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Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 04.03.2014

Rechtsprechung
   BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31821
BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12 (https://dejure.org/2014,31821)
BAG, Entscheidung vom 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12 (https://dejure.org/2014,31821)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 (https://dejure.org/2014,31821)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung; Übergangsmandat; Restmandat

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 KSchG, § 21a BetrVG, § 21b BetrVG, § 102 BetrVG, § 613a Abs 6 BGB
    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • IWW

    § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § ... 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 613a Abs. 4 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 613a BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 156 ZPO, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 102 BetrVG, § 21b BetrVG, § 21a BetrVG, § 21a Abs. 1 BetrVG, § 21a Abs. 2 BetrVG, § 21a Abs. 3 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, Art. 6 Nr. 1 der Richtlinie 2001/23/EG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtstellung des Betriebsrats bei Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung - Überhangsmandat und Restmandat

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung - Überhangsmandat und Restmandat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtstellung des Betriebsrats bei Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Zusammenfassung)

    Betriebsübergang und Betriebsratsanhörung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Übergangsmandat eines Betriebsrats - und die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anhörung eines in einem übergegangenen Betrieb fortbestehenden Betriebsrats kann entbehrlich sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung - Überhangsmandat und Restmandat

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsverfassungsrecht: Anhörung des Betriebsrats nach Betriebsübergang und Widerspruch des Arbeitnehmers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 889
  • BB 2014, 2803
  • BB 2015, 60
  • DB 2014, 2840
  • JR 2016, 36
  • ZTR 2014, 740
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Anzuhören ist der Betriebsrat des Betriebs, dem der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Kündigung angehört (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 42, BAGE 142, 36; 12. Mai 2005 - 2 AZR 149/04 - zu B I 1 der Gründe).

    Ist ihm dies gelungen, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgt ist (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 43, BAGE 142, 36; 23. Juni 2005 - 2 AZR 193/04 - zu II 1 b der Gründe).

    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Betrieb - wie hier - unter Wahrung seiner Identität auf den Betriebserwerber übergeht (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 47 ff., BAGE 142, 36).

    In diesen Fällen behält der Betriebsrat uneingeschränkt das ihm durch Wahl übertragene Vollmandat zur Vertretung der dem Betrieb zugehörigen Arbeitnehmer und zur Wahrung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 49, aaO; 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - zu B 2 a der Gründe; 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 59, 371).

    Insbesondere wird der Betrieb aufgrund solcher Erklärungen nicht "gespalten" (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 56, 57, BAGE 142, 36; zustimmend Hidalgo/Kobler NZA 2014, 290, 291; v. Medem GWR 2013, 99).

    Der Betrieb wird nicht "gespalten", sondern besteht unverändert fort (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 48 ff., BAGE 142, 36;… Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 21a Rn. 86;… Fitting 27. Aufl. § 21a Rn. 9).

    Das Unionsrecht verlangt demnach offenkundig nicht nach der voraussetzungslosen Anerkennung eines Übergangs- oder Restmandats des Betriebsrats für die Beteiligung an Kündigungen von Arbeitnehmern, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang widersprochen und dadurch selbst ihre Zugehörigkeit zu der fortbestehenden betrieblichen Einheit aufgehoben haben (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 57, BAGE 142, 36;… vgl. auch HaKo-BetrVG/Düwell 4. Aufl. § 21a Rn. 62).

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Sie greift nicht ein, wenn, wie im Streitfall, der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen hat und der Arbeitgeber nunmehr wegen des Fehlens einer Beschäftigungsmöglichkeit kündigt (vgl. BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 - zu II 3 der Gründe; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 82, 316).

    Der Annahme einer unbeabsichtigten Regelungslücke steht entgegen, dass der Gesetzgeber die Entstehung eines Übergangs- und eines Restmandats an tatbestandlich klar umgrenzte Änderungen in der Betriebsorganisation gebunden hat, obwohl das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 21. März 1996 (- 2 AZR 559/95 - zu II 2 der Gründe, BAGE 82, 316) die Problematik, die mit einem Widerspruch des Arbeitnehmers beim Übergang des ganzen Betriebs verbunden ist, ausdrücklich angesprochen hat.

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13;… 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 19).

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und ob dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Ist ihm dies gelungen, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgt ist (…BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 43, BAGE 142, 36; 23. Juni 2005 - 2 AZR 193/04 - zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 149/04

    Zuständigkeit des Betriebsrats des Beschäftigungsbetriebs oder der …

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Anzuhören ist der Betriebsrat des Betriebs, dem der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Kündigung angehört (…BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 42, BAGE 142, 36; 12. Mai 2005 - 2 AZR 149/04 - zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    In diesen Fällen behält der Betriebsrat uneingeschränkt das ihm durch Wahl übertragene Vollmandat zur Vertretung der dem Betrieb zugehörigen Arbeitnehmer und zur Wahrung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben (…vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 49, aaO; 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - zu B 2 a der Gründe; 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 59, 371).
  • BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95

    Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines …

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    In diesen Fällen behält der Betriebsrat uneingeschränkt das ihm durch Wahl übertragene Vollmandat zur Vertretung der dem Betrieb zugehörigen Arbeitnehmer und zur Wahrung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben (…vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 49, aaO; 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - zu B 2 a der Gründe; 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 59, 371).
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten …

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Ob das Tatsachengericht ihr folgt, bestimmt sich allein nach Wahrhaftigkeitskriterien, die sich aus dem Aussageverhalten sowie dem Inhalt und der Struktur der Aussage selbst ergeben (vgl. BGH 3. November 1987 - VI ZR 95/87 - zu II der Gründe).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Seine Würdigung muss in sich widerspruchsfrei, ohne Verletzung von Denkgesetzen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt und rechtlich möglich sein (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - Rn. 28, BAGE 142, 188;… 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von …

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (…BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 19).
  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte …

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR …

  • BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99

    Widerspruch bei Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

  • LAG Köln, 17.08.2012 - 10 Sa 1347/11

    Wirksamkeit der arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten …

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Seine Würdigung muss in sich widerspruchsfrei, ohne Verletzung von Denkgesetzen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt und rechtlich möglich sein (…BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 37, BAGE 149, 355; 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 21).
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist sowie nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (…BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 26; 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 21).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Seine Würdigung muss in sich widerspruchsfrei, ohne Verletzung von Denkgesetzen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt und rechtlich möglich sein (…BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 37, BAGE 149, 355; 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 21).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13   

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https://dejure.org/2014,32201
LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13 (https://dejure.org/2014,32201)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2014 - 13 Ta 645/13 (https://dejure.org/2014,32201)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2014 - 13 Ta 645/13 (https://dejure.org/2014,32201)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Vollstreckung bei noch zu formulierender Zeugnisvorlage möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung eines Zeugnisses aus Vergleich; Wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis; Vergleich und erforderliche Bestimmtheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2014, 740
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, ein Zeugnis nach einem vom Arbeitnehmer noch zu erstellenden Formulierungsvorschlag zu erteilen, ist nicht vollstreckbar (Abweichung von BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11).

    Sie beruft sich darauf, in Anwendung der in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.09.2011 (- 3 AZB 35/11 - NZA 2012, 1244) niedergelegten Grundsätze sei der Vergleich dahingehend vollstreckbar, dass sie die Erteilung eines Zeugnisses mit dem Text ihres Entwurfs - unter Berücksichtigung der Änderung aus dem Schriftsatz vom 02.12.2013 - verlangen könne.

    In diesem Zusammenhang betont das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung das Prinzip, dass allein der protokollierte Inhalt des Vergleichs maßgebend sei, also auch die Frage beantworte, ob er einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Inhalt hat (BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 - NZA 2012, 1244 RN 13; siehe auch BAG 31.05.2012 - 3 AZB 29/12 - NZA 2012, 1117).

    Die Frage, ob "das erteilte Zeugnis dem eingereichten Entwurf entspricht" (BAG 09.09.2011 a. a. O. RN 23), kann nicht allein aus dem Inhalt des Vergleichs beantwortet werden.

  • BGH, 19.05.2011 - I ZB 57/10

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe einer …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Das Verfahren nach § 888 ZPO dient nämlich nicht der Feststellung, sondern allein der Vollstreckung des titulierten Anspruchs; der Mangel der fehlenden Bestimmtheit eines Titels kann daher in diesem Verfahren nicht nachträglich geheilt werden (BGH 19.05.2011 - I ZB 57/10 - NJW 2011, 3161).

    Eine Verlagerung der Fragen, die im Erkenntnisverfahren zu beantworten sind, in das Vollstreckungsverfahren verbietet sich jedoch auch deshalb, weil in den beiden Verfahren unterschiedliche Verfahrensgrundsätze gelten (BGH 19.05.2011 - I ZB 57/10 - NJW 2011, 3161).

  • OLG Saarbrücken, 13.08.2013 - 5 W 79/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsfähigkeit eines Vergleichs mit der …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Es genügt nicht einmal, dass die Parteien oder das Gericht außerhalb des Titels liegende Umstände aus dem Verfahrenszusammenhang oder aus dem Zusammenhang mit anderen Verfahren kennen (OLG Saarbrücken 13.08.2013 - 5 W 79/13 - MDR 2013, 1311).

    Die Klausel entfaltet bereits deshalb keine Bindungswirkung, weil dieser die fehlende Vollstreckungsfähigkeit offensichtlich übersehen hat (vgl. hierzu OLG Saarbrücken 13.08.2013 - 5 W 79/13 - MDR 2013, 1311).

  • BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Übertragung einer Direktversicherung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    In diesem Zusammenhang betont das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung das Prinzip, dass allein der protokollierte Inhalt des Vergleichs maßgebend sei, also auch die Frage beantworte, ob er einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Inhalt hat (BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 - NZA 2012, 1244 RN 13; siehe auch BAG 31.05.2012 - 3 AZB 29/12 - NZA 2012, 1117).

    Es liegt daher auch kein Fall vor, bei dem der Titel das Ergebnis (den Erfolg) beschreibt, nicht jedoch die Art, auf die es herbeizuführen ist (vgl. insoweit BAG 31.05.2012 - 3 AZB 29/12 - NZA 2012, 1117).

  • LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13

    Titulierung des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Zwar mag diese Formulierung ohne weiteres nicht so auszulegen sein, dass das Zeugnis genau dem Wortlaut des Entwurfs entsprechen muss (vgl. LAG Köln 04.07.2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490).

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat konsequenterweise in Anwendung der durch das Bundesarbeitsgericht vertretenen Rechtssätze sogar angenommen, die Bestimmtheit eines gerichtlichen Vergleichs könne nicht durch den Rückgriff auf den Inhalt der Prozessakten, etwa die gestellten Anträge, herbeigeführt werden (LAG Köln 04.07.2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490).

  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BAG 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - NZA 2003, 516 = AP ArbGG 1979 nF § 78 Nr. 2 m. w. N.).

    Umstände, die außerhalb des Titels liegen, dürfen bei der Auslegung in der Regel nicht berücksichtigt werden (BAG 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - NZA 2003, 516 unter RN 18; BGH 25.08.1999 - XII ZR 136/97 - juris).

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Danach genügt für die Bestimmtheit eines Titels nicht, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (BGH 07.12.2005 - XII ZR 94/03 - NJW 2006, 695).
  • LAG Hessen, 17.03.2003 - 16 Ta 82/03

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Bezugnahme im Vergleich auf ein bereits erteiltes Zwischenzeugnis nicht ausreicht, wenn dessen Inhalt weder im Vergleichstext wiedergegeben noch sein Text dem Protokoll beigefügt war (Hess. LAG 17.03.2003 - 16 Ta 82/03 - NZA-RR 2004, 382).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Der Streit der Parteien darf nicht in die Vollstreckung verlagert werden (BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Soweit das Gericht davon Gebrauch gemacht hat, sind diese Unterlagen deshalb als Teil des vollstreckbaren Titels zu betrachten (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917).
  • BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 38/03

    Vergleich auf Widerruf - Vollstreckungsklausel

  • LAG Sachsen, 06.08.2012 - 4 Ta 170/12

    Unbegründeter Zwangsgeldantrag bei Erfüllung des titulierten Zeugnisanspruchs

  • BGH, 25.08.1999 - XII ZR 136/97

    Bestimmtheit eines Herausgabetitels

  • LAG Köln, 03.09.2013 - 11 Ta 202/13

    Keine Zwangsvollstreckung bei Anspruch auf wohlwollendes Zeugnis

  • BAG, 07.05.2026 - 8 AZB 25/25

    Zwangsvollstreckung - Zeugnisanspruch - Prozessvergleich

    Rn. 16 bb) Hiervon ausgehend enthält der Vergleich vom 19. März 2025 in Bezug auf die Formulierung, dass der Gläubiger das Recht hat, einen Entwurf des Arbeitszeugnisses vorzulegen, von dem die Schuldnerin nur aus wichtigem Grund abweichen darf, einen vollstreckbaren Inhalt (…vgl. BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 12 ff.; zustimmend: LAG Hamm 14. November 2016 - 12 Ta 475/16 - zu II 2 b der Gründe; LAG Hamm 18. Februar 2016 - 18 Sa 1577/15 - zu II 1 der Gründe ; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1239 f.;… Staudinger/Temming [2025] BGB § 630 Rn. 22a;… Gäntgen in Henssler/Willemsen/Kalb Arbeitsrecht Kommentar 12. Aufl. § 109 GewO Rn. 54; Lunk ArbRB 2011, 362, 363; aA LAG Köln 26. Juli 2016 - 7 Ta 58/16 - zu II 2 der Gründe; LAG Düsseldorf 4. März 2014 - 13 Ta 645/13 - zu B 2 b der Gründe).
  • LAG Köln, 26.07.2016 - 7 Ta 58/16

    Vergleich; Zeugnisentwurf; Vollstreckungstitel; Zwangsgeld

    Rn. 22 e. Schon aus diesen Gründen weist Ziffer 4 des Vergleichs vom 11.08.2015 keinen hinreichend bestimmten und folglich auch keinen vollstreckbaren Aussagegehalt zum Wortlaut des zu erteilenden Zeugnisses auf (ebenso: LAG Düsseldorf vom 04.03.2014, ZTR 2014, 740 ff.; auf die ausführlich und überzeugend begründete Entscheidung des LAG Düsseldorf wird Bezug genommen).

