Rechtsprechung
| EuGH, 17.05.2022 - C-600/19 I |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Ibercaja Banco
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Äquivalenzgrundsatz - Effektivitätsgrundsatz - Hypothekenvollstreckungsverfahren - Missbräuchlichkeit der Klausel, mit der der Nominalverzugszinssatz festgelegt ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Richtlinie 93/13/EWG; Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Äquivalenzgrundsatz; Effektivitätsgrundsatz; Hypothekenvollstreckungsverfahren; Missbräuchlichkeit der Klausel, mit der der Nominalverzugszinssatz festgelegt wird, und ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Unionsweite Wirkung von Sanierungsmaßnahmen bei Kreditinstituten auf bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Äquivalenzgrundsatz - Effektivitätsgrundsatz - Hypothekenvollstreckungsverfahren - Missbräuchlichkeit der Klausel, mit der der Nominalverzugszinssatz festgelegt ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Missbräuchliche Klauseln über Verzugszinsen und Mindestzinssatzklausel
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze dürfen unionsrechtliche Rechte Einzelner nicht behindern
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Die Überprüfung missbräuchlicher Klauseln in Verbraucherverträgen darf nicht durch nationale Verfahrensgrundsätze behindert werden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Nationale Verfahrensgrundsätze dürfen Missbrauchsprüfung von Verbrauchervertragsklauseln nicht entgegenstehen - Nationale Verfahrensgrundsätze dürfen Missbrauchsprüfung von Verbrauchervertragsklauseln nicht entgegenstehen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Prüfung von missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen (IVR 2023, 33)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Prüfung von missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen (IVR 2023, 78)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Ibercaja Banco
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
MA
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-600/19
- EuGH, 17.05.2022 - C-600/19 I
Papierfundstellen
- NJW 2022, 3069
- NZM 2022, 579
- WM 2022, 1320
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 26.01.2017 - C-421/14
Banco Primus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge …
Auszug aus EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs beruht das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem auf dem Gedanken, dass sich der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt (vgl. u. a. Urteil vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).Es handelt sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf abzielt, die nach dem Vertrag bestehende formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so ihre Gleichheit wiederherzustellen (vgl. u. a. Urteil vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 37 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits mehrfach festgestellt, dass das nationale Gericht von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/13 fällt, prüfen und damit dem Ungleichgewicht zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden abhelfen muss, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt (…Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 58, sowie vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 43).
Wie der Gerichtshof klargestellt hat, sollten nämlich zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege die nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordenen Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (…vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 35 und 36, sowie vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 46).
Rn. 47 Folglich dürfen die von den nationalen Rechtsordnungen aufgestellten Voraussetzungen, auf die Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 verweist, das Recht, an eine missbräuchliche Klausel nicht gebunden zu sein, das den Verbrauchern nach dieser Bestimmung zuerkannt wird, nicht in seinem Wesensgehalt beeinträchtigen (…Urteile vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 71, sowie vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 51).
- EuGH, 21.12.2016 - C-154/15
Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von …
Auszug aus EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Rn. 37 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits mehrfach festgestellt, dass das nationale Gericht von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/13 fällt, prüfen und damit dem Ungleichgewicht zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden abhelfen muss, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt (…Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 58, …sowie vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 43).Insbesondere hat er befunden, dass das Unionsrecht es einem nationalen Gericht nicht gebietet, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß gegen eine Bestimmung gleich welcher Art der Richtlinie 93/13 abgestellt werden könnte (…vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 37, und vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 68), wobei nach der oben in Rn. 39 angeführten Rechtsprechung allerdings Voraussetzung ist, dass der Äquivalenzgrundsatz und der Effektivitätsgrundsatz gewahrt sind.
Rn. 47 Folglich dürfen die von den nationalen Rechtsordnungen aufgestellten Voraussetzungen, auf die Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 verweist, das Recht, an eine missbräuchliche Klausel nicht gebunden zu sein, das den Verbrauchern nach dieser Bestimmung zuerkannt wird, nicht in seinem Wesensgehalt beeinträchtigen (Urteile vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 71, …sowie vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 51).
- EuGH, 14.08.2015 - C-307/15
Palacios Martínez
Auszug aus EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Rn. 37 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits mehrfach festgestellt, dass das nationale Gericht von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/13 fällt, prüfen und damit dem Ungleichgewicht zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden abhelfen muss, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt (…Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 58, …sowie vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 43).Insbesondere hat er befunden, dass das Unionsrecht es einem nationalen Gericht nicht gebietet, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß gegen eine Bestimmung gleich welcher Art der Richtlinie 93/13 abgestellt werden könnte (…vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 37, und vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 68), wobei nach der oben in Rn. 39 angeführten Rechtsprechung allerdings Voraussetzung ist, dass der Äquivalenzgrundsatz und der Effektivitätsgrundsatz gewahrt sind.
Rn. 47 Folglich dürfen die von den nationalen Rechtsordnungen aufgestellten Voraussetzungen, auf die Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 verweist, das Recht, an eine missbräuchliche Klausel nicht gebunden zu sein, das den Verbrauchern nach dieser Bestimmung zuerkannt wird, nicht in seinem Wesensgehalt beeinträchtigen (Urteile vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 71, …sowie vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 51).
- EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - …
Auszug aus EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Wie der Gerichtshof klargestellt hat, sollten nämlich zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege die nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordenen Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 35 und 36, …sowie vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 46).Insbesondere hat er befunden, dass das Unionsrecht es einem nationalen Gericht nicht gebietet, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß gegen eine Bestimmung gleich welcher Art der Richtlinie 93/13 abgestellt werden könnte (vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 37, …und vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 68), wobei nach der oben in Rn. 39 angeführten Rechtsprechung allerdings Voraussetzung ist, dass der Äquivalenzgrundsatz und der Effektivitätsgrundsatz gewahrt sind.
- EuGH, 26.06.2019 - C-407/18
Addiko Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …
Auszug aus EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Rn. 38 Ferner verpflichtet die Richtlinie 93/13, wie sich aus ihrem Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit ihrem 24. Erwägungsgrund ergibt, die Mitgliedstaaten, angemessene und wirksame Mittel vorzusehen, damit der Verwendung missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in den Verträgen, die er mit Verbrauchern schließt, ein Ende gesetzt wird (Urteil vom 26. Juni 2019, Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 39 Zwar hat der Gerichtshof bereits in mehrfacher Hinsicht und unter Berücksichtigung der Anforderungen von Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 dargelegt, wie das nationale Gericht den Schutz der den Verbrauchern nach dieser Richtlinie zustehenden Rechte sicherstellen muss, doch sind die Verfahren zur Prüfung, ob eine Vertragsklausel missbräuchlich ist, im Prinzip nicht unionsrechtlich harmonisiert und unterliegen damit gemäß dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten den innerstaatlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, vorausgesetzt allerdings, dass diese Verfahren nicht ungünstiger sind als diejenigen, die für gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte gelten (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. u. a. Urteil vom 26. Juni 2019, Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 45 und 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.06.2020 - C-495/19
Kancelaria Medius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Rn. 46 Der Gerichtshof hat hierzu festgestellt, dass ohne eine wirksame Überprüfung der potenziellen Missbräuchlichkeit der in dem betreffenden Vertrag enthaltenen Klauseln die Einhaltung der durch die Richtlinie 93/13 verliehenen Rechte nicht garantiert werden kann (Urteil vom 4. Juni 2020, Kancelaria Medius, C-495/19, EU:C:2020:431, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.12.2017 - C-598/15
Banco Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
