Rechtsprechung
| EuG, 05.03.2025 - T-249/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Ponomarenko/ Rat
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Beschränkung der Einreise in das ...
- Europäischer Gerichtshof
Ponomarenko/ Rat
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Beschränkung der Einreise in das ...
- Europäischer Gerichtshof
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Beschränkung der Einreise in das ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Beschränkung der Einreise in das ...
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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Beschränkung der Einreise in das ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ponomarenko/ Rat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Ponomarenko/ Rat
Verfahrensgang
- EuG, 05.03.2025 - T-249/22
- EuGH, 30.09.2025 - C-338/25
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (36)
- EuG, 15.11.2023 - T-193/22
OT/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Auszug aus EuG, 05.03.2025 - T-249/22
Der in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta vorgesehene Anspruch, in jedem Verfahren gehört zu werden, garantiert jeder Person, dass sie die Möglichkeit hat, in einem Verwaltungsverfahren in sachdienlicher und wirksamer Weise ihren Standpunkt vorzutragen, bevor ihr gegenüber eine Entscheidung ergeht, die für ihre Interessen nachteilig sein kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juli 2022, RT France/Rat, T-125/22, EU:T:2022:483, Rn. 75, und vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 79).Rn. 66 Die Pflicht zur Begründung eines beschwerenden Rechtsakts, die aus dem Grundsatz der Beachtung der Verteidigungsrechte folgt, dient dem Zweck, zum einen den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob der Rechtsakt sachlich richtig oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der seine Anfechtung vor dem Unionsgericht zulässt, und zum anderen dem Unionsgericht die Prüfung der Rechtmäßigkeit dieses Rechtsakts zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Folglich ist ein beschwerender Rechtsakt hinreichend begründet, wenn er in einem Zusammenhang ergangen ist, der dem Betroffenen bekannt war und ihm gestattet, die Tragweite der ihm gegenüber getroffenen Maßnahme zu verstehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 68 Des Weiteren müssen die an die Genauigkeit der Begründung eines Rechtsakts zu stellenden Anforderungen den tatsächlichen Möglichkeiten sowie den technischen und zeitlichen Bedingungen angepasst werden, unter denen der Rechtsakt zu ergehen hat (vgl. Urteil vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 69 Nach der Rechtsprechung muss überdies in der Begründung eines Rechtsakts des Rates, mit dem eine restriktive Maßnahme verhängt wird, nicht nur die Rechtsgrundlage dieser Maßnahme genannt werden, sondern es müssen auch die besonderen und konkreten Gründe angegeben werden, aus denen der Rat es in Ausübung seines Ermessens für angebracht hielt, den Betroffenen einer solchen Maßnahme zu unterwerfen (vgl. Urteil vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Denn es trifft zwar zu, dass der Rat einen gewissen Beurteilungsspielraum hat, um im Einzelfall festzustellen, ob die rechtlichen Kriterien, auf die die betreffenden restriktiven Maßnahmen gestützt werden, erfüllt sind, doch müssen die Unionsgerichte eine grundsätzlich umfassende Kontrolle der Rechtmäßigkeit sämtlicher Handlungen der Union gewährleisten (vgl. Urteil vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Denn der Rat genügt der ihm obliegenden Beweislast, wenn er vor dem Unionsgericht auf ein Bündel von Indizien hinweist, die hinreichend konkret, genau und übereinstimmend sind und die Feststellung ermöglichen, dass eine hinreichende Verbindung zwischen der Person oder der Organisation, die einer Maßnahme des Einfrierens ihrer Gelder unterworfen ist, und dem bekämpften Regime oder ganz allgemein den bekämpften Situationen besteht (vgl. Urteil vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Daher hat der Rat bei der regelmäßigen Überprüfung dieser restriktiven Maßnahmen eine aktualisierte Bewertung der Lage vorzunehmen und eine Bilanz der Auswirkungen dieser Maßnahmen zu ziehen, um festzustellen, ob sie es ermöglicht haben, die mit der ursprünglichen Aufnahme der Namen der betreffenden Personen und Organisationen in die streitige Liste verfolgten Ziele zu erreichen, oder ob im Hinblick auf diese Personen und Organisationen nach wie vor dieselbe Schlussfolgerung gezogen werden kann (vgl. Urteil vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 168 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Auch ist die Belassung auf der streitigen Liste in Anbetracht aller relevanten Umstände und insbesondere der Tatsache gerechtfertigt, dass die mit den restriktiven Maßnahmen angestrebten Ziele nicht erreicht worden sind (vgl. Urteil vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 169 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die daraus sich ergebenden Schwierigkeiten bei der Ermittlung können somit dazu beitragen, die Erbringung präziser Beweise und objektiver Informationen zu behindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.07.2013 - C-584/10
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der …
Auszug aus EuG, 05.03.2025 - T-249/22
Rn. 46 Des Weiteren verlangt das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, das in Art. 47 der Charta bekräftigt wird, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, entweder durch das Studium der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, damit der Betroffene seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es angebracht ist, das zuständige Gericht anzurufen, und damit dieses umfassend in die Lage versetzt wird, die Rechtmäßigkeit der fraglichen Entscheidung zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 100).Dies setzt eine Überprüfung der Tatsachen voraus, die in der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Begründung angeführt werden, so dass sich die gerichtliche Kontrolle nicht auf die Beurteilung der abstrakten Wahrscheinlichkeit der angeführten Gründe beschränkt, sondern auf die Frage erstreckt, ob diese Gründe - oder zumindest einer von ihnen, der für sich genommen als ausreichend angesehen wird, um diese Entscheidung zu stützen - erwiesen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 119, …sowie vom 5. November 2014, Mayaleh/Rat, T-307/12 und T-408/13, EU:T:2014:926, Rn. 128).
Die vorgelegten Informationen oder Beweise müssen die Gründe stützen, die gegen die betroffene Person oder Organisation vorliegen (Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 121 und 122, …sowie vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, EU:C:2013:775, Rn. 66 und 67;… vgl. auch Urteil vom 1. Juni 2022, Prigozhin/Rat, T-723/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:317, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 89 In diesem Fall obliegt es dem Unionsgericht, die inhaltliche Richtigkeit der vorgetragenen Tatsachen anhand dieser Informationen oder Beweise zu prüfen und deren Beweiskraft anhand der Umstände des Einzelfalls und im Licht etwaiger dazu abgegebener Stellungnahmen, insbesondere der betroffenen Person oder Organisation, zu würdigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 124).
- EuG, 27.07.2022 - T-125/22
The Grand Chamber of the General Court dismisses RT France's application for …
Auszug aus EuG, 05.03.2025 - T-249/22
Der in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta vorgesehene Anspruch, in jedem Verfahren gehört zu werden, garantiert jeder Person, dass sie die Möglichkeit hat, in einem Verwaltungsverfahren in sachdienlicher und wirksamer Weise ihren Standpunkt vorzutragen, bevor ihr gegenüber eine Entscheidung ergeht, die für ihre Interessen nachteilig sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juli 2022, RT France/Rat, T-125/22, EU:T:2022:483, Rn. 75, …und vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 79).Viertens muss sie verhältnismäßig sein (vgl. Urteil vom 27. Juli 2022, RT France/Rat, T-125/22, EU:T:2022:483, Rn. 145 und 222 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 199 Zweitens ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die restriktiven Maßnahmen, da sie befristet und reversibel sind, den Wesensgehalt des Eigentumsrechts nicht beeinträchtigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2016, Yanukovich/Rat, T-346/14, EU:T:2016:497, Rn. 169, und vom 27. Juli 2022, RT France/Rat, T-125/22, EU:T:2022:483, Rn. 225).
- EuG, 08.03.2023 - T-212/22
The General Court annuls the restrictive measures applied to Ms Violetta …
Auszug aus EuG, 05.03.2025 - T-249/22
Rn. 106 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts der Union anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen (…Urteile vom 3. September 2015, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Kommission, C-398/13 P, EU:C:2015:535, Rn. 22, und vom 8. März 2023, Prigozhina/Rat, T-212/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:104, Rn. 80).Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich um Personen handelt, die allgemein durch gemeinsame Interessen verbunden sind, ohne dass jedoch eine Verbindung durch eine wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich wäre (…Urteil vom 6. September 2023, Timchenko/Rat, T-361/22, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2023:502, Rn. 74; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 8. März 2023, Prigozhina/Rat, T-212/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:104, Rn. 93).
Des Weiteren ist das Kriterium für die Aufnahme, das Personen betrifft, die mit Personen "verbunden" sind, deren Namen in die fraglichen Listen aufgenommen wurden, klar im Präsens formuliert, was bedeutet, dass die Verbindung zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Rechtsakte vorliegen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2023, Prigozhina/Rat, T-212/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:104, Rn. 92 und 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 01.06.2022 - T-723/20
Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen, die der Rat gegen den …
Auszug aus EuG, 05.03.2025 - T-249/22
Die vorgelegten Informationen oder Beweise müssen die Gründe stützen, die gegen die betroffene Person oder Organisation vorliegen (…Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 121 und 122, …sowie vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, EU:C:2013:775, Rn. 66 und 67; vgl. auch Urteil vom 1. Juni 2022, Prigozhin/Rat, T-723/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:317, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 97 Die Unionsbehörden müssen sich, da ihnen in Drittstaaten keine Ermittlungsbefugnisse zustehen, bei ihrer Beurteilung de facto auf öffentlich zugängliche Informationsquellen, Berichte, Presseartikel, Geheimdienstberichte oder andere ähnliche Informationsquellen stützen (…Urteile vom 14. März 2018, Kim u. a./Rat und Kommission, T-533/15 und T-264/16, EU:T:2018:138, Rn. 107, sowie vom 1. Juni 2022, Prigozhin/Rat, T-723/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:317, Rn. 59).
Daher kann der Kläger nicht mit Erfolg geltend machen, dass die in diesem Anhang enthaltenen Informationen nicht berücksichtigt werden könnten (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Juni 2022, Prigozhin/Rat, T-723/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:317, Rn. 55).
- EuGH, 28.03.2017 - C-72/15
Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber …
Auszug aus EuG, 05.03.2025 - T-249/22
Rn. 185 Vorliegend ist darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit den fraglichen restriktiven Maßnahmen verfolgten Ziele, nämlich der Schutz der territorialen Unversehrtheit, der Souveränität und der Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Unterstützung einer friedlichen Beilegung der Krise in diesem Land, die sich in das übergeordnete Ziel der Erhaltung des Friedens, der Verhütung von Konflikten und der Stärkung der internationalen Sicherheit in Einklang mit den in Art. 21 Abs. 2 Buchst. c EUV genannten Zielen des auswärtigen Handelns der Union einfügen, die negativen Folgen, die sich aus der Anwendung dieser restriktiven Maßnahmen auf den Kläger ergeben, nicht unverhältnismäßig sind (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 150).Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Bedeutung der Ziele, die mit einem Unionsrechtsakt über die Regelung restriktiver Maßnahmen verfolgt werden, selbst erhebliche negative Konsequenzen für bestimmte Personen rechtfertigen kann, darunter auch für solche, die für die Situation, die zum Erlass der betreffenden Maßnahmen geführt hat, nicht verantwortlich sind (…vgl. entsprechend Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 361, sowie vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 150).
- EuG, 30.11.2016 - T-720/14
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt das gegen Herrn Arkady Rotenberg für …
Auszug aus EuG, 05.03.2025 - T-249/22
So ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen, und die verursachten Nachteile müssen in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. Urteil vom 30. November 2016, Rotenberg/Rat, T-720/14, EU:T:2016:689, Rn. 178 und die dort angeführte Rechtsprechung).Es handelt sich hier um ein dem Gemeinwohl dienendes Ziel, das im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verfolgt wird und auf das in Art. 21 Abs. 2 Buchst. b und c EUV Bezug genommen wird, nämlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundsätze des Völkerrechts zu festigen und zu fördern sowie den Frieden zu erhalten, Konflikte zu verhüten und die internationale Sicherheit und den Schutz der Zivilbevölkerung zu stärken (vgl. entsprechend Urteil vom 30. November 2016, Rotenberg/Rat, T-720/14, EU:T:2016:689, Rn. 176).
- EuG, 05.11.2014 - T-307/12
Das Gericht bestätigt die Gültigkeit der restriktiven Maßnahmen, die gegen Herrn …
Auszug aus EuG, 05.03.2025 - T-249/22
Dies setzt eine Überprüfung der Tatsachen voraus, die in der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Begründung angeführt werden, so dass sich die gerichtliche Kontrolle nicht auf die Beurteilung der abstrakten Wahrscheinlichkeit der angeführten Gründe beschränkt, sondern auf die Frage erstreckt, ob diese Gründe - oder zumindest einer von ihnen, der für sich genommen als ausreichend angesehen wird, um diese Entscheidung zu stützen - erwiesen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 119, sowie vom 5. November 2014, Mayaleh/Rat, T-307/12 und T-408/13, EU:T:2014:926, Rn. 128).Rn. 203 Sodann ist hinsichtlich der Erforderlichkeit festzustellen, dass weniger belastende Maßnahmen, z. B. ein System einer vorherigen Erlaubnis oder eine Verpflichtung, die Verwendung der gezahlten Beträge nachträglich zu belegen, es - namentlich in Anbetracht der Möglichkeit einer Umgehung der auferlegten Beschränkungen - nicht ermöglichen, das angestrebte Ziel ebenso wirksam zu erreichen, nämlich auf Personen Druck auszuüben, die mit Personen verbunden sind, die für die politischen Maßnahmen und Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 5. November 2014, Mayaleh/Rat, T-307/12 und T-408/13, EU:T:2014:926, Rn. 178).
- EuG, 27.09.2018 - T-288/15
Ezz u.a./ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Auszug aus EuG, 05.03.2025 - T-249/22
Zu dem Vorbringen, das auf einen Verstoß gegen die Verteidigungsrechte und den Anspruch auf rechtliches Gehör im Rahmen des Erlasses der Fortsetzungsrechtsakte gestützt ist, ist darauf hinzuweisen, dass die Unionsorgane zur Achtung der Verteidigungsrechte und des Anspruchs auf rechtliches Gehör zwar der von einer beschwerenden Maßnahme betroffenen Person Gelegenheit geben müssen, ihren Standpunkt sachgerecht zu vertreten, aber nicht dazu verpflichtet sind, diesen Standpunkt zu übernehmen (Urteile vom 27. September 2018, Ezz u. a./Rat, T-288/15, EU:T:2018:619, Rn. 330, …und vom 27. April 2022, Boshab/Rat, T-103/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:248, Rn. 73).Vorliegend kann der bloße Umstand, dass der Rat nicht zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Verlängerung der Verhängung restriktiver Maßnahmen unbegründet sei, und er es auch nicht für notwendig erachtet hat, angesichts der Stellungnahmen des Klägers Überprüfungen vorzunehmen, als solcher keinen Verstoß gegen Verteidigungsrechte und den Anspruch auf rechtliches Gehör darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2018, Ezz u. a./Rat, T-288/15, EU:T:2018:619, Rn. 331).
- EuG, 06.09.2023 - T-361/22
Timchenko/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Auszug aus EuG, 05.03.2025 - T-249/22
Daraus folgt, dass ein solches vom EAD vorbereitetes Dokument zwangsläufig vorbereitendender Art ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2023, Timchenko/Rat, T-361/22, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2023:502, Rn. 42 und 43).Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich um Personen handelt, die allgemein durch gemeinsame Interessen verbunden sind, ohne dass jedoch eine Verbindung durch eine wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich wäre (Urteil vom 6. September 2023, Timchenko/Rat, T-361/22, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2023:502, Rn. 74;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 8. März 2023, Prigozhina/Rat, T-212/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:104, Rn. 93).
