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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.10.1986 - 6 W 34/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4676
OLG Stuttgart, 06.10.1986 - 6 W 34/86 (https://dejure.org/1986,4676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.10.1986 - 6 W 34/86 (https://dejure.org/1986,4676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Oktober 1986 - 6 W 34/86 (https://dejure.org/1986,4676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 138; ZPO §§ 700, 796
    Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; nachträgliche Amtsprüfung bei rechtskräftiger Vollstreckung auf der Grundlage eines sittenwidrigen Ratenkreditvertrages.

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen die guten Sitten und Auswirkung auf den Vollstreckungsbescheid; Berücksichtigung der Vermittlercourtage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 444
  • NJW-RR 1987, 237 (Ls.)
  • VersR 1987, 673 (Ls.)
  • WM 1987, 664
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1983 - III ZR 114/82

    Bestimmung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts nach den im Zeitpunkt …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1986 - 6 W 34/86
    Daß die Beklagte in dem Schriftsatz vom 20. Dezember 1985 die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30. Juni 1983 (WM 1983, 951) dafür in Anspruch nimmt, daß "das übliche Packing von 0, 2% p.M. bei der vertraglichen Gesamtbelastung abgesetzt werden muß« (bzw.

    So aber hatte der Bundesgerichtshof auch schon in dem Urteil vom 31. Januar 1985 (ZIP 1985, 466), also lange vor Abfassung des Schriftsatzes der Rechtsabteilung der Beklagten, entschieden, und in dieser Entscheidung vom 31. Januar 1985 hat sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich auf die von der Rechtsabteilung der Beklagten für das Gegenteil herangezogenen Entscheidung vom 30. Juni 1983 bezogen: " Vermittlerkosten, die ... als Teil ihrer eigenen Kreditgebühren verlangt werden, dürfen bei dem Vergleich zwischen Vertrags- und Marktzins nicht ausgeschieden werden, sondern sind als Teil der Vertragszinsen ohne entsprechende Erhöhung des Marktzinses zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 30.06.1983 - NJW 1983, 2692).

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1986 - 6 W 34/86
    Dies gilt trotz der inzwischen längst aufgegebenen Rechtsansicht des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung vom 12. März 1981 (NJW 1981, 1206), wonach die Vermittlercourtage bei dem Vergleichskredit (Schwerpunktzins) zugeschlagen, oder bei den zu vergleichenden Krediten abgesetzt werden muß.
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 47/85

    Sittenwidrigkeit von Ratenkreditverträgen; Prüfung der Effektivzinsbelastung; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1986 - 6 W 34/86
    « (BGH NJW 1986, 2568).
  • BGH, 31.01.1985 - III ZR 105/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung des Restsaldos eines Ratenkredits mit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1986 - 6 W 34/86
    So aber hatte der Bundesgerichtshof auch schon in dem Urteil vom 31. Januar 1985 (ZIP 1985, 466), also lange vor Abfassung des Schriftsatzes der Rechtsabteilung der Beklagten, entschieden, und in dieser Entscheidung vom 31. Januar 1985 hat sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich auf die von der Rechtsabteilung der Beklagten für das Gegenteil herangezogenen Entscheidung vom 30. Juni 1983 bezogen: " Vermittlerkosten, die ... als Teil ihrer eigenen Kreditgebühren verlangt werden, dürfen bei dem Vergleich zwischen Vertrags- und Marktzins nicht ausgeschieden werden, sondern sind als Teil der Vertragszinsen ohne entsprechende Erhöhung des Marktzinses zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 30.06.1983 - NJW 1983, 2692).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1987 - 6 W 21/87
    Die von dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (NJW 1986, 1350) und von dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (NJW 1987, 444) hiergegen erhobenen Bedenken teilt der Senat aus den von dem 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (WM 1987, 121) überzeugend ausgeführten Gründen nicht.