Auszug aus EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Rn. 54 Der Gerichtshof hat in Rn. 50 des Urteils vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945), für Recht erkannt, dass Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 in einem Verfahren nicht anzuwenden sind, das von der Person eingeleitet wurde, der im Rahmen einer außergerichtlichen Vollstreckung einer von einem Verbraucher zugunsten eines gewerblichen Gläubigers bestellten hypothekarischen Sicherheit an einer Immobilie der Zuschlag für diese Immobilie erteilt wurde, und das auf den Schutz der von diesem Zuschlagsempfänger rechtmäßig erworbenen dinglichen Rechte abzielt; denn dieses Verfahren ist zum einen von der rechtlichen Beziehung zwischen dem gewerblichen Gläubiger und dem Verbraucher unabhängig, und zum anderen hat die Vollstreckung aus der hypothekarischen Sicherheit stattgefunden, die Immobilie ist verkauft worden, und die damit verbundenen dinglichen Rechte sind übertragen worden, ohne dass der Verbraucher von den in diesem Zusammenhang vorgesehenen Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht hätte. - EuGH, 10.06.2021 - C-776/19
Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die …
Auszug aus EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Rn. 45 Außerdem hat der Gerichtshof präzisiert, dass die Pflicht der Mitgliedstaaten, die Effektivität der Rechte sicherzustellen, die dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsen, insbesondere für die Rechte aus der Richtlinie 93/13 das Erfordernis eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes impliziert, wie es in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie bekräftigt worden und auch in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist; dieser Schutz gilt u. a. für die Festlegung der Verfahrensmodalitäten für Klagen, die sich auf solche Rechte stützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance, C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.03.2013 - C-415/11
Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem …
Auszug aus EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Rn. 37 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits mehrfach festgestellt, dass das nationale Gericht von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/13 fällt, prüfen und damit dem Ungleichgewicht zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden abhelfen muss, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt (Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 58, …sowie vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 43). - EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
Profi Credit Slovakia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Rn. 44 Zum Effektivitätsgrundsatz hat der Gerichtshof entschieden, dass jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Unionsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens sowie gegebenenfalls der Grundsätze, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens, zu prüfen ist (Urteil vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia, C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 53). - EuGH, 01.10.2015 - C-32/14
ERSTE Bank Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
- BGH, 27.03.2025 - I ZB 68/24
Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters bei Nichteinholung einer …
Daher gebietet das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund derer eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß dieser Entscheidung gegen Unionsrecht abgestellt werden könnte (vgl. EuGH…, Urteil vom 1. Juni 1999 - C-126/97, Slg. 1999, 3055 = GRUR Int. 1999, 737 [juris Rn. 46 f.] - Eco Swiss;… Urteil vom 16. März 2006 - C-234/04, Slg. 2006, 2585 = NJW 2006, 1577 [juris Rn. 20 f.] - Kapferer;… Urteil vom 3. September 2009 - C-2/08, Slg. 2009, 7501 = EuZW 2009, 739 [juris Rn. 22 f.] - Fallimento Olimpiclub;… Urteil vom 6. Oktober 2009 - C-40/08, Slg. 2009, 9579 = EWS 2009, 475 [juris Rn. 35 bis 37] - Asturcom Telecomunicaciones; Urteil vom 17. Mai 2022 - C-600/19, WM 2022, 1320 [juris Rn. 41 f.] - Ibercaja Banco;… Urteil vom 9. April 2024 - C-582/21, NJW 2024, 1795 [juris Rn. 37 f.] - Profi Credit Polska;… Urteil vom 7. November 2024 - C-178/23, WRP 2025, 59 [juris Rn. 32 f.] - ERB New Europe Funding II; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2024 - XI ZR 78/23, BKR 2024, 964 [juris Rn. 14]).Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie zum Beispiel der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (…vgl. EuGH, EWS 2009, 475 [juris Rn. 39] - Asturcom Telecomunicaciones; WM 2022, 1320 [juris Rn. 44] - Ibercaja Banco;… WRP 2025, 59 [juris Rn. 34] - ERB New Europe Funding II, mwN).
Rn. 17 Insbesondere kann die Wahrung des Effektivitätsgrundsatzes nicht so weit gehen, dass vom nationalen Gericht verlangt wird, nicht nur das Unterlassen einer Verfahrenshandlung durch einen Verbraucher, der seine Rechte nicht kennt, auszugleichen, sondern auch bei völliger Untätigkeit des Verbrauchers, die zur Rechtskraft einer Entscheidung führt, einem dagegen eingelegten Rechtsbehelf abzuhelfen (…vgl. EuGH, EWS 2009, 475 [juris Rn. 47] - Asturcom Telecomunicaciones; EuGH…, Urteil vom 10. September 2014 - C-34/13, ZIP 2015, 116 [juris Rn. 56] - Kušionová;… Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-32/14, juris Rn. 62 - ERSTE Bank Hungary;… Urteil vom 17. Mai 2022 - C-869/19, NJW 2022, 2247 [juris Rn. 28] - Unicaja Banco; EuGH, WM 2022, 1320 [juris Rn. 44] - Ibercaja Banco).
