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Rechtsprechung
   OLG München, 14.07.2005 - 6 U 5444/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5260
OLG München, 14.07.2005 - 6 U 5444/04 (https://dejure.org/2005,5260)
OLG München, Entscheidung vom 14.07.2005 - 6 U 5444/04 (https://dejure.org/2005,5260)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 6 U 5444/04 (https://dejure.org/2005,5260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AktG § 84; ; BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 84; BGB § 626
    Wahrtung der Kündigungserklärungsfrist bei Kündigung eines Vorstandsdienstvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitgliedes durch den Aufsichtsrat; Kündigung wegen falscher Abrechnung von Reisekosten; Recht des Vorstands zum bewussten Eingehen geschäftlicher Risiken im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit; Gefahr von Fehlbeurteilungen und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1781
  • WM 2006, 526
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus OLG München, 14.07.2005 - 6 U 5444/04
    Dazu gehört neben dem bewussten Eingehen geschäftlicher Risiken grundsätzlich auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen (BGH, Urteil vom 21.04.1997 - II ZR 175/95).

    Wie bereits oben ausgeführt, handelt es sich bei den maßgeblichen Kündigungstatsachen nicht darum, wie sich der vom Kläger ohne Zustimmung der entscheidungsbefugten Gremien geschlossene Vertrag wirtschaftlich für das Unternehmen der Beklagten auswirkt - die Auswirkung könnte abschließend unter Berücksichtigung der oben zitierten Rechtsprechung (BGH, a.a.O., II ZR 175/95) überhaupt erst zum Jahr 2007 beurteilt werden -, sondern maßgebliche Kündigungstatsachen sind die Umstände der eigenmächtigen Unterzeichnung des Vertragswerks durch den Kläger ohne Einholung der Zustimmung der entscheidungsbefugten Gremien.

    Soweit die Beklagte umfangreich darlegt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Kiesel und der Aufsichtsrat selbst die Auswirkungen des Vertragswerks auf die wirtschaftliche Entwicklung der Beklagten zu diesem Zeitpunkt nicht hätten einschätzen können, ist dies zutreffend, aber rechtlich nicht von Relevanz, denn diese Auswirkungen hätten eine Kündigung des Klägers - jedenfalls zu diesem Zeitpunkt - nicht rechtfertigen können (vgl. BGH, a.a.O., II ZR 175/95), weil die tatsächliche und wirtschaftliche Entwicklung des Vertrags allenfalls erst gegen Ende seines Ablaufs beurteilbar war.

    bb) Soweit die Beklagte ihre Kenntnis der kündigungserheblichen Tatsachen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Vertragswerkes abstellen will, ist unabhängig von der oben zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs II ZR 175/95 festzustellen, dass die Beklagte den vom Kläger abgeschlossenen Vertrag vom 09.09.2003 in seinem rechtlichen Bestand nicht angegriffen hat, obwohl dies u. U. möglich gewesen wäre, sondern ohne rechtliche Beanstandungen tatsächlich durchgeführt hat und noch durchführt.

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer …

    Auszug aus OLG München, 14.07.2005 - 6 U 5444/04
    Ausweislich dieser Entscheidung und in Anschluss an die Entscheidung BGHZ 139, 89 kommt der Bundesgerichtshof zum Ergebnis, dass dann, wenn der Aufsichtsrat in die Lage versetzt ist, die ihm abverlangte Entscheidung über die zu ziehenden Konsequenzen zu treffen, entsprechender Handlungsbedarf besteht.

    Wird daher die Einberufung der Aufsichtsratssitzung von ihren einberufungsberechtigten Mitgliedern nach Kenntniserlangung vom Kündigungssachverhalt unangemessen verzögert, so muss sich die Gesellschaft so behandeln lassen, als wäre die Aufsichtsratssitzung mit der billiger Weise zumutbaren Beschleunigung einberufen worden (BGHZ 139, 89).

  • BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00

    Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers; …

    Auszug aus OLG München, 14.07.2005 - 6 U 5444/04
    Auf diese Entscheidung wird in der Entscheidung vom 10.09.2001 - II ZR 14/00 ausdrücklich Bezug genommen ohne die dort vorgenommene Rechtsprechung aufzugeben oder in Frage zu stellen.
  • OLG Jena, 01.12.1998 - 5 U 1501/97

    Kenntnis des zur Kündigung befugten Organs ; Erfordernis des wichtigen Grundes; …

    Auszug aus OLG München, 14.07.2005 - 6 U 5444/04
    In diesem Sinne hat sich auch das Thüringer Oberlandesgericht (Entscheidung vom 01.12.1998, 5 U 1501/97 - mit entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen) dahingehend geäußert, dass die zweiwöchige Frist ausnahmsweise vor dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch das für die Kündigung zuständige Gremium zu laufen beginnt, wenn die notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhaltes nicht mit der gebotenen Eile durchgeführt werden und/oder das entscheidungsbefugte Gremium nach Abschluss der Ermittlungen nicht unverzüglich einberufen wird.
  • LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 35 O 28/09

    Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund wegen …

    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass schwerwiegende oder aber wiederholte Kompetenzüberschreitungen die außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführerdienstverhältnisses rechtfertigen können (vgl. dazu BGH NJW-RR 2002, 173; OLG München DB 2009, 1231, 1232; OLGR München 2005, 803; OLGR Naumburg 2005, 753-755; , OLG Celle GmbHR 2003, 773;… vgl. dazu auch Haas in: Michalski, GmbHG § 43 Rn. 53;… Meyke, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers, 2007, Rn. 90a).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6444
OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04 (https://dejure.org/2005,6444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.03.2005 - 1 W 93/04 (https://dejure.org/2005,6444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. März 2005 - 1 W 93/04 (https://dejure.org/2005,6444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 AVAG, Art 45 EGV 44/2001, Art 46 Abs 1 EGV 44/2001, Art 46 Abs 3 EGV 44/2001
    Vollstreckung eines belgischen Urteils über nachehelichen Unterhalt; Pourvoi en Cassation als ordentlicher Rechtsbehelf; Verfahrensaussetzung; Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung

  • Judicialis

    AVAVG § 22; ; EuGVVO § 45; ; EuGVVO § 46 I; ; EuGVVO § 46 III

  • rechtsportal.de

    AVAVG § 22; EuGVVO § 45; EuGVVO § 46 Abs. 1, 3I
    Vollstreckung eines belgischen Urteils über nachehelichen Unterhalt in dem dem unterhaltspflichtigen Ehegatten die Schuld am Scheitern der Ehe zugesprochen wird als Verstoß gegen den deutschen ordre public

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AVAG § 11; AVAG § 22; Cj 1967 (Belgien) Art. 1073 ff.; EUGVVO 44/2001 Art. 34; EUGVVO 44/2001 Art. 43; EUGVVO 44/2001 Art. 45; EUGVVO 44/2001 Art. 46; EuGVÜ Art. 34; ZPO § 3; ZPO § 92
    Anerkennung und Vollstreckung --> Unterhaltssachen; Allgemeine Lehren --> Ordre public; Anerkennung und Vollstreckung --> Vermögensrechtliche Angelegenheiten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollstreckung eines belgischen Urteils über nachehelichen Unterhalt; Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den deutschen ordre public; Verstoß gegen den deutschen ordre public durch die Anwendung des Schuldprinzips im belgischen Recht; Einstufung eines nach belgischem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1375
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1994 - IX ZB 8/94

    Rechtsbeschwerdefähige Entscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04
    Allerdings darf das Beschwerdegericht bei dieser Entscheidung nur auf Gründe zurückgreifen, die der Schuldner vor dem Gericht des Urteilsstaats noch nicht geltend machen konnte (…EuGH, Urt. v. 04.10.1991 - Rs. 183/90, Slg. I 1991 4743 - van Dalfsen/van Loon; BGH, Beschl. v. 21.04.1994 - IX ZB 8/94 -, NJW 1994, 2156, 2157 zu Art. 38 Abs. 1 EuGVÜ;… MünchKomm-ZPO-Gottwald, 2. Aufl. 2001, Art. 38 EuGVÜ Rn. 4); diese Beschränkung auf "neue" Gründe rechtfertigt sich daraus, dass zum einen Vorbringen, welches das Gericht im Urteilsstaat schon berücksichtigt hat, schon allein wegen des Verbots der révision au fond (Art. 45 Abs. 2 EuGVVO = Art. 34 Abs. 3 EuGVÜ) unberücksichtigt zu bleiben hat, und dass zum anderen Gründe, die der Schuldner hätte vorbringen können, aber vorzubringen versäumt hat, ausgeschlossen sind, weil sonst eine zu starke Einschränkung des mit den entsprechenden Abkommen - dem EuGVÜ und dem EuGVVO - bezweckten freien Urteilsverkehrs droht (Stadler, IPrax 1995, 220, 222;… Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Aufl. 2002, Art. 46 Rn. 5).
  • EuGH, 22.11.1977 - 43/77

    Industrial Diamond Supplies / Riva

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04
    Danach fällt unter diesen Begriff jeder Rechtsbehelf, der zur Aufhebung und Abänderung der Entscheidung im Erststaat führen kann und für dessen Einlegung im Erststaat eine gesetzliche Frist bestimmt ist (EuGH, Urt. v. 22.11.1977 - Rs 43/77 -, Slg. 1977 S. 02175, als Leitsatz in NJW 1978, 1107); Zöller-Geimer, ZPO, 25. Aufl. 2005, Anh. I Art. 46 EuGVVO Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - 3 W 429/00

    Vollstreckbarerklärung einer "ordinanza d'ingiunzione"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04
    Ein solcher Verstoß wäre nur anzunehmen, wenn die Anerkennung des Titels nach den Wertungen der inländischen Rechtskultur schlechterdings untragbar erschiene (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.02.2001 - 3 W 429/00 -, NJW-RR 2001, 1575) und dies nach der einschränkenden Fassung des Art. 34 Nr. 1 EuGVVO überdies "offensichtlich" ist (…vgl. Zöller-Geimer, ZPO, 25. Aufl. 2005, Anh. I Art. 34 EuGVVO Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 24.11.1997 - 5 W 282/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04
    b) Über den Aussetzungsantrag hat gemäß Art. 46 Abs. 1 EuGVVO das Oberlandesgericht als Rechtsmittelgericht nach pflichtgemäßem Ermessen ("kann") zu entscheiden; dabei hat es die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels im Erststaat, also hier diejenigen des vom Antragsgegner eingelegten Pourvoi en Cassation, zu berücksichtigen (OLG Saarland, Beschl. v. 24.11.1997 - 5 W 282/97-94 -, insoweit nur in RIW 1998, 632, 633;… Zöller-Geimer, a.a.O., Art. 46 EuGVVO Rn. 6).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2010 - 14 W 1442/10

    Anerkennungsfähigkeit einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch den …

    Ein solcher Verstoß wäre nur anzunehmen, wenn die Anerkennung des Titels nach den Wertungen der inländischen Rechtskultur schlechterdings untragbar erschiene (…vgl. zu Art. 27 Nr. 1 EuGVÜ EUGH, Urt. v. 2.4.2009 - Rs C-394/07, Gambazzi/Daimler Chrysler Canada & CIBC, Rn. 27 und Schlussanträge der Generalanwältin in diesem Verfahren vom 18.12.2008, Rn. 33, jeweils zitiert nach juris;… BGH Beschl. v. 4.6.1992 - IX ZR 149/91, NJW 1992, 3096, 3101, Rn. 56 nach juris;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.02.2001 - 3 W 429/00 -, NJW-RR 2001, 1575, Rn. 11 nach juris;… OLG Hamburg Beschl. v. 18.11.2008 - 6 W 50/08, OLGReport 2009, 184, Rn. 31 nach juris;… Geimer/Schütze, aaO. Art. 34 Rn. 13) und dies nach der einschränkenden Fassung des Art. 34 Nr. 1 EuGVVO überdies "offensichtlich" ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.3.2005 - 1 W 93/04, NJW-RR 2005, 1375, Rn. 5 nach juris;… Zöller/Geimer, aaO. Anh. I Art. 34 EuGVVO Rn. 7;… Geimer/Schütze, aaO. Art. 34 Rn. 13).

    Rn. 97 Bei der Entscheidung sind außer den Erfolgsaussichten des im Ursprungsmitgliedsstaats eingelegten Rechtsbehelfs (ohne Beschränkung auf "alte" oder "neue" Gründe) alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, da Art. 46 Abs. 3 EuGVVO den Schuldner umfassend vor den Nachteilen einer Vollstreckung eines nur vorläufig vollstreckbaren Urteils schützen soll (…BGH, Beschl. v. 21.4.1994 - IX ZB 8/94 -, NJW 1994, 2156, Rn. 14 nach juris, zu Art. 38 Abs. 1 EuGVÜ; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 30.3.2005 - 1 W 93/04, NJW-RR 2005, 1375, Rn. 9 nach juris).

    Rn. 101 Nicht als eine Erschwernis, welche eine Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung der Antragstellerin in Deutschland geboten erscheinen ließe, sieht es der Senat an, dass der Beschwerdeführer im Falle des Verfalls der Sicherheit diese im Vereinigten Königreich einfordern müsste; denn es ist nicht ersichtlich, dass der Rechtsverkehr mit dem Vereinigten Königreich als einem EU-Staat nennenswerte Erschwernisse böte (vgl. auch OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 30.3.2005 - 1 W 93/04, NJW-RR 2005, 1375, Rn. 9 nach juris).

  • OLG Schleswig, 30.06.2025 - 16 W 68/24

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils vor dem Hintergrund …

    Rn. 108 Die von der Antragsgegnerin zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 30. März 2005 - 1 W 93/04 - NJW-RR 2005, 1375), welches trotz ungewisser Erfolgsaussichten des Rechtsmittels für die Anordnung einer Sicherungsleistung die geltend gemachten drohenden Nachteile hat ausreichen lassen, kann vorliegend mangels Vergleichbarkeit nicht herangezogen werden.

    Hinzu kommt, dass die dortige - die Vollstreckung betreibende - Antragstellerin die Ungewissheit im Hinblick auf ihr Einkommen und das damit verbundene Risiko durch ihr Verhalten selbst geschaffen hatte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2005 - 1 W 93/04 - NJW-RR 2005, 1375, 1376 Ziffer 3).

  • BGH, 22.11.2012 - VII ZB 42/11

    Bindung des Beschwerdegerichts an seine Rechtsauffassung nach erneuter Anrufung …

    Rn. 16 Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass sich sowohl die Frage der generellen Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als auch die Höhe dieser Kosten nach deutschem Recht richtet (Beschlüsse vom 28. September 2011 - I ZB 97/09, NJW 2012, 938; vom 14. Juni 2005 - VI ZB 5/05, NJW-RR 2005, 1375; vom 8. März 2005 - VIII ZB 55/04, NJW 2005, 1373; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 3 W 125/07

    Vollstreckung aus "Nichtversöhnungsbeschluss" eines französischen Gerichts gegen …

    Bei der Aussetzung darf aber das deutsche Gericht nur Gründe berücksichtigen, die der Schuldner vor dem Gericht des Ursprungsstaates noch nicht geltend machen konnte (OLG Frankfurt NJW-RR 2005, S. 1375;… Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Aufl. 1998, Art. 31 EuGVÜ Rn. 5 sowie 8. Aufl., Art. 46 EuGVVO Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10508
OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05 (https://dejure.org/2005,10508)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.09.2005 - 13 AR 40/05 (https://dejure.org/2005,10508)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. September 2005 - 13 AR 40/05 (https://dejure.org/2005,10508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO §§ 12 ff; ; ZPO § 22; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 36 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 584 Abs. 2; ; ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts bei negativen Kompetenzkonflikten; Bekanntmachung der Unzuständigkeitserklärung gegenüber den Beteiligten; Wahl des besonderen Gerichtsstandes der Mitgliedschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05
    Zwar lässt die Rechtsprechung im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte im Rahmen der analogen Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO die tatsächliche beiderseitige Kompetenzleugnung ausreichen, dies gilt aber nur dann, wenn die Kompetenzleugnungen nicht rein gerichtsintern geblieben sind (BGH NJW-RR 1992, 1154; NJW 1988, 2739, 2740; NJW 1988, 1794; NJW 1983, 1062; NJW 1978, 1531;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage 2005, § 36 Rn. 24 f., m. w. N.).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05
    Zwar lässt die Rechtsprechung im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte im Rahmen der analogen Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO die tatsächliche beiderseitige Kompetenzleugnung ausreichen, dies gilt aber nur dann, wenn die Kompetenzleugnungen nicht rein gerichtsintern geblieben sind (BGH NJW-RR 1992, 1154; NJW 1988, 2739, 2740; NJW 1988, 1794; NJW 1983, 1062; NJW 1978, 1531;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage 2005, § 36 Rn. 24 f., m. w. N.).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05
    Zwar lässt die Rechtsprechung im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte im Rahmen der analogen Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO die tatsächliche beiderseitige Kompetenzleugnung ausreichen, dies gilt aber nur dann, wenn die Kompetenzleugnungen nicht rein gerichtsintern geblieben sind (BGH NJW-RR 1992, 1154; NJW 1988, 2739, 2740; NJW 1988, 1794; NJW 1983, 1062; NJW 1978, 1531;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage 2005, § 36 Rn. 24 f., m. w. N.).
  • BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82

