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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2277
OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04 (https://dejure.org/2004,2277)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.06.2004 - 3 U 334/04 (https://dejure.org/2004,2277)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 3 U 334/04 (https://dejure.org/2004,2277)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
  • archive.org (Leitsatz)

    BORA § 6 Abs. 3, BRAO §§ 43b, 59b, GG Art. 12, 3
    Anwendbarkeit von § 6 Abs. 3 BORA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit bestimmter Angaben in einer Pressemitteilung durch einen Rechtsanwalt; Einordnung einer Werbung mit Umsatzzahlen durch eine Kanzlei als wettbewerbswidrig; Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch eine Werbung mit Umsatzzahlen; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2167
  • NJW 2005, 528 (Ls.)
  • MDR 2005, 60
  • GRUR-RR 2004, 256
  • BB 2004, 1526
  • AnwBl 2004, 526
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04
    Das Verbot solcher Werbung ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, WRP 2000, 720; Anwaltsblatt 2002, 60).

    In die nach Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit fällt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsinhaber einschließlich der Werbung (BVerfG NJW 2000, 3195;… Kleine-Cosack, 4. Aufl., § 43 b Rn. 4 BRAO m.w.N.), weil auch Freiberufler darauf angewiesen sind, potentielle Mandanten über ihr Dienstleistungsangebot zu informieren.

  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01

    Zur Zulässigkeit der Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04
    Der Gesetzesverstoß kann dazu allein nicht genügen, wenn die verletzte Norm nicht zumindest auch eine wettbewerbsbezogene, d.h. - entsprechend dem Normzweck des § 1 UWG - eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (BGH NJW 2004, 1099 m.w.N.).

    Ein sachlicher Grund, weswegen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern diese Werbung erlaubt, Rechtsanwälten dagegen verboten sein muß, ist nicht erkennbar (vgl. zur ähnlichen Problematik unterschiedlicher Regelungen von Kurzbezeichnungen: BGH NJW 2004, 1099 - Rechtsanwaltsgesellschaft).

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2003, 819 m.w.N.) hat eine Rechtsanwaltskammer die Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen, weil auch sie ungeachtet ihrer öffentlichrechtlichen Aufgabenstellung die beruflichen Belange ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern hat.
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04
    Soweit das Werbeverbot mit Umsatzzahlen darüber hinaus möglicherweise von Konkurrenzschutzaspekten getragen wird, ist dies kein am Gemeinwohl ausgerichteter Zweck und legitimiert deshalb nicht den Eingriff in die Berufsfreiheit (BVerfG NJW 1996, 3067;… Kleine-Cosack, § 340 b Rn. 9).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04
    Zwar sind Ranking-Listen vom Grundsatz her zulässig (Bundesverfassungsgericht NJW 2003, 277).
  • BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02

    Werbung einer Rechtsanwältin mit sportlichen Erfolgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04
    Einschränkungen der Berufsfreiheit bedürfen nicht nur einer formalen gesetzlichen Grundlage, die vorliegend in § 59 b Abs. 2 BRAO zu sehen ist, sondern auch materiell der Rechtfertigung durch ein Gemeinwohlinteresse (…Kleine-Cosack, § 43 b Rn. 5 BRAO; BVerfG WRP 2003, 1213;… Henssler/Prütting, 2. Aufl., § 43 b Rn. 9 BRAO).
  • BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00

    Zum anwaltlichen Werberecht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04
    Das Verbot solcher Werbung ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, WRP 2000, 720; Anwaltsblatt 2002, 60).
  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 8/02

    Unterlassungsverfügungen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer gegen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04
    Mit Beschluß vom 25.11.2002 (BGH NJW 2003, 504) stellte der Bundesgerichtshof fest, daß die Bundesrechtsanwaltsordnung dem Vorstand einer Rechtsanwaltskammer nicht das Recht verleiht, festgestellten Verstößen gegen die berufsrechtlichen Vorschriften mit einer Unterlassungsverfügung zu begegnen, da die Bundesrechtsanwaltsordnung keine Befugnisnorm für derartige Eingriffe enthalte.
  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00

