Rechtsprechung
| BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 250 Abs. 1 Nr. 1 c StGB; § 251 StGB; § 252 StGB; § 21 StGB; § 52 StGB
Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete Gefährdung); Raub als Vortat zum räuberischen Diebstahl; Gesetzeseinheit zwischen Raub und (schwerem) räuberischem Diebstahl; verminderte Schuldfähigkeit (Verminderung der ... - lexetius.com
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c
- Wolters Kluwer
Schwere Gesundheitsbeschädigung - Gefahr - Risiko - Raubhandlung - Schadensdisposition
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. c
Schwere Gesundheitsbeschädigung bei einer individuellen Schadensdisposition des Opfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Handtaschen-Fall
§ 252 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 c StGB; § 240 StGB; § 249 StGB
Schwerer Raub: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung; Verhältnis von Raub und räuberischem Diebstahl im Fall des Eingreifens einer dritten Person - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Nichtvermögensdelikte, Gefahr schwerer Gesundheitsschädigung bei 80-jährigem Opfer
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2043
- NStZ 2002, 542
- StV 2002, 423
- StV 2003, 332 (Ls.)
- JR 2003, 248
- StraFo 2002, 266
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (13)
- BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung …
Auszug aus BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Es kann dahinstehen, ob das Rechtsmittel daher trotz des umfassend gestellten Aufhebungsantrages dahin auszulegen ist, daß es sich auf den Schuldspruch wegen räuberischen Diebstahls nicht erstrecken soll (vgl. BGH NJW 1989, 2760, 2762 - insoweit in BGHSt 36, 167 nicht abgedruckt; BGH, Urt. vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01). - BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme
Auszug aus BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Es kann dahinstehen, ob das Rechtsmittel daher trotz des umfassend gestellten Aufhebungsantrages dahin auszulegen ist, daß es sich auf den Schuldspruch wegen räuberischen Diebstahls nicht erstrecken soll (vgl. BGH NJW 1989, 2760, 2762 - insoweit in BGHSt 36, 167 nicht abgedruckt; BGH…, Urt. vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01). - BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf …
Auszug aus BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Rn. 10 Erst wenn auf diese Weise alle durch die Raubtat für den Betroffenen nach den individuellen Gegebenheiten und dem jeweiligen Tatablauf objektiv gesetzten konkreten Gesundheitsgefahren festgestellt sind, kann - so sie dem § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StGB unterfallen - verläßlich geprüft werden, ob sie subjektiv von dem - zumindest bedingten - Vorsatz des Täters (vgl. BGHSt 26, 176, 180 ff. zu § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB; BGHSt 26, 244 ff. zu § 11 Abs. 4 Nr. 2 BtMG aF;… Eser aaO Rdn. 24 m. w. N.) erfaßt waren, insbesondere ob er eine individuelle Schadensdisposition des Opfers und die gegebenenfalls erst hieraus resultierende Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung erkannt hat.
- BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87
Beendigung des Diebstahls
Auszug aus BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Es hat jedoch nicht bedacht, daß Schutzgüter sowohl des § 249 wie des § 252 StGB das Vermögen und die Freiheit der Willensbetätigung sind und sich beide Vorschriften lediglich dadurch tatbestandlich voneinander abheben, daß § 249 StGB die genannten Rechtsgüter vom Beginn des Versuchs bis zur Vollendung, § 252 StGB dagegen ab der Vollendung bis zur Beendigung der Wegnahme der Beute schützt (vgl. BGH NStZ 1987, 453). - BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89
Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität
Auszug aus BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Rn. 23 4. Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungskriminalität drogenabhängiger Täter nur dann in Betracht kommt, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter starke Entzugserscheinungen erleidet bzw. aufgrund früheren Erlebens deren Eintritt befürchtet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu beschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt in einem aktuellen Rausch verübt (s. nur BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5 und 12m. w. N.). - BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95
Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel - …
Auszug aus BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Rn. 23 4. Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungskriminalität drogenabhängiger Täter nur dann in Betracht kommt, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter starke Entzugserscheinungen erleidet bzw. aufgrund früheren Erlebens deren Eintritt befürchtet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu beschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt in einem aktuellen Rausch verübt (s. nur BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5 und 12m. w. N.). - BGH, 21.11.1967 - 1 StR 345/67
- BGH, 26.11.1975 - 3 StR 422/75
Voraussetzungen des Vorsatzes für das Vorliegen eines besonders schweren Falles …
Auszug aus BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Rn. 10 Erst wenn auf diese Weise alle durch die Raubtat für den Betroffenen nach den individuellen Gegebenheiten und dem jeweiligen Tatablauf objektiv gesetzten konkreten Gesundheitsgefahren festgestellt sind, kann - so sie dem § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StGB unterfallen - verläßlich geprüft werden, ob sie subjektiv von dem - zumindest bedingten - Vorsatz des Täters (vgl. BGHSt 26, 176, 180 ff. zu § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB; BGHSt 26, 244 ff. zu § 11 Abs. 4 Nr. 2 BtMG aF;… Eser aaO Rdn. 24 m. w. N.) erfaßt waren, insbesondere ob er eine individuelle Schadensdisposition des Opfers und die gegebenenfalls erst hieraus resultierende Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung erkannt hat. - RG, 19.05.1930 - III 233/30
1. Ist die Frage, ob ein Glied des Körpers im Sinne des § 224 StGB. "wichtig" …
Auszug aus BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Rn. 9 Bei der Prüfung, ob eine Raubtat den Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StGB erfüllt, ist daher zunächst festzustellen, welchen konkreten Gefahren der durch die Raubhandlung Betroffene ausgesetzt war, wobei seine individuelle körperliche und gegebenenfalls auch seelische Verfassung ebenso mit in Betracht zu ziehen sind wie etwa die Auswirkungen, die sich bei Verwirklichung des drohenden Gesundheitsschadens für seine Berufsfähigkeit ergeben hätten (vgl. dagegen RGSt 62, 161, 162; 64, 201 zu § 224 StGB aF). - RG, 10.11.1927 - II 779/27
Ist im Sinne von § 224 StGB. der rechte Goldfinger ein "wichtiges" Glied des …
Auszug aus BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Rn. 9 Bei der Prüfung, ob eine Raubtat den Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StGB erfüllt, ist daher zunächst festzustellen, welchen konkreten Gefahren der durch die Raubhandlung Betroffene ausgesetzt war, wobei seine individuelle körperliche und gegebenenfalls auch seelische Verfassung ebenso mit in Betracht zu ziehen sind wie etwa die Auswirkungen, die sich bei Verwirklichung des drohenden Gesundheitsschadens für seine Berufsfähigkeit ergeben hätten (vgl. dagegen RGSt 62, 161, 162; 64, 201 zu § 224 StGB aF). - BGH, 15.06.1993 - 4 StR 287/93
Möglichkeit des Treffens einer Kostenentscheidung bei einer Beschränkung der …
- BGH, 08.10.1975 - 2 StR 404/75
Bedeutung des Zeitpunkts der Vollendung für die Abgrenzung des räuberischen …
- BGH, 28.02.1967 - 5 StR 17/67
Rechtsmittel
- BGH, 14.10.2015 - 5 StR 385/15
Verhältnis von Raub und räuberischem Diebstahl (Konkurrenzen; Gesetzeseinheit; …
In diesem - vorliegend gegebenen - Fall verdrängt der zur Sicherung der Beute aus dem vorhergehenden Raub begangene besonders schwere räuberische Diebstahl den Tatbestand des § 249 StGB (…vgl. BGH aaO; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 52/02, NStZ 2002, 542 Rn. 6, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 4 und § 252 Konkurrenzen 1). - BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02
Abgrenzung der Mittäterschaft vom Mittäterexzess (Zurechnung; gemeinsamer …
Er umfaßt nicht allein die Gefahren, die von Raubhandlungen generell ausgehen; vielmehr sind auch solche Gefahren einbezogen, denen das konkrete Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition durch die Raubhandlung ausgesetzt ist (vgl. BGH NStZ 2002, 542 f.). - OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
Gewahrsamsbruch durch einen Mitgewahrsamsinhaber beim Raub; Bestimmung des …
Vielmehr genügt es beispielsweise, wenn die Raubtat das Opfer in die konkrete Gefahr einer ernsten langwierigen Krankheit, einer ernsthaften Störung der körperlichen Funktionen oder einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Arbeitskraft bringt (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2012 - 3 StR 52/02, m.w.N.).Dabei reicht auch die Gefahr von Verletzungsfolgen aus, die in ihrer Schwere nicht mit den in § 226 StGB genannten vergleichbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2012 - 3 StR 52/02, m.w.N.).
