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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.08.2007 | OLG Düsseldorf, 27.08.2007

Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3443
BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06 (https://dejure.org/2007,3443)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2007 - 5 StR 505/06 (https://dejure.org/2007,3443)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2007 - 5 StR 505/06 (https://dejure.org/2007,3443)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 InsO; § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG; § 19 InsO
    Vorsätzliches Unterlassen der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: liquide, frei verfügbare Mittel, Aussonderungsrechte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    InsO § 17 Abs. 2; ; InsO § 19; ; InsO §§ 47 ff.; ; GmbHG § 64 Abs. 1 Satz 1; ; GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StGB § 283 Abs. 1; ; StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 lit. b; ; StGB § 283 Abs. 6

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliches Unterlassen der Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Legaldefinition der Zahlungsunfähigkeit; Heranziehung sämtlicher Einkünfte bei der Feststellung von Zahlungsunfähigkeit; Hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzverschleppung - Strafbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2
    Definition von "Zahlungsunfähigkeit; Zahlungsunfähigkeit und Gelder, an denen ein Aussonderungsrecht besteht oder die durch Straftaten erlangt wurden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • wistra-online.com PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    StGB § 283; GmbHG § 84; InsO § 17 Abs. 2
    Nichterstellung der Bilanz

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 415
  • StV 2007, 527
  • StraFo 2007, 475
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis - …

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06
    Dies gilt selbst dann, wenn sie aus Straftaten herrühren (BGH NJW 1982, 1952, 1954 m.w.N.).

    Solange die Gesellschaft ihren Zahlungspflichten nachkommt, ist nämlich unerheblich, aus welcher Quelle ihre Einnahmen stammen (BGH NJW 1982, 1952, 1954).

  • BGH, 07.07.2005 - III ZR 422/04

    Aussonderung von nach Beendigung des Treuhandverhältnisses auf ein Treuhandkonto …

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06
    Den Urteilsgründen ist nämlich zu entnehmen, dass die Gelder auf ein erst kurz zuvor eröffnetes Konto der W. überwiesen wurden und aufgrund des notariellen Vertrages hierfür auch eine eindeutige vertragliche Grundlage bestanden hat (vgl. BGH ZIP 2005, 1465, 1466;… Ganter in MüKo InsO 2001 § 47 Rdn. 354 ff.).
  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90

    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst …

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06
    Angesichts dieser Sachlage kann der Senat dahinstehen lassen, ob eine Strafbarkeit schon dann nicht in Betracht kommt, wenn die Zahlungseinstellung erfolgt (§ 283 Abs. 6 StGB), bevor die Frist zur rechtzeitigen Bilanzerstellung abgelaufen ist (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b Zeit 1, Bilanz 2).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87

    Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedeutet Zahlungsunfähigkeit in diesem Sinne das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1).
  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07

    Insolvenzantragsverschleppung (Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung; …

    Der Senat versteht daher die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2007 (5 StR 505/06 Rdn. 4) unter Hinweis auf eine aus dem Jahr 1997 stammende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum alten Konkursrecht (…BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1) gewählte Formulierung, wonach Zahlungsunfähigkeit (im konkreten Fall seit dem 1. Dezember 1999) im Sinne von §§ 64, 84 GmbHG "das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Unternehmens (sei), seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen", dahingehend, dass damit nur noch die Zahlungsstockung im Sinne des neuen Insolvenzrechts angesprochen werden sollte.
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines …

    Diese Einnahmequelle war hierfür zu unsicher (vgl. BGH NJW 1982, 1952, 1954; BGH Urteil v. 19. April 2007, 5 StR 505/06):.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2007 - 4 StR 339/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6003
BGH, 09.08.2007 - 4 StR 339/07 (https://dejure.org/2007,6003)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2007 - 4 StR 339/07 (https://dejure.org/2007,6003)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2007 - 4 StR 339/07 (https://dejure.org/2007,6003)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 315c StGB; § 27 StGB; § 354 Abs. 1 analog StPO; § 337 StPO
    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Eigenhändigkeit bei Täterschaft: Führer des Fahrzeugs; Beihilfe); Schuldspruchberichtigung analog § 354 Abs. 1 StPO (Beruhen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 46 a; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 315 c; ; StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 2 b; ; StGB § 315 c Abs. 3 Nr. 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Täterschaft bei vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch rücksichtslose Fahrmanöver bei einer Verfolgungsfahrt; Erforderlichkeit von Feststellungen zum eigenhändigen Führen eines Fahrzeugs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verfolgungsfahrt - Strassenverkehrsgefährdung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2 § 315c Abs. 1
    Mittäterschaft bei einem eigenhändigen Delikt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eingriff in den Straßenverkehr

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Straßenverkehrsgefährdung - Deliktscharakter

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Straßenverkehrsgefährdung - Deliktscharakter

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 475
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95

    Eingriff in den Straßenverkehr - Täter im Sinne des § 315c StGB

    Auszug aus BGH, 09.08.2007 - 4 StR 339/07
    Für die Annahme (mit-)täterschaftlichen Handelns des Angeklagten wäre dies jedoch erforderlich gewesen, da § 315 c StGB ein eigenhändiges Delikt ist, mithin (Mit-)Täter nur derjenige sein kann, der die Tatbestandshandlung selbst verwirklicht (vgl. BGH NJW 1996, 208).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des …

    Für die Tatbestände des § 315c Abs. 1 Nr. 1 und 2a) bis f) StGB ist aber anerkannt, dass deren Täter nur sein kann, wer durch sein eigenes Fahrverhalten eines der genannten Rechtsgüter gefährdet hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 339/07 Rn. 2; Beschluss vom 2. Mai 1995 - 4 StR 187/95, NZV 1995, 364; Urteil vom 27. Juli 1962 - 215/62, BGHSt 18, 6, 8 f.;… Ernemann in SSW-StGB, 5. Aufl., § 315c Rn. 1 und 31;… krit. dazu Auerbach, Die eigenhändigen Delikte, 1978, S. 112 ff.).
  • LG Arnsberg, 20.01.2020 - 2 Ks 15/19

    Raser von Sundern zu Gefängnis verurteilt

    Rn. 356 Zwar handelt es sich bei dem Qualifikationstatbestand des § 315 d Abs. 2 StGB um ein eigenhändiges Delikt, welches einer zurechnenden Mittäterschaft nicht zugänglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09. August 2007 - 4 StR 339/07 - zu § 315c StGB, juris), die von dem Angeklagten vorgenommene Tathandlung der Teilnahme am Kraftfahrzeugrennen stellt jedoch bereits die erforderliche eigenhändige Tathandlung dar.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.08.2007 - III-2 Ss 92/07 - 33/07 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20300
OLG Düsseldorf, 27.08.2007 - III-2 Ss 92/07 - 33/07 III (https://dejure.org/2007,20300)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.08.2007 - III-2 Ss 92/07 - 33/07 III (https://dejure.org/2007,20300)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. August 2007 - III-2 Ss 92/07 - 33/07 III (https://dejure.org/2007,20300)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 195
  • StraFo 2007, 475
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2007 - 2 Ss 92/07
    Zwar gehört eine Straftat nach den §§ 253, 255, 250 StGB zu den besonders schweren Taten, die die Verhängung einer Jugendstrafe allein wegen der "Schwere der Schuld" i. S. des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG erfordern kann (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 215;… Eisenberg, JGG, 12. Aufl., § 17 Rn. 32 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2007 - 2 Ss 92/07
    Das Urteil muss vor diesem Hintergrund erkennen lassen, dass das Tatgericht dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Bedeutung geschenkt hat, und Ausführungen dazu enthalten, welche erzieherischen Wirkungen von der Strafe ausgehen sollen; sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Tat Ausnahmecharakter zukommt, ist die Erforderlichkeit der Jugendstrafe mit besonderer Sorgfalt zu begründen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 58, 59).
  • LG Hamburg, 10.07.2020 - 617 KLs 35/18