    Werbung eines Fachanwalts für Strafrecht mit bestimmten Tätigkeitsgebieten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04
    Als Gemeinwohlinteressen kommen die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und das Vertrauen der Rechtssuchenden in Betracht, der Rechtsanwalt werde nicht aus Gewinnstreben zu Prozessen raten oder die Sachbehandlung an Gebühreninteressen ausrichten (BVerfG NJW 2001, 1926;… Kleine-Cosack, § 43 b Rn. 8).
  • AGH Bayern, 18.01.2005 - BayAGH II - 8/04

    Verstoß gegen anwaltliche Pflichten durch das Angebot einer Inkassodienstleistung …

    Inwieweit die Angabe von Umsatzzahlen mangels Überprüfbarkeit statthaft ist (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Anwaltsblatt 2004 S. 526), braucht hier nicht entschieden zu werden, weil solche vom Betroffenen nicht genannt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3499
OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04 (https://dejure.org/2004,3499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2004 - 3 U 116/04 (https://dejure.org/2004,3499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 3 U 116/04 (https://dejure.org/2004,3499)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung illegal erlangten Bildmaterials; Eingriff in das Persönlichkeitsrecht einer Kapitalgesellschaft; Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit juristischer Personen; Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04
    Darauf hat das Bundesverfassungsgericht im Fall "Der Aufmacher" abgestellt (BVerfGE 66, 116).

    Denn auch dafür ist u.a. Voraussetzung, dass vermögensrechtliche Nachteile vorgetragen oder erkennbar sind (BVerfGE 66, 116, 145;… Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 823 Rn. 181f).

    Art. 5 Abs. 1 GG schützt auch die Verbreitung unzulässig beschaffter Informationen (BVerfGE 66, 116, 137f; BGHZ 73, 120, 125 ff).

    3. Das maßgebliche Kriterium für die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Verfügungsklägerin und der oben dargestellten Rechtsposition des Verfügungsbeklagten ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.1.1984 (1 BvR 272/81) im Fall "Der Aufmacher" (BVerfGE 66, 116).

    Denn dies deutet darauf hin, dass es sich nicht um Missstände von erheblichem Gewicht handelt, an deren Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht (BVerfGE 66, 116, 139).

    Sollen rechtswidrig erlangte Informationen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage verbreitet werden, erlangt Art. 5 Abs. 1 GG sein Gewicht durch den dadurch gelieferten Betrag zum geistigen Meinungskampf (BVerfGE 66, 116, 139).

    Der Senat verkennt auch nicht den medienrechtlichen Grundsatz, wonach sich die Freiheit der Berichterstattung nicht auf "seriöse" Medien beschränkt (BVerfGE 66, 116, 134;… Prinz/ Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 256 m.w. N.).

    Der Grundsatz bedeutet nicht, dass es bei der Beurteilung eines konkreten Falles nicht auf dessen Besonderheiten ankommt (BVerfGE 66, 116, 134).

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04
    Denn eine Privatsphäre gibt es bei juristischen Personen nicht, erst recht keine Intimsphäre (BGHZ 80, 25, 32).

    Denn zu den persönlichkeitsrechtlichen Grundlagen jeder unternehmerischen Betätigung gehört ein Mindestmaß an Vertrauensschutz (BGHZ 80, 25, 32; BGH, NJW 1981, 1366, 1368).

    Darauf kommt es letztlich nicht entscheidend an, denn eine Verschwiegenheitspflicht besteht auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart ist (BGHZ 80, 25, 27f).

    Betriebsinterna, wie sie hier gefilmt worden sind, sind auch keine Betriebsgeheimnisse (vgl. BGH, NJW 1981, 1089, 1091).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04
    Kapitalgesellschaften genießen sowohl den Schutz des § 186 StGB (BGHSt 6, 186;… Schönke/ Schröder/ Lenckner, StGB, 26. Aufl., Vorbemerkung zu § 185 Rn. 3, 3a;… Tröndle/ Fischer, StGB, 52. Aufl., § 185 Rn. 12 M... w. N.) als auch den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BVerfGE 106, 28, 42 ff; BGH, NJW 1994, 1281;… Wenzel/ Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 125).