Rn. 20 cc) Keine andere Beurteilung folgt aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der nationale Verfahrensvorschriften, die die Bindungswirkung nationaler Entscheidungen vorsehen, unter bestimmten Voraussetzungen erweiternd ausgelegt oder unangewendet bleiben müssen, um den Erfordernissen des Verbraucherschutzes nach der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen gerecht zu werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2006 - C-168/05, Slg. 2006, 10421 = NJW 2007, 135 [juris Rn. 25 bis 39] - Mostaza Claro;… Urteil vom 18. Februar 2016 - C-49/14, juris Rn. 54 - Finanmadrid EFC;… Urteil vom 17. Mai 2022 - C-693/19 und C-831/19, ZIP 2022, 1176 [juris Rn. 66 bis 68] - SPV Project 1503 Srl u.a.;… EuGH, NJW 2022, 2247 [juris Rn. 38 bis 40] - Unicaja Banco; WM 2022, 1320 [juris Rn. 48 bis 52] - Ibercaja Banco;… NJW 2024, 1795 [juris Rn. 68 bis 84] - Profi Credit Polska;… WRP 2025, 59 [juris Rn. 35 bis 42] - ERB New Europe Funding II;… Graf von Westphalen, NJW 2022, 2237 Rn. 26 bis 30;… BeckOK.BGB/H. Schmidt, 73. Edition [Stand 1. Februar 2025], § 306 Rn. 3 bis 3a).
- EuGH, 24.03.2026 - C-767/23
Ein in letzter Instanz entscheidendes nationales Gericht muss stets begründen, …
Rn. 31 Folglich gilt die fragliche Begründungspflicht für ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden können, auch dann, wenn es, obwohl sich die Parteien des betreffenden Rechtsstreits nicht auf das Unionsrecht berufen haben, nach seinem nationalen Recht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995, van Schijndel und van Veen, C-430/93 und C-431/93, EU:C:1995:441, Rn. 13, 14 und 22, …sowie vom 12. Februar 2008, Kempter, C-2/06, EU:C:2008:78, Rn. 45) oder dem Unionsrecht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 38, und vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) die Möglichkeit oder die Verpflichtung hat, rechtliche Gesichtspunkte, die sich aus einer zwingenden Vorschrift des Unionsrechts ergeben, von Amts wegen aufzuwerfen. - EuGH, 24.06.2025 - C-351/23
Der Verbraucherschutz und das Erfordernis eines wirksamen gerichtlichen …
Rn. 49 Als Erstes ist daran zu erinnern, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass sich der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt (Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 52 Nach Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit dem 24. Erwägungsgrund der Richtlinie 93/13 müssen die Mitgliedstaaten angemessene und wirksame Mittel vorsehen, damit der Verwendung missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in den Verträgen, die er mit Verbrauchern schließt, ein Ende gesetzt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 68, und vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 67 Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass in einer Situation, in der das Hypothekenvollstreckungsverfahren beendet wurde und die Eigentumsrechte an einer Immobilie auf einen Dritten übertragen wurden, ein Gericht - von Amts wegen oder auf Antrag des Verbrauchers - keine Prüfung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln mehr vornehmen kann, die zur Aufhebung der Eigentumsübertragungsakte führen würde, und es mithin die Rechtssicherheit dieser - in ihrer Rechtmäßigkeit nicht angefochtenen - Eigentumsübertragung nicht mehr in Frage stellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 57).
Rn. 82 Aus den vorstehenden Ausführungen folgt nämlich, dass unter solchen Umständen der Schutz der Rechtssicherheit der bereits erfolgten Eigentumsübertragung auf einen Dritten, auf den der Gerichtshof im Kontext der Rechtssachen abgestellt hat, in denen die Urteile vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945), und vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco (C-600/19, EU:C:2022:394), ergangen sind, nicht als absolut angesehen werden kann.