    Abgesehen von dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart und dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln, die mit einer Ablehnung der materiellen Rechtskraft der Entscheidung versucht haben, grob unbilligen Ergebnissen gegenzusteuern, haben eine Durchbrechung der Rechtskraft angenommen: a) Wegen sittenwidriger Titelerwirkung: OLG Stuttgart NJW 1985, 2272 für einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1982 bei einer Überschreitung des Marktzinses von 170% bis 180%; OLG Bremen NJW 1986, 1499 für einen Vollstreckungsbescheid aus August 1984 bei einer Überschreitung des Marktzinses von lediglich 107%; OLG Stuttgart NJW 1987, 444 (Hilfsbegründung) für einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1981 bei einer Überschreitung des Marktzinses um ca. 200%; b) Wegen sittenwidriger Titelausnutzung: OLG Düsseldorf [17. ZS] NJW 1985, 153 bei einem Vollstreckungsbescheid aus Mai 1983 - aus dem in NJW 1985, 747 veröffentlichten Beschluß dieses Senats ist das Ausmaß der Überschreitung nicht ersichtlich; OLG Frankfurt NJW 1985, 745 für einen Vollstreckungsbescheid aus August 1980 und einer Überschreitung des Marktzinses von 174%; OLG Karlsruhe NJW 1985, 744 für einen Vollstreckungsbescheid aus Mai 1980; OLG Frankfurt WM 1987, 303 für einen Vollstreckungsbescheid von Mai 1978 bei einer Überschreitung des Marktzinses von 157%.

  • OLG Köln, 23.04.1987 - 1 U 97/86

    Sittenwidrigkeit bei Erschleichung eines Vollstreckungstitels; Anspruch auf …

    In diesen Zusammenhang muß die von dem Oberlandesgericht Stuttgart (vgl. NJW 1987, 444) vertretene Auffassung nicht diskutiert werden, wonach das deutsche Prozeßrecht einen nicht geschriebenen, aber allgemein gültigen Grundsatz enthalte, nach dem eine Titulierung in irgendeinen Stadium des Verfahrens auf Verstöße gegen § 138 BGB überprüft werden müsse.
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 07.10.1986 - 2 O 118/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3386
LG Gießen, 07.10.1986 - 2 O 118/86 (https://dejure.org/1986,3386)
LG Gießen, Entscheidung vom 07.10.1986 - 2 O 118/86 (https://dejure.org/1986,3386)
LG Gießen, Entscheidung vom 07. Oktober 1986 - 2 O 118/86 (https://dejure.org/1986,3386)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 711
  • NJW-RR 1987, 346 (Ls.)
  • VersR 1987, 673
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01
    10.000,-- DM sind danach als ein bereits relativ hoher Betrag anzusehen, Sie sind, vor bereits geraumer Zeit, etwa der Mutter eines von einem Hund totgebissenen Kindes zugesprochen worden, die aufgrund des Vorfalls eine schwere Neurose erlitten hat (LG Gießen, NJW 1987, 711).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 25.06.1986 - 19 S 484/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2351
LG Köln, 25.06.1986 - 19 S 484/85 (https://dejure.org/1986,2351)
LG Köln, Entscheidung vom 25.06.1986 - 19 S 484/85 (https://dejure.org/1986,2351)
LG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 1986 - 19 S 484/85 (https://dejure.org/1986,2351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1404
  • VersR 1987, 673
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 26.03.1980 - 16 U 179/79

    Privater Grundbesitz; Verkehrssicherungspflichten; Warnvorrichtungen; …

    Auszug aus LG Köln, 25.06.1986 - 19 S 484/85
    In diesem Sinne hat auch das OLG Köln in VersR 1980, 878 entschieden.
  • OLG München, 24.11.1964 - 4 U 125/64
    Auszug aus LG Köln, 25.06.1986 - 19 S 484/85
    Die von dem OLG München (NJW 1965, 1085) hinsichtlich der Anbringung von Schneegittern aufgestellten Grundsätze können entgegen der Ansicht der Kl. für Kölner Verhältnisse keine Anwendung finden.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1980 - 4 U 219/79

    Schneefall; Hinweispflicht; Dachlawinen; Mitverschulden

    Auszug aus LG Köln, 25.06.1986 - 19 S 484/85
    Die Kammer sah auch keinen Anlass, der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (ZfS 1984, 1) zu folgen.
  • OLG Köln, 20.01.2012 - 19 U 167/11

    Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers hinsichtlich abgehender …

    Es besteht keine gesetzliche oder polizeiliche Pflicht des Hauseigentümers, Sicherungsmaßnahmen gegen Schneelawinen zu ergreifen (LG Köln NJW-RR 1986, 1404 f.).

    Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Gefahr einer von einem Hausdach ausgehenden Schneelawine gilt Folgendes: Grundsätzlich ist es Aufgabe eines jeden Passanten selbst, sich und sein Eigentum durch Achtsamkeit vor den Gefahren vom Dach herabfallenden Schnees zu schützen (LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405;… OLG Hamm, a. a. O.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1404).

    Nur bei besonderen Umständen trifft den Hauseigentümer eine besondere Sicherungspflicht (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1404).

  • LG Karlsruhe, 14.11.1997 - 9 S 306/97

    Grundsätzlich keine Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern in Karlsruhe L

    Solche sind weder durch öffentlichrechtliche Vorschriften vorgeschrieben noch durch die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht geboten, da üblicherweise in der Rheinebene im Raum Karlsruhe nur so wenig Schnee fällt, daß derartige Maßnahmen zum Schutz von Dachlawinen nicht erforderlich sind (ebenso OLG Karlsruhe NJW 1983, 2946; für andere Regionen vgl. z. B. LG Köln, NJW-RR 1986, 1404; LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405; LG München I, DAR 1987, 56, m. Anm. Berr; Schlund, DAR 1994, 49).

    Ob sich für den Fall etwas anderes ergibt, daß von einem Gebäude aufgrund seiner Beschaffenheit und Lage Gefahren ausgehen, die weit über den Gefahren liegen, die von vergleichbaren Objekten drohen (vgl. den der Entscheidung des OLG Karlsruhe in NJW-RR 1986, 1404, zugrundeliegenden Fall eines Kirchturms mit 45 Grad geneigtem Kirchendach im Bereich Ortenau), kann dahingestellt bleiben, da der Kl. eine derartige besondere Gefahrenlage nicht geltend gemacht hat.

  • AG Köln, 19.08.2011 - 220 C 112/11

    Schadensersatz durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines …

    Rn. 13 In Köln besteht keine allgemeine Pflicht zum Anbringen von Schneefanggittern oder anderen Vorkehrungen, da diese weder ortsüblich noch durch kommunale Satzung vorgeschrieben sind (LG Köln, Az. 11 S 288/69; LG Köln, Az. 19 S 484/85; LG Köln, Az. 10 S 41/86).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.03.1986 - 1 U 164/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4177
OLG Oldenburg, 06.03.1986 - 1 U 164/85 (https://dejure.org/1986,4177)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.03.1986 - 1 U 164/85 (https://dejure.org/1986,4177)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. März 1986 - 1 U 164/85 (https://dejure.org/1986,4177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 Nr. 3 KO; § 162 Abs. 2 BGB; § 164 Abs. 2 BGB; § 242 BGB; § 255 BGB; § 273 BGB; § 398 BGB; § 406 BGB; § 407 BGB; § 433 Abs. 2 BGB; § 826 BGB; § 352 HGB
    Missbräuchliche Ausübung einer Widerspruchsmöglichkeit im Einzugsermächtigungsverfahren zum Nachteil einer Bank; Bezahlung von Warenlieferungen im Einzugsermächtigungsverfahren; Unwirksamkeit einer Aufrechnung wegen Kenntnis von einer Vorausabtretung; Geltendmachung von ...

  • Wolters Kluwer

    Missbräuchliche Ausübung einer Widerspruchsmöglichkeit im Einzugsermächtigungsverfahren zum Nachteil einer Bank; Bezahlung von Warenlieferungen im Einzugsermächtigungsverfahren; Unwirksamkeit einer Aufrechnung wegen Kenntnis von einer Vorausabtretung; Geltendmachung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 655
  • NJW-RR 1987, 365 (Ls.)
  • VersR 1987, 673
  • BB 1986, 1183
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 85/78

    Widerspruch des Zahlungspflichtigen im Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1986 - 1 U 164/85
    In diesem Fall soll die Gläubigerbank das Schadensrisiko, von ihrem Kunden die Rückvergütung nicht mehr zu erlangen, tragen (BGHZ 74, 305 f. [BGH 28.05.1979 - II ZR 85/78] Hier liegt es aber anders, weil die Beklagte mit der xxx die Aufrechnungslage durch kollusives Zusammenwirken ohne anerkennenswerte Gründe auf ihrer Seite und damit rechtsmißbräuchlich herbeigeführt hat, um das von beiden erkannte Risiko eines Forderungsausfalles der xxx auf die Klägerin abzuwälzen.

