Rechtsprechung
| EuGH, 08.11.2007 - C-242/07 P |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VerfO Art. 43 § 6
- Europäischer Gerichtshof
Belgien / Kommission
Rechtsmittel - Klagefrist - Art. 43 § 6 der Verfahrensordnung des Gerichts - Einreichung der Urschrift der Klageschrift nach Fristablauf - Unzulässigkeit - Begriff "entschuldbarer Irrtum" - Begriff "Zufall"
- EU-Kommission
Belgien / Kommission
Rechtsmittel - Klagefrist - Art. 43 § 6 der Verfahrensordnung des Gerichts - Einreichung der Urschrift der Klageschrift nach Fristablauf - Unzulässigkeit - Begriff "entschuldbarer Irrtum" - Begriff "Zufall"
- EU-Kommission
Belgien / Kommission
Europäischer Sozialfonds , PROC
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Belgien / Kommission
Rechtsmittel - Klagefrist - Art. 43 § 6 der Verfahrensordnung des Gerichts - Einreichung der Urschrift der Klageschrift nach Fristablauf - Unzulässigkeit - Begriff "entschuldbarer Irrtum" - Begriff "Zufall"
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel, eingelegt am 18. Mai 2007 vom Königreich Belgien gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 15. März 2007 in der Rechtssache T-5/07, Belgien/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 15. März 2007 Belgien/Kommission (T-5/07), mit dem das Gericht die Klage des Klägers wegen Verspätung für unzulässig erklärt hat, mit der dieser die Nichtigerklärung der Entscheidung der ...
Verfahrensgang
- EuG, 15.03.2007 - T-5/07
- EuGH, 08.11.2007 - C-242/07 P
- EuG, 26.06.2008 - T-5/07
- EuG - T-5/07
Papierfundstellen
- Slg. 2007, I-9757
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 15.12.1994 - C-195/91
Bayer / Kommission
Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-242/07
Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer den Ablauf des eingeleiteten Verfahrens sorgfältig überwachen und zum Zweck der Einhaltung der vorgesehenen Fristen Sorgfalt walten lassen (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1994, Bayer/Kommission, C-195/91 P, Slg. 1994, I-5619, Randnr. 32).Rn. 23 Jedenfalls kann sich das Königreich Belgien nicht darauf berufen, die Kanzlei des Gerichts habe es verspätet über die fehlgegangene Beförderung der Urschrift der Klageschrift informiert, da es einzig dem Kläger obliegt, den Ablauf des Verfahrens sorgfältig zu überwachen und zum Zweck der Einhaltung der vorgesehenen Fristen Sorgfalt walten zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 32), so dass es folglich nicht dem Gericht obliegt, die fehlende Sorgfalt des Rechtsmittelführers auszugleichen.
Rn. 29 Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die vollständige Kenntnis der Endgültigkeit einer Entscheidung und der nach Art. 230 EG geltenden Klagefrist als solche nicht ausschließt, dass ein Rechtsbürger einen entschuldbaren Irrtum geltend machen kann, der geeignet ist, die Verspätung seiner Klage zu rechtfertigen, da nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 26) ein solcher Irrtum insbesondere dann eintreten kann, wenn das betroffene Gemeinschaftsorgan ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für sich genommen oder aber maßgeblich geeignet war, bei einem gutgläubigen Rechtsbürger, der alle Sorgfalt aufwendet, die von einem Wirtschaftsteilnehmer mit normalem Kenntnisstand zu verlangen ist, eine verständliche Verwirrung hervorzurufen (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Mai 2003, Pitsiorlas/Rat und EZB, C-193/01 P, Slg. 2003, I-4837, Randnr. 24).
