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Rechtsprechung
   EuG, 07.11.1996 - T-298/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3793
EuG, 07.11.1996 - T-298/94 (https://dejure.org/1996,3793)
EuG, Entscheidung vom 07.11.1996 - T-298/94 (https://dejure.org/1996,3793)
EuG, Entscheidung vom 07. November 1996 - T-298/94 (https://dejure.org/1996,3793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1543/93 Art. 8; ; EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 173

  • EU-Kommission

    Roquette Frères SA gegen Rat der Europäischen Union.

    Gemeinsame Agrarpolitik - Kontingentierungsregelung für die Kartoffelstärkeerzeugung - Verordnung (EG) Nr. 1868/94 - Nichtigkeitsklage - Geschlossener Kreis von Wirtschaftsteilnehmern - Unzulässigkeit.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kontingentierungsregelung für die Kartoffelstärkeerzeugung; Zahlung von Prämien für die Stärkenherstellung ; Nichtigkeit einer Verordnung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsame Agrarpolitik - Kontingentierungsregelung für die Kartoffelstärkeerzeugung - Verordnung (EG) Nr. 1868/94 - Nichtigkeitsklage - Geschlossener Kreis von Wirtschaftsteilnehmern - Unzulässigkeit.

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 15.06.1993 - C-213/91

    Abertal / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.11.1996 - T-298/94
    32 Darüber hinaus müsse ein Kausalzusammenhang zwischen der Kenntnis, die das Organ von der Lage der Klägerin habe, und der erlassenen Maßnahme bestehen (siehe Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven zu den Urteilen des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-213/91, Abertal/Kommission, Slg. 1993, I-3177, und in der Rechtssache C-264/91, Abertal/Rat, Slg. 1993, I-3265).

    33 In diesem Zusammenhang beruft die Kommission sich auch darauf, daß der Gerichtshof in den Urteilen Abertal/Kommission und Abertal/Rat (…a. a. O.), im Beschluß Arnaud u. a./Rat (…a. a. O.), sowie in den Beschlüssen vom 21. Juni 1993 in den Bananen betreffenden Rechtssachen (siehe Beschluß in der Rechtssache C-257/93, Van Parijs u. a./Rat und Kommission, Slg. 1993, I-3335) die Klagen nach der Feststellung für unzulässig erklärt habe, daß die angefochtenen Bestimmungen aufgrund eines objektiv bestimmten Tatbestands anwendbar seien und Rechtsfolgen für generell und abstrakt umschriebene Personengruppen zeitigten, auch wenn die Klägerinnen geltend gemacht hätten, daß sie einen geschlossenen Kreis von Wirtschaftsteilnehmern bildeten.

  • EuG, 15.12.1994 - T-489/93

    Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93, …

    Auszug aus EuG, 07.11.1996 - T-298/94
    41 Was das Vorbringen angeht, die Klägerin sei durch die angefochtene Verordnung deshalb "individuell betroffen", weil die Verordnung für eine beschränkte Zahl von bestimmten Wirtschaftsteilnehmern gelte, deren besondere Lage sich auf den Inhalt der Verordnung ausgewirkt habe, ist festzustellen, daß der Umstand, daß ein Wirtschaftsteilnehmer zu einem geschlossenen Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehört, zu dem im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung kein Rechtssubjekt hinzukommen konnte, für sich allein nicht ausreicht, um diesen Wirtschaftsteilnehmer als individuell betroffen anzusehen (siehe Urteile des Gerichts vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache T-489/93, Unifruit Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-1201, Randnr. 25, und vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-482/93, Weber/Kommission, Slg. 1996, II-0000, Randnrn. 63 bis 65).
  • EuG, 10.07.1996 - T-482/93

    Anspruch auf Direktzahlungen auf Grund der Stützungsregelung für die Erzeuger von …

    Auszug aus EuG, 07.11.1996 - T-298/94
    41 Was das Vorbringen angeht, die Klägerin sei durch die angefochtene Verordnung deshalb "individuell betroffen", weil die Verordnung für eine beschränkte Zahl von bestimmten Wirtschaftsteilnehmern gelte, deren besondere Lage sich auf den Inhalt der Verordnung ausgewirkt habe, ist festzustellen, daß der Umstand, daß ein Wirtschaftsteilnehmer zu einem geschlossenen Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehört, zu dem im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung kein Rechtssubjekt hinzukommen konnte, für sich allein nicht ausreicht, um diesen Wirtschaftsteilnehmer als individuell betroffen anzusehen (siehe Urteile des Gerichts vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache T-489/93, Unifruit Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-1201, Randnr. 25, und vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-482/93, Weber/Kommission, Slg. 1996, II-0000, Randnrn. 63 bis 65).
  • EuG, 29.06.1995 - T-183/94

