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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 11.01.1990 - 277/87   

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https://dejure.org/1990,756
EuGH, 11.01.1990 - 277/87 (https://dejure.org/1990,756)
EuGH, Entscheidung vom 11.01.1990 - 277/87 (https://dejure.org/1990,756)
EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - 277/87 (https://dejure.org/1990,756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85

  • EU-Kommission PDF

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1
    1 . Wettbewerb - Kartelle - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Begriff - Geschäftspraxis eines Lieferanten im Rahmen einer allgemeinen Vereinbarung mit seinen Abnehmern

  • EU-Kommission

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Geldbusse ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWG-Vertrag Art. 85
    1. Wettbewerb - Kartelle - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Begriff - Geschäftspraxis eines Lieferanten im Rahmen einer allgemeinen Vereinbarung mit seinen Abnehmern - [EWG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-45
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 11.01.1990 - 277/87
    Für die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag brauchen die konkreten Auswirkungen einer Vereinbarung nicht in Betracht gezogen zu werden, wenn feststeht, daß diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt ( vgl. das Urteil vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten-Grundig/Kommission, Slg. 1966, 321 ).
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.1990 - 277/87
    Um eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag darzustellen, genügt es, daß eine Klausel Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist ( vgl. das Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125 ); sie muß kein nach dem nationalen Recht verbindlicher und wirksamer Vertrag sein.
  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.1990 - 277/87
    Auch der Umstand, daß ein Lieferant angeblich nichts unternommen hat, um bei seinen Abnehmern eine Vertragsklausel durchzusetzen, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt, genügt nicht, um diese Klausel vom Verbot des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag auszunehmen ( vgl. das Urteil vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad/Kommission, Slg. 1984, 883 ).
  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE …

    23 Zum Urteil vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87 (Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45) führte das Gericht Folgendes aus:.

    Er verweist hierzu auf die Urteile Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission und Ford/Kommission, in denen der Gerichtshof eine wettbewerbswidrige Absprache angenommen habe, obwohl es nicht zu entsprechenden Kontrollen gekommen sei.

    84 Was die Rügen einer Verkennung der Urteile Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission und Ford/Kommission betrifft, weil der Gerichtshof in diesen Urteilen nicht geprüft habe, ob ein System nachträglicher Kontrollen und von Sanktionen bestanden habe, bevor er zu dem Ergebnis gelangt sei, dass eine nach Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages verbotene Vereinbarung vorliege, so ist erneut darauf hinzuweisen, dass die Prüfung des Vorliegens eines solchen Systems nicht in allen Fällen Voraussetzung für die Annahme ist, dass eine gegen diese Bestimmung verstoßende Vereinbarung zustande gekommen ist.

    91 Unter Bezugnahme u. a. auf die Urteile Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission und Ford/Kommission führt der BAI aus, eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages müsse schon allein aufgrund der Tatsache angenommen werden, dass sich die Großhändler weiterhin bei einem Hersteller eindeckten, der seinen Willen, Parallelausfuhren zu verhindern, geäußert habe, denn auf diese Weise hätten sie sich faktisch mit dessen Geschäftspolitik einverstanden erklärt.

    104 Was das von den Rechtsmittelführern herangezogene Urteil Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission angeht, so steht fest, dass sich in jener Rechtssache der Hersteller um die Mitarbeit der Großhändler bemüht hatte, um die Paralleleinfuhren auszuschalten oder einzuschränken, wobei deren Mitarbeit nach den in dieser Rechtssache gegebenen Umständen für die Erreichung dieses Zieles unerlässlich war.

    113 Hierzu macht die Kommission insbesondere geltend, der Gerichtshof habe im Urteil Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission dem wirklichen Willen oder etwaigen "Mentalreservationen" der Unternehmen keine Bedeutung beigemessen, da es für das Zustandekommen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages nur auf den erklärten Willen der beteiligten Unternehmen ankomme.

    125 Mit ihrem fünften Rechtsmittelgrund wirft die Kommission, unterstützt durch die EAEPC, dem Gericht vor, Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages unrichtig angewandt zu haben, indem es entgegen dem Urteil Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission den Beweis für den Willen der Großhändler, sich den von Bayer getroffenen Maßnahmen zu fügen, gefordert habe, obwohl sich diese in den Rahmen der fortlaufenden Geschäftsbeziehungen zwischen den Händlern und dem Hersteller eingefügt hätten.

    130 Die EAEPC schließt sich diesem Standpunkt an und führt aus, dass ein tatsächliches Verhalten - das widerspruchslose Befolgen der Vereinbarung durch die Großhändler - nach dem Urteil Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission nicht erforderlich sei.

    Demnach können sich die Rechtsmittelführer zur Stützung ihres Rechtsmittelgrundes, das Gericht habe rechtsfehlerhaft die Zustimmung der Großhändler zu den vom Hersteller auferlegten Maßnahmen verlangt, nicht mit Erfolg auf das Urteil Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission berufen.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Unerheblich ist dabei, ob der Beschluss nach den für die Unternehmensvereinigung geltenden internen Regeln oder dem anwendbaren nationalen Gesellschaftsrecht verbindlich gefasst werden konnte (EuGH WuW/E EWG/MUV 494 Tz. 89 - Van Landewyck;… Urt. v. 30.1.1985 - 123/83, Slg. 1985, 391 Tz. 21 f. - BNIC/-Clair; Urt. v. 11.1.1990 - C-277/87, Slg. 1990, I-45 - Sandoz/Kommission).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …

    Nach ständiger Rechtsprechung brauchen bei der Anwendung von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages die tatsächlichen Auswirkungen einer Vereinbarung nichtberücksichtigt zu werden, wenn sich ergibt, daß diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt (Urteil vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 322, 390; dahin gehend auch die Urteile vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnrn.
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   Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - 277/87   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Sandoz prodotti farmaceutici SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Begriff der Vereinbarung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-45
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - 277/87
    Für die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag brauchen die konkreten Auswirkungen einer Vereinbarung nicht in Betracht gezogen zu werden, wenn feststeht, daß diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt (vgl. das Urteil vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten-Grundig/Kommission, Slg. 1966, 321).
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - 277/87
    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN VAN GERVEN - RECHTSSACHE C-277/87 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125); sie muß kein nach dem nationalen Recht verbindlicher und wirksamer Vertrag sein.
  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - 277/87
    Auch der Umstand, daß ein Lieferant angeblich nichts unternommen hat, um bei seinen Abnehmern eine Vertragsklausel durchzusetzen, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt, genügt nicht, um diese Klausel vom Verbot des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag auszunehmen (vgl. das Urteil vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad/Kommission, Slg. 1984, 883).
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