Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,37717
BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24 (https://dejure.org/2025,37717)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2025 - XII ZB 503/24 (https://dejure.org/2025,37717)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2025 - XII ZB 503/24 (https://dejure.org/2025,37717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,37717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zuständigkeitsstreit im Gewaltschutzverfahren: Familiengericht muss zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch vollständig prüfen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Gewaltschutz im Kleingarten: Familiengericht muss umfassend prüfen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Rechtsweg bei gewaltschutzrechtlichen Anordnungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2026, 119
  • MDR 2025, 1617
  • MDR 2026, 290
  • FamRZ 2026, 299
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.09.2024 - XII ZR 116/23

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde in einer Familienstreitsache; …

    Auszug aus BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24
    Es hat den geltend gemachten Anspruch - unter Anwendung der dem Rechtsschutzbedürfnis des Anspruchstellers und dem Verfahrensgegenstand am ehesten gerecht werdenden Verfahrensvorschriften seiner eigenen Gerichtsbarkeit - materiell-rechtlich zu prüfen und zu bescheiden (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 18. September 2024 - XII ZR 116/23, FamRZ 2025, 42).

    Rn. 21 a) Wie der Senat bereits entschieden hat, führt eine fehlerhafte, aber gemäß § 17 a Abs. 2 Satz 3 und Abs. 6 GVG bindende Rechtswegverweisung jedenfalls im Verhältnis der für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Familiensachen zuständigen Spruchkörper der ordentlichen Gerichtsbarkeit untereinander dazu, dass das Empfangsgericht bei der Fortführung des Verfahrens grundsätzlich die Prozess- oder Verfahrensordnung seiner eigenen Gerichtsbarkeit ("Hausverfahrensordnung") anzuwenden hat, und zwar nicht nur in der ersten Instanz, sondern auch in den Rechtsmittelinstanzen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2024 - XII ZR 116/23 - FamRZ 2025, 42 Rn. 20 ff.).

    Insbesondere hat das Empfangsgericht - im Rahmen seiner eigenen Verfahrensordnung - das für den Verfahrensgegenstand tatsächlich einschlägige materielle Recht anzuwenden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2024 - XII ZR 116/23 - FamRZ 2025, 42 Rn. 26; vgl. auch BVerwG NJW 1967, 2128, 2130; BFH Rpfleger 1992, 82; OLG Hamm OLGZ 1990, 291, 295 f.; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 129, 131).

    Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache gemäß § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG an die Familienabteilung des Amtsgerichts zurückzuverweisen, um diesem Gelegenheit zu geben, das Verfahren nach den Regeln über die Familienstreitsachen unter weitgehender Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung (§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG) zu führen, weil dies dem Wesen des Rechtsstreits bei einer irrtümlich an die Familiengerichte verwiesenen allgemeinen Zivilprozesssache am ehesten gerecht wird (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 18. September 2024 - XII ZR 116/23 - FamRZ 2025, 42 Rn. 23 und 26).

  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 373/11

    Gewaltschutzmaßnahmen: Anordnung eines Wohnungswechsels gegen den in einer …

    Auszug aus BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24
    Zwar hat der Gesetzgeber § 1 GewSchG als ausschließlich verfahrensrechtliche Vorschrift konzipiert (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 373/11 - FamRZ 2014, 825 Rn. 13) und die dort regelbeispielhaft genannten Schutzanordnungen könnten beim Vorliegen eines materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruchs analog §§ 823, 1004 BGB - wie vor dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes - ohne weiteres auch von einem allgemeinen Zivilgericht ausgesprochen werden (…vgl. MünchKommBGB/Duden 9. Aufl. § 3 GewSchG Rn. 4;… Cirullies/Cirullies Schutz bei Gewalt und Nachstellung 3. Aufl. Rn. 20;… Löhnig/Gietl Zivilrechtlicher Gewaltschutz 3. Aufl. Rn. 80).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs …

    Auszug aus BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24
    Welcher der beiden in Betracht kommenden prozessualen Ansprüche von dem Antragsteller geltend gemacht werden sollte oder ob möglicherweise sogar eine Anspruchshäufung - mit der Folge, dass das angegangene Gericht für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten (nur) den rechtswegfremden Anspruch abzutrennen und an das zuständige Familiengericht zu verweisen gehabt hätte (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2021 - XII ZB 276/20 - FamRZ 2021, 113 Rn. 13 ff.) - beabsichtigt war, lässt sich der Klagebegründung selbst nicht eindeutig entnehmen.
  • BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15

    Zulässigkeit der Verfahrenstrennung bei Eventualverhältnis; Wirksamkeit der …

    Auszug aus BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24
    Diese Bindungswirkung entfällt - anders als bei Verweisungsbeschlüssen nach § 281 ZPO oder § 3 FamFG - wegen der nach § 17 a Abs. 4 Satz 3 bis 6 und Abs. 6 GVG gegebenen Anfechtungsmöglichkeiten auch dann nicht ohne weiteres, wenn sich die Verweisung als objektiv willkürlich erweist (vgl. BGH Beschlüsse vom 19. Mai 2015 - X ARZ 61/15 - NJW-RR 2015, 957 Rn. 9 …und vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14 - NJW 2014, 2125 Rn. 12).
  • BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

