Rechtsprechung
| BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93
- BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2034
- MDR 1994, 706
- NStZ 1994, 394
- NStZ 1995, 225
- StV 1994, 426
- JR 1995, 123
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
Hier sind somit mehrere Alternativen vorgesehen, die jede für sich allein und unabhängig von der anderen die verschärfte Strafdrohung begründen (BGHSt 26, 167, 173).Es bedarf keiner Entscheidung der Frage, ob die Möglichkeit tateinheitlichen Zusammentreffens der verschiedenen Qualifikationsgründe des Raubes (vgl. BGHSt 26, 167, 174) überhaupt in Betracht gezogen werden kann.
Es handelt sich mehr um eine formale Frage der Gesetzestechnik ohne sachlich-rechtliche Auswirkung (BGHSt 26, 167, 173).
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes hat am 19. Mai 1993 entschieden (BGH NStZ 1993, 433; zum Abdruck in BGHSt 39, 222 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93] bestimmt), daß ein strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch auch in den Fällen möglich ist, in denen der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandsmäßiges Ziel erreicht hat. - BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
Dies macht eine Vorlage nach § 132 Abs. 2, 3 GVG nicht erforderlich (vgl. BGHSt 6, 41, 46; 16, 271, 278).
- BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
Auch der Große Senat für Strafsachen ist hiervon in der Entscheidung BGHSt 39, 100, 109 als selbstverständlich ausgegangen (klarstellende Tateinheit). - BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
Das ist in Rechtsprechung und Rechtslehre unbestritten (vgl. BGH, Beschluß vom 27. August 1980 - 3 StR 311/80, bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78];… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Konkurrenzen 1;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 250 Rdn. 10). - BGH, 27.04.1982 - 5 StR 27/82
Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Berücksichtigung der Förderung …
Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
cc) Ob an der Rechtsprechung zu § 181a StGB festzuhalten ist, wonach zwischen ausbeuterischer und dirigierender Zuhälterei gegenüber derselben Person Tateinheit anzunehmen ist (BGHSt 19, 107, 109 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63]; BGH, Urteil vom 27. April 1982 - 5 StR 27/82, bei Holtz MDR 1982, 624), bedarf hier keiner Entscheidung. - BGH, 26.03.1954 - 1 StR 161/53
- BGH, 10.02.1994 - 1 ARs 2/94
Opferidentität - Tateinheit - Qualifikationstatbestand - Urteilsformel - Urteil
Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
Demgegenüber hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 10. Februar 1994 (1 ARs 2/94) entschieden, daß er an seiner Rechtsprechung festhalte; es genüge jedoch, in die Urteilsformel die rechtliche Bezeichnung "wegen schweren Raubes" (bzw. im vorliegenden Verfahren "wegen schweren räuberischen Diebstahls") aufzunehmen. - BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92
Verabredung der Beteiligung an einer schweren räuberischen Erpressung - …
Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
Das ist in Rechtsprechung und Rechtslehre unbestritten (vgl. BGH, Beschluß vom 27. August 1980 - 3 StR 311/80, bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Konkurrenzen 1;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 250 Rdn. 10). - BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70
Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe - …
Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
a) Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 424/77 - zwar eine nähere Ausführungen die Annahme von Tateinheit zwischen § 250 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB gebilligt; der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist in seiner Entscheidung vom 24. November 1970 (2 StR 538/70, bei Dallinger MDR 1971, 363) von Tateinheit zwischen Nr. 1 und Nr. 3 des - dem § 250 StGB verwandten - § 244 StGB ausgegangen. - BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
