Strafprozeßordnung
| 7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
| 2. Abschnitt - Kosten des Verfahrens (§§ 464 - 473a) |
1Wird das Verfahren wegen Zurücknahme des Antrags, durch den es bedingt war, eingestellt, so hat der Antragsteller die Kosten sowie die dem Beschuldigten und einem Nebenbeteiligten (§ 424 Absatz 1, § 438 Absatz 1, §§ 439, 444 Abs. 1 Satz 1) erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen. 2Sie können dem Angeklagten oder einem Nebenbeteiligten auferlegt werden, soweit er sich zur Übernahme bereit erklärt, der Staatskasse, soweit es unbillig wäre, die Beteiligten damit zu belasten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 13.04.2017 |
und Auslagen-
entscheidung; sofortige Beschwerde § 464aKosten des Verfahrens; notwendige Auslagen § 464bKostenfestsetzung § 464cKosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten § 464dVerteilung der Auslagen nach Bruchteilen § 465Kostentragungspflicht des Verurteilten § 466Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner § 467Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung § 467aAuslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme § 468Kosten bei Straffreierklärung § 469Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige § 470Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags § 471Kosten bei Privatklage § 472Notwendige Auslagen des Nebenklägers § 472aKosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsverfahren § 472bKosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung § 473Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung § 473aKosten und notwendige Auslagen bei gesonderter Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermittlungsmaßnahme
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Rechtsprechung zu § 470 StPO
45 Entscheidungen zu § 470 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 17.08.2026 - 1 Ws 86/26
Kostentragung der Verfahrensgebühr bei einer Einziehung; Zusätzliche ...
- LG Kaiserslautern, 12.04.2021 - 5 Qs 23/21
Rücknahme Strafantrag, Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit
- OLG Nürnberg, 30.06.2009 - 2 Ws 240/09
Revision im Strafverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Strafantrags für ...
- AG Auerbach, 26.01.2021 - 3 Cs 500 Js 24368/20
Unwirksamkeit der Strafantragstellung bei Onlinewache der Polizei
- LG Berlin, 04.04.2011 - 510 Qs 39/11
Kostenauferlegung: Rücknahme eines Strafantrags unter Berücksichtigung der ...
- BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20
Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht ...
- OLG Rostock, 14.08.2017 - 20 Ws 226/17
Rücknahme eines Strafantrages wegen Beleidigung in der Berufungsinstanz: ...
- OLG Düsseldorf, 18.11.2013 - 2 Ws 545/13
Unanfechtbarkeit einer Kosten- und Auslagenentscheidung nach Einstellung des ...
- OLG Hamburg, 23.02.2012 - 2 Ws 80/11
Anfechtung der Kosten- und Auslagenentscheidung bei Rücknahme des Strafantrages
- OLG Koblenz, 22.12.2004 - 2 Ss 312/04
Notwendigkeit eines Antrages für die strafrechtliche Verfolgbarkeit der ...
Querverweise
Auf § 470 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Kosten
- I. Verfahren der Verwaltungsbehörde
- § 105 (Kostenentscheidung)
Redaktionelle Querverweise zu § 470 StPO:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
- § 77d (Zurücknahme des Antrags)