Rechtsprechung
| EuG, 15.09.2016 - T-219/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Ferracci / Kommission
Staatliche Beihilfen - Kommunale Immobiliensteuer - Befreiung für nicht gewerbliche Einrichtungen, die besondere Tätigkeiten ausüben - Einheitstext über die Einkommensteuern - Befreiung von der einheitlichen Kommunalsteuer - Beschluss, mit dem teilweise das ...
- Europäischer Gerichtshof
Ferracci / Kommission
Staatliche Beihilfen - Kommunale Immobiliensteuer -Befreiung für nichtgewerbliche Einrichtungen, die besondere Tätigkeiten ausüben - Einheitstext über die Einkommensteuern - Befreiung von der einheitlichen Kommunalsteuer - Beschluss, mit dem teilweise das Nichtvorliegen ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ferracci / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung des Beschlusses C (2012) 9461 final der Kommission vom 19. Dezember 2012, mit dem zum einen die Regelung über Beihilfen, die italienische Behörden nichtgewerblichen Einrichtungen, die bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen Sozialhilfe, Sozialfürsorge, ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (40)
- EuGH, 19.12.2013 - C-274/12
Telefónica / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Art. 263 Abs. 4 AEUV …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-219/13
In Ermangelung von Durchführungsmaßnahmen könnte nämlich eine natürliche oder juristische Person - obwohl sie von dem fraglichen Rechtsakt unmittelbar betroffen ist - eine gerichtliche Überprüfung desselben erst nachdem sie gegen die Bestimmungen dieses Rechtsakts verstoßen hat erwirken, indem sie im Rahmen der gegen sie vor den nationalen Gerichten eingeleiteten Verfahren die Rechtswidrigkeit dieser Bestimmungen geltend macht (Urteil vom 19. Dezember 2013, Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 27).Natürliche oder juristische Personen, die aufgrund der in Art. 263 Abs. 4 AEUV vorgesehenen Zulässigkeitsvoraussetzungen einen Rechtsakt mit Verordnungscharakter der Union nicht unmittelbar vor dem Unionsrichter anfechten können, sind durch die Möglichkeit, die Durchführungsmaßnahmen anzufechten, die dieser Rechtsakt nach sich zieht, davor geschützt, dass ein derartiger Rechtsakt ihnen gegenüber angewendet wird (Urteil vom 19. Dezember 2013, Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 28).
Rn. 58 Obliegt diese Durchführung den Mitgliedstaaten, können diese Personen im Übrigen die Ungültigkeit des betreffenden Basisrechtsakts der Union vor den nationalen Gerichten geltend machen und diese veranlassen, sich gemäß Art. 267 AEUV mit Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof zu wenden (Urteil vom 19. Dezember 2013, Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 29).
Die Frage, ob der betreffende Rechtsakt Durchführungsmaßnahmen im Hinblick auf andere Personen nach sich zieht, spielt deshalb keine Rolle (Urteil vom 19. Dezember 2013, Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 30).
Falls ein Kläger lediglich die teilweise Nichtigerklärung eines Rechtsakts begehrt, sind gegebenenfalls nur diejenigen Durchführungsmaßnahmen zu berücksichtigen, die dieser Teil des Rechtsakts möglicherweise nach sich zieht (Urteil vom 19. Dezember 2013, Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 31).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2004/343/EG der …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-219/13
Rn. 80 Zum einen ist festzustellen, dass sich die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur absoluten Unmöglichkeit der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen im Allgemeinen auf Fälle bezieht, bei denen der fragliche Mitgliedstaat eine solche Unmöglichkeit nach dem Erlass eines Rückforderungsbeschlusses und im Zusammenhang mit dessen Durchführung geltend macht (Urteile vom 4. April 1995, Kommission/Italien, C-348/93, EU:C:1995:95, vom 22. März 2001, Kommission/Frankreich, C-261/99, EU:C:2001:179, vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien, C-404/00, EU:C:2003:373, vom 1. April 2004, Kommission/Italien, C-99/02, EU:C:2004:207, vom 12. Mai 2005, Kommission/Griechenland, C-415/03, EU:C:2005:287, vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien, C-485/03 bis C-490/03, EU:C:2006:777, und vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, EU:C:2008:619).Rn. 94 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit der Durchführung nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Durchführung der Entscheidung verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten (vgl. Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 96 Schließlich ist die Voraussetzung der absoluten Unmöglichkeit der Durchführung nur erfüllt, wenn die Umstände eine objektive absolute Unmöglichkeit begründen (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Frankreich, C-214/07, EU:C:2008:343, Nr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 15.09.2016 - T-220/13
Scuola Elementare Maria Montessori / Kommission
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-219/13
Rn. 22 Am selben Tag hat auch die Scuola Elementare Maria Montessori Srl eine Klage auf Nichtigerklärung des angefochtenen Beschlusses erhoben, die unter der Rechtssachennummer T-220/13 eingetragen worden ist.Rn. 30 Am selben Tag hat das Gericht die Parteien um Stellungnahme zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-219/13 und T-220/13 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren gemäß Art. 68 Abs. 1 der Verfahrensordnung ersucht.
Rn. 31 Am 16. November 2015 hat der Präsident der Achten Kammer des Gerichts beschlossen, die Rechtssachen T-219/13 und T-220/13 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden.
- EuG, 06.09.2011 - T-18/10
Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-219/13
Rn. 50 Was die Frage betrifft, ob der angefochtene Beschluss als Rechtsakt mit Verordnungscharakter einzustufen ist, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung Rechtsakte mit Verordnungscharakter im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV Handlungen mit allgemeiner Geltung - mit Ausnahme der Gesetzgebungsakte - sind (…Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 60, und Beschluss vom 6. September 2011, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, T-18/10, EU:T:2011:419, Rn. 56).Rn. 51 Die Unterscheidung zwischen einem Gesetzgebungsakt und einem Rechtsakt mit Verordnungscharakter beruht nach dem AEU-Vertrag auf dem Kriterium, ob er im Gesetzgebungsverfahren ergangen ist (Beschluss vom 6. September 2011, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, T-18/10, EU:T:2011:419, Rn. 65).
- EuGH, 13.11.2008 - C-214/07
Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-219/13
Rn. 80 Zum einen ist festzustellen, dass sich die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur absoluten Unmöglichkeit der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen im Allgemeinen auf Fälle bezieht, bei denen der fragliche Mitgliedstaat eine solche Unmöglichkeit nach dem Erlass eines Rückforderungsbeschlusses und im Zusammenhang mit dessen Durchführung geltend macht (Urteile vom 4. April 1995, Kommission/Italien, C-348/93, EU:C:1995:95, vom 22. März 2001, Kommission/Frankreich, C-261/99, EU:C:2001:179, vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien, C-404/00, EU:C:2003:373, vom 1. April 2004, Kommission/Italien, C-99/02, EU:C:2004:207, vom 12. Mai 2005, Kommission/Griechenland, C-415/03, EU:C:2005:287, vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien, C-485/03 bis C-490/03, EU:C:2006:777, und vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, EU:C:2008:619).Rn. 94 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit der Durchführung nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Durchführung der Entscheidung verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten (vgl. Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.09.2009 - C-520/07
Kommission / MTU Friedrichshafen - Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe - …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-219/13
Zweck der Vorschriften des Vertrags über staatliche Beihilfen ist die Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs, so dass grundsätzlich die Beschlüsse der Kommission dem betreffenden Mitgliedstaat die Verpflichtung auferlegen, die rechtswidrigen Beihilfen wieder wirksam und ohne Verzögerung einzuziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).Wenn dieses Vorbringen des Klägers dahin auszulegen sein sollte, dass er die Kommission auffordert, die Rückforderung der Beihilfe anzuordnen, wenn die begünstigte Einrichtung nicht in der Lage ist, nachzuweisen, dass sie in der Vergangenheit nicht wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt hat, ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Kommission nicht einfach von der Annahme ausgehen darf, dass einem Unternehmen ein Vorteil zugeflossen ist, der eine staatliche Beihilfe darstellt, indem sie sich, weil sie nicht über Informationen für eine mögliche gegenteilige Schlussfolgerung verfügt, in Ermangelung anderer Anhaltspunkte für die positive Feststellung eines solchen Vorteils auf eine negative Vermutung stützt (Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 58).
- EuG, 26.09.2014 - T-601/11
Dansk Automat Brancheforening / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-219/13
Rn. 65 Entgegen der vorstehenden Feststellung macht die Kommission unter Berufung auf die Urteile vom 26. September 2014, Dansk Automat Brancheforening/Kommission (T-601/11, EU:T:2014:839), und Royal Scandinavian Casino Århus/Kommission (T-615/11, EU:T:2014:838), sowie die dort angeführte Rechtsprechung geltend, die spezifischen und konkreten Folgen des angefochtenen Beschlusses würden in Wirklichkeit durch die Rechtsakte realisiert, mit denen der Betrag der von den Steuerpflichtigen zu zahlenden Steuern festgesetzt werde, die als solche die Durchführungsmaßnahmen darstellten, die der angefochtene Beschluss nach sich ziehe.Rn. 69 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass im Unterschied zum vorliegenden Fall in den Urteilen vom 26. September 2014, Dansk Automat Brancheforening/Kommission (T-601/11, EU:T:2014:839), und Royal Scandinavian Casino Århus/Kommission (T-615/11, EU:T:2014:838), der verfügende Teil des angefochtenen Beschlusses ausdrücklich in Art. 1 den Erlass von Bestimmungen für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahme vorsah, weshalb das Gericht festgestellt hat, dass ein solcher Beschluss Durchführungsmaßnahmen im Sinne von Art. 263 Abs. 4 letzter Satzteil AEUV nach sich zieht.
- EuG, 26.09.2014 - T-615/11
Nichtigkeitsklage; Staatliche Beihilfen; Online-Spiele; Einführung von …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-219/13
Rn. 65 Entgegen der vorstehenden Feststellung macht die Kommission unter Berufung auf die Urteile vom 26. September 2014, Dansk Automat Brancheforening/Kommission (T-601/11, EU:T:2014:839), und Royal Scandinavian Casino Århus/Kommission (T-615/11, EU:T:2014:838), sowie die dort angeführte Rechtsprechung geltend, die spezifischen und konkreten Folgen des angefochtenen Beschlusses würden in Wirklichkeit durch die Rechtsakte realisiert, mit denen der Betrag der von den Steuerpflichtigen zu zahlenden Steuern festgesetzt werde, die als solche die Durchführungsmaßnahmen darstellten, die der angefochtene Beschluss nach sich ziehe.Rn. 69 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass im Unterschied zum vorliegenden Fall in den Urteilen vom 26. September 2014, Dansk Automat Brancheforening/Kommission (T-601/11, EU:T:2014:839), und Royal Scandinavian Casino Århus/Kommission (T-615/11, EU:T:2014:838), der verfügende Teil des angefochtenen Beschlusses ausdrücklich in Art. 1 den Erlass von Bestimmungen für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahme vorsah, weshalb das Gericht festgestellt hat, dass ein solcher Beschluss Durchführungsmaßnahmen im Sinne von Art. 263 Abs. 4 letzter Satzteil AEUV nach sich zieht.
- EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-219/13
Rn. 50 Was die Frage betrifft, ob der angefochtene Beschluss als Rechtsakt mit Verordnungscharakter einzustufen ist, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung Rechtsakte mit Verordnungscharakter im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV Handlungen mit allgemeiner Geltung - mit Ausnahme der Gesetzgebungsakte - sind (Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 60, …und Beschluss vom 6. September 2011, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, T-18/10, EU:T:2011:419, Rn. 56). - EuGH, 16.03.2004 - C-264/01
DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-219/13
Rn. 134 Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der Begriff des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung (vgl. Urteil vom 16. März 2004, AOK Bundesverband u. a., C-264/01, C-306/01, C-354/01 und C-355/01, EU:C:2004:150, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 01.07.2008 - C-49/07
MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne …
- EuGH, 12.09.2000 - C-180/98
Pavlov u.a. - "Pflichtmitgliedschaft in einem Berufsrentenfonds - Vereinbarkeit …
- EuGH, 22.12.2008 - C-487/06
British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …
- EuGH, 17.06.1999 - C-75/97
Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff - Erhöhte Ermäßigung der …
- EuGH, 02.02.1988 - 67/85
Van der Kooy / Kommission
- EuGH, 28.01.1986 - 169/84
Cofaz / Kommission
- EuG, 30.04.1998 - T-214/95
Vlaamse Gewest / Kommission
- EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Banks - "EGKS-Vertrag - Lizenzen für den Abbau von Rohkohle - Diskriminierungen …
- EuGH, 28.04.2015 - C-456/13
T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - …
- EuGH, 19.10.2000 - C-15/98
Italien und Sardegna Lines / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der …
- EuGH, 17.09.2009 - C-519/07
Kommission / Koninklijke FrieslandCampina - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 17.11.2011 - C-496/09
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des …
- EuGH, 12.05.2005 - C-415/03
GRIECHENLAND WIRD VERURTEILT, WEIL ES NICHT ALLE MASSNAHMEN ERGRIFFEN HAT, DIE …
- EuGH, 22.04.2008 - C-408/04
Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Genehmigung der …
- EuGH, 26.06.2003 - C-404/00
Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- EuG, 06.07.1995 - T-447/93
Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen; …
- EuGH, 04.04.1995 - C-348/93
Kommission / Italien
- EuG, 22.10.1996 - T-266/94
Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen, …
- EuG, 27.09.2005 - T-134/03
Common Market Fertilizers / Kommission - Erlass von Einfuhrabgaben - Artikel 1 …
- EuGH, 14.12.2006 - C-485/03
Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …
- EuGH, 22.03.2001 - C-261/99
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …
- EuGH, 01.04.2004 - C-99/02
Kommission / Italien
- EuGH, 22.12.2010 - C-304/09
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
Frankreich hat seine Verpflichtungen verletzt, indem es unterlassen hat, eine der …
- EuGH, 14.02.2008 - C-419/06
Kommission / Griechenland
- EuG, 06.07.1995 - T-449/93
Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen; …
- EuGH, 17.09.2015 - C-455/13
Confederazione Cooperative Italiane u.a. / Anicav u.a.
- EuGH, 05.05.1998 - C-386/96
Dreyfus / Kommission - Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen …
- EuGH, 10.09.2009 - C-445/07
Kommission / Ente per le Ville vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane / …
- EuG, 27.09.2012 - T-343/06
Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
- EuGH, 06.11.2018 - C-622/16
Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der …
Rn. 2 Mit ihrem Rechtsmittel in der Rechtssache C-624/16 P beantragt die Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485), mit dem das Gericht die auf Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses gerichtete Klage von Herrn Pietro Ferracci als unbegründet abgewiesen hat.Rn. 5 Die Vorgeschichte der Rechtsstreitigkeiten, wie sie aus den Rn. 1 bis 20 der Urteile des Gerichts vom 15. September 2016, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission (T-220/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:484), und vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485) (im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile), hervorgeht, lässt sich für die Zwecke des vorliegenden Verfahrens wie folgt zusammenfassen.
Rn. 44 Im vorliegenden Fall hat das Gericht in Bezug auf das erste der beiden in Rn. 42 des vorliegenden Urteils genannten Kriterien in Rn. 42 des Urteils vom 15. September 2016, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission (T-220/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:484), und in Rn. 45 des Urteils vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485), im Wesentlichen ausgeführt, dass dieses Kriterium erfüllt sei, da die von Herrn Ferracci bzw. Scuola Elementare Maria Montessori angebotenen Dienstleistungen denen ähnelten, die von den Begünstigten der im streitigen Beschluss geprüften nationalen Maßnahmen angeboten würden, so dass Erstere mit Letzteren "in einem Wettbewerbsverhältnis stehen … könnte[n]".