Verfahrenswidrigkeit der Vereidigung einer Zeugin - Sinn und Zweck des § 181a …
- BGH, 27.11.1986 - 4 StR 601/86
Bandenmäßige Begehung von Raubüberfällen ohne konkrete Tatplanung im Vorfeld - …
- BGH, 27.08.1980 - 3 StR 311/80
Konkurrenzverhältnis zwischen § 250 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB
- BGH, 13.09.1977 - 1 StR 424/77
Mitführen eines Werkzeugs mit dem Ziel der gewaltsamen Wegnahme von Geld - …
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Angesichts dessen, dass bei einer "Rettung' der Frauen - ebenso wie dort - schwerste Hirnschäden zu erwarten gewesen wären (UA S. 20), liegt im Ergebnis keine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG vor (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, NJW 1994, 2034, 2035; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58;… KK-StPO/Feilcke, 8. Aufl., GVG § 132 Rn. 4;… LR-StPO/Franke, 26. Aufl., GVG § 132 Rn. 6;… MüKo-StPO/Cierniak/Pohlit, 2018, GVG § 132 Rn. 12). - BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter …
Daran ändert auch die erforderliche Unmittelbarkeit der Verursachung des qualifizierenden Erfolges durch die Handlung im Sinne des Grundtatbestandes (vgl. zu § 226 StGB: BGHSt 31, 96, 99; 32, 25, 28; BGH StV 1993, 75; NStZ 1994, 394; zu § 251 StGB: BGHSt 38, 295, 298;… s. a. Altenhain GA 1996, 19 ff.;… Wolter GA 1984, 443 ff. jew. m.w.Nachw.) nichts. - BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand; …
Dies gilt beispielsweise bei einer Körperverletzung durch mehrere Schläge, einer Beleidigung durch mehrere Schimpfworte (…MüKo-StGB/von Heintschel-Heinegg, aaO, § 52 Rn. 105 mwN), bei der Vornahme von mehreren sexuellen Handlungen an oder vor einem Kind bei derselben Gelegenheit (BGH, Urteil vom 18. Mai 1951 - 1 StR 156/51, BGHSt 1, 168, 170 f.), einer gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe bei einem hinterlistigen Überfall und einem schweren räuberischen Diebstahl, bei dem mehrere Qualifikationsalternativen realisiert werden (BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, juris Rn. 10 ff.,16), sowie auch bei der kumulativen Verwirklichung mehrerer Strafschärfungsgründe des § 177 Abs. 8 StGB, die als unterschiedliche Begehungsformen eines einzigen sexuellen Übergriffs zu werten sind (BGH…, Beschluss vom 14. November 2018 - 3 StR 464/18, juris Rn. 2).Es kommt nicht darauf an, ob Tatmodalitäten nebeneinander, voneinander abgehoben oder unter verschiedenen Nummern aufgezählt sind, denn hierbei handelt es sich um formale Fragen der Gesetzestechnik ohne sachlich-rechtliche Auswirkung, die der Gesetzgeber auch anders hätte regeln können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, juris Rn. 17;… MüKo-StGB/von Heintschel-Heinegg, aaO, § 52 Rn. 108).
- BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der …
Erfüllt ein Täter mehrere Alternativen desselben Tatbestands, kann dies auch dann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, wenn dies im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 363; Beschluß vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93;… Stree in Schönke/Schröder aaO. § 46 Rdn. 47 m.w.Nachw.). - BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
Körperverletzung (Verletzung durch mehrere Handlungen; eine Tat im Rechtssinne; …
Denn zwischen den gleichwertigen Tatmodalitäten desselben Qualifikationstatbestands scheidet gleichartige Idealkonkurrenz (§ 52 Abs. 1 Alt. 2 StGB) aus, unabhängig davon, in welcher Weise die Tatmodalitäten aufgezählt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93; NJW 1994, 2034, m. Anm v. Hippel, JR 1995, 125). - BGH, 04.12.2013 - 4 StR 367/13
Tenorierung beim qualifizierten Diebstahl (Wohnungseinbruchsdiebstahl; Diebstahl …
Das Vorliegen mehrerer Begehungsweisen ist lediglich bei der Strafzumessung zu Ungunsten des Täters zu bewerten (vgl. Senatsbeschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, BGHR StGB § 250 Abs. 1 Konkurrenzen 2, zu § 250 StGB;… MüKo-StGB/Schmitz, 2. Aufl., § 244 Rn. 67).
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Rechtsprechung
| BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 330d Nr. 1 StGB
Lokaler Geltungsbereich des Tatbestands der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung (Bestimmung der Schutzgüter "Gewässer" und "Boden") - Wolters Kluwer
Abfallbeseitigung - Umweltgefährdung - Ausland
- rechtsportal.de
StGB § 326 Abs. 1 Nr. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 40, 79
- NJW 1994, 1744
- MDR 1994, 708
- NVwZ 1994, 934 (Ls.)
- NStZ 1994, 436
- NStZ 1995, 186 (Ls.)
- StV 1994, 426
- DVBl 1994, 755
- JR 1996, 33
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung
Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93
Daher hätte geprüft werden müssen, ob die Angeklagten den Tatbestand der fahrlässigen umweltgefährdenden Abfallbeseitigung nicht in der Tathandlungsform des unbefugten "Lagerns" verwirklicht haben; denn unter diesen Begriff fällt jede vorübergehende Aufbewahrung, insbesondere die Zwischenlagerung, mit dem Ziel anderweitiger Beseitigung (BGHSt 36, 255, 258; 37, 333, 337;… Lackner, StGB 20. Aufl. § 326 Rdn. 7 b; Franzheim, Umweltstrafrecht S. 63; Hoschützky/Kreft, AbfG § 4 Erl. 1.4).Die gegenteilige Auffassung des OLG Köln (JR 1991, 523) teilt der Senat nicht, weil sie - wie Sack in der Anmerkung zu dieser Entscheidung (…aaO) zutreffend ausgeführt hat - mit der Ausgestaltung des § 326 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt (BGHSt 36, 255, 257; BayObLG …
- BGH, 26.02.1991 - 5 StR 444/90
Begriff des gewillkürten Abfalls; Lagern von Abfall
Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93
Daher hätte geprüft werden müssen, ob die Angeklagten den Tatbestand der fahrlässigen umweltgefährdenden Abfallbeseitigung nicht in der Tathandlungsform des unbefugten "Lagerns" verwirklicht haben; denn unter diesen Begriff fällt jede vorübergehende Aufbewahrung, insbesondere die Zwischenlagerung, mit dem Ziel anderweitiger Beseitigung (BGHSt 36, 255, 258; 37, 333, 337;… Lackner, StGB 20. Aufl. § 326 Rdn. 7 b; Franzheim, Umweltstrafrecht S. 63; Hoschützky/Kreft, AbfG § 4 Erl. 1.4). - BGH, 31.07.1979 - 1 StR 21/79
Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht eines im Inland lebenden Ausländers …
Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93
Da die Ablagerung von Abfall in Polen allein ausländische Umweltgüter gefährdet, stellt sich zunächst die vorrangige Frage, ob der Straftatbestand auch ausländische oder nur inländische Rechtsgüter schützt (BGHSt 29, 85, 88;… LK-Tröndle, StGB 10. Aufl. vor § 3 Rdn. 22 ff).
- BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
Holocaust-Leugnung im Internet
Ähnliches gilt für den unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen nach § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGHSt 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436; 1997, 189). - BayObLG, 27.06.2001 - 4St RR 76/01
§ 326 Abs. 1 Nr. 4 lit. a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt
Der Bundesgerichtshof (ZfW 1997, 229/231 NJW 1997, 198; NStZ 1994, 436) und auch der Senat (BayObLGSt 1989, 3/4 = … - BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93
Fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung (Umfang der Sorgfaltspflichten …
Dies ist zwar - wie der Senat in der Sache 2 StR 604/93 mit Urteil vom selben Tage entschieden hat - rechtlich zutreffend; doch hätte, da dies noch zur selben Tat im Sinne des § 264 StPO gehört, geprüft werden müssen, ob sich der Angeklagte nicht wegen der Zwischenlagerung des Falisans im Inland einer fahrlässigen umweltgefährdenden Abfallbeseitigung in der Begehungsform des "Lagerns" (§ 326 Abs. 1 StGB) schuldig gemacht hat.
- OLG Naumburg, 07.06.2016 - 2 Rv 45/16
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung: Lagerung von Altfahrzeugen zur Restaurierung …
Rn. 13 Darüber hinaus stellten beide Fahrzeuge - entsprechend der dogmatischen Einordnung des § 326 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 02. März 1994, Az.: 2 StR 604/93, - juris) -, nach den Feststellungen des Landgerichts keine real bestehende, nicht nur theoretische Gefahr für die Umwelt in dem Sinne dar, dass das unkontrollierte Austreten der darin enthaltenen Betriebsflüssigkeiten und deren Eignung, nachhaltig ein Gewässer oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachhaltig zu verändern zu befürchten war. - OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 73/17
Pflichten eines Entsorgungsunternehmens aus einem Vertrag über die "Entsorgung …
Es besteht also eine umfassende Haftung (…Schink in Schink/Verstyll, KrWG, § 22 Rn. 21;… Fren in Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, KrWG, Loseblattsammlung, Stand: August 2017, § 22 Rn. 25) einschließlich eines etwaigen Risikos einer strafrechtlichen Haftung gemäß § 326 Abs. 5 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.1994, 2 StR 604/93, NJW 1994, 1745, Wieberneit, BB 1997, 2333, a.A.: Frenz, a. a. O., Rn. 26 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 11 B 5.05
Zu den Grenzen der Entsorgungspflicht früherer Abfallbesitzer (Groß Dölln)
Das vom Beklagten für seine Rechtsauffassung zu § 16 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG zitierte "Falisan-Urteil" des BGH (Urteil vom 2. März 1994 - 2 StR 604/93 - , NJW 1994, 1744) enthält allein strafrechtliche Würdigungen. - BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21
Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter …
Rn. 33 5. Ob die vom Angeklagten in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung beim Amtsgericht Fürth am 24.10.2019 eingeräumte Verbauung dieser Platten nach dem Dezember 2017 durch deren Ablage auf dem Hundezwinger eine neue Straftat gemäß § 326 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. hierzu auch BGHSt 40, 79, juris Rn. 15;… MüKoStGB/Alt, a.a.O., § 326 Rn. 54), gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 ChemG i.V.m. § 24 Abs. 2 Nrn. 6 oder 7 GefStoffV 2010 bzw. gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 3 ChemG i.V.m. § 5 Nr. 6 ChemSanktionsV und Art. 67 und Anhang XVII Nr. 6 VO (EG) Nr. 1907/2006 darstellt, braucht vorliegend nicht geklärt zu werden, da eine solche prozessuale Tat nicht von dem Tatvorwurf erfasst wird, der in dem der Erhebung der öffentlichen Klage entsprechenden (§ 407 Abs. 1 Satz 4 StPO) Antrag auf Erlass eines Strafbefehls enthalten ist. - BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96
Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof …
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 8/2382 S. 17; 8/3633 S. 29) die Vorschrift des § 326 StGB bereits mehrfach als abstraktes Gefährdungsdelikt bezeichnet (BGHSt 36, 255, 257; 38, 325, 339 [BGH 19.08.1992 - 2 StR 86/92]; 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436). - OLG Celle, 24.01.1997 - 3 Ss 8/97 Nach den bisherigen Feststellungen ist - ausgehend von der dogmatischen Einordnung des § 326 StGB als abstrakten Gefährdungsdelikt (BGH NJW 1994, 1744 m.w.N.) - ebenfalls nicht hinreichend dargetan, daß das Fahrzeug mit den darin enthaltenen Betriebsflüssigkeiten wegen einer real bestehenden - und nicht nur theoretischen (vgl. insoweit Entscheidung des BayObLG vom 27. Oktober 1994 - 3 ObOWi 91/94 -, NZV 1995, 83 = NVwZ 1995, 935) - Gefahr für deren unkontrolliertes Austreten geeignet war, nachhaltig ein Gewässer oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern.
- OLG Karlsruhe, 03.08.2004 - 1 Ws 157/03
Klagerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft des Antragstellers bei …
Rechtsgut der als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgeformten Bestimmung des § 326 StGB ist aber die menschlichen Gesundheit und die Reinhaltung der ökologischen Umwelt, insbesondere bei § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB der Schutz von Gewässer, Luft und Boden (BGHSt 40, 79 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage 2004, § 326 Rn. 1), so dass Vermögensinteressen dem Schutzbereich der Norm nicht unterfallen und der Antragsteller sich im Klageerzwingungsverfahren hierauf auch nicht berufen kann (…vgl. Hefendehl, a.a.O., S. 590 ff.;… Löwe/Rosenberg-Wohlers, a.a.O., Rn. 27). - KG, 31.03.2004 - 1 Ss 268/03
Bemessung der Geldstrafe: Schätzung der Einkommensverhältnisse bei unzureichenden …
- OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
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Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verwirklichung - Tatbestandsalternative - Schwerer Raub - Strafzumessung - Tateinheit - Gleichzeitigkeit
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93
- BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2034
- NStZ 1994, 284
- StV 1994, 426 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.12.1969 - 5 AZR 215/68
Wehrpflicht - Betriebszugehörigkeit - EWG
Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93
Der 2. Strafsenat ist in seinerEntscheidung vom 24. November 1970 (2 StR 538/70, bei Dallinger MDR 1970, 363) von Tateinheit zwischen Nr. 1 und Nr. 3 des - dem § 250 StGB verwandten - § 244 StGB ausgegangen. - BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70
Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe - …
Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93
Der 2. Strafsenat ist in seinerEntscheidung vom 24. November 1970 (2 StR 538/70, bei Dallinger MDR 1970, 363) von Tateinheit zwischen Nr. 1 und Nr. 3 des - dem § 250 StGB verwandten - § 244 StGB ausgegangen. - BGH, 13.09.1977 - 1 StR 424/77
Mitführen eines Werkzeugs mit dem Ziel der gewaltsamen Wegnahme von Geld - …
Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93
Der 1. Strafsenat hatim Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 424/77 - ohne nähere Ausführungen eine Verurteilung "wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit versuchtem gefährlichen Raub" nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB gebilligt.
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Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1994 - 4 StR 106/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klebeband - Mittel - Strafrahmen - Strafzumessung - Lebenslange Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 485
- StV 1994, 426
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69
Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 4 StR 106/94
Wie der Senat bereits in seinemUrteil vom 27. August 1969 - 4 StR 268/69 - zum Ausdruck gebracht hat, hat der Tatrichter bei der Entscheidung, ob er auf eine zeitige oder eine lebenslange Strafe erkennen will, sein pflichtgemäßes Ermessen walten zu lassen; er muß die äußeren und inneren Tatumstände unter Heranziehung sämtlicher hierfür maßgebenden Tatsachen gegeneinander abwägen. - BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
Feststellung von Trinkmengenangaben eines Angeklagten in einem Urteil
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 4 StR 106/94
Die Angeklagten haben nämlich, um den Widerstand des Opfers zu brechen, zu seiner Fesselung in vielfältiger Weise Klebeband eingesetzt, das in diesem Zusammenhang ein "Mittel" im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (vgl. BGH NJW 1989, 2549 m.w.N.).
- BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
Völkermord und Weltrechtsprinzip
Voraussetzung der Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, ist ferner, daß der Anwendung deutschen Strafrechts ein völkerrechtliches Verbot nicht entgegensteht (BGH NStZ 1994, 232, 233 - Ermittlungsrichter, mit zustimmender Anm. Oehler NStZ 1994, 485).Rn. 7 aa) Ein solches Verbot ist insbesondere nicht aus Art. VI der Völkermordkonvention (Genozid - Konvention) vom 9. Dezember 1948 (BGBl 1954 II 729) abzuleiten, der die Aburteilung durch ein Gericht des Tatortstaates oder einen internationalen Gerichtshof vorsieht (vgl. Jescheck GA 1981, 49, 58, Oehler NStZ 1994, 485, a.A. noch in Oehler, Internationales Strafrecht 2. Aufl. Rdn. 854, 892), Zwar mag das Absehen der Konvention von dem - im ersten Entwurf noch vorgesehenen - Universalprinzip darin begründet sein, daß sich einzelne Vertragsstaaten im Hinblick auf den politischen Charakter des geschützten Rechtsguts gegen jegliche internationale Strafgerichtsbarkeit verwahren wollten (vgl. Jescheck ZStW 66, 193, 202 f.).
Allein dieser Inlandsbezug rechtfertigt die Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf die Tat des Angeklagten (BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1 Gribbohm aa0 § 6 Rdn 28 aA. Ciehler NStZ 1994 485, Wohnsitz im Inland allein genügt nicht).
an denen sich die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit anderen Staaten im Auftrag der Vereinten Nationen in Bosnien-Herzegowina beteiligt hat um den serbischen Expansionsbestrebungen entgegenzuwirken und die Zivilbevölkerung, namentlich die muslimische Bevölkerungsgruppe, vor Verfolgung und Dezimierung durch Serbien zu schützen (BGH NStZ 1994, 232, 233; Bay0bLG JR 1998.472, 475, Oehler NStZ 1994, 485).
- BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06
Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde); …
Dies ist auch der von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Entscheidung BGH StV 1994, 426 (= NStZ 1994, 485) nicht zu entnehmen, die den Sonderfall des nach §§ 21, 49 StGB gemilderten Strafrahmens des § 251 StGB betrifft, bei dem sich das Ergebnis der Strafrahmenreduzierung infolge der Wahlmöglichkeit zwischen zeitiger und lebenslanger Freiheitsstrafe nicht von selbst versteht. - BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98
Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a Strafpzozeßordnung (StPO); …
Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.;… BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2;… a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
- BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99
Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt …
Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.;… BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2;… a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1). - BGH, 03.12.1997 - 2 StR 327/97
Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes im Rahmen der besonders schweren …
Bevor der Tatrichter erörtert, ob er diese Strafen wegen Versuchs nach §§ 23, 49 Abs. 1 StGB mildert, muß er zunächst unter Berücksichtigung aller Umstände des Tatgeschehens und der Persönlichkeit des Täters entscheiden, welcher Regelstrafrahmen angemessen ist, ob also gegen den Angeklagten, käme eine Strafrahmenmilderung nicht in Betracht, lebenslange oder zeitige Freiheitsstrafe verhängt werden müßte (BGH bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschl. v. 29. November 1985 - 3 StR 456/85; NStZ 1994, 485). - BGH, 11.02.1999 - 2 AR 199/98
Deutsche Gerichtsbarkeit; Weltrechtsprinzip; Nichteinmischungsprinzip
Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.;… BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2;… a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1). - BGH, 01.09.1994 - 4 StR 366/94 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sonstiges Werkzeug oder Mittel im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch ein Fesselungs- oder Knebelungsmittel sein kann (BGH bei HoltzMDR 1992, 17, 18 [BGH 22.10.1991 - 5 StR 478/91];NJW 1989, 2549 [BGH 19.04.1989 - 2 StR 97/89]; Beschluß des Senats vom 22. März 1994 - 4 StR 106/94).
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Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1994 - 1 StR 31/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sozialversicherungsbeiträge - Geringverdiener - Abführung
- rechtsportal.de
StGB § 266a
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 426
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht …
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 1 StR 31/94
Dies genügt nicht, um dem Senat die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH wistra 1992, 145, 147 = BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 sowie BGH StV 1993, 364). - BGH, 04.03.1993 - 1 StR 16/93
Folgen des Fehlens von konkreten Feststellungen über die Vorstellungen der …
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 1 StR 31/94
Dies genügt nicht, um dem Senat die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH wistra 1992, 145, 147 = BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 sowie BGH StV 1993, 364).
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16
BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf
Danach hat der Tatrichter die geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352). - BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R
Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge …
Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut und aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl Begründung zu Art. 1 Nr. 5 § 266a StGB des Regierungsentwurfs des 2. WiKG, BT-Drucks 9/2008 S 25-29) und ist in Rechtsprechung und Literatur unbestritten (vgl BGH, NStZ 1996, 543; BGH, wistra 1994, 193 f; jeweils mwN;… Schönke/Schroeder/Lenckner, Strafgesetzbuch, Kommentar, 27. Aufl, 1997, § 266a RdNr 4;… Dreher/Tröndle, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, Kommentar, 47. Aufl, 1995, § 266a RdNr 9;… Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch mit Erläuterungen, 23. Aufl, 1999, § 266a RdNr 7; Plagemann, NZS 2000, S 8, 9; Samson/Günther in: Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch, Stand: Dezember 1996, § 266a RdNr 13;… vgl auch BSGE 78, 20, 23 = SozR 3-2400 § 28n Nr. 1 S 5 mwN). - BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16
Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut, …
aa) Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543;… MüKo-StGB/Radtke, 2. Aufl., § 266a Rn. 61).
- BGH, 07.10.2010 - 1 StR 424/10
Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens …
Für Fälle dieser Art besteht - soweit die Taten nach dem 1. April 2003 datieren - nach Auffassung des Senats entgegen früherer Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 496/91, NStZ 1992, 145; Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Beschluss vom 22. März 2004 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543) grundsätzlich kein Anlass dafür, im Urteil umfangreiche Feststellungen über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der zuständigen Krankenkasse zu treffen.Weitergehende Feststellungen waren nach der bis zum 31. März 2003 geltenden Rechtslage insbesondere deshalb erforderlich, um ausschließen zu können, dass zu den Arbeitnehmern geringfügig Beschäftigte i.S.v. § 8 SGB IV zählten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 496/91, NStZ 1992, 145; Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Beschluss vom 22. März 2004 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), für die allein Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung anfallen, deren Nichtabführen nicht gemäß § 266a Abs. 1 StGB strafbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543 mwN).
- BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16
Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als …
Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352, 353;… Radtke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 266a Rn. 61, 133), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376). - BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen …
Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543;… Radtke in MüKo StGB, 2. Aufl., § 266a Rn. 61, 133), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376). - BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten …
Dem Tatgericht obliegt es nach dieser Rechtsprechung, die geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93; vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris). - BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96
Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten - …
Erforderlich sind aber regelmäßig auch Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK (…vgl. BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 = BGH wistra 1992, 145, 147; BGH StV 1993, 364; BGH StV 1994, 426). - BSG, 22.02.1996 - 12 RK 42/94
Vorrangige Tilgung der Arbeitnehmeranteile bei Teilzahlung zum …
Dies ergibt sich aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl Begründung zu Art. 1 Nr. 5 § 266a StGB des Regierungsentwurfs des WiKG, BT-Drucks 9/2008 S 25-29) und ist in Rechtsprechung und Literatur unbestritten (vgl BGH NJW-RR 1989, 1185; BGH wistra 1994, 193; Bayerisches ObLG JR 1988, 477 mwN;… Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, Komm, 24. Aufl 1991, § 266a RdNr 4; Bente, Die Strafbarkeit des Arbeitgebers wegen Beitragsvorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt, Frankfurt am Main 1992, S 40; Tag, Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Heidelberg 1994, S 80). - OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
Begriff des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung; …
Zwar erfordert eine strafrechtliche Verurteilung nach § 266a Abs. 1 StGB in der Regel Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse (BGH NStZ 1996, 543; BGH wistra 1994, 193 f; BGH StrV 1993, 364). - OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 423/95
- KG, 16.08.1999 - 1 Ss 202/99
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