Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 21.08.2008 - 7 U 89/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Bei einer Kollision zwischen einem vorfahrtsberechtigten Pkw und einem Radfahrer haftet der Radfahrer voll, wenn allein ein grober Vorfahrtsverstoß des Radfahrers feststeht, hingegen keine gefahrerhöhenden Umstände auf Seiten des Pkw-Fahrers.
- Judicialis
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem Vorfahrtberechtigten PKW
Verfahrensgang
- LG Kiel, 13.11.2007 - 12 O 255/06
- OLG Schleswig, 21.08.2008 - 7 U 89/07
Papierfundstellen
- MDR 2009, 141
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.08.2008 - 7 U 89/07
Wenngleich sich die hier vorliegende Konstellation von derjenigen unterscheidet, die den Entscheidungen BGH NJW 2006, S. 152 ff und BGH NJW 2007, S. 1531 f. zugrunde lag - in jenen Fällen war zu streitigen technischen Fragen erst mit der Berufungsbegründung ein Privatgutachten vorgelegt worden - hätte es zumindest nahe gelegen, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen und sodann unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens des Klägers zu entscheiden. - BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05
Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.08.2008 - 7 U 89/07
Wenngleich sich die hier vorliegende Konstellation von derjenigen unterscheidet, die den Entscheidungen BGH NJW 2006, S. 152 ff und BGH NJW 2007, S. 1531 f. zugrunde lag - in jenen Fällen war zu streitigen technischen Fragen erst mit der Berufungsbegründung ein Privatgutachten vorgelegt worden - hätte es zumindest nahe gelegen, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen und sodann unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens des Klägers zu entscheiden.
- OLG München, 30.09.2011 - 10 U 2333/11
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines auf der …
Tatsächlich hat der Beklagte wegen seines grob verkehrswidrigen Verhaltens, das eine Haftung der Klägerin aus Betriebsgefahr zurücktreten lässt, vollständigen Schadensersatz zu leisten, da auf Grund der zutreffenden tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts eine Gefahrerhöhung beim Autofahrer gerade nicht angenommen werden kann (vgl. OLG Schleswig, MDR 2009, 141). - LG Lübeck, 17.01.2024 - 6 O 8/22
Haftung von Fahrradfahrer bei Verletzung von Vorfahrtsgewährungs-Verkehrszeichen
Rn. 18 Bei einer Kollision zwischen einem vorfahrtsberechtigten Pkw und einem Radfahrer haftet der Radfahrer voll, wenn allein ein grober Vorfahrtsverstoß des Radfahrers feststeht, hingegen keine gefahrerhöhenden Umstände auf Seiten des Pkw-Fahrers (OLG Schleswig, Urteil vom 21.08.2008, 7 U 89/07, zitiert nach Juris). - OLG Brandenburg, 21.05.2026 - 10 U 14/26
Kein Anspruch auf Schadensersatz der Klägerin aus Unfallereignis wegen Mitwirkung …
Bei einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Pkw und eines Fahrrades geht die Rechtsprechung im Regelfall davon aus, dass bei einer eindeutigen, ins Gewicht fallenden Vorfahrtsverletzung des volljährigen Radfahrers der Verkehrsverstoß des Radfahrers überwiegt, die allgemeine Betriebsgefahr dahinter zurücktritt und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung von einer 100 %-igen Haftung des Radfahrers auszugehen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 18. März 1969 - VI ZR 242/67 -, Rn. 16, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 2. Januar 2018 - I-7 U 44/17 -, Rn. 58, juris; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 1 U 19/14 - Rz. 65, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 17. Juli 2012 - I-9 U 200/11 -, Rn. 34, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. August 2008 - 7 U 89/07 -, Rn. 21, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 29. August 2007 - 20 U 107/07 - Rz. 5, juris; OLG Nürnberg…, Urteil vom 23. November 2004 - 3 U 2818/04 - Rz. 53, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 11. Dezember 1975 - 9 U 186/74 -, Rn. 31, juris; KG Berlin, Urteil vom 29. Juni 1970 - 12 U 123/70 -, juris;… Hentschel/König/König, 48. Aufl. 2025, StVG § 9 Rn. 16, beck-online;… BeckOGK/A. Walter, 1.11.2025, StVG § 9 Rn. 50.1, beck-online).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 14 Wx 60/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Notarkosten: Geschäftswert bei der Beurkundung von Eheverträgen (Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft) und bei einem Pflichtteilsverzicht
