Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.06.2012 - 3 U 28/11   

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https://dejure.org/2012,48640
OLG Schleswig, 15.06.2012 - 3 U 28/11 (https://dejure.org/2012,48640)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.06.2012 - 3 U 28/11 (https://dejure.org/2012,48640)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 3 U 28/11 (https://dejure.org/2012,48640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 818 Abs 2 BGB, § 2057a Abs 1 BGB, § 2057a Abs 1 S 2 BGB vom 02.01.2002, § 2057a Abs 3 BGB
    Erbeinsetzung: Ausschluss einer Ausgleichszahlung durch die Pflege des Erblassers gegenüber dem Pflichtteil infolge einer Alleinerbenstellung; Grundsätze zur Bemessung der Ausgleichshöhe; Bereicherungsanspruch für Betreuungsleistungen im Eltern-/ Kindverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 812, 818, 2057a, 2303, 2311, 2316, 2325 BGB
    Ausgleichung; Pflichtteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alleinerbe kann für Pflege der Erblasserin einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 205
  • ZEV 2013, 86
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 132/01

    Darlegung- und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.06.2012 - 3 U 28/11
    Der Beklagte bezieht sich insoweit auf die Äußerungen des Landgerichts Seite 24 des Urteils, wonach umgekehrt der Bereicherungsschuldner gehalten sei, die Umstände dazulegen, aus denen er ableite, das Erlangte behalten zu dürfen (dort gestützt auf BGH ZEV 2003, 207 f.).

    Dann aber muss der Bereicherungsschuldner die Umstände darlegen, aus denen er ableitet, das Erlangte behalten zu dürfen (BGH ZEV 2003, 207 f.; MüKo/Schwab, BGB, 5. Aufl. 2009, § 812, Rn. 371).

  • BGH, 09.12.1992 - IV ZR 82/92

    Ausgleichsanspruch des pflichtteilsberechtigten Abkömmlings

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.06.2012 - 3 U 28/11
    Der BGH hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1992 (IV ZR 82/92) entschieden, dass auch ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling, der zum Alleinerben eingesetzt worden ist, Ausgleichung seiner Leistungen im Sinne von § 2057 a BGB gegenüber Pflichtteilsansprüchen anderer Abkömmlinge geltend machen kann (Leitsatz 1).
  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.06.2012 - 3 U 28/11
    Es entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung auch des Senats, dass bei einem in zeitlicher Nähe zu dem nach § 2325 Abs. 2 BGB maßgeblichen Termin liegenden tatsächlichen Grundstücksverkauf der dann konkret erzielte Kaufpreis auch zugrundegelegt werden muss (BGH NJW 2011, 1004 f. m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 15.08.2006 - 3 U 63/05

    Pflichtteilsrecht: Voraussetzung für die Wertermittlung eines verschenkten

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.06.2012 - 3 U 28/11
    Denn bei der Berechnung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs gelten Rechtsverhältnisse, die infolge des Erbganges durch Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit erloschen sind, entsprechend den §§ 1976, 2143, 2377 BGB als nicht erloschen (Senat ZEV 2007, 277 ff. = NJW-RR 2008, 16 ff.; Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl. 2012, § 2322, Rn. 2).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 135/07

    Zulassung der erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Verjährungseinrede;

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.06.2012 - 3 U 28/11
    Allerdings ist die erstmalige Verjährungsreinrede zweiter Instanz trotz der Regelungen in den §§ 529, 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen, wenn ihre Erhebung als solche und zudem auch die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände unstreitig sind (BGH NJW 2009, 685 ff.).
  • OLG Stuttgart, 14.09.1988 - 4 U 45/88

    Berechnung des Pflichtteils; Berücksichtigung eines fiktiven Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.06.2012 - 3 U 28/11
    Diese Lösung, die zuvor nicht allgemein anerkannt war (OLG Stuttgart DNotZ 1989, 184 f. mit krit. Anm. von Cieslar, ebd., 185 ff.), wird heute nicht mehr angezweifelt (siehe nur Soergel/Dieckmann, BGB, 13. Aufl. 2002, § 2316, Rn. 2; Staudinger/Haas, BGB, Neubearb. 2006, § 2316, Rn. 3; MüKo/Lange, BGB, 5. Aufl. 2010, § 2316, Rn. 3, Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2316, Rn. 1).
  • OLG Schleswig, 22.11.2016 - 3 U 25/16

