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Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.07.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.2020 - C-581/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14325
EuGH, 11.06.2020 - C-581/18 (https://dejure.org/2020,14325)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2020 - C-581/18 (https://dejure.org/2020,14325)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - C-581/18 (https://dejure.org/2020,14325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht der Europäischen Union - Allgemeine Grundsätze - Art. 18 AEUV - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Anwendbarkeit des Unionsrechts - Fehlerhafte Brustimplantate - Haftpflichtversicherung für die Herstellung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht der Europäischen Union - Allgemeine Grundsätze - Art. 18 AEUV - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Anwendbarkeit des Unionsrechts - Fehlerhafte Brustimplantate - Haftpflichtversicherung für die Herstellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur geografischen Diskriminierung bei Produkthaftpflichtversicherungen ("TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DISC - Das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit kann nicht geltend gemacht werden, um eine Klausel anzufechten, die in einem zwischen einem Hersteller von Medizinprodukten und einer Versicherungsgesellschaft geschlossenen Vertrag die ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung: Allianz durfte Haftung für Brustimplantate beschränken

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Brustimplantate-Skandal - EU-Recht hilft deutscher Patientin nicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Haftungsanspruch bei fehlerhaften Brustimplantaten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Medizinprodukte - Fehlerhafte Brustimplantate - Haftpflichtversicherung für die Verwendung von Medizinprodukten - Territoriale Beschränkung - Rein innerstaatliche Sachverhalte - Art. 18 AEUV - Anwendbarkeit des Unionsrechts

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    TÜV Rheinland LGA Products

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2169
  • ZIP 2020, 1623
  • VersR 2020, 1443
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Ein solcher Bezug besteht u. a. dann, wenn die Person, der die geltend gemachte Diskriminierung widerfahren ist, diejenige ist, die sich innerhalb der Union bewegt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1989, Cowan, 186/87, EU:C:1989:47, Rn. 20, …sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 29 und 30), oder wenn sich eine Ungleichbehandlung unmittelbar aus der nationalen Regelung ergibt, die für Waren aus anderen Mitgliedstaaten gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a., C-92/92 und C-326/92, EU:C:1993:847, Rn. 22, 23 sowie 27).

    Mangels Auswirkungen auf den Handel mit Waren und Dienstleistungen in der Union ist der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens somit nicht mit dem vergleichbar, der der Rechtssache zugrunde lag, in der das Urteil vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a. (C-92/92 sowie C-326/92, EU:C:1993:847, Rn. 22 und 23), ergangen ist.

  • EuGH, 13.06.2019 - C-22/18

    Der teilweise Ausschluss der Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten von …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Ein solcher Bezug besteht u. a. dann, wenn die Person, der die geltend gemachte Diskriminierung widerfahren ist, diejenige ist, die sich innerhalb der Union bewegt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1989, Cowan, 186/87, EU:C:1989:47, Rn. 20, sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 29 und 30), oder wenn sich eine Ungleichbehandlung unmittelbar aus der nationalen Regelung ergibt, die für Waren aus anderen Mitgliedstaaten gilt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a., C-92/92 und C-326/92, EU:C:1993:847, Rn. 22, 23 sowie 27).

    Rn. 48 Was zunächst die Freizügigkeit der Unionsbürger betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, dass die Situation eines Unionsbürgers, der von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, in den Anwendungsbereich von Art. 18 AEUV fällt (…Urteile vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 27, und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 29).

  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung soll diese Bestimmung eigenständig nur bei unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen zur Anwendung kommen, für die die Verträge keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsehen (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie der Gerichtshof klargestellt hat, können die nationalen Maßnahmen nur insoweit im Hinblick auf Art. 18 Abs. 1 AEUV geprüft werden, als sie auf Sachverhalte Anwendung finden, die nicht unter vom AEU-Vertrag vorgesehene besondere Diskriminierungsverbote fallen (vgl. Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 41).