    Auszug aus BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24
    Zutreffend ist die Beurteilung des Beschwerdegerichts, dass selbst ein Gehörsverstoß im Rechtswegverweisungsverfahren, der dort durch eine Anhörungsrüge hätte geltend gemacht werden können, die Bindungswirkung der Verweisung nicht in Frage stellen kann (vgl. auch BGH Beschluss vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - NJW 2003, 2990, 2991 zu Gehörsverstößen des Ausgangsgerichts).
  • BGH, 29.04.2014 - X ARZ 172/14

    Verweisung an das Gericht eines anderen Rechtswegs: Bindungswirkung bei …

    Auszug aus BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24
    Diese Bindungswirkung entfällt - anders als bei Verweisungsbeschlüssen nach § 281 ZPO oder § 3 FamFG - wegen der nach § 17 a Abs. 4 Satz 3 bis 6 und Abs. 6 GVG gegebenen Anfechtungsmöglichkeiten auch dann nicht ohne weiteres, wenn sich die Verweisung als objektiv willkürlich erweist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 19. Mai 2015 - X ARZ 61/15 - NJW-RR 2015, 957 Rn. 9 und vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14 - NJW 2014, 2125 Rn. 12).
  • BGH, 07.11.1996 - IX ZB 15/96

    Rechtsweg für Rückforderungsansprüche aus einer Hermes-Bürgschaft

    Auszug aus BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24
    Der Rechtsweg unterliegt nicht der Disposition der Beteiligten (vgl. BGH Beschluss vom 7. November 1996 - IX ZB 15/96 - NJW 1997, 328) und ein Wahlrecht des Anspruchstellers in Bezug auf den eröffneten Rechtsweg ist dem Gesetz daher grundsätzlich fremd.
  • BFH, 23.04.1991 - VII B 221/90
    Auszug aus BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24
    Insbesondere hat das Empfangsgericht - im Rahmen seiner eigenen Verfahrensordnung - das für den Verfahrensgegenstand tatsächlich einschlägige materielle Recht anzuwenden (…vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2024 - XII ZR 116/23 - FamRZ 2025, 42 Rn. 26; vgl. auch BVerwG NJW 1967, 2128, 2130; BFH Rpfleger 1992, 82; OLG Hamm OLGZ 1990, 291, 295 f.; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 129, 131).
  • OLG Hamm, 29.01.1990 - 15 W 483/89

    Verwaltung von Treuhandgeldern durch Notar; Auszahlung der Treuhandbeiträge; …

    Auszug aus BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24
    Insbesondere hat das Empfangsgericht - im Rahmen seiner eigenen Verfahrensordnung - das für den Verfahrensgegenstand tatsächlich einschlägige materielle Recht anzuwenden (…vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2024 - XII ZR 116/23 - FamRZ 2025, 42 Rn. 26; vgl. auch BVerwG NJW 1967, 2128, 2130; BFH Rpfleger 1992, 82; OLG Hamm OLGZ 1990, 291, 295 f.; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 129, 131).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85

    Irrtümliche Verweisung oder Abgabe eines Rechtsstreits zu den Gerichten der …

    Auszug aus BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24
    Insbesondere hat das Empfangsgericht - im Rahmen seiner eigenen Verfahrensordnung - das für den Verfahrensgegenstand tatsächlich einschlägige materielle Recht anzuwenden (…vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2024 - XII ZR 116/23 - FamRZ 2025, 42 Rn. 26; vgl. auch BVerwG NJW 1967, 2128, 2130; BFH Rpfleger 1992, 82; OLG Hamm OLGZ 1990, 291, 295 f.; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 129, 131).
  • BGH, 28.01.2026 - XII ZB 108/25

    Mitwirkung an einer Mitteilung an den Vermieter über die Überlassung der …

    Denn in all jenen Verfahren untersucht das Gericht - wie auch im Zivilprozess - einen ihm unterbreiteten Lebenssachverhalt am Maßstab des materiellen Rechts im Hinblick auf ein bestimmtes Ziel (…vgl. MünchKommFamFG/Ulrici 4. Aufl. Vorbemerkung zu § 23 Rn. 33;… MünchKommFamFG/Erbarth 4. Aufl. § 200 Rn. 29;… Prütting/Helms/Prütting FamFG 6. Aufl. Einleitung Rn. 76; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2025 - XII ZB 503/24 - MDR 2025, 1617 Rn. 16, 22;… vom 22. November 2023 - XII ZB 386/22 - FamRZ 2024, 466 Rn. 12 …und vom 25. Februar 2015 - XII ZB 304/12 - FamRZ 2015, 821 Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht