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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3928
OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04 (https://dejure.org/2004,3928)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.2004 - 22 W 27/04 (https://dejure.org/2004,3928)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 2004 - 22 W 27/04 (https://dejure.org/2004,3928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66 § 494a
    Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Streitbeitritt bei "grundloser" Streitverkündung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Ablehnung einer der Streithelferin der Antragsgegnerin günstigen Kostenentscheidung; Möglichkeit des Streithelfers zur Herbeiführung einer Kostenentscheidung zu seinen Gunsten über die Fristsetzung zur ...

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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • OLG Oldenburg, 08.07.1994 - 8 W 51/94

    Selbständiges Beweisverfahren; Kosten des Streithelfers; Antragsteller; Anordnung …

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
    Es wäre unbillig, den Streithelfer insoweit schlechter zu stellen als den Antragsgegner, obwohl sich seine Interessenlage im Hinblick auf die Kostenerstattung nicht von der des Antragsgegners unterscheidet (OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 829; OLG München, BauR 1998, 592; Herget, MDR 1991, 314).

    Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen.

  • OLG München, 16.12.1997 - 13 W 3259/97

    Umfang der Kostentragungspflicht des Antragstellers bei Rücknahme des Antrags im …

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
    Es wäre unbillig, den Streithelfer insoweit schlechter zu stellen als den Antragsgegner, obwohl sich seine Interessenlage im Hinblick auf die Kostenerstattung nicht von der des Antragsgegners unterscheidet (OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 829; OLG München, BauR 1998, 592; Herget, MDR 1991, 314).

    Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen.

  • OLG Koblenz, 17.09.1999 - 1 W 484/99
    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
    Die gegenteilige Auffassung (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726), der Streithelfer könne im selbständigen Beweisverfahren nicht erzwingen, dass der Antragsteller binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben habe, überzeugt nicht.

    Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen.

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen …

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
    Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen.
  • BGH, 18.10.1962 - V BLw 20/62

    Streithilfe in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
    Zwar wird die Frage, ob die Streithelferin der Antragsgegnerin sachlich zur Streithilfe berechtigt war (§ 66 ZPO), nicht von Amts wegen, sondern gemäß §§ 71, 74 Abs. 1 ZPO nur auf Antrag geprüft (BGHZ 38, 110, 111;… Musielak/Weth, § 74 Rn. 2).
  • LG Deggendorf, 20.04.1999 - 2 OH 37/99

    Vorliegen der Voraussetzungen eines streitschlichtenden Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
    Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen.
  • OLG Köln, 19.10.1992 - 9 W 64/92

    Selbständiges Beweisverfahren; Streitverkündung

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
    Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen.
  • OLG München, 16.10.1997 - 15 W 2699/97
    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
    Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen.
  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des …

    Rn. 226 Davon abzuschichten ist die umstrittene Frage, ob die durch die Streitverkündung ausgelöste und über § 74 Abs. 3 ZPO vermittelte Gefahr der Nebeninterventionswirkung des § 68 ZPO für sich alleine für die Bejahung des nach § 66 Abs. 1 ZPO geforderten und nach § 71 Abs. 1 S. 2 ZPO im Zwischenstreit glaubhaft zu machenden rechtlichen Interesses ausreicht (…so Zöller/ Vollkommer , ZPO, 28. Auflage 2010, § 66 Rdnr. 8;… Musielak/ Weth , ZPO, 7. Auflage 2009, § 74 Rdnr. 2; OLG Köln, Beschluss vom 29.11.2004 - 22 W 27/04 - OLGR Köln 2005, 219; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2010 - I-2 U 37/08 - zitiert nach Juris) oder ob auch hierfür ein weitergehendes rechtliches Interesse glaubhaft zu machen ist (…so z. B. Thomas/Putzo, ZPO, 31. Auflage 2010, § 66 Rdnr. 5).
  • OLG Zweibrücken, 08.05.2015 - 4 W 35/15

    Wer muss die Kosten einer "falschen" Streitverkündung tragen?

    Eine "grundlose" Streitverkündung scheidet als Grundlage für einen Streitbeitritt aus (OLG Köln, Beschluss vom 29. November 2004 - 22 W 27/04 - Jaspersen/Wache in Beckscher Online-Kommentar ZPO, § 101, Rdnr. 6).
  • OLG Nürnberg, 02.05.2006 - 13 W 985/06

    Auferlegung der Kosten eines Nebenintervenienten

    Auch der beigetretene Streitverkündete kann einen Antrag nach § 494 a Abs. 1 ZPO stellen, sofern er sich dadurch - wegen § 67 ZPO - nicht in Widerspruch zu Erklärungen der Hauptpartei setzt (…Thomas/Putzo, a.a.O., § 494 a Rn. 1;… Zöller/Herget, a.a.O., § 494 a Rn. 2; OLG Celle NJW-RR 2003, 1509; OLG Köln OLGR 2005, 219).

