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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.01.1995 | BGH, 30.11.1995 | BGH, 09.11.1995

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1955
BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95 (https://dejure.org/1995,1955)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1995 - 1 StR 697/95 (https://dejure.org/1995,1955)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95 (https://dejure.org/1995,1955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz - Strafrahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 3 Satz 1; StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 267
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95
    Eine Verurteilung zu einer Strafe, die mit derjenigen einer früheren Verurteilung gesamtstrafenfähig ist, kann keine Zäsurwirkung entfalten (BGHSt 32, 190 (193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]).
  • BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93

    Strafzumessungsregel - Anwendbarkeit - Tateinheit - Verbrechen - Vergehen - …

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95
    Doch tritt, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, der Grundtatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln einschließlich der in § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG enthaltenen Zumessungsregel hinter einem der in §§ 29a, 30 und 30a BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände zurück (BGH NStZ 1994, 39; BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94 - und vom 14. Dezember 1995 - 1 StR 613/95; ebenso Schoreit NStZ 1994, 325 sowie Zschockelt NStZ 1995, 326).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal - …

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95
    Doch tritt, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, der Grundtatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln einschließlich der in § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG enthaltenen Zumessungsregel hinter einem der in §§ 29a, 30 und 30a BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände zurück (BGH NStZ 1994, 39; BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94 - und vom 14. Dezember 1995 - 1 StR 613/95; ebenso Schoreit NStZ 1994, 325 sowie Zschockelt NStZ 1995, 326).
  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91

    Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des …

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95
    Das führt im aufgezeigten Umfang zur Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO, die auch dann in Betracht kommt, wenn sich derselbe Rechtsfehler hinsichtlich derselben Tat bei der Strafzumessung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1963 - 1 StR 474/63 - und vom 20. März 1973 - 1 StR 658/72; OGH 2, 50 (60 f.); BGH StV 1992, 417).
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95
    Hingegen hat bei dem Mitangeklagten A. die im Fall II 6 der Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe Bestand, da es sich hierbei um eine Tat handelt, an welcher der Revisionsführer nicht beteiligt war (vgl. auch BGHSt 12, 335, 341).
  • BGH, 30.07.1986 - 2 StR 49/86

    Verneinung eines besonders schweren Falles für ein in der Einfuhr bestehendes …

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95
    Denn insoweit, als der Angeklagte - als Mitglied einer Bande von Rauschgifthändlern - gewerbsmäßig handelte (§ 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG), sind die in Betracht kommenden Verhaltensweisen nicht nach Art und Umfang deckungsgleich (vgl. dazu BGH StV 1983, 152; 1984, 471; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Verneinung 1).
  • BGH, 22.02.1983 - 4 StR 21/83

    Verneinung eines besonders schweren Falls trotz Annahme eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95
    Denn insoweit, als der Angeklagte - als Mitglied einer Bande von Rauschgifthändlern - gewerbsmäßig handelte (§ 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG), sind die in Betracht kommenden Verhaltensweisen nicht nach Art und Umfang deckungsgleich (vgl. dazu BGH StV 1983, 152; 1984, 471;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Verneinung 1).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 736/94

    Tatmehrheit mangels Fortsetzungszusammenhangs bei unerlaubtem Erwerb und …

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95
    Bei jeder der fünf Taten, die dem Angeklagten zur Last fallen (Urteil des Senats vom 11. April 1995 - 1 StR 736/94), nimmt das Landgericht einerseits einen minder schweren Fall i. S. v. § 30a Abs. 2 BtMG a.F., andererseits einen besonders schweren Fall i. v. § 29 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 BtMG an.
  • BGH, 13.06.1984 - 2 StR 310/84

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafbarkeit des Auslandserwerbs, Konkurrenz zwischen …

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95
    Denn insoweit, als der Angeklagte - als Mitglied einer Bande von Rauschgifthändlern - gewerbsmäßig handelte (§ 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG), sind die in Betracht kommenden Verhaltensweisen nicht nach Art und Umfang deckungsgleich (vgl. dazu BGH StV 1983, 152; 1984, 471;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Verneinung 1).
  • BGH, 14.12.1995 - 1 StR 613/95

    Änderung des Schuldspruchs nach Revisionseinlegung

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95
    Doch tritt, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, der Grundtatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln einschließlich der in § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG enthaltenen Zumessungsregel hinter einem der in §§ 29a, 30 und 30a BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände zurück (BGH NStZ 1994, 39; BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94 - und vom 14. Dezember 1995 - 1 StR 613/95; ebenso Schoreit NStZ 1994, 325 sowie Zschockelt NStZ 1995, 326).
  • BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72

    Annahme der Mittäterschaft an einer Gefangenenmeuterei - Zurechnung der …

  • BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen eines Schwangerschaftsabbruches - …

  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 176/04

    Diebstahl geringwertiger Sachen; Wertgrenze; Strafzumessung; Erstreckung der …

    Das führt im aufgezeigten Umfang zur Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO, die auch dann in Betracht kommt, wenn sich derselbe Rechtsfehler hinsichtlich derselben Tat bei der Strafzumessung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95).
  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen …

    Die Erfüllung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG behält aber für die Strafbemessung innerhalb des in dem Qualifikationstatbestand vorgesehenen Strafrahmens Bedeutung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 1993 - 4 StR 509/93, NStZ 1994, 39 und vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95, StV 1996, 267;… Patzak, aaO, § 30, Teil 6, Rn. 69 mwN).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung …

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist dem Grundtatbestand des § 29 BtMG einschließlich des darin für besonders schwere Fälle eröffneten Sonderstrafrahmens des § 29 Abs. 3 BtMG keine Sperrwirkung in diesem Sinne beizumessen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 4 StR 393/17, Rn. 7;… vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01, Rn. 12 und vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95, StV 1996, 267).

    Vielmehr kann die Erfüllung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG im Rahmen der Strafzumessung innerhalb des Qualifikationstatbestands angemessen berücksichtigt werden ( vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 1 StR 21/19; vom 3. September 1997 - 2 StR 431/97; vom 17. September 1993 - 4 StR 509/93, NStZ 1994, 39; vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95, StV 1996, 267;… Urteil vom 26. Oktober 2015 - 1 StR 317/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3).

  • BGH, 26.05.2004 - 4 StR 119/04

    Sexueller Missbrauch gemäß § 176 Abs. 1 StGB (Verdrängung durch den schweren …

    Dies gilt entgegen der Auffassung des Landgerichts auch dann, wenn ein minder schwerer Fall gemäß § 176 a Abs. 3 StGB angenommen wird (vgl. BGH NStZ 2003, 440; BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung …

    Dies führt dazu, daß deren Strafrahmen grundsätzlich auch dann unanwendbar bleiben, wenn ein minder schwerer Fall nach § 30 a Abs. 3 BtMG angenommen wird (BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 2; BGH, Beschl. vom 22. Februar 2000 - 5 StR 1/00).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Deshalb ist das Urteil vom 12. Januar 1994 als auf das Urteil vom 7. Juni 1993 "zurückprojiziert" zu behandeln, so daß es keine weitere Zäsur bilden kann (BGH NStZ 1998, 35;… Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, Rdn. 233;… Greib, JuS 1994, 690 f.: vgl. auch BGHR StGB 55 I 1 Zäsurwirkung 1; BGH, Beschl. vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95; BGH, Beschl. vom 28. August 1984 - 4 StR 503/84).
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Strafzumessungserwägungen und …

    Die zweite ist hierzu nicht geeignet, da sie keine Einzelstrafen enthält, mit denen nunmehr eine Gesamtstrafe gebildet werden könnte (…Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987, Rdn. 233;… vgl. auch BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1 und Hinweis in BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95).
  • BGH, 09.04.2019 - 1 StR 21/19

    Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln (Subsidiarität zur unerlaubten …

    Die Erfüllung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG behält aber für die Strafbemessung innerhalb des in dem Qualifikationstatbestand vorgesehenen Strafrahmens Bedeutung (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Oktober 2015 - 1 StR 317/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3; Beschlüsse vom 17. September 1993 - 4 StR 509/93, NStZ 1994, 39 und vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95, StV 1996, 267;… Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 30 Rn. 81 mwN).
  • BGH, 09.11.2017 - 4 StR 393/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: …

    Zur Strafrahmenwahl im Fall II. 4 der Urteilsgründe verweist der Senat auf die Beschlüsse vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95 (BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 2) und vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01 (…insoweit in BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1 nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.02.2000 - 5 StR 1/00

    Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel; Konkurrenzen; Gesamtstrafenbildung; …

    Sollte der Tatrichter hier den durch die Qualifikation verdrängten Strafrahmen des § 30 Abs. 1 BtMG im Auge gehabt haben, wäre diese Betrachtung nicht zulässig (vgl. BGHR BtMG § 30a - Konkurrenzen 2).
  • BGH, 04.09.1996 - 3 StR 355/96

    Betäubungsmittel - Veräußerung - Gerignge Menge - Bewertungseinheit

  • BGH, 26.03.2003 - 1 StR 79/03

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Zurückprojizierung)

  • BGH, 25.03.1997 - 1 StR 5/97

    Einfluss der Tatsache, dass der Täter ein Regelbeispiel eines besonders schweren …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1995 - 2 StR 693/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2638
BGH, 18.01.1995 - 2 StR 693/94 (https://dejure.org/1995,2638)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1995 - 2 StR 693/94 (https://dejure.org/1995,2638)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1995 - 2 StR 693/94 (https://dejure.org/1995,2638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bankrott; Bewertungseinheit bei Einzelmängeln der Buchführung

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 347
  • StV 1996, 267 (Ls.)
  • BB 1995, 1235
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - 2 StR 693/94
    Die im Tatzeitraum (Ende 1988 bis März 1990) festgestellten Einzelmängel der Buchführung bilden daher eine Bewertungseinheit und sind deshalb als einheitliche Tat anzusehen, ohne daß es eines Rückgriffs auf die vom Großen Senat für Strafsachen (BGHSt 40, 138) aufgegebene Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung bedarf.
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - 2 StR 693/94
    Sie machen die Buchführung insoweit insgesamt unordentlich, da sie in ihrer Gesamtheit zu bewerten ist (vgl. RGSt 49, 277; BGHSt 3, 23, 26 f.;… BGH GA 1971, 38;… LK 10. Aufl. vor § 52 Rdn. 30;… § 283 Rdn. 227 m. w. N.).
  • BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80

    Vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht - Beihilfe zum Bankrott - …

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - 2 StR 693/94
    Führt er lediglich einzelne Bücher nicht, kommt er also seiner Buchführungspflicht teilweise nach, so ist die 2. Alternative einschlägig (BGH Urt. v. 30. September 1980 - 1 StR 407/80; MDR 1980, 455;… LK 10. Aufl. Rdn. 102;… Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Rdn. 33;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. Rdn. 23 jeweils zu § 283 StGB).
  • RG, 21.09.1915 - II 374/15

    Kann der Angeklagte nach § 240 Nr. 3 KO. schuldig sein, sowohl Handelsbücher zu …

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - 2 StR 693/94
    Sie machen die Buchführung insoweit insgesamt unordentlich, da sie in ihrer Gesamtheit zu bewerten ist (vgl. RGSt 49, 277; BGHSt 3, 23, 26 f.;… BGH GA 1971, 38;… LK 10. Aufl. vor § 52 Rdn. 30;… § 283 Rdn. 227 m. w. N.).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB; …

    Auch in Bezug auf die Buchführungs- und Bilanzdelikte hat der Bundesgerichtshof nicht einheitlich an der Interessentheorie festgehalten, sondern diese - teils ausdrücklich, teils stillschweigend - in Frage gestellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 5 StR 122/11, StV 2012, 216; vom 24. Mai 2009 - 5 StR 353/08, NStZ 2009, 635, 636; vom 18. Januar 1995 - 2 StR 693/94, wistra 1995, 146 f.; anders etwa BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 520/99, NStZ 2000, 206, 207).
  • BGH, 15.12.2011 - 5 StR 122/11

    Verletzung der Buchführungspflicht; Bankrott; Interessentheorie

    Teilweise wird die Frage auch bei diesen Delikten bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82, wistra 1982, 148, 149, Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 520/99, NStZ 2000, 206, 207; vgl. ferner BGH, Urteil vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 155/60), teilweise wird sie hingegen ausdrücklich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 353/08, NStZ 2009, 635, 636) oder stillschweigend (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - 2 StR 693/94, wistra 1995, 146, 147) verneint.
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit; …

    Das gilt für Verstöße gegen die Buchführungspflicht, die die Buchführung insgesamt unordentlich machen (BGH NStZ 1995, 347; BGHSt 3, 23), für die gröbliche Verletzung der Fürsorgepflicht mit erheblicher Schädigung des Schutzbefohlenen nach § 170 d StGB (BGHSt 8, 92), für das Quälen im Sinne von § 223 b StGB (BGH NJW 1995, 2045), für das unbefugte Führen von Titeln nach § 132 a StGB (…BGH GA 1965, 373), für das Ausüben eines verbotenen Berufes gemäß § 145 c StGB (BGH NStZ 1991, 549), aber auch für die Rädelsführerschaft nach §§ 90 a, 129 StGB aF (BGHSt 15, 259, 262) und das Nachrichtensammeln gemäß § 92 StGB aF (BGHSt 16, 26, 32/33).
  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

    Mehrere Verstöße gegen die Buchführungspflicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums bilden eine Bewertungseinheit und sind deshalb als eine einheitliche Tat anzusehen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Januar 1995 - 2 StR 693/94 - in BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 15.07.2025 - 4 StR 541/24

    Bankrott (Vortäuschen von Rechten: Erhöhung des Passivenbestands zum Schein, …

    Rn. 6 (1) Diese von der Strafkammer herangezogene Tatvariante des Bankrotts setzt voraus, dass der GmbH-Geschäftsführer die ihm obliegende Buchführung ganz unterlässt, also überhaupt keine Handelsbücher im Sinne von § 238 Abs. 1 HGB führt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - 2 StR 693/94 Rn. 9; Urteil vom 3. Juli 1953 - 2 StR 452/52, BGHSt 4, 270, 274 (zu § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO);… Brand in LK-StGB, 13. Aufl., § 283 Rn. 79 mwN;… Fischer/Lutz, StGB, 72. Aufl., § 283 Rn. 22 f.; Biletzki, NStZ 1999, 537, 538).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2593
BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95 (https://dejure.org/1995,2593)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1995 - 1 StR 358/95 (https://dejure.org/1995,2593)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1995 - 1 StR 358/95 (https://dejure.org/1995,2593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 238
  • StV 1996, 267
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95
    Die Angabe darüber, daß der Leistungsgegenstand sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befinde, betrifft allein die Erfüllungswirkung der fraglichen Leistung, sagt jedoch nichts darüber aus, daß die Einlage auch bei der Registeranmeldung noch unverändert im Gesellschaftsvermögen vorhanden sei (BGHZ 113, 335, 348).

    Eine Erfüllungswirkung wäre dann zu verneinen gewesen, wenn Rechtsvorschriften, insbesondere des GmbH-Gesetzes, entgegengestanden hätten (BGHZ 113, 335, 339 ff).

  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95
    Entgegen der Auffassung der Revision ist im angefochtenen Urteil ausreichend dargelegt, daß zwischen den festgestellten Verstößen gegen die Bilanzierungspflicht nach § 283 b Abs. 1 Nr. 3 b StGB und dem Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung aus § 283 b Abs. 3 StGB in Verbindung mit § 283 Abs. 6 StGB ein Zusammenhang bestanden hat (vgl. dazu BGHSt 28, 231, 232;… Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 283 b Rdn. 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 203/89

    Leistung der Bareinlage auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95
    Die Grenze liegt erst dort, wo eingezahlte Mittel unmittelbar oder mittelbar einem Einleger selbst wieder zufließen sollen (…BGH aaO. S. 345; BGH NJW 1991, 226, 227).
  • BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86

    Verurteilung wegen Gründungsschwindels - Vorliegen eines Betruges - Eintritt der …

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95
    Auch wenn das Landgericht dazu zutreffend ausführt, daß im Wirtschaftsleben regelmäßig keine unentgeltlichen Leistungen erbracht würden, ergibt sich daraus aber nicht, daß das fortdauernde Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit noch durch eine dem Angeklagten anzulastende Täuschung verursacht war und der Angeklagte bei den Bestellungen noch die Vorstellung (d.h. den Vorsatz) hatte, die Mitarbeiter der betroffenen Firmen würden sich allein durch die kommentarlose Bestellung von Waren oder Dienstleistungen weiterhin täuschen lassen (vgl. dazu BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes - …

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95
    Frage einer Strafmilderung nach §§ 13 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB erkennbar zu prüfen sein (BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 380/03

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wegen unrichtiger Angaben in …

    c) Die Angabe darüber, dass der auf eine Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft eingezahlte Betrag sich endgültig in der freien Verfügung des Vorstandes befinde (§§ 188 Abs. 2, 37 Abs. 1 AktG), bezieht sich nur auf die Voraussetzungen für die Erfüllung der Einlageschuld und besagt nicht, dass die Einlage noch unverändert im Gesellschaftsvermögen vorhanden sei (vgl. BGHZ 150, 197; BGH, Beschl. v. 30. November 1995 - 1 StR 358/95, NStZ 1996, 238).

    Danach betrifft die Angabe darüber, dass der Leistungsgegenstand sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsleitung befinde, allein die Erfüllungswirkung der fraglichen Leistung in Bezug auf die Einlageschuld, sagt jedoch nichts darüber aus, dass die Einlage bei der Registeranmeldung noch unverändert, d.h. gegenständlich oder wertmäßig im Gesellschaftsvermögen oder gar unangetastet auf dem Einlagenkonto vorhanden sei (so schon BGH, Beschl. v. 30. November 1995 - 1 StR 358/95, NStZ 1996, 238 mit Hinweis auf BGHZ 113, 335, 348;… Otto in GroßkommAktG 4. Aufl. § 399 Rdn. 72).

  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals …

    Dies ist bei Bareinlagen der Fall, wenn der Geschäftsführer tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, die eingezahlten Mittel als Bar- oder als Buchgeld uneingeschränkt für die Gesellschaft zu verwenden (…Schaub in MüKomm-GmbHG, § 8 Rn. 40 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 5 StR 357/04; BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - 1 StR 358/95).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04

    Unterschlagung (keine rechtswidrige Zueignung bei Verfügung des Sicherungsgebers …

    Werden ungeachtet offen stehender Rechnungen weitere Warenlieferungen ausgeführt, bedarf es aber im Hinblick auf die Frage, ob spätere Lieferungen auf einer Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit beruhen, in der Regel näherer Feststellungen dazu, weshalb der Lieferant sich trotz Kenntnis der Zahlungssäumigkeit zu weiteren Lieferungen bereit gefunden hat (…vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2; BGH NStZ 1993, 440; wistra 1996, 262, 263 f.; StV 1999, 24).
  • KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Für die neue Hauptverhandlung ist insoweit noch darauf hinzuweisen, daß im Falle einer Tatbegehung durch Unterlassen die Frage einer Strafmilderung nach §§ 13 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB erkennbar zu prüfen sein wird (vgl. BGH wistra 1996, 262, 264).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3626
BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95 (https://dejure.org/1995,3626)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1995 - 4 StR 411/95 (https://dejure.org/1995,3626)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1995 - 4 StR 411/95 (https://dejure.org/1995,3626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Einigkeit der Beteiligten - Aufgabenbereich - Tätigkeit in gewisser Richtung - Sachlicher Gehalt - Erkennbarkeit der Handlung - Festlegung der Handlung - Zeitpunkt der Unrechtsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    StGB § 332, § 331, § 333

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 278
  • StV 1996, 267 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    a) Das Landgericht sieht als Gegenstand der zwischen den Angeklagten - stillschweigend - getroffenen "Unrechtsvereinbarung", die den Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs bildet (vgl. BGHSt 15, 88, 97; 32, 290; 39, 45 [BGH 19.11.1992 - 4 StR 456/92]; BGH NStZ 1984, 24), auf seiten des Angeklagten G. "das Tun ..., das in der Fertigung des Entwurfes einer die Bank nicht bindenden Finanzierungsbestätigung beginnt und in der Mitteilung an den Notar, die Finanzierungsbestätigung sei ausreichend, er könne die Ausfertigung beim Grundbuchamt einreichen, endet" (UA 28), und als Gegenleistung hierfür die als Vorschuß ab August 1991 von V. auf den Beratervertrag gezahlten Beträge an.

    Für eine Strafbarkeit nach den §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB reicht es dabei hinsichtlich der Bestimmtheit der zu entgeltenden Diensthandlungen aus, daß unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und ins Auge gefaßte Diensthandlungen nach ihrem sachlichen Gehalt in groben Umrissen erkennbar und festgelegt sind (vgl. BGHSt 32, 290, 291; BGH NStZ 1994, 488, 489;… Dreher/Tröndle aaO. § 331 Rdn. 17 m.w.N.).

  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der …

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    Grundlage dieser Würdigung des Beziehungsverhältnisses (vgl. BGH NStZ 1994, 488, 489 mit Anm. Maiwald) ist nach Auffassung der Strafkammer der Umstand, daß diese Zahlungen nicht auf Honoraransprüche angerechnet wurden (UA 28).

    Für eine Strafbarkeit nach den §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB reicht es dabei hinsichtlich der Bestimmtheit der zu entgeltenden Diensthandlungen aus, daß unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und ins Auge gefaßte Diensthandlungen nach ihrem sachlichen Gehalt in groben Umrissen erkennbar und festgelegt sind (vgl. BGHSt 32, 290, 291; BGH NStZ 1994, 488, 489;… Dreher/Tröndle aaO. § 331 Rdn. 17 m.w.N.).

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    a) Das Landgericht sieht als Gegenstand der zwischen den Angeklagten - stillschweigend - getroffenen "Unrechtsvereinbarung", die den Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs bildet (vgl. BGHSt 15, 88, 97; 32, 290; 39, 45 [BGH 19.11.1992 - 4 StR 456/92]; BGH NStZ 1984, 24), auf seiten des Angeklagten G. "das Tun ..., das in der Fertigung des Entwurfes einer die Bank nicht bindenden Finanzierungsbestätigung beginnt und in der Mitteilung an den Notar, die Finanzierungsbestätigung sei ausreichend, er könne die Ausfertigung beim Grundbuchamt einreichen, endet" (UA 28), und als Gegenleistung hierfür die als Vorschuß ab August 1991 von V. auf den Beratervertrag gezahlten Beträge an.
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende …

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    Zu Recht rügt die Staatsanwaltschaft bezüglich des Angeklagten G., daß das Landgericht nicht geprüft hat, ob hinsichtlich des aus der rechtswidrigen Tat erlangten Vermögensvorteils (63.000 DM) nach § 73 StGB dessen Verfall anzuordnen ist (vgl. BGHSt 30, 46; 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84];… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 73 Rdn. 5, 16).
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und …

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    a) Das Landgericht sieht als Gegenstand der zwischen den Angeklagten - stillschweigend - getroffenen "Unrechtsvereinbarung", die den Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs bildet (vgl. BGHSt 15, 88, 97; 32, 290; 39, 45 [BGH 19.11.1992 - 4 StR 456/92]; BGH NStZ 1984, 24), auf seiten des Angeklagten G. "das Tun ..., das in der Fertigung des Entwurfes einer die Bank nicht bindenden Finanzierungsbestätigung beginnt und in der Mitteilung an den Notar, die Finanzierungsbestätigung sei ausreichend, er könne die Ausfertigung beim Grundbuchamt einreichen, endet" (UA 28), und als Gegenleistung hierfür die als Vorschuß ab August 1991 von V. auf den Beratervertrag gezahlten Beträge an.
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    Zu Recht rügt die Staatsanwaltschaft bezüglich des Angeklagten G., daß das Landgericht nicht geprüft hat, ob hinsichtlich des aus der rechtswidrigen Tat erlangten Vermögensvorteils (63.000 DM) nach § 73 StGB dessen Verfall anzuordnen ist (vgl. BGHSt 30, 46; 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84];… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 73 Rdn. 5, 16).
  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte - …

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    Bei einer erneuten Verurteilung der Angeklagten wird auch zu prüfen sein, ob insgesamt nur eine tatbestandliche Handlungseinheit vorliegt (vgl. BGH NStZ 1995, 92).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und …

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    a) Das Landgericht sieht als Gegenstand der zwischen den Angeklagten - stillschweigend - getroffenen "Unrechtsvereinbarung", die den Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs bildet (vgl. BGHSt 15, 88, 97; 32, 290; 39, 45 [BGH 19.11.1992 - 4 StR 456/92]; BGH NStZ 1984, 24), auf seiten des Angeklagten G. "das Tun ..., das in der Fertigung des Entwurfes einer die Bank nicht bindenden Finanzierungsbestätigung beginnt und in der Mitteilung an den Notar, die Finanzierungsbestätigung sei ausreichend, er könne die Ausfertigung beim Grundbuchamt einreichen, endet" (UA 28), und als Gegenleistung hierfür die als Vorschuß ab August 1991 von V. auf den Beratervertrag gezahlten Beträge an.
  • OLG Zweibrücken, 25.09.1995 - 1 Ss 183/95

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit durch das Stattfinden einer …

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    Die Rechtsmittel der Angeklagten haben bereits mit der Sachrüge Erfolg, so daß es eines Eingehens auf die Verfahrensrügen nicht bedarf; insbesondere kann deshalb auch dahingestellt bleiben, ob das am Landgericht zur Zeit der Verhandlung angebrachte Schild über dessen "Öffnungszeiten" für sich allein die Revision wegen Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes hinsichtlich der außerhalb dieser Öffnungszeiten durchgeführten Verhandlungsteile auch dann zu begründen vermag, wenn nicht konkret festzustellen ist, daß Personen sich deswegen an der beabsichtigten Teilnahme an der Verhandlung gehindert gefühlt haben (so offenbar OLG Zweibrücken, Beschluß vom 25. September 1995 - 1 Ss 183/95).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen …

    Dies erfüllt die Voraussetzungen an die Bestimmtheit der zu entgeltenden Diensthandlung, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs nicht überspannt werden dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92, BGHSt 39, 45, 46 f.; vom 9. November 1995 - 4 StR 411/95, NStZ 1996, 278, 279; Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 4 StR 393/99, NStZ 2000, 319).
  • BGH, 20.02.2024 - 3 StR 12/24

    Bedrohung mit einem Verbrechen (Konkurrenzen)

    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, welche Strafrahmen jeweils zugrunde gelegt worden sind (vgl. zu den Anforderungen etwa BGH, Urteil vom 9. November 1995 - 4 StR 411/95, NStZ 1996, 278, 279; Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 10/14, NStZ 2014, 510, 511;… LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 267 Rn. 92).
  • BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98

    Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme; …

    Diese mußten nicht bereits in allen Einzelheiten festgelegt sein; vielmehr reichte es aus, daß nach den Vorstellungen der Beteiligten die vorzunehmenden Handlungen einem bestimmten Aufgabenkreis des Amtsträgers zuzuordnen sowie ihrem sachlichen Gehalt nach grob umrissen waren, so daß erkennbar war, in welcher Richtung der Amtsträger tätig werden sollte (BGHSt 32, 290; BGH NStZ 1989, 74; 1996, 278 f.).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99

    Anordnung des Verfalls; Unbillige Härte als Hindernis für Anordnung des Verfalls

    Rn. 2 Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 15, 88, 97; 15, 217, 223; 15, 352, 355; 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24) von den Tatbeständen der §§ 331 bis 334 StGB a.F. erforderte Bestimmtheit zukünftiger Diensthandlungen als Gegenstand der einzelnen Unrechtsvereinbarungen ist angesichts des eingegrenzten Aufgabenkreises des Angeklagten ausreichend festgestellt (…vgl. BGHR StGB § 322 I 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4; BGH NStZ 1995, 144; 1996, 278; BGH. Beschl. vom 16. März 1999 - 5 StR 479/98).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 426/97

    Einflussnahme auf die Ermessensentscheidung eines Amtsträger - Vereinbarung einer …

    Wenn es dem Angeklagten unter Berücksichtigung dieser Umstände bei Eingehung der Unrechtsvereinbarung (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 278) - wie vom Landgericht festgestellt - darum ging, die von ihm betreuten Objekte durch "bevorzugte Bescheidung" T. s alsbald zu realisieren (vgl. UA 9, 32), so liegt die Annahme nicht fern, daß er T. (zumindest) zu bestimmen versuchte, sich bei der Ausübung seines dienstlichen Ermessens (…vgl. hierzu BGH GA 1959, 374; NJW 1960, 830, 831; OLG Frankfurt NJW 1990, 2074, 2075) durch die Geldhingabe beeinflussen zu lassen.
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