    Rn. 33 3. Im Gegensatz zur Auffassung des Klägers sprechen auch keine Praktikabilitätsgesichtspunkte gegen die hier vertretene Auffassung (ebenso LAG Düsseldorf vom 04.03.2014, ZTR 2014, 740 ff.).

    Andererseits teilt zwar das Beschwerdegericht die Kritik, die das LAG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 04.03.2014, ZTR 2014, 740 ff. an der zuletzt genannten BAG-Entscheidung geübt hat und weicht somit in der Begründung teilweise von der BAG-Rechtsprechung ab.

  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur …

    aa) Die häufig vorkommende Umschreibung, dass das Zeugnis "wohlwollend" sein müsse, ist für sich genommen nicht vollstreckbar (vgl. LAG Düsseldorf 4. März 2014-13 Ta 645/13 - Rn. 21, Juris;… LAG Köln 3. September 2013 -11 Ta 202/13 - Rn. 2, Juris; LAG Hamm 4. August 2010 - 1 Ta 310/10 - Juris;… Erman/Belling 14. Aufl. § 630 Rn. 24). Dadurch wird aber nicht die gesamte Formulierung hinfällig, der Arbeitgeber hat dann vielmehr ein (normales) qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, welches nach allgemeinen Grundsätzen auch dem Wohlwollensgebot unterliegt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 15 Ta 317/19

    Bestimmtheit - Vergleich - Zeugnis - Abweichung durch Arbeitgeber - …

    Das LAG Düsseldorf (04.03.2014 - 13 Ta 645/13 - juris) geht hingegen davon aus, dass insofern ein vollstreckungsfähiger Inhalt fehle.

    Insofern kann offen bleiben, ob der Ansicht des LAG Düsseldorf auch dahingehend zu folgen ist, dass die Bestimmtheit eines Titels mit der Rechtsprechung des BGH deswegen nicht gegeben ist, weil auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind (LAG Düsseldorf 04.03.2014 - 13 Ta 645/13 - juris Rn 24).

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2021 - 13 Ta 364/20

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis; Bestimmtheit

    Zwar ist die Wendung "wohlwollend" unbestimmt und deshalb ein Vergleich insoweit nicht vollstreckbar; dies hindert jedoch nicht die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs auf ein qualifiziertes Zeugnis an sich, da die Wendung nur deklaratorisch das wiedergibt, was nach allgemeinen Zeugnisgrundsätzen inhaltlich von einem Zeugnis zu fordern ist; sie ist deshalb vollstreckungsrechtlich ohne Bedeutung (LAG Köln 03.09.2013 - 11 Ta 202/13 - juris; Sächs. LAG 06.08.2012 - 4 Ta 170/12 (9) - NZA-RR 2013, 215; Beschwerdekammer 04.03.2014 - 13 Ta 645/13 - juris RN 21).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2025 - 13 Ta 199/25

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis nach Entwurf

    Rn. 28 a) Anders als das Bundesarbeitsgericht (BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 -) hält die erkennende Beschwerdekammer einen Titel, welcher die Pflicht der Schuldnerin zur Erteilung eines bestimmten Zeugnisses nicht selbst festlegt, sondern insoweit auf einen erst später zu erteilenden Entwurf verweist, für nicht vollstreckbar (LAG Düsseldorf 04.03.2014 - 13 Ta 645/13 -).
  • LAG Hessen, 08.10.2019 - 8 Ta 319/19

    Der Schuldner ist nicht gehalten, mit der Vollstreckung zuzuwarten, weil der …

    Die häufig vorkommende Umschreibung, dass das Zeugnis "wohlwollend" sein müsse, ist für sich genommen nicht vollstreckbar (HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - n.v. juris; LAG Düsseldorf 4. März 2014 - 13 Ta 645/13 - ZTR 2014, 740 ff.; LAG Köln 3. September 2013 -11 Ta 202/13 - n.v. juris) .
  • LAG München, 16.03.2015 - 10 Ta 26/15

    Heilung eines Zustellungsmangels bei der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO im …

    Dann aber sei der Eintritt der Bedingung grundsätzlich durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden zu beweisen (ausführlich zu den genannten Punkten LAG Düsseldorf v. 04.03.2014, 13 Ta 645/13, zit. n. Juris).
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