Rechtsprechung
| OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 1938; ; BGB § 1941; ; BGB § 2077; ; BGB § 2278; ; BGB § 2279; ; BGB § 2298; ; BGB § 2299
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1938, 1941, 2077, 2278, 2279, 2298, 2299
Fortwirken einer Enterbung trotz Unwirksamkeit des Erbvertrages im Übrigen infolge Scheidung der Ehe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erbvertragliche Enterbung nur durch einseitige Verfügung - Testamentsauslegung zur Enterbung naher Verwandter auch bei Ehescheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 1938, 1941, 2077, 2278, 2279, 2298, 2299
Fortwirken einer Enterbung trotz Unwirksamkeit des Erbvertrages im Übrigen infolge Scheidung der Ehe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausgestaltung einer Enterbung im Rahmen eines Erbvertrages; Ergänzende Testamentsauslegung im Fall einer Ehescheidung von Ehegatten mit Erbvertrag; Wirkungen einer Scheidung auf die wechselseitige Erbeinsetzung von Ehegatten; Enterbung ohne Erbeinsetzung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Erbvertrag - Auslegung: Enterbung der Verwandten
Verfahrensgang
- AG Erlangen - VI 4343/03
- LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2005 - 7 T 2984/05
- OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 82
- DNotZ 2006, 132
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender …
Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
Dabei ist zu ermitteln, was nach der Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung als von ihm gewollt anzusehen wäre, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (BayObLGZ 1966, 390/394; 1982, 159/165; 1988, 165/167).Es handelt sich somit nicht mehr darum, dass der erwiesene oder auch nur zu vermutende wirkliche Wille des Erblassers zur Geltung gebracht wird, sondern um die Berücksichtigung eines nur hypothetischen Willens, den der Erblasser vermutlich gehabt haben würde, wenn er bei seiner letztwilligen Verfügung die künftige Entwicklung vorausschauend in Betracht gezogen hätte (BayObLGZ 1988, 165/168 m.w.N.).
- BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… MünchKomm BGB/Leipold § 2084 Rn. 147 ff.). - BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56
Veräußerung des vermachten Gegenstandes
Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
Dies ist aber nur dann zulässig, wenn sich für die behauptete Willensrichtung des Erblassers ein auch noch so geringer Anhaltspunkt oder ein noch so unvollkommener Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (BGHZ 22, 357/362; 74, 116/119).
- BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70
Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …
Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
Bei der Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens sind auch außerhalb des Testaments liegende Umstände sowie Äußerungen des Erblassers zu berücksichtigen (BGH NJW 1973, 240/242). - BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77
Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung
Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
Dies ist aber nur dann zulässig, wenn sich für die behauptete Willensrichtung des Erblassers ein auch noch so geringer Anhaltspunkt oder ein noch so unvollkommener Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (BGHZ 22, 357/362; 74, 116/119). - BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
Auslegung eines Testaments
Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… MünchKomm BGB/Leipold § 2084 Rn. 147 ff.). - BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95
Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines …
- BayObLG, 05.12.1966 - BReg. 1a Z 32/66
Bedingung; Wirkung; Rechtsgeschäft; Zukünftig; Ungewiß; Abhängig
Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
Dabei ist zu ermitteln, was nach der Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung als von ihm gewollt anzusehen wäre, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (BayObLGZ 1966, 390/394; 1982, 159/165; 1988, 165/167). - BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
Dabei ist zu ermitteln, was nach der Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung als von ihm gewollt anzusehen wäre, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (BayObLGZ 1966, 390/394; 1982, 159/165; 1988, 165/167).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 249 BGB, § 251 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB
Umfang der Ersatzleistung bei Beschädigung eines Gebäudes durch Tiefbauarbeiten; Mitverursachung bei mangelnder Standfestigkeit - Judicialis
BGB § 249; ; BGB § 254; ; BGB § 823 I; ; BGB § 823 II; ; BGB § 909
- rechtsportal.de
BGB § 249 § 254 § 823 § 909
Höhe des Schadensersatzes bei unverhältnismäßigkeit der Wiederherstellungskosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schäden am Nachbargrundstück: Wie wird Ersatzleistung berechnet?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz wegen durch Tiefbauarbeit an dem Hausgrundstück entstandenen Schäden; Amtshaftungsanspruch wegen Schäden durch die Errichtung eines Abwasserskanals; Zulässigkeit der Einordnung der Errichtung eines Abwasserskanals als privatwirtschaftlich; Bemessung der ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Tiefbau: Wie wird Höhe des nachbarrechtlichen Entschädigungsanspruchs bemessen? (IBR 2005, 594)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 29.09.2004 - 1 O 85/00
- OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1679 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99
Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
Der Beklagte zu 2) genügte seinen Sorgfaltspflichten zum Schutz des klägerischen Grundstücks hier wie regelmäßig schon dadurch, dass er sorgfältig ausgewählte, fachkundige Ingenieure und Bauunternehmer mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und deren sachgemäßer Durchführung betraute (BGHZ 147, 45, 48).Der Ausgleich beschränkt sich auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbußen (BGHZ 147, 45, 53; NJW 1992, 2884 m. w. N.).
