Rechtsprechung
| EuGH, 13.07.2000 - C-36/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Übergangsvorschriften - Aufrechterhaltung der Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen - Keine Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Bussen - Ungleichbehandlung - ...
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 und 28 Abs. 3 Buchst. b d; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 3 Buchst. b; ; EGV Art. 234
- Europäischer Gerichtshof
Idéal tourisme
"Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Übergangsvorschriften - Aufrechterhaltung der Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen - Keine Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Bussen - Ungleichbehandlung - ...
- EU-Kommission
Idéal tourisme
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befugnis der Mitgliedstaaten, bestimmte Steuerbefreiungen vorläufig beizubehalten - Umfang - Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen während ... - EU-Kommission
Idéal tourisme
- Wolters Kluwer
Gemeinschaftsrechtlicher Grundsatzes der Gleichbehandlung von Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates betreffend das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen; Zur Frage der Befreiung der ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Steuerbefreiung grenzüberschreitender Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen: Keine Übertragbarkeit auf Busse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Flugzeugen und Bussen
- datenbank.nwb.de
Umsatzsteuerliche Gleichbehandlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit verschiedenen Transportmitteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3, EWGRL 388/77 Art 28 Abs 3 Buchst b, Richtlinie 77/388/EWG Art 12 Abs 3, Richtlinie 77/388/EWG Art 28 Abs 3 Buchst b
Personenbeförderung; Transportmittel - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance Lüttich (Siebte Kammer) - Auslegung (und Gültigkeit) der Artikel 12 Absatz 3 und 28 Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (Nr. 77/388/EWG) des Rates - Ungleichbehandlung ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
- EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Papierfundstellen
- Slg. 2000, I-6049
- BB 2000, 2141
- BB 2001, 76
- DB 2000, 1900
Wird zitiert von ... (85) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Insoweit ist daran zu erinnern, daß es allein Sache des mit dem Rechtsstreit befaßten nationalen Gerichts ist, das die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung übernehmen muß, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlaß seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59).Der Gerichtshof kann jedoch nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage befinden, wenn offensichtlich ist, daß die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteil Bosman, Randnr. 61, und Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52).
- EuGH, 16.12.1981 - 244/80
Foglia / Novello
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Die Akten enthalten keine Gesichtspunkte, aus denen deutlich hervorginge, daß sich die Parteien des Ausgangsverfahrens vorher abgestimmt hätten, um den Gerichtshof durch einen konstruierten Rechtsstreit zu einer Entscheidung zu veranlassen, wie dies in der Rechtssache der Fall war, die zu dem Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglia, Slg. 1981, 3045) führte. - EuGH, 09.03.2000 - C-437/97
Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Der Gerichtshof kann jedoch nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage befinden, wenn offensichtlich ist, daß die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteil Bosman, Randnr. 61, und Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52).
- EuGH, 25.11.1986 - 201/85
Klensch / Secrétaire d'État
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Nach diesem Grundsatz dürfen vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, daß eine Differenzierung objektiv gerechtfertigt wäre (Urteil vom 25. November 1986 in den Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch u. a., Slg. 1986, 3477, Randnr. 9). - EuGH, 05.10.1999 - C-305/97
Royscot u.a. - Mehrwertsteuer - Artikel 11 Absätze 1 und 4 der Zweiten Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Angesichts dieser Situation ist es Sache des Gemeinschaftsgesetzgebers, eine endgültige Gemeinschaftsregelung über die Steuerbefreiungen zu erlassen und so die schrittweise Harmonisierung des nationalen Rechts im Bereich der Mehrwertsteuer zu verwirklichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-305/97, Royscot u. a., Slg. 1999, I-6671, Randnr. 31). - EuGH, 05.12.1989 - 165/88
ORO Amsterdam Beheer en Concerto / Inspecteur der Omzetbelasting
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, ist diese Harmonisierung, die durch aufeinanderfolgende Richtlinien und insbesondere durch die Sechste Richtlinie verwirklicht worden ist, erst eine teilweise Harmonisierung (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-165/88, ORO Amsterdam Beheer und Concerto, Slg. 1989, 4081, Randnr. 21). - EuGH, 29.04.1999 - C-136/97
Norbury Developments - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - …
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Daher ist den Mitgliedstaaten nach diesem Artikel zwar die Einführung neuer oder die Ausweitung bestehender Befreiungstatbestände nach dem Inkrafttreten der Sechsten Richtlinie nicht gestattet, doch steht die Vorschrift einer Einschränkung dieserTatbestände nicht entgegen, zumal deren Abschaffung Ziel des Artikels 28 Absatz 4 der Sechsten Richtlinie ist (vgl. Urteil vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-136/97, Norbury Developments, Slg. 1999, I-2491, Randnr. 19).
