Rechtsprechung
| EuG, 19.03.2010 - T-42/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen Parlaments - Beschluss, die Vorrechte und Befreiungen nicht zu schützen - Nichtigkeitsklage - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage - Dem Parlament vorgeworfenes ...
- Europäischer Gerichtshof
Gollnisch / Parlament
Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen Parlaments - Beschluss, die Vorrechte und Befreiungen nicht zu schützen - Nichtigkeitsklage - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung - Schadensersatzklage - Dem Parlament vorgeworfenes Verhalten - Hinreichend ...
- EU-Kommission
Gollnisch / Parlament
Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen Parlaments - Beschluss, die Vorrechte und Befreiungen nicht zu schützen - Nichtigkeitsklage - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung - Schadensersatzklage - Dem Parlament vorgeworfenes Verhalten - Hinreichend ...
- EU-Kommission
Gollnisch / Parlament
Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen Parlaments - Beschluss, die Vorrechte und Befreiungen nicht zu schützen - Nichtigkeitsklage - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage - Dem Parlament vorgeworfenes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Gollnisch / Parlament
Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen Parlaments - Beschluss, die Vorrechte und Befreiungen nicht zu schützen - Nichtigkeitsklage - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung - Schadensersatzklage - Dem Parlament vorgeworfenes Verhalten - Hinreichend ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 13. Februar 2006 - Gollnisch / Parlament
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2005, mit dem der Bericht Nr. A6-376/2005 des Rechtsausschusses angenommen und der Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Bruno Gollnisch [2005/2072 (IMM)] zurückgewiesen wurde, ...
Verfahrensgang
- EuG, 17.03.2006 - T-42/06
- EuG, 12.05.2006 - T-42/06
- EuG, 14.02.2008 - T-42/06
- EuG, 19.03.2010 - T-42/06
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (22)
- EuG, 15.10.2008 - T-345/05
DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHLIESSUNG DES …
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-42/06
Das Protokoll verleiht mithin den darin bezeichneten Personen ein subjektives Recht, dessen Schutz durch das vom Vertrag geschaffene Rechtsschutzsystem gewährleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, Slg. 2008, II-2849, Randnr. 28; vgl. auch entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1960, Humblet/Belgischer Staat, 6/60, Slg. 1960, 1165, 1187).Rn. 98 Die Beanstandung der Begründung des vom Rechtsausschuss verfassten Berichts ist daher als gegen die Begründung des angefochtenen Beschlusses gerichtet anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Mote/Parlament, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 59).
- EuGH, 07.06.2007 - C-362/05
Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung - …
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-42/06
Zudem muss das Interesse des Klägers, Genugtuung zu erlangen, bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung weiter vorliegen - andernfalls ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1963, Forges de Clabecq/Hohe Behörde, 14/63, Slg. 1963, 769, 799, und vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission, C-362/05 P, Slg. 2007, I-4333, Randnr. 42).Rn. 68 Der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist zu entnehmen, dass die klagende Partei ein Interesse daran behält, die Nichtigerklärung einer Handlung eines Gemeinschaftsorgans zu beantragen, wenn sich der behauptete Rechtsverstoß unabhängig von den Umständen der Rechtssache, die zur Klageerhebung geführt haben, in Zukunft wiederholen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Wunenburger/Kommission, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-42/06
Verfügt dieses Organ nur über ein erheblich verringertes oder gar auf null reduziertes Ermessen, kann die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (Urteile des Gerichtshofs vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnrn.
- EuGH, 13.07.1990 - 2/88
Strafverfahren gegen Zwartveld u.a.
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-42/06
Rn. 94 Auch wenn die den Europäischen Gemeinschaften durch das Protokoll eingeräumten Vorrechte und Befreiungen insofern funktionalen Charakter haben, als durch sie eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und der Unabhängigkeit der Gemeinschaften verhindert werden soll (Beschluss des Gerichtshofs vom 11. April 1989, Générale de Banque/Kommission, 1/88 SA, Slg. 1989, 857, Randnr. 9, und vom 13. Juli 1990, Zwartveld u. a., C-2/88 IMM, Slg. 1990, I-3365, Randnr. 19), sind sie jedoch ausdrücklich den Mitgliedern des Parlaments sowie den Beamten und sonstigen Bediensteten der Organe der Gemeinschaft zuerkannt worden. - EuGH, 04.10.1979 - 64/76
Dumortier / Rat
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-42/06
Hingegen besteht keine Verpflichtung der Gemeinschaft zu Schadensersatz für jede noch so entfernte nachteilige Folge von Verhaltensweisen ihrer Organe (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 1979, Dumortier frères u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Slg. 1979, 3091, Randnr. 21). - EuG, 12.07.2001 - T-198/95
Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-42/06
43 und 44, und des Gerichts vom 12. Juli 2001, Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, T-198/95, T-171/96, T-230/97, T-174/98 und T-225/99, Slg. 2001, II-1975, Randnr. 134). - EuGH, 30.01.1992 - 363/88
Finsider u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-42/06
Die Gemeinschaft kann nur für Schäden in Haftung genommen werden, die sich hinreichend unmittelbar aus dem rechtswidrigen Verhalten des betroffenen Organs ergeben (Urteil des Gerichtshofs vom 30. Januar 1992, Finsider u. a./Kommission, C-363/88 und C-364/88, Slg. 1992, I-359, Randnr. 25, und Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Juli 2007, Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret/Rat und Kommission, C-255/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61), d. h., dieses Verhalten muss der ausschlaggebende Grund für den Schaden sein (vgl. Beschluss des Gerichts vom 12. Dezember 2000, Royal Olympic Cruises u. a./Rat und Kommission, T-201/99, Slg. 2000, II-4005, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 12.12.2000 - T-201/99
Royal Olympic Cruises u.a. / Rat und Kommission - "Außervertragliche Haftung der …
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-42/06
Die Gemeinschaft kann nur für Schäden in Haftung genommen werden, die sich hinreichend unmittelbar aus dem rechtswidrigen Verhalten des betroffenen Organs ergeben (Urteil des Gerichtshofs vom 30. Januar 1992, Finsider u. a./Kommission, C-363/88 und C-364/88, Slg. 1992, I-359, Randnr. 25, und Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Juli 2007, Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret/Rat und Kommission, C-255/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61), d. h., dieses Verhalten muss der ausschlaggebende Grund für den Schaden sein (vgl. Beschluss des Gerichts vom 12. Dezember 2000, Royal Olympic Cruises u. a./Rat und Kommission, T-201/99, Slg. 2000, II-4005, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.07.2007 - C-255/06
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-42/06
Die Gemeinschaft kann nur für Schäden in Haftung genommen werden, die sich hinreichend unmittelbar aus dem rechtswidrigen Verhalten des betroffenen Organs ergeben (Urteil des Gerichtshofs vom 30. Januar 1992, Finsider u. a./Kommission, C-363/88 und C-364/88, Slg. 1992, I-359, Randnr. 25, und Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Juli 2007, Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret/Rat und Kommission, C-255/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61), d. h., dieses Verhalten muss der ausschlaggebende Grund für den Schaden sein (vgl. Beschluss des Gerichts vom 12. Dezember 2000, Royal Olympic Cruises u. a./Rat und Kommission, T-201/99, Slg. 2000, II-4005, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 31.03.1998 - C-68/94
DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN …
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-42/06
In einem solchen Fall bestünde für die Klage zumindest ein Interesse als Grundlage einer möglichen Haftungsklage (Urteile des Gerichtshofs vom 5. März 1980, Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission, 76/79, Slg. 1980, 665, Randnr. 9, und vom 31. März 1998, Frankreich u. a./Kommission, C-68/94 und C-30/95, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 74). - EuGH, 09.09.1999 - C-257/98
Lucaccioni / Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage
- EuGH, 29.09.1982 - 26/81
Oleifici Mediterranei / EEC
- EuG, 17.09.1992 - T-138/89
Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen …
- EuGH, 05.03.1980 - 76/79
Könecke / Kommission
- EuG, 06.12.2001 - T-43/98
Emesa Sugar / Rat
- EuG, 17.10.2005 - T-28/02
First Data u.a. / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - …
- EuG, 14.04.2005 - T-141/03
Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen - …
- EuG, 11.07.1996 - T-175/94
International Procurement Services SA gegen Kommission der Europäischen …
- EuG, 17.12.2003 - T-146/01
DLD Trading / Rat
- EuG, 22.07.2005 - T-376/04
Polyelectrolyte Producers Group / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage - …
- EuG, 12.12.2007 - T-308/05
Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn. …
- EuG, 14.03.1997 - T-25/96
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd …
- EuG, 17.01.2013 - T-346/11
Die beiden Beschlüsse des Europäischen Parlaments, die Immunität von Herrn …
Das Protokoll verleiht mithin den darin bezeichneten Personen ein subjektives Recht, dessen Schutz durch das vom Vertrag geschaffene Rechtsschutzsystem gewährleistet wird (vgl. Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, Slg. 2010, II-1135, Randnr. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 59 Zwar ist dem Parlament bei der Frage, woran es seine Entscheidung über einen Antrag auf Aufhebung der Immunität oder auf Schutz der Immunität orientieren möchte, wegen des politischen Charakters einer solchen Entscheidung ein weites Ermessen einzuräumen (vgl. in diesem Sinne Urteil Gollnisch/Parlament, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnr. 101).
Rn. 61 Für diese Prüfung ist die Beanstandung der Begründung des vom Rechtsausschuss verfassten Berichts daher als gegen die Begründung der Entscheidung über die Aufhebung der Immunität gerichtet anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, Slg. 2008, II-2849, Randnr. 59, und Gollnisch/Parlament, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnr. 98).
Rn. 210 Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Auslösung der außervertraglichen Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV wegen rechtswidrigen Verhaltens ihrer Organe von einer Reihe von Voraussetzungen ab, nämlich der Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Vorliegen eines Schadens und dem Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (vgl. Urteil Gollnisch/Parlament, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnr. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Hingegen besteht keine Verpflichtung der Union zum Schadensersatz für jede noch so entfernte nachteilige Folge von Verhaltensweisen ihrer Organe (vgl. Urteil Gollnisch/Parlament, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnr. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 05.07.2023 - T-272/21
Die Klage von Herrn Carles Puigdemont i Casamajó, Herrn Antoni Comín i Oliveres …
Somit ist es Sache des Parlaments, diese Unverletzlichkeit bei der Ausübung der ihm zur Verfügung stehenden Befugnisse effektiv zu gewährleisten (Urteil vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, EU:T:2010:102, Rn. 107).Rn. 130 Da sich Umfang und Bedeutung der Immunität, die die Abgeordneten im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates genießen, nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. a des Protokolls Nr. 7 nach den jeweiligen nationalen Rechten bestimmen, auf die dieser Artikel verweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, EU:T:2010:102, Rn. 106), dürfen die Kläger nicht argumentieren, das Parlament habe einen Rechtsfehler begangen, als es auf das nationale Recht in der Auslegung durch die nationalen Gerichte Bezug genommen habe.
- EuG, 05.07.2023 - T-115/20
Die Klage von Herrn Carles Puigdemont i Casamajó, Herrn Antoni Comín i Oliveres …
Diese Vorschrift bedeutet, dass der Umfang und die Bedeutung der Immunität, die die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staats genießen, mit anderen Worten der materielle Inhalt dieser Immunität, nach den jeweiligen nationalen Rechten bestimmt werden, auf die sie verweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, EU:T:2010:102, Rn. 106).Rn. 76 Folglich bedeutet die in Art. 9 Abs. 1 Buchst. a des Protokolls Nr. 7 vorgenommene Verweisung auf das nationale Recht, dass, wenn das Recht eines Mitgliedstaats ein Verfahren zum Schutz der Immunität der Mitglieder des nationalen Parlaments vorsieht, das es diesem erlaubt, bei den Justiz- oder Polizeibehörden zu intervenieren und insbesondere die Aussetzung der Strafverfolgung eines seiner Mitglieder zu verlangen, dieselben Befugnisse dem Europäischen Parlament in Bezug auf seine in diesem Staat gewählten Mitglieder zustehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, EU:T:2010:102, Rn. 105 und 115).
- EuG, 13.09.2010 - T-415/05
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen …
Über eine Klage ist nämlich nicht mehr zu entscheiden, wenn der Kläger wegen eines im Laufe des Verfahrens eingetretenen Ereignisses jedes persönliche Interesse an der Nichtigerklärung des angefochtenen Rechtsakts verloren hat und dieses Ereignis zur Folge hat, dass die Nichtigerklärung des Rechtsakts als solche keine Rechtswirkungen zugunsten des Klägers mehr haben kann (Urteile des Gerichts vom 9. Juli 2008, Alitalia/Kommission, T-301/01, Slg. 2008, II-1753, Randnr. 37, und vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, Slg. 2010, II-0000, Randnr. 61). - EuGöD, 12.05.2011 - F-50/09
Missir Mamachi di Lusignano / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - …
Die Union haftet nur für Schäden, die sich mit hinreichender Unmittelbarkeit aus dem fehlerhaften Verhalten des betreffenden Organs ergeben (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. Oktober 2000, Fresh Marine/Kommission, T-178/98, Randnr. 118 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, Randnr. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 07.12.2017 - T-401/11
Missir Mamachi di Lusignano u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst …
Nach der Rechtsprechung konnte nämlich die Union nur für Schäden in Haftung genommen werden, die sich hinreichend unmittelbar aus dem rechtswidrigen Verhalten des betroffenen Organs ergaben (…vgl. Urteile vom 24. Oktober 2000, Fresh Marine/Kommission, T-178/98, EU:T:2000:240, Rn. 118 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, EU:T:2010:102, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 10. Juli 2012, 1nterspeed/Kommission, T-587/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:355, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung), und der Kläger musste nachweisen, dass der Schaden ohne das schuldhafte Verhalten nicht eingetreten wäre und dieses schuldhafte Verhalten die ausschlaggebende Ursache für den erlittenen Schaden war (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. September 1998, Coldiretti u. a./Rat und Kommission, T-149/96, EU:T:1998:228, Rn. 116 bis 121). - EuG, 22.03.2023 - T-72/20
Satabank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute …
Rn. 24 Das Rechtsschutzinteresse des Klägers im Hinblick auf den Klagegegenstand muss bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung weiter vorliegen; andernfalls ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt (vgl. Urteil vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, EU:T:2010:102, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 05.05.2025 - T-248/24
Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Mitglied des Parlaments - Vorrechte …
Diese Verweisung auf das nationale Recht impliziert, dass in dem Fall, in dem das Recht eines Mitgliedstaats ein Verfahren zum Schutz der Immunität der Mitglieder des nationalen Parlaments vorsieht, das es dem Parlament ermöglicht, bei den Justiz- oder Polizeibehörden zu intervenieren, insbesondere indem es die Aussetzung der Strafverfolgung eines seiner Mitglieder beantragt, die gleiche Zuständigkeit dem Parlament in Bezug auf die in diesem Staat gewählten Europaabgeordneten verliehen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, EU:T:2010:102, Rn. 105 und 115). - EuG, 22.06.2021 - T-13/21
Krátky/ Parlament u.a.
En revanche, il n'incombe pas à l'Union de réparer toute conséquence préjudiciable, même éloignée, des comportements de ses organes (voir arrêt du 19 mars 2010, Gollnisch/Parlement, T-42/06, EU:T:2010:102 point 110 et jurisprudence citée).
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Rechtsprechung
| EuG, 14.02.2008 - T-42/06 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Gollnisch / Parlament
Verfahrensgang
- EuG, 17.03.2006 - T-42/06
- EuG, 12.05.2006 - T-42/06
- EuG, 14.02.2008 - T-42/06
- EuG, 19.03.2010 - T-42/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- EuG, 26.07.2004 - T-201/04
Microsoft / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Streithilfe
Auszug aus EuG, 14.02.2008 - T-42/06
Rn. 26 Il convient de relever, à cet égard, que M. Romagnoli ne démontre ni même n'allègue que l'éventuelle annulation de la décision attaquée aurait un effet direct quelconque sur sa situation juridique ou économique propre (voir, en ce sens, ordonnance du président du Tribunal du 26 juillet 2004, Microsoft/Commission, T-201/04 R, Rec. - EuG, 10.01.2006 - T-227/01
Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission - …
Auszug aus EuG, 14.02.2008 - T-42/06
Par ailleurs, il convient d'établir une distinction entre les demandeurs en intervention justifiant d'un intérêt direct au sort réservé à l'acte spécifique dont l'annulation est demandée et ceux qui ne justifient que d'un intérêt indirect à la solution du litige en raison de similarités entre leur situation et celle de l'une des parties (voir ordonnance du président de la cinquième chambre élargie du Tribunal du 10 janvier 2006, Diputación Foral de Álava et Gobierno Vasco/Commission, T-227/01, Rec.
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Rechtsprechung
| EuG, 17.03.2006 - T-42/06 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Gollnisch / Parlament
Verfahrensgang
- EuG, 17.03.2006 - T-42/06
- EuG, 12.05.2006 - T-42/06
- EuG, 14.02.2008 - T-42/06
- EuG, 19.03.2010 - T-42/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuG, 26.07.2004 - T-201/04
Microsoft / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Streithilfe
Auszug aus EuG, 17.03.2006 - T-42/06
À cet effet, il convient, pour autoriser une intervention, de vérifier que l'intervenant est touché directement par l'acte attaqué et que son intérêt à l'issue du litige est certain (voir ordonnance du président du Tribunal du 26 juillet 2004, Microsoft/Commission, T-201/04 R, non encore publiée au Recueil, point 32, et la jurisprudence citée).
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Rechtsprechung
| EuG, 12.05.2006 - T-42/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Gollnisch / Parlament
- EU-Kommission
Gollnisch / Parlament
Vorläufiger Rechtsschutz
- EU-Kommission
Gollnisch / Parlament
Vorschriften über die Organe
Verfahrensgang
- EuG, 17.03.2006 - T-42/06
- EuG, 12.05.2006 - T-42/06
- EuG, 14.02.2008 - T-42/06
- EuG, 19.03.2010 - T-42/06
Wird zitiert von ...
- EuG, 15.11.2007 - T-215/07
Donnici / Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Beschluss des Europäischen …
Denn nach der Rechtsprechung sei gegen eine ablehnende Verwaltungsentscheidung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs grundsätzlich nicht statthaft, da eine solche Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 21. Februar 2002, Front national und Martinez/Parlament, C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, Slg. 2002, I-1843, Randnr. 73; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 2006, Gollnisch/Parlament, T-42/06 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30) und deshalb keinen praktischen Nutzen für ihn hätte (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 2. Juli 2004, Bactria/Kommission, T-76/04 R, Slg. 2004, II-2025, Randnr. 52, und Gollnisch/Parlament, Randnrn.Rn. 33 Es ist wiederholt entschieden worden, dass gegen eine ablehnende Verwaltungsentscheidung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs grundsätzlich nicht statthaft ist, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 30. April 1997, Moccia Irme/Kommission, C-89/97 P[R], Slg. 1997, I-2327, Randnr. 45, sowie Front national und Martinez/Parlament, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnr. 73; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 11. Juli 2002, Lormines/Kommission, T-107/01 R und T-175/01 R, Slg. 2002, II-3193, Randnr. 48; vom 16. Januar 2004, Arizona Chemical u. a./Kommission, T-369/03 R, Slg. 2004, II-205, Randnr. 62, und Gollnisch/Parlament, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnr. 30).
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