Die Bedeutung des öffentlichen Interesses, auf dem der durch die Richtlinie 93/13 gewährte Verbraucherschutz beruht, und die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der dem Einzelnen aus dieser Richtlinie erwachsenden Rechte sicherzustellen, die namentlich das Erfordernis eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes impliziert, rechtfertigen aber in Ermangelung wirksamer Rechtsschutzmöglichkeiten, die es den Beklagten des Ausgangsverfahrens erlaubt hätten, ihre Rechte aus der Richtlinie vor der Zuschlagserteilung geltend zu machen, dass im Ausgangsrechtsstreit eine Anfechtung der Zwangsvollstreckung, die zu der Zuschlagserteilung geführt hat, durch die Beklagten des Ausgangsverfahrens nicht wegen Fristablaufs ausgeschlossen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 45, 49 und 50).
- EuGH, 09.04.2024 - C-582/21
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Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (…Urteile vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 38 Daher gebietet es das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden könnte (…Urteile vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es handelt sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf abzielt, die nach dem Vertrag bestehende formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so ihre Gleichheit wiederherzustellen (Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 83 Zum anderen muss der Verbraucher in einer Situation, in der das Vollstreckungsverfahren beendet wurde, gemäß Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 im Licht des Effektivitätsgrundsatzes in der Lage sein, in einem nachfolgenden getrennten Verfahren die Missbräuchlichkeit der Klauseln des Vertrags geltend zu machen, um seine Rechte aus dieser Richtlinie wirksam und vollständig ausüben zu können, um Ersatz des finanziellen Schadens zu erlangen, der durch die Anwendung dieser Klauseln verursacht wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 58).
- EuGH, 03.07.2025 - C-582/23
Verbraucherinsolvenz: Das Insolvenzgericht muss die potenzielle …
Rn. 38 Somit muss das nationale Gericht von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/13 fällt, prüfen und damit dem Ungleichgewicht zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden abhelfen, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt (Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine wirksame Kontrolle der etwaigen Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln, wie sie von dieser Richtlinie verlangt wird, könnte folglich nicht sichergestellt werden, wenn die Rechtskraft für gerichtliche Entscheidungen gälte, denen sich eine solche Kontrolle nicht entnehmen lässt (Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 50).
Rn. 57 Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Insolvenzrichter ausdrücklich darauf hingewiesen hätte, dass er die Missbräuchlichkeit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vertragsklauseln geprüft habe und dass diese - zumindest summarisch begründete - Prüfung ergeben habe, dass keine missbräuchliche Klausel vorliege, gegebenenfalls mit dem weiteren Hinweis, dass die vom Insolvenzrichter am Ende dieser Prüfung vorgenommene Beurteilung nicht mehr in Frage gestellt werden könne, wenn nicht innerhalb der hierfür gesetzten Frist ein Rechtsbehelf eingelegt werde (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 51).