    Ausgleichspflicht von Pflegeleistungen eines Abkömmlings: Begriff der

    Er liegt bei den von Abkömmlingen erbrachten Pflegeleistungen häufig in der Ersparnis der Beträge, die - auch bei fiktiver Gegenrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung - zusätzlich aus dem Erblasservermögen für eine professionelle Pflege oder gar für eine Heimunterbringung hätten ausgegeben werden müssen (OLG Schleswig ZEV 2013, 86 ff = NJW-RR 2013, 205 f).

    Der Senat hat daran anknüpfend in seinem Urteil vom 15.06.2012 (NJW-RR 2013, 205 f = ZEV 2013, 86 ff) erläutert, dass für die Bestimmung der Höhe der Ausgleichung nach § 2057a BGB keine minutiösen Einzelfeststellungen erforderlich sind, sondern vielmehr eine "Gesamtschau" in drei Prüfungsstufen vorzunehmen ist:.

  • OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 11 U 134/11

    Ausgleich von Pflegeleistungen für den Erblasser zwischen den Miterben

    Es geht dabei nicht um eine mathematische Berechnung, sondern um eine Gesamtschau der vom Gesetz vorgegebenen Faktoren, bei der zu berücksichtigen ist auf der einen Seite der Umfang und Zeitpunkt der Leistungen des Abkömmlings, erforderliche Aufwendungen, Höhe des eigenen Einkommensverlustes und auf der anderen Seite der Wert des Nachlasses, d.h. die nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten zu verteilende Masse, sowie der Umfang, in dem der Nachlass durch die Leistungen des Abkömmlings erhalten oder vermehrt wurde (vgl. Staudinger/Werner, BGB, 2010, § 2057a BGB Rdnr. 27-29; Ann in : Münchener Kommentar, 5. Aufl., § 2057a BGB Rdnr. 34, 35; OLG Schleswig, NJW-RR 2013, 205).
  • OLG Hamm, 22.09.2020 - 10 U 2/19

    Pflichtteilsansprüche und Ausgleichsansprüche Ausgleichungspflicht wegen

    Denn nach der Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 09. Dezember 1992 - IV ZR 82/92 -, juris, FamRZ 1993, 535 = NJW 1993, 1197; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Juni 2012 - 3 U 28/11 -, juris; Palandt-Weidlich, BGB, § 2316 Rn. 1) wirkt § 2316 Abs. 1 BGB nicht nur zugunsten des enterbten Pflichtteilsberechtigten, sondern - wenn andere Pflichtteilsberechtigte wegen Leistungen gemäß § 2057 a BGB Ausgleichung beanspruchen können - auch zu seinen Lasten.
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Rechtsprechung
   OLG München, 01.02.2012 - 3 U 3525/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2058
OLG München, 01.02.2012 - 3 U 3525/11 (https://dejure.org/2012,2058)
OLG München, Entscheidung vom 01.02.2012 - 3 U 3525/11 (https://dejure.org/2012,2058)
OLG München, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 3 U 3525/11 (https://dejure.org/2012,2058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Stufenklage: Zulässigkeit der Rückkehr von der dritten in die zweite Stufe; Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 260, 2314
    Voraussetzungen eines Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch Erben

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich der Angaben zum Bestand des Nachlasses und Auskünfte über lebzeitige Zuwendungen eines Erblassers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachlassverzeichnis - Pflicht zur Auskunftserteilung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253
    Zulässigkeit des Antrags auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach Übergang zum Zahlungsanspruch im Rahmen einer Stufenklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Stufenklage, Zulässigkeit der Rückkehr von der dritten in die zweite Stufe, Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1317
  • AnwBl 2012, 129
  • ZEV 2013, 86 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 274/99

    Behandlung eines gegenstandslosen Antrags auf Wertermittlung im Rahmen einer

    Auszug aus OLG München, 01.02.2012 - 3 U 3525/11
    Zur Begründung seiner Auffassung bezieht sich das Erstgericht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.11.2000 (NJW 2001, 833).
  • OLG München, 07.07.2016 - 23 U 817/16

    Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über Erhalt von

    Der Verdacht auf mangelnde Sorgfalt kann sich auch aus mehrfachem Ergänzen oder Berichtigen der Auskunft, widersprüchlichen Angaben oder aus fortlaufend unberechtigten Auskunftsverweigerungen ergeben; maßgeblich sind die gesamten Umstände der Einzelfalls (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2005, 2 U 44/04, BeckRS 2008, 04704; OLG München, FamRZ 2012, S. 1317 f; BGH, NJW 1994, S. 1958, 1961).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17

    Vermögensausgleich aus geschiedener Ehe zwischen Polin und Bosnier nach deutschem

    Obgleich die Antragstellerin zum Stufenantrag, §§ 113 I 2 FamFG, 254 ZPO, ohne Antragsänderung im Sinne der §§ 113 I 2 FamFG, 263 ZPO zurückkehrte, §§ 113 I 2 FamFG, 264 Nr. 2 ZPO (vergl. OLG München, Urteil vom 01. Februar 2012 - 3 U 3525/11 -, juris, Rz. 17), ist der Senat berechtigt, auf ihren in der mündlichen Verhandlung insofern gestellten Auskunfts- und Belegvorlageantrag hin den gesamten Stufenantrag abzuweisen und das Gebot der sukzessiven Verhandlung und Bescheidung zu durchbrechen; denn die vom Antragsgegner am 30.03.2018 auch in Bezug auf die Antrags- und Streitgegenstandsänderung erhobene Einrede der Verjährung erfasst auch den aktuell unbeziffert gebliebenen Zahlungsantrag auf der Leistungsstufe und führt zur Unbegründetheit des gesamten Hilfsantrages (vergl. BGH NJW 2002, 1042, 1044).
  • LG Mönchengladbach, 13.03.2018 - 3 O 309/14

    Rückkehr in die 1. Stufe bei Stufenklage

    Ohne nähere Begründung wird sodann zum Teil auch eine Rückkehr in die erste Stufe nach § 264 Nr. 2 ZPO ohne Differenzierung für zulässig gehalten (Zöller/Greger, ZPO, § 254 Rdnr. 4; OLG München, Urteil vom 01. Februar 2012 - 3 U 3525/11 -, Rn. 17, juris - unter Bezug auf Zöller - für den Fall eines noch nicht gestellten Leistungsantrages; vgl. auch Staudinger/Stephanie Herzog (2015) BGB § 2314, Rn. 159 für die Rückkehr von der dritten in die zweite Stufe).
  • LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

    Dies ist der Fall, wenn im Rahmen einer Stufenklage von der Auskunft auf die Leistungsstufe übergegangen wird (BAG Urteil v. 24.04.2007 1 AZR 252/06 AP Nr. 2 zu § 1 TVG Sozialplan; BAG Urteil v. 19.08.2010 8 AZR 315/09 AP Nr. 18 zu § 81 SGB IX ; OLG München vom 01.02.2012 3 U 3525/11; LAG Düsseldorf Urteil v. 30.01.2009 9 Sa 1695/07; OLG Düsseldorf Urteil v. 02.08.2012 I-24 U 110/11; Zöller/Greger, ZPO , 29. Auflage Rdn. 8 zu § 263 ZPO ).
  • LG Waldshut-Tiengen, 02.08.2016 - 1 O 91/13

    Stufenklage Pflichtteil - dritte Stufe nach Wertermittlungsantrag

    Auch soll es möglich sein, entgegen der schriftsätzlichen Ankündigung eines vorläufig bezifferten Leistungsantrags auf der dritten Stufe den ursprünglich für die zweite Stufe angekündigten Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu stellen (vgl. OLG München, BeckRS 2012, 03336; s.a. MK/Lange, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2314 Rn. 45, sowie Staudinger/Herzog, § 2314 BGB Rn. 159, die - irreführend - in dem Zusammenhang von der Möglichkeit sprechen, von der dritten in die zweite Stufe zurückzukehren).
  • VG Freiburg, 08.07.2015 - 1 K 849/13

    Prämienanspruch eines ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums;

    Ausweislich der diese Erlöse betreffenden "Anfrage" am Ende des Schriftsatzes vom 08.04.2014 war die Auskunftsstufe insoweit für ihn noch nicht endgültig erledigt gewesen (vgl. in diesem Fall für die Rückkehr vom Leistungs- zum Auskunftsbegehren: OLG München, Urt. v. 01.02.2012 - 3 U 3525/11 -, Rnr. 17, juris; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 254 Rnr. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7475
OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12 (https://dejure.org/2012,7475)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2012 - 21 W 35/12 (https://dejure.org/2012,7475)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2012 - 21 W 35/12 (https://dejure.org/2012,7475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 776
  • MDR 2012, 856
  • FamRZ 2012, 1977
  • ZEV 2013, 86 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01

    Gemeinschaftliches Testament: Anwendbarkeit der Auslegungsregel über Nach- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12
    Gleichwohl ist dieser fast 30 Jahre nach der Testamentserrichtung getätigten Äußerung kein größeres Gewicht beizumessen, weswegen sich eine Auslegung hierauf nicht stützen lässt (vgl. auch BayObLG, NJW-RR 2003, 582, 584).

    Dabei bedarf es keiner vertieften Erörterung der in Rechtsprechung und Literatur ohnehin bejahten Frage, ob § 2270 Abs. 2 BGB auch dann Anwendung findet, wenn die Erbeinsetzung sich nicht aus der Auslegung des Testaments, sondern nur aus der Anwendung einer anderen Auslegungsregeln ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 582, Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2270 Rdn. 10; Keim, ZEV 2002, 437, 438; ablehnend hingegen für § 2069 BGB BGH, NJW 2002, 1126).

  • OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12
    Dabei muss für jede der in dem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen Verfügungen gesondert geprüft und bejaht werden, dass die jeweils in Rede stehende Bestimmung wechselbezüglich ist (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1410, OLG München, FamRZ 2007, 2111; Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2070 Rdn. 1).
  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12
    Dabei bedarf es keiner vertieften Erörterung der in Rechtsprechung und Literatur ohnehin bejahten Frage, ob § 2270 Abs. 2 BGB auch dann Anwendung findet, wenn die Erbeinsetzung sich nicht aus der Auslegung des Testaments, sondern nur aus der Anwendung einer anderen Auslegungsregeln ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 582, Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2270 Rdn. 10; Keim, ZEV 2002, 437, 438; ablehnend hingegen für § 2069 BGB BGH, NJW 2002, 1126).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12
    Dabei muss für jede der in dem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen Verfügungen gesondert geprüft und bejaht werden, dass die jeweils in Rede stehende Bestimmung wechselbezüglich ist (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1410, OLG München, FamRZ 2007, 2111; Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2070 Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00

    Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit von Verfügungen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12
    Letztwillige Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament sind wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde (§ 2270 Abs. 1 BGB), wenn also nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll, wobei der Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung maßgeblich ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2001, 1647, 1648 mwNachw).
  • KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12
    Damit war er eine nahestehende Person des Vorverstorbenen im Sinne von § 2271 Abs. 2 Satz 2 BGB (vgl. KG, FamRZ 1993, 1251, 1253; Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2270 Rdn.9 ).
  • OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13

    Testamentsauslegung: Heranziehung mehrerer Zweifelsregeln bei Auslegung eines

    Allerdings findet sich in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Fällen, wo sich Eheleute jeweils in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben bestimmt und die gemeinsamen Kinder als Nacherben berufen haben, ohne eine ausdrückliche Regelung für die Erbfolge nach dem letztversterbenden Ehegatten zu treffen, und wo sich dennoch aus diesen Testamenten die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ergibt, nämlich entweder durch - vorrangig zu prüfende - individuelle Auslegung oder aber durch Heranziehung der Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB (OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776 ff; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1592 ff; OLG Celle FamRZ 2003, 887 f; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 582 f; BayObLG …

    Insoweit kann von Bedeutung sein, wie der jeweilige Überlebende das Testament verstanden hat (so auch im Fall des OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776 ff bei juris Rn. 25).

  • OLG Stuttgart, 04.10.2018 - 8 W 423/16

    Entscheidung des Gerichts bei Unrichtigkeit eines Erbscheins

    Diese schlichte einseitige Äußerung weit im Nachhinein ist nicht ausreichend, um im Wege der Auslegung eine Wechselbezüglichkeit, für die es allein auf die Zeit der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments ankommt, mit der erforderlichen Sicherheit zu verneinen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776 ).
  • OLG Stuttgart, 05.10.2018 - 8 W 423/16

    Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

    Diese schlichte einseitige Äußerung weit im Nachhinein ist nicht ausreichend, um im Wege der Auslegung eine Wechselbezüglichkeit, für die es allein auf die Zeit der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments ankommt, mit der erforderlichen Sicherheit zu verneinen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 20 W 3/20

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Damit dürfte es schon an den Voraussetzungen für eine weitere Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen bzw. einen Rückgriff auf die Auslegungsregeln des § 2270 Abs. 2 BGB für den Fall, dass eine weitere Auslegung zu keinem klaren Ergebnis führen würde, fehlen (vgl. hierzu etwa Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Aufl. 2019, § 2270 BGB, Rn. 22, zitiert nach beck-online; Müßig in Kroiß/Ann/Mayer, Ebrecht, § 2270 BGB, 5. Aufl. 2018, Rn. 50, zitiert nach beck-online; Weidlich in Palandt, BGB, 80. Aufl., § 2270, Rn. 4; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.03.2012, Az. 21 W 35/12 , zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.03.2012 - I-15 W 104/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11043
OLG Hamm, 07.03.2012 - I-15 W 104/11 (https://dejure.org/2012,11043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2012 - I-15 W 104/11 (https://dejure.org/2012,11043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2012 - I-15 W 104/11 (https://dejure.org/2012,11043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde des überlebenden Ehegatten gegen die vollständige Bekanntmachung des Inhalts eines gemeinschaftlichen Testaments nach Versterben des anderen Ehegatten

  • rechtsportal.de

    FamFG § 58 Abs. 1; FamFG § 349 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde des überlebenden Ehegatten gegen die vollständige Bekanntmachung des Inhalts eines gemeinschaftlichen Testaments nach Versterben des anderen Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten - Welcher Teil des Testaments wird im Rahmen der Testamentseröffnung bekannt gemacht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1030
  • DNotZ 2013, 37
  • FGPrax 2012, 166
  • FamRZ 2012, 1892
  • ZEV 2013, 86 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 29.10.2010 - 2 Wx 161/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen erbrechtlichen Vorbescheid im Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Dies gilt nach Auffassung des Senats unabhängig davon, wie die Entscheidung des Rechtspflegers formuliert ist, ob also etwa ein "Antrag" (die Verrichtungen des Nachlassgerichts nach den §§ 348, 349 FamFG sind Amtsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auf Beschränkung der Bekanntgabe auf bestimmte Teile der Verfügungen abgelehnt - für eine Beschränkung der Anfechtbarkeit auf eine solche Entscheidung hat sich das OLG Köln (FGPrax 2011, 49) ausgesprochen - oder wie hier entgegen dem erklärten Willen des überlebenden Ehegatten eine vollständige Bekanntgabe angekündigt oder angeordnet wird.
  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZB 16/83

    Umfang der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Der BGH hat hierzu ausgeführt (NJW 1984, 2098 = FamRZ 1984, 690):.
  • BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1245/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 2273 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Zutreffend weist das OLG Zweibrücken darauf hin, dass auch mit Blick auf das Interesse des überlebenden Ehegatten an einer Geheimhaltung seiner letztwilligen Verfügungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Eröffnung der letztwilligen Verfügung auch hinsichtlich der sprachlich zusammengefassten Verfügung der Ehefrau des Erblassers bestehen, weil es keinen Zwang gebe, die eigene letztwillige Verfügung mit der eines anderen so zu verbinden, dass eine Absonderung nicht möglich ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 2535 = FamRZ 1994, 557), und die Eheleute es ohne weiteres in der Hand gehabt haben, voneinander klar abgrenzbare Verfügungen in das gemeinschaftliche Testament aufzunehmen).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2010 - 3 Wx 224/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des beurkundenden Notars gegen die Ankündigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Wenn also die als Ankündigung oder Anordnung formulierte Entscheidung des Rechtspflegers, im Hinblick auf die Bekanntgabe des gemeinschaftlichen Testaments in bestimmter Weise zu verfahren, die maßgebende Weichenstellung für den Abschluss des Geschäfts darstellt, ist es gerechtfertigt, diese Anordnung als Endentscheidung im Sinne des § 58 Abs. 1 FamFG zu verstehen und damit deren Nachprüfung im Beschwerdeverfahren zu eröffnen (zweifelnd OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 48, dessen Entscheidung indessen maßgebend auf der fehlenden Beschwerdebefugnis des die Beschwerde in eigenem Namen führenden Notars beruht).
  • OLG Hamm, 11.06.1993 - 15 W 141/92
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    § 2 dieses gemeinschaftlichen Testaments betrifft die gemeinsame Einsetzung eines Schlusserben und dessen Ersatzerben durch die Eheleute T (die Ersatzerben sind nicht in dem amtsgerichtlichen Beschluss als Beteiligte, denen der Inhalt der Testamente bekannt zu machen sei, benannt; vgl. hierzu aber Senat NJW-RR 1994, 75), § 3 betrifft Zahlungsverpflichtungen des Schlusserben bzw. seiner Ersatzerben sowie eine Regelung zur Nichtanrechnung der Übertragung des Hausgrundstücks C Flur X Flurstück X, § 4 die Aussetzung von Vermächtnissen, u.a. zugunsten der Kinder des verstorbenen Sohnes W.
  • OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02

    Eröffnung eines Erbvertrages von Eheleuten: Entbehrlichkeit der Verkündung von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Untrennbarkeit der Verfügungen ist dagegen regelmäßig anzunehmen, wenn sie sprachlich zusammengefasst sind, also wenn die Ehegatten in der Mehrheitsform gemeinschaftlich verfügen oder ausdrücklich auf Verfügungen des anderen Teils Bezug genommen wird (BayObLG a.a.O.; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 260 = NJW-RR 2002, 1662; jeweils zu den früher im BGB enthaltenen Verfahrensvorschriften, vgl. §§ 2262, 2273 BGB).
  • BayObLG, 19.09.1989 - BReg. 1a Z 16/89

    Eröffnung eines Erbvertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Da nicht bekannt war, wer von ihnen zuerst versterben wird, hat jeder von ihnen mit der Möglichkeit gerechnet, der Überlebende zu sein, und für diesen Fall verfügt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 135; OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • RG, 05.03.1936 - IV B 4/36

    Sind bei der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags die

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    "Das Reichsgericht hat eine Unterscheidung nach wirksamen und gegenstandslosen Anordnungen abgelehnt (RGZ 150, 315/318).
  • OLG Köln, 14.07.1982 - 2 Wx 19/82
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
    Denn der überlebende Ehegatte hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Verfügungen grundsätzlich nicht vor seinem Tod bekannt gemacht werden (BayObLG Rpfleger 1982, 424).
  • OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14

    Rechtstellung des Nacherben bei Verfügungen des Vorerben über Grundstücke

    Wenn also die als Ankündigung oder Anordnung formulierte Entscheidung des Rechtspflegers, im Hinblick auf die Bekanntmachung der Eintragung einer neuen Eigentümerin in bestimmter Weise zu verfahren, die maßgebende Weichenstellung für den Abschluss des Geschäfts darstellt, ist es gerechtfertigt, diese Anordnung als Entscheidung im Sinne des § 71 Abs. 1 GBO zu verstehen und damit deren Nachprüfung im Beschwerdeverfahren zu eröffnen (vgl. zum Begriff der Entscheidung im Sinne des § 71 GBO Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn. 6 und zum vergleichbaren Fall bei der Entscheidung des Rechtspflegers nach § 349 Abs. 1 FamFG, ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tode des erstverstorbenen Ehegatten mit seinem ganzen Inhalt bekanntzugeben, Senat Rpfleger 2012, 543 = DNotZ 2013, 37).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.02.2012 - 3 W 10/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1882
OLG Schleswig, 15.02.2012 - 3 W 10/12 (https://dejure.org/2012,1882)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.02.2012 - 3 W 10/12 (https://dejure.org/2012,1882)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 3 W 10/12 (https://dejure.org/2012,1882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer "echten" Stufenklage i.S.v. § 44 GKG

  • RA Kotz

    Stufenklage - Anforderungen an das Vorliegen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 254; GKG § 44
    Begriff der Stufenklage i.S. von § 44 GKG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1020
  • FamRZ 2012, 1746
  • ZEV 2013, 86 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 03.03.1995 - 15 UF 222/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2012 - 3 W 10/12
    Sie liegt noch nicht vor, wenn der Kläger - zulässig und zur Kostenersparnis ggf. auch sachdienlich (soweit nicht Verjährungshemmung erreicht werden muss) - nur Hilfsansprüche auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung rechtshängig macht und im Übrigen bloß ankündigt, dass nach Erteilung der Auskunft Zahlungsantrag gegen den jeweiligen Beklagten gestellt werde (OLG Celle NJW-RR 1995, 1411 bei juris Rn. 6 mit einer insoweit zu dem vorliegenden Fall in dem entscheidungserheblichen Punkt parallelen Sachverhalt; Roth in Stein/Jonas, ZPO , 22. A. 2008, § 254 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18
    Dagegen bewirkt die bloße Auskunftsklage für den Leistungsanspruch keine Hemmung, selbst wenn in ihr die Erhebung der Leistungsklage angekündigt wird (BAG NJW 2008, 392 Tz. 15; NJW 1996, 2693 m. w. N.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 3 W 10/12 -, juris, Rn. 3; OLG Celle NJW-RR 1995, 1411; Palandt/Ellenberger, a. a. O., § 204 Rn. 2 und 13; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2014, § 204 Rn. 15; Roth in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl., BGB, § 1378 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 20 U 91/21
    Dagegen bewirkt die bloße Auskunftsklage für den Leistungsanspruch keine Hemmung, selbst wenn in ihr die Erhebung der Leistungsklage angekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26. September 2007, Az.: 10 AZR 511/06; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Februar 2012, Az.: 3 W 10/12, OLG Celle, Urteil vom 03. März 1995, Az.: 15 UF 222/94 - jeweils zitiert nach juris; Ellenberger, a.a.O., § 204 Rn. 2 und 13; Peters/Jacoby, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 204 Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 14.09.2016 - 3 W 73/16

    Streitwertbemessung: Klage auf Auskunft und Abgabe der eidesstattlichen

    Vielmehr ist § 39 GKG anwendbar (Wertaddition; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2012, 1020 Rn. 3 - juris; siehe auch: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 1. Aufl. 2014, § 44 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - 18 U 143/12

    Geltendmachung von Auskunftsansprüchen hinsichtlich des Verlaufs eines Transports

    Dabei bestimmt sich der Charakter einer Klage nach den Anträgen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2012 - 3 W 10/12 -, NJW-RR 2012, 1020).

    Der Charakter einer Klage bestimmt sich nach den Anträgen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2012 -3 W 10/12, NJW-RR 2012, 1020).

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