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 30 Abs. 1, 39 Abs. 3
Geschäftswert für Ehevertrag über bestimmte Gegenstände
- notare-wuerttemberg.de
, S. 35
- ra.de
- rechtsportal.de
KostO § 30 Abs. 1; KostO § 39 Abs. 3
Notarkosten: Geschäftswert der Beurkundung von Eheverträgen zum Güterstandswechsel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirkung des Schuldenabzugsverbots bei einem nur bestimmte Gegenstände betreffenden Ehevertrag; Erforderlichkeit der ins einzelne gehenden Aufzählung von konkreten Gegenständen für die Bestimmung von Gegenständen i.S.d. § 39 Abs. 3 S. 3 Kostenordnung (KostO)
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 29.08.2006 - 13 UR II 40/05
- LG Freiburg, 09.10.2007 - 4 T 292/06
- OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 14 Wx 60/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 721
- NZG 2008, 943 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 04.08.2004 - 3Z BR 20/04
Bewertung von Nachlassgegenständen: Grundstück - Anteil an Kommanditgesellschaft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 14 Wx 60/07
Bei der Bewertung der Kommanditanteile sind allerdings die für die Bewertung von Gesellschaftsanteilen geltenden Regeln anzuwenden, so daß das Aktivvermögen der KG ohne Abzug der Verbindlichkeiten anzusetzen ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2005, S. 817 ff., 819). - BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 3 Z 78/80
Zum Geschäftswert eines Ehevertrages
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 14 Wx 60/07
Da für den zuletzt genannten Fall eine Regelung wie in Satz 2 fehlt, gilt hier das grundsätzliche Schuldenabzugsverbot des § 18 Abs. 3 KostO (BayObLGZ 1982, S. 191 ff., 194 f.;… Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl. 2003, Stichwort "Ehevertrag", Nr. 1.2 lit. d;… Rohs/Wedewer, KostO (Losebl.), Stand Dez. 2006, Rdn. 39 und 41 zu § 39;… Bengel/Tiedtke, in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl. 2005, Rdn. 115 zu § 39;… Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, Rdn. 20 zu § 39 KostO).
- OLG Hamm, 17.10.2013 - 15 W 237/12
Geschäftswerte eines Ehevertrages mit Ausschluss des Zugewinnausgleichs unter …
Eine andere Beurteilung als bei einem vorstehend behandelten Vertrag, der die Aufhebung oder Ausschließung des gesetzlichen Güterstandes zum Gegenstand hat, ist nicht gerechtfertigt (ebenso OLG Frankfurt JurBüro 1991, 1223 im Anschluss an LG Darmstadt JurBüro 1991, 1221 f.; OLG Köln ZNotP 2011, 198 ff.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 721 ff., Ziff. 27;… a.A. Bengel/Tiedtke in Korintenberg, KostO, 18. Aufl., § 39, Rn. 109c;… Klinger/Tiedtke/Heitzer/Strauß, Streifzug durch die Kostenordnung, 6. Aufl., Rn. 272 ff.; Rohs/ Wedewer (Rohs), KostO, Akt. - FG Hamburg, 26.05.2014 - 3 K 198/13
Finanzgerichtsordnung/Verwaltungsgerichtsordnung: Amtshilfe für Gerichte durch …
Rn. 12 b) Die Kostenfreiheit der gerichtlichen Anforderung nach § 86 FGO oder § 99 VwGO entspricht insoweit zugleich dem allgemeinen Grundsatz der Kostenfreiheit aus Art. 104a Abs. 1, 5 GG auch bei der hier nicht einschlägigen Amtshilfe für Behörden gemäß §§ 4 ff., § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3 VwVfG bzw. §§ 4 ff., § 8 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG (vgl. Beschlüsse OLG Düsseldorf vom 24.05.2012 I-10 W 6/12, 10 W, JurBüro 2012, 597; OLG Sachsen-Anhalt vom 28.04.2009 1 Ws 92/09, NStZ-RR 2009, 296; Thüringer OLG vom 18.02.2008 1 Ws 333/07, JurBüro 2008, 602; LG Meiningen vom 23.01.2008 2 Qs 2/08, Juris; Brandenburgisches OLG vom 08.02.2007 1 Ws 209/06, JMBl BB 2007, 114; VG Lüneburg vom 04.01.2007 10 E 1/06, Juris; LG Neuruppin vom 29.06.2006 12 Qs 13/06, Juris; LG Freiburg vom 14.10.2002 4 T 212/02, Juris; Thüringer LSG vom 12.04.1999 L 6 B 27/98 SF, Breith 1999, 657; LAG Nürnberg vom 31.01.1996 5 Ta 159/95, Juris;… Schliesky in Knack/Henneke, VwVfG, 9. A., § 8 Rz. 8;… Gersdorf in Posser/Wolf, VwGO, 2. A., § 14 Rz. 7;… Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. A., § 8 Rz. 7). - VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/15
Gerichtskostenpflichtigkeit einer auf die Gewährung von Zuwendungen aus dem …
Sächsisches OVG, JurBüro 2008, 602 .
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 8 U 502/07 - 141 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
ZPO § 139; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 139; ; BGB § 140; ; BGB § 397
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Bürgschaftsforderung - Teilverzicht hebt Sittenwidrigkeit nicht auf
- ra.de
- rechtsportal.de
Zur krassen finanziellen Überforderung des Hauptschuldners bei Aufspaltung der Bürgschaftssumme auf mehrere rechtlich selbständige Verträge - Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Sittenwidrigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bürgschaft - Krasse finanzielle Überforderung des Bürgen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Heilung einer sittenwidrigen Angehörigenbürgschaft
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Nachträglicher Teilverzicht einer Bank auf Bürgschaftsforderungen hebt ursprüngliche Sittenwidrigkeit nicht auf
- rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)
Sittenwidrigkeit bei mehreren gleichzeitig übernommenen Bürgschaften
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kriterien für die Beurteilung der Frage einer finanziellen Überforderung des dem Hauptschuldner nahestehenden Bürgen; Wirkung einer Aufspaltung der Bürgschaftsverpflichtungen in mehrere rechtlich selbstständige Verträge; Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 04.09.2007 - 4 O 193/06
- OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 8 U 502/07 - 141
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 8 U 502/07
Ein solches Missverhältnis begründet, wenn der Hauptschuldner dem Bürgen aufgrund einer Ehe, eheähnlichen Partnerschafts-, engen Verwandtschafts- oder Freundschaftsbeziehung emotional verbunden ist und sich deshalb bei einer Bürgschafts- oder Mitschuldübernahme sehr häufig nicht von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos leiten lässt, auch bei geschäftsgewandten Personen ohne Hinzutreten weiterer Umstände die widerlegliche tatsächliche Vermutung, dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen oder Mithaftenden in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (Nobbe/Kirchhof BKR 2001, 5, 7; BGH NJW 2005, 973, 975; NJW 2005, 971, 972; NJW 2001, 815 unter II.; jeweils m. w. N.).2. Ein solches Missverhältnis liegt dann vor, wenn bei Übernahme der Haftung davon auszugehen ist, der Bürge werde mithilfe des pfändbaren Teils seines Vermögens und Einkommens bei Eintritt des Sicherungsfalles voraussichtlich nicht einmal in der Lage sein, die auf die Bürgschaft entfallenden laufenden Zinsen auf Dauer aufzubringen, denn dann führt die Bürgschaft bei Eintritt des Sicherungsfalles zu einer ausweglosen lebenslangen Überschuldung (Nobbe/Kirchhof BKR 2001, 5, 8; BGH NJW 2001, 815, 816; NJW 2005, 973, 975; NJW 2000, 1182, 1183).
Hat eine Bank davon abgesehen, vielmehr über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bürgen oder Mithaftenden keine Ermittlungen angestellt - insbesondere den Betroffenen nicht zu seiner finanziellen Leistungsfähigkeit befragt -, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ihr dessen finanzielle Verhältnisse ohnehin bekannt waren oder sie sich der Erkenntnis der krassen finanziellen Überforderung des Bürgen oder Mithaftenden bewusst verschlossen hat und sich deshalb auf ihre Unkenntnis nicht berufen kann (BGH NJW 2001, 815, 816 m. w. N.).
Lediglich mittelbare Vorteile, wie etwa die Aussicht eines bürgenden Ehegatten auf höhere Unterhaltsleistungen oder einen größeren Zugewinnausgleich für den Fall, dass es dem Hauptschuldner mithilfe des aufgenommenen Geschäftskredits gelingt, sein Einkommen oder Vermögen zu erhöhen, genügen nicht (BGH NJW 2000, 1182, 1184; NJW 2001, 815, 817).
Sittenwidrige Rechtsgeschäfte sind daher grundsätzlich als Einheit zu werten und dürfen auch nicht durch eine geltungserhaltende Reduktion oder Umdeutung i. S. d. § 140 BGB mit einem zulässigen Inhalt aufrechterhalten werden (BGH NJW 2001, 815, 817 m. w. N.).
- OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 93/01
Bankrecht; Sittenwidrigkeitsbeurteilung aus der Gesamtschau einander ergänzender …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 8 U 502/07
Entscheidend ist vielmehr, dass sich der Ehepartner gegenüber der kreditgebenden Bank in einem Maße verpflichtet hat, welches sich aus vernünftigen wirtschaftlichen Überlegungen heraus nicht mehr erklären lässt (…OLG Frankfurt OLGR 2005, 409 ff. - zitiert nach juris Rn. 20; OLG Köln WM 2003, 286 ff. - zitiert nach juris Rn. 18;… Nasall in jurisPK-BGB 3. Aufl. 2006, § 138 Rn. 184).Der Gläubiger hat dann nämlich Kenntnis (oder vorwerfbare Unkenntnis) von der sich aus dem Abschluss aller Bürgschaftsverträge ergebenden Überforderung sowie dem Umstand, dass jede der Bürgschaften lediglich aus emotionaler Verbundenheit mit dem nahen Angehörigen abgegeben worden ist (OLG Köln WM 2003, 286 ff. - zitiert nach juris Rn. 18).
Abgesehen davon, dass ein einseitiger Verzicht auf schuldrechtliche Forderungen gesetzlich nicht vorgesehen ist (…Palandt-Grüneberg, aaO., § 397 Rn. 4), vielmehr mit der Beklagten ein Erlassvertrag gemäß § 397 BGB hätte geschlossen werden müssen, zu dem aber nichts vorgetragen ist, beseitigt ein solcher Erlass auch nicht rückwirkend die im Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse bestehende Zwangssituation für die Beklagte und deren Ausnutzung durch die Klägerin, die beide zu einer Bewertung aller Bürgschaftsverträge als gegen die guten Sitten verstoßend geführt haben (OLG Köln WM 2003, 286 ff. - zitiert nach juris Rn. 18).
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 8 U 502/07
2. Ein solches Missverhältnis liegt dann vor, wenn bei Übernahme der Haftung davon auszugehen ist, der Bürge werde mithilfe des pfändbaren Teils seines Vermögens und Einkommens bei Eintritt des Sicherungsfalles voraussichtlich nicht einmal in der Lage sein, die auf die Bürgschaft entfallenden laufenden Zinsen auf Dauer aufzubringen, denn dann führt die Bürgschaft bei Eintritt des Sicherungsfalles zu einer ausweglosen lebenslangen Überschuldung (Nobbe/Kirchhof BKR 2001, 5, 8; BGH NJW 2001, 815, 816; NJW 2005, 973, 975; NJW 2000, 1182, 1183).Lediglich mittelbare Vorteile, wie etwa die Aussicht eines bürgenden Ehegatten auf höhere Unterhaltsleistungen oder einen größeren Zugewinnausgleich für den Fall, dass es dem Hauptschuldner mithilfe des aufgenommenen Geschäftskredits gelingt, sein Einkommen oder Vermögen zu erhöhen, genügen nicht (BGH NJW 2000, 1182, 1184; NJW 2001, 815, 817).
Auch geschäftsgewandte Personen können aus emotionaler Verbundenheit zu einem Lebenspartner Verbindlichkeiten eingehen, die sie krass überfordern (BGH NJW 2000, 1182, 1184).
- OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Sittenwidrigkeit der für den Ehemann übernommenen Bürgschaften bei derselben Bank
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 8 U 502/07
Entscheidend ist vielmehr, dass sich der Ehepartner gegenüber der kreditgebenden Bank in einem Maße verpflichtet hat, welches sich aus vernünftigen wirtschaftlichen Überlegungen heraus nicht mehr erklären lässt (OLG Frankfurt OLGR 2005, 409 ff. - zitiert nach juris Rn. 20;… OLG Köln WM 2003, 286 ff. - zitiert nach juris Rn. 18;… Nasall in jurisPK-BGB 3. Aufl. 2006, § 138 Rn. 184).Von Ausnahmefällen des Wandels sittlicher Maßstäbe abgesehen (…vgl. dazu i. e. Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008 § 138 Rn. 10) ist bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts nämlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Vornahme abzustellen, nicht auf die - mehr oder minder zufällige - weitere Entwicklung der Dinge (OLG Frankfurt OLGR 2005, 409 ff. - zitiert nach juris Rn. 25 m. w. N.).
- BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 8 U 502/07
Ein solches Missverhältnis begründet, wenn der Hauptschuldner dem Bürgen aufgrund einer Ehe, eheähnlichen Partnerschafts-, engen Verwandtschafts- oder Freundschaftsbeziehung emotional verbunden ist und sich deshalb bei einer Bürgschafts- oder Mitschuldübernahme sehr häufig nicht von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos leiten lässt, auch bei geschäftsgewandten Personen ohne Hinzutreten weiterer Umstände die widerlegliche tatsächliche Vermutung, dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen oder Mithaftenden in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (Nobbe/Kirchhof BKR 2001, 5, 7; BGH NJW 2005, 973, 975; NJW 2005, 971, 972; NJW 2001, 815 unter II.; jeweils m. w. N.).2. Ein solches Missverhältnis liegt dann vor, wenn bei Übernahme der Haftung davon auszugehen ist, der Bürge werde mithilfe des pfändbaren Teils seines Vermögens und Einkommens bei Eintritt des Sicherungsfalles voraussichtlich nicht einmal in der Lage sein, die auf die Bürgschaft entfallenden laufenden Zinsen auf Dauer aufzubringen, denn dann führt die Bürgschaft bei Eintritt des Sicherungsfalles zu einer ausweglosen lebenslangen Überschuldung (Nobbe/Kirchhof BKR 2001, 5, 8; BGH NJW 2001, 815, 816; NJW 2005, 973, 975; NJW 2000, 1182, 1183).
- BGH, 25.01.2005 - XI ZR 28/04
Sittenwidrigkeit der Verbürgung des kraß überforderten Ehepartners für ein …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 8 U 502/07
Ein solches Missverhältnis begründet, wenn der Hauptschuldner dem Bürgen aufgrund einer Ehe, eheähnlichen Partnerschafts-, engen Verwandtschafts- oder Freundschaftsbeziehung emotional verbunden ist und sich deshalb bei einer Bürgschafts- oder Mitschuldübernahme sehr häufig nicht von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos leiten lässt, auch bei geschäftsgewandten Personen ohne Hinzutreten weiterer Umstände die widerlegliche tatsächliche Vermutung, dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen oder Mithaftenden in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (Nobbe/Kirchhof BKR 2001, 5, 7; BGH NJW 2005, 973, 975; NJW 2005, 971, 972; NJW 2001, 815 unter II.; jeweils m. w. N.).
- OLG Nürnberg, 21.09.2010 - 14 U 892/09
Sittenwidrigkeit der Mithaftung eines nahen Angehörigen für Darlehensschulden des …
Der Grund dafür, ein krasses Missverhältnis "jedenfalls" dann anzunehmen, wenn noch nicht einmal die Zinsen ganz aufgebracht werden können, liegt darin, dass - bei Eintritt des Sicherungsfalls - die Bürgschaftsverpflichtung zu einer ausweglosen lebenslangen Überschuldung führt, da die Hauptforderung nicht getilgt wird und die Zinsforderung immer weiter anwächst (…OLG Köln, Urt. v. 30.1.2002 - 13 U 93/01, ZIP 2002, 844, Rn. 8 nach juris; OLG Saarbrücken, Urt. v. 7.8.2008 - 8 U 502/07, OLGReport 2008, 894, Rn. 24 nach juris; jeweils im Anschluss an Nobbe/Kirchhof, BKR 2001, 5, 8). - OLG Zweibrücken, 24.01.2011 - 7 U 159/09
Bürgschaft: Sittenwidrigkeit eines Bürgschaftsvertrags im Falle einer …
Denn in einem solchen Falle führt die Übernahme der Bürgschaft bei Eintritt des Sicherungsfalles für den Bürgen zu einer ausweglosen lebenslangen Überschuldung (…vgl. Nobbe/Kirchhoff, aaO.; OLG Saarbrücken, OLG-R 2008, 894, 895; OLG Nürnberg, WM 2010, 2348, 2350). - OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 4 U 96/08
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft: Anforderungen an den Nachweis der …
Der Gläubiger hat dann nämlich die - für die tatsächliche Vermutung, die Bürgschaft sei lediglich aus emotionaler Verbundenheit übernommen worden, entscheidende - Kenntnis oder vorwerfbare Unkenntnis von dem sich aus der Übernahme sämtlicher Bürgschaften ergebenden finanziellen Überforderung (ebenso OLG Saarbrücken, Urteil vom 7. August 2008 - 8 U 502/07 - OLG Köln, Urteil vom 30. Januar 2002 - 13 U 93/01 - ).
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