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-242/07
Die Klageschrift ist das verfahrenseinleitende Schriftstück, in dem die Parteien den Streitgegenstand anzugeben haben (vgl. dazu Urteile des Gerichtshofs vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3, und vom 6. April 2000, Kommission/Frankreich, C-256/98, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 31) und neben dem die Anlagen lediglich eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion haben (vgl. dazu Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri/Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 99). - EuGH, 25.09.1979 - 232/78
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-242/07
Die Klageschrift ist das verfahrenseinleitende Schriftstück, in dem die Parteien den Streitgegenstand anzugeben haben (vgl. dazu Urteile des Gerichtshofs vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3, und vom 6. April 2000, Kommission/Frankreich, C-256/98, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 31) und neben dem die Anlagen lediglich eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion haben (vgl. dazu Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri/Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 99).
- EuGH, 18.01.2005 - C-325/03
Zuazaga Meabe / HABM
Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-242/07
Rn. 39 Wenn das Fax - wie im vorliegenden Fall - mehr als zehn Tage vor Ablauf der Frist für die Erhebung einer Klage beim Gericht eingeht, haben die Bestimmungen des Art. 43 § 6 der Verfahrensordnung des Gerichts keine Verlängerung dieser Frist zur Folge (Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Januar 2005, Zuazaga Meabe/HABM, C-325/03 P, Slg. 2005, I-403, Randnr. 18). - EuGH, 06.04.2000 - C-256/98
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-242/07
Die Klageschrift ist das verfahrenseinleitende Schriftstück, in dem die Parteien den Streitgegenstand anzugeben haben (vgl. dazu Urteile des Gerichtshofs vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3, und vom 6. April 2000, Kommission/Frankreich, C-256/98, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 31) und neben dem die Anlagen lediglich eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion haben (vgl. dazu Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri/Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 99). - EuGH, 06.03.2001 - C-274/99
Connolly / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Disziplinarverfahren - Artikel …
Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-242/07
Die Verpflichtung des Gerichts, seine Urteile zu begründen, bedeutet nicht, dass es sich detailliert mit jedem vom Rechtsmittelführer vorgebrachten Argument hätte befassen müssen, insbesondere wenn dieses nicht hinreichend klar und bestimmt war und sich nicht auf eingehende Beweise stützte (vgl. Urteile vom 6. März 2001, Connolly/Kommission, C-274/99 P, Slg. 2001, I-1611, Randnr. 121, und vom 11. September 2003, Belgien/Kommission, C-197/99 P, Slg. 2003, I-8461, Randnr. 81). - EuGH, 13.03.2008 - C-227/06
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-242/07
So habe das Gericht nicht begründet, warum es das Vorliegen eines Zufalls nicht aus bestimmten doch vorgetragenen Angaben ableite, so etwa aus der Tatsache, dass einer seiner Ministerialbevollmächtigten, der mit der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-227/06 betraut sei, um den 27. Dezember 2006 herum mit der Kanzlei des Gerichts telefonischen Kontakt gehabt habe, wobei diese ihm den Erhalt zweier Umschläge bestätigt und ihm versichert habe, es sei alles in Ordnung, und aus dem Umstand, dass das Gericht ihm erst am 5. Januar 2007 mitgeteilt habe, dass es die Urschrift der Klageschrift nicht zusammen mit den Anlagen, die am 27. Dezember 2006 tatsächlich eingegangen seien, erhalten habe. - EuGH, 11.01.2007 - C-404/04
Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-242/07
Rn. 20 Sodann ist im Hinblick auf den Umstand, dass die Kanzlei ihm erst am 5. Januar 2007 angezeigt habe, dass die Urschrift der Klageschrift ihr nicht zugegangen sei, darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtung des Gerichts, seine Urteile zu begründen, nicht bedeutet, dass es sich detailliert mit jedem vom Rechtsmittelführer vorgebrachten Argument hätte befassen müssen, insbesondere, wenn dieses nicht hinreichend klar und bestimmt war und dafür kein konkreter Beweis angetreten wurde (vgl. dazu Urteil vom 11. Januar 2007, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, C-404/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.09.2003 - C-197/99
Belgien / Kommission - "Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-242/07
Die Verpflichtung des Gerichts, seine Urteile zu begründen, bedeutet nicht, dass es sich detailliert mit jedem vom Rechtsmittelführer vorgebrachten Argument hätte befassen müssen, insbesondere wenn dieses nicht hinreichend klar und bestimmt war und sich nicht auf eingehende Beweise stützte (vgl. Urteile vom 6. März 2001, Connolly/Kommission, C-274/99 P, Slg. 2001, I-1611, Randnr. 121, und vom 11. September 2003, Belgien/Kommission, C-197/99 P, Slg. 2003, I-8461, Randnr. 81). - EuGH, 15.05.2003 - C-193/01
Pitsiorlas / Rat und EZB - "Rechtsmittel - Beschluss 93/731/EG - Zugang zu …
Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-242/07
Rn. 29 Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die vollständige Kenntnis der Endgültigkeit einer Entscheidung und der nach Art. 230 EG geltenden Klagefrist als solche nicht ausschließt, dass ein Rechtsbürger einen entschuldbaren Irrtum geltend machen kann, der geeignet ist, die Verspätung seiner Klage zu rechtfertigen, da nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 26) ein solcher Irrtum insbesondere dann eintreten kann, wenn das betroffene Gemeinschaftsorgan ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für sich genommen oder aber maßgeblich geeignet war, bei einem gutgläubigen Rechtsbürger, der alle Sorgfalt aufwendet, die von einem Wirtschaftsteilnehmer mit normalem Kenntnisstand zu verlangen ist, eine verständliche Verwirrung hervorzurufen (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Mai 2003, Pitsiorlas/Rat und EZB, C-193/01 P, Slg. 2003, I-4837, Randnr. 24). - EuGH, 26.11.1985 - 42/85
Cockerill-Sambre / Kommission
- EuGH, 07.05.1998 - C-239/97
Irland / Kommission - "Zulässigkeit - Klagefrist - Zufall - Höhere Gewalt"
- EuGH, 05.02.1992 - C-59/91
Frankreich / Kommission
- EuG, 15.03.2007 - T-5/07
Belgien / Kommission
- EuG, 12.12.2018 - T-691/14
Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …
Rn. 172 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entspricht die strikte Anwendung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Verfahrensfristen dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz zu vermeiden (…vgl. Urteil vom 15. Januar 1987, Misset/Rat, 152/85, EU:C:1987:10, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 8. November 2007, Belgien/Kommission, C-242/07 P, EU:C:2007:672, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung), und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht auf effektiven Rechtsschutz (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 17. Mai 2002, Deutschland/Parlament und Rat, C-406/01, EU:C:2002:304, Rn. 20). - EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND ZUR ZAHLUNG EINES ZWANGSGELDS IN HÖHE VON …
Gestützt auf die Berechnungsmethode, die sie in ihren Mitteilungen 96/C 242/07 vom 21. August 1996 über die Anwendung von Artikel 171 EG-Vertrag (…ABl. C 242, S. 6) und 97/C 63/02 vom 28. Februar 1997 über das Verfahren für die Berechnung des Zwangsgelds nach Artikel 171 EG-Vertrag (…ABl. C 63, S. 2) festgelegt hat, hat die Kommission dem Gerichtshof vorgeschlagen, ein Zwangsgeld in Höhe von 24 600 ECU je Tag Verzug zu verhängen, um die Nichtdurchführung des Urteils Kommission/Griechenland vom Tag der Mitteilung des vorliegenden Urteils bis zu dem Tag, an dem die Vertragsverletzung abgestellt sein wird, zu ahnden.In diesem Zusammenhang sieht die obengenannte Mitteilung 86/C 242/07 u. a. vor, daß maßgebend für die Höhe der Sanktion der Zweck ist, der mit der Verhängung der Sanktion verfolgt wird, nämlich die wirksame Anwendung des Gemeinschaftsrechts.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1999 - C-197/98
Kommission / Griechenland
Zur Durchführung dieser Vorschriften veröffentlichte die Kommission am 21. August 1996 eine Mitteilung 96/C 242/07 und am 28. Februar 1997 ein Dokument 97/C 63/02(10).Ich stimme mit dem Standpunkt der Kommission der Kommission in ihrer Mitteilung 96/C 242/07 überein, dass diese Sanktion die schnellstmögliche Beendigung des Verstoßes zu erreichen vermag(24).
8: - Bulletin der EG, Supplement 2/91, S. 163.9: - Die Kommission steht auf dem Standpunkt, dass sie nicht in jedem Fall die Verhängung einer Sanktion fordern, aber ihre Gründe angeben muss, wenn sie davon Abstand nimmt (Mitteilung 96/C 242/07, zitiert in Fußnote 9, Abschnitt 3).
1997, C 63, S. 2.11: - Mitteilung 96/C 242/07 (zitiert in Fußnote 9, Abschnitt 4, Hervorhebung im Original).
18: - Mitteilung 96/C 242/07, Abschnitt 1.19: - Vgl. zum Beispiel Nrn. 31, 42 und 91 seiner Schlussanträge (zitiert in Fußnote 6).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2007 - C-70/06
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auf der Grundlage der Berechnungsmethode, die in der Mitteilung der Kommission 96/C 242/07 vom 21. August 1996 über die Anwendung von Artikel [228] EG-Vertrag{FN-VERWEIS:11} und in der Mitteilung der Kommission 97/C 63/02 vom 28. Februar 1997 über das Verfahren für die Berechnung des Zwangsgeldes nach Artikel [228] EG-Vertrag{FN-VERWEIS:12} niedergelegt ist, beantragt die Kommission, die Portugiesische Republik als Sanktion für die Nichtdurchführung des Urteils in der Rechtssache C-275/03 zur Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe von 21 450 Euro für jeden Tag des Verzugs zu verurteilen.Darüber hinaus vertritt Portugal die Auffassung, dass im vorliegenden Fall gemäß Punkt 13.3 der Mitteilung von 2005, die an die Stelle der Mitteilungen 96/C 242/07 und 97/C 63/02 getreten sei, der angemessene Bezugszeitraum für die Bewertung der Einhaltung der Richtlinie 89/665 ein Jahr und nicht - wie von der Kommission vorgeschlagen - der einzelne Tag sei.
Hier hat die Kommission in ihrer Klageschrift ihren Vorschlag für die gegen Portugal zu verhängenden finanziellen Zwangsmaßnahmen u. a. auf ihre Mitteilungen 96/C 242/07 und 97/C 63/02 gestützt.
- EuGH, 19.06.2019 - C-660/17
RF/ Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Versendung der Klageschrift …
Das Gericht hat in Rn. 17 des angefochtenen Beschlusses rechtsfehlerfrei ausgeführt, dass diese Begriffe ein objektives und ein subjektives Merkmal umfassen, von denen Ersteres sich auf ungewöhnliche, außerhalb der Sphäre des Klägers liegende Umstände bezieht und Letzteres mit der Verpflichtung des Klägers zusammenhängt, sich gegen die Folgen ungewöhnlicher Ereignisse zu wappnen, indem er, ohne übermäßige Opfer zu bringen, geeignete Maßnahmen trifft (…Urteil vom 15. Dezember 1994, Bayer/Kommission, C-195/91 P, EU:C:1994:412, Rn. 32; Beschlüsse vom 8. November 2007, Belgien/Kommission, C-242/07 P, EU:C:2007:672, Rn. 17, …und vom 30. September 2014, Faktor B. i W. Gęsina/Kommission, C-138/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2256, Rn. 19).Rn. 38 Der Gerichtshof hat betont, dass der Kläger den Ablauf des eingeleiteten Verfahrens sorgfältig überwachen und insbesondere zum Zweck der Einhaltung der vorgesehenen Fristen Sorgfalt walten lassen muss (…Urteil vom 15. Dezember 1994, Bayer/Kommission, C-195/91 P, EU:C:1994:412, Rn. 32; Beschlüsse vom 8. November 2007, Belgien/Kommission, C-242/07 P, EU:C:2007:672, Rn. 17, …und vom 30. September 2014, Faktor B. i W. Gęsina/Kommission, C-138/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2256, Rn. 19) und dass die Begriffe "Zufall" und "höhere Gewalt" nicht auf eine Situation zutreffen, in der eine sorgfältige und umsichtige Person objektiv in der Lage gewesen wäre, den Ablauf einer Klagefrist zu verhindern (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 1984, Ferriera Valsabbia/Kommission, 209/83, EU:C:1984:274, Rn. 22, …und Beschluss vom 30. September 2014, Faktor B. i W. Gęsina/Kommission, C-138/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2256, Rn. 20).
Rn. 44 Was das Vorbringen anbelangt, dass eine Diskriminierung vorliege, die sich aus der Rechtsprechung zum Begriff "Zufall" ergebe, hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass von den Unionsvorschriften über die Verfahrensfristen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen - bei Vorliegen eines Zufalls oder eines Falles höherer Gewalt im Sinne von Art. 45 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - abgewichen werden kann, da die strikte Anwendung dieser Vorschriften dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit entspricht, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Rechtspflege zu vermeiden (Beschluss vom 8. November 2007, Belgien/Kommission, C-242/07 P, EU:C:2007:672, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 20.05.2020 - T-526/19
Das Gericht der EU erklärt die Klagen für unzulässig, die von der Nord Stream AG …
Entgegen dem Vorbringen der Klägerin durfte der Rat insoweit angesichts der Beweis- und Hilfsfunktion der Anlagen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. November 2007, Belgien/Kommission, C-242/07 P, EU:C:2007:672, Rn. 41) seinen Vortrag in dem Zwischenstreitantrag dadurch untermauern, dass er als Anlage zu seiner Stellungnahme zu dem Antrag auf Erlass einer prozessleitenden Maßnahme den Beschluss vorlegte, mit dem er den Zugang zum ersten streitigen Dokument einer natürlichen Person verweigert hatte, bei der sich im Lauf des Verfahrens herausstellte, dass sie ein Mitarbeiter der Klägerin war, der in deren Interesse gehandelt hatte. - EuGH, 22.09.2011 - C-426/10
Bell & Ross / HABM - Rechtsmittel - Einreichung der unterzeichneten Urschrift der …
Nach Art. 45 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs kann von den Verfahrensfristen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen - bei Vorliegen eines Zufalls oder eines Falles höherer Gewalt - abgewichen werden (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 26. November 1985, Cockerill-Sambre/Kommission, 42/85, Slg. 1985, 3749, Randnr. 10, und Beschluss vom 8. November 2007, Belgien/Kommission, C-242/07 P, Slg. 2007, I-9757, Randnr. 16).Insbesondere muss der Wirtschaftsteilnehmer den Ablauf des eingeleiteten Verfahrens sorgfältig überwachen und insbesondere zum Zweck der Einhaltung der vorgesehenen Fristen Sorgfalt walten lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 1994, Bayer/Kommission, C-195/91 P, Slg. 1994, I-5619, Randnr. 32, und Beschluss Belgien/Kommission, Randnr. 17).
- EuGH, 25.11.2003 - C-278/01
DER GERICHTSHOF VERURTEILT ZUM ZWEITEN MAL EINEN MITGLIEDSTAAT ZUR ZAHLUNG EINES …
Gestützt auf die Berechnungsmethode, die sie in ihren Mitteilungen 96/C 242/07 vom 21. August 1996 über die Anwendung von Artikel 171 EG-Vertrag [nunmehr Artikel 228 EG] (…ABl. C 242, S. 6) und 97/C 63/02 vom 28. Februar 1997 über das Verfahren für die Berechnung des Zwangsgelds nach Artikel 171 EG-Vertrag (…ABl. C 63, S. 2) festgelegt hat, schlägt die Kommission dem Gerichtshof vor, gegen das Königreich Spanien als Sanktion für die Nichtdurchführung des Urteils Kommission/Spanien ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 45 600 Euro festzusetzen, und zwar von der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache an bis zur Durchführung des früheren Urteils. - Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-660/17
RF/ Kommission - Rechtsmittel - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung …
Vgl. auch Urteil vom 23. April 2013, Gbagbo u. a./Rat (…C-478/11 P bis C-482/11 P, EU:C:2013:258, Rn. 72), und Beschluss vom 8. November 2007, Belgien/Kommission (C-242/07 P, EU:C:2007:672, Rn. 17).Vgl. auch Beschluss vom 8. November 2007, Belgien/Kommission (C-242/07 P, EU:C:2007:672, Rn. 17).
- EuGH, 04.07.2000 - C-387/98
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofes, durch das …
[79] Gestützt auf die Berechnungsmethode, die sie in ihren Mitteilungen 96/C 242/07 vom 21. August 1996 über die Anwendung von Artikel 171 EG-Vertrag (…ABl. C 242, S. 6) und 97/C 63/02 vom 28. Februar 1997 über das Verfahren für die Berechnung des Zwangsgelds nach Artikel 171 EG-Vertrag (…ABl. C 63, S. 2) festgelegt hat, hat die Kommission dem Gerichtshof vorgeschlagen, ein Zwangsgeld in Höhe von 24 600 ECU je Tag Verzug zu verhängen, um die Nichtdurchführung des Urteils Kommission/Griechenland vom Tag der Mitteilung des vorliegenden Urteils bis zu dem Tag, an dem die Vertragsverletzung abgestellt sein wird, zu ahnden.[85] In diesem Zusammenhang sieht die obengenannte Mitteilung 86/C 242/07 u. a. vor, daß maßgebend für die Höhe der Sanktion der Zweck ist, der mit der Verhängung der Sanktion verfolgt wird, nämlich die wirksame Anwendung des Gemeinschaftsrechts.
- EuGH, 10.01.2008 - C-70/06
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des …
- EuG, 01.04.2011 - T-468/10
Doherty / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Verspätung - Kein Fall …
- EuG, 18.12.2008 - T-90/07
Belgien / Genette - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-336/09
Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation …
- EuG, 18.12.2008 - T-99/07
Kommission / Genette - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-521/06
Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Beschwerde gegen eine …
- EuGH, 14.01.2010 - C-112/09
SGAE / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - …
- EuG, 18.12.2008 - T-293/07
Lofaro / Kommission
- EuG, 18.06.2013 - T-404/08
Fluorsid und Minmet / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für …
- EuG, 26.11.2008 - T-284/07
HABM / López Teruel
- EuG, 14.01.2015 - T-127/09
Abdulrahim / Rat und Kommission - Zurückverweisung nach Aufhebung - Gemeinsame …
- EuG, 12.10.2009 - T-283/09
Rechtsmittel-Zurückweisung
- EuG, 30.11.2009 - T-2/09
Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert / Kommission
- EuGöD, 17.03.2011 - F-107/10
AP / Gerichtshof
- EuG, 28.05.2013 - T-130/13
Honnefelder / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines …
- EuG, 01.04.2011 - T-472/10
Cavankee Fishing / Kommission
- EuG, 01.04.2011 - T-469/10
Conneely / Kommission
- EuG, 13.01.2021 - T-652/20
TO/ EUA
- EuG, 20.02.2013 - T-422/12
Kappa Filter Systems / HABM (THE FUTURE HAS ZERO EMISSIONS) - Nichtigkeitsklage - …
- EuG, 01.04.2011 - T-470/10
Oglesby / Kommission
- EuG, 24.03.2022 - T-544/21
Cheers Interactive (India)/ EUIPO - Furrion Property (Représentation de trois …
- EuGöD, 10.11.2015 - F-114/15
Öffentlicher Dienst - Keine anwaltliche Vertretung - Vom Kläger in seiner …
- EuG, 08.05.2012 - T-675/11
Maxcom / OHMI - Mascom (maxcom)
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