Rechtsprechung
| BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Prozessvergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer nach dem Betriebsübergang
- openjur.de
Prozessvergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer nach dem Betriebsübergang
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Prozessvergleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsveräußerer nach Betriebsübergang; Zur Doppelnatur eines Prozessvergleichs; Kompetenz des Revisionsgerichts beteffend die Auslegung gerichtlicher Vergleiche; Befugnis des ...
- RA Kotz
Betriebsübergang: Prozessvergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613a; ZPO § 265 Abs. 2
Betriebsübergang; Prozessrecht - Prozessvergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer nach dem Betriebsübergang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betriebsübernehmer
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Klage auf Weiterbeschäftigung blieb trotz Betriebsübergang ohne Erfolg
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betreibsübernehmer - Zum Beendigungsvergleich bei Bertriebsübernahmen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer
Besprechungen u.ä.
- stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 164, 613a BGB; § 265 ZPO
Prozessvergleich nach Betriebsübergang
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 01.03.2005 - 1 Ca 4560/04
- LAG Düsseldorf, 23.06.2005 - 11 Sa 483/05
- BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 797 (Ls.)
- ZIP 2007, 93
- NZA 2007, 328
- DB 2007, 230
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (20)
- BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85
Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme
Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
Der Prozessstandschafter ist zu allen Prozesshandlungen befugt (BGH 14. Mai 1986 - IVa ZR 146/85 - NJW-RR 1987, 307 m. zust. Anm. Bruchner WuB IV A § 164 BGB 1.87; 12. Juli 1957 - VI ZR 176/56 - NJW 1957, 1635;… Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 64. Aufl. § 265 Rn. 16, 19).(2) Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs darf ein Prozessstandschafter nach § 265 Abs. 2 ZPO auch ohne jegliche Einschränkungen den Rechtsnachfolger materiell-rechtlich bindende außergerichtliche Vergleiche oder Prozessvergleiche abschließen (14. Mai 1986 - IVa ZR 146/85 - NJW-RR 1987, 307;… ebenso Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann § 265 Rn. 16, 19;… Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 265 Rn. 12; vgl. auch LAG Köln 19. Oktober 1989 - 8 Sa 802/89 - LAGE BGB § 613a Nr. 17).
- BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01
Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich
Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
a) Nach einer Auffassung können Prozessvergleiche vom Revisionsgericht unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden (BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 316/01 - AP ArbGG 1979 § 57 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 133 Nr. 1; 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103 = AP HGB § 74 Nr. 74 = EzA HGB § 74 Nr. 63; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 246/95 - AP SGB X § 115 Nr. 9 = EzA AFG § 117 Nr. 11; 25. März 1992 - 5 AZR 254/91 - AP AFG § 117 Nr. 12 = EzA AFG § 117 Nr. 8; 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 7). - BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01
Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen …
Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
Anderer Ansicht sind dagegen der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (9. April 1981 - 6 AZR 501/78 -) und in neuerer Zeit auch der Vierte Senat (grundsätzlich: 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - BAGE 112, 50 = AP BGB § 157 Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 1 mwN; in diesem Sinn auch der Achte Senat 5. September 2002 - 8 AZR 702/01 - AP BGB § 280 nF Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 109;… vgl. auch GK-ArbGG/ Mikosch Stand Juli 2006 § 73 Rn. 43;… HWK/Bepler 2. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 15).
- BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs - …
Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
Das Arbeitsverhältnis geht so auf den Erwerber über, wie es im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestanden hat (BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP BGB § 613a Nr. 34 = EzA BGB § 613a Nr. 34; 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP BGB § 613a Nr. 11 = EzA BGB § 613a Nr. 18). - BAG, 25.03.1992 - 5 AZR 254/91
Abfindung; Erstattung des Arbeitslosengeldes
Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
a) Nach einer Auffassung können Prozessvergleiche vom Revisionsgericht unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden (BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 316/01 - AP ArbGG 1979 § 57 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 133 Nr. 1; 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103 = AP HGB § 74 Nr. 74 = EzA HGB § 74 Nr. 63; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 246/95 - AP SGB X § 115 Nr. 9 = EzA AFG § 117 Nr. 11; 25. März 1992 - 5 AZR 254/91 - AP AFG § 117 Nr. 12 = EzA AFG § 117 Nr. 8; 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 7). - BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
Betriebsübergang (Druckerei)
Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
§ 265 ZPO wird insoweit analog angewandt (18. März 1999 - 8 AZR 306/98 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 44 = EzA BGB § 613a Nr. 179). - BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 35/83
Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Prozeßvergleichs
Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
Prozessvergleiche haben eine Doppelnatur (BAG 15. Mai 1997 - 2 AZR 43/96 - BAGE 86, 7 = AP BGB § 123 Nr. 45 = EzA BGB § 123 Nr. 48; BGH 24. Oktober 1984 - IVb ZR 35/83 - NJW 1985, 1962, 1963). - BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 9/04
Auslegung eines Prozessvergleichs
Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
Anderer Ansicht sind dagegen der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (9. April 1981 - 6 AZR 501/78 -) und in neuerer Zeit auch der Vierte Senat (grundsätzlich: 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - BAGE 112, 50 = AP BGB § 157 Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 1 mwN; in diesem Sinn auch der Achte Senat 5. September 2002 - 8 AZR 702/01 - AP BGB § 280 nF Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 109;… vgl. auch GK-ArbGG/ Mikosch Stand Juli 2006 § 73 Rn. 43;… HWK/Bepler 2. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 15). - BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87
Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter
Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
Unerheblich ist, dass die K GmbH in jedem Fall einen eigenen Prozess erledigen wollte, denn nach § 164 Abs. 1 BGB ist ein Handeln im eigenen und zugleich im fremden Namen möglich (BGH 23. März 1988 - VIII ZR 175/87 - NJW 1988, 1909;… Palandt/Heinrichs BGB 65. Aufl. § 164 Rn. 1). - BAG, 15.05.1997 - 2 AZR 43/96
Anfechtung eines in der Revisionsinstanz geschlossenen Vergleichs wegen …
Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
Prozessvergleiche haben eine Doppelnatur (BAG 15. Mai 1997 - 2 AZR 43/96 - BAGE 86, 7 = AP BGB § 123 Nr. 45 = EzA BGB § 123 Nr. 48; BGH 24. Oktober 1984 - IVb ZR 35/83 - NJW 1985, 1962, 1963). - BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 800/76
Leitende Angestellte - Zeitpunkt des Übergangs - Bestehende Arbeitsverhältnisse - …
- BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 246/95
Anrechnung von Arbeitslosengeld auf die Abfindung
- BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 316/01
Prozeßvergleich - Auslegung
- BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung
- LAG Düsseldorf, 23.06.2005 - 11 Sa 483/05
Prozessvergleich im Rechtsstreit mit dem früheren Betriebsinhaber über Beendigung …
- BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
- BAG, 12.01.1995 - 2 AZR 362/94
Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag - …
- LAG Köln, 19.10.1989 - 8 Sa 802/89
Prozeßvergleich; Betriebsübergang; Betriebserwerber; Rechtsnachfolger
- ArbG Elmshorn, 20.08.1986 - 2c Ca 619/86
- BAG, 09.04.1981 - 6 AZR 501/78
- BGH, 14.09.2018 - V ZR 267/17
Veräußerung der streitbefangenen Sache nach Eintritt der Rechtshängigkeit: …
Rn. 12 (3) Nach ganz überwiegender Ansicht der Rechtsliteratur bindet ein zwischen dem Rechtsvorgänger und dem Prozessgegner geschlossener Prozessvergleich den Rechtsnachfolger (…allgemein Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 39. Aufl., § 265 Rn. 12;… Hk-ZPO/Saenger, 7. Aufl., § 265 Rn. 12; so bereits OLG Kiel, OLGRspr. 17, 318 f.), allerdings nur dann, wenn der Inhalt des Vergleichs auch Ergebnis eines Urteils in dem anhängigen Prozess sein könnte (…mit dieser Einschränkung MüKoZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl., § 265 Rn. 75;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 265 Rn. 20;… Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 15. Aufl., § 265 Rn. 9;… Wieczorek/Schütze/Paulus, ZPO, 4. Aufl., § 727 Rn. 36;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl., § 101 Rn. 16 und 22; Zeuner, FS Schwab [1990] 575, 792; Merle, JA 1983, 626, 631; offen gelassen in BAG, NZA 2007, 328 Rn. 24 ff.;… Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 4. Aufl., § 265 Rn. 57). - OLG Karlsruhe, 19.09.2017 - 12 U 70/17
Zwangsvollstreckung: Bindung des Rechtsnachfolgers an einen nach Veräußerung der …
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage mit Urteil vom 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 -, Rn. 29 f., juris ebenfalls dahin stehen lassen, weil der Rechtsnachfolger den Vergleich im dortigen Fall stillschweigend genehmigt habe. - BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16
Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den …
Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Inhaber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (…st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97; 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25).
