Rechtsprechung
| EuG, 18.12.1997 - T-159/94 und T-160/94 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Nichtigkeitsklage - Dumping - Aspartam - Rechte der Verteidigung - Normalwert - Referenzland - Patent - Schädigung
- Judicialis
Verordnung (EWG) Nr. 1391/91; ; Verordnung (EWG) Nr. 2423/88; ; Verordnung (EWG) Nr. 792/91; ; Verordnung (EWG) Nr. 3421/90
- Europäischer Gerichtshof
Ajinomoto / Rat
- Europäischer Gerichtshof
Nutrasweet / Rat
- EU-Kommission
Ajinomoto Co. Inc. und The NutraSweet Company gegen Rat der Europäischen Union.
Verordnung Nr. 2423/88 des Rates, Artikel 7 Absatz 4
1 Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Antidumpingverfahren - Verteidigungsrechte des Unternehmens, bei dem der Verdacht von Dumpingpraktiken besteht - Aufklärungspflicht der Organe - Umfang - EU-Kommission
Ajinomoto Co. Inc. und The NutraSweet Company gegen Rat der Europäischen Union.
Nichtigkeitsklage - Dumping - Aspartam - Verteidigungsrechte - Normalwert - Referenzland - Patent - Schaden.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigerklärung der Verordnung des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Aspartam mit Ursprung in Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika; Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen ...
- Wolters Kluwer
Nichtigerklärung der Verordnung des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Aspartam mit Ursprung in Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika; Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigkeitsklage - Dumping - Aspartam - Verteidigungsrechte - Normalwert - Referenzland - Patent - Schaden.
Verfahrensgang
- EuG, 18.12.1997 - T-159/94 und T-160/94
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2000 - C-76/98
- EuGH, 03.05.2001 - C-76/98
Papierfundstellen
- Slg. 1997, II-2461
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (22)
- EuGH, 20.03.1985 - 264/82
Timex / Rat und Kommission
Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
Die Gemeinschaftsorgane könnten sich nicht hinter ihrer Pflicht zur Nichtweitergabe vertraulicher Informationen verschanzen, ohne das Recht der betroffenen Unternehmen auf Information nicht seines wesentlichen Inhalts zu berauben (Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Timex/Rat und Kommission, Slg. 1985, 849, Randnr. 29).Um den Konflikt zwischen den Rechten einer Person, gegen die ein Untersuchungsverfahren eingeleitet worden sei, und dem Recht eines Beschwerdeführers auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu lösen und die in den Urteilen Timex/Rat und Kommission (zitiert in Randnr. 73 dieses Urteils) und Al-Jubail Fertilizer/Rat (zitiert in Randnr. 60 dieses Urteils) verankerten Grundsätze zu achten, müßten die Gemeinschaftsorgane angemessene nichtvertrauliche Zusammenfassungen fordern, in denen die nicht preisgegebene Information auf ein absolutes Minimum beschränkt sein müsse.
Damit die in den vorgenannten Urteilen Timex/Rat und Kommission sowie Al-Jubail Fertilizer/Rat verankerten Grundsätze einen Sinn behielten, müsse dieses Verbot auch im Zusammenhang eines Antidumpingverfahrens gelten.
In der Rechtssache, die zum Urteil Timex/Rat und Kommission (zitiert in Randnr.73 dieses Urteils) geführt hat und auf die sich die Klägerinnen berufen, hatten die Gemeinschaftsorgane lediglich die Posten der Berechnung des Referenzpreises ohne jede Zahlenangabe zugänglich gemacht.
- EuGH, 27.06.1991 - 49/88
Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat
Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
Diese Informationspflicht der Gemeinschaftsorgane bestehe bereits vor Einführung vorläufiger Zölle (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-49/88, Al-Jubail Fertilizer/Rat, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 15; Artikel 6 Absatz 7 des Antidumpingkodex des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens; nachstehend: GATT).Im vorliegenden Fall hätten die Gemeinschaftsorgane Artikel 7 Absatz 4 Buchstaben a und b der Grundverordnung und die Verteidigungsrechte der Klägerinnen verletzt, weil sie ihnen nicht rechtzeitig ausreichende Informationen über die Behauptungen und Beweise der Beschwerdeführerin zum einen und die Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen sowie der berücksichtigten Beweise zum anderen gegeben hätten (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, zitiert in Randnr. 60 dieses Urteils, Randnr. 17).