- EuGH, 29.02.2024 - C-724/22
Investcapital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …
Rn. 18 Hierzu führt das vorlegende Gericht aus, dass im Unterschied zu den Situationen in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98), und vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco (C-600/19, EU:C:2022:394), ergangen seien, die geänderte Zivilprozessordnung nunmehr vorsehe, dass die etwaige Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln im Rahmen des Mahnverfahrens von Amts wegen geprüft werde.Rn. 30 Zwar hat der Gerichtshof bereits in mehrfacher Hinsicht dargelegt, wie das nationale Gericht den Schutz der den Verbrauchern nach dieser Richtlinie zustehenden Rechte sicherstellen muss, doch sind die Verfahren zur Prüfung, ob eine Vertragsklausel missbräuchlich ist, im Prinzip nicht unionsrechtlich harmonisiert und unterliegen damit gemäß dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten den innerstaatlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, vorausgesetzt allerdings, dass diese Verfahren nicht ungünstiger sind als diejenigen, die für gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte gelten (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. u. a. Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 39 Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits klargestellt, es sollten zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege die nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordenen Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 42 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Zusammenhang mit einem Hypothekenvollstreckungsverfahren, in dem das Gericht verpflichtet war, bei der Eröffnung dieses Verfahrens von Amts wegen die etwaige Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln zu prüfen, ohne dass diese Prüfung in den nachfolgenden Abschnitten dieses Verfahrens durchgeführt werden konnte, entschieden hat, dass der durch die Richtlinie 93/13 gewährte Schutz nur dann gewährleistet wäre, wenn das nationale Gericht in seiner Entscheidung, mit der die Vollstreckung aus der Hypothek gestattet wird, ausdrücklich darauf hinwiese, dass es die Missbräuchlichkeit der Klauseln des Titels, auf der das Hypothekenvollstreckungsverfahren beruht, von Amts wegen geprüft hat, dass diese - zumindest summarisch begründete - Prüfung kein Vorliegen einer missbräuchlichen Klausel ergeben hat und dass der Verbraucher die etwaige Missbräuchlichkeit dieser Klauseln nicht mehr geltend machen kann, wenn er nicht innerhalb der vom nationalen Recht gesetzten Frist Einspruch einlegt (Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 51).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-83/22
Tuk Tuk Travel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Richtlinie (EU) …
{FN:16} Urteil vom 17. Mai 2022, Ibercaja Banco (C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:18} Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco (C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:20} Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco (C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.11.2023 - C-598/21
Missbräuchliche Klausel in einem durch die Familienwohnung gesicherten …
In diesem Zusammenhang muss das nationale Gericht zur Gewährleistung des in Art. 38 der Charta genannten hohen Verbraucherschutzniveaus die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/13 fällt, auch von Amts wegen prüfen und damit dem Ungleichgewicht zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden abhelfen, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2019, Bondora, C-453/18 und C-494/18, EU:C:2019:1118, Rn. 40, und vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 35 bis 37). - EuGH, 14.09.2023 - C-83/22
Rücktritt von Pauschalreisen bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände: Ein …
Rn. 47 Die Pflicht des nationalen Gerichts zur Prüfung von Amts wegen wurde daher u. a. für Klauseln der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (…ABl. 1985, L 372, S. 31) (…Urteil vom 17. Dezember 2009, Martín Martín, C-227/08, EU:C:2009:792, Rn. 29), für Klauseln der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (…ABl. 1993, L 95, S. 29) (Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie für Klauseln der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (…ABl. 2008, L 133, S. 66, berichtigt in ABl. 2009, L 207, S. 14, ABl. 2010, L 199, S. 40, und ABl. 2011, L 234, S. 46) (…Urteil vom 5. März 2020, 0PR-Finance, C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung) anerkannt. - Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-598/21
Všeobecná úverová banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:44} Urteile vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco (C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 45), vom 17. Mai 2022, SPV Project 1503 u. a. (…C-693/19 und C-831/19, EU:C:2022:395, Rn. 61), und vom 17. Mai 2022, 1mpuls Leasing România (…C-725/19, EU:C:2022:396, Rn. 43).{FN:46} Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco (C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 50).
- EuGH, 07.11.2024 - C-178/23
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- EuGH, 08.06.2023 - C-570/21
YYY. (Notion de consommateur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-280/25
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- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-582/23
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- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2024 - C-351/23
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- EuGH, 27.11.2025 - C-509/24
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- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-393/25
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- EuGH, 08.06.2023 - C-455/21
Lyoness Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
- EuGH, 18.01.2024 - C-531/22
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- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-225/22
Generalanwalt Spielmann: Ein nationales Gericht ist verpflichtet, ein Urteil …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-17/25
Vorabentscheidungsersuchen - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-582/21
Profi Credit Polska (Réouverture de la procédure terminée par une décision …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-831/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG - …
- EuGH, 12.12.2024 - C-118/23
Der Gerichtshof erläutert die Vorschriften über die Unabhängigkeit einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2025 - C-320/24
Soledil - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 2010/64/EU und 2012/13/EU - …
- EuG, 10.12.2025 - T-653/22
Silex/ Kommission
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