- BGH, 15.08.2023 - 4 StR 514/22
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Qualifikation: schwere …
Unter einer schweren Gesundheitsschädigung sind Beeinträchtigungen zu verstehen, die den in § 226 Abs. 1 StGB bezeichneten schweren Folgen in Dauer und Schweregrad gleichkommen (…vgl. SSW-StGB/Ernemann, 5. Aufl., § 315 Rn. 18;… LK/König, 13. Aufl., § 315 Rn. 120;… MüKo-StGB/Pegel, 4. Aufl., § 315 Rn. 94; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 52/02 (zu § 250 StGB), juris Rn. 8). - BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger …
Rn. 17 Das Landgericht hat im Fall II 3 das Vorliegen der Qualifikationstatbestände des § 177 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 b StGB mit der zutreffenden Erwägung abgelehnt, daß hinsichtlich des Eintritts der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bzw. des Todes der Geschädigten zumindest bedingter Vorsatz erforderlich gewesen wäre (BGHSt 46, 225, 226 ff.;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 44, 48; vgl. auch BGH StV 2002, 423, 424 (zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 c StGB)), der den Angeklagten aber nicht nachgewiesen werden konnte. - LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion
Er umfasst auch langwierige ernsthafte Erkrankungen sowie den Verlust oder eine erhebliche Einschränkung im Gebrauch der Sinne, der Körperfunktionen und der Arbeitsfähigkeit (…Fischer, StGB, 58. Auflage, § 306 b Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 2002, 2043 zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. c]). - LG Heidelberg, 06.05.2008 - 2 KLs 22 Js 6935/07
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Nachstellung nach § 238 …
Die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung liegt daher auch dann vor, wenn das Opfer in die konkrete Gefahr einer ernsten langwierigen Krankheit, einer ernsthaften Störung der körperlichen Funktionen oder einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Arbeitskraft gebracht wird (BGH NJW 2002, 2043 -zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. c StGB, m.w.N.).Rn. 74 Da die Qualifikation jedoch als konkretes Gefährdungsdelikt ausgestaltet ist und daher mindestens bedingter Vorsatz des Täters hinsichtlich der qualifizierenden Folge vorliegen muss (vgl. BGH NJW 2002, 2043, 2044 m.w.N.), fehlt es vorliegend nach den getroffenen Feststellungen an den subjektiven Voraussetzungen.
- BGH, 27.07.2016 - 1 StR 251/16
Konkurrenzen (gefährliche Körperverletzung; besonders schwerer Raub; räuberischer …
Neben dem Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes nach §§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB im Fall C.2.b) der Urteilsgründe durfte wegen der Handlungen, die die Angeklagten in der Phase nach Vollendung und vor Beendigung des Raubes zur Sicherung der Beute begingen, hier keine zusätzliche Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) im Fall C.2.c) der Urteilsgründe erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1967 -5 StR 17/67; vom 21. November 1967 - 1 StR 345/67, BGHSt 21, 377, 379; vom 8. Oktober 1975 - 2 StR 404/75 und vom 18. April 2002 - 3 StR 52/02, NStZ 2002, 542, 543 f.). - BGH, 28.01.2009 - 5 StR 465/08
Erörterungsmangel; Strafaussetzung zur Bewährung (einschlägige neuerliche …
Diese findet nämlich im Urteil weder Erwähnung noch lässt sie sich aus dem Zusammenhang erschließen, zumal eine Betäubungsmittelabhängigkeit allein nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB führt (BGH NJW 2002, 2043, 2045). - BGH, 11.01.2012 - 4 StR 591/11
Konkurrenzen zwischen dem besonders schweren Raub und der Bedrohung
In diesem Falle käme der Bedrohung nach § 241 StGB gegenüber der Strafbarkeit wegen besonders schweren Raubes gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 52/02, NStZ 2002, 542, 544). - BGH, 16.11.2017 - 3 StR 446/17
Konkurrenzverhältnis zwischen schwerem Raub, Körperverletzung und versuchter …
- BGH, 14.10.2010 - 2 StR 419/10
Entscheidung über eine Revision eines Straftäters
- OLG Nürnberg, 06.02.2008 - 2 St OLG Ss 8/08
Fehlende Auseinandersetzung mit §§ 21 , 64 StGB als Urteilsmangel in BtM-Sachen
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Rechtsprechung
| BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB; § 98 ArzneimittelG
Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit; Strafzumessung; Einziehung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Herstellen von Arzneimitteln - Einziehung von Chemikalien - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts - Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
Berücksichtigung der langen Verfahrensdauer - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 03.12.1997 - 2 StR 270/97
- LG Gießen, 28.09.2001 - 2 KLs 502 9 Js 262292/93
- BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02
- LG Gießen, 24.10.2002 - 1 KLs 502 9 Js 262292/93
- BGH, 19.03.2003 - 2 StR 23/03
- LG Gießen, 09.07.2003 - 9 KLs 9 Js 262292/93
- BGH, 03.03.2004 - 2 StR 480/03
- BGH, 14.04.2004 - 2 StR 480/03
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
Papierfundstellen
- StraFo 2002, 266
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar, bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGHSt 46, 160, 172 ff., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7, 13 m.w.N.; zuletzt BGH…, Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01). - BGH, 03.12.1997 - 2 StR 270/97
Begriff des Arzneimittels (Designer-Drogen); Verhältnis zwischen …
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02
Rn. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten, nachdem der Senat mit Urteil vom 3. Dezember 1997 (2 StR 270/97 = BGHSt 43, 336 ff.) ein freisprechendes Urteil aufgehoben hatte, wegen Herstellens von Arzneimitteln ohne Erlaubnis (§ 96 Nr. 4 AMG) in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. - BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01
BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar, bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591;… BGHSt 46, 160, 172 ff., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7, 13 m.w.N.; zuletzt BGH, Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01).
- BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des …
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar, bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591;… BGHSt 46, 160, 172 ff., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7, 13 m.w.N.; zuletzt BGH…, Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01). - BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88
Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen …
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar, bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGHSt 46, 160, 172 ff., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7, 13 m.w.N.; zuletzt BGH…, Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01). - BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des …
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar, bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGHSt 46, 160, 172 ff., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7, 13 m.w.N.; zuletzt BGH…, Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01). - BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93
Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung - …
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar, bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGHSt 46, 160, 172 ff., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7, 13 m.w.N.; zuletzt BGH…, Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01).
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer; Auslegung der Strafvorschriften des AMG
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2004 - 2 StR 480/03 -, b) das Urteil des Landgerichts Gießen vom 9. Juli 2003 - 9 KLs 9 Js 26229.2/93 -, c) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2003 - 2 StR 23/03 -, d) das Urteil des Landgerichts Gießen vom 24. Oktober 2002 - 1 KLs 502-9 Js 26229.2/93 -, e) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2002 - 2 StR 55/02 -, f) das Urteil des Landgerichts Gießen vom 28. September 2001 - 2 KLs 502-9 Js 26229.2/93 -, g) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1997 - 2 StR 270/97 -, h) § 96 Nr. 4 AMG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 und § 13 AMG . - BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06
Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung: …
Solches wird Anlass geben, im Rahmen der Strafzumessung eine Art. 6 Abs. 1 MRK verletzende Verfahrensverzögerung im Rechtsmittelverfahren zu prüfen und zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 587/05; vgl. im Übrigen BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13 und 16). - BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung …
Rn. 3 Der 2. Strafsenat hat in mehreren Entscheidungen eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß er für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer zulässigen Verfahrensrüge für erforderlich hält (vgl. u.a. Beschluß vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01; Beschluß vom 26. April 2002 - 2 StR 55/02 und Urteil vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/02).
- OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04
Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen
In der obergerichtlichen Rechtssprechung ist anerkannt, dass für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge erforderlich ist (vgl. BGH . Beschl. vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01 - und 26. April 2002 - 2 StR 55/02;… Urt. vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/03). - BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
Dies gilt sowohl für die Einzelstrafen als auch für die Gesamtfreiheitsstrafe (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; NJW 2003, 2897 ff.; BGHSt 46, 160, 172 ff.; BGH StraFo 2002, 266; NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2003, 601). - BGH, 25.11.2004 - 2 StR 274/04
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Rügeanforderungen; Sachrüge; Verfahrensrüge; …
Rn. 5 Der 2. Strafsenat hat in mehreren Entscheidungen eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß er für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge für erforderlich hält (vgl. u.a. Beschl. vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01 - und 26. April 2002 - 2 StR 55/02;… Urt. vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/03). - OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10
Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung …
6 b) Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge gem. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlich ist (vgl. BGH 1. Strafsenat: Beschl. vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08; Beschl. vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; BGH 2. Strafsenat: Beschl. vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07; Beschl. vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01, Beschluss vom 26. April 2002 - 2 StR 55/02; Urteil vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/03; Urteil vom 25. November 2004, 2 StR 274/04; BGH 3. Strafsenat: Beschl. vom 12. August 2004 - 3 ARs 5/04; Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98; Beschl. vom 4. Januar 1999 - 3 StR 597/98; BGH 4. Strafsenat: Urteil vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 139/05; Beschl. vom 25. März 2004 - 4 ARs 6/04; in seiner am 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - beschlossenen Antwort auf den Anfragebeschluss des 5. Strafsenats des BGH vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - hat beispielsweise der 2. Strafsenat des BGH an dieser Rechtsansicht festgehalten und sie näher begründet, zit. jeweils nach juris). - BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 301/02
Verfahrenshindernis wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots - erforderliche …
Nur in Extremfällen führt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot zu einem unmittelbar aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Verfahrenshindernis (BVerfG AnwBl. 2001, 120; NStZ 1997, 591; NJW 1995, 1277/1278; 1993, 3254/3255; 1992, 2472/2473; 1984, 967; zur Strafzumessung vgl. ferner BGH wistra 2002, 300; NStZ-RR 2002, 166 i.V.m. BverfG NStZ 1997, 591; BGH StV 2001, 89; NJW 1999, 1198 = wistra 1999, 139, jeweils m. w. N.).
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