Auf jeden Fall müssen die Betroffenen im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt worden sein, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens einer Dumpingpraktik und des daraus resultierenden Schadens stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, zitiert in Randnr. 60 dieses Urteils, Randnr. 17), und zwar spätestens im Verfahren zum Erlaß der Verordnung des Rates (vgl. Randnr. 87 dieses Urteils).
In der Rechtssache, die zum Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat (zitiert in Randnr. 60 dieses Urteils) geführt hat und auf die sich die Klägerinnen ebenfalls berufen, bestritt der Beklagte nicht, daß die Gemeinschaftsorgane in der Lage waren, der Klägerin die für die Ausübung ihrer Verteidigungsrechte erforderlichen Informationen zu übermitteln, da nach seiner Angabe die Kommission diese Informationen mit einem Schreiben an die Klägerin übersandt hatte.
- EuGH, 05.10.1988 - 250/85
Brother / Rat
Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
Die Gemeinkosten des Gemeinschaftserzeugers, die eines der Produktionskostenelemente darstellen, sind indessen vertrauliche Daten, die ihr als solche nicht mitgeteilt werden durften (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85, Brother Industries/Rat, Slg. 1988, 5683, Randnr. 34).Diese Angaben sind aber vertraulich (Urteil Brother Industries/Rat, zitiert in Randnr. 106 dieses Urteils, Randnr. 34).
Da diese Daten vertraulich waren (Urteil Brother Industries/Rat, zitiert in Randnr. 106 dieses Urteils, Randnr. 34), wären die Gemeinschaftsorgane nur bei Kenntnis der genauen Elemente, über die die Klägerinnen weitere Information begehrt hätten, oder zumindest der Perspektive, in der sie weitere Auskünfte zu erhalten und zu nutzen wünschten, in der Lage gewesen, die Möglichkeit zu beurteilen, weitere Angaben zum Referenzpreis zugänglich zu machen, und zugleich den Erfordernissen der Vertraulichkeit gerecht zu werden, die im vorliegenden Fall bestanden.
- EuGH, 22.10.1991 - C-16/90
Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen
Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
In der Vergangenheit hätten die Gemeinschaftsorgane mehrfach wesentliche Informationen vor Einführung solcher Zölle zugänglich gemacht, so daß sie durch diese Praxis gebunden sein könnten (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1991 in der Rechtssache C-16/90, Nölle, Slg. 1991, I-5163).Die Gemeinschaftsorgane hätten ferner das Recht der Klägerinnen auf eine faire Beweiswürdigung verletzt, das im Urteil Nölle (zitiert in Randnr. 60 dieses Urteils) anerkannt worden sei.
Im Urteil Nölle schließlich (zitiert in Randnr. 60 dieses Urteils) hat der Gerichtshof die streitige Verordnung nicht deshalb für ungültig erklärt, weil die Verteidigungsrechte verletzt worden wären, sondern weil der Normalwert nicht "auf angemessene und nicht unvertretbare Weise" im Sinne von Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe a der Grundverordnung bestimmt worden war.
- EuGH, 13.02.1979 - 85/76
Hoffmann-La Roche / Kommission
Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
Die Klägerinnen verweisen auf die Rechtsprechung, wonach die Gemeinschaftsbehörde im Wettbewerbsrecht zu Lasten des betroffenen Unternehmens keine Tatsachen, Umstände oder Schriftstücke berücksichtigen dürfe, die sie nicht zugänglich machen zu können glaube, falls diese Weigerung die Möglichkeit des Unternehmens beeinträchtige, seinen Standpunkt zum Vorliegen oder zur Bedeutung dieser Umstände, zu diesen Schriftstücken oder auch zu den Schlüssen geltend zu machen, die die Kommission daraus ziehe (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, 512, vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, 3192, und vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, 59). - EuGH, 13.12.1979 - 44/79
Hauer / Land Rheinland-Pfalz
Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
Die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts forderten aber für jede Enteignung eine Entschädigung (Schlußanträge von Generalanwalt Capotorti zum Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1979 in der Rechtssache 44/79, Hauer, Slg. 1979, 3727, 3752, 3760, Nr. 7). - EuGH, 25.10.1983 - 107/82
AEG / Kommission
Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