Entsprechend den zur mittelbaren Störerhaftung entwickelten Grundsätzen rechtfertigt sich deshalb eine an die Stelle der nicht durchsetzbaren Abwehrbefugnisse tretende Ausgleichspflicht analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGHZ 147, 45, 52 m. w. N.).
- BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/85
Grundstücksvertiefung: Haftung des Architekten
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
Selbst eine - wie hier gegebene - besondere Schadensanfälligkeit des Nachbarhauses beseitigt das Vertiefungsverbot des § 909 BGB nicht (BGHZ 101, 290, 293 m. w. N.).Der Beklagte zu 2) war auch "Benutzer" des Straßengrundstücks, da die Kanalbauarbeiten in seinem Auftrag ausgeführt wurden, er mithin die Nutzungsart des Straßengrundstückes bestimmte (BGHZ 101, 290, 294).
- BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87
Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
Eine am Wiederherstellungsaufwand ausgerichtete Berechnung der Entschädigung scheidet jedoch entsprechend § 251 Abs. 2 BGB dann aus, wenn die Wiederherstellung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde (BGHZ 102, 322, 330).Vielmehr ist der Verkehrswert des Hausgrundstücks unmittelbar vor dem Schadensereignis der richtige Ansatz für die Bemessung der Ersatzleistung (BGHZ 102, 322, 329).
- BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch und Vorteilsausgleichung
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
Der Ausgleich beschränkt sich auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbußen (BGHZ 147, 45, 53; NJW 1992, 2884 m. w. N.).Vielmehr kann schon der schadensanfällige Zustand des Grundstücks, das durch die Vertiefung des Nachbargrundstücks geschädigt wird, ein im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB berücksichtigungsfähiger Umstand sein (BGH NJW 1992, 2884, 2885).
- BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85
Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
Die Errichtung eines Abwasserkanals ist, obwohl hoheitliche Aufgabe, dann als privatwirtschaftliche Nutzung anzusehen, wenn sich die errichtende Körperschaft hierfür privatrechtlicher Formen bedient wie etwa der vertraglichen Beauftragung von Bauunternehmern und Tiefbauingenieuren (…BGHR BGB § 909 Haftung, privatrechtlich 1; BGH NJW-RR 1988, 136 ff.).Auch im Rahmen eines verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs ist § 254 Abs. 1 BGB anwendbar, und zwar nicht nur im Falle des Mitverschuldens, sondern auch im Falle bloßer Mitverursachung (BGH NJW-RR 1988, 136, 138).
- BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96
Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
Soweit die störende Einwirkung - wie hier - zu einer Substanzschädigung führt, kann der Betroffene grundsätzlich die Beseitigungskosten einschließlich der Planungskosten und eines gegebenenfalls verbleibenden Minderwertes ersetzt verlangen (BGH NJW-RR 1997, 1374, 1375 m. w. N.).
- BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12
Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …
Demgegenüber ist im Rahmen der unmittelbaren Anwendung des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei Gebäudeschäden (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 53/87, BGHZ 102, 322, 326; vgl. auch Urteil vom 5. April 1990 - III ZR 213/88, NJW-RR 1990, 1303, 1305; OLG Düsseldorf, MDR 2012, 85; OLG Bamberg, ZfS 2011, 445, 446; OLG Frankfurt am Main, OLGR 2006, 16, 17; OLG Hamm, OLGR 1998, 358, 361), Bodenkontaminationen (BGH…, Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 11/09, NZM 2010, 442 Rn. 16) oder der Beschädigung von Bäumen und Gehölzen (Senat…, Urteil vom 25. Januar 2013 - V ZR 222/12, BGHZ 196, 111 Rn. 5 mwN) aufgrund der das Schadensrecht beherrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auf die Gesamtbewertung von Gebäude und Grundstück als sich wechselseitig beeinflussende Wertfaktoren abzustellen ist. - BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04
Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen …
Dabei ist, wenn die Herstellung auf Seiten des Geschädigten zu einer Wertsteigerung und damit über einen Abzug "neu für alt" zu einer entsprechenden Verringerung seines Zahlungsanspruches aus § 249 Satz 2 BGB a.F. führt, nur dieser verkürzte Anspruch gegenüber dem Verkehrswert auf die Waagschale zu legen (Senatsurteil BGHZ 102, 322, 330; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 16).Ein Abzug "neu für alt" kommt bei der Neuerrichtung eines Gebäudes in Betracht, wenn dieses eine erheblich längere Lebensdauer hat als das frühere und auch geringere Reparaturaufwendungen verursacht (Senatsurteil BGHZ 30, 29, 33 ff.; 102, 323, 331;… BGH, Urteile vom 25. Oktober 1996 - V ZR 158/95 - aaO und vom 22. Januar 2004 - VII ZR 426/02 - NJW-RR 2004, 739, 740; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 16).
