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Rechtsprechung
   BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4293
BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02 (https://dejure.org/2004,4293)
BFH, Entscheidung vom 12.03.2004 - VII B 239/02 (https://dejure.org/2004,4293)
BFH, Entscheidung vom 12. März 2004 - VII B 239/02 (https://dejure.org/2004,4293)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    AO 1977 § 171 Abs. 3; ; AO 1977 § ... 171 Abs. 10; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 231; ; FGO § 75; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 104 Abs. 2; ; FGO § 104 Abs. 2 Halbsatz 2; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 105 Abs. 4 Satz 2; ; FGO § 105 Abs. 4 Satz 3; ; FGO § 107; ; FGO § 107 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; VwGO § 116 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Eindeutig unzutreffende Parteibezeichnung als offenbare Unrichtigkeit im Urteil - Beteiligtenwechsel infolge Gesamtrechtsnachfolge - Verfahrensfehler durch Nichtübergabe des Urteils zur Geschäftsstelle binnen fünf Monaten nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle

  • datenbank.nwb.de

    Frist zur Übergabe eines vollständig abgefassten Urt. an die Geschäftsstelle; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensmangel bei Erlass eines Prozessurt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01

    Urteil, Form, Inhalt, Entscheidungsfindung

    Auszug aus BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02
    Denn unabhängig davon, wie die Frist des § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO berechnet wird, haben die Beteiligten nach Ablauf von zwei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung einen Rechtsanspruch auf formlose Auskunftserteilung, ob das Urteil eingegangen ist und wie die Entscheidungsformel lautet (Senatsbeschluss vom 30. April 2001 VII B 28/01, BFH/NV 2001, 1287).

    Dem entspricht, dass Beratung, Abstimmung und Urteilsfällung in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen (§ 52 Abs. 1 FGO i.V.m. §§ 193 bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes --GVG--; vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1287).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02
    Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 2603) ist mit dem Wort "alsbald" dabei ein Zeitraum von fünf Monaten bezeichnet.
  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02
    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nur dann betroffen, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler unterlaufen sind, die von so erheblichem Gewicht sind, dass sie, würden sie von einem Rechtsmittelgericht nicht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, etwa weil Verfahrensgrundrechte verletzt worden sind oder das aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitende Recht eines Beteiligten auf eine willkürfreie gerichtliche Entscheidung durch das Urteil des FG nicht befriedigt wird (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97

    Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02
    So hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in dem Beschluss vom 6. Mai 1998 7 B 437.97 (BVerwGE 106, 366) entschieden, dass ein statt der Verkündung zuzustellendes Urteil, das erst nach Ablauf von zwei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung beschlossen wurde, im Allgemeinen als auf einem Verstoß gegen § 116 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO-- (entspricht § 104 Abs. 2 FGO) beruhend anzusehen ist.
  • BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01

    NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung

    Auszug aus BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02
    Jedoch hat der BFH in Fortführung jenes Beschlusses bereits mehrfach ausgesprochen, dass in diesem Falle die Fünf-Monats-Frist mit dem Ablauf des Tages beginne, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO der Geschäftsstelle übergeben worden ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf desjenigen Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach dieser Vorschrift bzw. nach § 104 Abs. 2 FGO hätte übergeben werden müssen (BFH-Urteile vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187;… vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589, …und vom 7. Juli 1999 VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626; BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177;… Senatsurteil vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208).
  • BFH, 25.11.1999 - III B 5/99

    Vollbeendete OHG; Beweiskraft einer PZU

    Auszug aus BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02
    Er ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung der Revision für die Berichtigung zuständig (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844, m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1993 - II R 39/91

    Frist für Abfassung des vollständigen Urteils bei Zustellung an Verkündungs Statt

    Auszug aus BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02
    Jedoch hat der BFH in Fortführung jenes Beschlusses bereits mehrfach ausgesprochen, dass in diesem Falle die Fünf-Monats-Frist mit dem Ablauf des Tages beginne, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO der Geschäftsstelle übergeben worden ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf desjenigen Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach dieser Vorschrift bzw. nach § 104 Abs. 2 FGO hätte übergeben werden müssen (BFH-Urteile vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187;… vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589, …und vom 7. Juli 1999 VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626;… BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177;… Senatsurteil vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208).
  • BFH, 19.03.2002 - IV B 112/01

    Verfahrenfehler; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02
    Erlässt das FG ein Prozessurteil, obwohl sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen einer Klage gegeben sind, kann dies zwar einen Verfahrensmangel darstellen (BFH-Beschluss vom 19. März 2002 IV B 112/01, BFH/NV 2002, 1042, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98

    Refinanzierungszinsen - Werbungskosten - Einkünften aus Kapitalvermögen - …

    Auszug aus BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02
    Jedoch hat der BFH in Fortführung jenes Beschlusses bereits mehrfach ausgesprochen, dass in diesem Falle die Fünf-Monats-Frist mit dem Ablauf des Tages beginne, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO der Geschäftsstelle übergeben worden ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf desjenigen Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach dieser Vorschrift bzw. nach § 104 Abs. 2 FGO hätte übergeben werden müssen (BFH-Urteile vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187;… vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589, und vom 7. Juli 1999 VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626;… BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177;… Senatsurteil vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208).
  • BFH, 14.10.1992 - III B 16/92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02
    Eine möglicherweise unzutreffende Rechtsanwendung im konkreten Fall vermag hingegen die Zulassung der Revision aus dem Gesichtspunkt grundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1992 III B 16/92, BFH/NV 1993, 546, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 13.08.1998 - VII R 30/98

    Abschöpfung - Einfuhrumsatzsteuer - Zustellung des Urteils - Öffentliche …

  • BFH, 02.03.1982 - VII B 148/81

    Zuständigkeit des FA - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 22.02.1980 - VI R 132/79

    Berufsrichter - Rechtsmittelbelehrung - Entscheidungsgründe - Verfahrensmangel - …

  • BFH, 21.08.1997 - V R 30/97

    Alsbaldige Niederlegung des Tatbestands, der Entscheidungsgründe nach Verkündung …

  • BFH, 20.01.1988 - IX R 155/83

    Berichtigungsfähigket der eindeutig unzutreffenden Parteibezeichnung im Urteil …

  • BFH, 19.09.2012 - IV R 45/09

    Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr - …

    Zweck der Regelung ist es nicht nur, den Beteiligten alsbald Gewissheit über die getroffene Entscheidung zu verschaffen; sie dient vornehmlich dazu, den notwendigen Zusammenhang zwischen mündlicher Verhandlung und Urteil zu wahren und sicherzustellen, dass der Inhalt des Urteils dem Gesamtergebnis des Verfahrens einschließlich der in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Überzeugung der beteiligten Richter entspricht (BVerwG-Beschluss vom 6. Mai 1998 7 B 437/97, BVerwGE 106, 366, zu der gleich lautenden Vorschrift in § 116 Abs. 2 VwGO; BFH-Beschluss vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114, unter II.B.1.a dd der Gründe).

    Rn. 28 Dieser zeitliche Zusammenhang ist in der Regel nicht gewahrt, wenn das Urteil erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung gefällt wird (BVerwG-Beschlüsse vom 7. Juli 1998 9 B 931/97, juris; in BVerwGE 106, 366; BVerwG-Urteil vom 11. November 1971 I C 64.67, BVerwGE 39, 51; gleicher Ansicht BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1114).

    Die Frist von fünf Monaten beginnt mit Ablauf desjenigen Tages, an dem die Entscheidungsformel spätestens der Geschäftsstelle hätte übergeben werden müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1114, unter II.B.1.a der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 21.12.2010 - V B 16/09

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen - …

    Er ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung der Revision für die Berichtigung zuständig (vgl. BFH-Beschluss vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114).
  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13

    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des …

    Rn. 35 c) Die fehlerhafte Aufnahme des Namens der ehrenamtlichen Richterin stellt sich damit als offenbare Unrichtigkeit der vorinstanzlichen Entscheidung dar, die der Senat als Rechtsmittelinstanz von Amts wegen nach § 107 Abs. 1 FGO zu korrigieren hat (…vgl. zur Zuständigkeit der Rechtsmittelinstanz für die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten des Rubrums vorinstanzlicher Entscheidungen BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104; vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114;… vom 31. Juli 2013 V B 66/12, BFH/NV 2013, 1933, sowie zur Berichtigung anderer offenbarer Unrichtigkeiten BFH-Beschluss vom 8. Januar 2014 X B 245/12, BFH/NV 2014, 564).
  • BFH, 17.07.2019 - II B 35/18

    Keine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

    Rn. 24 Die vollständig mit Tatbestand, Entscheidungsgründen und Rechtsmittelbelehrungen abgefassten und unterschriebenen Urteile vom 24. Oktober 2017 wurden ausweislich des Vermerks auf den Urteilen schließlich spätestens am 6. März 2018 und daher ordnungsgemäß innerhalb der Fünf-Monats-Frist an die Geschäftsstelle übergeben (zur Fünf-Monats-Frist bei nicht verkündeten Urteilen vgl. BFH-Beschluss vom 12. März 2004 - VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114, unter II.B.1.a aa).
  • BFH, 08.11.2018 - IV R 38/16

    Freistellung von privater Verpflichtung als Abfindung

    Darunter fällt auch eine eindeutig unzutreffende Bezeichnung eines Beteiligten (BFH-Beschlüsse vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114, und vom 31. Juli 2013 V B 66/12, Rz 5).
  • BFH, 31.07.2013 - V B 66/12

    Berichtigung des Rubrums im Beschwerdeverfahren, Beschwerdebefugnis, Auslegung …

    Er ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung der Revision für die Berichtigung zuständig (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844, und vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114).

    Hierunter fällt auch eine eindeutig unzutreffende Parteibezeichnung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1114).

  • BFH, 03.02.2016 - II B 67/15

    Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO bei Urteil eines Einzelrichters

    Es kann bereits dann auf einem Verstoß gegen § 104 Abs. 2 Halbsatz 2 FGO beruhen, wenn zweifelhaft ist, ob die Entscheidungsformel in hinreichend engem zeitlichen Zusammenhang mit der mündlichen Verhandlung vom Gericht festgelegt wurde (BFH-Beschluss vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114, unter II.B.1.a dd).

    Rn. 6 b) Während bei Senatsurteilen des FG, bei denen die Entscheidungsformel nach Beratung aller mitwirkenden Richter einschließlich der ehrenamtlichen Richter (§ 5 Abs. 3 Satz 1 FGO) üblicherweise an dem Tag beschlossen wird, an dem die mündliche Verhandlung stattgefunden hat, weil die ehrenamtlichen Richter im Regelfall nur an diesem Tag im Gericht anwesend sind (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1114, unter II.B.1.b), kann bei der Entscheidung durch einen Einzelrichter davon nicht ausgegangen werden.

  • BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07

    Inanspruchnahme des Haftungsschuldners erfordert keine Gewissheit der …

    Die Fünf-Monats-Frist beginnt mit Ablauf desjenigen Tags zu laufen, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO der Geschäftsstelle übergeben worden ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf desjenigen Tags, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach dieser Vorschrift bzw. nach § 104 Abs. 2 FGO hätte übergeben werden müssen (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114, m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2010 - V B 14/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Pflicht des FG zur Mitteilung der Grundlagen …

    Ein FG verstößt zwar gegen Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO bzw. § 75 FGO, wenn es einem Beteiligten Tatsachen, Beweismittel oder Beweisergebnisse vorenthält, die das Ergebnis des Verfahrens beeinflussen können (z.B. BFH-Beschluss vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114).
  • FG Münster, 10.09.2020 - 3 K 2317/19

    Schenkungsteuer - Zur Anwendung der Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG …

    Rn. 62 Der in § 107 Abs. 1 FGO verwendete Begriff "offenbare Unrichtigkeit" umfasst nach ständiger Rechtsprechung des BFH alle bei der Abfassung des FG-Urteils unterlaufenen "mechanischen" Fehler die ebenso mechanisch, d.h. ohne weitere richterliche Würdigung des Sachverhalts, erkannt und berichtigt werden können (…BFH, Beschlüsse vom 25.01.1996, III B 122/93, BFH/NV 1996, 682;… vom 26.07.1999, V B 71/99, BFH/NV 2000, 66; vom 12.03.2004, VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114).
  • BFH, 25.10.2011 - IV B 59/10

    Bindung an das Klagebegehren - offenbare Unrichtigkeit

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2016 - 3 K 199/13

    Berichtigung eines Ausspruchs über die Revisionszulassung gemäß § 107 FGO

  • BFH, 22.03.2016 - VIII B 130/14

    Urteilsberichtigung

  • BFH, 04.07.2007 - VII B 304/06

    Keine Anwendung des Verbots der Überpfändung auf die Vollstreckung in das …

  • BFH, 26.05.2011 - VIII B 180/10

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlender …

  • BFH, 19.07.2010 - X B 21/10

    Urteilsberichtigung - Besetzungsrüge - Beteiligtenvernehmung - Grundsätzlich …

  • BFH, 22.08.2006 - I B 82/05

    Voraussetzungen einer Urteilsberichtigung

  • BFH, 08.12.2011 - VIII B 27/11

    Erfolgreiche Beschwerde gegen abgelehnte Urteilsberichtigung - Keine …

  • BFH, 29.07.2010 - I B 121/10

    Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den …

  • BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12

    Berichtigungsantrag nach § 107 FGO und Nichtzulassungsbeschwerde - …

  • BFH, 08.01.2014 - X B 245/12

    Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem Kläger; Berichtigung des …

  • BFH, 09.03.2006 - VIII B 348/04

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Tatbestandsberichtigung; …

  • BFH, 17.08.2005 - IX B 58/05

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionszulassungsgründe

  • BFH, 02.10.2014 - VI B 52/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Widerspruch zwischen Tenor und Gründen; …

  • BFH, 03.06.2008 - IX B 2/08

    Entscheidung über einen Verfahrensmangel - Verlust des Rügerechts

  • BFH, 23.04.2009 - III B 88/08

    Rückforderung von Kindergeld - falsches Datum als Verfahrensfehler

  • BFH, 16.05.2007 - V B 91/06

    Steuerfreiheit von Umsätzen nach Art. 67 Abs. 3 NATOTrStatZAbk; keine …

  • BFH, 08.07.2005 - IX B 23/05

    Verfahrensmangel

  • BFH, 13.04.2005 - IX B 153/04

    Offenbare Unrichtigkeit; Rubrumsberichtigung

  • FG Münster, 28.03.2023 - 1 K 1953/22

    Bestimmen der Zuständigkeit der Behörde für die Entscheidung über den Erlass nach …

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