Die Klägerinnen verweisen auf die Rechtsprechung, wonach die Gemeinschaftsbehörde im Wettbewerbsrecht zu Lasten des betroffenen Unternehmens keine Tatsachen, Umstände oder Schriftstücke berücksichtigen dürfe, die sie nicht zugänglich machen zu können glaube, falls diese Weigerung die Möglichkeit des Unternehmens beeinträchtige, seinen Standpunkt zum Vorliegen oder zur Bedeutung dieser Umstände, zu diesen Schriftstücken oder auch zu den Schlüssen geltend zu machen, die die Kommission daraus ziehe (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, 512, vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, 3192, und vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, 59). - EuGH, 17.01.1984 - 43/82
VBVB und VBBB / Kommission EWG
Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
Die Klägerinnen verweisen auf die Rechtsprechung, wonach die Gemeinschaftsbehörde im Wettbewerbsrecht zu Lasten des betroffenen Unternehmens keine Tatsachen, Umstände oder Schriftstücke berücksichtigen dürfe, die sie nicht zugänglich machen zu können glaube, falls diese Weigerung die Möglichkeit des Unternehmens beeinträchtige, seinen Standpunkt zum Vorliegen oder zur Bedeutung dieser Umstände, zu diesen Schriftstücken oder auch zu den Schlüssen geltend zu machen, die die Kommission daraus ziehe (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, 512, vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, 3192, und vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, 59). - EuGH, 07.05.1991 - C-69/89
Nakajima All Precision / Rat
Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
Die Ermittlung der Schädigung und des Vorliegens eines Kausalzusammenhangs zwischen der Schädigung und den gedumpten Einfuhren setzt die Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Fragen voraus, bezüglich deren die Gemeinschaftsorgane über ein weites Ermessen verfügen (z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-69/89, Nakajima/Rat, Slg. 1991, I-2069, Randnr. 86, und Urteil des Gerichts vom 28. September 1995 in der Rechtssache T-164/94, Ferchimex/Rat, Slg. 1995, II-2681, Randnrn. - EuGH, 23.10.1974 - 17/74
Transocean Marine Paint Association / Kommission
Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
Die Klägerin Ajico rügt, daß die Gemeinschaftsorgane ihre Verteidigungsrechte verletzt hätten (Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1974 in der Rechtssache 17/74, Transocean Marine Paint/Kommission, Slg. 1974, 1063, Randnr. 15) und gegen die am 8. Mai 1984 vom GATT-Ausschuß für Antidumpingmaßnahmen beschlossene Empfehlung des GATT "Best Information Available in Terms of Article 6:8" (GATT, BISD, 31. Lieferung, S. 283) verstoßen hätten. - EuGH, 14.03.1990 - 156/87
Gestetner Holdings / Rat und Kommission
- EuGH, 07.05.1987 - 240/84
Toyo / Rat
- EuGH, 11.07.1990 - 305/86
Neotype Techmashexport / Kommission und Rat
- EuGH, 05.10.1988 - 277/85
Canon / Rat
- EuGH, 07.05.1987 - 255/84
Nachi Fujikoshi / Rat
- EuGH, 11.07.1990 - 160/87
- EuGH, 26.06.1986 - 203/85
Nicolet Instrument / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen
- EuGH, 05.10.1988 - 294/86
Technointorg / Kommission und Rat
- EuGH, 07.05.1987 - 256/84
Koyo Seiko / Rat
- EuG, 28.09.1995 - T-164/94
Ferchimex SA gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumpingzölle auf …
- EuGH, 05.10.1988 - 56/85
Brother / Kommission
- EuG, 10.07.1996 - T-208/95
Miwon Co. Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping - …
- EuG, 28.10.2004 - T-35/01
Shanghai Teraoka Electronic / Rat
288 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-49/88, Al-Jubail Fertilizer/Rat, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 15; Urteile des Gerichts vom 18. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-159/94 und T-160/94, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, Slg. 1997, II-2461, Randnr. 81, und vom 19. November 1998 in der Rechtssache T-147/97, Champion Stationery u. a./Rat, Slg. 1998, II-4137, Randnr. 55).289 Nach ständiger Rechtsprechung muss es Unternehmen, die von einem dem Erlass einer Antidumpingverordnung vorausgehenden Untersuchungsverfahren betroffen sind, im Verwaltungsverfahren gemäß dem Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte ermöglicht werden, ihren Standpunkt zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens eines Dumpings und eines daraus resultierenden Schadens für den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft stützt, sachgerecht vorzutragen (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, zitiert vorstehend in Randnr. 288, Randnr. 17, Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat, zitiert vorstehend in Randnr. 288, Randnr. 83, Urteil Champion Stationery u. a./Rat, zitiert vorstehend in Randnr. 288, Randnr. 55, und Urteil Kundan und Tata/Rat, zitiert oben in Randnr. 287, Randnr. 132).
291 Unter der Verordnung (EWG) Nr. 2423/88 des Rates vom 11. Juli 1988 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern (…ABl. L 209, S. 1, im Folgenden: frühere Grundverordnung) war anhand des Grades der Spezifikation des Auskunftsverlangens zu beurteilen, ob die von den Gemeinschaftsorganen erteilten Auskünfte ausreichend waren (vgl. in diesem Sinne Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat, zitiert oben in Randnr. 288, Randnr. 93).
- EuG, 30.06.2016 - T-424/13
Jinan Meide Casting / Rat - Dumping - Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, …
Rn. 94 Außerdem sind die für das Recht auf Information geltenden Grundsätze mit den Geboten der Vertraulichkeit in Einklang zu bringen, insbesondere der Pflicht der Organe zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1985, Timex/Rat und Kommission, 264/82, Slg, EU:C:1985:119, Rn. 24, vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, Slg, EU:T:1997:209, Rn. 75, …sowie vom 11. Juli 2013, Hangzhou Duralamp Electronics/Rat, T-459/07, EU:T:2013:369, Rn. 115).Rn. 162 So hat das Gericht bereits festgestellt, dass es der Kommission oblag, in Anbetracht der besonderen Umstände des betreffenden Falles, z. B. der beschränkten Zahl von auf diesem Markt tätigen Unternehmen und der sehr guten Marktkenntnis des Antragstellers, keine Angaben zugänglich zu machen, die es diesem Antragsteller erlaubt hätten, geschäftlich sensible Informationen zu gewinnen, die dem Unternehmen, das die Daten vorgelegt hatte, hätten schaden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat, oben in Rn. 94 angeführt, EU:T:1997:209, Rn. 86).
- EuG, 17.12.2008 - T-462/04
HEG und Graphite India / Rat - Gemeinsame Handelspolitik - Antidumpingzölle - …
Rn. 44 Der Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte ist ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts (Urteil des Gerichtshofs vom 27. Juni 1991, Al-Jubail Fertilizer/Rat, C-49/88, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, Slg. 1997, II-2461, Randnr. 81).Rn. 45 Nach diesem Grundsatz müssen die Unternehmen, die von einem dem Erlass einer Antidumpingverordnung vorausgehenden Untersuchungsverfahren betroffen sind, im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt worden sein, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens einer Dumpingpraktik und des daraus resultierenden Schadens stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1997, EFMA/Rat, T-121/95, Slg. 1997, II-2391, Randnr. 84, und Ajinomoto und NutraSweet/Rat, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 83).
Rn. 47 Es war jedoch Sache der Klägerinnen, die Gemeinschaftsorgane in die Lage zu versetzen, die Probleme zu beurteilen, die für sie dadurch entstehen konnten, dass in der nicht vertraulichen Fassung des Antrags keine Zusammenfassung der betreffenden Beweise enthalten war (vgl. in diesem Sinne Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnrn. 109 und 110).
- EuG, 01.06.2017 - T-442/12
Changmao Biochemical Engineering/ Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit …
Rn. 142 Die den Unionsorganen im Antidumpingbereich obliegende Unterrichtungspflicht muss mit der Pflicht zur Wahrung vertraulicher Informationen in Einklang gebracht werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. September 1997, Shanghai Bicycle/Rat, T-170/94, EU:T:1997:134, Rn. 121, und vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, EU:T:1997:209, Rn. 83).Rn. 143 Aus der Rechtsprechung geht auch hervor, dass anhand des Grades der Spezifikation des Auskunftsverlangens zu beurteilen ist, ob die von den Unionsorganen erteilten Auskünfte ausreichend sind (Urteil vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, EU:T:1997:209, Rn. 93).
- EuG, 19.11.1998 - T-147/97
Champion Stationery Mfg Co. Ltd, Sun Kwong Metal Manufacturer Co. Ltd und US Ring …
55 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wahrung der Verfahrensrechte ein fundamentaler Grundsatz, dessen Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-159/94 und T-160/94, Ajinomoto und Nutrasweet/Rat, Slg. 1997, II-2461, Randnr. 81).Nach diesem Grundsatz muß es den betroffenen Unternehmen im Verwaltungsverfahren ermöglicht werden, ihren Standpunkt zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens eines Dumpings und eines daraus resultierenden Schadens stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1997 in der Rechtssache T-121/95, EFMA/Rat, Slg. 1997, II-2391, Randnr. 84, und Ajinomoto und Nutrasweet/Rat, Randnr. 83).
- EuGH, 03.05.2001 - C-76/98
Ajinomoto und NutraSweet / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Normalwert - Bestehen …
betreffend zwei Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte erweiterte Kammer) vom 18. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-159/94 und T-160/94 (Ajinomoto und NutraSweet/Rat, Slg. 1997, II-2461) wegen Aufhebung dieses Urteils,.Mit Rechtsmittelschriften, die am 20. März 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, haben Ajinomoto Co., Inc., (im Folgenden: Ajinomoto) in der Rechtssache C-76/98 P und The NutraSweet Company (im Folgenden: NutraSweet) in der Rechtssache C-77/98 P gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes jeweils ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-159/94 und T-160/94 (Ajinomoto und NutraSweet/Rat, Slg. 1997, II-2461, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Verordnung (EWG) Nr. 1391/91 des Rates vom 27. Mai 1991 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Aspartam mit Ursprung in Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika (…ABl. L 134, S. 1) abgewiesen hat.
- EuG, 30.04.2013 - T-304/11
Alumina / Rat - Dumping - Einfuhren von Zeolith-A-Pulver mit Ursprung in Bosnien …
Rn. 40 Ebenso wenig kann sich der Rat auf die Rechtsprechung berufen, die Inlandsverkäufe zu Preisen betrifft, die angeblich wegen eines dem Warenhersteller zustehenden Patentschutzes erhöht gewesen seien (Urteil des Gerichtshofs vom 3. Mai 2001, Ajinomoto und NutraSweet/Rat und Kommission, C-76/98 P und C-77/98 P, Slg. 2001, I-3223, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, Slg. 1997, II-2461).Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Klägerinnen in diesen Rechtssachen, wie das Gericht und der Gerichtshof ausgeführt haben, nicht geltend gemacht hatten, dass das Bestehen des Patentschutzes nicht die wirkliche Marktsituation in dem betroffenen Drittland widerspiegele oder dass die berücksichtigten Verkäufe nicht im normalen Handelsverkehr stattgefunden hätten (Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat und Kommission, Randnr. 41, und Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21
Antidumping-Klage: Generalanwältin Medina schlägt dem Gerichtshof vor, die …
{FN:175} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1985, Timex/Rat und Kommission (…264/82, EU:C:1985:119, Rn. 24), vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat (T-159/94 und T-160/94, EU:T:1997:209, Rn. 75), und vom 11. Juli 2013, Hangzhou Duralamp Electronics/Rat (…T-459/07, EU:T:2013:369, Rn. 115). - EuG, 09.11.2022 - T-246/19
Kambodscha und CRF/ Kommission - Schutzmaßnahmen - Reismarkt - Einfuhren von …
Rn. 225 Nach der Rechtsprechung ist anhand des Grades der Spezifikation des Auskunftsverlangens zu beurteilen, ob die von der Kommission erteilten Auskünfte ausreichend sind (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, EU:T:1997:209, Rn. 93, …und vom 1. Juni 2017, Changmao Biochemical Engineering/Rat, T-442/12, EU:T:2017:372, Rn. 143). - Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-458/98
Industrie des poudres sphériques / Rat
41: - Im vorliegenden Fall sei darauf verwiesen, dass das Gericht in seinem Urteil vom 18. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-259/94 und T-160/94 (Ajinomoto und Nutrasweet/Rat, Slg. 1997, II-2461, Randnr. 87) entschieden hat, dass, "[i]st ... im Laufe des Verfahrens zum Erlass einer Verordnung, mit der ein endgültiger Zoll eingeführt wird, ein Fehler des Verfahrens zum Erlass einer entsprechenden Verordnung, mit der ein vorläufiger Zoll eingeführt wird, geheilt worden, so führt die Rechtswidrigkeit der letztgenannten Verordnung nicht zur Rechtswidrigkeit der Verordnung zur Einführung eines endgültigen Zolls, [und dass] [n]ur soweit dieser Fehler nicht behoben wurde und sich die Verordnung, mit der ein endgültiger Zoll eingeführt wird, auf die Verordnung zur Einführung eines vorläufigen Zolls bezieht, ... deren Rechtswidrigkeit zur Rechtswidrigkeit auch der anderen Verordnung [führt]". - EuG, 14.12.2004 - T-317/02
DAS GERICHT ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUR VERORDNUNG ÜBER HANDELSHEMMNISSE
- EuG, 24.10.2006 - T-274/02
Ritek und Prodisc Technology / Rat - Dumping - Bespielbare Compact Discs mit …
- EuG, 21.11.2002 - T-88/98
Kundan und Tata / Rat
- EuG, 07.02.2013 - T-84/07
EuroChem MCC / Rat - Dumping - Einfuhren von Lösungen von Harnstoff und …
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