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Rechtsprechung
   EuG, 12.05.2016 - T-384/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9876
EuG, 12.05.2016 - T-384/14 (https://dejure.org/2016,9876)
EuG, Entscheidung vom 12.05.2016 - T-384/14 (https://dejure.org/2016,9876)
EuG, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - T-384/14 (https://dejure.org/2016,9876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

    EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Sektoren der Rinder- und Schafzucht - Pauschale finanzielle Berichtigung - Punktuelle Berichtigung - Art. 48 und 69 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Besondere ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

    EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Sektoren der Rinder- und Schafzucht - Pauschale finanzielle Berichtigung - Punktuelle Berichtigung - Art. 48 und 69 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Besondere ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Italien / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C (2014) 2008 endg. der Europäischen Kommission vom 4. April 2014 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 08.05.2003 - C-349/97

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.05.2016 - T-384/14
    Rn. 28 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der EAGFL, der EGFL und der ELER (EGFL und ELER im Folgenden zusammen: der Fonds) nur Ausgaben finanzieren, die im Einklang mit dem Unionsrecht im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte getätigt wurden (Urteile vom 8. Mai 2003, Spanien/Kommission, C-349/97, Slg, EU:C:2003:251, Rn. 45…, vom 24. Februar 2005, Griechenland/Kommission, C-300/02, Slg, EU:C:2005:103, Rn. 32, …und vom 12. September 2012, Griechenland/Kommission, T-356/08, EU:T:2012:418, Rn. 12).

    Rn. 30 Nach der Rechtsprechung kann sich außerdem selbst dann, wenn die einschlägige Regelung über die Gewährung von Prämien den Mitgliedstaaten nicht ausdrücklich vorschreibt, Überwachungsmaßnahmen und Kontrollmodalitäten wie die von der Kommission im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss des EAGFL und des Fonds genannten einzuführen, eine derartige Verpflichtung trotzdem - gegebenenfalls implizit - daraus ergeben, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Vorschriften über den EAGFL und den Fonds verpflichtet sind, ein wirksames Kontroll- und Überwachungssystem einzurichten (Urteile Spanien/Kommission, oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2005:221, Rn. 35…, vom 24. April 2008, Belgien/Kommission, C-418/06 P, Slg, EU:C:2008:247, Rn. 70, …und vom 4. September 2009, Österreich/Kommission, T-368/05, EU:T:2009:305, Rn. 76).

    Gelingt dem Mitgliedstaat nicht der Nachweis, dass die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, so können diese Feststellungen ernsthafte Zweifel begründen, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (Urteile vom 28. Oktober 1999, 1talien/Kommission, C-253/97, Slg, EU:C:1999:527, Rn. 7, Spanien/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2003:251, Rn. 48…, vom 12. Juli 2011, Slowenien/Kommission, T-197/09, EU:T:2011:348, Rn. 40, und Griechenland/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2005:103, Rn. 35).

    Folglich kann sich die Italienische Republik nicht darauf berufen, dass ihre alternative Methode ebenso wirksam sei, Betrug verhindern könne oder für den Betriebsinhaber vorteilhafter sei (vgl. in diesem Sinne Urteile Spanien/Kommission, oben in Rn. 44 angeführt, EU:C:2002:192, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 28. März 2007, Spanien/Kommission, T-220/04, EU:T:2007:97, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.02.2005 - C-300/02

    Griechenland / Kommission - EAGFL - Ackerkulturen - Verordnung (EWG) Nr. 729/70 - …

    Auszug aus EuG, 12.05.2016 - T-384/14
    Rn. 28 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der EAGFL, der EGFL und der ELER (EGFL und ELER im Folgenden zusammen: der Fonds) nur Ausgaben finanzieren, die im Einklang mit dem Unionsrecht im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte getätigt wurden (…Urteile vom 8. Mai 2003, Spanien/Kommission, C-349/97, Slg, EU:C:2003:251, Rn. 45, vom 24. Februar 2005, Griechenland/Kommission, C-300/02, Slg, EU:C:2005:103, Rn. 32, …und vom 12. September 2012, Griechenland/Kommission, T-356/08, EU:T:2012:418, Rn. 12).

    Diese Erleichterung der Beweislast für die Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des Fonds erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen (…Urteile vom 11. Januar 2001, Griechenland/Kommission, C-247/98, Slg, EU:C:2001:4, Rn. 7 bis 9, vom 1. Juli 2009, Spanien/Kommission, T-259/05, EU:T:2009:232, Rn. 112, und Griechenland/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:T:2012:418, Rn. 13).

    Rn. 33 Folglich obliegt es dem Mitgliedstaat, die Richtigkeit seiner Kontrollen oder seiner Zahlen möglichst eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Feststellungen der Kommission darzutun (Urteil Griechenland/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:T:2012:418, Rn. 13).

    Gelingt dem Mitgliedstaat nicht der Nachweis, dass die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, so können diese Feststellungen ernsthafte Zweifel begründen, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (…Urteile vom 28. Oktober 1999, 1talien/Kommission, C-253/97, Slg, EU:C:1999:527, Rn. 7, Spanien/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2003:251, Rn. 48, vom 12. Juli 2011, Slowenien/Kommission, T-197/09, EU:T:2011:348, Rn. 40, und Griechenland/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2005:103, Rn. 35).

  • EuG, 12.09.2012 - T-356/08

    Hellenische Republik gegen Europäische Kommission. - EAGFL - Abteilung Garantie - …

    Auszug aus EuG, 12.05.2016 - T-384/14
    Rn. 28 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der EAGFL, der EGFL und der ELER (EGFL und ELER im Folgenden zusammen: der Fonds) nur Ausgaben finanzieren, die im Einklang mit dem Unionsrecht im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte getätigt wurden (…Urteile vom 8. Mai 2003, Spanien/Kommission, C-349/97, Slg, EU:C:2003:251, Rn. 45…, vom 24. Februar 2005, Griechenland/Kommission, C-300/02, Slg, EU:C:2005:103, Rn. 32, und vom 12. September 2012, Griechenland/Kommission, T-356/08, EU:T:2012:418, Rn. 12).

    Diese Erleichterung der Beweislast für die Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des Fonds erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen (…Urteile vom 11. Januar 2001, Griechenland/Kommission, C-247/98, Slg, EU:C:2001:4, Rn. 7 bis 9, vom 1. Juli 2009, Spanien/Kommission, T-259/05, EU:T:2009:232, Rn. 112, und Griechenland/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:T:2012:418, Rn. 13).

    Rn. 33 Folglich obliegt es dem Mitgliedstaat, die Richtigkeit seiner Kontrollen oder seiner Zahlen möglichst eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Feststellungen der Kommission darzutun (Urteil Griechenland/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:T:2012:418, Rn. 13).

  • EuGH, 14.04.2005 - C-468/02

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.05.2016 - T-384/14
    Fehlt es an einem solchen System von Kontrollen oder ist das von einem Mitgliedstaat eingerichtete System so mangelhaft, dass es Zweifel an der Beachtung dieser Voraussetzungen fortbestehen lässt, ist die Kommission berechtigt, bestimmte von dem betreffenden Mitgliedstaat getätigte Ausgaben nicht anzuerkennen (…Urteile vom 12. Juni 1990, Deutschland/Kommission, C-8/88, Slg, EU:C:1990:241, Rn. 20 und 21, vom 14. April 2005, Spanien/Kommission, C-468/02, EU:C:2005:221, Rn. 36, …und vom 30. September 2009, Portugal/Kommission, T-183/06, EU:T:2009:370, Rn. 31).

    Rn. 30 Nach der Rechtsprechung kann sich außerdem selbst dann, wenn die einschlägige Regelung über die Gewährung von Prämien den Mitgliedstaaten nicht ausdrücklich vorschreibt, Überwachungsmaßnahmen und Kontrollmodalitäten wie die von der Kommission im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss des EAGFL und des Fonds genannten einzuführen, eine derartige Verpflichtung trotzdem - gegebenenfalls implizit - daraus ergeben, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Vorschriften über den EAGFL und den Fonds verpflichtet sind, ein wirksames Kontroll- und Überwachungssystem einzurichten (Urteile Spanien/Kommission, oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2005:221, Rn. 35…, vom 24. April 2008, Belgien/Kommission, C-418/06 P, Slg, EU:C:2008:247, Rn. 70, …und vom 4. September 2009, Österreich/Kommission, T-368/05, EU:T:2009:305, Rn. 76).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …

    Auszug aus EuG, 12.05.2016 - T-384/14
    Rn. 88 Es ist festzuhalten, dass Art. 48 der Verordnung Nr. 1782/2003, der regelt, nach welchen Modalitäten die in Art. 47 vorgesehene Ausnahme von der in Art. 43 dieser Verordnung genannten Regel umzusetzen ist, notwendigerweise eng ausgelegt werden muss (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Dezember 2001, Heininger, C-481/99, Slg, EU:C:2001:684, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-130/99

    Spanien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahre 1995 und …

    Auszug aus EuG, 12.05.2016 - T-384/14
    Folglich kann sich die Italienische Republik nicht darauf berufen, dass ihre alternative Methode ebenso wirksam sei, Betrug verhindern könne oder für den Betriebsinhaber vorteilhafter sei (vgl. in diesem Sinne Urteile Spanien/Kommission, oben in Rn. 44 angeführt, EU:C:2002:192, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 28. März 2007, Spanien/Kommission, T-220/04, EU:T:2007:97, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.03.2007 - T-220/04

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.05.2016 - T-384/14
    Folglich kann sich die Italienische Republik nicht darauf berufen, dass ihre alternative Methode ebenso wirksam sei, Betrug verhindern könne oder für den Betriebsinhaber vorteilhafter sei (…vgl. in diesem Sinne Urteile Spanien/Kommission, oben in Rn. 44 angeführt, EU:C:2002:192, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 28. März 2007, Spanien/Kommission, T-220/04, EU:T:2007:97, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.05.2016 - T-384/14
    Fehlt es an einem solchen System von Kontrollen oder ist das von einem Mitgliedstaat eingerichtete System so mangelhaft, dass es Zweifel an der Beachtung dieser Voraussetzungen fortbestehen lässt, ist die Kommission berechtigt, bestimmte von dem betreffenden Mitgliedstaat getätigte Ausgaben nicht anzuerkennen (Urteile vom 12. Juni 1990, Deutschland/Kommission, C-8/88, Slg, EU:C:1990:241, Rn. 20 und 21…, vom 14. April 2005, Spanien/Kommission, C-468/02, EU:C:2005:221, Rn. 36, …und vom 30. September 2009, Portugal/Kommission, T-183/06, EU:T:2009:370, Rn. 31).
  • EuGH, 24.04.2008 - C-418/06

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Sektor Kulturpflanzen - …

    Auszug aus EuG, 12.05.2016 - T-384/14
    Rn. 30 Nach der Rechtsprechung kann sich außerdem selbst dann, wenn die einschlägige Regelung über die Gewährung von Prämien den Mitgliedstaaten nicht ausdrücklich vorschreibt, Überwachungsmaßnahmen und Kontrollmodalitäten wie die von der Kommission im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss des EAGFL und des Fonds genannten einzuführen, eine derartige Verpflichtung trotzdem - gegebenenfalls implizit - daraus ergeben, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Vorschriften über den EAGFL und den Fonds verpflichtet sind, ein wirksames Kontroll- und Überwachungssystem einzurichten (…Urteile Spanien/Kommission, oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2005:221, Rn. 35, vom 24. April 2008, Belgien/Kommission, C-418/06 P, Slg, EU:C:2008:247, Rn. 70, …und vom 4. September 2009, Österreich/Kommission, T-368/05, EU:T:2009:305, Rn. 76).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-247/98

    Griechenland / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994"

    Auszug aus EuG, 12.05.2016 - T-384/14
    Diese Erleichterung der Beweislast für die Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des Fonds erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen (Urteile vom 11. Januar 2001, Griechenland/Kommission, C-247/98, Slg, EU:C:2001:4, Rn. 7 bis 9…, vom 1. Juli 2009, Spanien/Kommission, T-259/05, EU:T:2009:232, Rn. 112, und Griechenland/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:T:2012:418, Rn. 13).
  • EuG, 15.10.2008 - T-345/05

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHLIESSUNG DES …

  • EuGH, 28.10.1999 - C-253/97

    Italien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993"

  • EuGH, 01.10.1998 - C-238/96

    Irland / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und 1993 - …

  • EuG, 04.09.2009 - T-368/05

    Österreich / Kommission - EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der …

  • EuG, 12.07.2011 - T-197/09

    Slowenien / Kommission

  • EuG, 30.09.2009 - T-183/06

    Portugal / Kommission

  • EuG, 17.10.2012 - T-491/09

    Königreich Spanien gegen Europäische Kommission. - EAGFL - Abteilung Garantie - …

  • EuG, 01.07.2009 - T-259/05

    Spanien / Kommission

  • EuG, 28.09.2011 - T-352/05

    Griechenland / Kommission

  • EuG, 19.05.2021 - T-218/18

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehrssektor - Dem …

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage nach Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. Urteile vom 12. Mai 2016, 1talien/Kommission, T-384/14, EU:T:2016:298, Rn. 38 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 27. April 2017, Germanwings/Kommission, T-375/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:289, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.04.2019 - T-492/15

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage nach Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung erforderlich, dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich, unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. Urteile vom 12. Mai 2016, 1talien/Kommission, T-384/14, EU:T:2016:298, Rn. 38 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 27. April 2017, Germanwings/Kommission, T-375/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:289, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.06.2017 - T-262/15

    Kiselev/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Diese unverzichtbare Prozessvoraussetzung hat der Unionsrichter von Amts wegen zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2016, nicht veröffentlicht, Italien/Kommission, T-384/14, EU:T:2016:298, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.03.2017 - T-112/15

    Griechenland/ Kommission - EAGFL - Abteilung ,Garantie' - EGFL und ELER - Von der …

    Rn. 165 Nach ständiger Rechtsprechung muss die nach Art. 296 AEUV vorgeschriebene Begründung die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. Urteil vom 12. Mai 2016, 1talien/Kommission, T-384/14, EU:T:2016:298, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.07.2021 - T-455/17

    Bateni/ Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und …

    Diese unverzichtbare Prozessvoraussetzung hat der Unionsrichter von Amts wegen zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Mai 2016, 1talien/Kommission, T-384/14, EU:T:2016:298, Rn. 38 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 12. Februar 2020, Kampete/Rat, T-164/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:54, Rn. 112).
  • EuG, 09.03.2018 - T-462/16

    Portugal/ Kommission - EGFL - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - …

    Il faut, en effet, pour qu'un recours soit recevable, que les éléments essentiels de fait et de droit sur lesquels celui-ci se fonde ressortent, à tout le moins sommairement, mais d'une façon cohérente et compréhensible, du texte de la requête elle-même, et ce afin de garantir la sécurité juridique et une bonne administration de la justice (voir arrêt du 12 mai 2016, 1talie/Commission, T-384/14, EU:T:2016:298, point 38 et jurisprudence citée).
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