- EuG, 20.09.2023 - T-248/22
Mordashov/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
- EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …
- EuGH, 03.09.2015 - C-398/13
Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über den Handel mit …
- EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 28.11.2013 - C-348/12
Rat / Manufacturing Support & Procurement Kala Naft - Rechtsmittel - Restriktive …
- EuG, 13.09.2018 - T-715/14
Das Gericht der EU bestätigt die vom Rat im Zuge der Ukraine-Krise gegenüber …
- EuGH, 28.11.2013 - C-280/12
Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Rechtsakte des Rates der EU, mit …
- EuG, 09.07.2009 - T-246/08
Melli Bank / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
- EuGH, 18.06.2015 - C-535/14
Ipatau / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
- EuGH, 22.04.2021 - C-46/19
Rat/ PKK - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Maßnahmen zu …
- EuGH, 26.01.2017 - C-619/13
Mamoli Robinetteria / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, …
- EuGH, 28.07.2016 - C-330/15
Der Gerichtshof bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den …
- EuGH, 07.04.2016 - C-266/15
Central Bank of Iran / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die …
- EuG, 15.09.2016 - T-346/14
Yanukovych/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
- EuGH, 12.11.2020 - C-446/19
Fleig/ EAD - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - …
- EuG, 14.03.2018 - T-533/15
Kim u.a./ Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
- EuG, 22.04.2015 - T-190/12
Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den Generalstaatsanwalt …
- EuG, 12.02.2020 - T-163/18
Amisi Kumba/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
- EuG, 31.05.2018 - T-461/16
Kaddour/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
- EuG, 04.09.2015 - T-577/12
Teilweise Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des …
- EuG, 03.07.2014 - T-565/12
National Iranian Tanker Company / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik …
- EuG - T-264/16 (anhängig)
Korea National Insurance / Rat und Kommission
- EuG, 21.07.2016 - T-66/14
Bredenkamp u.a. / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
- EuG, 27.04.2022 - T-103/21
Boshab/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
- EuG, 25.10.2023 - T-386/22
QF/ Rat - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen Russlands, die die …
- EuG, 03.05.2016 - T-68/14
Post Bank Iran / Rat
- EuG, 16.09.2026 - T-459/24
Trotsenko/ Rat
Rn. 169 S'agissant de la pièce no 1 du premier dossier de preuves, dont le requérant conteste la valeur probante, il a été jugé que le magazine américain Forbes constituait une source d'information fiable dans le domaine économique (arrêt du 5 mars 2025, Ponomarenko/Conseil, T-249/22, non publié, EU:T:2025:202, point 147).En particulier, il ne fournit aucune information relative aux modalités et aux contreparties de son désengagement d'Arctic Energy Group, en particulier, le contrat de cession, le prix de cession et les modalités de paiement (voir, en ce sens et par analogie, arrêts du 5 mars 2025, Ponomarenko/Conseil, T-249/22, non publié, EU:T:2025:202, point 130, et du 23 juillet 2025, 0T/Conseil, T-1095/23, sous pourvoi, EU:T:2025:744, point 137).
Rn. 248 D'autre part, le requérant n'a pas produit les statuts d'AEON Corporation ni de document attestant de la contrepartie, notamment financière, qu'il aurait reçue de cette société à la suite de son prétendu retrait (voir, en ce sens et par analogie, arrêts du 5 mars 2025, Ponomarenko/Conseil, T-249/22, non publié, EU:T:2025:202, point 130, et du 23 juillet 2025, 0T/Conseil, T-1095/23, sous pourvoi, EU:T:2025:744, point 137).
Il n'a pas davantage fourni d'indications sur le prix auquel lesdites actions auraient été cédées et sur les modalités de paiement de celles-ci (voir, en ce sens et par analogie, arrêts du 5 mars 2025, Ponomarenko/Conseil, T-249/22, non publié, EU:T:2025:202, point 130, et du 23 juillet 2025, 0T/Conseil, T-1095/23, sous pourvoi, EU:T:2025:744, point 137).
Il convient d'ajouter premièrement que, en l'espèce, la nature et l'étendue du gel temporaire des fonds du requérant respectent le contenu essentiel de son droit de propriété et ne remettent pas en cause ce droit en tant que tel (voir, par analogie, arrêts du 29 mai 2024, Vinokurov/Conseil, T-302/22, non publié, EU:T:2024:325, point 196, et du 5 mars 2025, Ponomarenko/Conseil, T-249/22, non publié, EU:T:2025:202, point 199).
Deuxièmement, s'agissant du caractère proportionné de la limitation du droit de propriété du requérant, il convient de relever que les mesures restrictives imposées au requérant, sont, en tant que telles, appropriées et nécessaires au regard de l'importance primordiale des objectifs qu'elles poursuivent Par ailleurs, l'importance des objectifs poursuivis par les mesures restrictives en cause, qui s'inscrivent dans l'objectif plus large du maintien de la paix et de la sécurité internationale, conformément aux objectifs de l'action extérieure de l'Union énoncés à l'article 21 TUE, est de nature à prévaloir sur des conséquences négatives, même considérables, pour le requérant (voir, par analogie, arrêts du 29 mai 2024, Vinokurov/Conseil, T-302/22, non publié, EU:T:2024:325, points 199 à 201, et du 5 mars 2025, Ponomarenko/Conseil, T-249/22, non publié, EU:T:2025:202, points 202 à 204).
- EuG, 16.09.2026 - T-460/24
Gagarina/ Rat
Rn. 83 En tout état de cause, le contrôle de la légalité au fond qui incombe au Tribunal doit être effectué, en ce qui concerne en particulier le contentieux des mesures restrictives, à l'aune non seulement des éléments figurant dans les exposés des motifs des actes litigieux, mais également de ceux que le Conseil fournit, en cas de contestation, au Tribunal pour établir le bien-fondé des faits allégués dans ces exposés, pourvu qu'il ait disposé de ces éléments lors de l'adoption desdits actes (voir arrêts du 5 mars 2025, Ponomarenko/Conseil, T-249/22, non publié, EU:T:2025:202, point 107 et jurisprudence citée, et du 10 septembre 2025, Yanukovych/Conseil, T-643/22, non publié, EU:T:2025:838, point 30 et jurisprudence citée).Rn. 84 Ainsi, lors du contrôle de légalité du bien-fondé des actes imposant des mesures restrictives, il est possible de prendre en compte des preuves additionnelles qui ne figuraient pas dans le dossier de preuve et qui sont produites aux fins de confirmer le bien-fondé des faits allégués dans les motifs d'inscription, dès lors, d'une part, que ces preuves corroborent des éléments dont le Conseil disposait et, d'autre part, que lesdites preuves se rapportent à des faits antérieurs à l'adoption des actes attaqués en cause (arrêts du 5 mars 2025, Ponomarenko/Conseil, T-249/22, non publié, EU:T:2025:202, point 108, et du 10 septembre 2025, Yanukovych/Conseil, T-643/22, non publié, EU:T:2025:838, point 31).
- EuG, 23.07.2025 - T-1095/23
OT/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Wenn ein Veräußerer seine Anteile zu einem Preis verkauft, der offensichtlich unter dem Wert der veräußerten Vermögensgegenstände liegt, kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, dass die Veräußerung an einen unabhängigen Dritten erfolgt ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2023, Mordashov/Rat, T-248/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:573, Rn. 101), da der Veräußerer unter diesen Umständen aufgrund des in einem solchen Preis bestehenden Vorteils für den Erwerber über ihn weiterhin Einfluss auf die Geschäfte der Gesellschaft ausüben könnte, deren Anteile veräußert wurden, was geeignet wäre, die Glaubhaftigkeit einer solchen Veräußerung in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2025, Ponomarenko/Rat, T-249/22, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2025:202, Rn. 130).
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