Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 03.09.2008 | OLG Rostock, 21.02.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8709
OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08 (https://dejure.org/2008,8709)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.11.2008 - 6 W 50/08 (https://dejure.org/2008,8709)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. November 2008 - 6 W 50/08 (https://dejure.org/2008,8709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 43, 34 EuGVVO

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 34 Nr. 1

  • unalex.eu

    Art. 34 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Anerkennungshindernis Verstoß gegen den ordre-public - Inhalt des materiellen ordre public - Kein Verstoß gegen den materiellen ordre public - Schadensersatz und Schadensberechnung - Inhalt des verfahrensrechtlichen ordre public - Abweichende Ausgestaltung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 34 Nr. 1
    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Zahlungstitels; Zuerkennung einer Wiedergutmachungsleistung wegen Verleumdung an eine juristische Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    47/1948 PresseG (Italien) Art. 12; AVAG § 3; AVAG § ... 11; BGB § 253; BGB § 823; BGB § 847; EMRK Art. 6; EUGVVO 44/2001 Art. 34; EUGVVO 44/2001 Art. 35; EUGVVO 44/2001 Art. 39; EUGVVO 44/2001 Art. 43; EUGVVO 44/2001 Art. 45; EUGVVO 44/2001 Art. 46; GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 19; ZPO §§ 348 ff.; ZPO § 568
    Anerkennung und Vollstreckung --> Vermögensrechtliche Angelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frage des Verstoßes der Zuerkennung eines Zahlungsanspruchs gem. Art. 12 des italienischen Gesetzes Nr. 47 vom 8.2.1948 gegen gegen den ordre public; Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Vollstreckbarkeitserklärung aufgrund einer langen Verfahrensdauer in Italien; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08
    Maßgebend ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und der in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGH NJW 1992, 3096, 3101, m.w.N.).

    Aus hiesiger Sicht erscheine es unerträglich, in einem Zivilurteil eine erhebliche Geldzahlung aufzuerlegen, die nicht dem Schadensausgleich diene, sondern wesentlich nach dem Interesse der Allgemeinheit bemessen werde und möglicherweise neben eine Kriminalstrafe für dasselbe Verhalten treten könne (BGH NJW 1992, 3096, 3104).

    Der BGH führt bezüglich der "punitive damages" aus, dass diese nicht mit der Genugtuungsfunktion verglichen werden könnten, die nach inländischen Grundsätzen im Bereich der Zumessung von Schmerzensgeld und bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu berücksichtigen seien (BGH NJW 1992, 3096, 3103).

    Der BGH stellt auf den Schwerpunkt einer nicht im einzelnen aufteilbaren Rechtsfolge ab (BGH NJW 1992, 3096, 3104).

    Das Fehlen eines Rechtsanspruchs des Geschädigten zeige das untergeordnete Gewicht seiner privaten Interessen (BGH NJW 1992, 3096, 3104).

    Da keine messbare allgemeine Beziehung der festzusetzenden Beträge zu den erlittenen Schäden bestehe, trete der Ausgleichsgedanke im Regelfalle zurück (BGH NJW 1992, 3096, 3104).

    In der Entscheidung des BGH NJW 1992, 3096 hat dieser darauf hingewiesen, dass bei "punitive damages" teilweise ein Vielfaches der auszugleichenden sonstigen Schäden festgesetzt werde (…a.a.O., S. 3102).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08
    Auch nach deutschem Recht ist aber der Anspruch auf eine Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt, wobei dieser Anspruch auf § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 GG gestützt wird (vgl. BGH NJW 2005, 215, 216).

    Anders als bei Schmerzensgeld wegen Verletzung der in § 253 Abs. 2 BGB genannten Rechtsgüter hat auch nach deutschem Recht die Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (neben der im Vordergrund stehenden Genugtuungsfunktion) ergänzend eine abschreckende Funktion (vgl. BGH NJW 1995, 861, 865; BGH NJW 1996, 985, 987; BGH NJW 2005, 215, 218).

    Selbst wenn im Urteil des Zivilgerichts Imperia von einer "zivilrechtlichen Strafe" die Rede ist, ist dies dem deutschen Recht also nicht völlig fremd (in BGH NJW 2005, 215, 216, ist von "pönalen Elementen" die Rede, und zwar unter Bezugnahme auf BVerfGE 34, 269, 293).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08
    Der BGH hat allerdings den Anspruch einer Personengesellschaft auf Geldentschädigung wegen immaterieller Nachteile nach deutschem Recht verneint, weil die mit einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts beabsichtigte Genugtuung nicht der Personengesellschaft, sondern nur den ihr verbundenen Pesonen verschafft werden kann (BGH NJW 1980, 2807, 2810;… vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 823, Rn. 124;… Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rz. 32.16).

    In der eben zitierten Entscheidung des BGH wird nämlich auch hervorgehoben, dass sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften zivilrechtlichen Ehrenschutz genießen, wenn und soweit ihr sozialer Geltungsanspruch in ihrem Aufgabenbereich betroffen wird (BGH NJW 1980, 2807, 2808).

    Auch der zivilrechtliche "Ehrenschutz" im Sinne der bereits zitierten BGH-Rechtsprechung (NJW 1980, 2807, 2808) ist jedenfalls grundsätzlich tangiert.

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08
    Auch im deutschen Recht wird die Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung als Kriterium für die Höhe der Geldentschädigung genannt (vgl. BGH NJW 1995, 861, 865), ebenso der Umstand, dass eine Veröffentlichung in einer "auflagenstarken Zeitung" erfolgt ist (vgl. BGH NJW 2004, 1034, 1035).

    Anders als bei Schmerzensgeld wegen Verletzung der in § 253 Abs. 2 BGB genannten Rechtsgüter hat auch nach deutschem Recht die Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (neben der im Vordergrund stehenden Genugtuungsfunktion) ergänzend eine abschreckende Funktion (vgl. BGH NJW 1995, 861, 865; BGH NJW 1996, 985, 987; BGH NJW 2005, 215, 218).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08
    Selbst wenn im Urteil des Zivilgerichts Imperia von einer "zivilrechtlichen Strafe" die Rede ist, ist dies dem deutschen Recht also nicht völlig fremd (in BGH NJW 2005, 215, 216, ist von "pönalen Elementen" die Rede, und zwar unter Bezugnahme auf BVerfGE 34, 269, 293).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08
    Auch im deutschen Recht wird die Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung als Kriterium für die Höhe der Geldentschädigung genannt (vgl. BGH NJW 1995, 861, 865), ebenso der Umstand, dass eine Veröffentlichung in einer "auflagenstarken Zeitung" erfolgt ist (vgl. BGH NJW 2004, 1034, 1035).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08
    Anders als bei Schmerzensgeld wegen Verletzung der in § 253 Abs. 2 BGB genannten Rechtsgüter hat auch nach deutschem Recht die Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (neben der im Vordergrund stehenden Genugtuungsfunktion) ergänzend eine abschreckende Funktion (vgl. BGH NJW 1995, 861, 865; BGH NJW 1996, 985, 987; BGH NJW 2005, 215, 218).
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZB 28/04

    Vollstreckung einer ausländischen Säumnisentscheidung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08
    Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Zinsen und Kosten außer Betracht, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (vgl. BGH WM 1956, 1506; dies ergibt sich auch aus neueren Beschlüssen des BGH vom 30.3. 2006, IX ZB 102/04, sowie vom 8.12.2005, IX ZB 28/04, in denen - ohne weitere Begründung - der Gegenstandswert in Höhe der titulierten Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten festgesetzt wurde).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04

    Anerkennung von nach Inkrafttreten der EuGVVO erlassenen ausländischen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08
    Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Zinsen und Kosten außer Betracht, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (vgl. BGH WM 1956, 1506; dies ergibt sich auch aus neueren Beschlüssen des BGH vom 30.3. 2006, IX ZB 102/04, sowie vom 8.12.2005, IX ZB 28/04, in denen - ohne weitere Begründung - der Gegenstandswert in Höhe der titulierten Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten festgesetzt wurde).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines zivilgerichtlichen Unterlassungsurteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08
    Es hat aber klargestellt, dass das bürgerlichrechtliche sog. allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Unternehmens der Sache nach nichts anderes ist als die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit, die als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt wird (BVerfG NJW 1994, 1784;… vgl. auch Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., 9. Abschnitt, Rn. 4, S. 324).
  • BGH, 21.04.1994 - IX ZB 8/94

    Rechtsbeschwerdefähige Entscheidung

  • EuGH, 04.10.1991 - C-183/90

    Van Dalfsen u.a. / Van Loon u.a.

  • OLG Köln, 17.05.2002 - 16 W 13/02

    Kein originärer Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach der EuGVVO

  • OLG Saarbrücken, 12.01.2011 - 5 W 132/09

    Vollstreckbarerklärung eines französischen Urteils aus einem Adhäsionsverfahren: …

    Fehlerhafte ausländische Urteile sind genauso hinzunehmen wie fehlerhafte inländische (vgl. BGH, Beschl. v. 24.02.1999 - IX ZB 2-98, NJW 1999, 2372 (2373); OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2009, 184-187, juris Rdn. 29;… Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 6. Auflage, Rdn. 2910;… Zöller-Geimer, aaO., Anh I. Art. 34 EuGVVO, Rdn. 6).

    Rn. 61 Ein Verstoß ist nach der eng auszulegenden Vorschrift des Art. 34 Nr. 1 EuGVVO noch nicht dann zu bejahen, wenn das ausländische Urteil zwingendes deutsches Recht nicht beachtet oder falsch angewendet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 16.09.1993- IX ZB 82/90, NJW 1993, 3269 (3270); BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92 NJW 1993, 1801 (1802); OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2009, 184-187, juris Rdn. 29;… Geimer, aaO., Rdn. 2912;… Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Auflage, Art. 34 EuGVVO, Rdn. 1;… Zöller-Geimer, aaO., Art. 34 EuGVVO, Rdn. 6;… Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 3. Auflage, Art. 34 - 36 EuGVVO, Rdn. 2;… Musielak-Stadler, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 7. Auflage, Art. 34 EuGVVO, Rdn. 2).

    Der ordre public greift nur in ganz krassen Fällen zur Wahrung grundlegender und unverzichtbarer Werte der deutschen Rechtsordnung, also wenn die Anerkennung oder Vollstreckung ausländischer Entscheidungen gegen einen wesentlichen Rechtsgrundsatz verstieße und deshalb in einem nicht hinnehmbaren Gegensatz zur Rechtsordnung des Anerkennungs- oder Vollstreckungsstaats stünde (…vgl. EuGH, Urt. v. 28.03.2000 - Rs. C-7/98 (Dieter Krombach/André Bamberski), NJW 2000, 1853 (1854); Hamburg, OLGR Hamburg 2009, 184-187, juris Rdn. 29;… Geimer, aaO., Rdn. 2912, Zöller-Geimer, aaO., Art. 34 EuGVVO, Rdn. 6;… Kropholler, aaO., Art. 34 EuGVVO, Rdn. 7;… Musielak-Stadler, aaO., Art. 34 EuGVVO, Rdn. 2).

    Dies ist zu bejahen, wenn der konkrete Inhalt der ausländischen Entscheidung den Grundwertungen der deutschen Rechtsordnung völlig zuwider läuft, d. h. unabhängig davon, ob das ausländische Gesetz auf den gleichen Prinzipien wie die inländische Regelung beruht, das konkrete Ergebnis einer Anerkennung und Vollstreckung des zuerkannten Anspruchs unter Berücksichtigung des Grades der Inlandsbeziehung des Sachverhalts vom Standpunkt des inländischen Rechts krass zu missbilligen ist (…vgl. BGH Urt. v. 26.10.1982 - VI ZR 229/80, NJW 1993, 1801 (1802); OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2009, 184-187, juris Rdn. 29; Geimer, aaO., Rdn. 2913; Kropholler, aaO., Art. 34 EuGVVO, Rdn. 17 u. 18).

  • OLG Nürnberg, 22.12.2010 - 14 W 1442/10

    Anerkennungsfähigkeit einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch den …

    Rn. 42 Der gemäß Art. 39 i. V. m. Anhang II EuGVVO, § 3 Abs. 3 AVAG zuständige Vorsitzende einer Kammer des Landgerichts ist nicht Einzelrichter aufgrund der §§ 348 ff. ZPO und damit nicht Einzelrichter im Sinne von § 568 ZPO (vgl. OLG Hamburg Beschl. v. 18.11.2008 - 6 W 50/08, OLGReport 2009, 184, Rn. 25 nach juris;… OLG Köln Beschl. v. 17.5.2002 - 16 W 13/02, OLGReport 2002, 344, Rn. 3 ff. nach juris;… OLG Zweibrücken Beschl. v. 15.12.2004 - 3 W 207/04, OLGReport 2005, 223, Rn. 5;… Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., Anh. I, Art. 43 EuGGVO Rn. 1, Anh III, § 13 AVAG, Rn. 1).

    Ein solcher Verstoß wäre nur anzunehmen, wenn die Anerkennung des Titels nach den Wertungen der inländischen Rechtskultur schlechterdings untragbar erschiene (…vgl. zu Art. 27 Nr. 1 EuGVÜ EUGH, Urt. v. 2.4.2009 - Rs C-394/07, Gambazzi/Daimler Chrysler Canada & CIBC, Rn. 27 und Schlussanträge der Generalanwältin in diesem Verfahren vom 18.12.2008, Rn. 33, jeweils zitiert nach juris;… BGH Beschl. v. 4.6.1992 - IX ZR 149/91, NJW 1992, 3096, 3101, Rn. 56 nach juris;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.02.2001 - 3 W 429/00 -, NJW-RR 2001, 1575, Rn. 11 nach juris; OLG Hamburg Beschl. v. 18.11.2008 - 6 W 50/08, OLGReport 2009, 184, Rn. 31 nach juris;… Geimer/Schütze, aaO. Art. 34 Rn. 13) und dies nach der einschränkenden Fassung des Art. 34 Nr. 1 EuGVVO überdies "offensichtlich" ist (…vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.3.2005 - 1 W 93/04, NJW-RR 2005, 1375, Rn. 5 nach juris;… Zöller/Geimer, aaO. Anh. I Art. 34 EuGVVO Rn. 7;… Geimer/Schütze, aaO. Art. 34 Rn. 13).

  • OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 W 121/15

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels: Berücksichtigungsfähigkeit des …

    Nach dem Anhang II zu Art. 39 des im Rechtsverkehr der Europäischen Union mit Norwegen geltenden Lugano Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 (im folgenden LugÜ II) bzw. § 3 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen [im folgenden AVAG] ist der zuständige Vorsitzende einer Kammer des Landgerichts kein Einzelrichter i. S. v. §§ 348 ff., so dass das Beschwerdegericht nicht im Rahmen des 568 ZPO, sondern als vollständig besetzter Senat zu entscheiden hat (z. B. OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2009, 184).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7398
OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08 (https://dejure.org/2008,7398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.09.2008 - 19 W 60/08 (https://dejure.org/2008,7398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. September 2008 - 19 W 60/08 (https://dejure.org/2008,7398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17a GVG, § 17a Abs 3 S 2 GVG, § 567 ZPO
    Rechtsweg: Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Sachurteil, das ohne Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ergeht

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; ZPO § 567

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Grenzen des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei fehlerhafter Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges; § 17 a Abs. 3 S. 2 GVG

  • rechtsportal.de

    GVG § 17a; ZPO § 567
    Unzulässige sofortige Beschwerde gegen erstinstanzliches Sachurteil ohne Vorabentscheidung über Rechtswegzulässigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen ein ergangenes erstinstanzliches Sachurteil ohne Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Vorabentscheidung über Zulässigkeit des Rechtswegs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3796
  • NZA-RR 2009, 104
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 17.02.1994 - 6 U 124/93

    Dispache; Dispacheur; Vergütung; Schadensersatz; Beitragspflicht; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    Dadurch unterscheidet sich der Inhalt der hier zu beurteilenden Entscheidung von einer auf die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges beschränkten Entscheidung durch Urteil anstelle durch Beschluss, für die die Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung in Betracht kommt (OLG Hamburg, VersR 1996, 393, 394).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    Anderenfalls wäre die vom Gesetz gewollte Möglichkeit, die Zuständigkeit auch im Falle ihrer Bejahung vom Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten (BGH NJW 1995, 2851, 2852; 1993, 470, 471).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    Über die Fälle inkorrekter Entscheidung hinaus kommt der Meistbegünstigungsgrundsatz immer dann zur Anwendung, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit, das einzulegende Rechtsmittel betreffend, besteht, sofern diese auf einem Fehler oder einer Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht (BGH NJW 2004, 1598, 1599 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    Das Gericht hat bei ihr keinen Verlautbarungsfehler begangen und deshalb durch die Form seiner Entscheidung den Parteien auch keinen falschen Weg für die Art der Anfechtung gewiesen (BGH NJW 1999, 583, 584 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    Anderenfalls wäre die vom Gesetz gewollte Möglichkeit, die Zuständigkeit auch im Falle ihrer Bejahung vom Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten (BGH NJW 1995, 2851, 2852; 1993, 470, 471).
  • BGH, 03.12.1993 - V ZR 275/92

    Anfechtung eines zu Unrecht ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    Die Inkorrektheit einer Entscheidung ist nach ihrem Inhalt zu beurteilen (BGH NJW 1999, 584; 1994, 665, 666).
  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    In einem solchen Fall ist kein Raum für einen prozessualen Schutz des Betroffenen im Wege der Meistbegünstigung (BGH NJW 1993, 332, 333;… Zöller/Gummer, GVG, 26. Aufl., § 17a Rn. 17; andere Ansicht BAG NJW 1995, 2310).
  • BAG, 28.02.1995 - 5 AZB 24/94

    Rechtsweg - Präklusion durch früheren Kündigungsschutzrechtsstreit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    In einem solchen Fall ist kein Raum für einen prozessualen Schutz des Betroffenen im Wege der Meistbegünstigung (BGH NJW 1993, 332, 333;… Zöller/Gummer, GVG, 26. Aufl., § 17a Rn. 17; andere Ansicht BAG NJW 1995, 2310).
  • LG Aurich, 07.06.2022 - 12 Qs 93/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

    Insofern kann eine nachträgliche Bestellung ausschließlich dem Verfahrensfremden Zweck dienen, dem Verteidiger für ein abgeschlossenes Verfahren einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, während eine Verteidigung des Beschuldigten nicht mehr möglich ist (vgl. BGH-NStZ-RR 2009, 348, OLG Bamberg NJW 2008, 3796).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.02.2008 - 1 W 7/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15087
OLG Rostock, 21.02.2008 - 1 W 7/08 (https://dejure.org/2008,15087)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.02.2008 - 1 W 7/08 (https://dejure.org/2008,15087)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 1 W 7/08 (https://dejure.org/2008,15087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit für Gläubiger des Insolvenzverfahrens zur Leistung von Vorschüssen auf die Prozesskosten

  • Judicialis

    ZPO §§ 91 ff; ; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 572 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1
    Einbeziehung der Prozess- und Vollstreckungsrisiken in die Prüfung der Zumutbarkeit der eigenen Kostenübernahme nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Falle eines selbst bei Erwartung der Verteilung einer Insolvenzmasse nicht aufbringbaren Betrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2008 - 1 W 7/08
    Vorschüsse auf die Prozesskosten sind nur solchen Beteiligten zuzumuten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird (BGH, NJW-RR 2006, 1064).

    Zu berücksichtigen sind auch das Prozess- und das Vollstreckungsrisiko (BGH, NJW-RR 2006, 1064;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 116 Rn.7a).

  • OLG Hamm, 21.06.2005 - 27 W 17/05

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch die Insolvenzgläubiger

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2008 - 1 W 7/08
    Vorliegend ist davon auszugehen, dass nur solche Insolvenzgläubiger zu Vorschüssen herangezogen werden können, die an der Gesamtsumme der festgestellten Forderungen selbst jeweils mit mindestens 5 % (= EUR 5.548,26) beteiligt sind (so generell: OLG Hamm, ZIP 2005, 1711).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter?

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2008 - 1 W 7/08
    Wann eine Minimalforderung vorliegt, ist im Einzelfall abhängig von den aufzubringenden Kosten [hier: ca. EUR 3.900,-; dazu gleich], der zu erlangenden Quote [hier: 4,17 %] und der Anzahl der Gläubiger [hier: 19] (OLG Düsseldorf, MDR 2002, 846).
  • OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02

    Kostenbeteiligung am Gegenstand des Rechtsstreits eines Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2008 - 1 W 7/08
    Ferner scheiden die Gläubiger mit geringen Forderungen als wirtschaftlich Beteiligte i.S.v. § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO aus (OLG Rostock, OLGR Rostock 2003, 254).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Rostock
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht