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   EuG, 09.11.2022 - T-246/19   

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EuG, 09.11.2022 - T-246/19 (https://dejure.org/2022,30888)
EuG, Entscheidung vom 09.11.2022 - T-246/19 (https://dejure.org/2022,30888)
EuG, Entscheidung vom 09. November 2022 - T-246/19 (https://dejure.org/2022,30888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Cambodge und CRF/ Kommission

    Schutzmaßnahmen - Reismarkt - Einfuhren von Indica-Reis mit Ursprung in Kambodscha und Myanmar - Verordnung (EU) Nr. 978/2012 - Begriff "Hersteller in der Union" - Begriff "gleichartige oder unmittelbar konkurrierende Waren" - Ernste Schwierigkeiten - Verteidigungsrechte ...

  • Wolters Kluwer

    Schutzmaßnahmen; Reismarkt; Einfuhren von Indica-Reis mit Ursprung in Kambodscha und Myanmar; Verordnung (EU) Nr. 978/2012; Begriff Hersteller in der Union; Begriff gleichartige oder unmittelbar konkurrierende Waren; Ernste Schwierigkeiten; Verteidigungsrechte; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzmaßnahmen - Reismarkt - Einfuhren von Indica-Reis mit Ursprung in Kambodscha und Myanmar - Verordnung (EU) Nr. 978/2012 - Begriff "Hersteller in der Union" - Begriff "gleichartige oder unmittelbar konkurrierende Waren" - Ernste Schwierigkeiten - Verteidigungsrechte ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • EuG, 01.06.2017 - T-442/12

    Changmao Biochemical Engineering / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit

    Auszug aus EuG, 09.11.2022 - T-246/19
    Nach der Rechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts der Union nämlich anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen, so dass das Gericht die im Untersuchungsverfahren geltend gemachten Gründe nicht gegen andere Gründe auswechseln darf, die erstmals vor ihm vorgebracht worden sind (vgl. Urteile vom 3. September 2015, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Kommission, C-398/13 P, EU:C:2015:535, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 1. Juni 2017, Changmao Biochemical Engineering/Rat, T-442/12, EU:T:2017:372, Rn. 153 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Weigerung, die betreffenden Informationen bekannt zu geben, kann außerdem nicht mit einer Begründung gerechtfertigt werden, die vor dem Gericht vorgetragen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juni 2017, Changmao Biochemical Engineering/Rat, T-442/12, EU:T:2017:372, Rn. 153).

    Sie können dann genau prüfen, auf welche Art die Kommission diese Daten verwendete, und sie können sie mit ihren eigenen Berechnungen vergleichen, was ihnen ermöglichen kann, etwaige Fehler der Kommission festzustellen, die andernfalls nicht erkennbar wären (vgl. entsprechend Urteile vom 30. Juni 2016, Jinan Meide Casting/Rat, T-424/13, EU:T:2016:378, Rn. 208, und vom 1. Juni 2017, Changmao Biochemical Engineering/Rat, T-442/12, EU:T:2017:372, Rn. 156).

    Nach der Rechtsprechung ist anhand des Grades der Spezifikation des Auskunftsverlangens zu beurteilen, ob die von der Kommission erteilten Auskünfte ausreichend sind (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, EU:T:1997:209, Rn. 93, und vom 1. Juni 2017, Changmao Biochemical Engineering/Rat, T-442/12, EU:T:2017:372, Rn. 143).

    In diesem Rahmen muss die Kommission sich bemühen, den interessierten Parteien, soweit dabei das Geschäftsgeheimnis gewahrt bleibt, die der Wahrnehmung ihrer Interessen dienenden Angaben zu machen und dafür - gegebenenfalls von Amts wegen - die geeignete Form der Mitteilung zu wählen (vgl. entsprechend Urteile vom 20. März 1985, Timex/Rat und Kommission, 264/82, EU:C:1985:119, Rn. 30, und vom 1. Juni 2017, Changmao Biochemical Engineering/Rat, T-442/12, EU:T:2017:372, Rn. 141).

  • EuG, 17.02.2011 - T-122/09

    Zhejiang Xinshiji Foods und Hubei Xinshiji Foods / Rat

    Auszug aus EuG, 09.11.2022 - T-246/19
    Jedenfalls ist bereits entschieden worden, dass es sich bei den Informationen, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob eine streitige Berichtigung im Hinblick auf die Marktstruktur angemessen ist, nicht um vertrauliche Daten handelt, da es darum geht, unter Angabe der Gründe die Handelsstufe der Waren aus der Union zu bestimmen, die der der eingeführten Waren entspricht, und eine angemessene Berichtigung vorzunehmen, um sämtliche damit zusammenhängende Kosten zu berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Februar 2011, Zhejiang Xinshiji Foods und Hubei Xinshiji Foods/Rat, T-122/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:46, Rn. 86).

    Zwar ist in einer Rechtssache, die Einfuhren von zubereiteten oder haltbar gemachten Zitrusfrüchten mit Ursprung in China betraf, bereits davon ausgegangen worden, dass eine Berichtigung des Einfuhrpreises um 2 % gering war, so dass vernünftigerweise angenommen werden konnte, dass sie nur die bis zur Ankunft der Ware im Lager des Einführers entstandenen Kosten umfasste (Urteil vom 17. Februar 2011, Zhejiang Xinshiji Foods und Hubei Xinshiji Foods/Rat, T-122/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:46, Rn. 85).

    Da außerdem ein fairer Vergleich, d. h. auf derselben Handelsstufe, zwischen dem Einfuhrpreis und dem Preis des Wirtschaftszweigs der Union eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Berechnungen der Preisunterbietung ist, anhand deren sich das Vorliegen ernster Schwierigkeiten feststellen ließ, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Kläger in der Lage waren, ihren Standpunkt sachdienlich geltend zu machen, wenn ihnen kein Umstand mitgeteilt worden war, der diese Fairness belegt hätte (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Februar 2011, Zhejiang Xinshiji Foods und Hubei Xinshiji Foods/Rat, T-122/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:46, Rn. 85).

    Aus denselben Gründen sind die Gesichtspunkte, die zeigen, dass der Vergleich zwischen dem Einfuhrpreis und dem Preis des Wirtschaftszweigs der Union auf derselben Handelsstufe erfolgt ist, für die wirksame Ausübung der Verteidigungsrechte von entscheidender Bedeutung (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Februar 2011, Zhejiang Xinshiji Foods und Hubei Xinshiji Foods/Rat, T-122/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:46, Rn. 90 und 91).

  • EuGH, 16.02.2012 - C-191/09

    Rat / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - Antidumpingzölle -

    Auszug aus EuG, 09.11.2022 - T-246/19
    Ebenso obliegt es der Kommission, wenn sie der Ansicht ist, eine Berichtigung vornehmen zu müssen, sich auf Beweise oder zumindest auf übereinstimmende Anhaltspunkte zu stützen, die die Existenz des Faktors, aufgrund dessen die Berichtigung vorgenommen wird, und dessen Einfluss auf die Vergleichbarkeit der Preise belegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP, C-191/09 P und C-200/09 P, EU:C:2012:78, Rn. 58 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat, T-249/06, EU:T:2009:62, Rn. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die betroffenen Unternehmen müssen jedenfalls im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den wesentlichen Tatsachen und Erwägungen, auf deren Grundlage die Kommission ihre Entscheidungen trifft und das Vorliegen ernster Schwierigkeiten beurteilt, die dem Wirtschaftszweig der Union durch die Einfuhren einer Ware mit Ursprung in einem begünstigten Land entstehen oder zu entstehen drohen, sachgerecht zu vertreten (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP, C-191/09 P und C-200/09 P, EU:C:2012:78, Rn. 76 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann zwar vom Kläger nicht verlangt werden, nachzuweisen, dass die angefochtene Entscheidung der Kommission ohne den fraglichen Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre, sondern nur, dass dies nicht völlig ausgeschlossen ist, wenn sich dieser Beteiligte ohne den Verfahrensfehler besser hätte verteidigen können, jedoch kann eine Unregelmäßigkeit in Bezug auf die Verteidigungsrechte nur dann zur Nichtigerklärung des in Rede stehenden Rechtsakts führen, wenn die Möglichkeit besteht, dass wegen dieser Unregelmäßigkeit das Verwaltungsverfahren zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und damit die Verteidigungsrechte konkret beeinträchtigt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP, C-191/09 P und C-200/09 P, EU:C:2012:78, Rn. 78 und 79 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.04.2019 - T-300/16

    Jindal Saw und Jindal Saw Italia / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.11.2022 - T-246/19
    Ein solcher fairer Vergleich ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Berechnung der Schädigung des genannten Wirtschaftszweigs (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 10. April 2019, Jindal Saw und Jindal Saw Italia/Kommission, T-300/16, EU:T:2019:235, Rn. 239 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was erstens die Berichtigung der Preise der Union zur Berücksichtigung der Kosten der für den Transport von Südeuropa nach Nordeuropa mit einem einheitlichen Betrag von 49 Euro je Tonne angeht, ist darauf hinzuweisen, dass die Praxis, die die Preise "ab Werk", ohne Transportkosten, der Waren des Wirtschaftszweigs der Union mit den CIF-Preisen der Einfuhren an der Grenze der Union zu vergleichen, in der Rechtsprechung wiederholt anerkannt worden ist (vgl. entsprechend Urteile vom 30. November 2011, Transnational Company "Kazchrome" und ENRC Marketing/Rat und Kommission, T-107/08, EU:T:2011:704, Rn. 55 und vom 10. April 2019, Jindal Saw und Jindal Saw Italia/Kommission, T-300/16, EU:T:2019:235, Rn. 243 bis 249; Schlussanträge des Generalanwalts Slynn in der Rechtssache Frankreich/Kommission, 181/85, EU:C:1986:491, S. 708 und 709).

    Da die Untersuchungsverfahren, die dem Erlass von Verordnungen zur Einführung von Schutzmaßnahmen vorausgehen, die betroffenen Unternehmen unmittelbar und individuell berühren und nachteilige Auswirkungen auf diese haben können, muss die Kommission bestimmte Verfahrensgrundsätze und -garantien achten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 2019, Jindal Saw und Jindal Saw Italia/Kommission, T-300/16, EU:T:2019:235, Rn. 74 und 76).

  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 09.11.2022 - T-246/19
    Außerdem erfolgt zwar nach Art. 17 Abs. 3 der Delegierten Verordnung die Unterrichtung unter gebührender Berücksichtigung des Schutzes vertraulicher Informationen, doch darf die Berücksichtigung dieser vertraulichen Informationen den Verteidigungsrechten und dem Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz nicht ihren wesentlichen Inhalt nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 1985, Timex/Rat und Kommission, 264/82, EU:C:1985:119, Rn. 29).

    In diesem Rahmen muss die Kommission sich bemühen, den interessierten Parteien, soweit dabei das Geschäftsgeheimnis gewahrt bleibt, die der Wahrnehmung ihrer Interessen dienenden Angaben zu machen und dafür - gegebenenfalls von Amts wegen - die geeignete Form der Mitteilung zu wählen (vgl. entsprechend Urteile vom 20. März 1985, Timex/Rat und Kommission, 264/82, EU:C:1985:119, Rn. 30, und vom 1. Juni 2017, Changmao Biochemical Engineering/Rat, T-442/12, EU:T:2017:372, Rn. 141).

  • EuGH, 04.04.2019 - C-558/17

    OZ/ EIB

    Auszug aus EuG, 09.11.2022 - T-246/19
    Insbesondere garantiert das Recht, gehört zu werden, jeder Person die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen, bevor ihr gegenüber eine für ihre Interessen möglicherweise nachteilige Entscheidung erlassen wird (Urteile vom 4. April 2019, OZ/EIB, C-558/17 P, EU:C:2019:289, Rn. 53, und vom 25. Juni 2020, HF/Parlament, C-570/18 P, EU:C:2020:490, Rn. 58).

    In einem solchen Fall wirkt sich eine unterbliebene Übermittlung von Aktenstücken, auf die sich die Verwaltung oder ein Unionsorgan gestützt hat, unter dem Gesichtspunkt des gebotenen Schutzes der Verteidigungsrechte zwangsläufig auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen aus, die am Ende eines Verfahrens ergriffen werden, das nachteilige Auswirkungen für den Kläger haben könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. April 2019, OZ/EIB, C-558/17 P, EU:C:2019:289, Rn. 78, und vom 25. Juni 2020, HF/Parlament, C-570/18 P, EU:C:2020:490, Rn. 73).

  • EuGH, 25.06.2020 - C-570/18

    HF/ Parlament - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Europäisches Parlament -

    Auszug aus EuG, 09.11.2022 - T-246/19
    Insbesondere garantiert das Recht, gehört zu werden, jeder Person die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen, bevor ihr gegenüber eine für ihre Interessen möglicherweise nachteilige Entscheidung erlassen wird (Urteile vom 4. April 2019, OZ/EIB, C-558/17 P, EU:C:2019:289, Rn. 53, und vom 25. Juni 2020, HF/Parlament, C-570/18 P, EU:C:2020:490, Rn. 58).

    In einem solchen Fall wirkt sich eine unterbliebene Übermittlung von Aktenstücken, auf die sich die Verwaltung oder ein Unionsorgan gestützt hat, unter dem Gesichtspunkt des gebotenen Schutzes der Verteidigungsrechte zwangsläufig auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen aus, die am Ende eines Verfahrens ergriffen werden, das nachteilige Auswirkungen für den Kläger haben könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. April 2019, OZ/EIB, C-558/17 P, EU:C:2019:289, Rn. 78, und vom 25. Juni 2020, HF/Parlament, C-570/18 P, EU:C:2020:490, Rn. 73).

  • EuG, 05.11.2013 - T-512/09

    Rusal Armenal / Rat

    Auszug aus EuG, 09.11.2022 - T-246/19
    Zweitens ist zur Bestimmung dessen, was unter "gleichartige oder unmittelbar konkurrierende Waren" im Sinne der APS-Verordnung zu verstehen ist, von den Kriterien auszugehen, die für die Bestimmung insbesondere der "gleichartigen Ware" oder der "betroffenen Ware" im Sinne der Antidumping-Verordnung relevant sind, da, ebenso wie im Antidumpingbereich, mit den Kriterien für die Bestimmung im Rahmen einer Schutzmaßnahmenuntersuchung im Wesentlichen sichergestellt werden soll, dass zwischen der betreffenden Ware und der gleichartigen oder unmittelbar konkurrierenden Ware ein ausreichendes Maß an Wettbewerb besteht (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 150).

    Die Kommission kann dabei mehrere Faktoren berücksichtigen, wie materielle, technische und chemische Merkmale der Waren, deren Verwendung, deren Austauschbarkeit, die Vorstellung, die sie beim Verbraucher erwecken, Vertriebswege, Herstellungsprozess, Produktionskosten und Qualität (vgl. entsprechend Urteile vom 11. Juli 2013, Hangzhou Duralamp Electronics/Rat, T-459/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:369, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 151 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 25.01.2017 - T-512/09

    Rusal Armenal / Rat

    Auszug aus EuG, 09.11.2022 - T-246/19
    Zweitens ist zur Bestimmung dessen, was unter "gleichartige oder unmittelbar konkurrierende Waren" im Sinne der APS-Verordnung zu verstehen ist, von den Kriterien auszugehen, die für die Bestimmung insbesondere der "gleichartigen Ware" oder der "betroffenen Ware" im Sinne der Antidumping-Verordnung relevant sind, da, ebenso wie im Antidumpingbereich, mit den Kriterien für die Bestimmung im Rahmen einer Schutzmaßnahmenuntersuchung im Wesentlichen sichergestellt werden soll, dass zwischen der betreffenden Ware und der gleichartigen oder unmittelbar konkurrierenden Ware ein ausreichendes Maß an Wettbewerb besteht (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 150).

    Die Kommission kann dabei mehrere Faktoren berücksichtigen, wie materielle, technische und chemische Merkmale der Waren, deren Verwendung, deren Austauschbarkeit, die Vorstellung, die sie beim Verbraucher erwecken, Vertriebswege, Herstellungsprozess, Produktionskosten und Qualität (vgl. entsprechend Urteile vom 11. Juli 2013, Hangzhou Duralamp Electronics/Rat, T-459/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:369, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 151 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.01.2022 - C-891/19

    Kommission/ Hubei Xinyegang Special Tube

    Auszug aus EuG, 09.11.2022 - T-246/19
    Im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik, besonders im Bereich handelspolitischer Schutzmaßnahmen, verfügen jedoch die Unionsorgane nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wegen der Komplexität der von ihnen zu prüfenden wirtschaftlichen und politischen Sachverhalte über ein weites Ermessen, so dass die gerichtliche Kontrolle dieses weiten Ermessens auf die Prüfung der Frage zu beschränken ist, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube, C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Gericht hat daher nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz zu prüfen, sondern auch zu kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen sind, und ob sie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen zu stützen vermögen (vgl. Urteil vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube, C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. entsprechend auch Urteil vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39).

  • EuGH, 03.09.2015 - C-398/13

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über den Handel mit

  • EuGH, 16.01.2019 - C-265/17

    Kommission/ United Parcel Service - Rechtsmittel - Kontrolle von

  • EuGH, 01.10.2009 - C-141/08

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat - Rechtsmittel -

  • EuGH, 03.07.2014 - C-129/13

    Kamino International Logistics - Erhebung einer Zollschuld - Grundsatz der

  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -

  • EuG, 10.03.2009 - T-249/06

    Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter

  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

  • EuG, 30.06.2016 - T-424/13

    Jinan Meide Casting / Rat

  • EuGH, 09.07.2020 - C-104/19

    Donex Shipping and Forwarding

  • EuG, 18.12.1997 - T-159/94

    Ajinomoto / Rat

  • EuGH, 26.10.2016 - C-468/15

    PT Musim Mas / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnungen (EU) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2016 - C-376/15

    Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener / Rat

  • EuG, 30.11.2011 - T-107/08

    Transnational Company "Kazchrome" und ENRC Marketing / Rat und Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2020 - C-104/19

    Donex Shipping and Forwarding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik -

  • EuGH - C-130/13 (anhängig)

    Datema Hellman Worldwide Logistics

  • EuG, 11.07.2013 - T-459/07

    Hangzhou Duralamp Electronics / Rat

  • EuG, 28.02.2017 - T-158/14

    JingAo Solar u.a. / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1986 - 181/85

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15

    Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der

  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

  • EuG, 11.05.2005 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung -

  • EuGH, 17.03.2016 - C-232/14

    Portmeirion Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping -

  • EuG, 02.08.2001 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-232/14

    Portmeirion Group

  • EuG, 20.10.2021 - T-790/19

    Novolipetsk Steel/ Kommission

  • EuG, 05.07.2023 - T-126/21

    Nevinnomysskiy Azot und NAK "Azot"/ Kommission

    Bei Rechtsfragen hingegen nimmt das Gericht eine umfassende Prüfung vor, die auch die Auslegung von Rechtsvorschriften anhand objektiver Kriterien sowie die Überprüfung einschließt, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer solchen Vorschrift erfüllt sind oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1985, Remia u. a./Kommission, 42/84, EU:C:1985:327, Rn. 34, sowie vom 9. November 2022, Kambodscha und CRF/Kommission, T-246/19, EU:T:2022:694, Rn. 45).
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