- EuGH, 13.03.2001 - C-379/98
PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …
Er kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteile Bosman, Randnr. 61, vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-322/98, Kachelmann, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17). - EuGH, 04.12.2003 - C-448/01
EVN und Wienstrom - Richtlinie 93/36/EWG - Öffentliche Lieferaufträge - Begriff …
So befindet der Gerichtshof nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage, wenn die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Informationen verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20, und Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42). - EuGH, 03.04.2003 - C-144/00
DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM …
Zudem sei bei der Einführung von Versagungskriterien der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten wie u. a. aus dem Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99 (Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 36) hervorgehe.
- EuGH, 07.12.2006 - C-240/05
Eurodental - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerbefreiungen - Artikel 13 …
Rn. 51 Somit steht die angestrebte Harmonisierung noch aus, soweit die Mitgliedstaaten nach Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie befugt sind, bestimmte vor dieser Richtlinie erlassene nationale Rechtsvorschriften beizubehalten, die ohne diese Befugnis mit der Richtlinie unvereinbar wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 38).Rn. 52 Zwar verstößt ein Mitgliedstaat, der, wie die Bundesrepublik Deutschland, solche Vorschriften in seinem nationalen Recht beibehält, nicht gegen die Sechste Richtlinie (vgl. in diesem Sinne, Urteil Idéal tourisme, Randnr. 38), doch handelt es sich bei der durch Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe a dieser Richtlinie erlaubten Besteuerung nicht um eine harmonisierte Besteuerung, die Bestandteil der Mehrwertsteuerregelung ist, wie sie die Sechste Richtlinie für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten vorsieht, sondern um eine nur für einen vorübergehenden Zeitraum zugelassene Besteuerung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-169/00, Kommission/Finnland, Slg. 2002, I-2433, Randnr. 34).
Ziel des Artikels 28 Absatz 4 der Sechsten Richtlinie ist die Abschaffung einer solchen Ausnahme- und Übergangsregelung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-136/97, Norbury Developments, Slg. 1999, I-2491, Randnr. 19, und Idéal tourisme, Randnr. 32).
8 und 9, und Idéal tourisme, Randnr. 33).
Demgegenüber ist die Bundesrepublik Deutschland angesichts des Übergangscharakters der von ihr gewählten abweichenden Besteuerungsregelung durch nichts daran gehindert, sich entsprechend dem von Artikel 28 Absatz 4 der Sechsten Richtlinie verfolgten Ziel dafür zu entscheiden, den in Rede stehenden Umsatz zur Beseitigung einer solchen Wettbewerbsverzerrung ebenfalls von der Steuer zu befreien, wie es diese Richtlinie grundsätzlich fordert (vgl. in diesem Sinne Urteil Idéal tourisme, Randnr. 33).
Rn. 57 Was die besondere Situation betrifft, auf die sich die deutsche Regierung beruft, ist es Sache des Gemeinschaftsgesetzgebers, alles zu tun, um die endgültige Gemeinschaftsregelung der Mehrwertsteuerbefreiungen zu erlassen und so die schrittweise Harmonisierung des nationalen Rechts im Bereich der Mehrwertsteuer zu verwirklichen, die allein geeignet ist, die Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, die sich aus den von der Sechsten Richtlinie zugelassenen Ausnahme- und Übergangsregelungen ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-305/97, Royscot u. a., Slg. 1999, I-6671, Randnr. 31, und Idéal tourisme, Randnr. 39).
- EuGH, 01.07.2010 - C-194/08
Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz …
Ungeachtet dessen kann der Gerichtshof jedoch nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage befinden, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Unionsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 13. Juli 2000, 1déal tourisme, C-36/99, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20). - EuGH, 12.05.2026 - C-797/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte …
Der Gerichtshof kann sich nur dann weigern, über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts zu entscheiden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…vgl. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 61, vom 13. Juli 2000, 1déal tourisme, C-36/99, EU:C:2000:405, Rn. 20, …und vom 21. März 2024, LEA, C-10/22, EU:C:2024:254, Rn. 37). - EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG …
Der Gerichtshof hat sich jedoch außerstande gesehen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, umdie das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20). - EuGH, 11.01.2007 - C-208/05
ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale …
49 Der Gerichtshof kann jedoch nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage befinden, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 13. Juli 2000, 1déal Tourisme, C-36/99, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20). - EuGH, 01.10.2026 - C-131/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - …
Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile vom 13. Juli 2000, 1déal tourisme, C-36/99, EU:C:2000:405, Rn. 20, und vom 13. November 2025, Oti, C-525/23, EU:C:2025:877, Rn.38). - BFH, 06.11.2002 - V R 7/02
Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken
Seine Anwendung richtet sich aber nach dem gegenwärtigen Harmonisierungsstand des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems; dieser überlässt den Mitgliedstaaten z.B. bei der Umsetzung von Steuerbefreiungen noch Gestaltungsspielräume (vgl. EugH-Urteil vom 13. Juli 2000 Rs. C-36/99, Idéal tourisme SA, Slg. 2000, I-6049; Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 2000, 392). - EuGH, 16.07.2026 - C-26/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - …
- EuGH, 16.07.2026 - C-523/24
Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der …
- EuGH, 15.07.2004 - C-315/02
Lenz - Lauksaimnieciba - Tirgu kopiga organizacija - Atbalsts augļu un darzenu …
- EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES …
- EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims - Vorlage zur …
- EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
Marks & Spencer - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit …
- EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
Cura Anlagen - "Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, nach Ablauf einer …
- EuG, 05.04.2006 - T-351/02
Deutsche Bahn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines …
- EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Banks - "EGKS-Vertrag - Lizenzen für den Abbau von Rohkohle - Diskriminierungen …
- EuGH, 09.07.2026 - C-856/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Öffentliche Personenverkehrsdienste auf …
- EuGH, 15.06.2006 - C-466/04
Acereda Herrera - Soziale Sicherheit - In einem anderen Mitgliedstaat entstandene …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-144/04
Mangold - Richtlinie 1999/70/EG - Befristete Arbeitsverträge- Einschränkungen - …
- EuGH, 26.02.2015 - C-144/13
VDP Dental Laboratory u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
- EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
Kachelmann - "Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Zugang zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Steuer auf …
- EuGH, 16.03.2006 - C-3/04
Poseidon Chartering - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - …
- EuGH, 09.09.2003 - C-137/00
Milk Marque und National Farmers' Union - "Gemeinsame Agrarpolitik - Artikel 32 …
- EuGH, 16.07.2026 - C-666/24
Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der …
- EuGH, 11.06.2026 - C-386/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Richterliche Unabhängigkeit …
- EuGH, 05.02.2026 - C-364/24
Landwirtschaft: Die Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen den …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-336/00
Huber
- EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
Schnorbus - "Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung des Zugangs zum …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04
Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das …
- EuGH, 06.06.2002 - C-159/00
Sapod Audic - "Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der …
- EuGH, 29.04.2004 - C-341/01
Plato Plastik Robert Frank
- EuGH, 21.01.2003 - C-318/00
Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins - Vorabentscheidungsersuchen - Freier …
- EuGH, 15.05.2025 - C-782/23
Tauritus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Union - …
- EuGH, 25.03.2004 - C-480/00
Azienda Agricola Ettore Ribaldi
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-318/00
Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-105/03
Pupino
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09
Schmelz - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Kleinunternehmen - Steuerfreiheit …
- EuGH, 12.06.2008 - C-462/05
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - …
- EuGH, 30.04.2026 - C-748/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- EuGH, 13.06.2002 - C-430/99
Sea-Land Service und Nedlloyd Lijnen - "Seeschifffahrt - Freier …
- EuGH, 09.07.2026 - C-224/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Beherrschung der Gefahren bei schweren …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06
Marks & Spencer - Mehrwertsteuer -Ausnahmeregelung nach Art. 28 der Richtlinie …
- EuGH, 18.12.2025 - C-325/24
Bissilli - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- EuGH, 11.09.2025 - C-764/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-476/01
Kapper
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2002 - C-126/01
GEMO
- EuGH, 19.03.2026 - C-589/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - …
- EuGH, 18.12.2007 - C-368/06
Cedilac - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht zum Vorsteuerabzug - …
- EuGH, 05.07.2007 - C-181/06
Deutsche Lufthansa - Luftverkehr - Flughäfen - Bodenabfertigungsdienste - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-53/00
Ferring
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-175/08
Salahadin Abdulla u.a. - Gemeinsame Asylpolitik - Richtlinie 2004/83/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-34/01
Enirisorse
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-430/99
Sea-Land Service
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-480/10
Kommission / Schweden - Mehrwertsteuer - Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-35/99
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT LÉGER MUSS EIN MITGLIEDSTAAT, DER EINEN VON …
- EuGH, 30.10.2025 - C-321/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 Abs. 1 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-506/04
Wilson - Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-315/02
Lenz
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-543/14
Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Mehrwertsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-368/06
Cedilac - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-526/04
Laboratoires Boiron - Staatliche Beihilfen - Abgabenvergünstigung für Großhändler …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-466/04
Acereda Herrera - Krankenversicherung - Erstattung von Reise-, Aufenthalts- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-245/03
Merck, Sharp & Dohme
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-487/01
Gemeente Leusden
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-267/99
Adam
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2025 - C-364/24
Fidenato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Absichtliche Freisetzung genetisch …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2012 - C-375/11
Belgacom u.a. - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 2002/20/EG - Rechte zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06
Deutsche Lufthansa - Luftverkehr - Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2005 - C-368/04
Transalpine Ölleitung in Österreich
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-302/04
Ynos - Artikel 234 EG - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-239/02
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- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-7/02
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- EuGH, 23.10.2025 - C-760/23
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- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-221/99
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- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-438/99
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- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-44/01
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Idéal tourisme
- EU-Kommission
Idéal tourisme SA gegen Belgischer Staat.
Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Übergangsvorschriften - Aufrechterhaltung der Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen - Keine Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Bussen - Ungleichbehandlung - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
- EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Papierfundstellen
- Slg. 2000, I-6049
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (18)
- EuGH, 27.10.1992 - C-74/91
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
Er hat eindeutig festgestellt, daß der Ablauf der Frist des Artikels 28 Absatz 4 nicht ohne weiteres zum Wegfall der Befugnis zur Beibehaltung der bestehenden Befreiungen führte; siehe z. B. Urteile Kommission/Spanien vom 17. Oktober 1991 (angeführt in Fußnote 4, Randnr. 9), vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 3) und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-331/94 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-2675, Randnr. 14).19 und 20), wo der Gerichtshof jedoch festgestellt hat, daß diese Bestimmung im Interesse der einheitlichen Anwendung der Sechsten Richtlinie einer Einschränkung von im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bestehenden Befreiungen nicht entgegensteht (Randnr. 20), sowie Urteil Kommission/Deutschland (angeführt in Fußnote 4, Randnr. 15).
17: - Vgl. Urteil Kommission/Deutschland (angeführt in Fußnote 5, Randnrn. 25 und 26).
- EuGH, 16.12.1981 - 244/80
Foglia / Novello
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
12: - Der Gerichtshof hat nämlich wiederholt festgestellt (siehe insbesondere Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80, Foglia, Slg. 1981, 3045, Randnrn.So prüft der Gerichtshof anhand der geschilderten Ausgangssituation (Sach- und Rechtslage) und der Beurteilung der Probleme, die sich dem vorlegenden Gericht im Ausgangsrechtsstreit stellen, ob eine Auslegung des Gemeinschaftsrechts wirklich erforderlich und die erbetene Auslegung für die Beilegung des bei dem vorlegendenGericht anhängigen Rechtsstreits nützlich ist oder ob diese Fragen in einem Rechtsstreit aufgeworfen werden, der von den Parteien anhängig gemacht wurde, um den Gerichtshof zur Stellungnahme zu bestimmten gemeinschaftsrechtlichen Fragen zu veranlassen, deren Beantwortung für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht objektiv erforderlich ist (vgl. Urteil Foglia, Randnr. 18, Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 23, und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Weim & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52).
- EuGH, 09.03.2000 - C-437/97
Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
So prüft der Gerichtshof anhand der geschilderten Ausgangssituation (Sach- und Rechtslage) und der Beurteilung der Probleme, die sich dem vorlegenden Gericht im Ausgangsrechtsstreit stellen, ob eine Auslegung des Gemeinschaftsrechts wirklich erforderlich und die erbetene Auslegung für die Beilegung des bei dem vorlegendenGericht anhängigen Rechtsstreits nützlich ist oder ob diese Fragen in einem Rechtsstreit aufgeworfen werden, der von den Parteien anhängig gemacht wurde, um den Gerichtshof zur Stellungnahme zu bestimmten gemeinschaftsrechtlichen Fragen zu veranlassen, deren Beantwortung für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht objektiv erforderlich ist (vgl. Urteil Foglia, Randnr. 18, Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 23, und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Weim & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52).13: - Im Urteil EKW und Weim & Co. (angeführt in Fußnote 11, Randnr. 53) hat der Gerichtshof entschieden, er brauche nicht die Frage zu beantworten, ob die Befreiung der Direktverkäufe von Wein ab Hof von der Getränkesteuer eine Beihilfe darstellt, die mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist.
- EuGH, 29.04.1999 - C-136/97
Norbury Developments - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
15: - Vgl. insbesondere Urteile Kerrutt (angeführt in Fußnote 2, Randnr. 17) und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-136/97 (Norbury Developments, Slg. 1999, I-2491, Randnrn.18: - Vgl. Urteil Norbury Developments (angeführt in Fußnote 14, Randnr. 20).
- EuGH, 11.11.1997 - C-408/95
Eurotunnel u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
7: - Vgl. Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-408/95 (Eurotunnel, Slg. 1997, I-6315, Randnr. 57). - EuGH, 08.11.1990 - C-231/89
Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
So prüft der Gerichtshof anhand der geschilderten Ausgangssituation (Sach- und Rechtslage) und der Beurteilung der Probleme, die sich dem vorlegenden Gericht im Ausgangsrechtsstreit stellen, ob eine Auslegung des Gemeinschaftsrechts wirklich erforderlich und die erbetene Auslegung für die Beilegung des bei dem vorlegendenGericht anhängigen Rechtsstreits nützlich ist oder ob diese Fragen in einem Rechtsstreit aufgeworfen werden, der von den Parteien anhängig gemacht wurde, um den Gerichtshof zur Stellungnahme zu bestimmten gemeinschaftsrechtlichen Fragen zu veranlassen, deren Beantwortung für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht objektiv erforderlich ist (vgl. Urteil Foglia, Randnr. 18, Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 23, und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Weim & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52). - EuGH, 16.06.1981 - 126/80
Salonia / Poidomani e Giglio
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
Nur in außergewöhnlichen Fällen hat der Gerichtshof von seiner Befugnis, eine Antwort abzulehnen, Gebrauch gemacht, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der erbetenen Auslegung oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits bestand (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 126/80, Salonia, Slg. 1981, 1563, Randnr. 6, und vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-368/89, Crispoltoni, Slg. 1991, I-3695, Randnr. 11). - EuGH, 15.06.1989 - 348/87
Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
4: - Als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz sind diese Bestimmungen eng auszulegen: siehe insbesondere Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87 (Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 13) und vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-453/93 (Bulthuis-Griffioen, Slg. 1995, I-2341, Randnr. 19). - EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
Ampafrance und Sanofi - "Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Ausschluss des Rechts …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
16 bis 19) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in dieser Rechtssache (Nrn. 20 und 21) und meine Schlussanträge in den noch beim Gerichtshof anhängigen Rechtssachen C-177/99 und C-181/99 (Ampafrance und Sanofi Synthelabo, Nrn. 24 ff.). - EuGH, 01.04.1993 - C-250/91
Hewlett Packard / Directeur général des douanes
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
11: - Vgl. insbesondere Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 35/85 (Tissier, Slg. 1986, 1207, Randnr. 9) und vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91 (Hewlett Packard France, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 9). - EuGH, 11.07.1991 - C-368/89
Crispoltoni / Fattoria Autonoma Tabacchi di Città di Castello
- EuGH, 08.07.1986 - 73/85
Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte
- EuGH, 20.03.1986 - 35/85
Procureur de la République / Tissier
- EuGH, 11.08.1995 - C-453/93
Bulthuis-Griffioen / Inspecteur der Omzetbelasting
- EuGH, 05.10.1999 - C-305/97
Royscot u.a. - Mehrwertsteuer - Artikel 11 Absätze 1 und 4 der Zweiten Richtlinie …
- EuGH, 18.06.1998 - C-43/96
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des …
- EuGH, 23.05.1996 - C-331/94
Kommission / Griechenland
- EuGH, 17.10.1991 - C-35/90
Kommission / Spanien
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