    Strafverfahren wegen des gewalttätigen Aufmarschs über die Elbchaussee

    Die erzieherische Erforderlichkeit einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld ist dabei besonders sorgfältig zu prüfen, wenn die Tat Ausnahmecharakter aufweist (vgl. BGH BeckRS 1995, 05279; OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 09235;… Eisenberg/Kölbel, a.a.O., Rn. 55 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut …

    Schwere und besonders schwere Brandstiftung sowie schwerer Raub sind Verbrechen, deren Begehung im Regelfall die Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld rechtfertigt (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 215; Senatsbeschluss vom 9. Juli 1997 - 2 StR 315/97; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 475).
  • VG Stuttgart, 16.03.2010 - 11 K 4295/09

    Ausweisung wegen unerlaubter Einreise; Unrichtigkeit eines Strafurteils

    Vor dem Hintergrund, dass der Kläger nicht vorbestraft ist, hätte gerade die Erforderlichkeit der Jugendstrafe besonderer Begründung bedurft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.08.2007 - III - 2 Ss 92/07 - juris -).
  • KG, 17.02.2012 - 1 Ss 540/11

    Jugendstrafe: Schwere der Schuld; Erfordernis der erzieherischen Einwirkung durch …

    Die Begründung, trotz seiner positiven Entwicklung nach dem erstinstanzlichen Urteil sei es erforderlich, eine Jugendstrafe zu verhängen, weil er den Zeugen nicht unerheblich verletzt habe und die Folgen der Tat für den Zeugen schwer wiegen (UA S. 8), genügt den besonderen Begründungserfordernissen (vgl. OLG Düsseldorf StraFo 2007, 475) hinsichtlich eines aktuell bestehenden Erziehungsbedürfnisses nicht; denn unabhängig davon, dass der geschädigte Zeuge nach den Feststellungen bereits zwei Wochen nach der Tat seinen Dienst als Polizist wieder angetreten hat und Darlegungen, inwieweit er sonst schwer unter der Tat gelitten hat, fehlen, ist die positive Entwicklung des Angeklagten nach der Tat ausdrücklich und nicht nur - wie geschehen - floskelhaft zu berücksichtigen (…vgl. Senat aaO.;… OLG Hamm aaO., OLG Brandenburg StV 2001, 175, 176 = StV 1999, 658).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 44/21

    Jugendstrafe: Verhängung wegen Schwere der Schuld

    Rn. 8 Nur ausnahmsweise, etwa wenn die Tat ein Kapitaldelikt oder einen sonstigen Fall schwerster Kriminalität darstellt, wird eine Begründung dieser Rechtsfolge ausschließlich mit dem Gedanken der Sühne und des Schuldausgleichs für denkbar gehalten (in diesem Sinne: BGH NStZ 2016, 102; OLG Düsseldorf Beschl. v. 27.8.2007 - III-2 Ss 92/07 - 33/07 III, BeckRS 2007, 141490 Rn. 5).
  • KG, 07.10.2008 - 1 Ss 345/08

    Anforderungen an die Erörterung der Schwere der Schuld i.R.d. Verhängung von …

    Auch für die Frage, in welcher Höhe unter dem Gesichtspunkt der Schuldschwere als "ultima ratio" Jugendstrafe verhängt werden kann, sind in erster Linie erzie­herische Gründe maßgebend (vgl..KG, Beschlüsse vom 15. Septem­ber 2005 - (4) l Ss 197/05 (125/05) - und 22. September 2004 -(4) l Ss 113/04 (50/04) - s. auch BGHSt 15, 224; OLG Köln StV 1999, .667; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 475; OLG Brandenburg StV 2001, 176).
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