Rn. 54 Bezüglich des zweiten dieser Kriterien hat das Gericht in Rn. 45 des Urteils vom 15. September 2016, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission (T-220/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:484), und in Rn. 48 des Urteils vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485), ausgeführt, dass der streitige Beschluss sowohl in seinem ersten als auch in seinem zweiten und dritten Teil seine Rechtswirkungen allein nach der Unionsregelung vollkommen automatisch, und ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt würden, entfalte.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-622/16
Scuola Elementare Maria Montessori/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 263 Abs. 4 …
Mit ihrem Rechtsmittel in der Rechtssache C-624/16 P beantragt die Kommission ferner die Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485), mit dem das Gericht die auf Nichtigerklärung desselben Beschlusses gerichtete Klage von Herrn Pietro Ferracci als unbegründet abgewiesen hat.Rn. 7 Die Vorgeschichte des Rechtsstreits, wie sie aus den Rn. 1 bis 20 der Urteile des Gerichts vom 15. September 2016, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission (T-220/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:484), und Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485) (im Folgenden: angefochtene Urteile) hervorgeht, lässt sich wie folgt zusammenfassen.
Die Rechtsmittel der Kommission gegen die Urteile des Gerichts vom 15. September 2016, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission (T-220/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:484) und Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485), werden zurückgewiesen.
{FN:11} Vgl. Urteile des Gerichts vom 15. September 2016, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission (…T-220/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:484, Rn. 50 bis 52) und Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485, Rn. 53 bis 55).
{FN:20} Urteile des Gerichts vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485, Rn. 54) und Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission (…T-220/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:484, Rn. 51).
{FN:35} Vgl. Urteile des Gerichts vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485, Rn. 48) und Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission (…T-220/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:484, Rn. 45).
{FN:53} Vgl. Urteile des Gerichts vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485, Rn. 69) und Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission (…T-220/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:484, Rn. 66).
- EuG, 10.05.2023 - T-34/21
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von …
Rn. 51 Zur Frage, ob Ryanair vom angefochtenen Beschluss unmittelbar betroffen ist, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Konkurrent des Empfängers einer Beihilfe von einem Beschluss der Kommission unmittelbar betroffen ist, der einem Mitgliedstaat deren Gewährung gestattet, wenn es keinen Zweifel darüber gibt, dass dieser Staat dies zu tun beabsichtigt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, EU:C:1998:193, Rn. 43 und 44, sowie vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission, T-219/13, EU:T:2016:485, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung), wie dies hier der Fall ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-203/16
Andres (faillite Heitkamp BauHolding)/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche …
Vgl. Urteile vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485, Rn. 50 bis 55) und Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission (T-220/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:484). - Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2017 - C-596/15
Bionorica/ Kommission - Rechtsmittel - Gesundheit der Bevölkerung - …
Für ein Beispiel aus jüngerer Zeit vgl. Urteil vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission (T-219/13, EU:T:2016:485, Rn. 44). - EuG, 14.12.2017 - T-849/16
PGNiG Supply & Trading/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Erdgasbinnenmarkt - …
Im Gegenteil hat das Gericht eine solche Feststellung unter Bezugnahme auf eine ständige Rechtsprechung davon abhängig gemacht, dass ein solcher Beschluss für objektiv bestimmte Situationen gilt und Rechtswirkungen gegenüber einer allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppe erzeugt (Urteil vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission, T-219/13, EU:T:2016:485, Rn. 52). - EuG, 05.05.2021 - T-561/18
ITD und Danske Fragtmænd/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - …
Zur Beurteilung des Beweiswerts eines Dokuments ist die Wahrscheinlichkeit der darin enthaltenen Information zu untersuchen, wobei insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Ausarbeitung und sein Adressat zu berücksichtigen sind und die Frage zu beantworten ist, ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubhaft erscheint (vgl. Urteil vom 15. September 2016, Ferracci/Kommission, T-219/13, EU:T:2016:485, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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