Rechtsprechung
| EuG, 16.09.2013 - T-402/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Kohäsionsfonds - Verordnung (EG) Nr. 1164/94 - Im Gebiet von Katalonien (Spanien) durchgeführte Umweltinfrastrukturprojekte - Teilweise Streichung der finanziellen Beteiligung - Öffentliche Dienstleistungs- und Bauaufträge - Zuschlagskriterien - Wirtschaftlich ...
- Europäischer Gerichtshof
Spanien / Kommission
Kohäsionsfonds - Verordnung (EG) Nr. 1164/94 - Im Gebiet von Katalonien (Spanien) durchgeführte Umweltinfrastrukturprojekte - Teilweise Streichung der finanziellen Beteiligung - Öffentliche Dienstleistungs- und Bauaufträge - Zuschlagskriterien - Wirtschaftlich ...
- EU-Kommission
Spanien / Kommission
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 27. Dezember 2006 - Spanien / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 5105 der Kommission vom 20. Oktober 2006, mit der der ursprünglich vom Kohäsionsfonds bewilligte finanzielle Zuschuss für acht Projekte in der Phase der Ausführung im Gebiet der autonomen Gemeinschaft Katalonien gekürzt wird
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (29)
- EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus EuG, 16.09.2013 - T-402/06
Rn. 65 Darüber hinaus ist der öffentliche Auftraggeber in den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge über Bauarbeiten und Dienstleistungen verpflichtet, den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter zu beachten; dies ergibt sich im Übrigen ausdrücklich aus Art. 3 Abs. 2, Art. 27 Abs. 4 und Art. 37 der Richtlinie über öffentliche Dienstleistungsaufträge 92/50 (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, Slg. 2008, I-251, Randnr. 33) und aus Art. 22 Abs. 4, Art. 30 Abs. 4 Unterabs. 4 und Art. 31 Abs. 1 der Richtlinie über öffentliche Bauaufträge 93/37 (Urteil Lombardini und Mantovani, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 37).Erstens darf diese nachträgliche Festlegung die in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung bestimmten Zuschlagskriterien für den Auftrag nicht ändern; zweitens darf sie nichts enthalten, was, wenn es bei der Vorbereitung der Angebote bekannt gewesen wäre, diese Vorbereitung hätte beeinflussen können; und drittens darf sie nicht unter Berücksichtigung von Umständen gewählt worden sein, die einen der Bieter diskriminieren konnten (vgl. in diesem Sinne Urteile Lianakis u. a., oben in Randnr. 65 angeführt, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Evropaïki Dynamiki/EMSA, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnrn.
Rn. 100 Sodann schließen diese Richtlinien nach ständiger Rechtsprechung zwar grundsätzlich nicht aus, dass die Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter und der Zuschlag für den Auftrag gleichzeitig erfolgen können, doch handelt es sich bei diesen beiden Vorgängen um zwei verschiedene Vorgänge, für die unterschiedliche Regeln gelten (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Bauaufträge Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 1988, Beentjes, 31/87, Slg. 1988, 4635, Randnrn. 15 f., und in Bezug auf Dienstleistungsaufträge Urteil Lianakis u. a., oben in Randnr. 65 angeführt, Randnr. 26).
Dagegen stützt sich die Erteilung des Zuschlags auf die in Art. 36 Abs. 1 der Richtlinie über öffentliche Dienstleistungsaufträge 92/50 bzw. in Art. 30 der Richtlinie über öffentliche Bauaufträge 93/37 aufgezählten Kriterien, d. h. entweder den niedrigsten Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot (vgl. in Bezug auf Bauaufträge Urteil Beentjes, oben in Randnr. 100 angeführt, Randnrn. 17 f., und in Bezug auf Dienstleistungsaufträge Urteil Lianakis u. a., oben in Randnr. 65 angeführt, Randnrn. 27 f.).
Daher sind als Zuschlagskriterien Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen (vgl. Urteil Lianakis u. a., oben in Randnr. 65 angeführt, Randnrn. 29 f. und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 103 Festzustellen ist, dass das Kriterium der Erfahrung bei früheren Arbeiten, das ACA als Zuschlagskriterium gewählt hat, die fachliche Eignung der Bieter für die Ausführung des Auftrags betrifft und daher nicht die Eigenschaft eines Zuschlagskriteriums im Sinne von Art. 36 Abs. 1 der Richtlinie über öffentliche Dienstleistungsaufträge 92/50 und von Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie über öffentliche Bauaufträge 93/37 hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Lianakis u. a., oben in Randnr. 65 angeführt, Randnr. 31).
- EuGH, 17.09.2002 - C-513/99
EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN …
Auszug aus EuG, 16.09.2013 - T-402/06
Rn. 76 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 36 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie über öffentliche Dienstleistungsaufträge 92/50 - und entsprechend Art. 30 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie über öffentliche Bauaufträge 93/37 - dem öffentlichen Auftraggeber zwar die Wahl der Kriterien für die Zuschlagserteilung überlässt, doch kommen nur Kriterien in Betracht, die der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland, C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Ohne Präzisierung der Beurteilungskriterien, die eine solche Berichtigung ermöglichen, was als solches gegen den Grundsatz der Transparenz und gegen das Verbot verstößt, einem öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe des Auftrags an einen Bieter eine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit einzuräumen (vgl. Urteil Concordia Bus Finland, oben in Randnr. 76 angeführt, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung), kann einer solchen Begründung jedoch nicht gefolgt werden.
Rn. 107 Im Übrigen hat der Gerichtshof in seinem Urteil Concordia Bus Finland (oben in Randnr. 76 angeführt, Randnr. 59) klargestellt, dass, da sich ein Angebot notwendigerweise auf den Auftragsgegenstand beziehe, auch die Zuschlagskriterien, die festgelegt werden könnten, mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen müssten.
- EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
Kommission / CAS Succhi di Frutta
Auszug aus EuG, 16.09.2013 - T-402/06
46 und 48 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 12. März 2008, European Service Network/Kommission, T-332/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 72) und der die Entwicklung eines gesunden und effektiven Wettbewerbs zwischen den Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, fördern soll, dass die Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben, was voraussetzt, dass die Angebote aller Wettbewerber den gleichen Bedingungen unterworfen sind (Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, Slg. 2004, I-3801, Randnr. 110).Der mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung einhergehende Grundsatz der Transparenz soll im Wesentlichen die Gefahr einer Günstlingswirtschaft oder willkürlicher Entscheidungen des Auftraggebers ausschließen (Urteil Kommission/CAS Succhi di Frutta, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 111) und die Nachprüfung ermöglichen, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. Urteil Parking Brixen, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Er verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder im Lastenheft klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und der Auftraggeber im Stande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (Urteil Kommission/CAS Succhi di Frutta, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 111).
- EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT …
Auszug aus EuG, 16.09.2013 - T-402/06
Rn. 66 Insbesondere gebietet es der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, bei dem es sich lediglich um eine spezielle Ausprägung des Gleichbehandlungsgrundsatzes handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnrn.Der mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung einhergehende Grundsatz der Transparenz soll im Wesentlichen die Gefahr einer Günstlingswirtschaft oder willkürlicher Entscheidungen des Auftraggebers ausschließen (Urteil Kommission/CAS Succhi di Frutta, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 111) und die Nachprüfung ermöglichen, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. Urteil Parking Brixen, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE …
Auszug aus EuG, 16.09.2013 - T-402/06
Daher ist der öffentliche Auftraggeber in jeder Phase eines Ausschreibungsverfahrens zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter verpflichtet (Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1998, Embassy Limousines & Services/Parlament, T-203/96, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 85); diese müssen sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleichbehandelt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, Slg. 2008, I-9999, Randnr. 45, und vom 17. Februar 2011, Kommission/Zypern, C-251/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die Pflicht der öffentlichen Auftraggeber, ihre Beachtung sicherzustellen, entspricht dem Wesen dieser Richtlinien (vgl. Urteil Michaniki, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.02.2011 - C-251/09
Kommission / Zypern
Auszug aus EuG, 16.09.2013 - T-402/06
Daher ist der öffentliche Auftraggeber in jeder Phase eines Ausschreibungsverfahrens zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter verpflichtet (Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1998, Embassy Limousines & Services/Parlament, T-203/96, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 85); diese müssen sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleichbehandelt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, Slg. 2008, I-9999, Randnr. 45, und vom 17. Februar 2011, Kommission/Zypern, C-251/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 67 Im Übrigen schließt der Grundsatz der Gleichbehandlung insbesondere eine Verpflichtung zur Transparenz ein, damit der öffentliche Auftraggeber feststellen kann, ob er beachtet wird (vgl. Urteile Lombardini und Mantovani, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 38, und Kommission/Zypern, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.12.2007 - C-337/06
Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche …
Auszug aus EuG, 16.09.2013 - T-402/06
Darüber hinaus hat die Rechtsprechung klargestellt, dass der Begriff des "öffentlichen Auftraggebers" einschließlich des Begriffs der "Einrichtung des öffentlichen Rechts" funktionell zu verstehen ist (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Dezember 2007, Bayerischer Rundfunk u. a., C-337/06, Slg. 2007, I-11173, Randnr. 37). - EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus EuG, 16.09.2013 - T-402/06
Daher ist nicht auszuschließen, dass derartige Verhaltensnormen mit allgemeiner Geltung unter bestimmten Voraussetzungen und je nach ihrem Inhalt Rechtswirkungen entfalten können und insbesondere die Verwaltung von ihnen im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann, die mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen wie der Gleichbehandlung oder dem Vertrauensschutz vereinbar sind, sofern ein solches Vorgehen nicht gegen andere höherrangige Vorschriften des Unionsrechts verstößt (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn. - EuGH, 20.09.1988 - 31/87
Beentjes / Niederlande State
Auszug aus EuG, 16.09.2013 - T-402/06
Rn. 100 Sodann schließen diese Richtlinien nach ständiger Rechtsprechung zwar grundsätzlich nicht aus, dass die Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter und der Zuschlag für den Auftrag gleichzeitig erfolgen können, doch handelt es sich bei diesen beiden Vorgängen um zwei verschiedene Vorgänge, für die unterschiedliche Regeln gelten (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Bauaufträge Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 1988, Beentjes, 31/87, Slg. 1988, 4635, Randnrn. 15 f., und in Bezug auf Dienstleistungsaufträge Urteil Lianakis u. a., oben in Randnr. 65 angeführt, Randnr. 26). - EuGH, 15.01.1998 - C-44/96
Mannesmann Anlagenbau Austria u.a. / Strohal Rotationsdruck - Öffentliche …
Auszug aus EuG, 16.09.2013 - T-402/06
Erstens muss diese Einrichtung zu dem besonderen Zweck gegründet worden sein, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, zweitens muss sie Rechtspersönlichkeit besitzen, und drittens muss sie eng mit dem Staat, Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts verbunden sein (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., C-44/96, Slg. 1998, I-73, Randnrn. - EuG, 12.02.2008 - T-289/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS …
- EuGH, 01.02.2001 - C-237/99
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 19.06.2003 - C-315/01
GAT - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im …
- EuG, 07.11.2007 - T-374/04
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE UNVEREINBARKEIT DER …
- EuG, 25.02.2003 - T-183/00
Strabag Benelux / Rat
- EuG, 04.02.2009 - T-145/06
Omya / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Auskunftsverlangen - Art. 11 …
- EuG, 26.02.2002 - T-169/00
Esedra / Kommission
- EuGH, 18.09.2003 - C-346/00
Vereinigtes Königreich / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - …
- EuG, 25.02.2003 - T-4/01
Renco / Rat
- EuG, 26.09.2002 - T-199/99
Sgaravatti Mediterranea / Kommission
- EuG, 12.12.2007 - T-308/05
Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn. …
- EuG, 13.07.2011 - T-81/09
Griechenland / Kommission
- EuG, 19.11.2008 - T-404/05
Griechenland / Kommission
- EuGH, 10.05.2012 - C-368/10
Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen, …
- EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
Impresa Lombardini - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung …
- EuGH, 21.07.2011 - C-252/10
Rechtsmittel-Zurückweisung
- EuG, 06.07.2005 - T-148/04
TQ3 Travel Solutions Belgium / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
- EuG, 17.12.1998 - T-203/96
Embassy Limousines & Services gegen Europäisches Parlament. - Schiedsklausel - …
- EuG, 12.03.2008 - T-332/03
European Service Network / Kommission
- EuG, 07.10.2015 - T-299/11
European Dynamics Luxembourg u.a. / HABM - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Sodann verlangt der Grundsatz der Transparenz, der im Wesentlichen die Gefahr einer Günstlingswirtschaft oder willkürlicher Entscheidungen des Auftraggebers ausschließen soll, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder im Lastenheft klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und der Auftraggeber imstande ist, zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien tatsächlich erfüllen (…vgl. in diesem Sinne Urteile Astrim und Elyo Italia/Kommission, EU:T:2012:574, Rn. 37, und vom 16. September 2013, Spanien/Kommission, T-402/06, Slg, EU:T:2013:445, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 28.01.2016 - T-570/13
Agriconsulting Europe / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Somit müssen die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleich behandelt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2011, Kommission/Zypern, C-251/09, EU:C:2011:84, Rn. 39, und vom 16. September 2013, Spanien/Kommission, T-402/06, Slg, EU:T:2013:445, Rn. 66). - EuG, 12.10.2017 - T-316/16
Moravia Consulting/ EUIPO - Citizen Systems Europe (SDC-554S) - Unionsmarke - …
Diese Erwägungen gelten für die Unionsorgane, wenn diese ihrerseits Bestimmungen des Unionsrechts anwenden sollen, die später vom Gerichtshof ausgelegt werden (vgl. Urteil vom 16. September 2013, Spanien/Kommission, T-402/06, EU:T:2013:445, Rn. 104 und die dort angeführte Rechtsprechung). - VG Regensburg, 02.11.2017 - RN 5 K 17.210
Widerruf einer Zuwendung wegen Nichterfüllung einer Auflage
Im Rahmen der Berechnung von Finanzkorrekturen ist es jedoch nicht möglich, angebliche Einsparungen, die unter Verstoß gegen die einschlägigen Unionsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens erzielt worden sind, zu berücksichtigen (vgl. EuGH,1. Kammer, Urteil vom 16.9.2013-T 402/06 Leits.7 u. Rn.124 - juris).
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