Urheberrechtsgesetz
| Teil 5 - Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 120 - 143) |
| Abschnitt 2 - Übergangsbestimmungen (§§ 129 - 137r) |
(1) Die Vorschrift des § 20a ist auf Verträge, die vor dem 1. Juni 1998 geschlossen worden sind, erst ab dem 1. Januar 2000 anzuwenden, sofern diese nach diesem Zeitpunkt ablaufen.
(2) Sieht ein Vertrag über die gemeinsame Herstellung eines Bild- oder Tonträgers, der vor dem 1. Juni 1998 zwischen mehreren Herstellern, von denen mindestens einer einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes angehört, geschlossen worden ist, eine räumliche Aufteilung des Rechts der Sendung unter den Herstellern vor, ohne nach der Satellitensendung und anderen Arten der Sendung zu unterscheiden, und würde die Satellitensendung der gemeinsam hergestellten Produktion durch einen Hersteller die Auswertung der räumlich oder sprachlich beschränkten ausschließlichen Rechte eines anderen Herstellers beeinträchtigen, so ist die Satellitensendung nur zulässig, wenn ihr der Inhaber dieser ausschließlichen Rechte zugestimmt hat.
(3) Die Vorschrift des § 20b Abs. 2 ist nur anzuwenden, sofern der Vertrag über die Einräumung des Kabelweitersenderechts nach dem 1. Juni 1998 geschlossen wurde.
Vorschrift eingefügt durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 08.05.1998
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.1998 | Viertes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes | 08.05.1998 |
Wissensgesellschafts-
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Rechtsprechung zu § 137h UrhG
6 Entscheidungen zu § 137h UrhG in unserer Datenbank:
- BGH, 13.10.2004 - I ZR 49/03
"man spricht deutsh"; Zustimmungsbedürftigkeit der Satellitenausstrahlung eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 4 U 140/02
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- OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 4 U 140/02
- BGH, 25.11.2004 - I ZR 49/02
Kehraus
- OLG München, 13.12.2001 - 6 U 4021/00
Vertragsanpassung eines Coproduktionsvertrages wegen Wegfalls der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 01.04.2010 - 6 U 4021/00
Urheberrecht: Ergänzende Auslegung eines Film-Koproduktionsvertrages aus dem ...
- OLG München, 01.04.2010 - 6 U 4021/00
- LG Stuttgart, 30.10.2001 - 17 O 334/01