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16
Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit
Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Inhaber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (…st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97; 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25). - BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12
Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle
Obwohl es sich um eine nichttypische Vereinbarung handelt (zu diesem Rechtscharakter auch bei gerichtlichem Vergleich: BAG 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 17), kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht den Vergleich auslegen, da es weiterer Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht nicht bedarf (…vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 33, BAGE 116, 254 für die vergleichbare Situation im Revisionsverfahren). - LAG Köln, 05.10.2007 - 11 Sa 257/07
Widerspruch gegen Betriebsübergang; Kündigung durch Betriebserwerber
Kündigt der Betriebserwerber nach einem erfolgten Betriebsübergang und vor der wirksamen Ausübung eines - rückwirkenden - Widerspruchs des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang, wirkt diese Kündigung unmittelbar für und gegen den Betriebsveräußerer, sofern dieser die Kündigung zumindest konkludent genehmigt (Weiterentwicklung von BAG, Urteil vom 24.08.2006 - 8 AZR 574/05, NZA 2007, 328).b) Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.08.2006 wirkt ein gerichtlicher Beendigungsvergleich, den ein Arbeitnehmer mit dem Betriebsveräußerer im Rahmen einer (Änderungs-)Kündigungsschutzklage geschlossen hat, hinsichtlich der Beendigung zumindest dann für und gegen den Betriebserwerber, wenn dieser die Beendigungsvereinbarung ausdrücklich oder konkludent genehmigt (BAG, Urteil vom 24.08.2006 - 8 AZR 574/05, NZA 2007, 328 - Orientierungssatz).
Ebenso wie eine Beendigungsvereinbarung ist eine Kündigung, auch wenn diese vom Insolvenzverwalter der Firma A zunächst ohne Vertretungsmacht ausgesprochen wurde, nach § 177 Abs. 1, § 184 Abs. 1, § 180 Satz 2 BGB genehmigungsfähig (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 AZR 385/99, AP Nr. 111 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B. III. der Gründe m.w. Nachw.), wobei die Genehmigung zu einem formbedürftigen Rechtsgeschäft (§ 623 BGB) selbst formlos erteilt werden kann und nicht der Form bedarf, die für das genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäft bestimmt ist, § 182 Abs. 2 BGB (BAG, Urteil vom 24.08.2006 - 8 AZR 574/05, a.a.O., zu II. 2. b) (4) der Gründe).
Da die wirksame Genehmigung rückwirkende Kraft hat (vgl. BAG, Urteil vom 24.08.2006 - 8 AZR 574/05, a.a.O., zu II. 2. b) (4) der Gründe) und der Kläger die vom Insolvenzverwalter der Firma A mit Schreiben vom 28.12.2005 ausgesprochene Kündigung unstreitig nicht innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang im Wege der Kündigungsschutzklage gerichtlich angegriffen hat (§ 4 Satz 1 KSchG), so dass diese Kündigung gemäß § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam gilt, endete damit das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zum 31.03.2006.
- LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
Nachträglicher Widerspruch gegen Betriebsübergang
Rn. 74 a) Das LAG Köln ist von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.08.2006 - 8 AZR 574/05 - ausgegangen. - BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 308/16
Werzalit verliert auch vor dem Bundesarbeitsgericht
Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Inhaber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (…st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97; 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25) . Vorliegend geht es jedoch nicht um die Frage, ob ein gegen den früheren Arbeitgeber ergangenes Urteil auch für und gegen den neuen Inhaber wirkt, sondern darum, obdie materielle Rechtskraft einer gegen den (vermeintlichen) neuen Inhaber ergangenen gerichtlichen Entscheidung auch gegenüber dem früheren Arbeitgeber wirkt. - BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 614/16
Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung - …
Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Inhaber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (…st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97; 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25). - BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 615/16
Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung - …
Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Inhaber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (…st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97; 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25). - LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsverweigerung - …
- LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09
Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrats zur Vollstreckung einer …
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- LAG Hessen, 29.02.2016 - 14 Ta 488/15
Die Vorgreiflichkeit eines gegen den Betriebsveräußerer geführten …
- LAG Nürnberg, 10.12.2014 - 2 Sa 464/14
Prozessvergleich - Kündigungsschutzklage nach Betriebsübergang - Wirkung …
- LAG Köln, 24.06.2010 - 6 Sa 381/10
Annahmeverzug bei Betriebsübergang; Haftungsausschluss der Betriebserwerberin für …
- ArbG Berlin, 19.02.2007 - 30 Ca 1178/07
Passivlegitimation eines Betriebserwerbers im Kündigungsschutzverfahren
- LAG Nürnberg, 17.09.2014 - 4 Sa 344/14
Betriebsübergang - Bestandsstreit - Vergleich mit Veräußerer - Wirkung auf …
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Rechtsprechung
| LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Kündigung, Wettbewerbsverbot, Kündigungsschutzklage, Interessenabwägung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB, § 1 KSchG, §§ 60, 74 HGB
Kündigung, Wettbewerbsverbot, Kündigungsschutzklage, Interessenabwägung - Judicialis
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Verstoß gegen allgemeines Wettbewerbsverbot ist im bestehenden Arbeitsverhältnis außerordentlicher Kündigungsgrund
- rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1, 2; KSchG § 1 Abs. 1; HGB § 74
Verstoß gegen das allgemeine Wettbewerbsverbot bei anhängiger Kündigungsschutzklage - Einzelfallabwägung aufgrund besonderer Interessenlage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Verstoß gegen das allgemeine Wettbewerbsverbot nach Ablauf der Kündigungsfrist bei gleichzeitig anhängiger Kündigungsschutzklage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung aufgrund des Verstoßes gegen das allgemeine Wettbewerbsverbot; Wettbewerbsverstoß nach erfolgter arbeitgeberseitiger Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist bei gleichzeitig anhängiger Kündigungsschutzklage; Verstoß ...
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 22.03.2006 - 2 Ca 3457/05
- LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 1028
- ZIP 2007, 93
- BB 2007, 163
- NZA-RR 2007, 73
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Diese Konfliktsituation hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.04.1991 (2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB) grundlegend gewürdigt und nach eingehender Darstellung des insoweit im Schrifttum bestehenden Meinungsstreits eine vermittelnde Auffassung vertreten.Wegen des nach § 626 BGB erforderlichen schuldhaft, vorwerfbaren Verhaltens des Arbeitnehmers sind vielmehr der Grad dieses Verschuldens sowie Art und Auswirkung der Konkurrenztätigkeit für die weitere Interessenabwägung und damit für die Wirksamkeit der Kündigung von entscheidender Bedeutung (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.1991, a. a. O.).
Gerade in der oben dargestellten besonderen Konfliktsituation der Wettbewerbsausübung nach Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung kommt der Einzelfallsituation besondere Bedeutung zu (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.1991, a. a. O.; BGH, Urteil vom 12.03.2003, a .a. O.).
Letzteres ist deutlich geringer zu gewichten, da es dem Arbeitnehmer, der am gekündigten Arbeitsverhältnis festhalten will, wie seine Kündigungsschutzklage deutlich macht, ersichtlich nur um eine Übergangslösung geht, um den Zeitraum der Ungewissheit bis zum Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung zu überbrücken (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.1991, a. a. O.).
- BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 197/02
Rechte des Handelsvertreters nach unwirksamer fristloser Kündigung des Vertrages …
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Ähnlich hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.03.2003 (VIII ZR 197/02 - EzA § 89a HGB Nr. 2) entschieden und die Prüfung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Folgekündigung eines Handelsvertreters wegen Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit nach vorheriger fristloser Kündigung ausdrücklich von einer Abwägung aller Umstände des Einzelfalls abhängig gemacht.Das Landesarbeitsgericht Köln hat demgegenüber in einer Entscheidung vom 14.07.1995 (9 Sa 484/95 - LAGE § 60 HGB Nr. 4) für die arbeitgeberseitige Forderung nach einem Unterlassen von Wettbewerbshandlungen in einem solchen Fall das gleichzeitige Angebot einer Karenzentschädigung nach §§ 74 ff. HGB verlangt (zustimmend Gravenhorst, Anm. zu BGH, Urteil vom 12.03.2003, a. a. O.;… APS/Dörner, a.a.O., § 1 KSchG Rz 325).
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im …
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Nach dieser Vorschrift liegt ein verhaltensbedingter, die Kündigung rechtfertigender Grund immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht schuldhaft verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG, Urteil vom 17.06.2002 - 2 AZR 62/02 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65 jeweils m. w. N.).
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Nach dieser Vorschrift liegt ein verhaltensbedingter, die Kündigung rechtfertigender Grund immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht schuldhaft verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG, Urteil vom 17.06.2002 - 2 AZR 62/02 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65 jeweils m. w. N.). - BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Erst nach Bejahung dieser Frage ist dann im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung das Einzelfallurteil zu fällen (vgl. beispielsweise BAG, Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 6 m. w. N.). - BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90
Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
bb) Unter Anwendung dieser Rechtsprechungsgrundsätze ist zunächst festzuhalten, dass ein Verstoß gegen das allgemeine Wettbewerbsverbot als ein an sich zur außerordentlichen Kündigung geeigneter Umstand in Betracht kommt (vgl. BAG, Urteil vom 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 16.08.1990 - 2 AZR 113/90 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 38;… APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rz. 290;… KR-Fischermeier, 7. Aufl., § 626 BGB Rz. 460;… Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 721 jeweils m. w. N. aus der Rechtsprechung). - BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71
Kündigung - Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB trägt jedoch der kündigende Arbeitgeber (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.1972 - 2 AZR 359/71 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG, Urteil vom 28.03.1985 - 2 AZR 113/84 - AP Nr. 86 zu § 626 BGB;… Küttner/Eisemann, Personalbuch, 13. Aufl. Kündigung außerordentliche Rz 91; HWK/Sandmann, § 626 BGB Rz478 jeweils m. w. N.). - BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
bb) Unter Anwendung dieser Rechtsprechungsgrundsätze ist zunächst festzuhalten, dass ein Verstoß gegen das allgemeine Wettbewerbsverbot als ein an sich zur außerordentlichen Kündigung geeigneter Umstand in Betracht kommt (vgl. BAG, Urteil vom 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 16.08.1990 - 2 AZR 113/90 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 38;… APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rz. 290;… KR-Fischermeier, 7. Aufl., § 626 BGB Rz. 460;… Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 721 jeweils m. w. N. aus der Rechtsprechung). - BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84
Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB trägt jedoch der kündigende Arbeitgeber (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.1972 - 2 AZR 359/71 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG, Urteil vom 28.03.1985 - 2 AZR 113/84 - AP Nr. 86 zu § 626 BGB;… Küttner/Eisemann, Personalbuch, 13. Aufl. Kündigung außerordentliche Rz 91; HWK/Sandmann, § 626 BGB Rz478 jeweils m. w. N.). - BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung
Auszug aus LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Das gilt jedoch in dieser Allgemeinheit zunächst nur für die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses (so bereits BAG, Urteil vom 24.04.1970 - 3 AZR 324/69 - AP Nr. 5 zu § 60 HGB). - BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54
Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung
- LAG Köln, 30.01.2006 - 14 (13) Sa 1359/05
Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung
- LAG Köln, 04.07.1995 - 9 Sa 484/95
Wettbewerbsverbot: Anspruch des Arbeitgebers auf Einhaltung während des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17
Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung - …
Für den Grad des Verschuldens für die Interessenabwägung ist weiterhin maßgeblich der genaue Zeitpunkt der Konkurrenztätigkeit, ihre Art und ihre Auswirkungen auf den Geschäftsbereich des Arbeitgebers (s. LAG Köln 26.06.2006 NZA-RR 2007, 73). - LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitnehmer an das Wettbewerbsverbot auch dann noch gebunden, wenn der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung ausspricht, die der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage angreift (BAG 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB;… BAG 13.12.2007 - 2 AZR 196/06 - Rz. 9 juris; LAG Köln 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06 - ZIP 2007, 93 nur Ls.). - ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung Befristungsrechtfertigung für …
Dies gilt grundsätzlich auch in Fällen einer gleichzeitig anhängigen Kündigungsschutzklage, wobei in dieser Situation allerdings wegen der für den Arbeitnehmer bestehenden besonderen Konfliktsituation den Einzelfallumständen wie Grad der Vorwerfbarkeit, zeitlicher Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Art und Auswirkung der Konkurrenztätigkeit eine herausgehobene Bedeutung zukommen (LAG Köln vom 26.06.2006 - 3(11) Sa 81/06-, NZA-RR 2007, S. 73)..Dem Kläger ging es damit um eine Übergangslösung, um den Zeitraum der Ungewissheit bis zum Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung zu überbrücken (ebenda; LAG Köln vom 26.06.2006, a.a.O.}). Anders kann das Aufrechterhalten der Klage bei gleichzeitiger Tätigkeit für die Konkurrenzfirma nicht bewertet werden.
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