Rechtsprechung
| EuG, 24.03.2011 - T-375/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Begründungspflicht - Geldbußen - Maßgeblicher Umsatz - Mildernde ...
- Europäischer Gerichtshof
Viega / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Begründungspflicht - Geldbußen - Maßgeblicher Umsatz - Mildernde ...
- EU-Kommission
Viega GmbH & Co. KG gegen Europäische Kommission.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 81 Abs. 1; EWR-Abkommen Art. 53
Wettbewerb - Kartelle; Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen [Kupferrohre und -fittings]; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Beteiligung an der Zuwiderhandlung; Teilnahme an Treffen mit anderen Unternehmen ohne Distanzierung, ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Das Gericht erklärt die Geldbußen einiger Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell im Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer für nichtig
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Viega / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Viega / Kommission
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erklärungen von Kronzeugen haben in Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen Art. 81 EG eine besondere Bedeutung; Wettbewerb; Kartelle; Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen [Kupferrohre und -fittings]; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 14. Dezember 2006 - Viega/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilnichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F 1/38.121 - Rohrverbindungen) über ein Kartell in Form von Preisfestsetzung, Verabredung von ...
Verfahrensgang
- EuG, 24.03.2011 - T-375/06
- EuGH, 14.03.2013 - C-276/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- RFH, 04.04.1939 - V 1/38
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 - Rohrverbindungen) sowie hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit der Entscheidung verhängten Geldbuße.vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 - Rohrverbindungen) (…Zusammenfassung im ABl. 2007, L 283, S. 63, im Folgenden: angefochtene Entscheidung) stellte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften fest, dass mehrere Unternehmen gegen Art. 81 Abs. 1 EG und Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verstoßen hätten, indem sie sich während unterschiedlicher Zeiträume zwischen dem 31. Dezember 1988 und dem 1. April 2004 an einer einheitlichen, komplexen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft in Form eines Bündels wettbewerbswidriger Vereinbarungen und abgestimmter Verhaltensweisen auf dem Markt für Rohrverbindungen (Fittings) aus Kupfer und Kupferlegierungen, die das gesamte EWR-Gebiet abdeckten, beteiligt hätten.
Rn. 5 Im Anschluss an diese ersten Nachprüfungen teilte die Kommission im April 2001 ihre Ermittlungen zu Kupferrohre in drei verschiedene Verfahren auf, nämlich das Verfahren in der Sache COMP/E-1/38.069 (Kupfer-Installationsrohre), das Verfahren in der Sache COMP/F-1/38.121 (Rohrverbindungen) und das Verfahren in der Sache COMP/E-1/38.240 (Industrierohre) (120. Erwägungsgrund der angefochtenen Entscheidung).
Rn. 9 Am 22. September 2005 leitete die Kommission in der Sache COMP/F-1/38.121 (Rohrverbindungen) ein Verfahren wegen einer Zuwiderhandlung ein und nahm eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an, die sie u. a. der Klägerin zusandte (Erwägungsgründe 123 und 124 der angefochtenen Entscheidung).
- EuG, 08.07.2004 - T-67/00
Nippon Steel / Kommission
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).Diese im Namen von Unternehmen abgegebenen Erklärungen haben einen nicht unwesentlichen Beweiswert, da sie mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnrn. 205 und 211, und Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 103).
Allerdings kann eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnr. 219 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Rn. 70 Zur Teilnahme der Klägerin am Kartell auf gesamteuropäischer Ebene ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission für den Nachweis, dass ein Unternehmen an einer einheitlichen, komplexen und fortgesetzten Zuwiderhandlung beteiligt war, dartun muss, dass es durch sein Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten Verhalten wusste oder dieses vernünftigerweise vorhersehen konnte und dass es bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 87).
- EuG, 06.04.1995 - T-141/89
Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Rn. 52 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn ein Unternehmen an Treffen zwischen Unternehmen, mit denen ein wettbewerbswidriges Ziel verfolgt wird, teilnimmt - auch ohne sich aktiv daran zu beteiligen - und sich nicht offen von deren Inhalt distanziert, womit es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, dass das Unternehmen an dem aus diesen Treffen resultierenden Kartell beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, und vom 6. April 1995, Tréfileurope/Kommission, T-141/89, Slg. 1995, II-791, Randnrn. - EuG, 17.12.1991 - T-7/89
SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Rn. 52 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn ein Unternehmen an Treffen zwischen Unternehmen, mit denen ein wettbewerbswidriges Ziel verfolgt wird, teilnimmt - auch ohne sich aktiv daran zu beteiligen - und sich nicht offen von deren Inhalt distanziert, womit es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, dass das Unternehmen an dem aus diesen Treffen resultierenden Kartell beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, und vom 6. April 1995, Tréfileurope/Kommission, T-141/89, Slg. 1995, II-791, Randnrn. - EuG, 15.06.2005 - T-71/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Rn. 81 Zunächst ist zu bemerken, dass nach der Rechtsprechung der Markt, auf den sich eine Entscheidung der Kommission bezieht, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird, durch die Kartellvereinbarungen und -aktivitäten bestimmt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 90). - EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
SCA Holding / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss die Kommission den Sachverhalt, wenn ihn das beschuldigte Unternehmen nicht ausdrücklich einräumt, noch nachweisen, wobei es dem Unternehmen freisteht, zu gegebener Zeit und insbesondere im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens alle ihm zweckdienlich erscheinenden Verteidigungsmittel vorzubringen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, SCA Holding/Kommission, C-297/98 P, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 37). - EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass damit nicht die Möglichkeit für ein von der Kommission mit einer Sanktion belegtes Unternehmen, Klage zu erheben, beschränkt werden soll, sondern klargestellt werden soll, in welchem Umfang eine gerichtliche Anfechtung möglich ist, um eine Verlagerung der Feststellung des Sachverhalts der fraglichen Zuwiderhandlung von der Kommission auf das Gericht zu verhindern, das im Rahmen einer Klage nach Art. 230 EG ja dafür zuständig ist, die Entscheidung, mit der die Sanktion verhängt wird, auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls aufgrund seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung abzuändern (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, Slg. 2008, II-2567, Randnrn. - EuG, 09.07.2003 - T-220/00
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Nach der Rechtsprechung kann dem betroffenen Unternehmen nur dann ein mildernder Umstand aufgrund einer "ausschließlich passiven Mitwirkung oder reinem Mitläufertum" zuerkannt werden, wenn es sich nicht hervorgetan hat, d. h. nicht aktiv an der Ausarbeitung der wettbewerbswidrigen Absprache oder Absprachen teilgenommen hat (Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Cheil Jedang/Kommission, T-220/00, Slg. 2003, II-2473, Randnrn. 166 und 167). - EuG, 10.03.1992 - T-12/89
Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Rn. 52 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn ein Unternehmen an Treffen zwischen Unternehmen, mit denen ein wettbewerbswidriges Ziel verfolgt wird, teilnimmt - auch ohne sich aktiv daran zu beteiligen - und sich nicht offen von deren Inhalt distanziert, womit es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, dass das Unternehmen an dem aus diesen Treffen resultierenden Kartell beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, und vom 6. April 1995, Tréfileurope/Kommission, T-141/89, Slg. 1995, II-791, Randnrn. - EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
- EuGH, 28.03.1984 - 29/83
CRAM / Kommission
- EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON …
- EuG, 25.10.2005 - T-38/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …
- EuGH, 28.03.1984 - 30/83
Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Abstimmung von Verhaltensweisen auf dem …
- EuG, 28.03.2019 - T-433/16
Pometon/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
Rn. 294 Zunächst ist zu prüfen, ob die Kommission die Dauer der Beteiligung der Klägerin an dem fraglichen Kartell rechtlich hinreichend nachgewiesen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2011, Viega/Kommission, T-375/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:106, Rn. 36). - EuGH, 14.03.2013 - C-276/11
Viega / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Sektor der …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Viega GmbH & Co. KG (im Folgenden: Viega), das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. März 2011, Viega/Kommission (T-375/06, im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben, mit dem ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. - EuG, 03.11.2014 - T-381/06
FRA.BO / Kommission
Rn. 4 Cette requête s'inscrit dans une série de 10 recours en annulation de la décision Raccords (affaires Viega/Commission, T-375/06 ; Legris Industries/Commission, T-376/06 ; Comap/Commission, T-377/06 ; IMI e.a./Commission, T-378/06 ; Kaimer e.a./Commission, T-379/06 ; FRA.BO/Commission, T-381/06 ; Tomkins/Commission, T-382/06 ; IBP et International Building Products France/Commission, T-384/06 ; Aalberts Industries e.a./Commission, T-385/06, et Pegler/Commission, T-386/06).Par ailleurs, une demande en référé a été introduite dans l'affaire IBP et International Building Products France/Commission (T-384/06 R) qui concernait également ladite décision Raccords.
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Rechtsprechung
| EuG, 24.03.2011 - T-377/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Festsetzung des Ausgangsbetrags der Geldbuße - ...
- Europäischer Gerichtshof
Comap / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Festsetzung des Ausgangsbetrags der Geldbuße - ...
- EU-Kommission
Comap / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Festsetzung des Ausgangsbetrags der Geldbuße - ...
- EU-Kommission
Comap / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Festsetzung des Ausgangsbetrags der Geldbuße - ...
- rechtsportal.de
EG Art. 81 Abs. 1; EWR-Abkommen Art. 53
Wettbewerb - Kartelle; Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen [Kupferrohre und -fittings]; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Beteiligung an der Zuwiderhandlung; Teilnahme an Treffen mit anderen Unternehmen ohne Distanzierung, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Comap / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Festsetzung des Ausgangsbetrags der Geldbuße - ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wettbewerb; Kartelle; Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen [Kupferrohre und Kupferfittings]; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Beteiligung an der Zuwiderhandlung; Teilnahme an Treffen mit anderen Unternehmen ohne Distanzierung ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Comap / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 14. Dezember 2006 - Comap / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K (2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 über ein Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 - Rohrverbindungen) über ein Kartell in Form der Festsetzung von Preisen, ...
Verfahrensgang
- EuG, 24.03.2011 - T-377/06
- EuGH, 03.05.2012 - C-290/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- EuG, 08.07.2004 - T-67/00
Nippon Steel / Kommission
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-377/06
Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei einer Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).Diese Erklärungen im Namen der Unternehmen haben eine nicht unerhebliche Beweiskraft, da sie mit beträchtlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnrn. 205 und 211, und Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnr. 103).
Jedoch kann eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einer Absprache beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweismittel untermauert wird (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 219 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.03.2009 - C-510/06
Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-377/06
Rn. 76 Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass die Mitteilung, deren Zweck die offene Distanzierung von einer wettbewerbswidrigen Praktik ist, entschieden und klar bekundet werden muss, so dass die übrigen Kartellteilnehmer die Absicht des fraglichen Unternehmens genau verstehen (Urteil des Gerichtshofs vom 19. März 2009, Archer Daniels Midland/Kommission, C-510/06 P, Slg. 2009, I-1843, Randnr. 120).Nach ständiger Rechtsprechung kann die Kommission mangels einer ausdrücklichen Distanzierung nämlich nicht davon ausgehen, dass die Zuwiderhandlung nicht beendet worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Archer Daniels Midland/Kommission, oben in Randnr. 76 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-377/06
Dagegen ist es nicht untersagt, dass der Zwischenbetrag bei Bemessung der Geldbuße die genannte Grenze übersteigt (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.
- EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
ASNEF-EQUIFAX - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-377/06
Der Rechtsprechung zufolge beseitigt vielmehr die Offenlegung sensibler Informationen die Ungewissheit hinsichtlich des künftigen Verhaltens eines Wettbewerbers und beeinflusst damit unmittelbar oder mittelbar die Strategie des Adressaten der Informationen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 15.06.2005 - T-71/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-377/06
Dass die Klägerin die vereinbarten Preise nicht vollständig angewandt hat, bedeutet jedenfalls nicht, dass sie damit die Preise angewandt hätte, die sie ohne das Kartell hätte praktizieren können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. - EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
SCA Holding / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-377/06
Aus der Rechtsprechung geht nämlich hervor, dass eine Herabsetzung der Geldbuße aufgrund einer Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens nur dann gerechtfertigt ist, wenn das Verhalten des betreffenden Unternehmens der Kommission ermöglicht hat, das Vorliegen einer Zuwiderhandlung leichter festzustellen und sie gegebenenfalls zu beenden (Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, SCA Holding/Kommission, C-297/98 P, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 36). - EuG, 16.11.2006 - T-120/04
Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-377/06
Soweit es an Beweismaterial fehlt, mit dem die Dauer der Zuwiderhandlung direkt belegt werden kann, muss die Kommission nach der Rechtsprechung im Übrigen zumindest Beweismaterial beibringen, das sich auf Fakten bezieht, die zeitlich so nahe beieinanderliegen, dass sie vernünftigerweise den Schluss zulassen, dass die Zuwiderhandlung zwischen zwei konkreten Zeitpunkten ohne Unterbrechung begangen worden ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 16. November 2006, Peróxidos Orgánicos/Kommission, T-120/04, Slg. 2006, II-4441, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 05.12.2006 - T-303/02
Westfalen Gassen Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-377/06
Rn. 75 Zu dem Schreiben des Vorstandsvorsitzenden der Klägerin vom 16. März 2004 an den Präsidenten der FNAS, das die Klägerin als eine offene Distanzierung von den Zuwiderhandlungen im Rahmen des Treffens des FNAS-Logistikausschusses vom 20. Januar 2004 und der anschließenden Telefonkonferenz vom 16. Februar 2004, an denen u. a. Herr La. teilgenommen hat, versteht, ist festzustellen, dass der Begriff der offenen Distanzierung als Verantwortlichkeitsentlastungselement restriktiv auszulegen ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2006, Westfalen Gassen Nederland/Kommission, T-303/02, Slg. 2006, II-4567, Randnr. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-377/06
In den meisten Fällen muss daher das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnrn. - EuGH, 28.03.1984 - 29/83
CRAM / Kommission
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-377/06
Rn. 56 Einleitend ist in Bezug auf die Beweisführung für eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG darauf hinzuweisen, dass es der Kommission obliegt, genaue und übereinstimmende Beweise beizubringen, die die feste Überzeugung begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung begangen worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 28. März 1984, CRAM und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Randnr. 20). - EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON …
- EuG, 25.10.2005 - T-38/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …
- EuG, 07.07.1994 - T-43/92
Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen …
- EuG, 14.10.2004 - T-56/02
Bayerische Hypo- und Vereinsbank / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung
- EuG, 16.09.2013 - T-380/10
Wabco Europe u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher, …
Nach dem Urteil des Gerichts vom 24. März 2011, Comap/Kommission (T-377/06, Slg. 2011, II-1115, Randnr. 70), müsse ein Austausch sensibler Geschäftsinformationen nicht gegenseitig sein, um gegen den Grundsatz des autonomen Marktverhaltens zu verstoßen. - EuG, 30.03.2022 - T-324/17
Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Offenlegung sensibler Informationen wie derjenigen, um die es in den Erwägungsgründen 144 und 584 des angefochtenen Beschlusses geht, die Ungewissheit hinsichtlich des künftigen Verhaltens eines Wettbewerbers beseitigt und damit unmittelbar oder mittelbar die Strategie des Adressaten der Informationen beeinflusst (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2011, Comap/Kommission, T-377/06, EU:T:2011:108, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.07.2013 - C-287/11
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des …
4 Im März 2006 wurde Comap, Adressatin der [streitigen] Entscheidung wegen Teilnahme an der Zuwiderhandlung unter der Kontrolle von Legris Industries SA und Klägerin in der Rechtssache T-377/06, an die Aalberts-Gruppe veräußert. - EuG, 24.03.2011 - T-385/06
Aalberts Industries u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der …
Rn. 4 Im März 2006 wurde Comap, Adressatin der angefochtenen Entscheidung wegen Teilnahme an der Zuwiderhandlung unter der Kontrolle von Legris Industries SA und Klägerin in der Rechtssache T-377/06, an die Aalberts-Gruppe veräußert.
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