    Bei juristischen Personen stützt sich das Persönlichkeitsrecht auf Art. 2 Abs. 1 GG, nicht auf Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 106, 28, 44).

    Ebenso wie juristischen Personen des Privatrechts ein Recht am eigenen Wort als Ausprägung des Persönlichkeitsrechts zusteht (BVerfGE 106, 28, 43), gibt es ein Recht am eigenen Bild als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts (BVerfGE 106, 28, 39).

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2011 - 15 U 101/11

    Persönlichkeitsrecht, Verletzung des - Arztpraxis, heimliche Ton-/Filmaufnahmen …

    Rn. 70 Obwohl das Herstellen und die Veröffentlichung der Aufnahmen eigenständige Verletzungshandlungen darstellen, die nach Lage des Einzelfalls hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit unterschiedlich beurteilt werden können (vgl. BVerfG Beschl. v. 25. Januar 1984, 1 BvR 272/81 "Springer/Wallraff" = BVerfGE 66, 116, 137 f.;… BGH Urt. v. 19.12.1978, VI ZR 137/77 = BGHZ 73, 120, 125 ff; OLG Hamm Urt. v. 21. Juli 2004, 3 U 116/04 = juris Rz. 33;… OLG München Urt. v. 22. Januar 2004, 29 U 4872/03 = GRUR-RR 2004, 145, 146), kann die Rechtmäßigkeit der Aufnahme nur danach beurteilt werden, welche Veröffentlichung damit bezweckt wurde, denn wie weitreichend der Schutzbereich der Filmfreiheit ist, hängt maßgeblich davon ab, welchen Zweck die Berichterstattung verfolgt und welche Mittel hierzu einsetzt werden (zur Bildberichterstattung zuletzt BGH NJW 2011, 3153 ff.).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener …

    Die zugrunde liegende Entscheidung des OLG Hamm (OLGR 2004, 342), welcher im Kern der gleiche Vorgang zugrunde lag wie der Parallelentscheidung OLGR 2004, 345, erfolgte in Anwendung der von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.
  • OLG Hamburg, 27.11.2018 - 7 U 100/17

    Wallraff

    Wie im vorliegenden Fall geschehen, wird das Mindestmaß des gebotenen Vertrauensschutzes beeinträchtigt, wenn ein Journalist als vermeintlich loyaler Mitarbeiter des Unternehmens tätig wird, es in Wahrheit aber ausspioniert, um die erlangten Informationen zu publizieren (OLG Hamm, Urteil vom 21. Juli 2004 - 3 U 116/04 -, Rn. 24, juris;… vgl. Wenzel/ Burkhardt, Kap. 5 Rn. 152 und Kap. 10 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04

    Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff …

    Das ist u.a. Gegenstand des Verfahrens 3 U 116/04 - OLG Hamm.
  • KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12

    Abwägung Kunstfreiheit bei Doku über Sprayer-Szene

    Insoweit bedarf es vielmehr einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (vgl. BVerfG, BVerfGE 66, 116; KG, NJW 2000, 2210; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 342).
  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich …

    In Konkretisierung dieser Grundsätze stellt sich nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen einer juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der betroffenen juristischen Person dar (KG Berlin, Urteil vom 30.11.1999 - 9 U 8222/99 -, NJW 2000, 2210 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2004 - 3 U 116/04 -, OLGR 2004, 345 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2015 - 4 U 182/14 -, AfP 2015, 450 ff.).
  • LG Hof, 28.05.2014 - 4 Qs 80/14

    Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede: Durchsuchung einer …

    Das gilt besonders dann, wenn es sich um einen Meinungsbeitrag in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (vgl auch OLGR Hamm 2004, 342).
  • KG, 22.09.2011 - 10 U 131/10

    Zu heimlich aufgenommenen Bildnissen aus, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen, …

    Es ist vielmehr abzuwägen (vgl. BVerfG, BVerfGE 66, 116; KG, NJW 2000, 2210; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 342).
  • KG, 22.09.2011 - 10 U 1317/10
    Es ist vielmehr abzuwägen (vgl. BVerfG, BVerfGE 66, 116; KG, NJW 2000, 2210; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 342).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3878
OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03 (https://dejure.org/2004,3878)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.01.2004 - 3 W 250/03 (https://dejure.org/2004,3878)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 3 W 250/03 (https://dejure.org/2004,3878)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1 Abs. 1

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe des Stundensatzes bei Heilpädagogen, Betreuervergütung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Vergütung für die Tätigkeit als Berufsvormund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung des Berufsbetreuers; Voraussetzung der Gewährung erhöhter Stundensätze; Anforderungen an die Ausbildung eines Betreuers ; Vergleichbarkeit von Studium und anderweitigem Erwerb von Fachkenntnissen; Gerichtliches Festsetzungsverfahren als Amtsverfahren; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1323 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass diese Kenntnisse nicht zwingend an einer Hochschule bzw. Fachhochschule erworben sein müssen, sondern auch durch eine andere vergleichbare Ausbildung vermittelt worden sein können (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2001 - 15 W 305/00 -, zitiert nach juris).

    Vielmehr lässt das Wertungskriterium der Vergleichbarkeit - wie bereits ausgeführt - Raum für die Berücksichtigung weiterer Kriterien, die im Ergebnis die Gleichstellung des Betreuers mit einem Hochschulabsolventen rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2001 aaO).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Im Einzelfall kann nach der inhaltlichen Bewertung vielmehr auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02, zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398, 1399).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    So wird die Vergleichbarkeit etwa bejaht, wenn die Ausbildung staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen nach Art und Umfang dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (vgl. BayObLGZ 1999, 275, 276 f und 2000, 248, 250; BayObLG NJWE-FER 2000, 58; OLG Schleswig SchlHA 2000, 160;… BT-Drucks. aaO S. 28; vgl. auch § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BVormVG).
  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren - …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Im Einzelfall kann nach der inhaltlichen Bewertung vielmehr auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02, zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398, 1399).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Denn eine Erhöhung des festgesetzten Stundensatzes ist jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Festsetzung - wie hier - nicht rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHZ 123, 30, 35;… BayObLGZ 1980, 429, 435, FamRZ 1998, 1055 und aaO;… OLG Düsseldorf aaO;… Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt aaO § 56 g Rdnr. 18).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97

    Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Denn eine Erhöhung des festgesetzten Stundensatzes ist jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Festsetzung - wie hier - nicht rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHZ 123, 30, 35; BayObLGZ 1980, 429, 435, FamRZ 1998, 1055 und aaO;… OLG Düsseldorf aaO;… Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt aaO § 56 g Rdnr. 18).
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1994 - 3 Wx 468/94

    Vormundschaftsgericht; Nachträgliche Abänderung; Festsetzung einer Vergütung; …

  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93

    Vergütung; Betreuer; Umfang des Aktivvermögens; Höhe der Einkünfte; Liquide …

  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und …

    Dabei hat der Gesetzgeber - um ein zu grobes Raster zu vermeiden - einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323; Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 = OLG-Report Frankfurt 2002, 277 = BtPrax 2002, 272 und vom 11. Dezember 2006 - 20 W 365/06 dok.

    Ob ein Berufsbetreuer im konkreten Fall die Voraussetzungen für die Bewilligung eines erhöhten Stundensatzes nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 und 2) VBVG erfüllt, ist vom Tatrichter zu beurteilen, dessen Würdigung im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden kann, ob von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen, wesentliche Umstände außer acht gelassen oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1323; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110;… Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2006, a.a.O.;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42).

  • LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15

    Stundensatzhöhe eines Betreuers mit abgeschlossener Ausbildung zum …

    Dabei hat der Gesetzgeber einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2006 - 20 W 365/06; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).
  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06

    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    Dabei hat der Gesetzgeber - um ein zu grobes Raster zu vermeiden - einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch eine schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).

    Ob ein Berufsbetreuer im konkreten Falle die Voraussetzung für die Bewilligung eines erhöhten Stundensatzes nach der früheren Regelung des § 1 Abs. 1 S. 1 Ziffer 1 und 2 BVormVG oder der jetzigen Regelung des § 4 Abs. 1 S. 2 Ziffer 1 und 2 VBVG erfüllt, ist vom Tatrichter zu beurteilen, dessen Würdigung im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden kann, ob von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommene Feststellungen ausgegangen, wesentliche Umstände außer Acht gelassen oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde (vgl. OLG Zweckbrücken FamRZ 2004, 1323; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7966
OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03 (https://dejure.org/2003,7966)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.2003 - 16 WF 152/03 (https://dejure.org/2003,7966)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 2003 - 16 WF 152/03 (https://dejure.org/2003,7966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umdeutung einer gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss eingelegte Gegenvorstellung in eine sofortige Beschwerde; Geltung des Grundsatzes einer Umdeutungsmöglichkeit aus dem materiellen Recht im Verfahrensrecht; Möglichkeit einer Umdeutung von Anträgen bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 49
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
    Zwar gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH FamRZ 1983, 892; Versicherungsrecht 1986, 785; NJW 2001, 1217 m.w.N.).

    Gegenvorstellung und sofortige Beschwerde sind jedoch nicht vergleichbar, anders etwa Abänderungsklage und Leistungsklage (BGH, FamRZ 1983, 892) oder die Berufung einer vermeintlichen Partei mit der Berufung des Nebenintervenienten (BGH, NJW 2001, 1217).

  • BGH, 06.03.1986 - I ZB 12/85

    Verspätete Einlegung einer sofortigen Beschwerde - Möglichkeit der Umdeutung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
    Zwar gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH FamRZ 1983, 892; Versicherungsrecht 1986, 785; NJW 2001, 1217 m.w.N.).

    Nicht miteinander vergleichbar sind etwa auch der Wiedereinsetzungsantrag und die sofortige Beschwerde (BGH, Versicherungsrecht 1986, 785).

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 565/81

    Erhöhung von Unterhaltsleistungen - Unterhaltsanspruch eines Kindes - Vorliegen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
    Zwar gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH FamRZ 1983, 892; Versicherungsrecht 1986, 785; NJW 2001, 1217 m.w.N.).

    Gegenvorstellung und sofortige Beschwerde sind jedoch nicht vergleichbar, anders etwa Abänderungsklage und Leistungsklage (BGH, FamRZ 1983, 892) oder die Berufung einer vermeintlichen Partei mit der Berufung des Nebenintervenienten (BGH, NJW 2001, 1217).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
    Die Gegenvorstellung ist ein im Gesetz nicht geregelter, gleichwohl allgemein anerkannter Rechtsbehelf, dessen Anwendungsbereich durch die neuere Rechtsprechung noch erweitert wurde (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, NJW 2002, 3715; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 - 16 WF 85/03 - nicht veröffentlicht).
  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der weiteren Beschwerde; Möglichkeit …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
    Die Gegenvorstellung ist ein im Gesetz nicht geregelter, gleichwohl allgemein anerkannter Rechtsbehelf, dessen Anwendungsbereich durch die neuere Rechtsprechung noch erweitert wurde (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, NJW 2002, 3715; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 - 16 WF 85/03 - nicht veröffentlicht).
  • OLG Koblenz, 17.02.2005 - 12 W 34/05

    Prozesskostenhilfe: Beachtung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit bei nicht …

    Die Gegenvorstellung vom 15. Dezember 2004 (Bl. 47 GA) kann zwar nicht als sofortige Beschwerde ausgelegt werden (vgl. OLG Karlsruhe OLG-Report Karlsruhe 2004, 342, 343).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.02.2004 - 4 U 47/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11554
OLG Schleswig, 02.02.2004 - 4 U 47/03 (https://dejure.org/2004,11554)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.02.2004 - 4 U 47/03 (https://dejure.org/2004,11554)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 4 U 47/03 (https://dejure.org/2004,11554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unveränderter Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessung des Streitwerts bei nur einseitiger Erledigungserklärung; Entscheidung über einen rechtshängigen Anspruch in der Hauptsache mangels beendetem Prozessrechtsverhältnis; Streitwertmäßige und kostenrechtliche Gleichbehandlung von einseitiger und übereinstimmender ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 161/80

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers nach …

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.02.2004 - 4 U 47/03
    Im Übrigen ist auch insoweit die BGH-Rechtsprechung nicht einheitlich, denn nach einer Entscheidung des 6. Zivilsenats vom 08.12.1981 (NJW 1982, 768) soll sich ausnahmsweise der Streitwert in einer "Ehrenschutzsache" nach dem Wert der Hauptsache richten.
  • OLG Brandenburg, 10.10.1995 - 6 W 19/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 02.02.2004 - 4 U 47/03
    Richtig festgesetzt ist der Streitwert vor dem Hintergrund dieser Funktion dann, wenn die auf seiner Grundlage ermittelte Vergütung der Rechtsanwälte und des Gerichts angemessen ist (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 1472).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16

    Streitwertbemessung nach einseitiger Erledigungserklärung

    Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist hingegen der Auffassung, es verbleibe auch nach einseitiger Erledigungserklärung beim unveränderten Hauptsachestreitwert (so beispielsweise OLG Schleswig, Beschluss vom 02. Februar 2004 - Az. 4 U 47/03; OLG München, Beschluss vom 28.02.1996 - Az. 28 W 676/96).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 24 U 7/05
    c) Die Mindermeinung in der Literatur (…Baumbach/Hartmann, § 3 ZPO Anh. Rdnr. 49;… Zöller/Herget, § 3 ZPO Rdnr. 16 m.w.N.), die vor 1990 noch überwiegend von der obergerichtliche Rechtsprechung vertreten wurde und danach nur noch vereinzelt von ihr vertreten wird (OLG Köln (17. ZS.), OLGR 1994, 298, ihm folgend ohne eigene Begründung 27. ZS., OLGR 1997, 120; OLG München (28. ZS.), NJW-RR 1996, 957; OLG Brandenburg (6. ZS.), NJW-RR 1996, 1472; OLG Schleswig (4. ZS.), OLGR 2004, 342), geht davon aus, dass sich der Streitwert der ursprünglichen Hauptsache durch die einseitige Erledingserklärung nicht verändere.

    Mit dem Wandel der Rechtsprechung setzen sich Hartmann (…Baumbach/Hartmann, § 3 ZPO Anh. Rdnr. 45, 49, § 91a ZPO Rdnr. 170) und Herget (…Zöller/Herget, § 3 ZPO Rdnr. 16 m.w.N.) ebenso wie die ihnen folgenden Entscheidungen des OLG Köln (17. ZS, OLGR 1994, 298; 27. ZS, OLGR 1997, 120), OLG Brandenburg (6. ZS., NJW-RR 1996, 1472), OLG München (28. ZS., NJW-RR 1996, 956), OLG Schleswig (4. ZS., OLGR 2004, 342) und LG Frankfurt (JurBüro 2002, 367) nicht auseinander.

    Macht der Beklagte von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, ist ihm entgegen der Auffassung des OLG Schleswig (4. ZS., OLGR 2004, 342), auf deren Fehlerhaftigkeit bereits das OLG Köln (JMBl NRW 2005, 79) zutreffend hingewiesen hat, kein entsprechendes Interesse zu unterstellen, abgesehen davon, dass es für die Streitwertfestsetzung nicht relevant ist.

  • VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764

    Unterlassung der Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten

    Zum anderen wird die Auffassung vertreten, anzusetzen sei auch nach einer einseitigen Erledigungserklärung der Wert der für erledigt erklärten Hauptsache (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 17.11.1992 - 10 W 61/92 - NJW-RR 1993, 510/511;… OLG Köln, B.v. 14, 7,1993 - 17 W 145/93 - juris Rn. 4 f.; OLG SH, B.v. 2.2.2004 - 4 U 47/03 - juris Rn. 3 ff.;… HessVGH, B.v. 20.12.2006 - 6 NG 1645/06 - juris Rn. 5 f.;… LSG BW, U.v. 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 - juris Rn. 37;… SächsOVG, B.v. 27.1.2012 - 5 A 157/10 - juris Rn. 10;… der Sache nach auch BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CE 13.761 - juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

    Demgegenüber ist ein anderer Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, es verbleibe ungeachtet der einseitigen Erledigungserklärung beim unveränderten Hauptsachewert (so in neuerer Zeit insbesondere OLG Schleswig OLGR 2004, 342; LG Duisburg MDR 2004, 962; LG Frankfurt JurBüro 2002, 367), während nach der dritten Meinung - der im Streitfall auch das Landgericht gefolgt ist - ein prozentual verminderter Feststellungswert, der überwiegend mit 50 Prozent des Hauptsachewerts bemessen wird, anzusetzen sein soll (vgl. in diesem Sinne OLG Brandenburg OLGR 2000, 490;… ebenso Zöller/Herget aaO § 3 Stichwort "Einseitige Erledigungserklärung").
  • OLG Schleswig, 09.05.2005 - 9 U 123/04

    Streitwert nach einseitig gebliebener Erledigungserklärung

    Der Senat schließt sich den überzeugenden Erwägungen des 4. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinische Oberlandesgerichts im Beschluss vom 2. Februar 2004 - 4 U 47/03 (SchlHA 2005, 92 f. = OLGR 2004, 342 m.w.N. auch zur Gegenauffassung) an.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.03.2004 - 6 U 70/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14253
OLG Celle, 16.03.2004 - 6 U 70/03 (https://dejure.org/2004,14253)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.03.2004 - 6 U 70/03 (https://dejure.org/2004,14253)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. März 2004 - 6 U 70/03 (https://dejure.org/2004,14253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufungsverfahren: Kostenniederschlagung nach Aufhebung des Ersturteils wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufhebung eines Urteils wegen wesentlichen Verfahrensmangels; Nichterhebung der Kosten des Berufungsverfahrens wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • Judicialis

    GKG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    GKG § 8 Abs. 1 Satz 1
    Nichterhebung der Kosten des Berufungsverfahrens wegen unrichtiger Sachbehandlung bei Aufhebung eines Urteils wegen wesentlichen Verfahrensmangels

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Aufhebung eines Urteils wegen wesentlichen Verfahrensmangels; Nichterhebung der Kosten des Berufungsverfahrens wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Verden - 8 O 435/01
  • OLG Celle, 16.03.2004 - 6 U 70/03
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 22 W 2/01

    Rechtliches Interesse an Beweissicherung gegenüber Haftpflichtversicherer des …

    Auszug aus OLG Celle, 16.03.2004 - 6 U 70/03
    Es müsste hinzukommen, dass das Landgericht gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen hat und dieser Verstoß offen zutage lag (vgl. OLG Köln NJW-RR 2001, 1725;… Hartmann, Kostengesetze, § 8 GKG Rdnr. 8), woran es fehlt.
  • KG, 24.05.2005 - 1 AR 20/03

    Kostenrecht: Zur Nichterhebung der Gerichtskosten des Berufungsverfahrens bei …

    Hiervon abweichend wird in neueren Entscheidungen zunehmend die Auffassung vertreten, dass auch bei einer Zurückverweisung nach § 539 ZPO zusätzlich Schwere und Offenkundigkeit des festgestellten Verfahrensfehlers einer Prüfung im Einzelfall unterzogen werden müsse (OLG Celle, OLGR Celle 2004, 342 f.; OLG Köln, NJW-RR 2001, 1724;… Hartmann, a. a. O., Rn. 9 und 40;… Meyer, GKG, § 21 Rn. 5 und 7).
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