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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,601
BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05 (https://dejure.org/2009,601)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2009 - XII ZR 210/05 (https://dejure.org/2009,601)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05 (https://dejure.org/2009,601)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 745 Abs. 1; ; BGB § 2038; ; BGB § 2040 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 745 Abs. 1, 2038, 2040 Abs. 1
    Kündigung eines Mietverhältnisses durch Erben mit Stimmenmehrheit; Verhältnis der Verwaltungsregelung in § 2038 BGB zur Verfügungsregelung in § 2040 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache nur mit Stimmenmehrheit der Erben bei Erforderlichkeit dieser Maßnahme zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung; Ausnahmslose Anwendung des § 2040 Abs. 1 BGB bei Verfügungen über einen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit der mehrheitlich durch Erben beschlossenen Kündigung eines Mietvertrages als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietvertragskündigung durch die Erben

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 745, 2038, 2040 Abs. 1
    Erbengemeinschaft als Vermieter; Kündigung mit Stimmenmehrheit; ordnungsgemäße Nachlassverwaltung

  • ra.de
  • duetrust.de

    Die Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses aus einem Nachlass durch Stimmenmehrheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 745 Abs. 1 ; BGB § 2038 ; BGB § 2040 Abs. 1
    Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache nur mit Stimmenmehrheit der Erben bei Erforderlichkeit dieser Maßnahme zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung; Ausnahmslose Anwendung des § 2040 Abs. 1 BGB bei Verfügungen über einen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung durch Mehrheitsentscheidung der Erbengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kündigung eines Mietvertrags als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietvertrag: Kündigung durch Mehrheit der Erbengemeinschaft möglich! (IMR 2010, 47)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 183, 131
  • NJW 2010, 765
  • MDR 2010, 138
  • DNotZ 2010, 210
  • NZM 2010, 161
  • FamRZ 2010, 119
  • FamRZ 2010, 204
  • WM 2010, 429
  • JR 2010, 532
  • ZfIR 2010, 83
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04

    Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
    In seiner Entscheidung vom 28. September 2005 (BGHZ 164, 181, 184 f.) hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der u.a. über die Frage zu entscheiden hatte, ob ein Miterbe im Rahmen der Nachlassverwaltung zur Mitwirkung an einer Verfügung verpflichtet ist, klargestellt, dass unter den Begriff der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses i.S. von § 2038 Abs. 1 BGB alle Maßregeln zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzung und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten fallen.

    Dazu zählten grundsätzlich auch Verfügungen über Nachlassgegenstände, nur müsse neben der Ordnungsmäßigkeit die Erforderlichkeit einer solchen Verwaltungsmaßnahme durch besondere Umstände belegt sein, um eine Mitwirkungspflicht zu begründen (BGHZ 164, 181, 184).

    Nach den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch umfasse die Verwaltung - ähnlich weit - die gesamte tatsächliche und rechtliche Verfügung über das verwaltete Gut, schließe also Veräußerungen, zu denen der Verwalter berechtigt sei, nicht aus (BGHZ 164, 181, 185 unter Verweis auf Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch 5. Bd. S. 337 zu § 1978 Abs. 1).

    Dass eine etwa notwendig werdende Rückabwicklung mitunter Schwierigkeiten bereiten kann, muss im Interesse der Verkehrsfähigkeit des Nachlasses hingenommen werden, zumal Schadensersatzansprüche gegen die Mehrheitserben hinreichenden Schutz gewähren (vgl. BGHZ 164, 181, 184; Muscheler ZEV 1997, 222, 231).

    Zur Nachlassverwaltung gehören alle Maßregeln zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzung und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten (BGHZ 164, 181, 184;… Palandt/Edenhofer a.a.O. § 2038 Rdn. 3).

    Entscheidend ist der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers (BGHZ 6, 76, 81; 164, 181, 188;… Palandt/ Edenhofer a.a.O. § 2038 Rdn. 6).

    Gemäß § 2038 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 745 Abs. 3 BGB kann eine wesentliche Veränderung des Gegenstandes, also des gesamten Nachlasses (BGHZ 164, 181, 186), nicht beschlossen werden.

    Denn nach §§ 2038, 745 BGB muss der einzelne Miterbe den Entzug der konkreten Nutzungsmöglichkeit hinnehmen, weil die vorgenannten Normen nur die Nutzungsquote, nicht aber die reale Eigennutzung gewährleisten (BGHZ 164, 181, 188).

  • BGH, 28.04.2006 - LwZR 10/05

    Verfügung über einen Nachlassgegenstand durch Kündigung eines Pachtvertrages über …

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
    Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung hat der Senat für Landwirtschaftssachen nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass die Kündigung eines Pachtvertrages über ein Nachlassgrundstück durch eine Erbengemeinschaft als Verpächterin eine Verfügung i.S. des § 2040 Abs. 1 BGB ist (BGH Urteil vom 28. April 2006 - LwZR 10/05 - FamRZ 2006, 1026).

    Allerdings hat der V. Zivilsenat in dem Verfahren LwZR 10/05 auf Anfrage des Senats für Landwirtschaftssachen mitgeteilt, dass er an dieser Auffassung nicht mehr festhalte (vgl. BGH Urteil vom 28. April 2006 - LwZR 10/05 - FamRZ 2006, 1026, 1027).

    In der Literatur werden verschiedene Auffassungen zu dem Verhältnis zwischen § 2038 BGB und § 2040 BGB vertreten (zum Meinungsstand s. bereits BGH Urteil vom 28. April 2006 - LwZR 10/05 - FamRZ 2006, 1026, 1027).

    Vereinzelt wird die Ansicht vertreten, dass Verfügungen über einen Nachlassgegenstand als Maßnahmen ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung mit Stimmenmehrheit vorgenommen werden könnten, wenn dadurch das nach § 2040 Abs. 1 BGB geschützte Interesse der anderen Miterben an der Werterhaltung des Nachlasses nicht wesentlich beeinträchtigt wird (…vgl. RGRK/Kregel 12. Aufl. § 2040 Rdn. 2; Johannsen WM 1970, 573, 576; Ann MittBayNot 2007, 131, 134 f.;… neuerdings auch Brox/Walker Erbrecht 23. Aufl. Rdn. 507).

    Zwar bezieht sich die hier im Streit stehende Kündigung auf ein Mietverhältnis, das bereits im Zeitpunkt des Erbfalls bestanden hatte und damit nicht erst von den Erben begründet worden ist; sie stellt mithin eine Verfügung über die zum Nachlass gehörende Mietzinsforderung dar (vgl. BGH Urteil vom 28. April 2006 - LwZR 10/05 - FamRZ 2006, 1026 zur Pachtzinsforderung).

    Denn dieser Grundsatz ist bereits durch die Verwaltungsregelung in § 2038 BGB, die u.a. auch Mehrheitsentscheidungen zulässt, mehrfach durchbrochen (BGH Urteil vom 28. April 2006 - LwZR 10/05 - FamRZ 2006, 1026, 1028).

    Daraus folgt, dass Kündigungen, die dem Interesse des einzelnen Miterben an der Werterhaltung des Nachlasses nicht gerecht werden, mithin zu einer Entwertung des Nachlasses führen, keine ordnungsgemäße Verwaltung darstellen können (…vgl. auch Soergel/M. Wolf a.a.O. § 2040 Rdn. 1;… Frank a.a.O.; offen gelassen von BGH Urteil vom 28. April 2006 - LwZR 10/05 - FamRZ 2006, 1026, 1027).

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
    § 2038 i.V.m. § 745 Abs. 1 BGB ermöglicht den Erben, aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses wirksam Verpflichtungsgeschäfte zum Zwecke ordnungsgemäßer Verwaltung abzuschließen (s. nur BGHZ 56, 47, 52).

    Die Nachlassverwaltung umfasst sowohl Geschäftsführung wie Vertretung, betrifft also sowohl das Innen- wie das Außenverhältnis (h.M.; BGHZ 56, 47, 52;… Staudinger/Werner a.a.O. § 2038 Rdn. 40 m.w.N. zum Meinungsstand; siehe auch Schopp ZMR 1967, 193, 195).

  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
    Entscheidend ist der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers (BGHZ 6, 76, 81; 164, 181, 188;… Palandt/ Edenhofer a.a.O. § 2038 Rdn. 6).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 34/89

    Gemeinschaft: Verjährung des Ausgleichsanspruchs - Beschlussfassung - …

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
    Da es zur Beschlussfassung nicht der Einhaltung eines bestimmten Verfahrens bedarf (BGHR BGB § 745 Abs. 1 - Verwaltungsmaßnahme 1), die Beschlussfassung damit auch konkludent erfolgen kann (Muscheler ZEV 1997, 169, 173), lagen hier die Voraussetzungen für einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss vor.
  • BGH, 10.12.1997 - XII ZR 119/96

    Kündigung eines Mietvertrages durch den Käufer des Grundstücks

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
    Die Kündigung ist ein bezogen auf das Schuldverhältnis unselbständiges, akzessorisches Gestaltungsrecht (vgl. BGHZ 95, 250, 254; Senatsurteil vom 10. Dezember 1997 - XII ZR 119/96 - NJW 1998, 896, 897 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1962 - V ZR 1/61

    Gesamtschuldnerische Haftung der testamentarischen Erben gegenüber einem aus …

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
    Bislang ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass Verfügungen i.S. von § 2040 Abs. 1 BGB stets sämtliche Miterben gemeinschaftlich vornehmen müssen, auch wenn sie zugleich Maßnahmen der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung sind (V. Zivilsenat BGHZ 38, 122, 124).
  • BGH, 11.07.1985 - VII ZR 52/83

    Minderungsanspruch: Abtretbarkeit

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
    Die Kündigung ist ein bezogen auf das Schuldverhältnis unselbständiges, akzessorisches Gestaltungsrecht (vgl. BGHZ 95, 250, 254; Senatsurteil vom 10. Dezember 1997 - XII ZR 119/96 - NJW 1998, 896, 897 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66

    Erwerb von Pachtzinsen durch eine Erbengemeinschaft; Anforderungen des Bezugs …

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
    Denn gemäß § 2041 Satz 1 BGB würde die aufgrund dieses Vertrages entstehende Mietzinsforderung im Wege der Surrogation ebenfalls in den Nachlass fallen (vgl. BGH Urteil vom 6. Mai 1968 - III ZR 63/66 - NJW 1968, 1824).
  • OLG Rostock, 19.03.2018 - 3 U 67/17

    Erbengemeinschaft: Voraussetzungen für die Zahlung einer Nutzungsentschädigung …

    Die Ordnungsmäßigkeit einer Maßnahme - zur Nachlassverwaltung gehören alle Maßregeln zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzung und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten - ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; entscheidend ist der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers (BGH, Urteil v. 11.11.2009 - XII ZR 210/05 - zit. n. juris, Rn. 32;… OLG Stuttgart, Urteil v. 09.09.2014 - 14 U 9/14 -, zit. n. juris, Rn. 11).

    Für die Beschlussfassung selbst ist dabei keine besondere Form vorgeschrieben; die Stimmabgabe kann jederzeit und in beliebiger Form erfolgen, ausdrücklich oder konkludent, schriftlich oder mündlich, gleichzeitig oder nacheinander (vgl. BGH, Urteil v. 11.11.2009 - XII ZR 210/05 -, zit. n. juris, Rn. 3;… Groll - v. Morgen, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 4. Auflage, IV, Rn 235. Erman Aderhold, BGB, 15. Aufl. § 745 BGB, Rn. 2).

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 25/09

    Nießbrauch: Kündigung eines von dem Nießbraucher geschlossenen Mietvertrages nach …

    Bruchteilseigentümer können ein Mietverhältnis über das gemeinschaftliche Grundstück wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme einer ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 745 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt (im Anschluss an Senatsurteil, 11. November 2009, XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131 = FamRZ 2010, 119 ff.) 20 .

    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht im Schrifttum, dass als Maßnahme einer ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung, die unter den Voraussetzungen des § 745 Abs. 1 BGB mehrheitlich getroffen werden kann, auch die Kündigung eines Pacht- oder Mietverhältnisses des gemeinschaftlichen Grundstücks anzusehen ist (BGH Beschluss vom 26. April 2010 - II ZR 159/09 - NZG 2010, 938, 939 mwN; Senatsurteil BGHZ 183, 131 = FamRZ 2010, 119 Rn. 27 zur Kündigung eines Mietverhältnisses durch eine Erbengemeinschaft;… Staudinger/Langhein BGB [Stand 2008] § 745 Rn. 6;… MünchKommBGB/Schmidt 5. Aufl. §§ 744, 745 Rn. 5;… Palandt/Sprau BGB 69. Aufl. § 745 Rn. 2).

    Zwar stellt die Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses durch die Bruchteilseigentümergemeinschaft eine Verfügung dar (vgl. Senatsurteil BGHZ 183, 131 = FamRZ 2010, 119 Rn. 13; BGH Urteil vom 28. April 2006 - LwZR 10/05 - FamRZ 2006, 1026).

    Jedoch können auch Verfügungen, sofern sie Maßnahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung darstellen, als Mehrheitsentscheidungen nach § 745 Abs. 1 BGB getroffen werden (Senatsurteil BGHZ 183, 131 = FamRZ 2010, 119 Rn. 27; BGH Beschluss vom 26. April 2010 - II ZR 159/09 - NZG 2010, 938, 939 mwN).

    Durch die Kündigung hat die Eigentümergemeinschaft vielmehr die Möglichkeit erhalten, das Grundstück zu den aktuellen marktüblichen Bedingungen zu vermieten und damit einen höheren Ertrag zu erzielen (vgl. Senatsurteil BGHZ 183, 131 = FamRZ 2010, 119 Rn. 38).

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZR 151/10

    Erbengemeinschaft: Ermächtigung eines Teilhabers zur Einziehung einer …

    Die Erbengemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit einen der Teilhaber zur Einziehung einer Nachlassforderung ermächtigen, sofern dies einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (im Anschluss an Senatsurteile vom 11. November 2009, XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131 = FamRZ 2010, 119 und vom 20. Oktober 2010, XII ZR 25/09, NJW 2011, 61).

    Auf dieser Grundlage hat der Senat eine von Miterben mehrheitlich beschlossene und ausgesprochene Kündigung eines Mietverhältnisses für wirksam erachtet (Senatsurteile BGHZ 183, 131 = FamRZ 2010, 119 Rn. 31 …und vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 25/09 - FamRZ 2011, 95 Rn. 20;… vgl. BGH Beschluss vom 26. April 2010 - II ZR 159/09 -NJW-RR 2010, 1312 Rn. 3 mwN).

    Die Wirksamkeit des Mehrheitsbeschlusses steht allein unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Einziehung oder der nach §§ 362 Abs. 2, 185 BGB erteilten Ermächtigung um eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung handelt (vgl. Senatsurteil BGHZ 183, 131 = FamRZ 2010, 119 Rn. 32).

    Abzustellen ist insoweit auf den Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers (Senatsurteil BGHZ 183, 131 = FamRZ 2010, 119 Rn. 32 mwN).

  • BGH, 26.04.2010 - II ZR 159/09

    Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück durch …

    Rn. 3 a) Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung und allgemeiner Auffassung in der Literatur, dass die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung sein kann, die unter den Voraussetzungen des § 745 Abs. 1 BGB mehrheitlich getroffen werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Januar 1951 - V BLw 36/50, LM Nr. 1 zu § 2038 BGB; Urt. v. 11. November 2009 - XII ZR 210/05, WM 2010, 429, 431 Tz. 20, 26; v. 28. April 2006 - LwZR 10/05, NJW 2007, 150, 151 Tz. 18, jeweils zur Miterbengemeinschaft; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 11;… Palandt/Sprau, BGB 69. Aufl. § 745 Rdn. 2, MünchKommBGB/K. Schmidt, 5. Aufl. §§ 744, 745 Rdn. 5, Staudinger/Langhein, BGB Neubearbeitung 2008 § 745 Rdn. 6;… Soergel/Hadding, BGB 12. Aufl. § 745 Rdn. 2;… RGRK/v. Gamm, BGB 12. Aufl. § 745 Rdn. 7).

    Davon abgesehen war Gegenstand der genannten Entscheidung die - dort offen gelassene und zwischenzeitlich vom XII. Zivilsenat (BGH, Urt. v. 11. November 2009 - XII ZR 210/05, WM 2010, 429, 431 Tz. 26 ff.) entschiedene - Frage, ob die Kündigung eines Pachtvertrags über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück im Außenverhältnis von allen Miterben gemeinschaftlich erklärt werden muss oder ob ein von den Miterben (Gemeinschaftern) mehrheitlich gefasster Kündigungsbeschluss die Mehrheit auch berechtigt, diesen für die Gemeinschaft im Außenverhältnis umzusetzen.

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 103/12

    Wohnungseigentum: Mitwirkungspflicht einzelner Wohnungseigentümer bei der …

    Schon aus diesem Grund beruft sich die Revision ohne Erfolg auf die zu § 745 Abs. 1 und 2 BGB ergangene Rechtsprechung, wonach einzelne Bruchteilseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen an einer gemäß § 747 Satz 2 BGB erforderlichen gemeinschaftlichen Verfügung über den einzelnen Gegenstand mitwirken müssen (BGH, Urteil vom 4. Mai 1987 - II ZR 211/86, BGHZ 101, 24 ff.; Urteil vom 16. November 1998 - II ZR 68/98, BGHZ 140, 63, 68 f.; zu § 2038 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 745 Abs. 2 BGB vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 82/04, BGHZ 164, 181, 184 ff.; Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131, 136 ff.).
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14

    Öffentlicher Glaube des Erbscheins: Geltung bei Rechtsgeschäften innerhalb der …

    Rn. 18 Soweit nach neuerer Rechtsprechung des Senats jedenfalls in Fällen der Ausübung von Gestaltungsrechten im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses eine Mehrheitsentscheidung der Erbengemeinschaft bei Vorliegen eines Verfügungsgeschäfts gemäß § 2040 Abs. 1 BGB zulässig ist, wenn es sich um eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung nach § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB handelt (…vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - IV ZA 22/14, juris Rn. 2; ferner BGH, Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131 Rn. 26-31), verhilft auch das der Kündigung nicht zur Wirksamkeit, weil die Erbanteile der Klägerin und der Erbengemeinschaft nach Irene U. gleich groß sind.
  • OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 13 U 56/10

    Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse innerhalb einer Erbengemeinschaft bei …

    Die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßregeln kann jeder Miterbe ohne Mitwirkung des anderen treffen (vgl. BGH, Urteil v. 11.11.2009, XII ZR 210/05 = BGHZ 183, 131 ).

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 183, 131 ) folgt - jedenfalls für den Fall der Kündigung eines Mietverhältnisses über ein Nachlassgrundstück - der Auffassung, dass die Erben ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.

    Zur Nachlassverwaltung gehören alle Maßregeln zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzung und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten (BGHZ 164, 181 ; 183, 131;… Palandt/Weidlich, BGB , 70. Aufl., § 2038 Rn. 3).

    Insbesondere weicht der Senat nicht von den Grundsätzen des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 11.11.2009 - (BGHZ 183, 131 ) ab.

  • OLG Schleswig, 18.09.2014 - 3 U 82/13

    Darlehensvertrag zwischen dem Erblasser und einem Miterben: Darlehenskündigung …

    Die Kündigung einer zum Nachlass gehörigen Forderung stellt eine Verfügung dar (BGH NJW 2010, 765, 766 Rn. 13 f zum Mietvertrag; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 247 zum Darlehensvertrag;… Lohmann in Beck´scher Onlinekommentar Bamberger/Roth, Stand 01.05.2014, § 2038 Rn. 5;… Weidlich in Palandt, 73. Aufl. 2014, § 2040 Rn. 2;… Werner in Staudinger, Bearb. 2010, § 2040 Rn. 6).

    In einer Entscheidung aus dem Jahre 2009 (NJW 2010, 765) hat der BGH dann für den Fall der Kündigung eines Mietverhältnisses einen Vorrang des § 2040 BGB ausdrücklich verneint.

    Die Verfügung sei dann rückabzuwickeln, zudem bestünden Schadensersatzansprüche gegen die Mehrheitserben (BGH NJW 2010, 765, 767 Rn. 26 - 31; bestätigend BGH NJW 2011, 61; ebenso OLG Brandenburg NJW-RR 2012, 336;… zur Entwicklung der Rechtsprechung s. Bamberger/Roth/Lohmann, § 2040 Rn. 2).

    Bei einem durch die Erben begründeten Mietverhältnis mit einem Dritten gälte nichts anderes, weil die auf Grund dieses Vertrages entstehende Mietzinsforderung im Wege der Surrogation nach § 2041 BGB ebenfalls in den Nachlass fiele (BGH NJW 2010, 765, 767 Rn. 28).

    Maßstab ist der objektive Standpunkt eines verständigen, vernünftig und wirtschaftlich denkenden Betrachters (BGH NJW 2010, 765, 767 f Rn. 32;… Frieser/Tschichoflos § 2038 Rn. 16;… jurisPk-BGB/Schütte § 2038 Rn. 16, 30).

    Auch in der Entscheidung BGH NJW 2010, 765 (…dort Seite 767, Rn. 32) stellt der BGH die Prüfung der Wirksamkeit der streitgegenständlichen Kündigung ausschließlich unter den Obersatz, ob es sich um eine ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme gehandelt habe (…Seite 767 Rn. 32).

  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 U 255/10

    Nachlassverwaltung durch einzelnen Miterben nach § 2038 BGB auch bei Verfügung

    Rn. 29 Die Kündigung eines Vertrages ist eine Verfügung im Sinne von § 2040 Abs. 1 BGB, nämlich eine Verfügung über die Rechte aus dem Darlehensvertrag, denn durch die Kündigung erlischt mit Ablauf der Kündigungsfrist ab diesem Augenblick der weitere Anspruch der Erbengemeinschaft auf den vereinbarten Darlehenszins (vgl. bezogen auf einen Pacht- bzw. Mietvertrag BGH, Urteil vom 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05, NJW 2010, 765, zitiert nach juris, Rdnr. 14 sowie BGH…, Urteil vom 28.04.2006, Az. LwZR 10/05, FamRZ 2006, 1026, zitiert nach juris, Rdnr. 9).

    Rn. 32 Diese Frage ist in der Literatur streitig (vgl. die Nachweise in BGH, Urteil vom 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05, NJW 2010, 765, zitiert nach juris, Rdnr. 21-25 sowie BGH…, Urteil vom 28.04.2006, Az. LwZR 10/05, FamRZ 2006, 1026, zitiert nach juris, Rdnr. 12-15), wobei zum Teil ein Vorrang des § 2038 BGB und teils des § 2040 BGB befürwortet wird, daneben aber auch vermittelnde Auffassungen vertreten werden.

    Hierzu bedarf es insbesondere nicht der Einhaltung eines bestimmten Verfahrens, vielmehr kann dies sogar konkludent geschehen (BGH, Urteil vom 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05, NJW 2010, 765, zitiert nach juris, Rdnr. 37).

    Sonstige Interessen der Miterben außer denen auf Verhinderung einer Nachlassentwertung haben dabei für diese Bewertung außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05, NJW 2010, 765, zitiert nach juris, Rdnr. 32 ff.).

  • KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17

    Sparbuch als einziger Nachlassgegenstand: Keine Kündigung des Sparguthabens durch …

    Rn. 20 Die Berufung kann demgegenüber nicht damit durchdringen, dass der BGH jedenfalls die Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache nach § 2038 BGB iVm. § 745 BGB mit Stimmenmehrheit für möglich gehalten hat, wenn sich diese Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131, Rn. 26).

    Die Maßnahme muss dabei ordnungsmäßig sein, was aus objektiver Sicht nach dem Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers zu entscheiden ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131, Rn. 32).

    Kündigungen, die dem Interesse des einzelnen Miterben an der Werterhaltung des Nachlasses nicht gerecht werden, sind daher nicht ordnungsgemäß (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009, aaO., Rn. 33).

    Rn. 39 Nachdem mit der Kündigung der gesamte Nachlass zur Auseinandersetzung gebracht werden soll und nicht etwa nur ein Teil desselben betroffen wäre, liegt keine reine Verwaltungsmaßnahme vor (Beispiele nach BGH: Kündigung des Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache = BGHZ 183, 131; Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände = BGHZ 164, 181).

  • LG Kiel, 08.11.2013 - 13 O 228/12

    Darlehensvertrag zwischen dem Erblasser und einem Miterben: Darlehenskündigung …

  • OLG Rostock, 29.08.2018 - 3 U 67/17

    Erbengemeinschaft: Zahlung einer Nutzungsentschädigung des alleinnutzenden …

  • OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14

    Wirksamkeit einer langfristigen, unkündbaren Gebrauchsüberlassung an einem …

  • BGH, 03.12.2014 - IV ZA 22/14

    Erbengemeinschaft: Wirksamkeit der Kündigung eines Darlehens durch …

  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 41/17

    Erbengemeinschaft: Anteilige Verwahrung eines zum Nachlass gehörenden …

  • OLG München, 06.08.2018 - 34 Wx 196/18

    Übertragung von Teileigentum und von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen …

  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses …

  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18

    Kündigung eines Pachtverhältnisses über einen in den Nachlass fallenden …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des …

  • OLG Hamm, 05.02.2014 - 15 W 1/14

    Voraussetzungen der Löschung einer für eine Erbengemeinschaft eingetragenen …

  • LG Berlin, 11.10.2016 - 67 S 190/16

    Wohnraummietvertrag: Zahlungsverzugskündigung durch eine ungeteilte …

  • KG, 16.01.2020 - 1 VA 14/19

    Herausgabe eines Geldbetrags durch die Hinterlegungsstelle an ein Mitglied einer …

  • KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
  • OLG Frankfurt, 12.11.2010 - 2 U 117/10

    Erbengemeinschaft: Leistung auf eine Nachlassforderung an einen Miterben; …

  • LG Berlin, 25.03.2019 - 64 S 218/18

    Wohnraummiete: Fortsetzung des Mietverhältnisses mit der Erbengemeinschaft nach …

  • LG Stuttgart, 31.03.2026 - 7 O 161/25
  • LG Gießen, 12.12.2012 - 1 S 384/11

    Erbengemeinschaft - Einrichtung Erbengemeinschaftskontos beim Streit unter …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

  • OLG Hamm, 21.11.2012 - 15 W 338/12

    Voraussetzungen der Einrichtung einer Nachlasspflegschaft

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 10 U 206/14

    Anforderungen an die Kündigung eines Mietverhältnisses, an dem auf Vermieter- …

  • LG Freiburg, 01.07.2026 - 5 O 259/25

    Anspruch auf Zustimmung zur Löschung einer nicht mehr valutierenden Grundschuld

  • OLG Brandenburg, 25.08.2020 - 3 U 66/19

    Erbauseinandersetzung - Herausgabe eines zum Erbe gehörenden bebauten Grundstücks

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2024 - L 12 AS 1248/24

    Antrag auf Gewährung höherer Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft

  • LG Münster, 19.07.2011 - 10 O 414/10
  • LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 1 T 10/10

    Erbrecht: Gesetzliches Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher …

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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,115
BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08 (https://dejure.org/2009,115)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08 (https://dejure.org/2009,115)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08 (https://dejure.org/2009,115)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    HGB § 172 Abs. 4

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung optimistischer Erwartung der Entwicklung einer Kapitalanlage der Anlageempfehlung; Erforderlichkeit hinausgehender Risikoabschläge für eine angemessene Darstellung des Risikos einer Anlage; Abhängigkeit des Inhalts und des Umfangs der Hinweispflicht von ...

  • zfir-online.de

    Optimistische Prognosen und Risiko des Totalausfalls bei Empfehlung eines Immobilienfonds als Kapitalanlage

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB § 676
    Beratungsvertrag; Sorgfaltspflichten bei Anlageempfehlung für Immobilienfonds; Falschberatung; Risikoabschätzung; Prognose; Hinweispflicht auf Totalausfall-Risiko; Risikobereitschaft des Anlegers; fehlerhafte Anlageberatung

  • Betriebs-Berater

    Optimistische Erwartung als Basis einer Anlageempfehlung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    HGB § 172 Abs. 4
    Zugrundelegung optimistischer Erwartung der Entwicklung einer Kapitalanlage der Anlageempfehlung; Erforderlichkeit hinausgehender Risikoabschläge für eine angemessene Darstellung des Risikos einer Anlage; Abhängigkeit des Inhalts und des Umfangs der Hinweispflicht von ...

  • ibr-online

    Optimistische Prognose als Anlageempfehlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beratungsvertrag und Kapitalanlage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anlageberatung: Optimistische Prognosen sind bei vertretbarer Tatsachengrundlage zulässig

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 676, 280
    Zu optimistischen Prognosen bei Empfehlung einer Kapitalanlage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geldanlage: Beratungspflichten einer Bank - Muss sie bei Immobilienfonds auf das Risiko eines Totalausfalls hinweisen?

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Optimistische Prognose nicht automatisch fehlerhafte Beratung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Anlageberater, Kapitalanlageberatung einer Bank, Grenzen der Risikoaufklärung bei einem zur Anlageberatung herangezogenen Prospekt, Hinweispflicht zum Risiko eines Totalausfalls bei der Empfehlung eines Immobilienfonds

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertrieb von Immobilienfonds - optimistische Angaben zur künftigen Wertentwicklung möglich

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Umfang der Hinweispflicht bei der Anlageberatung zum Risiko eines Totalausfalls und zulässige Prognosen

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 18 (Entscheidungsbesprechung)
  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflichten der Bank bei Kapitalanlageberatung in Immobilienfonds (IMR 2010, 301)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 115
  • ZIP 2009, 2377
  • MDR 2010, 208
  • VersR 2011, 74
  • WM 2009, 2303
  • BB 2009, 2601
  • NZG 2009, 1393
  • ZfIR 2010, 83
 
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Wird zitiert von ... (358)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum …

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass zur streitgegenständlichen Kapitalanlage stillschweigend ein Beratungsvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist, da die Beklagte mit einer entsprechenden Empfehlung an den Kläger herangetreten ist und tatsächlich eine Beratung stattgefunden hat (vgl. Senat, BGHZ 123, 126, 128 und Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 10, jeweils m.w.N.).

    Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 12).

    Auch wenn die hier prognostizierten Mieterträge, wie der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten und seiner mündlichen Anhörung angegeben hat, auf der zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung allgemein bestehenden Erwartung gründen, die Bevölkerungszahl Berlins und damit auch der Bedarf an Büroraum werde stark steigen, so darf diese optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (vgl. BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 15, Urteile vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 11 und V ZR 70/07, WM 2008, 1837, Tz. 12; siehe auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1992 - II ZR 89/91, WM 1992, 685, 690).

    Dass zum Zeitpunkt ihrer Erstellung vertretbare Prognosen immer mit dem Risiko einer abweichenden negativen Entwicklung behaftet sind und sich die Entwicklung der Rentabilität einer Kapitalanlage nicht mit Sicherheit voraussagen lässt, gehört zum Allgemeinwissen und bedarf keiner besonderen Aufklärung durch die beratende Bank (BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 16; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 14).

    Inhalt und Umfang der Beratungspflicht hängen nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote der jeweiligen Kapitalanlage, sondern vielmehr von deren konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und dem von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt (vgl. Senat, BGHZ 123, 126, 128 f.; BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 12).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass zur streitgegenständlichen Kapitalanlage stillschweigend ein Beratungsvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist, da die Beklagte mit einer entsprechenden Empfehlung an den Kläger herangetreten ist und tatsächlich eine Beratung stattgefunden hat (vgl. Senat, BGHZ 123, 126, 128 und Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 10, jeweils m.w.N.).

    Die Bank hat daher eine Anlage, die sie empfehlen will, zuvor mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen (Senat, BGHZ 123, 126, 129; 178, 149, Tz. 12; ebenso BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 302/07, WM 2009, 688, Tz. 13, zur Beratung durch einen unabhängigen Anlageberater).

    Inhalt und Umfang der Beratungspflicht hängen nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote der jeweiligen Kapitalanlage, sondern vielmehr von deren konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und dem von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt (vgl. Senat, BGHZ 123, 126, 128 f.; BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 12).

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Die Prüfung auf Schlüssigkeit und innere Plausibilität kann im Rahmen eines Anlagevermittlungsvertrages ausreichend sein, wenn ein Anlageprodukt ohne Beratung vertrieben wird (Senat, BGHZ 178, 149, Tz. 11; BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739, Tz. 11, jeweils m.w.N.).

    Die Bank hat daher eine Anlage, die sie empfehlen will, zuvor mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen (Senat, BGHZ 123, 126, 129; 178, 149, Tz. 12; ebenso BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 302/07, WM 2009, 688, Tz. 13, zur Beratung durch einen unabhängigen Anlageberater).

    Das wäre anzunehmen, wenn ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Kapitalanlage nicht anleger- und/oder objektgerecht ist (BGHZ 178, 149, Tz. 14).

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 71/07

    Beitritt zum Mietpool - Aufklärungspflichten des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Sie sind nach den damals gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (BGH, Urteile vom 12. Juli 1982 - II ZR 175/81, WM 1982, 862, 865 und vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 11;… Assmann in Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl., § 6 Rn. 89;… Siol in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 45 Rn. 55;… Vortmann/Hauptmann, Prospekthaftung und Anlageberatung, § 3 Rn. 65).

    Auch wenn die hier prognostizierten Mieterträge, wie der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten und seiner mündlichen Anhörung angegeben hat, auf der zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung allgemein bestehenden Erwartung gründen, die Bevölkerungszahl Berlins und damit auch der Bedarf an Büroraum werde stark steigen, so darf diese optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (vgl. BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 15, Urteile vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 11 und V ZR 70/07, WM 2008, 1837, Tz. 12; siehe auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1992 - II ZR 89/91, WM 1992, 685, 690).

    Dass zum Zeitpunkt ihrer Erstellung vertretbare Prognosen immer mit dem Risiko einer abweichenden negativen Entwicklung behaftet sind und sich die Entwicklung der Rentabilität einer Kapitalanlage nicht mit Sicherheit voraussagen lässt, gehört zum Allgemeinwissen und bedarf keiner besonderen Aufklärung durch die beratende Bank (BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 16; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 14).

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Reichweite prospektbezogener Plausibilitätsprüfung bei "spezialisierter" …

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Die Prüfung auf Schlüssigkeit und innere Plausibilität kann im Rahmen eines Anlagevermittlungsvertrages ausreichend sein, wenn ein Anlageprodukt ohne Beratung vertrieben wird (Senat, BGHZ 178, 149, Tz. 11; BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739, Tz. 11, jeweils m.w.N.).

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, haftet eine Bank, die die gebotene Prüfung eines von ihr verwendeten Fondsprospekts unterlässt, jedoch gleichwohl den Eindruck erweckt, die Anlage mit positivem Ergebnis geprüft zu haben, nach dem Schutzzweck der verletzten Prüfungs- und Offenbarungspflicht nur dann, wenn der Emissionsprospekt der geschuldeten Prüfung in einem für die Anlageentscheidung wesentlichen Punkt nicht standgehalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739, Tz. 13).

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der …

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Zu den Umständen, über die der Prospekt ein zutreffendes und vollständiges Bild zu vermitteln hat, gehören allerdings auch die für die Anlageentscheidung wesentlichen Prognosen über die voraussichtliche künftige Entwicklung des Anlageobjekts (BGH, Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 175/81, WM 1982, 862, 865).

    Sie sind nach den damals gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (BGH, Urteile vom 12. Juli 1982 - II ZR 175/81, WM 1982, 862, 865 und vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 11;… Assmann in Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl., § 6 Rn. 89;… Siol in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 45 Rn. 55;… Vortmann/Hauptmann, Prospekthaftung und Anlageberatung, § 3 Rn. 65).

  • BGH, 20.04.2009 - II ZR 88/08

    Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und Gutglaubensschutz

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Zwar mindern solche Verluste die Kapitalkonten der Gesellschafter und können damit grundsätzlich zu einem Wiederaufleben der Haftung führen (BGHZ 109, 334, 340 ff.; BGH, Urteil vom 20. April 2009 - II ZR 88/08, WM 2009, 1198, Tz. 9).
  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 78/89

    Bewertung einer Entnahme; Herabsetzung des Kapitalanteils eines Kommanditisten; …

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Zwar mindern solche Verluste die Kapitalkonten der Gesellschafter und können damit grundsätzlich zu einem Wiederaufleben der Haftung führen (BGHZ 109, 334, 340 ff.; BGH, Urteil vom 20. April 2009 - II ZR 88/08, WM 2009, 1198, Tz. 9).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Die hinzutretende allgemeine Bewertung des Standorts als "beste Lage" ist auch aus Sicht eines Anlegers ohne weiteres als subjektives Werturteil und werbende Anpreisung des Anlageobjekts zu verstehen (vgl. Senat, BGHZ 169, 109, Tz. 24 ff.).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der …

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Die Bank hat daher eine Anlage, die sie empfehlen will, zuvor mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen (Senat, BGHZ 123, 126, 129; 178, 149, Tz. 12; ebenso BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 302/07, WM 2009, 688, Tz. 13, zur Beratung durch einen unabhängigen Anlageberater).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 70/07

    Zum Beratungsfehler eines Verkäufers bei defizitärer Entwicklung eines Mietpools

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 89/91

    Haftung von Kapitalanlegern bei Beteiligung an Publikumskommanditgesellschaft …

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (…Senatsurteile vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851 Rn. 12…, vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08, WM 2009, 1647 Rn. 49 und vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303 Rn. 19).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …

    Zwar ist bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds das Risiko eines anteilmäßig hohen Kapitalverlusts meist gering zu veranschlagen; dies gilt insbesondere für das Risiko eines Totalverlusts, da dem Fonds in aller Regel der Sachwert des Immobilienvermögens verbleibt (vgl. dazu BGHZ 167, 239, 249 Rn. 26 sowie BGH, Urteile vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08 - NJW-RR 2010, 115, 116 Rn. 25 und - XI ZR 338/08 - BB 2010, 15, 16 Rn. 28).
  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 152/17

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens

    Aufgrund dessen muss die Bewertung und Empfehlung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände und der sich abzeichnenden Risiken ex ante betrachtet lediglich vertretbar sein (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303 Rn. 19).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1672
BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09 (https://dejure.org/2009,1672)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2009 - VIII ZR 69/09 (https://dejure.org/2009,1672)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2009 - VIII ZR 69/09 (https://dejure.org/2009,1672)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung von Wasserkosten im Wege der Differenzmethode nach Vorwegabzug des durch einen Zwischenzähler gemessenen Verbrauchs der Gewerbeeinheit; Anspruch auf Ermittlung des Anteils eines Nutzers am Gesamtwasserverbrauch durch einen gesonderten Zähler