    Rn. 44 Eine solche zweckwidrige Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Schuldner ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 74, 300, BGH NJW 1985, 847 [BGH 27.11.1984 - II ZR 294/83] m.w.N.) sittenwidrig.

    Zwar verweist BGHZ 74, 300, 305 [BGH 28.05.1979 - II ZR 85/78] beispielhaft auf eventuelle Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte des Schuldners, die ihm nicht genommen werden sollen.

    Dies ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden (BGHZ 74, 300, 305 [BGH 28.05.1979 - II ZR 85/78], bestätigt im BGH NJW 1985, 847, 848) [BGH 27.11.1984 - II ZR 294/83].

  • BGH, 27.11.1984 - II ZR 294/83

    Widerspruch gegen nicht gedeckte Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1986 - 1 U 164/85
    Rn. 44 Eine solche zweckwidrige Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Schuldner ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 74, 300, BGH NJW 1985, 847 [BGH 27.11.1984 - II ZR 294/83] m.w.N.) sittenwidrig.

    Dies ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden (BGHZ 74, 300, 305 [BGH 28.05.1979 - II ZR 85/78], bestätigt im BGH NJW 1985, 847, 848) [BGH 27.11.1984 - II ZR 294/83].

  • BGH, 25.06.1979 - II ZR 253/78

    Wiedervergütung eines Lastschriftbetrages von seiten der Gläubigerbank - …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1986 - 1 U 164/85
    Sie hat nämlich bereits am 17.11.1983 der xxx diesen Betrag gutgeschrieben und Verfügungen in dieser Höhe zugelassen, (vgl. BGH NJW 1979, 2146), wie durch die auch in diesem Punkt klare Aussage des Zeugen xxx nachgewiesen ist.
  • BGH, 20.09.1982 - II ZR 186/81

    Angriffs- und Verteidigungsmittel - Beweislast - Lastschrift - Bank - Schaden - …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1986 - 1 U 164/85
    Da die Klägerin wegen der Nichteinlösung aufgrund des Widerspruches einerseits keine Zahlung von der Raiffeisenbank xxx erhielt und andererseits die xxx zur Rückzahlung nicht mehr in der Lage war, hat die Klägerin diesen Betrag effektiv aus ihrem Vermögen weggegeben (vgl. BGH NJW 1983, 220, 222 [BGH 20.09.1982 - II ZR 186/81].
  • RG, 23.09.1921 - II 61/21

    Abtretbarkeit; Einwendungen des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1986 - 1 U 164/85
    Hierfür ist eine genaue rechtliche Würdigung nicht erforderlich, sondern es genügt die Kenntnis der tatsächlichen Umstände (RGZ 102, 385, 387;… Palandt-Heinrichs, 45. Aufl., § 406, 2, § 407, 3).
  • LG Münster, 03.10.1984 - 16 O 295/84
    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1986 - 1 U 164/85
    Solches zu tolerieren, widerspricht Sinn und Zweck des Lastschrifteneinzugs-Widerspruches, der nur als Abwehrmaßnahme eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Schuldners (= Beklagte) verhindern soll (vgl. auch LG Münster WM 1985, 412 ff).
  • LG Hildesheim, 06.07.2006 - 4 O 40/06

    Vorläufiges Insolvenzverfahren: Widerspruch des Insolvenzschuldners mit …

    Die von dem Kläger herangezogenen Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts NJW-RR 2001, 1206 sowie des Oberlandesgerichts Oldenburg NJW 1987, 655 können dem schon deshalb nicht entgegen gehalten werden, weil in dem zugrunde liegenden Sachverhalt ein Widerspruch im Einzugsermächtigungsverfahren jeweils von dem Schuldner selbst und nicht von einem - in den zugrunde liegenden Fällen (noch) nicht bestellten - Insolvenzverwalter erklärt worden war.
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 09.01.1987 - 9 S 474/86   

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https://dejure.org/1987,4474
LG Karlsruhe, 09.01.1987 - 9 S 474/86 (https://dejure.org/1987,4474)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.01.1987 - 9 S 474/86 (https://dejure.org/1987,4474)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Januar 1987 - 9 S 474/86 (https://dejure.org/1987,4474)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 479
  • VersR 1987, 673
 
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Wird zitiert von ...

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