    Cantina cooperative fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a. gegen …

    Auszug aus EuG, 07.11.1996 - T-298/94
    42 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts verliert ein Rechtsakt nämlich seine allgemeine Geltung und damit seinen Normcharakter nicht dadurch, daß sich die Rechtssubjekte, auf die er zu einem bestimmten Zeitpunkt Anwendung findet, der Zahl oder sogar der Identität nach mehr oder weniger genau bestimmen lassen, solange feststeht, daß diese Anwendung aufgrund einer objektiven rechtlichen oder tatsächlichen Situation erfolgt, die in dem Rechtsakt im Zusammenhang mit seiner Zielsetzung umschrieben ist (siehe z. B. Urteil Zuckerfabrik Watenstedt/Rat, a. a. O., S. 621, Beschluß des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-183/94, Cantina cooperativa fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1941, Randnr. 48, …und Urteil Weber/Kommission, a. a. O., Randnr. 64).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 07.11.1996 - T-298/94
    Die Klägerin habe daher eine "besondere Eigenschaft", da sie diese nur mit einer sehr beschränkten Zahl von Wirtschaftsteilnehmern teile, und "die sie heraushebenden Umstände" lägen darin, daß sie in den letzten Wirtschaftsjahren die prämienbegünstigte Stärkemenge hergestellt habe (siehe Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, und vom 18. November 1975 in der Rechtssache 100/74, CAM/Kommission, Slg. 1975, 1393, sowie Beschlüsse des Gerichtshofes vom 7. Dezember 1988 in der Rechtssache 138/88, Flourez u. a./Rat, Slg. 1988, 6393, vom 4. Dezember 1991 in der Rechtssache C-225/91 R, Matra/Kommission, Slg. 1991, I-5823, und vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573).
  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuG, 07.11.1996 - T-298/94
    Die angefochtene Verordnung berühre die Klägerin daher nicht wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 20).
  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.11.1996 - T-298/94
    21 Damit ein einzelner als unmittelbar betroffen angesehen werden könne, müssten die Wirkungen einer angefochtenen Verordnung sich notwendigerweise und automatisch aus dem Rechtsakt ergeben, ohne daß es einer weiteren unabhängigen Entscheidung eines Gemeinschaftsorgans oder eines Staates in Ausübung eines Ermessens bedürfe (siehe Urteile des Gerichtshofes vom 16. Juni 1970 in der Rechtssache 69/69, Alcan Aluminium Rären u. a./Kommission, Slg. 1970, 385, und vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777).
  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

    Auszug aus EuG, 07.11.1996 - T-298/94
    36 Das Merkmal für die Unterscheidung zwischen Verordnung und Entscheidung ist darin zu sehen, ob die fragliche Maßnahme allgemeine Geltung hat; dabei sind die Rechtsnatur der angefochtenen Maßnahme und insbesondere die Rechtswirkungen, die sie erzeugen soll oder tatsächlich erzeugt, zu untersuchen (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86, Deutz und Geldermann/Rat, Slg. 1987, 941, Randnr. 7, und Beschlüsse des Gerichtshofes vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 28, und vom 24. April 1996 in der Rechtssache C-87/95 P, CNPAAP/Rat, Slg. 1996, I-2003, Randnr. 33).
  • EuGH, 29.03.1979 - 113/77

    NTN Toyo Bearing / Rat

    Auszug aus EuG, 07.11.1996 - T-298/94
    Da der Beurteilungsspielraum der französischen Regierung somit gegen Null tendiere, sei davon auszugehen, daß der nationale Vollzug rein automatischen Charakter habe (siehe u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 29. März 1979 in der Rechtssache 113/77, NTN Toyo Bearing u. a./Rat, Slg. 1979, 1185).
  • EuGH, 24.02.1987 - 26/86

    Deutz und Geldermann / Rat

    Auszug aus EuG, 07.11.1996 - T-298/94
    36 Das Merkmal für die Unterscheidung zwischen Verordnung und Entscheidung ist darin zu sehen, ob die fragliche Maßnahme allgemeine Geltung hat; dabei sind die Rechtsnatur der angefochtenen Maßnahme und insbesondere die Rechtswirkungen, die sie erzeugen soll oder tatsächlich erzeugt, zu untersuchen (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86, Deutz und Geldermann/Rat, Slg. 1987, 941, Randnr. 7, und Beschlüsse des Gerichtshofes vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 28, und vom 24. April 1996 in der Rechtssache C-87/95 P, CNPAAP/Rat, Slg. 1996, I-2003, Randnr. 33).
  • EuGH, 24.11.1992 - C-15/91