  • zfir-online.de

    Abrechnung der Wasserkosten für Wohnungseinheiten mittels Differenzmethode nach Abzug des per Zwischenzählers ermittelten Verbrauchs für Gewerbeeinheit

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB § 556 a Abs. 1
    Abrechnung von Wasserkosten bei verschiedenen Benutzergruppen

  • ra.de
  • RA Kotz

    Wasserkostenabrechnung - unterschiedliche Nutzergruppen

  • rechtsportal.de

    Abrechnung von Wasserkosten im Wege der Differenzmethode nach Vorwegabzug des durch einen Zwischenzähler gemessenen Verbrauchs der Gewerbeeinheit; Anspruch auf Ermittlung des Anteils eines Nutzers am Gesamtwasserverbrauch durch einen gesonderten Zähler

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abrechnung von Wasserkosten bei verschiedenen Nutzergruppen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umlage der Wasserkosten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ein Zwischenwasserzähler reicht für zwei Mietparteien

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wasserverbrauch - für jede Nutzergruppe Zwischenzähler einbauen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wasserkostenabrechnung bei gemischter Nutzung mittels Zwischenzähler

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Abrechnung von Wasserkosten

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Nutzergruppen bei verbrauchsabhängiger Abrechnung der Wasserkosten

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wasserverbrauch

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss nicht für jede Nutzergruppe Wasser-Zwischenzähler einbauen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Wasserzähler: Wie Sie den Verbrauch Ihrer Mieter ermitteln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Umlage der Wasserkosten bei gemischt genutztem Gebäude ("Differenzberechnung") (IMR 2010, 48)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 515
  • MDR 2010, 199
  • NZM 2010, 195
  • NJ 2011, 136
  • ZfIR 2010, 83
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 188/07

    Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle …

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09
    § 556a Abs. 1 BGB sieht auch für verbrauchsabhängige Kosten eine Abrechnung nach der Wohnfläche vor, sofern nicht die Parteien eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben oder tatsächlich eine Verbrauchserfassung für alle Mieter erfolgt (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07, NZM 2008, 444, Tz. 12).

    Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, ergibt sich aus der fehlenden Vorerfassung der Wohneinheiten auch keine "krasse Unbilligkeit", die gegebenenfalls einen Abänderungsanspruch des Mieters begründen könnte (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008, aaO, Tz. 14).

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09
    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus der (behaupteten) Abrechnungspraxis des Voreigentümers bei den Abrechnungen 2000/2001 und 2001/2002 kein Anhaltspunkt für eine stillschweigende vertragliche Abänderung des Umlageschlüssels (zur Frage einer stillschweigenden Vertragsänderung bei unbeanstandeten Betriebskostenabrechnungen vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NZM 2008, 81, Tz. 17 ff.).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07

    Anforderungen an die Vorerfassung des Verbrauchs bei zwei Benutzergruppen

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09
    Zwar ist im Geltungsbereich des § 5 Abs. 2 Satz 2 HeizkostenV eine Vorerfassung von Nutzergruppen in der Weise erforderlich, dass der Anteil jeder Nutzergruppe am Gesamtverbrauch durch einen gesonderten Zähler erfasst wird (Senatsurteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07, NZM 2008, 767, Tz. 24).
  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 183/09

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Umlegung der Grundgebühr und der …

    Deshalb sind gewisse Ungenauigkeiten und damit auch Ungerechtigkeiten durch eine generalisierende Betrachtungsweise im Interesse der Vereinfachung von Betriebskostenabrechnungen hinzunehmen (…vgl. Senatsurteile vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557 = WuM 2006, 613 Rn. 20; vom 25. November 2009 - VIII ZR 69/09, WuM 2010, 35 Rn. 15).
  • AG Brandenburg, 08.11.2010 - 34 C 16/10

    Einwendungen des Mieters bei fehlendem Antrag auf Sprengwasserabzug

    Ein Vermieter ist in der Regel auch nicht zu einer Umlage der Wasser- und Abwasserkosten nach Verbrauch verpflichtet, solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind (BGH, Urteil vom 25.11.2009, Az.: VIII ZR 69/09, u. a. in: WuM 2010, Seiten 35 f. = Das Grundeigentum 2010, Seiten 117 f. = NZM 2010, Seiten 195 f. = NJW-RR 2010, Seiten 515 f. = MDR 2010, Seite 199; BGH, Urteil vom 12.03.2008, Az.: VIII ZR 188/07, u. a. in: WuM 2008, Seiten 288 f. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 661 f. = NZM 2008, Seite 444 = NJW 2008, Seite 1876 = MDR 2008, Seiten 735 f. = BGH-Report 2008, Seiten 730 f.).
  • LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19

    Wohnraummiete: Kürzungsrecht des Mieters hinsichtlich der Heiz- und …

    Wenn der Bundesgerichtshof umgekehrt ausgesprochen hat, dass die im Wege der Differenzberechnung erfolgte Vorerfassung von Nutzergruppen ein Kürzungsrecht begründet (BGH, WuM 2010, 35; BGH, NJW-RR 2016, 585; WuM 2008, 556), so unterscheidet sich das darin von der vorliegenden Konstellation, dass § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizKV Hilfsverfahren nicht kennt, während § 9 Abs. 2 HeizKV sie - wenn auch unter bestimmten, im Streitfall nicht vorliegenden Voraussetzungen - an sich ausdrücklich vorsieht.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.11.2009 - I-3 Wx 179/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4146
OLG Düsseldorf, 16.11.2009 - I-3 Wx 179/09 (https://dejure.org/2009,4146)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2009 - I-3 Wx 179/09 (https://dejure.org/2009,4146)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2009 - I-3 Wx 179/09 (https://dejure.org/2009,4146)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • zfir-online.de

    Rückbau eines Klimagerätes auch bei Überschreitung des Geräuschimmissionswertes nur in der Nacht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Klimagerät - Entfernungsbeschluss bei Geräuschen

  • rechtsportal.de

    Entfernung eines außen angebrachten Klimageräts aufgrund Beschlusses der Eigentümergemeinschaft

  • ibr-online

    Beschluss zur Entfernung eines Klimagerätes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lärmige Klimaanlage muss weg!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Klimagerät an der Fassade einer Wohnanlage - Eigentümer beschließen, dass es wegen lauter Betriebsgeräusche entfernt werden muss

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eigentümergemeinschaft muss Anbringung von Klimageräten zustimmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigentümergemeinschaft muss Anbringung von Klimageräten zustimmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümergemeinschaft muss Anbringung von Klimageräten zustimmen - Geräuschbelästigung der Klimaanlage überschreitet zumutbares Maß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfernung eines außen angebrachten Klimageräts aufgrund Beschlusses der Eigentümergemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Klimagerät: Muss es entfernt werden, wenn es an einem Genehmigungsbeschluss fehlt? (IMR 2010, 59)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 385
  • ZfIR 2010, 83
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2009 - 3 Wx 179/09
    Maßstab zur Beurteilung, ob eine Umgestaltung beeinträchtigend wirkt, ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der betreffenden Situation bei objektivierter Betrachtung verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 1992, 978, 979;… Merle a.a.O. Rdz. 174).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2009 - 3 Wx 28/09

    Rechtsschutzbedürfnis für Antrage im WEG -Verfahren; Vorbefassung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2009 - 3 Wx 179/09
    Zum Einen können neue Anträge im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht angebracht werden (…Wenzel in Staudinger, BGB - 13. Bearbeitung 2005 § 45 WEG Rdz. 43), zum Anderen fehlt einem solchen Antrag konkret auch das Rechtsschutzbedürfnis, weil sich hiermit zunächst die Wohnungseigentümerversammlung hätte befassen müssen (vgl. dazu zuletzt Senatsbeschluss vom 23.07.2009 - I-3 Wx 28/09 BeckRS 2009 23534).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 3 Wx 129/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2009 - 3 Wx 179/09
    Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung, also eine solche, die den Grad der Bagatelle überschreitet (Senat NJW-RR 1994, 277;… Merle in Bärmann WEG 10. Auflage 2008 § 22 Rdz. 170).
  • AG Bremen, 02.11.2022 - 28 C 34/22

    Darf ein Klimagerät eingebaut werden?

    Das Bohren eines Lochs durch die Außenfassade oder durch Fensterrahmen zur Installation einer Klimaanlage ist ein Substanzeingriff in diesem Sinne und daher eine bauliche Veränderung (OLG Düsseldorf BeckRS 2009, 88861; LG Frankfurt a. M. ZWE 2021, 460; LG Berlin ZWE 2017, 130; LG Hamburg ZWE 2015, 135; AG München BeckRS 2019, 33519;… vgl. auch: Bärmann/Pick/Emmerich, 20. Aufl. 2020, WEG § 22 Rn. 36;… AG St. Georg, ZWE 2022, 135 Rn. 14).
  • LG Stuttgart, 20.08.2018 - 19 S 51/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bestimmtheit des Beschlusses über …

    Der Nachteil bemisst sich dabei nach objektiven Kriterien, sodass ein subjektiv empfundener Nachteil nicht ausreichend ist (OLG Düsseldorf ZWE 2010, 92).
  • LG Hamburg, 11.01.2012 - 318 S 32/11

    Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation des Verwalters für Beseitigungsklage …

    Ein Nachteil i. S. d. § 14 Nr. 1 WEG ist dabei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung (OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 92; BayObLG, NJW-RR 1993, 336).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.12.2009 - 4 W 199/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3047
OLG Celle, 10.12.2009 - 4 W 199/09 (https://dejure.org/2009,3047)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.12.2009 - 4 W 199/09 (https://dejure.org/2009,3047)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 4 W 199/09 (https://dejure.org/2009,3047)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 35; BGB § 2100; BGB § 2106 Abs. 1; BGB § 2139
    Nachweis der Erbfolge bei angeordneter Vor- und Nacherbfolge und Vorversterben des Vorerben

  • zfir-online.de

    Forderung über Nachweis der Erbfolge durch Grundbuchamt bei nur die Vor- und Nacherbschaft regelndem Testament

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Vor- und Nacherbenstellung gegenüber dem Grundbuchamt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anforderungen an den Nachweis der Vor- und Nacherbenstellung gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Vor- und Nacherbschaft
    Abgrenzungsfragen/Alternativen
    Abgrenzung der Vor- und Nacherbschaft zum Berliner Testament
    Zivilrecht

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 929
  • ZfIR 2010, 83
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG München, 20.11.2009 - 34 Wx 108/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13067
OLG München, 20.11.2009 - 34 Wx 108/09 (https://dejure.org/2009,13067)
OLG München, Entscheidung vom 20.11.2009 - 34 Wx 108/09 (https://dejure.org/2009,13067)
OLG München, Entscheidung vom 20. November 2009 - 34 Wx 108/09 (https://dejure.org/2009,13067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung bei fehlerhafter Eintragung von Ehegatten in Gütergemeinschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 22, 47
    Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung bei fehlerhafter Eintragung von Ehegatten in Gütergemeinschaft

  • zfir-online.de

    Keine Grundbuchberichtigung bei fehlendem Nachweis über Nichtvorliegen ehelicher Gütergemeinschaft

  • rechtsportal.de

    GBO § 22 ; GBO § 47
    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei fehlerhafter Eintragung von Ehegatten in Gütergemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 673
  • FamRZ 2010, 1736
  • ZfIR 2010, 83
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.05.1983 - BReg. 2 Z 13/83

    Umdeutung einer fehlerhaften an in Gütergemeinschaft lebende Eheleute erfolgten …

    Auszug aus OLG München, 20.11.2009 - 34 Wx 108/09
    Geht man davon aus, dass der Beteiligte tatsächlich im gesetzlichen Güterstand lebte, würde die sich aus § 47 GBO ergebende Anforderung, dass die Auflassung das Gemeinschaftsverhältnis richtig wiedergeben muss, sogar zu Unwirksamkeit der Auflassung führen, wenn nicht im Wege der Umdeutung die Auslegung möglich wäre, dass das Grundstück von den Eheleuten je zur Hälfte erworben wird (vgl. BayObLGZ 1983, 118;… Meikel/Böhringer § 47 Rn. 266).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung; …

    Auszug aus OLG München, 20.11.2009 - 34 Wx 108/09
    An die Führung dieses Nachweises sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BayObLGZ 1988, 102/107; BayObLG NJW-RR 1990, 722/723;… Demharter GBO 26. Aufl. § 22 Rn. 37;… Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 22 Rn. 113).
  • BayObLG, 08.03.1990 - BReg. 2 Z 9/90
    Auszug aus OLG München, 20.11.2009 - 34 Wx 108/09
    An die Führung dieses Nachweises sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BayObLGZ 1988, 102/107; BayObLG NJW-RR 1990, 722/723;… Demharter GBO 26. Aufl. § 22 Rn. 37;… Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 22 Rn. 113).
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