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Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.06.2020

Rechtsprechung
   BFH, 21.04.2022 - V R 2/22 (V R 6/18), V R 2/22, V R 6/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17386
BFH, 21.04.2022 - V R 2/22 (V R 6/18), V R 2/22, V R 6/18 (https://dejure.org/2022,17386)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2022 - V R 2/22 (V R 6/18), V R 2/22, V R 6/18 (https://dejure.org/2022,17386)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2022 - V R 2/22 (V R 6/18), V R 2/22, V R 6/18 (https://dejure.org/2022,17386)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • Bundesfinanzhof

    UStG § 12 Abs 2 Nr 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 1 Anl 2 Nr 48 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 122, GG Art 100, BVerfGG § 80, FGO § 11 Abs 3 S 1, UStG Anl 2 Nr 48 Buchst a, UStG VZ 2015
    Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, § 12 Abs 2 Nr 1 Anl 2 Nr 48 Buchst a UStG 2005, Art 122 EGRL 112/2006, Art 100 GG, § 80 BVerfGG
    Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

  • IWW

    § 168 der Abgabenordnung, § ... 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes, Anlage 2 zum UStG, Art. 122 der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 122 MwStSystRL, § 74 FGO, Art. 98 Abs. 3 der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 122 der Richtlinie 2006/112, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG, § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 24 UStG, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 119 Nr. 6 FGO, § 135 Abs. 2, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ermäßigter Steuersatz für Holzhackschnitzel; Begriff des Brennholzes; Austauschbarkeit von Holzhackschnitzel und Brennholz

  • Betriebs-Berater

    Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

  • rechtsportal.de

    Ermäßigter Steuersatz für Holzhackschnitzel; Begriff des Brennholzes; Austauschbarkeit von Holzhackschnitzel und Brennholz

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuersatzermäßigungen für Holzhackschnitzel - und der Neutralitätsgrundsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlende Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Steuersatzermäßigung für die Lieferung von Brennholz

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 1
    Ermäßigter Steuersatz, Heizung, Holz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 03.02.2022 - C-515/20

    Finanzamt A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
    Ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, kann dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz begrenzen, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt A vom 03.02.2022 - C-515/20, EU:C:2022:73 - Änderung der Rechtsprechung).

    Rn. 14 Hierauf hat der EuGH in seinem Urteil Finanzamt A vom 03.02.2022 - C-515/20 (EU:C:2022:73) wie folgt geantwortet:.

    Rn. 21 b) Bei richtlinienkonformer Auslegung der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG ist das im Streitfall ergangene EuGH-Urteil Finanzamt A (EU:C:2022:73) zu beachten.

    Danach kann ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz begrenzen, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (EuGH-Urteil Finanzamt A, zweite Antwort, EU:C:2022:73).

    Rn. 26 bb) Ist umsatzsteuerrechtlich die Warenbezeichnung der zweiten Spalte der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG entsprechend Art. 122 MwStSystRL auszulegen, umfasst der Begriff des Brennholzes im Sinne der zweiten Spalte der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG jegliches Holz, das nach seinen objektiven Eigenschaften ausschließlich zum Verbrennen bestimmt ist (EuGH-Urteil Finanzamt A, erste Antwort, EU:C:2022:73), wobei es um ein Verbrennen "zum Heizen öffentlicher oder privater Räumlichkeiten" geht und es in Bezug auf die objektiven Eigenschaften auf den "im Voraus festgelegten Trocknungsgrad" ankommt (EuGH-Urteil Finanzamt A, EU:C:2022:73, Rz 28 und 30).

    Rn. 28 cc) Liegt somit Brennholz in der von der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG erfassten Art vor, kann es von einer auf bestimmte Formen von Brennholz beschränkten Steuersatzermäßigung nur ausgeschlossen werden, wenn die beiden Arten des Brennholzes für den Durchschnittsverbraucher nicht austauschbar sind (EuGH-Urteil Finanzamt A, dritte Antwort, EU:C:2022:73).

    Rn. 29 (1) Nach dem EuGH-Urteil Finanzamt A (EU:C:2022:73) hat der nationale Gesetzgeber den Neutralitätsgrundsatz zu beachten, wenn er sich dafür entscheidet, den ermäßigten Steuersatz selektiv auf Leistungen anzuwenden, auf die nach der MwStSystRL ein solcher Satz angewendet werden kann (EuGH-Urteil Finanzamt A, EU:C:2022:73, Rz 42), wobei es dieser Grundsatz nicht zulässt, gleichartige Gegenstände, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (EuGH-Urteil Finanzamt A, EU:C:2022:73, Rz 43).

    Dabei ist für die Gleichartigkeit nach Maßgabe der Sicht des Durchschnittsverbrauchers darauf abzustellen, ob die Gegenstände ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der "Vergleichbarkeit in der Verwendung" denselben Bedürfnissen dienen, wenn (gleichwohl) bestehende Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen nicht erheblich beeinflussen (EuGH-Urteil Finanzamt A, EU:C:2022:73, Rz 44).

    Maßgeblich ist somit die Austauschbarkeit der Gegenstände (EuGH-Urteil Finanzamt A, EU:C:2022:73, Rz 45).

  • BFH, 26.06.2018 - VII R 47/17

    Umsatzsteuer: Kein ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln

    Auszug aus BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
    Jenseits der mit der zolltariflichen Zuordnung zusammenhängenden Fragen zum Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.2018 - VII R 47/17, BFHE 261, 569, Rz 8) ist hier aufgrund der Revision der Klägerin auch streitig, ob deren Leistungen an die Gemeinde C eine einheitliche Gesamtleistung darstellen.

    Rn. 22 An der bisherigen Rechtsprechung des BFH, nach der einer zolltariflichen Einreihung Vorrang gegenüber dem Neutralitätsgrundsatz zukam, da Gegenstände, die in unterschiedliche Unterpositionen der KN einzureihen sind, als "nicht gleichartig" angesehen wurden, auch wenn sie über einen "identischen Anwendungsbereich" und "Verwendungszweck" verfügen und die "gleiche ... Wirkung haben" und "zum gleichen Zweck ... verwendet" werden (BFH-Urteil vom 09.02.2006 - V R 49/04, BFHE 213, 88, BStBl II 2006, 694, unter II.5.c und d zu Milchersatzprodukten pflanzlichen Ursprungs; ebenso BFH-Urteil in BFHE 261, 569, Rz 22 f. zu Holzhackschnitzeln) ist daher nicht festzuhalten (Änderung der Rechtsprechung).

    In Bezug auf das BFH-Urteil in BFHE 261, 569 sieht der Senat von einer Divergenzanfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO ab, da nach der Spruchpraxis des BFH ein Urteil des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren das nationale Gericht bei seiner Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits bindet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.12.2019 - XI R 23/19 (XI R 23/15), BFHE 267, 571, Rz 21).

    Dem steht das Fehlen der hierfür erforderlichen zolltariflichen Einreihung in die Unterposition 4401 10 00 KN nicht entgegen, da die (nach dem BFH-Urteil in BFHE 261, 569 in Unterpositionen 4401 21 und 4401 22 KN einzureihenden) Holzhackschnitzel und das diese zolltarifliche Voraussetzung erfüllende Brennholz nach den Verhältnissen des Streitfalls austauschbar sind.

  • FG München, 19.12.2017 - 2 K 668/16

    Ermäßigter Steuersatz für Holzhackschnitzel

    Auszug aus BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
    Die Revisionen der Klägerin und des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 19.12.2017 - 2 K 668/16 werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Rn. 6 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 509 veröffentlichten Urteil teilweise statt.

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …

    Auszug aus BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
    Es ist alles Erforderliche zu tun, um diejenigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften "auszuschalten", die unter Umständen ein Hindernis für die volle Wirksamkeit der Unionsnormen bilden (EuGH-Urteil Fransson vom 26.02.2013 - C-617/10, EU:C:2013:105, Rz 45 f.).
  • BFH, 14.02.2019 - V R 22/17

    Pflanzenlieferungen für eine Gartenanlage

    Auszug aus BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
    Zum anderen kann sich eine einheitliche Leistung daraus ergeben, dass zwei oder mehrere Handlungen oder Einzelleistungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv einen einzigen untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14.02.2019 - V R 22/17, BFHE 264, 83, BStBl II 2019, 350, Rz 15 ff.).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-44/11

    Deutsche Bank - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 56 Abs. 1 Buchst. e - Art. 135 Abs. …

    Auszug aus BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
    Rn. 32 (3) Die Bejahung der Steuersatzermäßigung für Holzhackschnitzel nach Maßgabe des Neutralitätsgrundsatzes führt nicht zu einer unzulässigen Ausweitung des Geltungsbereichs einer Steuerbegünstigung "ohne eindeutige Bestimmung" (EuGH-Urteil Deutsche Bank vom 19.07.2012 - C-44/11, EU:C:2012:484, Rz 45; vgl. auch EuGH-Urteil Oxycure Belgium vom 09.03.2017 - C-573/15, EU:C:2017:189, Rz 29 ff.).
  • BFH, 30.03.2010 - VII R 35/09

    Umsatzsteuertarif - Einreihung trinkbarer Nahrungsergänzungsmittel als Getränke …

    Auszug aus BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
    Denn dies bezieht sich auf die "zollrechtliche Tarifierung von Waren" im Rahmen der Anlage 2 zum UStG (BFH-Urteil vom 30.03.2010 - VII R 35/09, BFHE 229, 399, BStBl II 2011, 74, Rz 7) und gilt daher nur im Umfang der Verweisung auf den Zolltarif (…BFH-Urteil vom 14.06.2016 - VII R 12/15, BFH/NV 2016, 1594, Rz 11;… vgl. auch BFH-Urteil vom 24.08.2010 - VII R 10/10, BFH/NV 2011, 322, Rz 8).
  • BFH, 24.10.2013 - V R 17/13

    Verhältnis nationales Recht und Unionsrecht - Anwendungsvorrang

    Auszug aus BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
    Rn. 33 dd) Bei seiner Entscheidung berücksichtigt der Senat auch, wie er bereits entschieden hat (BFH-Urteil vom 24.10.2013 - V R 17/13, BFHE 243, 456, BStBl II 2015, 513, Rz 13), dass nach der Rechtsprechung des EuGH die nationalen Gerichte bei einem Widerspruch zwischen den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts und den Bestimmungen des Unionsrechts gehalten sind, für die volle Wirksamkeit des Unionsrechts Sorge zu tragen, indem sie erforderlichenfalls jede entgegenstehende Vorschrift des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lassen, ohne dass die vorherige Beseitigung dieser Vorschrift auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragt oder abgewartet werden müsste.
  • BFH, 11.10.2012 - V R 9/10

    Steuerfreiheit und Steuerbarkeit der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren

    Auszug aus BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
    In Übereinstimmung hiermit kann sich der Steuerpflichtige nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber richtlinienwidrigen Regelungen des nationalen Rechts berufen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11.10.2012 - V R 9/10, BFHE 238, 570, BStBl II 2014, 279, Leitsatz 2).
  • BFH, 18.09.2018 - VII R 9/17

    Zur Einreihung von hochdosierten Vitaminpräparaten

    Auszug aus BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
    Rn. 25 Dies steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des VII. Senats des BFH, nach der es für die Auslegung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG und seiner Anlage 2 "allein" auf die zolltariflichen Vorschriften und Begriffe ankommt (…BFH-Urteile vom 05.05.2015 - VII R 10/13, BFH/NV 2015, 1449, Rz 9;… vom 07.07.2015 - VII R 65/13, BFH/NV 2015, 1605, Rz 9; vom 18.09.2018 - VII R 9/17, BFH/NV 2019, 210, Rz 4, …und vom 27.02.2019 - VII R 1/18, BFH/NV 2019, 848, Rz 7).
  • BFH, 27.02.2019 - VII R 1/18

    Zur Einreihung von Einlegesohlen

  • BFH, 14.06.2016 - VII R 12/15

    Umsatzsteuer: ermäßigter Steuersatz auf Umsätze aus dem Verkauf bestimmter …

  • BFH, 24.08.2010 - VII R 10/10

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz nur für Mineralien von nachgewiesener Seltenheit - …

  • BFH, 07.07.2015 - VII R 65/13

    Geltung des ermäßigten Steuersatzes auch für in einem Futtermittelbetrieb …

  • BFH, 05.05.2015 - VII R 10/13

    Zolltarifliche Einreihung eines Produkts zur diätetischen Behandlung von …

  • EuGH, 09.03.2017 - C-573/15

    Oxycure Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • BFH, 02.07.2014 - XI R 4/13

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an …

  • BFH, 25.06.2019 - X B 96/18

    Höhe des Verlustrücktrags im Rücktragsjahr

  • BFH, 05.12.2019 - V S 24/19

    Rügefrist, Bekanntgabefiktion, tatsächliche Zugangsvermutung, gesetzlicher …

  • BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, grundsätzliche Bedeutung und …

  • BFH, 08.10.2008 - V R 61/03

    UStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum …

  • BFH, 18.12.2019 - XI R 23/19

    Zur Steuerbefreiung medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie …

  • BFH, 03.12.2015 - V R 43/13

    Steuersatz bei Überlassung digitaler oder elektronischer Sprachwerke im Sinne des …

  • BFH, 11.10.2017 - XI R 23/15

    Umsatzsteuerfreiheit medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie …

  • BFH, 09.02.2006 - V R 49/04

    Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs

  • BFH, 10.06.2020 - V R 6/18

    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

  • BFH, 16.03.2023 - V R 17/21

    Grundstücksbezug sonstiger Leistungen

    Zum anderen kann sich eine einheitliche Leistung daraus ergeben, dass zwei oder mehrere Handlungen oder Einzelleistungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv einen einzigen untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21.04.2022 - V R 2/22 (V R 6/18), BFHE 276, 400, Rz 36, und vom 14.02.2019 - V R 22/17, BFHE 264, 83, BStBl II 2019, 350, Rz 15 ff.).
  • BFH, 23.02.2023 - V R 38/21

    Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel

    Rn. 14 c) Soweit die Anlage 2 zum UStG auf das Zolltarifrecht Bezug nimmt, ist sie ohne Berücksichtigung umsatzsteuerrechtlicher Merkmale zolltariflich auszulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 20.02.1990 - VII R 172/84, BFHE 160, 342, BStBl II 1990, 760, unter II.;… vom 26.02.1991 - VII R 127/89, BFH/NV 1991, 779, unter II.2.;… vom 28.06.2000 - V R 63/99, BFH/NV 2001, 348, unter II.1.;… BFH-Beschluss vom 28.12.2005 - V B 95/05, BFH/NV 2006, 840, unter II.4.; BFH-Urteile vom 09.02.2006 - V R 49/04, BFHE 213, 88, BStBl II 2006, 694, unter II.3.a; vom 18.12.2008 - V R 55/06, BFHE 223, 539, unter II.3.e;… vom 14.06.2016 - VII R 12/15, BFH/NV 2016, 1594, Rz 11, und vom 21.04.2022 - V R 2/22 (V R 6/18), BFHE 276, 400, Rz 20, 25).
  • BFH, 22.03.2023 - XI R 14/21

    Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische land- und forstwirtschaftliche …

    Der BFH legt die Steuersatzermäßigungen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. der Anlage 2 zum UStG in ständiger Rechtsprechung richtlinienkonform entsprechend dem jeweiligen Ermächtigungstatbestand der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem aus (BFH-Urteile vom 08.10.2008 - V R 61/03, BFHE 222, 176, BStBl II 2009, 321, unter II.3.c cc; vom 03.12.2015 - V R 43/13, BFHE 252, 171, BStBl II 2016, 858, Rz 17 und vom 21.04.2022 - V R 2/22 (V R 6/18), BFHE 276, 400, Rz 20), so dass vorliegend Art. 98 MwStSystRL zu berücksichtigen ist.
  • FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21

    Die Zurverfügungstellung eines Zugangs zum Bezug von E-Paper für Print-Abonnenten …

    Zum anderen kann sich eine einheitliche Leistung daraus ergeben, dass zwei oder mehrere Handlungen oder Einzelleistungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv einen einzigen untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (…st. Rspr., vgl. BFH vom 16. März 2023 V R 17/21, BFH/NV 2023, 965; vom 21. April 2022 V R 2/22 (V R 6/18), BStBl II 2023, 460 und vom 14. Februar 2019 V R 22/17, BStBl II 2019, 350).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.06.2020 - V R 6/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30467
BFH, 10.06.2020 - V R 6/18 (https://dejure.org/2020,30467)
BFH, Entscheidung vom 10.06.2020 - V R 6/18 (https://dejure.org/2020,30467)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - V R 6/18 (https://dejure.org/2020,30467)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 12 Abs 2 Nr 1, UStG § 12 Anl 2 Nr 48, EGRL 112/2006 Art 98 Abs 3, EGRL 112/2006 Art 122, EGRL 112/2006 Art 98 Abs 2, UStG VZ 2015
    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

  • rechtsinformationen.bund.de

    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt

    § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, § 12 Anl 2 Nr 48 UStG 2005, Art 98 Abs 3 EGRL 112/2006, Art 122 EGRL 112/2006, Art 98 Abs 2 EGRL 112/2006
    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

  • IWW

    Art. 122 der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 98 Abs. 3 der Richtlinie 2006/112/EG, § 168 der Abgabenordnung (AO), § ... 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes, Anlage 2 zum UStG, Richtlinie 2006/112/EG, Art. 98 MwStSystRL, Art. 109 ff. MwStSystRL, Art. 122 MwStSystRL, Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, Anhang III MwStSystRL, Art. 98 Abs. 3 MwStSystRL, Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL, Art. 98 Abs. 1, Abs. 2 MwStSystRL, Art. 103 MwStSystRL, Richtlinie 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG), Richtlinie 92/77/EWG, Anlage III MwStSystRL, Anhang H der Richtlinie 77/388/EWG, § 74 FGO

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus Lieferungen von Brennholz

  • Betriebs-Berater

    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 98 Abs. 3; Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 122; UStG § ... 12 Abs. 2 Nr. 1; UStG Anlage 2 Nr. 48; Kombinierte Nomenklatur Unterpositionen 4401 10 00; Kombinierte Nomenklatur Unterpositionen 4401 30; Kombinierte Nomenklatur Unterpositionen 4401 31; Kombinierte Nomenklatur Unterpositionen 4401 39
    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

  • rechtsportal.de

    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus Lieferungen von Brennholz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 1
    Ermäßigter Steuersatz, Heizung, Holz

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 1

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2020, 2596
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • BFH, 26.06.2018 - VII R 47/17

    Umsatzsteuer: Kein ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln

    Auszug aus BFH, 10.06.2020 - V R 6/18
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist daher die Frage der Einreihung von Gegenständen in diese Positionen oder Unterpositionen --und damit die Reichweite des Anwendungsbereichs des ermäßigten Steuersatzes-- ausschließlich nach zolltariflichen Vorschriften und Begriffen zu beantworten (BFH-Urteile vom 26.06.2018 - VII R 47/17, BFHE 261, 569, Rz 10, und vom 18.12.2008 - V R 55/06, BFHE 223, 539, unter II.3.e, m.w.N.).

    Gleichwohl kann die KN nach der Rechtsprechung des BFH weiterhin für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes herangezogen werden, weil die Warenbeschreibung --bei veränderter Positionsnummer (nunmehr: Unterpositionen 4401 31 oder 4401 39 KN)-- inhaltlich unverändert geblieben ist (BFH-Urteil in BFHE 261, 569, Rz 12).

    Rn. 24 Gleichwohl steht der Annahme, die Holzhackschnitzel könnten als Brennholz "in ähnlicher Form" wie Rundlinge, Scheite etc. der Unterposition 4401 10 00 KN angesehen werden, nach der Rechtsprechung des BFH der Umstand entgegen, dass die Unterpositionen 4401 21 und 4401 22 KN ausdrücklich "Holz in Form von Schnitzeln" erfassen (BFH-Urteil in BFHE 261, 569, Rz 11).

    Hinsichtlich der Waldhackschnitzel scheidet auch eine Einordnung als Holzabfall oder Holzausschuss der --früheren-- Unterposition 4401 30 KN (nunmehr: Unterpositionen 4401 31 oder 4401 39 KN) nach der Rechtsprechung des BFH aus, weil die Waldhackschnitzel aus Wipfelholz oder Schwachholz bei der Waldpflege und damit aus Rohholz der Position 4403 KN gewonnen werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 261, 569, Rz 12).

  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10

    The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - …

    Auszug aus BFH, 10.06.2020 - V R 6/18
    Rn. 40 Zwischenzeitlich hat der EuGH jedoch hinsichtlich des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität festgehalten, dass für die Frage der Gleichartigkeit zweier Gegenstände oder Dienstleistungen maßgeblich auf die Sicht eines Durchschnittsverbrauchers abzustellen sei, wobei künstliche, auf unbedeutenden Unterschieden beruhende Unterscheidungen vermieden werden müssten (EuGH-Urteil Pro Med Logistik und Pongratz vom 27.02.2014 - C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, BStBl II 2015, 437, Rz 53, und EuGH-Urteil The Rank Group vom 10.11.2011 - C-259/10 und C-260/10, EU:C:2011:719, HFR 2012, 98, Rz 43).

    Zwei Gegenstände oder Dienstleistungen seien daher gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erheblich beeinflussen (EuGH-Urteil Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u.a., EU:C:2019:544, HFR 2019, 827, Rz 48, und EuGH-Urteil The Rank Group, EU:C:2011:719, HFR 2012, 98, Rz 44).

  • BFH, 09.02.2006 - V R 49/04

    Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs

    Auszug aus BFH, 10.06.2020 - V R 6/18
    Rn. 20 Anlage 2 zum UStG verweist zur Abgrenzung auf den Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaft, dem die KN des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren zu Grunde liegt (BFH-Urteil vom 09.02.2006 - V R 49/04, BFHE 213, 88, BStBl II 2006, 694, unter II.2.b).

    Rn. 39 Insoweit hat der vorlegende Senat mit Senatsurteil in BFHE 213, 88, BStBl II 2006, 694, unter II.5.c bis d zu Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i.V.m. Anhang H der Richtlinie 77/388/EWG entschieden, dass Gegenstände, die in unterschiedliche Unterpositionen der KN einzureihen sind, unabhängig von einem identischen Anwendungsbereich nicht gleichartig sind und darum auch bei Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität nicht demselben Mehrwertsteuersatz unterworfen werden müssen.

  • EuGH, 27.06.2019 - C-597/17

    Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus BFH, 10.06.2020 - V R 6/18
    Dieser Grundsatz lässt es nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (s. hierzu insgesamt EuGH-Urteil Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u.a. vom 27.06.2019 - C-597/17, EU:C:2019:544, HFR 2019, 827, Rz 44 ff., m.w.N.).

    Zwei Gegenstände oder Dienstleistungen seien daher gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erheblich beeinflussen (EuGH-Urteil Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u.a., EU:C:2019:544, HFR 2019, 827, Rz 48, und EuGH-Urteil The Rank Group, EU:C:2011:719, HFR 2012, 98, Rz 44).

  • EuGH, 09.03.2017 - C-573/15

    Oxycure Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus BFH, 10.06.2020 - V R 6/18
    Dabei entspräche sowohl das Merkmal der Ausschließlichkeit als auch die Maßgeblichkeit der objektiven Eigenschaften des Holzes --unter Außerachtlassen subjektiver Intentionen-- dem Grundsatz der engen Auslegung ermäßigter Steuersätze (EuGH-Urteil Oxycure Belgium vom 09.03.2017 - C-573/15, EU:C:2017:189, HFR 2017, 455, Rz 32).

    Dies entspräche auch dem Grundsatz der engen Auslegung ermäßigter Steuersätze, der neben dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität anzuwenden ist (EuGH-Urteil Oxycure Belgium, EU:C:2017:189, HFR 2017, 455, Rz 32).

  • EuGH, 07.03.2002 - C-169/00

    Kommission / Finnland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Artikel 2 und …

    Auszug aus BFH, 10.06.2020 - V R 6/18
    Diesem Grundsatz könnte hier umso größere Bedeutung zukommen, als es sich bei Art. 122 MwStSystRL um eine nur für einen vorübergehenden Zeitraum zugelassene Ausnahme handelt (vgl. dazu EuGH-Urteil Kommission/Frankreich vom 28.02.2012 - C-119/11, EU:C:2012:104, HFR 2012, 811, Rz 29, und EuGH-Urteil Kommission/Finnland vom 07.03.2002 - C-169/00, EU:C:2002:149, HFR 2002, 563, Rz 34).

    Eine solche enge Auslegung könnte hier umso mehr gerechtfertigt sein, als es sich bei Art. 122 MwStSystRL um eine nur für einen vorübergehenden Zeitraum zugelassene Ausnahme handelt (vgl. EuGH-Urteil Kommission/Frankreich, EU:C:2012:104, HFR 2012, 811, Rz 29, und EuGH-Urteil Kommission/Finnland, EU:C:2002:149, HFR 2002, 563, Rz 34).

  • EuGH, 28.02.2012 - C-119/11

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BFH, 10.06.2020 - V R 6/18
    Diesem Grundsatz könnte hier umso größere Bedeutung zukommen, als es sich bei Art. 122 MwStSystRL um eine nur für einen vorübergehenden Zeitraum zugelassene Ausnahme handelt (vgl. dazu EuGH-Urteil Kommission/Frankreich vom 28.02.2012 - C-119/11, EU:C:2012:104, HFR 2012, 811, Rz 29, und EuGH-Urteil Kommission/Finnland vom 07.03.2002 - C-169/00, EU:C:2002:149, HFR 2002, 563, Rz 34).

    Eine solche enge Auslegung könnte hier umso mehr gerechtfertigt sein, als es sich bei Art. 122 MwStSystRL um eine nur für einen vorübergehenden Zeitraum zugelassene Ausnahme handelt (vgl. EuGH-Urteil Kommission/Frankreich, EU:C:2012:104, HFR 2012, 811, Rz 29, und EuGH-Urteil Kommission/Finnland, EU:C:2002:149, HFR 2002, 563, Rz 34).

  • EuGH, 17.01.2013 - C-360/11

    Indem es ermäßigte Mehrwertsteuersätze über das nach der Mehrwertsteuerrichtlinie …

    Auszug aus BFH, 10.06.2020 - V R 6/18
    Dabei sind die Mitgliedstaaten, sofern das Unionsrecht --wie hier bei Art. 122 MwStSystRL-- nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, bei der Präzisierung der Kategorien von Gegenständen, auf die sie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden, verpflichtet, deren Konturen entsprechend der Auslegung durch den EuGH zu berücksichtigen (vgl. EuGH-Urteil Kommission/ Spanien vom 17.01.2013 - C-360/11, EU:C:2013:17, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2013, 269, Rz 19 ff.).

    Rn. 29 Bei der Auslegung des Begriffs "Brennholz" in Art. 122 MwStSystRL dürfte der allgemeine Sprachgebrauch (vgl. EuGH-Urteil Kommission/Spanien, EU:C:2013:17, HFR 2013, 269, Rz 63 zu Anhang III MwStSystRL) dafür sprechen, dass er jegliches Holz umfasst, das nach seinen objektiven Eigenschaften ausschließlich zum Verbrennen bestimmt ist.

  • EuGH, 08.02.2018 - C-380/16

    Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …

    Auszug aus BFH, 10.06.2020 - V R 6/18
    Rn. 44 Auch der EuGH hat jedoch in anderem Zusammenhang bereits hervorgehoben, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität einer vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen Ausnahme nicht entgegenstehen und deren praktische Wirksamkeit nicht beeinträchtigen kann (EuGH-Urteil Kommission/Deutschland vom 08.02.2018 - C-380/16, EU:C:2018:76, HFR 2018, 259, Rz 58; vgl. auch EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin vom 08.05.2012 - C-44/11, EU:C:2012:276, Rz 60).
  • EuGH, 27.02.2014 - C-454/12

    Taxen und Mietwagen mit Fahrergestellung können unter bestimmten Voraussetzungen …

    Auszug aus BFH, 10.06.2020 - V R 6/18
    Rn. 40 Zwischenzeitlich hat der EuGH jedoch hinsichtlich des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität festgehalten, dass für die Frage der Gleichartigkeit zweier Gegenstände oder Dienstleistungen maßgeblich auf die Sicht eines Durchschnittsverbrauchers abzustellen sei, wobei künstliche, auf unbedeutenden Unterschieden beruhende Unterscheidungen vermieden werden müssten (EuGH-Urteil Pro Med Logistik und Pongratz vom 27.02.2014 - C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, BStBl II 2015, 437, Rz 53, und EuGH-Urteil The Rank Group vom 10.11.2011 - C-259/10 und C-260/10, EU:C:2011:719, HFR 2012, 98, Rz 43).
  • EuGH, 05.09.2019 - C-559/18

    TDK-Lambda Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2012 - C-44/11

    Deutsche Bank - Mehrwertsteuer - Portfolioverwaltungsleistungen - Befreiung - …

  • EuGH, 30.04.2020 - C-810/18

    DHL Logistics (Slovakia) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. …

  • BFH, 18.12.2008 - V R 55/06

    Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung - Kein …

  • EuGH, 05.09.2019 - C-145/18

    Regards Photographiques - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • BFH, 15.11.2005 - VII R 66/04

    Tarifierung sog. Polyester-Regeneratfasern

  • BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88

    Tarifierung von Hackschnitzel

  • BFH, 21.04.2022 - V R 2/22

    Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

    Rn. 13 Im Revisionsverfahren hat der Senat das Verfahren gemäß § 74 FGO ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durch Beschluss vom 10.06.2020 - V R 6/18 (BFHE 268, 560, BStBl II 2021, 890) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 1253/19

    Besteuerung von Restgasen

    Dementsprechend kann ein aus Abfällen im Wege des Recyclings gewonnenes neues Produkt seinerseits nicht mehr als Abfall angesehen werden (…vgl. BFH-Urteil vom 15. November 2005 - VII R 66/04, BFH/NV 2006, 637, Rn. 11; BFH-Beschluss vom 10. Juni 2020 - V R 6/18, BStBl II 2021, 890, Rn. 26).
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