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 50 Was sodann den freien Dienstleistungsverkehr nach Art. 56 AEUV angeht, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass, wie der Generalanwalt in Nr. 82 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, diese Freiheit auch die Freiheit der Empfänger umfasst, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, um eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, und dass Personen, die eine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen, als Empfänger von Dienstleistungen anzusehen sind (Urteil vom 31. Januar 1984, Luisi und Carbone, 286/82 und 26/83, EU:C:1984:35, Rn. 16).
  • EuGH, 13.11.2018 - C-247/17

    Raugevicius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 48 Was zunächst die Freizügigkeit der Unionsbürger betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, dass die Situation eines Unionsbürgers, der von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, in den Anwendungsbereich von Art. 18 AEUV fällt (Urteile vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 27, …und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 29).
  • EuGH, 03.10.2002 - C-136/00

    Danner - "Freiwillige Altersversicherung - Versicherung bei einer in einem …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 51 Zum anderen entspricht der freie Dienstleistungsverkehr im Versicherungswesen der Freiheit der Versicherer, ihre Dienstleistungen Versicherungsnehmern, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, anzubieten, und umgekehrt der Freiheit der Personen, die um einen Versicherungsvertrag nachsuchen, sich an einen Versicherer zu wenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, EU:C:1998:170, Rn. 22, 26 und 30, vom 3. Oktober 2002, Danner, C-136/00, EU:C:2002:558, Rn. 31, …sowie vom 26. Juni 2003, Skandia und Ramstedt, C-422/01, EU:C:2003:380, Rn. 27 und 28).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir / Skattemyndigheten i Dalarnas län - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 51 Zum anderen entspricht der freie Dienstleistungsverkehr im Versicherungswesen der Freiheit der Versicherer, ihre Dienstleistungen Versicherungsnehmern, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, anzubieten, und umgekehrt der Freiheit der Personen, die um einen Versicherungsvertrag nachsuchen, sich an einen Versicherer zu wenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, EU:C:1998:170, Rn. 22, 26 und 30…, vom 3. Oktober 2002, Danner, C-136/00, EU:C:2002:558, Rn. 31, …sowie vom 26. Juni 2003, Skandia und Ramstedt, C-422/01, EU:C:2003:380, Rn. 27 und 28).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-422/01

    Skandia und Ramstedt - "Kapitalbildende Zusatzrentenversicherung - Abschluss bei …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 51 Zum anderen entspricht der freie Dienstleistungsverkehr im Versicherungswesen der Freiheit der Versicherer, ihre Dienstleistungen Versicherungsnehmern, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, anzubieten, und umgekehrt der Freiheit der Personen, die um einen Versicherungsvertrag nachsuchen, sich an einen Versicherer zu wenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, EU:C:1998:170, Rn. 22, 26 und 30…, vom 3. Oktober 2002, Danner, C-136/00, EU:C:2002:558, Rn. 31, sowie vom 26. Juni 2003, Skandia und Ramstedt, C-422/01, EU:C:2003:380, Rn. 27 und 28).
  • EuGH, 21.06.2017 - C-621/15

    Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 42 Wie aus ihrem 18. Erwägungsgrund hervorgeht, soll diese Richtlinie den Bereich der Haftung für fehlerhafte Produkte nicht über die von ihr geregelten Punkte hinaus abschließend harmonisieren (Urteil vom 21. Juni 2017, W u. a., C-621/15, EU:C:2017:484, Rn. 21 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Ein solcher Bezug besteht u. a. dann, wenn die Person, der die geltend gemachte Diskriminierung widerfahren ist, diejenige ist, die sich innerhalb der Union bewegt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1989, Cowan, 186/87, EU:C:1989:47, Rn. 20, …sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 29 und 30), oder wenn sich eine Ungleichbehandlung unmittelbar aus der nationalen Regelung ergibt, die für Waren aus anderen Mitgliedstaaten gilt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a., C-92/92 und C-326/92, EU:C:1993:847, Rn. 22, 23 sowie 27).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht …

    Rn. 78 Was schließlich Art. 18 Abs. 1 AEUV angeht, soll diese Bestimmung nach ständiger Rechtsprechung eigenständig nur bei unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen zur Anwendung kommen, für die der AEU-Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD, C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21

    § 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union könne zwar ein Sachverhalt, in dem eine der Grundfreiheiten ausgeübt werde, in den Anwendungsbereich der Verträge im Sinne des Art. 18 Abs. 1 AEUV einbezogen werden (unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD, C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 46 f.).

    Für Unionsbürger komme eine Berufung auf das insoweit allein in Betracht zu ziehende allgemeine Freizügigkeitsrecht des Art. 21 Abs. 1 AEUV aber nur in Betracht, wenn die Betroffenen von diesem Recht tatsächlich Gebrauch gemacht hätten oder Gebrauch machen wollten und durch die nationale Maßnahme in diesem Recht beeinträchtigt würden (unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD, C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 49).

    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt die Anwendung des Art. 18 Abs. 1 AEUV voraus, dass der betroffene Sachverhalt entweder unionsrechtlich geregelt ist oder einen konkreten Bezug zur Wahrnehmung einer der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Grundfreiheiten aufweist (vgl. EuGH…, Urteil vom 18. Juli 2017, C-566/15, Erzberger, EU:C:2017:562, Rn. 25; vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD, C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 36 und 45 ff.).

  • EuGH, 15.07.2021 - C-535/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Recht wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger, …

    Rn. 40 In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 18 Abs. 1 AEUV, der jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich der Verträge und unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge verbietet, eigenständig nur bei unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen zur Anwendung kommen soll, für die der AEU-Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz, C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 5 C 2.20

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung …

    Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union fällt ein Sachverhalt in den Anwendungsbereich der Verträge, wenn er entweder unionsrechtlich geregelt ist oder in den Anwendungsbereich einer der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelten Grundfreiheiten fällt (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-581/18 [ECLI:EU:C:2020:453] - juris Rn. 36 und 45).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ermöglicht die Ausübung einer dieser Freiheiten, den Sachverhalt, in dem diese Freiheit ausgeübt wird, in den Anwendungsbereich der Verträge im Sinne des Art. 18 Abs. 1 AEUV einzubeziehen (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-581/18 - juris Rn. 46 f.).

    Für Unionsbürger (wie hier insbesondere die irischen Geschädigten) käme eine Berufung auf das insoweit allein in Betracht zu ziehende und jedem Unionsbürger zustehende allgemeine Freizügigkeitsrecht des Art. 21 Abs. 1 AEUV nur in Betracht, wenn die Betroffenen von diesem Recht tatsächlich Gebrauch gemacht hätten oder Gebrauch machen wollten und durch die nationale Maßnahme in diesem Recht beeinträchtigt würden (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-581/18 - juris Rn. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-209/21

    Ryanair/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Schweden - Covid-19 - …

    {FN:16} Vgl. Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD (C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 31 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-320/21

    Ryanair/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 2 …

    {FN:37} Vgl. Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD (C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 31 und 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-814/21

    Kommission/ Polen () und qualité de membre d'un parti politique) - …

    {FN:56} Hinsichtlich der Anwendung von Art. 18 AEUV, auf die sich die Tschechische Republik beruft, ist auf das Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD (C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung), zu verweisen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-808/21

    Generalanwalt Richard de la Tour: Polen und die Tschechische Republik haben …

    {FN:56} Vgl. Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD (C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20742
BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19 (https://dejure.org/2020,20742)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2020 - IX ZB 14/19 (https://dejure.org/2020,20742)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - IX ZB 14/19 (https://dejure.org/2020,20742)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Insolvenzrichters über eine Erinnerung gege den Rechtspfleger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 175 InsO, § 178 InsO, § 164 Abs 1 ZPO

  • IWW

    § 174 Abs. 2 InsO, § 266a StGB, § 175 Abs. 2 InsO, § 4 InsO, § 164 ZPO, § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG, § 6 Abs. 1 InsO, § 201 Abs. 2 InsO, § 850f Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle durch den Rechtspfleger bzgl. Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzrichters über eine dagegen eingelegte Erinnerung mit der sofortigen Beschwerde

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Richters über Ablehnung der Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 164 ; InsO § 175 Abs. 2
    Ablehnung der Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle durch den Rechtspfleger bzgl. Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzrichters über eine dagegen eingelegte Erinnerung mit der sofortigen Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Insolvenzrichters über eine Erinnerung gege den Rechtspfleger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Berichtigung der Insolvenztabelle

  • ZIP-online.de

    Keine sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Insolvenzrichters über Erinnerung wegen Ablehnung der Berichtigung der Insolvenztabelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Beschluss des Rechtspflegers nur mit Erinnerung anfechtbar - Beschluss des Rechtspflegers nur mit Erinnerung anfechtbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1623
  • MDR 2020, 1147
  • NZI 2020, 895
  • WM 2020, 1554
  • DB 2020, 1680
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.11.2016 - IX ZB 4/15

    Insolvenzverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Antrags auf Berichtigung …

    Auszug aus BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19
    Lehnt der Rechtspfleger eine Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle ab, so ist die Entscheidung des Insolvenzrichters über eine dagegen eingelegte Erinnerung nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Fortführung von BGH, Beschluss vom 24. November 2016 - IX ZB 4/15, WM 2017, 346).

    Als Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags auf Berichtigung der Insolvenztabelle kommt nur die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG in Betracht, über welche der Richter nach Vorlage durch den Rechtspfleger abschließend entscheidet (BGH, Beschluss vom 24. November 2016 - IX ZB 4/15, WM 2017, 346 Rn. 7 mwN; vgl. LG Stuttgart, Rpfleger 2018, 700).

  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den …

    Auszug aus BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19
    Das gilt selbst dann, wenn das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, NZI 2009, 553 Rn. 5;… vom 3. Juli 2014 - IX ZB 2/14, NZI 2014, 724 Rn. 9).

    Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009, aaO Rn. 7 f;… vom 21. Juli 2011 - IX ZB 128/10, NZI 2011, 713 Rn. 5).

  • BGH, 04.09.2019 - VII ZB 91/17

    Führen des Nachweises einer Forderung eines Gläubigers aus vorsätzlich begangener …

    Auszug aus BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19
    Rn. 8 Ferner wird auf zwei nach Erlass der Beschwerdeentscheidung ergangene Beschlüsse des Bundesgerichtshofs hingewiesen, nach denen ein Gläubiger durch die Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle den Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen kann, wenn sich daraus ergibt, dass eine solche Forderung zur Tabelle festgestellt und vom Schuldner nicht bestritten worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2019 - VII ZB 91/17, NZI 2019, 897, zVb in BGHZ 223, 123; vom 11. März 2020 - VII ZB 38/19, WM 2020, 750).
  • BGH, 11.03.2020 - VII ZB 38/19

    Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung durch …

    Auszug aus BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19
    Rn. 8 Ferner wird auf zwei nach Erlass der Beschwerdeentscheidung ergangene Beschlüsse des Bundesgerichtshofs hingewiesen, nach denen ein Gläubiger durch die Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle den Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen kann, wenn sich daraus ergibt, dass eine solche Forderung zur Tabelle festgestellt und vom Schuldner nicht bestritten worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2019 - VII ZB 91/17, NZI 2019, 897, zVb in BGHZ 223, 123; vom 11. März 2020 - VII ZB 38/19, WM 2020, 750).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 128/10

    Insolvenzverfahren: Beschlussaufhebungsverfahren für nichtige Beschlüsse der …

    Auszug aus BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19
    Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (BGH…, Beschluss vom 25. Juni 2009, aaO Rn. 7 f; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 128/10, NZI 2011, 713 Rn. 5).
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der …

    Auszug aus BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19
    Eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung ändert daran nichts (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Februar 2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 9; vom 20. Juli 2011 - XII ZB 445/10, FamRZ 2011, 1728 Rn. 16).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren; …

    Auszug aus BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19
    Eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung ändert daran nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 9;… vom 20. Juli 2011 - XII ZB 445/10, FamRZ 2011, 1728 Rn. 16).
  • BGH, 03.07.2014 - IX ZB 2/14

    Insolvenzverfahren: Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines …

    Auszug aus BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19
    Das gilt selbst dann, wenn das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, NZI 2009, 553 Rn. 5; vom 3. Juli 2014 - IX ZB 2/14, NZI 2014, 724 Rn. 9).
  • AG Mannheim, 18.03.2021 - 4 IN 1550/20

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle aus einer unerlaubten Handlung

    Über die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG entscheidet der Richter nach Vorlage durch den Rechtspfleger abschließend (BGH Beschl. v. 16.07.2020 - IX ZB 14/19, juris Rn. 5;… Uhlenbruck/Sinz, a.a.O., § 175 Rn. 17).
  • BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 4.21

    Berufungszulassung trotz Verfahrensunterbrechung

    Rn. 38 Dem im Revisionsverfahren wiederholten Einwand des Beklagten, der Klägerin fehle ein Rechtsschutzbedürfnis, weil sie nicht als Gläubigerin in der Insolvenztabelle eingetragen sei und deshalb aus der Tabelle nicht vollstrecken könne, hat bereits das Oberverwaltungsgericht zutreffend entgegengehalten, dass eine unvollständige oder fehlerhafte Eintragung in die Insolvenztabelle jederzeit von Amts wegen oder auf Antrag berichtigt werden kann (§ 4 InsO i. V. m. § 164 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2020 - IX ZB 14/19 - ZIP 2020, 1623 Rn. 5, 7).
  • FG Niedersachsen, 12.12.2023 - 13 K 97/23

    Betreiben der Vollstreckung wegen nicht befriedigter Steuerforderungen nach …

    Ein unrichtiger Tabelleneintrag, der darauf beruht, dass das Gericht versehentlich einen Widerspruch nicht vermerkt hat, kann jederzeit sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag berichtigt werden (…vgl. BGH-Beschluss vom 24. November 2016 IX ZB 4/15, ZIP 2017, 386, Rz. 8 bei juris; BGH-Beschluss vom 16. Juli 2020 IX ZB 14/19, ZInsO 2020, 1760, Rz. 7 bei juris;… vgl. auch Preuß in: Jaeger: Insolvenzordnung, 2. Auflage, § 178, Rz. 19;… Sinz in Hirte/Vallender, Insolvenzordnung, 15. Auflage, § 178 Rz. 43;… Schumacher in Münchener Kommentar, Insolvenzordnung, 4. Auflage, § 178, Rz. 51).

    bbb) Die Berichtigung ist auch noch nach Beendigung des Insolvenzverfahrens zulässig (BGH-Beschluss vom 16. Juli 2020 IX ZB 14/19, ZIP 2020, 1623, Rz. 7 bei juris unter Hinweis auf Schumacher in Münchener Kommentar, Insolvenzordnung, 4. Auflage, § 178, Rz. 52;… vgl. auch Preuß in: Jaeger: Insolvenzordnung, 2. Auflage, § 178, Rz. 23;… Sinz in Hirte/Vallender, Insolvenzordnung, 15. Auflage, § 178 Rz. 48 …und Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 23. Oktober 2007 - 6 T 592/07, ZInsO 2008, 514, Rz. 3 bei juris).

  • BGH, 30.04.2024 - VIa ZB 7/23

    Sachliche Bescheidung einer unzulässigen sofortigen Beschwerde

    Insbesondere ist sie aufgrund der Zulassung durch das Oberlandesgericht (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) und deshalb (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. März 2015 - IX ZB 27/14, WM 2015, 728 Rn. 4; Beschluss vom 16. Juli 2020 - IX ZB 14/19, WM 2020, 1554 Rn. 4;… Beschluss vom 4. Mai 2022 - VII ZB 46/21, BGHZ 233, 258 Rn. 8; jeweils mwN) statthaft, weil - wie das Oberlandesgericht zu Recht angenommen hat - die sofortige Beschwerde des Antragsgegners nach § 104 Abs. 3 Satz 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO statthaft war.
  • AG München, 04.08.2023 - 1542 IN 3383/18

    Keine Eintragung der Deliktseigenschaft einer Forderung in die Insolvenztabelle …

    Auch auf gerichtlichen Hinweis, dass der Schuldner keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gem. § 287 Abs. 1 InsO gestellt hat, hält die Krankenkasse mit Schreiben vom 25.07.2023 unter Hinweis auf Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 04.09.2019 Az.: VII ZB 91/17, Beschluss vom 11.03.2020, Az.: VII ZB 38/19 und Beschluss vom 16.07.2020 Az.: IX ZB 14/19) an Ihrem Antrag auf Eintragung des Forderungsattributs fest.

    Rn. 5 Auch in der angeführten Entscheidung des BGH vom 16.07.2020 Az.: IX ZB 14/19 zur Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde geht der BGH, entgegen der Auffassung der Krankenkasse nicht darauf ein ob in Verfahren in denen überhaupt kein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde, überhaupt ein Vollstreckungsprivileg gem. § 850 f Abs. 2 ZPO in die Insolvenztabelle eingetragen werden kann.

  • AG Ludwigshafen, 12.12.2023 - 3e IN 361/22

    Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung in …

    Rn. 8 Die Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung setzt nicht voraus, dass der Schuldner einen zulässigen Restschuldbefreiungsantrag gestellt hat (…Frege/Keller/Riedel, Handbuch Insolvenzrecht, 9. Aufl., Rn. 3.1027; Lissner, ZInsO 2019, 2614, 2620 f.; wohl auch BGH, Beschluss vom 16. Juli 2020 - IX ZB 14/19 Rn. 8, ZInsO 2020, 1760; a.A. AG Köln, ZInsO 2020, 1836; AG Norderstedt, ZInsO 2019, 2576;… FK-InsO/Ahrens, 10. Aufl., § 302 Rn. 44; Schmerbach, InsbürO 2020, 88, 89; Maier, ZInsO 2022, 2563, 2565).
  • AG München, 23.10.2024 - 1507 IN 3109/21
    Auch in der Entscheidung des BGH vom 16.07.2020 - Az.: IX ZB 14/19 zur Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde geht der BGH nicht darauf ein, ob in Verfahren in denen überhaupt kein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde, überhaupt ein Vollstreckungsprivileg gem. § 850f Abs. 2 ZPO in die Insolvenztabelle eingetragen werden kann.
  • AG Lüneburg, 14.12.2024 - 56 IN 23/24

    Anmeldung einer Attributsforderung auch bei nicht gestelltem RSB-Antrag

    Rn. 20 8. Die vorliegende Entscheidung ist nicht gesondert anfechtbar (vgl. BGH NZI 2020, 895).
  • AG München, 23.10.2024 - 507 IN 3109/21

    Restschuldbefreiungsantrag, Antrag auf Restschuldbefreiung, Unerlaubte Handlung, …

    Rn. 6 Auch in der Entscheidung des BGH vom 16.07.2020 - Az.: IX ZB 14/19 zur Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde geht der BGH nicht darauf ein, ob in Verfahren in denen überhaupt kein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde, überhaupt ein Vollstreckungsprivileg gem. § 850f Abs. 2 ZPO in die Insolvenztabelle eingetragen werden kann.
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