    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05
    Zwar lässt die Rechtsprechung im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte im Rahmen der analogen Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO die tatsächliche beiderseitige Kompetenzleugnung ausreichen, dies gilt aber nur dann, wenn die Kompetenzleugnungen nicht rein gerichtsintern geblieben sind (BGH NJW-RR 1992, 1154; NJW 1988, 2739, 2740; NJW 1988, 1794; NJW 1983, 1062; NJW 1978, 1531;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage 2005, § 36 Rn. 24 f., m. w. N.).
  • BGH, 27.05.1992 - XII ARZ 12/92

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05
    Zwar lässt die Rechtsprechung im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte im Rahmen der analogen Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO die tatsächliche beiderseitige Kompetenzleugnung ausreichen, dies gilt aber nur dann, wenn die Kompetenzleugnungen nicht rein gerichtsintern geblieben sind (BGH NJW-RR 1992, 1154; NJW 1988, 2739, 2740; NJW 1988, 1794; NJW 1983, 1062; NJW 1978, 1531;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage 2005, § 36 Rn. 24 f., m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2000 - 1 AR 37/00

    Entscheidung in einem Zuständigkeitsstreit zwischen allgemeiner Zivilkammer und …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05
    Die Unzuständigkeitserklärung muss daher den Beteiligten - zumindest formlos - bekannt gemacht worden sein (std. Rechtsprechung des Senates, vgl. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 429; BayObLGZ 1994, 91, 93).
  • BGH, 26.10.1979 - I ARZ 413/79

    Klagen von Industriegewerkschaften gegen ihre Mitglieder auf Zahlung von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05
    Der besondere Gerichtsstand der Mitgliedschaft (§ 22 ZPO) gilt aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1980, 343) und der herrschenden Meinung (…vgl. Zöller- Vollkommer, a.a.O., § 22 Rn. 2), der sich der Senat anschließt, für alle Vereine.
  • BayObLG, 30.03.1994 - 1Z AR 14/94

    Kompetenzkonflikt; Vormundschaftsgericht; Familiengericht; Zuständigkeit; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05
    Die Unzuständigkeitserklärung muss daher den Beteiligten - zumindest formlos - bekannt gemacht worden sein (std. Rechtsprechung des Senates, vgl. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 429; BayObLGZ 1994, 91, 93).
  • LG Frankfurt/Main, 22.11.1976 - 24 S 86/76
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05
    Gegen diesen Gerichtsstand kann der Nichtigkeitskläger nicht unter Berufung auf das Landgericht Frankfurt (NJW 1977, 538) einwenden, § 22 ZPO sei bei einem überregionalen Massenverein wie einer arbeitsrechtlichen Gewerkschaft nicht anwendbar.
  • OLG Schleswig, 11.02.2010 - 2 W 11/10

    Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das …

    Ergibt sich - wie hier - die Unzuständigkeitserklärung lediglich aus der Rückgabeverfügung, die den Beteiligten nicht bekannt gegeben worden ist, handelt es sich lediglich um einen akteninternen Vorgang, der den Parteien gegenüber rechtlich nicht wirksam ist (BGH NJW-RR 1995, 641; Senatsbeschluss vom 15. August 2007 - 2 W 142/07 - SchlHA 2008, 210; Hanseatisches OLG Hamburg OLGR 2005, 803 und 2005, 805; Brandenburgisches OLG FGPrax 2009, 211; OLG Köln ZIP 2000, 155; KGR 1999, 394 und 2008, 1001).
  • OLG Hamm, 20.09.2018 - 32 SA 27/18

    Voraussetzungen der rechtskräftigen Unzuständigkeitserklärung i.S. von § 36 Abs. …

    Ergibt sich die Unzuständigkeitserklärung lediglich aus einer Rückgabeverfügung, die den Beteiligten - wie vorliegend die Rückgabeverfügung des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 21.03.2018 (Bl. 163 d.A.) - nicht bekannt gemacht worden ist, handelt es sich lediglich um einen akteninternen Vorgang, der den Parteien gegenüber rechtlich nicht wirksam ist (BGH, Beschluss v. 22.02.1995, XII ARZ 2/95, NJW-RR 1995, 641, Zitat nach juris Rn 10; OLG Schleswig, Beschluss v. 11.02.2010, 2 W 11/10, Zitat nach juris Rn 15; OLG Hamburg, Beschluss v. 29.09.2005, 13 AR 40/05, OLGR 2005, 803, Zitat nach juris Rn 1; OLG Köln, Beschluss v. 20.12.1999, ZIP 2000, 155, Zitat nach juris Rn 5;… ausführlich: Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 36 Rn 126ff m.w.N.;… vgl. a. Schultzky in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 36 Rn 35 m.w.N.).
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