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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29605
BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 (https://dejure.org/2015,29605)
BVerfG, Entscheidung vom 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 (https://dejure.org/2015,29605)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 (https://dejure.org/2015,29605)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 33a StPO; § 464 StPO; § 464a StPO; § 467 StPO; § 47 Abs. 2 OWiG
    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verbot objektiver Willkür; Kostentragung des Betroffenen nur bei Säumnis; Auslagenentscheidung nach Ermessen; Erfordernis einer tragfähigen Begründung); ...

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Kostenentscheidung, Auslagenentscheidung, Ermessen

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch schlechthin unvertretbare Auferlegung von Kosten und Auslagen im OWi-Verfahren nach Verfahrenseinstellung - an sich unanfechtbare Kostenentscheidung im OWi-Verfahren kann im Anhörungsrügeverfahren (§§ ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 46 Abs 1 OWiG, § 47 Abs 2 OWiG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch schlechthin unvertretbare Auferlegung von Kosten und Auslagen im OWi-Verfahren nach Verfahrenseinstellung - an sich unanfechtbare Kostenentscheidung im OWi-Verfahren kann im Anhörungsrügeverfahren (§§ ...

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Auferlegung der OWi-Verfahrenskosten nach Einstellung ist willkürlich

  • IWW

    § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; § ... 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG; § 33 StPO; § 33a StPO; § 464a Abs. 1 S. 1 StPO; § 467 Abs. 1 StoPO; § 46 Abs. 1 OWiG; § 47 Abs. 2 S. 3 OWiG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG
    EBVerfGG, StPO; OWiG, GG

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Auferlegung von Kosten und Auslagen im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Verfahrenseinstellung; Verfassungsrechtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Auferlegung von Verfahrenskosten bei Einstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Auferlegung von Kosten und Auslagen im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Verfahrenseinstellung; Verfassungsrechtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verfahrenseinstellung und Auslagenentscheidung, Ermessen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Willkürliche Kostenentscheidungen im OWi-Verfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Willkürverbots durch Auferlegung von Kosten und Auslagen im OWi-Verfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung des Willkürverbots durch Auferlegung von Kosten und Auslagen im OWi-Verfahren

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 861
  • StRR 2015, 474
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).

    Dabei kann von einer willkürlichen Missdeutung des Inhalts einer Norm nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ).

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Nichtannahmebeschluss: Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge …

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet den Beschwerdeführer, von einem Rechtsmittel auch dann Gebrauch zu machen, wenn nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zweifelhaft ist, ob es statthaft ist und in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 28, 1 ; 48, 341 ; 91, 93 ; BVerfGK 20, 300 ).

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet den Beschwerdeführer, von einem Rechtsmittel auch dann Gebrauch zu machen, wenn nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zweifelhaft ist, ob es statthaft ist und in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 28, 1 ; 48, 341 ; 91, 93 ; BVerfGK 20, 300 ).

  • BVerfG, 27.09.2024 - 2 BvR 375/24

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch …

    Mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 begründete der Beschwerdeführer seine Beschwerde unter Verweis auf den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 - dahingehend, dass hier die Beschwerde nach Ablehnung der Anhörungsrüge statthaft sei und zum Rechtsweg gehöre, der vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu erschöpfen sei.

    Das Gericht kann in einem solchen Fall im Verfahren nach § 33a StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG seine an sich unanfechtbare Entscheidung über die (Kosten und) Auslagen prüfen und ändern (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2001 - 2 BvR 1424/01 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 15, m.w.N.).

    Mit der auch gegen den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts gerichteten "(sofortigen) Beschwerde" vermochte der Beschwerdeführer aber die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in der konkreten Sachverhaltsgestaltung offen zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 17 f.).

    Er hatte die zum Rechtsweg gehörende Anhörungsrüge (bzw. Gegenvorstellung) sowie die "(sofortige) Beschwerde" zeitgleich erhoben, für die Begründung der Beschwerde die Entscheidung über die Anhörungsrüge abgewartet und unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 - dargelegt, dass er durch die Beschwerde den Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung für eine Verfassungsbeschwerde genügen will.

    Dabei darf auf die Stärke des Tatverdachts abgestellt, aber ohne prozessordnungsgemäße Feststellung keine Schuldzuweisung vorgenommen werden (vgl. BVerfGE 82, 106 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 31).

    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris, Rn. 4;… Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, Rn. 33 und vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 32).

  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 130/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Auslagenentscheidung

    Dies ist etwa der Fall, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 21;… vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - juris Rn. 29).

    Rn. 8 Dieser materiell-verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab verlangt mit Rücksicht auf die Bindung des Richters an Recht und Gesetz eine Begründung auch letztinstanzlicher Entscheidungen jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen wird und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten und für sie ohne Weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2015, a. a. O., Rn. 22).

    Anders als in Fällen, in denen eine Begründung vorhanden ist und auf ihre Vertretbarkeit geprüft werden kann, kann Willkür im Falle des Fehlens einer Begründung schon dann vorliegen, wenn eine andere Entscheidung - hier gerichtet auf die Erstattung notwendiger Auslagen als dem gesetzlichen Regelfall - nahegelegen hätte und eine nachvollziehbare Begründung für das Abweichen hiervon fehlt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015, a. a. O., Rn. 33;… vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 - juris Rn. 4;… vgl. zur Frage der Berufungszulassung Beschluss vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 - juris Rn. 33).

  • BVerfG, 03.02.2022 - 2 BvR 1910/21

    Recht auf rechtliches Gehör bei Verfahrenseinstellung (Verpflichtung zur Anhörung …

    Der Beschwerdeführer setzt sich in seiner etwa einseitigen rechtlichen Begründung der Verfassungsbeschwerde weder mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben zur Begründungspflicht für letztinstanzliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ; 118, 212 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1965/01 -, Rn. 3) noch mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben zu Kosten- und Auslagenentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 22 ff.) auseinander.

    Dazu gehört im Grundsatz die Gelegenheit, sich vor einer belastenden Entscheidung zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 -, Rn. 57 m.w.N.).

  • VerfGH Bayern, 08.07.2020 - 93-VI-19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem …

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet die entscheidenden Gerichte jedoch nicht nur dazu, Gelegenheit zur Äußerung zu geben, sondern darüber hinaus, die maßgeblichen Ausführungen der Beteiligten auch zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70;… vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 42; BVerfG vom 13.10.2015 NJW 2016, 861 Rn. 16).

    Rn. 24 b) Auch der vom Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 28. Oktober 2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 22. August 2019 in zulässiger Form erhobene Rechtsbehelf gehörte zum Rechtsweg nach Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG (vgl. VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/66; BVerfG NJW 2016, 861 Rn. 17 f.;… BerlVerfGH vom 18.7.2006 - 43/03 - juris Rn. 17 ff.).

    Denn der Betroffene hätte ansonsten keine Möglichkeit, sich gegen eine allein in einer Kostenentscheidung enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zur Wehr zu setzen (vgl. BVerfG vom 3.12.1986 NJW 1987, 2569; BVerfG NJW 2016, 861 Rn. 19).

    Rn. 44 4. Mit der Aufhebung von Nr. 2 Satz 2 des Beschlusses vom 31. Juli 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 22. August 2019, mit dem der Rechtsbehelf des Beschwerdeführers vom 9. August 2019 zurückgewiesen wurde, gegenstandslos (…vgl. VerfGH vom 14.7.2014 VerfGHE 67, 175 Rn. 26;… vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 26;… vom 12.6.2019 - Vf. 26-VI-19 - juris Rn. 25; vgl. auch BVerfG vom 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 35).

    Ebenfalls gegenstandslos wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 26. November 2019, mit dem der Rechtsbehelf des Beschwerdeführers vom 28. Oktober 2019 zurückgewiesen wurde (…vgl. VerfGH vom 27.4.2017 BayVBl 2018, 206 Rn. 36; vgl. auch BVerfG vom 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 35).

  • VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 22-IV-23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslagenentscheidung im …

    Das Gericht kann in einem solchen Fall im Verfahren nach § 33a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG seine an sich unanfechtbare Entscheidung über die Kosten und Auslagen prüfen und ändern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 15;… Beschluss der vom 8. Oktober 2001 - 2 BvR 1424/01 - juris Rn. 1;… Bücherl in: BeckOK OWiG, Stand 1.4.2024, § 47 Rn. 31).

    Anderenfalls wäre der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz lückenhaft, denn der Betroffene hätte keine Möglichkeit, sich gegen eine selbständig in einer Kostenentscheidung enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zur Wehr zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 19;… Beschluss vom 17. November 2009 - 1 BvR 1964/09 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 18. April 2006 - 1 BvR 2094/05 - juris Rn. 11).

    In gleicher Weise ist eine Begründung erforderlich, wenn von einem in einer Norm bestimmten Regelfall abgewichen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 - juris).

    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung führt vorliegend dazu, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 32;… Beschluss vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 - juris Rn. 33;… Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 - juris Rn. 4).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 VB 72/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen wegen …

    Dabei kann von einer willkürlichen Missdeutung des Inhalts einer Norm nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 -, Juris Rn. 22).
  • VerfGH Saarland, 27.11.2023 - Lv 15/22

    Kostenhaftung des Halters; Einstellung des Verfahrens; Begründung des Absehens …

    Dies ist etwa der Fall, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (zuletzt BVerfG, Beschluss v. 21.3.2023 - 1 BvR 1620/22; BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2015- 2 BvR 2436/14 - juris, BVerfGE 89, 1; 96, 189, stRspr; VerfGH Berlin Beschluss v. 27.4.2022 - VerfGH 130/20, BeckRS 2022, 11832; SVerfGH, Beschluss vom 16.10.2019, Lv 7/19 m. w. N.).

    Denn der oben dargelegte materiell-verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab zur Beurteilung einer objektiv willkürlichen Entscheidung verlangt mit Rücksicht auf die Bindung des Richters an Recht und Gesetz eine Begründung auch letztinstanzlicher Entscheidungen jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen wird und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten und für sie ohne Weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2015, a. a. O., Rn. 22;… VerfGH Berlin Beschluss v. 27.4.2022 - VerfGH 130/20 - a. a. O.).

    Anders als in Fällen, in denen eine Begründung vorhanden ist und auf ihre Vertretbarkeit geprüft werden kann, kann Willkür im Falle des Fehlens einer Begründung schon dann vorliegen, wenn eine andere Entscheidung - hier gerichtet auf die Erstattung notwendiger Auslagen als dem gesetzlichen Regelfall - nahegelegen hätte und eine nachvollziehbare Begründung für das Abweichen hiervon fehlt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015, a. a. O., Rn. 33;… vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 - juris Rn. 4;… VerfGH Berlin Beschluss v. 27.4.2022 - VerfGH 130/20, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 18.05.2022 - VerfGH 91/21

    Begründete Verfassungsbeschwerde betreffend die Erstattungsfähigkeit einer …

    Dies ist etwa der Fall, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris Rn. 21;… vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16

    Erstattung von Schreibauslagen im strafvollzugsrechtlichen Verfahren (allgemeiner …

    Dabei kann von einer willkürlichen Missdeutung des Inhalts einer Norm nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris, Rn. 22).

    d) Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris, Rn. 4;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris, Rn. 33).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 23/21

    Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen der Kostengrundentscheidung

    Soweit das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde trotzdem in Fällen als nicht von vornherein aussichtslos bezeichnet hat, in denen das Gericht eine sachliche Prüfung aus formellen Gründen abgelehnt oder sich ihr sonst verschlossen hat (BVerfG, Beschl. vom 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 - m. w. N.), ging es dabei um eine Klärung der Voraussetzungen und der Reichweite einer Anhörungsrüge.

    Das zur Entscheidung berufene Gericht darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (…BVerfG, Beschl. v. 26.5.2017 - 2 BvR 1821/16 -, Rn. 22; Beschl. v. 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 22; jeweils m. w. N.;… VerfGH Berlin, Beschl. v. 14.04.2021 - 62/20 -, Rn. 14; vgl. allgemein zur Anwendung des Willkürverbots auf Kostenentscheidungen auch BVerfG, Beschl. v. 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18 - Beschl. v. 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 21-33;… Beschl. v. 28.08.2014 - 1 BvR 2048/13 -, Rn. 9 f.;… Beschl. v. 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09 -, Rn. 12 f.;… Beschl. v. 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07 -, Rn. 26 f.; VerfGH NRW, Beschl. v. 27.04.2021 - VerfGH 1/21.VB ; Beschl. v. 16.03.2021 - VerfGH 114/20.VB ; SächsVerfGH, Beschl. v. 18.01.2019 - Vf. 88-IV ).

  • BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16

    Willkürliche Versagung wirksamen Eilrechtsschutzes im Strafvollzug (Antrag auf …

  • AG Maulbronn, 12.03.2024 - 4 OWi 15/24

    Auslagenentscheidung nach Verfahrenseinstellung durch Verwaltungsbehörde

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 39/16

    Finanzgerichtliche Kostenentscheidung; rechtliches Gehör; …

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzgleichheit; …

  • VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 216-IV-20
  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Auslagenentscheidung

  • VerfGH Bayern, 30.10.2019 - 52-VI-18

    Aufhebung eines in einer Wohnungseigentumssache ergangenen Urteils - Verletzung …

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 8/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Kostenentscheidung; selbstständiger …

  • AG Eilenburg, 06.08.2026 - E 8 OWi 196/26

    Auslagenerstattung, Einstellung wegen Verjährung, Einstellung nach § 47 Abs. 1 …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2025 - VerfGH 112/24

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Kostenfestsetzungsantrags in …

  • VerfG Brandenburg, 12.04.2019 - VfGBbg 18/18

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; rechtliches Gehör; Willkür; Petitionsrecht; …

  • VerfGH Berlin, 18.12.2024 - VerfGH 8/24

    Verletzung des Willkürverbots aus Art 10 Abs 1 VvB durch unbegründete …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.06.2025 - VerfGH 1/25
  • OLG München, 15.11.2021 - 2 Ws 864/21

    Beschwerde, Vollstreckung, Einstellung, Verletzung, Rechtsmittel, Stundung, …

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