- OLG Köln, 13.01.2017 - 19 U 77/16
Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen einer im Zuge von Bauarbeiten …
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Eintrittspflicht des Eigentümers des beeinträchtigenden Grundstücks unabhängig davon besteht, ob für ihn ein konkreter Anlass für ein vorbeugendes Tätigwerden bestand (…OLG Koblenz, Urteil v. 28.08.2008, 5 U 218/08, juris Rn. 22) oder er die Ausführung der das Nachbargrundstück beeinträchtigenden Bauarbeiten in Auftrag gegeben hat oder nicht (OLG Frankfurt, Urteil v. 31.03.2005, 1 U 257/04, juris Rn. 57, auch zum Folgenden).
- OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 123/09
Kein Abzug "neu für alt" ohne Bereicherung!
Rn. 45 Während im Schadensersatzrecht nach Kraftfahrzeugunfällen im Interesse einer möglichst vorhersehbaren, beschleunigten und auf Gleichbehandlung der massenhaft anfallenden Streitfälle orientierten Entscheidungspraxis die Schwelle zur Unzumutbarkeit regelmäßig dann als überschritten gilt, wenn der Herstellungsaufwand den Verkehrswert des Kraftfahrzeugs (Wiederbeschaffungswert) um 30% überschreitet (ständ: höchstricherl. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 115, 364, 368 f.; 162, 161, 169; BGH NJW 2010, 2121 jew. m.w.Nachw.), hat sich insbesondere für Schadensfälle bei Grundstücken in der Entscheidungspraxis, soweit ersichtlich, ein solcher Schwellenwert bisher nicht herausgebildet (vgl. z.B. OLG Frankfurt OLGR 2006, 16 [50%];… OLG Frankfurt, Urt. v. 01.06.2006, 1U 104/96 [juris Tz. 69: 43%]). - OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96
Haftung des Abwasserverbands bei Grundstücksschäden durch Kanalbau
Eine am Wiederherstellungsaufwand ausgerichtete Berechnung der Entschädigung scheidet außerdem entsprechend § 251 Abs. 2 BGB dann aus, wenn die Wiederherstellung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde (Senat OLGR 2006, 16 ff. [juris-Rn. 39]).Dem Urteil des Senats vom 31.3.2005 (1 U 257/04, OLGR 2006, 16 ff.) ist nicht zu entnehmen, dass Unverhältnismäßigkeit erst ab einer Differenz von über 50 % angenommen werden könne; der Senat musste damals angesichts der 50 % übersteigenden Differenz zu niedrigeren Differenzen nicht Stellung nehmen.
- LG Wuppertal, 05.05.2009 - 2 O 388/06 In einem solchen Fall ist sie verschuldensunabhängig entschädigungspflichtig, soweit durch die von ihr in Auftrag gegebenen Maßnahmen unzumutbare Beeinträchtigungen bei den Klägern hervorgerufen wurden (vgl. OLG Frankfurt vom 31.03.2005 und 01.06.2006, BauR 2005, 1679 bzw. BauR 2006, 1800 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 13.10.2005 - 2 U 28/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- aufrecht.de
Natürliche Handlungseinheit bei Verstoß gegen Vertragsstrafeversprechen
- Kanzlei Prof. Schweizer
Eine Vertragsstrafe trotz 14 Verstößen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Handlungseinheit mehrerer Wettbewerbsverstöße
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen an das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit bei mehreren Verstößen gegen ein Vertragsstrafeversprechen im Wirtschaftsstrafrecht; Mehrmaliger Verstoß gegen eine aus einer Unterlassungserklärung resultierenden Unterlassungspflicht im ...
Verfahrensgang
- LG Bremen, 03.03.2005 - 12 O 560/04
- OLG Bremen, 13.10.2005 - 2 U 28/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93
Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage
Auszug aus OLG Bremen, 13.10.2005 - 2 U 28/05
Dieses eine negative Feststellungsklage abweisende Urteil entfaltet Bindungswirkung für das vorliegende Verfahren (BGH NJW 95, 1757). - BGH, 20.09.1960 - I ZR 77/59
Krankenwagen II
Auszug aus OLG Bremen, 13.10.2005 - 2 U 28/05
Die vorliegenden, von der Klägerin zum Gegenstand ihres Vertragsstrafebegehrens gemachten 14 Einzelverstöße bilden zusammen eine natürliche Handlungseinheit (BGHZ 33, 163, 168 - Krankenwagen II - 146, 318, 326 - Trainingsvertrag -).
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