    Buckl u.a. / Kommission

  • EuGH, 24.04.1996 - C-87/95

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e procuratori …

  • EuGH, 11.07.1968 - 6/68

    Zuckerfabrik Watenstedt GmbH / Rat

  • EuGH, 04.12.1991 - C-225/91

    Matra / Kommission

  • EuGH, 21.06.1993 - C-257/93

    Van Parijs u.a. / Rat und Kommission

  • EuGH, 18.11.1975 - 100/74

    CAM SA / Kommission

  • EuGH, 17.06.1980 - 789/79

    Calpak / Kommission

  • EuGH, 24.05.1993 - C-131/92

    Arnaud u.a. / Rat

  • EuGH, 07.12.1988 - 138/88

    Flourez / Rat

  • EuGH, 15.06.1993 - C-264/91

    Abertal / Rat

  • EuG, 28.10.1993 - T-476/93

    Prämienregelung für die Erhaltung eines Mutterkuhbestands ; Anspruch auf …

  • EuGH, 16.06.1970 - 69/69

    Alcan / Kommission

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER …

    Mit dieser Bestimmung soll insbesondere verhindert werden, dass die Gemeinschaftsorgane allein durch die Wahl der Form der Verordnung die Klage eines Einzelnen gegen eine Entscheidung ausschließen können, die ihn unmittelbar und individuell betrifft; auf diese Weise soll klargestellt werden, dass die Wahl der Form die Rechtsnatur einer Handlung nicht ändern kann (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 17. Juni 1980 in den Rechtssachen 789/79 und 790/79, Calpak und Società Emiliana Lavorazione Frutta/Kommission, Slg. 1980, 1949, Randnr. 7, und des Gerichts vom 7. November 1996 in der Rechtssache T-298/94, Roquette Frères/Rat, Slg. 1996, II-1531, Randnr. 35).
  • EuG, 28.11.2008 - T-254/00

    Hotel Cipriani / Kommission - Staatliche Beihilfen - Sozialbeitragsentlastungen …

    19 bis 21, Urteil des Gerichts vom 7. November 1996, Roquette Frères/Rat, T-298/94, Slg. 1996, II-1531, Randnr. 37, und Beschluss des Gerichts vom 11. September 2007, Fels-Werke u. a./Kommission, T-28/07, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 60).

    Sie ist daher nicht Teil der Festlegung einer Gemeinschaftspolitik und hat keinen normativen Charakter, sondern gehört im Gegensatz zu Rechtsakten mit Normcharakter, die auf die betreffenden Wirtschaftsteilnehmer allgemein anwendbar sind, zur Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über - hier - staatliche Beihilfen (vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1989, Lefebvre/Kommission, 206/87, Slg. 1989, 275, Urteil Roquette Frères/Rat, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnr. 42, und Beschluss Fels-Werke u. a./Kommission, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnrn. 61 und 63).

  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Mit dieser Bestimmung soll insbesondere verhindert werden, dass die Gemeinschaftsorgane allein durch die Wahl der Form der Verordnung die Klage eines Einzelnen gegen eine Entscheidung ausschließen können, die ihn unmittelbar und individuell betrifft; auf diese Weise soll klargestellt werden, dass die Wahl der Form die Rechtsnatur einer Handlung nicht ändern kann (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 17. Juni 1980 in den Rechtssachen 789/79 und 790/79, Calpak und Società Emiliana Lavorazione Frutta/Kommission, Slg. 1980, 1949, Randnr. 7, und des Gerichts vom 7. November 1996 in der Rechtssache T-298/94, Roquette Frères/Rat, Slg. 1996, II-1531, Randnr. 35).
  • EuG, 01.12.1999 - T-125/96

    Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH und C.H. Boehringer Sohn gegen Rat der …

    Die Klägerinnen befänden sich somit im Hinblick auf die angefochtene Verordnung nicht in einer Lage, die ihnen im Verhältnis zu jedem anderen Wirtschaftsteilnehmer eine besondere Stellung verleihe (vgl. Urteil des Gerichts vom 7. November 1996 in der Rechtssache T-298/94, Roquette Frères/Rat, Slg. 1996, II-1531, Randnr. 42).
  • EuG, 08.06.2000 - T-79/96

    Camar / Kommission

    Zur Voraussetzung der "individuellen" Betroffenheit sei in der Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte klargestellt worden, daß "ein Rechtsakt ... seinen Normcharakter nicht dadurch [verliert], daß sich die Rechtssubjekte, auf die er zu einem bestimmten Zeitpunkt Anwendung findet, der Zahl oder sogar der Identitätnach mehr oder weniger genau bestimmen lassen, solange feststeht, daß diese Anwendung aufgrund einer objektiven rechtlichen oder tatsächlichen Situation erfolgt, die in dem Rechtsakt im Zusammenhang mit seiner Zielsetzung umschrieben ist" (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 101/76, Koninglijke Scholten Honig/Rat und Kommission, Slg. 1977, 797, und des Gerichts vom 7. November 1996 in der Rechtssache T-298/94, Roquette Frères/Rat, Slg. 1996, II-1531, Randnr. 42).
  • EuG, 23.11.1999 - T-173/98

    UPA / Rat - Offensichtliche Unzulässigkeit

    In zweiter Linie bringt die Klägerin vier Argumente dafür vor, daß die angefochtene Verordnung, selbst wenn ein normativer Charakter zu bejahen wäre, sie individuell im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag und der Rechtsprechung betreffe (Urteil Codorniu/Rat, Randnr. 19; Beschluß des Gerichtshofes vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 43; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-482/93, Weber/Kommission, Slg. 1996, II-609, Randnr. 56, und vom 7. November 1996 in der Rechtssache T-298/94, Roquette Frères/Rat, Slg. 1996, II-1531; Beschluß des Gerichts vom 12. März 1998 in der Rechtssache T-207/97, Berthu/Rat, Slg. 1998, II-509).
  • EuG, 11.02.1999 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd / Kommission

    Da auf nationaler Ebene keine Umsetzungsmaßnahme erforderlich sei, könne sie nicht bei einem deutschen Gericht klagen und so eine Prüfung der Gültigkeit der streitigen Entscheidung über eine dem Gerichtshof gemäß Artikel 177 des Vertrages vorgelegte Vorabentscheidungsfrage erreichen (Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-330/94, Salt Union/Kommission, Slg. 1996, II-1475, Randnr. 39, und vom 7. November 1996 in der Rechtssache T-298/94, Roquette Frères/Rat, II-1531, Randnr. 45).
  • EuG, 06.06.2013 - T-279/11

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Landwirtschaft - Sondermaßnahmen …

    Rn. 84 Da insbesondere der beschränkte Kreis aus der Natur der durch die gerügten Vorschriften geschaffenen Regelung resultiert, kann die Zugehörigkeit zu diesem Kreis die betroffene Person nicht individualisieren (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1996, Weber/Kommission, T-482/93, Slg. 1996, II-609, Randnrn. 65 und 66, und vom 7. November 1996, Roquette Frères/Rat, T-298/94, Slg. 1996, II-1531, Randnrn. 41 und 43).
  • EuG, 13.06.2006 - T-218/03

    Boyle / Kommission - Fischerei - Mehrjährige Ausrichtungsprogramme - Anträge auf …

    Es reiche nicht aus, darzutun, dass die fragliche Maßnahme nur auf einen "geschlossenen Kreis" von Wirtschaftsteilnehmern anwendbar sei (Urteil des Gerichts vom 7. November 1996 in der Rechtssache T-298/94, Roquette Frères/Rat, Slg. 1996, II-1531, Randnrn. 41 und 42).
  • EuG, 08.07.1999 - T-12/96

    Areacova u.a. / Rat und Kommission - "Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - …

    Mit dieser Bestimmung soll insbesondere verhindert werden, daß die Gemeinschaftsorgane allein durch die Wahl der Form einer Verordnung die Klage eines einzelnen gegen die Entscheidung ausschließen können, die ihn unmittelbar und individuell betrifft; auf diese Weise soll klargestellt werden, daß die Wahl der Form die Rechtsnatur einer Maßnahme nicht ändern kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juni 1980 in den Rechtssachen 789/79 und 790/79, Calpak/Kommission, Slg. 1980, 1949, Randnr. 7, und Urteil des Gerichts vom 7. November 1996 in der Rechtssache T-298/94, Roquette Frères/Rat, Slg. 1996, II-1531, Randnr. 35).
  • EuG, 11.04.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

  • EuG, 02.07.2004 - T-78/04

    Sumitomo Chemical / Kommission

  • EuG, 02.07.2004 - T-76/04

    Bactria / Kommission

  • EuG, 09.04.1997 - T-47/95

    Terres Rouges Consultant SA, Cobana Import SARL und SIPEF NV gegen Kommission der …

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