Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
| Kapitel 3 - Leistungen (§§ 14 - 35) |
| Abschnitt 1 - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§§ 14 - 18e) |
Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:
| 1. | die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die häusliche Pflege von Angehörigen, | |
| 2. | die Schuldnerberatung, | |
| 3. | die psychosoziale Betreuung, | |
| 4. | die Suchtberatung. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) | 02.06.2021 | |
| 01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 | |
| 01.01.2009 | Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente | 21.12.2008 |
leistungen § 16bEinstiegsgeld § 16cLeistungen zur Eingliederung von Selbständigen § 16dArbeitsgelegenheiten § 16eEingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden § 16fFreie Förderung § 16gFörderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit § 16hFörderung schwer zu erreichender junger Menschen § 16iTeilhabe am Arbeitsmarkt § 16j(weggefallen) § 16kGanzheitliche Betreuung § 17Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung § 18Örtliche Zusammenarbeit § 18aZusammenarbeit mit den für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen § 18bKooperations-
ausschuss § 18cBund-Länder-
Ausschuss § 18dÖrtlicher Beirat § 18eBeauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 16a SGB II
121 Entscheidungen zu § 16a SGB II in unserer Datenbank:
- BSG, 10.08.2016 - B 14 AS 23/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistung - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 11 AS 255/13
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Aufnahme in eine Liste von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 11 AS 255/13
- LSG Baden-Württemberg, 07.04.2025 - L 2 AS 2581/22
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus ...
- BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistungen - ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 18/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beschäftigungsförderung - Aufhebung bzw ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2014 - L 2 AS 955/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2014 - L 2 AS 955/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1634/18
- LSG Baden-Württemberg, 04.11.2020 - L 2 AS 3911/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus ...
Querverweise
Auf § 16a SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Fördern und Fordern
- Leistungen
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- § 16g (Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 10 (Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen)