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Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.12.2019

Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19681
BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18 (https://dejure.org/2020,19681)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2020 - V ZR 83/18 (https://dejure.org/2020,19681)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 (https://dejure.org/2020,19681)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen bei Übertragung des Eisenbahnvermögens auf die DB AG und DB Netz AG; Ansprüche auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur mit Unternehmensgenehmigung und Schutz dieser Infrastruktur nach § 1004 BGB

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 AEG, § 6 Abs 6 AEG, § 11 Abs 1 S 1 AEG, § 11 Abs 1 S 3 AEG, § 11 Abs 1 S 4 AEG
    Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen bei Übertragung des Eisenbahnvermögens auf die DB AG und DB Netz AG; Ansprüche auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur mit Unternehmensgenehmigung und Schutz dieser Infrastruktur nach § 1004 BGB

  • IWW

    § 1004 BGB, § ... 75 VwVfG, § 6 Abs. 2 Satz 1 AEG, § 11 Abs. 1 Satz 1 AEG, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, §§ 1027, 1065 BGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG, § 1004 Abs. 1 BGB, § 6 Abs. 1 AEG, § 6 Abs. 6 AEG, § 11 AEG, §§ 20, 21 BEZNG, § 2 FStrG, Art. 87e Abs. 4 Satz 1 GG, § 23 AEG, § 23 Abs. 1 AEG, §§ 11, 23 AEG, § 11 Abs. 1a AEG, § 11 Abs. 1 Sätze 3 bis 5, Abs. 1a AEG, § 11 Abs. 1 Satz 3 AEG, § 11 Abs. 1a Satz 3 AEG, § 147 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 2 Abs. 7 AEG, § 11 Abs. 1 Sätze 2 bis 5, Abs. 1a bis 5 AEG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AEG, § 10 Abs. 1, 2 ERegG, § 6g Abs. 4 AEG, § 265 Abs. 2 Satz 1, § 266 ZPO, § 903 BGB, § 22b AEG, § 11 WaStrG, § 3a FStrG, § 809 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Führen der Übertragung des bahnnotwendigen Eisenbahnvermögens auf die DB AG und später auf die DB Netz AG als "freies" zivilrechtliches Vermögen der DB AG bzw. der DB Netz AG; Unternehmensgenehmigung zum Betrieb der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur bzgl. des Rechts ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 6 AEG, § 11 AEG, § 23 AEG, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Eisenbahnneuordnungsgesetz, Widmung von Eisenbahninfrastruktur, bahnnotwendiges Eisenbahnvermögen, Wirkung der Unternehmensgenehmigung vor Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages über Eisenbahninfrastruktur

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    AEG §§ 6, 11, 23; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2
    Eisenbahnvermögen, Inhaltsbeschränkungen, bahnnotwendiges Vermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führen der Übertragung des bahnnotwendigen Eisenbahnvermögens auf die DB AG und später auf die DB Netz AG als "freies" zivilrechtliches Vermögen der DB AG bzw. der DB Netz AG; Unternehmensgenehmigung zum Betrieb der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur bzgl. des Rechts ...

  • datenbank.nwb.de

    Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen bei Übertragung des Eisenbahnvermögens auf die DB AG und DB Netz AG; Ansprüche auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur mit Unternehmensgenehmigung und Schutz dieser Infrastruktur nach § 1004 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 226, 49
  • NJW 2021, 707
  • MDR 2020, 1116
  • WM 2021, 1388
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06

    Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung; …

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Die Länder haben im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Bedenken gegen eine umfassende Privatisierung der Bundeseisenbahnen und gegen eine vorrangig von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten geprägte Nutzung und Verwendung der Eisenbahninfrastruktur erhoben (vgl. BT-Drucks. 12/5014 S. 17 f., 12/5015 S. 11 und 12/6269 S. 56, 139;… BVerfGE 147, 50 Rn. 4 und 262 ff.; BVerwGE 129, 381 Rn. 24 f.).

    Rn. 38 (2) Nach dem für das Revisionsverfahren zugrunde zu legenden Sachverhalt handelt es sich bei der Klägerin um ein öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AEG; als solches ist sie zur Unterhaltung und Instandsetzung der Eisenbahninfrastruktur verpflichtet (vgl. BVerwGE 129, 381 Rn. 12 u. 23).

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Deshalb kann bei Strecken, die länger in Betrieb gewesen sind, regelmäßig von einer Widmung für Bahnbetriebszwecke ausgegangen werden (vgl. BVerwGE 99, 166, 169; BVerwG, NVwZ-RR 1999, 720;… Urteile vom 23. Oktober 2002 - 9 A 12L.02, juris Rn. 40 …und vom 23. Oktober 2002 - 9 A 22L.01, juris Rn. 53).

    Zwar kann die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet werden; insoweit sind aber strenge Anforderungen zu stellen (BVerwGE 81, 111, 117 f.; 99, 166, 169 f.; BVerwG, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42 …und Urteil vom 12. April 2000 - 11 A 23L.98, juris Rn. 44).

  • BVerwG, 16.07.2008 - 9 A 21.08

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts; …

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Denn für deren Fortbestand genügt es, wenn sie eine zwischen zwei Punkten bestehende, von A nach B führende Verkehrsverbindung aus einem oder mehreren Gleisen geblieben ist (vgl. BVerwG, NVwZ 2009, 189 Rn. 6;… BVerwGE 155, 218 Rn. 17).

    Wesentliches Merkmal einer Eisenbahnstrecke ist ihre Verkehrsfunktion, nämlich die Verbindung zweier Orte mittels Eisenbahn durch einen Schienenweg (BVerwG, NVwZ 2009, 189 Rn. 6;… 2019, 69 Rn. 30).

  • LG Köln, 25.07.2007 - 14 O 257/07

    Sachenrechtliche Ausgestaltung der Pflicht eines Grundstückseigentümers zur …

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Im Anschluss an diese Entscheidung wird in Rechtsprechung und Literatur allgemein die durch Vertrag oder Verwaltungsakt begründete Sondernutzungsbefugnis als sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB eingeordnet (vgl. OLG Bamberg, NZM 1999, 1004, 1005; LG Berlin, Magazindienst 2006, 1399, 1401;… Urteil vom 29. November 2007 - 5 O 162/07, juris Rn. 24; LG Köln, Urteil vom 25. Juli 2007 - 14 O 257/07, juris Rn. 14; AG Schwerte…, Urteil vom 25. Januar 2016 - 2 C 9/16, juris Rn. 23;… BeckOK BGB/Fritzsche [1.5.2020], § 903 Rn. 51;… MüKoBGB/Wagner, 7. Aufl., § 823 Rn. 272 und 315;… RGRK/Steffen, BGB, 12. Aufl., § 823 Rn. 32a).

    Das entspricht zugleich der überwiegenden Meinung in der Instanzrechtsprechung und Literatur (LG Köln, Urteil vom 25. Juli 2007 - 14 O 257/07, juris Rn. 15; LG Bonn, NVwZ-RR 2009, 93, 94; OVG Koblenz, NJOZ 2014, 734, 738; VG Köln…, Urteil vom 26. Januar 2007 - 18 K 1195/06, juris Rn. 24;… Kramer, AEG, § 23 Rn. 2 ff.;… Geiger in Eiding/Hofmann-Hoeppel, FormB-VerwR, 2. Aufl., § 30 Rn. 59;… aA: BeckAEG-Komm/Hermes, 2. Aufl., § 23 Rn. 8;… Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, VwVfG, 9. Aufl., § 35 Rn. 326; Schmitt, UPR 2005, 427, 429;… offen VGH München, GewArch 2014, 44 Rn. 21;… BeckAEG-Komm/Gerstner, 2. Aufl., § 14 Rn. 50;… BeckAEG-Komm/Vallendar, 2. Aufl., § 18 Rn. 38).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Zwar kann die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet werden; insoweit sind aber strenge Anforderungen zu stellen (BVerwGE 81, 111, 117 f.; 99, 166, 169 f.; BVerwG, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42 …und Urteil vom 12. April 2000 - 11 A 23L.98, juris Rn. 44).
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks; …

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Sie setzen vielmehr voraus, dass die zu unterlassende Einwirkung die Folge einer bestimmten Nutzung oder eines das Recht beeinträchtigenden Zustands des Grundstücks ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Februar 2008 - V ZR 222/06, BGHZ 175, 253 Rn. 8).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16

    Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des …

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Wesentliches Merkmal einer Eisenbahnstrecke ist ihre Verkehrsfunktion, nämlich die Verbindung zweier Orte mittels Eisenbahn durch einen Schienenweg (…BVerwG, NVwZ 2009, 189 Rn. 6; 2019, 69 Rn. 30).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 1.90

    Rechtscharakter einer Fläche als Bahnanlage - Vorübergehende Überlassung an …

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Eine solche förmliche Entwidmung konnte auch durch eine baurechtlich genehmigte jahrzehntelange bahnfremde Nutzung im Grundsatz nicht ersetzt werden (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 462, 463).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Die Länder haben im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Bedenken gegen eine umfassende Privatisierung der Bundeseisenbahnen und gegen eine vorrangig von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten geprägte Nutzung und Verwendung der Eisenbahninfrastruktur erhoben (vgl. BT-Drucks. 12/5014 S. 17 f., 12/5015 S. 11 und 12/6269 S. 56, 139; BVerfGE 147, 50 Rn. 4 und 262 ff.;… BVerwGE 129, 381 Rn. 24 f.).
  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10

    gewinn.de

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Hierzu gehören nur absolute, gegenüber jedermann wirkende (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 12 - I ZR 187/10, BGHZ 192, 4 Rn. 23) Rechtspositionen, die wie die in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechte und Rechtsgüter durch Zuweisungs- und Ausschlussfunktion gekennzeichnet sind (…vgl. MüKoBGB/Wagner, 7. Aufl., § 823 Rn. 267;… Staudinger/Hager, BGB [17], § 823 Rn. B 124).
  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches …

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

  • BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10

    Sonstige Stelle (behördenähnliche Institution; verlängerter Arm des Staates; …

  • BGH, 13.03.1998 - V ZR 190/97

    Rechte des Beklagten im Berufungsverfahren im Hinblick auf eine Widerklage; …

  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für …

  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

  • BGH, 31.05.1965 - V ZR 10/63

    Rechtsfolgen der Verletzung einer Badekonzession

  • VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475

    Nutzungsrecht bezüglich stillgelegter Bahnanlagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2013 - 8 A 10050/13

    Betriebsgenehmigung für Eisenbahnstrecke Gerolstein - Prüm

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 8.16

    Aufnahme des Eisenbahnbetriebes; Bereitschaft zur Betriebsaufnahme; …

  • VG Köln, 26.01.2007 - 18 K 1195/06
  • LG Berlin, 29.11.2007 - 5 O 162/07

    Unterlassungsanspruch des Inhabers des ausschließlichen Sondernutzungsrechts an …

  • AG Schwerte, 25.01.2016 - 2 C 9/16

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung des Wochenmarktplatzes …

  • BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21

    Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von …

    Da nur einige und zudem fast ausschließlich erhebliche Tatsachen abgefragt werden, wird die umfangreiche Verweisung nicht zu einem grundsätzlich unzulässigen pauschalen oder lediglich formelhaften Hinweis, zumal sie sich nur auf im Antragsformular selbst enthaltene Angaben bezieht (so auch LG Hamburg, NJW 2021, 707, 710; Rau/Sleimann NZWiSt 2020, 373, 375; Burgert, StraFo 2020, 181, 185).

    Auch das in zwei weiteren Fällen verwendete geänderte niedersächsische Formular ("Version 2'), in dem es heißt, dass "alle in diesem Antrag (inklusive dieser Erklärung) anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB sind', genügt in den hier zu entscheidenden Fallkonstellationen den Anforderungen des § 264 Abs. 9 Nr. 1 Variante 2 StGB (aA LG Hamburg, NJW 2021, 707, 710; Schmuck/Hecken/Tümmler NJOZ 2020, 673, 675; Rau/Sleimann, NZWiSt 2020, 373, 375).

  • BGH, 07.08.2024 - XII ZR 113/22

    Pachtvertrag über eine Eisenbahninfrastruktureinrichtung: Ansprüche des …

    Rn. 10 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 2020 (BGHZ 226, 49 = TranspR 2021, 25) könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden und stehe daher dem Räumungsanspruch der Klägerin nicht entgegen.

    Die Widmung lastet als Inhaltsbeschränkungen auf dem für den Bahnbetrieb notwendigen Grundeigentum (vgl. BGHZ 226, 49 = TranspR 2021, 25 Rn.16) und verpflichtet grundsätzlich den Eigentümer zur Duldung des Betriebs einer Eisenbahninfrastruktur auf dem Grundstück, bis die Freistellung von Bahnbetriebszwecken im Verfahren nach § 23 Abs. 1 AEG festgestellt wird oder eine förmliche Entwidmung der Grundstücke erfolgt (vgl. BGHZ 226, 49 = TranspR 2021, 25 Rn. 23).

    Bis zu diesem Zeitpunkt muss es der Eigentümer auch hinnehmen, dass das Grundstück erneut einer der Zweckbindung entsprechenden Nutzung zugeführt wird, indem die darauf befindliche Eisenbahninfrastruktur wieder betrieben wird (vgl. BGHZ 226, 49 = TranspR 2021, 25 Rn. 15).

    Die das Eigentumsrecht beschränkende Widmung und die damit einhergehende Zweckbindung rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts in entsprechender Anwendung von § 11 AEG das Verlangen des Inhabers der Unternehmensgenehmigung für eine Strecke, dass der Berechtigte ihm ein Angebot auf Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrags unterbreitet (vgl. BGHZ 226, 49 = TranspR 2021, 25 Rn. 15;… BVerwG NVwZ 2021, 1232 Rn. 13).

    Die ihr erteilte Unternehmensgenehmigung vermittelt nach § 6 Abs. 6 AEG nicht schon als solche ein Recht auf Zugang zu der Eisenbahninfrastruktur (BGHZ 226, 49 = TranspR 2021, 25 Rn. 15).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2024 - 9 B 29.17

    Rechtmäßigkeit eines Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheides für ein Grundstück

    Deshalb kann bei Strecken, die länger in Betrieb gewesen sind, regelmäßig von einer Widmung für Bahnbetriebszwecke ausgegangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 -, juris Rn. 17).

    Denn die Zweckbindung entfällt erst durch Entwidmung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 -, juris Rn. 18 ff. und 51 ff.).

    Die Anforderungen an eine Entlassung der Bahnanlagen aus der Zweckbindung hängen davon ab, ob diese vor oder nach dem Inkrafttreten des § 23 AEG in der Fassung des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) am 30. April 2005 erfolgt sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 -, juris Rn. 51).

    Rn. 40 Vor diesem Zeitpunkt verlor eine Betriebsanlage der Eisenbahn ihre eisenbahnrechtliche Zweckbestimmung durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig für andere Nutzungen offenstehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. November 1996 - 11 A 2/96 -, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 -, juris Rn. 52).

    Rn. 42 Seit dem 30. April 2005 erfolgt die Entlassung von bahnnotwendigen Anlagen aus der eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung durch eine Freistellung von Betriebszwecken unter den Voraussetzungen des § 23 AEG 2005 durch die für die Planfeststellung zuständige Behörde (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 -, juris Rn. 53).

  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung …

    Zwar spreche aufgrund des Kontrahierungszwangs mit dem einzigen Inhaber einer Unternehmensgenehmigung bzw. eines möglicherweise drohenden Enteignungsverfahrens einiges dafür, dass durch die Entscheidung im Klageverfahren die rechtlichen Interessen der Beiladungsbewerberin berührt sein könnten (BGH, U.v. 19.6.2020 - V ZR 83/18 - juris) und damit die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Beiladung vorliegen würden.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) leite in seinem Urteil vom 19. Juni 2020 (V ZR 83/18 - juris) aus § 11 AEG eine starke Rechtsposition für den Inhaber einer Unternehmensgenehmigung ab, dem neben dem Recht auf Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrags auch vor Vertragsschluss ein Anspruch aus einer entsprechenden Anwendung von § 1004 Abs. 1 BGB zum Erhalt der Eisenbahninfrastruktur zustünde.

    Rn. 10 Da aus einer Unternehmensgenehmigung nach § 6 AEG zugleich auch eine Betriebspflicht resultiere (BVerwG, U.v. 5.11.2020 - 3 C 15.19 - juris Rn. 13 m.V.a. BGH, U.v. 19.6.2020 - V ZR 83/18 - juris Rn. 24 ff.), die Klägerin dieser aber (laut Ablehnungsbescheid) mangels Unternehmenskonzept und wegen fehlender Betriebsmittel nicht nachkommen könne, führe die Verwaltungsstreitsache W 9 K 21.1629 dazu, dass die bei der Regierung von Mittelfranken anhängigen Freistellungsverfahren nach § 23 AEG derzeit und jedenfalls für die Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht fortgesetzt werden könnten.

    Rn. 28 Der Senat teilt zunächst die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass § 65 Abs. 1 VwGO jedenfalls tatbestandlich infolge des vom Bundesgerichtshof formulierten Anspruchs des Inhabers einer Unternehmensgenehmigung auf ein Angebot entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 3 AEG ("Kontrahierungszwang") und dem flankierenden Abwehranspruch entsprechend § 1004 BGB gegen den Grundstückseigentümer (BGH, U.v. 19.6.2020 - V ZR 83/18 - juris Rn. 31 ff.) erfüllt sein dürfte.

    Ab dem Zeitpunkt der Erteilung einer Unternehmensgenehmigung (infolge der Verpflichtungsklage) sähe sich die Beiladungsbewerberin aber über diese widmungsbedingten Einschränkungen hinaus mit solchen spezifischen Ansprüchen der Klägerin (laut BGH als absolute, den Rechten aus § 823 Abs. 1 BGB vergleichbare Rechtsposition; BGH, U.v. 19.6.2020 - V ZR 83/18 - juris Rn. 14, 32) konfrontiert, welche die rechtlichen Interessen der Beiladungsbewerberin insbesondere durch die dadurch neu entstehende Pflicht, ein Angebot nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AEG zu unterbreiten, "zusätzlich" berühren; ihre Rechtsposition würde sich dadurch verschlechtern (…vgl. zu letzterem BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 10 C 15.772 - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • OLG München, 01.02.2024 - 6 U 3303/23

    Rechtliche Einordnung des Marktexklusivitätsrechts

    Die Anerkennung als absolutes subjektives Recht hängt wiederum von zwei Kriterien ab, nämlich der Zuordnungs- bzw. Nutzungs- und der Ausschlussfunktion der in Rede stehenden Position (BGH, RdTW 2021, 468 Rn. 14;… Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 823 Rn. 346;… Hager, in: Staudinger, Eckpfeiler des Zivilrechts, 8. Aufl. 2022, T., § 2, Rn. 238).

    Absolutheit bedeutet dabei, dass jedermann nach dem Sinn und Zweck der fraglichen Rechtsposition dazu verpflichtet sein muss, diese zu respektieren und nicht zu verletzen (grundlegend: RGZ 57, 353, 356; BGH, NJW 1959, 1269, 1270; BGH, NJW 2000, 2195, 2197; BGH, RdTW 2021, 468 Rn. 14;… Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 Rn. 11;… Wagner, a.a.O., Rn. 347;… Katzenmeier, a.a.O.; Wendel, NJ 2015, 227, 228; Junker, AcP 193, 348, 356).

    Rn. 45 (3) Entgegen der von der Antragstellerin vertretenen Rechtsauffassung geht es im Streitfall zudem nicht um den Schutz einer durch Vertrag oder Verwaltungsakt begründeten Sondernutzungsbefugnis (vgl. BGH, RdTW 2021, 468 Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 15.19

    Anforderungen an ein Übernahmeangebot im eisenbahnrechtlichen …

    Die das Eigentumsrecht beschränkende Widmung und die damit einhergehende Zweckbindung rechtfertigen eine entsprechende Anwendung von § 11 AEG; der Inhaber der Unternehmensgenehmigung einer Strecke kann verlangen, dass der Berechtigte ihm ein Übernahmeangebot unterbreitet (BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 [ECLI:DE:BGH:2020:190620UVZR83.18.0] - BGHZ 226, 49 Rn. 24 ff., 29 und 31 f.).

    Dem entspricht, dass vor Durchführung des Stilllegungsverfahrens und der Genehmigung der Stilllegung die Anlage nicht ausgeschlachtet werden darf (…Hermes, in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 11 Rn. 54; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 - BGHZ 226, 49 Rn. 32).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2026 - 1 O 157/25

    Anspruch auf Beiladung

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Inhaber der Unternehmensgenehmigung vom Eigentümer die Unterbreitung eines den Anforderungen des § 11 Abs. 1 Satz 3 AEG entsprechenden Angebots wahlweise zum Kauf oder zur Pacht der Grundstücke mit der Eisenbahninfrastruktur verlangen kann und daher über eine rechtlich gesicherte Aussicht auf den zivilrechtlichen Zugriff auf die Grundstücke verfügt, die die entsprechende Anwendung von § 1004 Abs. 1 BGB rechtfertigt (BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 -, juris Rn. 31 ff.).

    In Verbindung mit dieser rechtlichen Aussicht vermittelt die Unternehmensgenehmigung eine Rechtsposition, die durch Zuweisungs- und Ausschlussfunktion gekennzeichnet ist und die entsprechende Anwendung von § 1004 Abs. 1 BGB rechtfertigt (BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 -, juris Rn. 31 ff.).

    Rn. 11 Der Senat geht mit dem Verwaltungsgericht und der Beschwerdeführerin davon aus, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine einfache Beiladung angesichts des Anspruchs des Inhabers einer Unternehmensgenehmigung auf ein Angebot entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit dem flankierenden Abwehranspruch gemäß § 1004 BGB analog gegen den Grundstückseigentümer (BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 -, juris Rn. 31 ff.) erfüllt sind.

  • OLG Naumburg, 26.05.2026 - 12 U 55/25
    Vor diesem Zeitpunkt ist die Streithelferin im Grundsatz weder zu einer entsprechenden Benutzung der Grundstücke noch dazu berechtigt, deren Benutzung Dritten zu überlassen und sich entsprechender Rechte gegenüber Dritten zu berühmen (ähnlich der Bundesgerichtshof zu einem Fall der Übernahme des Betriebs der Eisenbahninfrastruktur, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18, zitiert nach Juris).
  • VG Köln, 04.03.2022 - 18 K 205/21
    Soweit die Beklagte hinsichtlich einer analogen Anwendung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 2020 (V ZR 83/18) verweist, ergibt sich auch aus dieser keine Pflicht zur analogen Anwendung des § 11 AEG auf die vorliegende Konstellation einer freihändigen Betriebsübertragung.

    Rn. 114 vgl. etwa zu einer solchen Konstellation im Kontext von § 23 AEG BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 - juris Rn. 23 ff.,.

  • LG Münster, 02.08.2021 - 25 O 56/17
    Im Übrigen dürfte es bei im Wettbewerbsrecht Tätigen allgemeinbekannt sein, dass der Kläger den "V" herausgibt, der insbesondere auch in der Rechtsprechung teilweise als Quelle zitiert wird (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 03.02.2011, IX ZR 141/10; BGH, Urteil vom 19.06.2020, V ZR 83/18; OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2014, 4 U 172/13; OLG München, Beschluss vom 22.12.2016, 6 W 1579/16; KG, Urteil vom 09.11.2018, 5 U 185/17).
  • OLG Hamm, 11.11.2025 - 7 U 27/25

    Werbeflächenüberlassung; Gemeinde; Exklusivvertrag; Sondernutzungsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 1 L 27/21

    Zuständige Behörde für die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken

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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2019 - V ZR 83/18   

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BGH, 05.12.2019 - V ZR 83/18 (https://dejure.org/2019,92150)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2019 - V ZR 83/18 (https://dejure.org/2019,92150)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - V ZR 83/18 (https://dejure.org/2019,92150)
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Volltextveröffentlichung

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 87e Abs. 4 S. 1 GG, § 11 AEG, § 23 AEG, § 1004 Abs. 1 BGB, § 862 BGB
    Betriebspflicht, kalte oder schwarze Stilllegung, Beteiligung privater Akteure bei der Stilllegung, entsprechende Anwendung der Stilllegungsvorschriften, Unterlassungsanspruch eines privaten Akteurs bei kalter oder schwarzer Stilllegung

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