für die Lebenshaltungskosten im Allgemeinen und eine Kostenersparnis beim Zusammenwirtschaften mit einem Partner in der Haushaltsgemeinschaft sind jedoch Synergieffekte zu sehen, bei denen eine Vielzahl von täglichen Bedürfnissen in einem Mehrpersonenhaushalt den gleichen oder einen geringfügig höheren finanziellen Aufwand verursachen wie in einem Einpersonenhaushalt (vgl. z.B. OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54).

  • OLG Nürnberg, 05.12.2005 - 10 UF 826/05

    Kürzung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen bei Zusammenleben mit einem …

    Zum Teil wird der "Synergieeffekt" - im Zweifel hälftig - auf die zusammenlebenden Partner verteilt (so z.B. OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 54 und OLG Hamm, FamRZ 2005, 53, das auf diese Weise den Selbstbehalt um 13, 5% % reduziert).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3674
OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02 (https://dejure.org/2004,3674)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.04.2004 - 11 U 81/02 (https://dejure.org/2004,3674)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. April 2004 - 11 U 81/02 (https://dejure.org/2004,3674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autohändler familiär verbandelt - Haftet Ex-Ehefrau für Schulden ihres Mannes, weil sie auf dem gleichen Betriebsgelände mit Autos handelt?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortführung eines Handelsgeschäfts; Kern des Unternehmens; Maßgebliche Kriterien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1125
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02
    Die Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 HGB greift aber nur dann ein, wenn der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, so dass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (vgl. BGHZ 18, 248, 250; NJW 1982, 1647; NJW 1992, 911;… Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 25 Rn. 6 m. w. N.).

    Ob das Unternehmen in seinem Kern übernommen worden ist, richtet sich im wesentlichen nach folgenden Kriterien: Übernahme von Personal, Betriebsräumen oder -gegenständen, Übernahme von Warenbeständen, Eintritt in Aufträge und bestehende Kunden- und Lieferantenverträge, Übereinstimmung im Unternehmensgegenstand (vgl. BGH NJW 1992, 911, NJW 1986, 581; OLG Celle MDR 1994, 263, 264; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 45; NJW-RR 2000, 332; OLG München Betriebs-Berater 1996, 1682, 1683;… Zimmer/Scheffel in: Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 25 Rn. 46;… Koller/Roth/Morck, HGB, 4. Aufl., § 25 Rn. 5).

  • OLG Celle, 18.05.1993 - 20 U 8/93

    Firmenfortführung: Haftung

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02
    Ob das Unternehmen in seinem Kern übernommen worden ist, richtet sich im wesentlichen nach folgenden Kriterien: Übernahme von Personal, Betriebsräumen oder -gegenständen, Übernahme von Warenbeständen, Eintritt in Aufträge und bestehende Kunden- und Lieferantenverträge, Übereinstimmung im Unternehmensgegenstand (vgl. BGH NJW 1992, 911, NJW 1986, 581; OLG Celle MDR 1994, 263, 264; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 45; NJW-RR 2000, 332; OLG München Betriebs-Berater 1996, 1682, 1683;… Zimmer/Scheffel in: Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 25 Rn. 46;… Koller/Roth/Morck, HGB, 4. Aufl., § 25 Rn. 5).

    Der Umstand, dass dieselbe Adresse oder dieselbe Telefon- und Telefaxnummer verwandt wird, ist für sich betrachtet ebensowenig wie die Weiterverwendung der Büroräume ein ausreichendes Indiz für die Fortführung des Unternehmens (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 734, 735; OLG Celle MDR 1994, 263, 264).

  • BGH, 13.10.1955 - II ZR 44/54

    Haftung des Erwerbers für Altschulden bei schwebend unwirksamen Übernahmevertrag

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02
    Die Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 HGB greift aber nur dann ein, wenn der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, so dass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (vgl. BGHZ 18, 248, 250; NJW 1982, 1647; NJW 1992, 911;… Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 25 Rn. 6 m. w. N.).
  • BGH, 29.03.1982 - II ZR 166/81

    Haftung für Altverbindlichkeiten, wer ein unter Lebenden erworbenes …

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02
    Die Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 HGB greift aber nur dann ein, wenn der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, so dass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (vgl. BGHZ 18, 248, 250; NJW 1982, 1647; NJW 1992, 911;… Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 25 Rn. 6 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 8/99

    Haftung bei Unternehmensfortführung iS des § 25 HGB

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02
    Ob das Unternehmen in seinem Kern übernommen worden ist, richtet sich im wesentlichen nach folgenden Kriterien: Übernahme von Personal, Betriebsräumen oder -gegenständen, Übernahme von Warenbeständen, Eintritt in Aufträge und bestehende Kunden- und Lieferantenverträge, Übereinstimmung im Unternehmensgegenstand (vgl. BGH NJW 1992, 911, NJW 1986, 581; OLG Celle MDR 1994, 263, 264; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 45; NJW-RR 2000, 332; OLG München Betriebs-Berater 1996, 1682, 1683;… Zimmer/Scheffel in: Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 25 Rn. 46;… Koller/Roth/Morck, HGB, 4. Aufl., § 25 Rn. 5).
  • OLG München, 15.05.1996 - 7 U 6260/95

    Haftung aus Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02
    Ob das Unternehmen in seinem Kern übernommen worden ist, richtet sich im wesentlichen nach folgenden Kriterien: Übernahme von Personal, Betriebsräumen oder -gegenständen, Übernahme von Warenbeständen, Eintritt in Aufträge und bestehende Kunden- und Lieferantenverträge, Übereinstimmung im Unternehmensgegenstand (vgl. BGH NJW 1992, 911, NJW 1986, 581; OLG Celle MDR 1994, 263, 264; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 45; NJW-RR 2000, 332; OLG München Betriebs-Berater 1996, 1682, 1683;… Zimmer/Scheffel in: Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 25 Rn. 46;… Koller/Roth/Morck, HGB, 4. Aufl., § 25 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 13.12.1994 - 7 U 91/94

    Firmenfortführung durch Erhalt der Firmenidentität

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02
    Der Umstand, dass dieselbe Adresse oder dieselbe Telefon- und Telefaxnummer verwandt wird, ist für sich betrachtet ebensowenig wie die Weiterverwendung der Büroräume ein ausreichendes Indiz für die Fortführung des Unternehmens (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 734, 735; OLG Celle MDR 1994, 263, 264).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 22 U 42/92

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch einen anderen

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02
    Ob das Unternehmen in seinem Kern übernommen worden ist, richtet sich im wesentlichen nach folgenden Kriterien: Übernahme von Personal, Betriebsräumen oder -gegenständen, Übernahme von Warenbeständen, Eintritt in Aufträge und bestehende Kunden- und Lieferantenverträge, Übereinstimmung im Unternehmensgegenstand (vgl. BGH NJW 1992, 911, NJW 1986, 581; OLG Celle MDR 1994, 263, 264; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 45; NJW-RR 2000, 332; OLG München Betriebs-Berater 1996, 1682, 1683;… Zimmer/Scheffel in: Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 25 Rn. 46;… Koller/Roth/Morck, HGB, 4. Aufl., § 25 Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2007 - 4 U 134/06

    Erteilung der Vollstreckungsklausel: Anspruch gegen den Erwerber eines …

    Ob das Unternehmen in seinem Kern übernommen worden ist, richtet sich im Wesentlichen nach folgenden Kriterien: Übernahme von Personal, Betriebsräumen oder -gegenständen, Übernahme von Warenbeständen, Eintritt in Aufträge und bestehende Kunden- und Lieferantenverträge, Übereinstimmung im Unternehmensgegenstand (OLG Köln, Urteil vom 21.4.2004, 11 U 81/02, Rn. 12 - zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 30.05.2014 - 19 U 165/13

    Voraussetzungen der Haftung wegen Unternehmensfortführung

    Rn. 58 Weiterhin kann auch die Identität von Fax- und Telefonnummer des alten und neuen Unternehmens, die Übernahme der Kontaktdaten, zusätzliches Indiz für eine Unternehmensfortführung sein (…BGH, a. a. O.), was allerdings von vorne herein allein nicht ausreichen würde, die Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB auszulösen (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 734 f.; OLG Köln Urt. v. 21.4.2004 - 11 U 81/02, BeckRs 2004, 08327).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2005 - 4 U 62/05

    Bestimmbarkeit von abgetretenen Forderungen; Haftung bei Übernahme eines …

    Die darlegungs- und beweisbelastete (OLG Köln MDR 2004, 1125, 1126) Klägerin hat indes zur weiteren Voraussetzung der Haftung des Beklagten gemäß § 25 Abs. 1 HGB, der Fortführung der bisherigen Firma, nicht hinreichend vorgetragen; einer Beweiserhebung bedurfte es daher nicht.
  • OLG Celle, 05.07.2005 - 16 U 13/05

    Streit über eine offene Forderung aus Warenlieferungen; Folgen der Abtretung von …

    § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB greift deshalb selbst dann ein, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen werden, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, sodass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (BGH a.a.O.; OLGR Köln 2004, 267 = MDR 2004, 1125; OLG Celle, Urt. v. 31. Januar 2001 - AZ.: 2 U 124/00; sämtl.
  • OLG Jena, 23.02.2006 - 1 U 613/05

    Erwerb eines Handelsgeschäfts und Fortführung der Handelsfirma

    Hierfür reicht nicht der Umstand aus, dass die selbe Adresse oder die selbe Telefon- und Telefaxnummer verwandt wird, ebenso wenig ist die Weiterverwendung der Büroräume ein ausreichendes Indiz für die Fortführung des Unternehmens (vgl. OLG Köln, MDR 2004, 1125).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.10.2004 - 2 U 414/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23003
OLG Jena, 27.10.2004 - 2 U 414/04 (https://dejure.org/2004,23003)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.10.2004 - 2 U 414/04 (https://dejure.org/2004,23003)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 2 U 414/04 (https://dejure.org/2004,23003)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • FG Nürnberg, 06.03.2019 - 4 K 268/17

    Haftungsbescheid vom 24. April 2013

    Auf deutliche Anhaltspunkte muss er jedoch eingehen und sein Verhalten entsprechend darauf einstellen, selbst wenn er ein Aussonderungsrecht bestreiten will (vgl. z.B. OLG Jena, Urteil vom 27.10.2004 2 U 414/04, ZInsO 2005, 44).
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