Verfassung
| Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen (Art. 23 - 84) |
| II. Der Landtag (Art. 27 - 44) |
(1) 1Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. 2Der Gegenstand der Untersuchung ist im Beschluß genau festzulegen.
(2) 1Die Ausschüsse erheben in öffentlicher Verhandlung die Beweise, welche sie oder die Antragsteller für erforderlich erachten. 2Beweise sind zu erheben, wenn sie von einem Viertel der Mitglieder des Ausschusses beantragt werden. 3Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
(3) Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet.
(4) 1Das Nähere über die Einsetzung, die Befugnisse und das Verfahren der Untersuchungsausschüsse wird durch Gesetz geregelt. 2Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis bleiben unberührt.
(5) Die Gerichte sind frei in der Würdigung und Beurteilung des Sachverhalts, welcher der Untersuchung zugrunde liegt.
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Rechtsprechung zu Art. 35 Verf
18 Entscheidungen zu Art. 35 Verf in unserer Datenbank:
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17
Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG ) ...
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2015 - 1 S 1239/15
Beweiserhebungsrecht von Untersuchungsausschüssen - Informationen mit rein ...
Zum selben Verfahren:
- VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14
Weitergabe von Sicherungskopien der E-Mail-Postfächer einer früheren ...
- VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14
- VG Stuttgart, 03.07.2015 - 7 K 806/14
Kein Frage- und Beweisantragsrecht des Betroffenen im ...
- StGH Baden-Württemberg, 21.10.2002 - GR 11/02
SPD-Fraktion und Abgeordnete im Landtag ./. Abgeordnete im Landtag
- VG Stuttgart, 03.07.2015 - 7 K 1375/14
Zugänglichmachung von im Untersuchungsausschussverfahren beigezogenen Unterlagen
- VerfGH Baden-Württemberg, 28.02.2025 - 1 GR 1/24
Unzulässiger Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern!" - ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 28.02.2025 - 1 GR 31/24
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern!" erfolgreich
- StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Kulturgüterstreit
- StGH Baden-Württemberg, 13.08.1991 - GR 1/91
Beschränkung der Zahl der Untersuchungspersonen im Beschluß des Landtags BW von ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 35 Verf:
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 10