Rechtsprechung
| EuG, 11.09.2024 - T-644/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Timchenko und Timchenko/ Rat
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und ...
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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und ...
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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Auswärtige Beziehungen - Wirtschaftssanktionen gegen Russland: Der Rat ist für die Einführung von Meldepflichten und Pflichten zur Zusammenarbeit zuständig, die es ermöglichen, die Wirksamkeit der Maßnahmen des Einfrierens von Geldern zu gewährleisten
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Timchenko/ Rat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Timchenko/ Rat
Verfahrensgang
- EuG, 11.09.2024 - T-644/22
- EuGH, 16.10.2025 - C-805/24
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (23)
- EuGH, 28.03.2017 - C-72/15
Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber …
Auszug aus EuG, 11.09.2024 - T-644/22
Wegen des breiten Spektrums der in Art. 3 Abs. 5 EUV und Art. 21 EUV sowie den speziellen Vorschriften über die GASP, insbesondere den Art. 23 und 24 EUV, genannten Ziele und Felder der GASP verfügt der Rat bei der Festlegung des Gegenstands der restriktiven Maßnahmen über einen großen Spielraum (Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 88).Rn. 54 Was Art. 215 AEUV betrifft, der ein Bindeglied zwischen den Zielen des EU-Vertrags im Bereich der GASP und dem mit wirtschaftlichen Sanktionen verbundenen Handeln der Union gemäß dem AEU-Vertrag schafft (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 59), so können auf seiner Grundlage vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters und der Kommission Verordnungen erlassen werden, um restriktive Maßnahmen, die in den Anwendungsbereich des AEU-Vertrags fallen, durchzuführen oder umzusetzen und insbesondere deren einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 89 und 90).
Rn. 55 Die auf der Grundlage von Art. 29 EUV erlassenen Beschlüsse legen also den Standpunkt der Union in Bezug auf die zu erlassenden restriktiven Maßnahmen fest, während die auf der Grundlage von Art. 215 AEUV erlassenen Verordnungen nach ihren Zielen und ihrem Inhalt an diese Beschlüsse anknüpfen und das Instrument darstellen, um diesen auf Unionsebene Wirkung zu verleihen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 72 und 76, und vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 90).
- EuG, 15.11.2023 - T-193/22
OT/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Auszug aus EuG, 11.09.2024 - T-644/22
Rn. 74 Was erstens die von den Klägern gegen Art. 15 Abs. 1 der Verordnung Nr. 269/2014 in der durch die Verordnung 2022/880 geänderten Fassung erhobene Rechtswidrigkeitseinrede betrifft, so muss eine solche Einrede, um zulässig zu sein, Bestimmungen betreffen, die die Rechtsgrundlage der angefochtenen Handlung bilden oder in einem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit dieser Handlung stehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2020, Kommission und Rat/Carreras Sequeros u. a., C-119/19 P und C-126/19 P, EU:C:2020:676, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 101 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, verlangt, dass die von einer Bestimmung des Unionsrechts eingesetzten Mittel zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten Ziele geeignet sind und nicht über das hinausgehen, was zu deren Erreichung erforderlich ist (…Urteile vom 13. März 2012, Melli Bank/Rat, C-380/09 P, EU:C:2012:137, Rn. 52, und vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 56).
Rn. 114 Es ist daran zu erinnern, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass das Unionsrecht klar und präzise und seine Anwendung für alle Betroffenen vorhersehbar ist (…Urteil vom 5. März 2015, Europäisch-Iranische Handelsbank/Rat, C-585/13 P, EU:C:2015:145, Rn. 93; vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 42).
- EuGH, 22.06.2021 - C-872/19
Für eine Klage gegen eine Verordnung, mit der restriktive Maßnahmen in Bezug auf …
Auszug aus EuG, 11.09.2024 - T-644/22
Die Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der klagegegenständlichen Maßnahme unmittelbar betroffen sein muss, verlangt nach ständiger Rechtsprechung, dass zwei kumulative Kriterien erfüllt sind, nämlich zum einen, dass sich die beanstandete Maßnahme unmittelbar auf die Rechtsstellung dieser Person auswirkt, und zum anderen, dass sie den Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung weiterer Durchführungsvorschriften ergibt (vgl. Urteil vom 22. Juni 2021, Venezuela/Rat [Beeinträchtigung eines Drittstaats], C-872/19 P, EU:C:2021:507, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 65).Rn. 27 Im vorliegenden Fall haben die angefochtenen Bestimmungen Verordnungscharakter im Sinne von Art. 263 Abs. 4 dritte Variante AEUV, da sie allgemeine Geltung haben und da sie auf der Grundlage von Art. 215 AEUV gemäß dem in dieser Bestimmung vorgesehenen nicht legislativen Verfahren erlassen wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Venezuela/Rat [Beeinträchtigung eines Drittstaats], C-872/19 P, EU:C:2021:507, Rn. 92).
Rn. 116 Da die Verordnung Nr. 269/2014 auf diese Begriffe Bezug nimmt, ohne zu ihrer Definition auf die nationalen Rechtsordnungen zu verweisen, ist insoweit davon auszugehen, dass es sich bei diesen Begriffen um autonome Begriffe des Unionsrechts handelt, die im gesamten Unionsgebiet einheitlich auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Venezuela/Rat [Beeinträchtigung eines Drittstaats], C-872/19 P, EU:C:2021:507, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.07.2012 - C-130/10
Parlament / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus EuG, 11.09.2024 - T-644/22
Rn. 54 Was Art. 215 AEUV betrifft, der ein Bindeglied zwischen den Zielen des EU-Vertrags im Bereich der GASP und dem mit wirtschaftlichen Sanktionen verbundenen Handeln der Union gemäß dem AEU-Vertrag schafft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 59), so können auf seiner Grundlage vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters und der Kommission Verordnungen erlassen werden, um restriktive Maßnahmen, die in den Anwendungsbereich des AEU-Vertrags fallen, durchzuführen oder umzusetzen und insbesondere deren einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 89 und 90).Rn. 55 Die auf der Grundlage von Art. 29 EUV erlassenen Beschlüsse legen also den Standpunkt der Union in Bezug auf die zu erlassenden restriktiven Maßnahmen fest, während die auf der Grundlage von Art. 215 AEUV erlassenen Verordnungen nach ihren Zielen und ihrem Inhalt an diese Beschlüsse anknüpfen und das Instrument darstellen, um diesen auf Unionsebene Wirkung zu verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 72 und 76, …und vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 90).
- EuGH, 13.03.2012 - C-380/09
Die Entscheidung des Rates, die Gelder der Melli Bank einzufrieren, wird …
Auszug aus EuG, 11.09.2024 - T-644/22
Rn. 101 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, verlangt, dass die von einer Bestimmung des Unionsrechts eingesetzten Mittel zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten Ziele geeignet sind und nicht über das hinausgehen, was zu deren Erreichung erforderlich ist (Urteile vom 13. März 2012, Melli Bank/Rat, C-380/09 P, EU:C:2012:137, Rn. 52, …und vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 56).Im Übrigen sind nach ständiger Rechtsprechung der Wortlaut und der Zusammenhang dieser Bestimmung sowie die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2012, Melli Bank/Rat, C-380/09 P, EU:C:2012:137, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.11.2018 - C-622/16
Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der …
Auszug aus EuG, 11.09.2024 - T-644/22
In Ermangelung von Durchführungsmaßnahmen könnte nämlich eine natürliche oder juristische Person - obwohl sie von dem fraglichen Rechtsakt unmittelbar betroffen ist - eine gerichtliche Überprüfung desselben erst, nachdem sie gegen die Bestimmungen dieses Rechtsakts verstoßen hat, erwirken, indem sie im Rahmen der gegen sie vor den nationalen Gerichten eingeleiteten Verfahren die Rechtswidrigkeit dieser Bestimmungen geltend macht (…Urteile vom 19. Dezember 2013, Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 27, und vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 58).Der Gerichtshof hat im Übrigen wiederholt entschieden, dass es für die Beurteilung, ob ein Rechtsakt mit Verordnungscharakter Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht, auf die Stellung der Person ankommt, die sich auf die Klageberechtigung nach Art. 263 Abs. 4 dritte Variante AEUV beruft (vgl. Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.03.1979 - 92/78
Simmenthal / Kommission
Auszug aus EuG, 11.09.2024 - T-644/22
Das Rechtsschutzinteresse wird nämlich weder dadurch beseitigt, dass eine klagende Partei die von ihr beanstandeten Verpflichtungen erfüllt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 1985, Hoogovens Groep/Kommission, 172/83 und 226/83, EU:C:1985:355, Rn. 19, …und vom 15. Dezember 1999, Kesko/Kommission, T-22/97, EU:T:1999:327, Rn. 55 bis 65), noch dadurch, dass sie von einem Dritten erfüllt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 1979, Simmenthal/Kommission, 92/78, EU:C:1979:53, Rn. 32). - EuGH, 05.03.2015 - C-585/13
Europäisch-Iranische Handelsbank / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen …
Auszug aus EuG, 11.09.2024 - T-644/22
Rn. 114 Es ist daran zu erinnern, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass das Unionsrecht klar und präzise und seine Anwendung für alle Betroffenen vorhersehbar ist (Urteil vom 5. März 2015, Europäisch-Iranische Handelsbank/Rat, C-585/13 P, EU:C:2015:145, Rn. 93;… vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 42). - EuGH, 08.09.2020 - C-119/19
Kommission/ Carreras Sequeros u.a. - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Statut …
Auszug aus EuG, 11.09.2024 - T-644/22
Rn. 74 Was erstens die von den Klägern gegen Art. 15 Abs. 1 der Verordnung Nr. 269/2014 in der durch die Verordnung 2022/880 geänderten Fassung erhobene Rechtswidrigkeitseinrede betrifft, so muss eine solche Einrede, um zulässig zu sein, Bestimmungen betreffen, die die Rechtsgrundlage der angefochtenen Handlung bilden oder in einem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit dieser Handlung stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2020, Kommission und Rat/Carreras Sequeros u. a., C-119/19 P und C-126/19 P, EU:C:2020:676, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-119/19
Kommission/ Carreras Sequeros u.a. - Rechtsmittel - Beamtenrecht - Reform des …
Auszug aus EuG, 11.09.2024 - T-644/22
Rn. 74 Was erstens die von den Klägern gegen Art. 15 Abs. 1 der Verordnung Nr. 269/2014 in der durch die Verordnung 2022/880 geänderten Fassung erhobene Rechtswidrigkeitseinrede betrifft, so muss eine solche Einrede, um zulässig zu sein, Bestimmungen betreffen, die die Rechtsgrundlage der angefochtenen Handlung bilden oder in einem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit dieser Handlung stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2020, Kommission und Rat/Carreras Sequeros u. a., C-119/19 P und C-126/19 P, EU:C:2020:676, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 15. November 2023, OT/Rat, T-193/22, EU:T:2023:716, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 23.10.2008 - T-256/07
und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES …
- EuG, 15.12.1999 - T-22/97
Kesko / Kommission
- EuGH, 19.09.1985 - 172/83
Hoogovens Groep / Kommission
- EuGH, 19.03.2020 - C-234/18
Das Unionsrecht hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, unabhängig von der …
- EuGH, 12.07.2022 - C-348/20
Gerichtshof erklärt Klage der Nord Stream 2 AG gegen Richtlinie zur Erstreckung …
- EuGH, 17.09.2015 - C-33/14
Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage …
- EuGH, 19.12.2013 - C-274/12
Telefónica / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Art. 263 Abs. 4 AEUV …
- EuGH, 27.02.2014 - C-133/12
Stichting Woonlinie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 13.09.2018 - T-715/14
Das Gericht der EU bestätigt die vom Rat im Zuge der Ukraine-Krise gegenüber …
- EuG, 06.09.2023 - T-361/22
Timchenko/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
- EuG, 06.09.2023 - T-252/22
Timchenko/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
- EuG, 28.01.2016 - T-332/14
Azarov / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
- EuG, 18.01.2023 - T-166/22
Seifert/ Rat - Nichtigkeitsklage - Restriktive Maßnahmen angesichts der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2026 - 4 B 1073/26
Keine vorläufige Freigabe von Geldern des Hotels Gravenbruch
Rn. 17 Vgl. EuG, Urteil vom 11.9.2024 - T-644/22 -, juris, Rn. 115 ff.Rn. 21 Vgl. EuGH, Urteil vom 10.9.2019 - C-123/18 P -, juris, Rn. 75; EuG, Urteil vom 11.9.2024 - T-644/22 -, juris, Rn. 116 ff., m. w. N.; siehe dazu bereits OVG NRW, Beschluss vom 30.9.2025 - 4 B 50/25 -, juris, Rn. 32 ff.
- OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 20/25
Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Insolvenzverfahren
Die Begriffe Eigentum, Besitz, Halten und Kontrolle der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sind autonome Begriffe des Unionsrecht, die im gesamten Unionsgebiet einheitlich auszulegen sind (EuG, Urteil vom 11. September 2024 - T-644/22 -, Rn. 115 f., juris; vgl. allg. zur Auslegung des Unionsrechts EuGH…, Urteil vom 23. März 1982 - C-53/81 -, Rn. 11, juris). - VG Köln, 02.10.2026 - 1 L 2051/26
Gelder des Hotels Gravenbruch bleiben eingefroren
Rn. 43 Vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2019 - C-123/18 P -, ECLI:EU:C:2019:649, juris, Rn. 75; EuG, Urteil vom 11. September 2024 - T-644/22 -, ECLI:EU:T:2024:621, juris, Rn. 116 ff., m. w. N.
- EuG, 23.07.2025 - T-1095/23
OT/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Da es sich bei den Beweisen für die Verfahren, die Modalitäten und die Bedingungen der Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften um Dokumente handelt, zu denen weder der Rat noch die Mitgliedstaaten Zugang haben, ist der Kläger am besten in der Lage, solche Beweise für die Änderung seiner persönlichen Situation vorzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 11. September 2024, Timchenko und Timchenko/Rat, T-644/22, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2024:621, Rn. 64).Daraus folgt, dass der Rat den nationalen Behörden einen Ermessensspielraum bei der Definition von Art und Umfang der Einziehung eingeräumt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2024, Timchenko und Timchenko/Rat, T-644/22, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2024:621, Rn. 104).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2025 - 4 B 50/25
Sicherstellungsanordnung; unionsrechtliche Verfügungsbeschränkung; Gelder; …
Rn. 35 Vgl. EuGH, Urteil vom 10.9.2019 - C-123/18 P -, ECLI:EU:C:2019:649, juris, Rn. 75; EuG, Urteil vom 11.9.2024 - T-644/22 -, ECLI:EU:T:2024:621, juris, Rn. 116 ff., m. w. N. - EuGH, 16.10.2025 - C-805/24
Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine - …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehren die Rechtsmittelführer, Herr Gennady Nikolayevich Timchenko und Frau Elena Petrovna Timchenko, die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 11. September 2024, Timchenko und Timchenko/Rat (T-644/22, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2024:621), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung von Art. 1 Nr. 4 der Verordnung (EU) 2022/1273 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (…ABl. 2022, L 194, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung), soweit mit ihm Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (…ABl. 2014, L 78, S. 6), geändert wird, indem den Personen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren sind, in Art. 9 Abs. 2 die Verpflichtung auferlegt wird, die betreffenden Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen zu melden, abgewiesen wurde.
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