    Da er jedoch das Beweisverfahren in Gang gebracht und hierdurch Kosten veranlasst hat, erscheint es angemessen, ihn mit den Kosten des Gegners im selbständigen Beweisverfahren zu belasten, wenn es nicht zu einem Hauptsacheverfahren kommt (OLG Köln OLGR 2005, 219).

  • OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10

    Kostenentscheidung im sechsstelligen Beweisverfahren hinsichtlich der Kosten …

    Eine solche Prüfung setzt nach § 71 ZPO eine Rüge voraus (OLG Köln - 22. ZS - OLGReport 2005, 219; LG Hannover BauR 2009, 687).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 22 W 105/06

    Kostenentscheidung nach § 494a II ZPO für den Streithelfer

    Rn. 8 Der Senat bejaht im Anschluss an die überwiegende Meinung (vgl. z.B. OLG Köln, 22 W 27/04 vom 29.11.2004, zitiert nach Juris, mit zahlreichen Nachweisen zum Meinungsstand, a.A. z. B. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2001, 214) weiterhin die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 494 a ZPO zugunsten des Streithelfers.
  • OLG Köln, 13.10.2009 - 9 W 77/09

    Zulässigkeit der Entscheidung über die Wirksamkeit des Beitritts im selbständigen …

    Rn. 12 Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung, dass die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig ist und eine entsprechende Anwendung der §§ 66 ff ZPO rechtfertigt (BGH NJW 1997, 859; BGH NJW-RR 2006, 1312; OLG Köln, Beschl. v. 29.11.2004 - 22 W 27/04, OLGR 2005, 219 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 W 111/08

    Erlass eines Kostenbeschlusses im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung der …

    Dabei mag dahinstehen, ob man - wie die Streithelferin meint - dem Streithelfer selbst die Möglichkeit zubilligt, die Anträge nach § 494 a ZPO zu stellen, um ihm so die Möglichkeit zu eröffnen, eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten herbei zu führen (so OLG Köln OLGR 2005, 219).
  • LG Hamburg, 26.09.2019 - 316 O 135/19

    Schadensersatzanspruch wegen Knieverletzung bei probeweisem Cricketspiel

    Für die Erstattung der Kosten der Nebenintervention kommt es nicht darauf an, ob der Beitritt zum Rechtsstreit notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO war (…Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage, § 101 Rn. 4) Allerdings soll eine "grundlose" Streitverkündung als Grundlage für einen Streitbeitritt ausscheiden (OLG Köln, Beschluss vom 29. November 2004 - 22 W 27/04 - Jaspersen in Beckscher Online-Kommentar ZPO, § 101, Rdnr. 16).
  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 10 W 124/09

    Rechtsstellung des Pächters landwirtschaftlichen Grundbesitzes; Beitritt zum …

    Abgesehen davon, dass ein derartiges Handeln des Erstehers gleich in mehrfacher Hinsicht Unwägbarkeiten ausgesetzt ist - so ist es ungewiss, ob eine Zwangsvollstreckung überhaupt stattfindet bzw. ob gerade eine Zwangsversteigerung erfolgt -, sind Rechtsbeziehungen zu weiteren, am Prozess nicht beteiligten Personen nicht ausreichend, um ein rechtliches Interesse bejahen zu können, da sich ihnen gegenüber keine Nebeninterventionswirkung gemäß § 68 ZPO entfalten kann (s. OLG Köln OLGR 2005, 219, 221;… Wieczorek/Schütze3/Mansel, § 66 ZPO Rn. 49 m.w.N.;… Zöller27/Vollkommer, § 66 ZPO Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 37/08

    Abweisung der Klage betreffend die Verletzung eines Patents für ein Verfahren und …

    Die Streitverkündung ist wegen ihrer Interventionswirkung nach §§ 74, 68 ZPO regelmäßig schon für sich allein ein ausreichender Beitrittsgrund, es sei denn, die Streitverkündung war grundlos (OLG Köln, OLGR 2005, 219;… Musielak/Weth, a.a.O., § 74, Rdn. 2;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 74 Rdn. 1).
  • OLG Koblenz, 15.09.2011 - 12 W 493/11

    Berechtigung der Streithilfe bei ersichtlich ernst gemeinter und schlüssiger …

  • VG Düsseldorf, 17.05.2011 - 17 I 4/08

    Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens mangels Stellungnahmen des …

  • OLG Koblenz, 08.09.2009 - 2 W 377/09

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenantrag des Streithelfers

  • LG Düsseldorf, 17.03.2009 - 4a O 118/08

    LCD-Farbfernseher

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8283
OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04 (https://dejure.org/2004,8283)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2004 - 5 Wx 5/04 (https://dejure.org/2004,8283)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 5 Wx 5/04 (https://dejure.org/2004,8283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • brandenburg.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Eintragung der Auflassung eines Gemeindegrundstücks; Erforderlichkeit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Veräußerung eines Gemeindegrundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Genehmigungsfreistellung bei Kommunalgrundstücksverkauf

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anforderungen an die Klärung der Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt bei Veräußerung eines Gemeindegrundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 357
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 42/95

    Prüfung der Veräußerung unter Wert bei einem Gemeindegrundstück

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04
    Der Zweck dieser § 25 der ersten Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. März 1935 entsprechenden Vorschrift besteht darin, die Grundbuchämter von der Pflicht zur Nachprüfung, ob der objektive Tatbestand der Freistellung von der Genehmigungspflicht gegeben ist, zu entbinden (BayObLGZ 1995, 225; 1969, 278, 283; Thür.OLG, RPfleg 2001, 22).

    Dieser Feststellung kommt daher ein so erheblicher Beweiswert zu (BayObLGZ 1995, 225, 227), dass das Grundbuchamt damit die Genehmigungsfrage als geklärt ansehen darf, falls nicht, wie in dem vom 8. Senat zum Aktenzeichen 8 Wx 148/00 unter dem 29. Januar 2001 beschiedenen Fall besondere Umstände vorliegen, die den Beweiswert einer solchen Feststellung mindern (BayObLGZ 1969, 278, 283).

  • OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 8 Wx 148/00

    Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04
    Handelt es sich, wie im vorliegenden Fall, um die Eintragung der Auflassung eines Gemeindegrundstücks, hat sich die Prüfung des Grundbuchamtes darauf zu erstrecken, ob die Veräußerung des Grundstücks der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde bedarf (8. Senat, Beschluß vom 29. Januar 2001, 8 Wx 148/00, Umdruck Seite 6).

    Dieser Feststellung kommt daher ein so erheblicher Beweiswert zu (BayObLGZ 1995, 225, 227), dass das Grundbuchamt damit die Genehmigungsfrage als geklärt ansehen darf, falls nicht, wie in dem vom 8. Senat zum Aktenzeichen 8 Wx 148/00 unter dem 29. Januar 2001 beschiedenen Fall besondere Umstände vorliegen, die den Beweiswert einer solchen Feststellung mindern (BayObLGZ 1969, 278, 283).

  • BayObLG, 25.01.1972 - BReg. 2 Z 69/71
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04
    Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens ist das nur in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis (BayObLGZ 1972, 24, 28) m.w.N.), nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst.
  • BayObLG, 20.07.1972 - BReg. 2 Z 20/72
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass das Grundbuchamt im Rahmen der Prüfung der Verfügungsbefugnis der Beteiligten zu prüfen hat, ob der einzutragende Rechtsvorgang einer behördlichen Genehmigung bedarf (BayObLGZ 1969, 144, 145; 1972, 252, 254).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11

    Verbot der Unterwertveräußerung in Baden-Württemberg: Verbotsgesetz nach § 134 …

    Rn. 13 Besteht beim Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks eine Genehmigungspflicht, ist zum Vollzug des Vertrages die Vorlage der Genehmigung durch die kommunale Aufsichtsbehörde oder eines Negativzeugnisses erforderlich (…vgl. Hügel a.a.O. "Verfügungsbeeinträchtigungen" S. 18 Rdn. 74 f.; vgl. OLG Brandenburg RPfleger 2005, 357 f.).
  • OLG Dresden, 27.04.2015 - 17 W 382/15

    Vollwertigkeitsbescheinigung einer Gemeinde in gesiegelter Form erforderlich

    Mit der Anbringung des Siegels oder Stempels ist die Bestätigung verbunden, die gemeinderechtlichen Vorgaben für die Veräußerung gewissenhaft geprüft zu haben (zum konkreten Inhalt der Bestätigung vgl. OLG Brandenburg Rpfleger 2005, 357 ).
  • OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 5 Wx 3/06

    Belastung von Gemeindegrundstücken in Brandenburg zu Gunsten Dritter: …

    Der Gemeindevertreter soll mit der bezeichneten Erklärung die Verantwortung für das Vorliegen des Freistellungstatbestandes übernehmen, die er auch dienst- und haftungsrechtlich zu vertreten hat (Beschluss des Senates vom Dezember 2004 - 5 Wx 5/04).
  • OLG München, 04.06.2013 - 34 Wx 28/13

    Grundbuchverfahren: Erwerbsbeschränkung für bayerische Sparkassen als …

    Rn. 7 1. Das Grundbuchamt hat im Rahmen seiner Eintragungstätigkeit die Verfügungsbefugnis der Beteiligten und in deren Rahmen zu prüfen, ob der einzutragende Rechtsvorgang einer behördlichen Genehmigung bedarf (BayObLGZ 1969, 144/145; 1972, 252/254; OLG Brandenburg Rpfleger 2005, 357/358;… Demharter § 19 Rn. 116).
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dejure.org Übersicht OLG Brandenburg

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2730
OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04 (https://dejure.org/2004,2730)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2004 - 15 W 435/04 (https://dejure.org/2004,2730)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 15 W 435/04 (https://dejure.org/2004,2730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 57 Abs. 2 S. 2; AuslG § 103 Abs. 2; FEVG § 7; FGG § 20 Abs. 1; FGG § 27; FGG § 29; FEVG § 13 Abs. 2; FEVG § 5 Abs. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Ermessen, Vollziehbare Ausreisepflicht, Entziehungsabsicht, Familieneinheit, Schutz von Ehe und Familie, Anhörung, Ingewahrsamnahme, Haftentlassung, Erledigung der Hauptsache, Sofortige weitere Beschwerde, Rechtsschutzinteresse, ...

  • rechtsportal.de

    AuslG § 57 Abs. 2 S. 2
    Abschiebungshaftverfahren: Umfang der Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung eines Asylantrags bei Fehlen von Abschiebungshindernissen; Pflicht zur Ausreise nach Ablehnung eines Asylantrags; Inhaftierung eines Asylbewerbers nach Ablehnung eines Asylantrags zur Vorbereitung einer Ausreise; Entscheidung über die ursprüngliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 90
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (17)

  • OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Festnahme durch die …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
    2) Verbindet der Betroffene seine sofortige Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Haftanordnung mit einem solchen Feststellungsantrag, ist das Landgericht nicht gezwungen, zugleich mit der Entscheidung über die Beschwerde eine erstinstanzliche Entscheidung über diesen Feststellungsantrag zu treffen (Abgrenzung zu OLG Köln, Beschl. vom 01.10.2004 - 16 Wx 195/04 -).

    Darüber hinausgehend hat es allerdings das OLG Köln (Beschluss vom 01.10.2004 - 16 Wx 195/04 -) für zulässig erachtet, dass das Landgericht gleichzeitig mit der sofortigen Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Haftanordnung auch über den nunmehr erstmals gestellten Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der vorausgehenden behördlichen Ingewahrsamnahme entscheidet.

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
    Der Umfang der vorzunehmenden Prüfung wird dabei durch den Beschwerdeantrag des Betroffenen bestimmt (BayObLGZ 2002, 304 = FGPrax 2002, 281 ff.).

    Legt er ohne nähere Angaben sofortige Beschwerde ein, kann im Grundsatz davon ausgegangen werden, dass er nur die Aufhebung der Haftanordnung und Beendigung der Freiheitsentziehung anstrebt (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 310; NJW-RR 2004, 8, 9).

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
    Da es sich um eine feststellende Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Maßnahme handelt und Aufklärungsmängel für sich allein bereits die Feststellung der Rechtswidrigkeit begründen können (BGH NJW 2002, 1801, 1803), spricht mehr für die Annahme, dass jeder Gesichtspunkt für sich allein das OLG Frankfurt zu der getroffenen Entscheidung veranlasst hätten.
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
    Daraus folgt, dass auch die zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderliche Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts sich auf die Prüfung zu beschränken hat, ob die Sachentscheidung des Landgerichts bezogen auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung verfahrensrechtlich einwandfrei getroffen ist und sachlich rechtlicher Nachprüfung standhält (Senat BtPrax 2001, 212 in einer Unterbringungssache; Beschluss vom 26.02.2002 - 15 W 53/02 - = OLGR 2002, 332 LS in einer Abschiebungshaftsache).
  • OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betr. …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
    Daraus folgt, dass auch die zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderliche Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts sich auf die Prüfung zu beschränken hat, ob die Sachentscheidung des Landgerichts bezogen auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung verfahrensrechtlich einwandfrei getroffen ist und sachlich rechtlicher Nachprüfung standhält (Senat BtPrax 2001, 212 in einer Unterbringungssache; Beschluss vom 26.02.2002 - 15 W 53/02 - = OLGR 2002, 332 LS in einer Abschiebungshaftsache).
  • OLG Naumburg, 13.03.2000 - 10 Wx 25/99

    Haft nach § 57 Abs. 2 Satz 2 AuslG

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (vgl. OLG Naumburg, Beschl. vom 13.03.2000 - 10 Wx 25/99 -).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
    Dem Betroffenen muss zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes die Möglichkeit eingeräumt werden, die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahme durch einen Feststellungsantrag überprüfen zu lassen (BVerfG NJW 2002, 2456).
  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
    Aus der vom OLG Frankfurt herangezogenen Entscheidung des BVerfG (NVwZ-Beilage 1994, 57 = InfAuslR 1994, 342) lässt sich für eine solche Auslegung des § 57 Abs. 2 S. 2 AuslG nichts Entscheidendes ableiten.
  • OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02

    Polizeigewahrsam vor Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
    Insoweit handelt es sich jedoch um einen selbständigen Verfahrensgegenstand, über den zunächst erstinstanzlich durch das Amtsgericht zu entscheiden ist, so dass erst gegen dessen Entscheidung die sofortige Beschwerde zulässig ist (OLG Schleswig NVwZ 2003, 1412; OLG Braunschweig InfAuslR 2004, 166; OLG Celle InfAuslR 2004, 210).
  • OLG Braunschweig, 04.02.2004 - 6 W 32/03

    Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme; Entscheidung über Abschiebehaft; …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
    Insoweit handelt es sich jedoch um einen selbständigen Verfahrensgegenstand, über den zunächst erstinstanzlich durch das Amtsgericht zu entscheiden ist, so dass erst gegen dessen Entscheidung die sofortige Beschwerde zulässig ist (OLG Schleswig NVwZ 2003, 1412; OLG Braunschweig InfAuslR 2004, 166; OLG Celle InfAuslR 2004, 210).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2004 - 3 Wx 25/04

    Kosten der Rechtsverfolgung bei Aufhebung der Inhafftierung eines zunächst zu …

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

  • OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

  • OLG Frankfurt, 15.03.2004 - 20 W 426/03

    Abschiebehaft: Unverhältnismäßigkeit der Inhaftierung eines nicht untergetauchten …

  • BGH, 11.12.1986 - V ZB 5/86

    Abgabe einer Teilungserklärung zwecks Bildung von Wohnungseigentum - …

  • BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
  • OLG Karlsruhe, 13.04.1993 - 11 Wx 24/93
  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre …

    cc) Die Beschwerdeentscheidung lässt damit die maßgeblichen Gründe für die Ermessensausübung erkennen, die bei der Anordnung der kleinen Sicherungshaft notwendig ist (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung bestimmt; OLG München, FGPrax 2010, 51; KG FGPrax 2009, 86, 87; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 20 W 42/08 Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160; OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).

    Sie hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchsetzung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).

  • LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Abschiebehaft als Sicherungshaft

    Insbesondere setzt die Anordnung der sogenannten "kleinen Sicherungshaft" nach § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG nicht die positive Feststellung voraus, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Entziehungsabsicht des Betroffenen bestehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2004, Az. 15 W 435/04, zur Vorgängervorschrift des § 57 Abs. 2 S. 2 AuslG).

    Rn. 32 Für die Fälle, in denen es - wie hier - ungewiss ist, ob sich der Ausländer dem bevorstehenden Vollzug der Abschiebung stellen wird, hat der Gesetzgeber in § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG eine Gewichtung vorgenommen, die dem Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung und des dafür bereits angefallenen Vorbereitungsaufwands eine kurzfristige Freiheitsentziehung zumutet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2004, Az. 15 W 435/04).

  • BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11

    Abschiebungsverfahren: Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht und die …

    Aus diesem Grund hat der Tatrichter im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG festzustellen, ob auf den Einzelfall bezogene Tatsachen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür ergeben, dass sich der Ausländer der Abschiebung entziehen wird (OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111 f.; OLG München, InfAuslR 2010, 71, 72 f.;… HK-AuslR/Keßler, § 62 AufenthG Rn. 30 mwN;… Huber/Beichel-Benedetti, AufenthG, § 62 Rn. 16;… Marschner in Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, Abschnitt E Rn. 28;… Renner/Dienelt, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 21; einschränkend OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91 f. und InfAuslR 2007, 159, 160 f.).
  • OLG Köln, 26.07.2006 - 16 Wx 151/06

    Keine nachträgliche Ermessensausübung bei Erledigung der Hauptsache durch …

    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchsetzung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern OLG Hamm FGPrax 2005, 90).
  • OLG Köln, 08.05.2009 - 16 AR 3/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Fortdauer der …

    Zu letzterem bedarf es eines gesonderten Antrags gem. § 13 Abs. 2 FEVG , der auch nach - in anderem Zusammenhang geäußerter - Auffassung des OLG Hamm einen selbständigen Verfahrensgegenstand darstellt (OLG Hamm FGPrax 2005, 90 = JMBl. NW 2007, 80).
  • OLG München, 17.05.2006 - 34 Wx 25/06

    Vollzug der Abschiebehaft nur bei Erfolg versprechender Abschiebung - keine …

    Es handelt sich somit um einen selbständigen Verfahrensgegenstand (so auch OLG Hamm FGPrax 2005, 90; OLG Köln v. 1.10.2004, 16 Wx 195/04 bei Melchior/ Abschiebungshaft/Anhang).
  • OLG Hamm, 08.03.2007 - 15 W 58/07

    Vorbeugender Rechtsschutz im Freiheitsentziehungsverfahren

    Über diesen Antrag hat erstinstanzlich das Amtsgericht zu entscheiden (§§ 3, 13 Abs. 2 FEVG), gegen dessen Entscheidung ist nach §§ 7 FEVG, 22, 27 FGG die sofortige und gegen die Entscheidung des Landgerichts die sofortige weitere Beschwerde zulässig (OLG Schleswig NVwZ 2003, 1412; OLG Braunschweig InfAuslR 2004, 166; OLG Celle InfAuslR 2004, 210; KG InfAuslR 2002, 315 = KGR 2002, 174; Senat FGPrax 2005, 90).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06

    Kostentragung bei fehlerhaft durchgeführtem Abschiebungshaftverfahren nach …

    Die Kammer hat ohne entsprechende Umstände darzulegen, angenommen, es habe der Verdacht bestanden, dass der Betroffene sich "dem ihm erkannten Abschiebetermin durch untertauchen entziehen würde" - dies ohne auf die in der Rechtsprechung umstrittene Frage einzugehen, ob und inwieweit die Entziehungsabsicht im Rahmen des § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu prüfen und aufzuklären ist (vgl. dazu einerseits OLG Hamm Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 15 W 435/04 - Melchior, Abschiebungshaft, Anhang, und andererseits OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2004 - 20 W 426/03 - Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • OLG Hamburg, 21.11.2006 - 2 Wx 129/06

    D (A), Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, Landgericht, Anhörung, Verzicht, …

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall auch von dem der Entscheidung des OLG Hamm (FGPrax 2005, 90, 91) zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 299/06

    Voraussetzungen der kleinen Sicherungshaft

    Der Senat hält aus den Gründen seiner Entscheidung vom 02.12.2004 (FGPrax 2005, 90) an seiner Auffassung fest, dass die Anordnung der kleinen Sicherungshaft nach § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG nicht die positive Feststellung voraussetzt, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Entziehungsabsicht des Betroffenen bestehen.
  • OLG München, 17.11.2009 - 34 Wx 69/09

    Sicherungshaftanordnung gegen einen abzuschiebenden Ausländer: Tatrichterliches …

  • LG Kleve, 17.01.2020 - 4 T 232/19
  • LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17

    Anordnung der Abschiebungshaft (Sicherungshaft) gegen den Betroffenen bei …

  • LG Kleve, 01.07.2014 - 4 T 392/14

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Betroffenen nach …

  • LG Kleve, 18.08.2020 - 4 T 33/20
  • LG Dortmund, 16.11.2021 - 9 T 249/21
  • LG Kleve, 13.08.2019 - 4 T 108/19
  • LG Erfurt, 03.11.2021 - 3 T 301/21
  • AG Siegen, 25.04.2023 - 45 XIV (B) 10/22

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2636
OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04 (https://dejure.org/2005,2636)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.01.2005 - 3 W 275/04 (https://dejure.org/2005,2636)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 3 W 275/04 (https://dejure.org/2005,2636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    PsychKG Rheinland-Pfalz § 11 Abs. 1; ; FGG § 19; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 69 f Abs. 1; ; FGG § 70 h; ; EMRK Art. 5 Abs. 4

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmittelrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittelrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit - öffentlich-rechtliche Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluss einer Sachentscheidung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Eintritt der Erledigung der Hauptsache; Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe trotz Erledigung der direkten Belastung durch die angegriffene ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 137
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (13)

  • EGMR, 12.06.2003 - 44672/98

    Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    Dass eine vorläufige Unterbringung bereits beendet ist, nimmt dem Betroffenen nach der Rechtsprechung des EGMR nicht das Recht, ihre Rechtmäßigkeit in den nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht etwa eröffneten Rechtsmittelzügen überprüfen zu lassen; denn die Garantien des Art. 5 Abs. 4 EMRK, die auch für etwaige Beschwerdegerichte gelten, liefen leer, wenn richterliche Kontrolle einer vorläufigen Freiheitsentziehung, die ihrer Natur nach zeitlich begrenzt ist, nur solange möglich wäre, wie die Freiheitsentziehung besteht (vgl. insoweit EGMR, Urteil vom 12. Juli 2003 - Beschwerde Nr. 44672/98 Herz ./. Deutschland, abgedruckt in NJW 2004, 2209, 2211 f).

    Inhalt und Reichweite dieser Bestimmung sind so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stand halten (Senat OLGR Zweibrücken, 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und Dörr, JUS 2005, 60 ff).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    In welchem danach möglichen Umfang der Betroffene die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will, legt er durch seinen Antrag fest (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 308 ff; BayObLG NJW-RR 2004, 8; Demharter, FGPrax 2003, 237, 238).

    Hat der Betroffene ohne nähere Angaben sofortige (Erst-)Beschwerde eingelegt, darf grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass er nur die Beendigung der Freiheitsentziehung anstrebt (vgl. zum Ganzen weiter auch: BayObLGZ 2002, 304, 310; BayObLG NJW-RR 2004, 8 f;… Demharter aaO).

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    In welchem danach möglichen Umfang der Betroffene die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will, legt er durch seinen Antrag fest (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 308 ff; BayObLG NJW-RR 2004, 8; Demharter, FGPrax 2003, 237, 238).

    Hat der Betroffene ohne nähere Angaben sofortige (Erst-)Beschwerde eingelegt, darf grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass er nur die Beendigung der Freiheitsentziehung anstrebt (vgl. zum Ganzen weiter auch: BayObLGZ 2002, 304, 310; BayObLG NJW-RR 2004, 8 f;… Demharter aaO).

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03

    Auslegung eines Rechtsmittelantrags bezüglich Feststellung der Rechtswidrigkeit …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    Die zuletzt genannte Entscheidung dürfte daher grundsätzlich auch auf andere freiheitsentziehenden Maßnahmen als Abschiebungshaft anwendbar seien (…vgl. Keidel/Meyer-Holz aaO, § 27 Rdnr. 14; Demharter, FGPrax 2003, 237).

    In welchem danach möglichen Umfang der Betroffene die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will, legt er durch seinen Antrag fest (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 308 ff; BayObLG NJW-RR 2004, 8; Demharter, FGPrax 2003, 237, 238).

  • OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 3 W 247/03

    Abschiebung: Umfang der Überprüfung einer erledigten Abschiebehaftanordnung durch …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    c) Dem von einer beendeten Unterbringungsmaßnahme Betroffenen eine Rechtsschutzmöglichkeit zwecks Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung zu eröffnen, gebietet im Übrigen auch die Verfahrensgarantie des Art. 5 Abs. 4 der Europäischen Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2003, - 3 W 247/03 -, abgedruckt in FGPrax 2004, 95 und OLGR Zweibrücken 2004, 230, betreffend erledigte Abschiebungshaft).

    Gegenstand der weiteren Beschwerde und damit auch der zulässigen Nachprüfung im dritten Rechtszug ist deshalb - wie sonst auch - nur die Entscheidung des Landgerichts, also das, worüber das Beschwerdegericht entschieden hat (Senat FGPrax 2004, 95 = OLGR Zweibrücken 2004, 230 m.w.N).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    Inhalt und Reichweite dieser Bestimmung sind so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stand halten (Senat OLGR Zweibrücken, 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und Dörr, JUS 2005, 60 ff).
  • OLG Zweibrücken, 12.09.2003 - 3 W 177/03

    Personenstandsrecht: Anforderungen an den Nachweis einer ausländischen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    Auch sind dem Betroffenen nicht vor dem Erlass der angefochtenen Entscheidung die von dem Landgericht zu seinem Nachteil verwerteten gutachterlichen Äußerungen der ihn in der Psychiatrie behandelnden Ärzte bekannt gegeben worden; das war nicht rechtens, weil bei einer gerichtlichen Überzeugungsbildung stets nur solche Umstände und Erkenntnisse berücksichtigt werden dürfen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. Senat OLGR Zweibrücken 2004, 87, 88 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    Die Europäische Menschenrechtskonvention - in der Auslegung durch den EGMR - gilt in der deutschen Rechtsordnung im Range eines förmlichen einfachen Bundesgesetzes und muss insoweit von der Rechtsprechung beachtet werden (BVerfG NJW 2004, 3407, 3410; Meyer-Ladewig/Petzold, NJW 2005, 15, 18 f).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch - unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung - in einer Reihe jüngerer Erkenntnisse (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131; NJW 1998, 2432) dahin entschieden, dass zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen, wie sie insbesondere mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind, Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsmittelgerichten gebiete, ein von der jeweiligen Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv zu machen.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    Nach einer weiteren, in einer Abschiebungshaftsache ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2002, 2456) besteht das Rechtsschutzinteresse unabhängig davon, ob während der Fortdauer der Abschiebungshaft eine gerichtliche Entscheidung möglich gewesen wäre.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von …

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz

  • OLG Zweibrücken, 23.09.1999 - 3 W 201/99
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …

    Rn. 24 Diese von einem Teil der Rechtsprechung zuerst für den Bereich der öffentlich-rechtlichen und der zivilrechtlichen Unterbringung entwickelte Ansicht (BayObLGZ 2002, 304 ;… BayObLG, NJW-RR 2004, S. 8 f. und Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3Z BR 149/02 -, in JURIS;… OLG Hamm, BtPrax 2001, S. 212 ; Pfälz. OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, S. 137 ) stellt darauf ab, ob der Betroffene bereits mit der Erstbeschwerde gegen den damals noch vollzogenen Haftbefehl nur dessen Aufhebung oder auch die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit begehrt hat (…zustimmend auch Demharter, FGPrax 2002, S. 137 , der jedoch bezweifelt, ob damit dem vom Bundesverfassungsgericht in den Vordergrund gestellten Rehabilitierungsinteresse in allen Fällen Rechnung getragen werden kann).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06

    Öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie: …

    Allein schon die Schwere des Eingriffs in die Freiheit der Person gibt dem zwangsweise Untergebrachten ein rechtlich schützenswertes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit und indiziert gleichermaßen ein Rehabilitationsinteresse; dem von einer beendeten Unterbringungsmaßnahme Betroffenen eine Rechtsschutzmöglichkeit zwecks Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung zu eröffnen, gebieten außerdem die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes und die Verfahrensgarantie des Art. 5 Abs. 4 EMRK (näher zum Ganzen: Senat FG-Prax 2005, 137 = OLGR Zweibrücken 2005, 219).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. etwa BVerfG NJW 1998, 1774; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und dazu Dörr, JuS 2005, 60 ff; EGMR NJW-RR 2006, 308; lesenswert für die gerichtliche Praxis in diesem Zusammenhang auch: Seitz, NJW 1998, 3694).

  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft …

    Betrifft eine Beschwerde Maßnahmen, die wie die hier in Rede stehenden besonderen Sicherungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum vollzogen werden und mit schwerwiegenden Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind, bedarf danach der Klärung, ob es dem Betroffenen nur um die Verhinderung des weiteren Vollzuges geht oder auch um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anordnung und des anschließenden Vollzuges (vgl. für die Freiheitsentziehung durch Unterbringung BayObLG…, Beschluss vom 18. September 2002 - 3Z BR 127/02 -, Recht & Psychiatrie 2003, S. 25 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 14. März 2003 - 19 Wx 11/03 -, FGPrax 2003, S. 145; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 W 275/04 -, FGPrax 2005, S. 137 ).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem …

    § 62 Abs. 1 FamFG verlangt nur, dass sich die "angefochtene Entscheidung", nicht aber das gegen sie eingelegte Rechtsmittel erledigt hat (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137, 138; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 186;… Keidel/Budde, FamFG, 17. Aufl., § 62 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Zum Prüfungsmaßstab in diesen Fällen hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 29.5.2001 (15 W 139/01, BtPrax 2001, 212; im selben Sinne: OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137) ausgeführt:.

    In diesem Beschluss - dem eine Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl zugrunde lag - hat das BVerfG eine solche Beschränkung des Überprüfungsumfanges, die in ähnlicher weise auch vom BayObLG (NJW-RR 2004, 8) und vom OLG Zweibrücken (FGPrax 2005, 137) vorgenommen worden ist, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG beanstandet und ausgeführt, sie trage den sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 5.12.2001 (BVerfGE 104, 220/235) ergebenden Anforderungen an die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht in hinreichendem Maße Rechnung.

  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung …

    Vielmehr ist dies zu prüfen, doch genügt dazu, wie stets bei Verfahrensfehlern, die Möglichkeit, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung des Amtsgerichts geführt hätte (…BayObLG, a.a.O.; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2005, 316, 319;… Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 12, Rdn. 73;… Briesemeister, in: Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 144).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06

    Mordverdächtiger bleibt in sicherer Verwahrung

    Zwar sind - wie das Landgericht ausgeführt hat - Inhalt und Reichweite dieser Bestimmungen so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung auf der Grundlage des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. etwa Senat OLGR Zweibrücken 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; Senat OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221 und Beschluss vom 1. April 2005 - 3 W 72/05 - zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und NJW-RR 2006, 308).
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im …

    Allein der behauptete schwerwiegende Eingriff in die Freiheit der Person gibt dem Betroffenen ein schützenswertes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit und indiziert gleichermaßen ein Rehabilitationsinteresse (OLG Zweibrücken Beschluss vom 12.1.2005, 3 W 275/04; VerfGH Berlin JR 2005, 233; grds. BVerfGE 104, 220).
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 3 W 109/06

    Abschiebungshaft: Rechtswidrigkeit der Verlängerung wegen Verletzung des …

    Eine Erledigung der Hauptsache lässt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Rechtsschutzmöglichkeit zwecks Kontrolle der Rechtmäßigkeit der beendeten Freiheitsentziehung nicht entfallen; das gebieten die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes und die Verfahrensgarantie des Art. 5 Abs. 4 EMRK (näher zum Ganzen: Senat FGPrax 2005, 137 = OLGR Zweibrücken 2005, 219 und Senat FGPrax 2004, 95 = OLGR Zweibrücken 2004, 230, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 87/06

    Zum Verfahren bei Unterbringung - Anforderungen an Begutachtung und Anhörung des …

    OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137).
  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung …

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 W 96/09

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der zwangsweisen Behandlung des …

  • OLG Zweibrücken, 04.09.2006 - 3 W 145/06

    Abschiebung eines Ausländers: Berücksichtigung des …

  • KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08

    Unterbringungsverfahren: Anfechtbarkeit der Übertragung des Beschwerdeverfahrens …

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.07.2004 - 1 W 44/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13209
OLG Bamberg, 21.07.2004 - 1 W 44/04 (https://dejure.org/2004,13209)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.07.2004 - 1 W 44/04 (https://dejure.org/2004,13209)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 1 W 44/04 (https://dejure.org/2004,13209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § ... 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 522 Abs. 3; ; ZPO §§ 567 ff.; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 32; ; BRAGO § 32 Abs. 2; ; RPflG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Notwendige Kosten der Rechtsverteidigung bei Verfahrensbeendigung nach § 522 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Verfahrensbeendigung durch Zurückweisung der Berufung; Stellung eines Sachantrages vor Kenntnis der Berufungsbegründung als zweckentsprechende Rechtsverteidigung

  • ibr-online

    Kostenerstattung bei verfrühtem Sachantrag gegen Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.07.2004 - 1 W 44/04
    Zur Begründung beruft sie sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2003 (JurBüro 2004, S. 196 f.).

    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (JurBüro 2004, 196 f.), der sich der Senat anschließt, muss der Berufungsbeklagte mit der Stellung eines Sachantrages nicht abwarten, bis das Berufungsgericht über eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO entschieden hat.

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.07.2004 - 1 W 44/04
    Zwischen den Parteien besteht - im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, JurBüro 2003, 257) und des Senats - Einigkeit darüber, dass die Berufungsbeklagte nach Einlegung der Berufung einen Anwalt mit der Rechtsverteidigung beauftragen durfte und nicht die weiteren Entschließungen des anwaltlich, vertretenen Berufungsklägers abwarten musste.
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