Weitere Entscheidung unten: SG Landshut, 07.04.2003

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   OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01   

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OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01 (https://dejure.org/2003,4011)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.2003 - 13 U 207/01 (https://dejure.org/2003,4011)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 2003 - 13 U 207/01 (https://dejure.org/2003,4011)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung und Bauüberwachung; Unzureichende Berücksichtigung der erforderlichen Feuchtigkeitsabdichtung einer Rohbetonbodenplatte; Schadensträchtige Details der Ausführung; Mündliche Ein- und Anweisung auf der Baustelle; Unmittelbare ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Architektenleistung mangelhaft -Schadensersatz und Aufrechnung mit Honorar

  • Judicialis

    BGB § 125 S. 1; ; BGB § ... 126 Abs. 1; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB § 242; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 291; ; BGB § 387; ; BGB § 389; ; BGB § 390 S. 2; ; BGB § 422 Abs. 1; ; BGB § 426 Abs. 2; ; BGB § 631; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 634 Abs. 1; ; BGB § 635 a.F.; ; ZPO § 156; ; ZPO § 287; ; ZPO § 296 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 377 Abs. 3; ; ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 421; ; ZPO § 425; ; ZPO § 426; ; ZPO § 448; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 527; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 4 Abs. 4; ; HOAI § 8; ; HOAI § 8 Abs. 1; ; HOAI § 10 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 3

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehler ohne Folgen: Haftung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt haftet für nicht DIN-gerechte Bodenplatte, auch ohne Feuchtigkeitseintritte! (IBR 2003, 615)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01
    Insoweit fehlt es - nach Erfüllung der Schadensersatzpflicht durch den Bauunternehmer als Gesamtschuldner - an einem Schaden des Bauherrn, § 422 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 96, 2370, 2371; OLG Hamm ZfBR 02, 257, 259).

    Wenn die Beklagten in Höhe von 9.912,06 DM ihre Widerklageforderung aber bereits eingebüßt haben, kann nicht ein erneuter Abzug dieses Betrages nach den vom BGH (NJW 96, 2370) aufgestellten Grundsätzen erfolgen.

  • OLG Hamm, 13.11.2001 - 21 U 194/00

    Planungs- und Überwachungsfehler bei Dickbeschichtung und Dränage: Schadenshöhe

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01
    Bei wichtigen oder kritischen Bauabschnitten, die ein hohes Mängelrisiko aufweisen und von denen das Gelingen des gesamten Werkes abhängt, ist der Architekt allerdings zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiveren Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet (vgl. BGH BauR 00, 1513, 1514; 01, 273/274; NJW 94, 1276, 1277; WM 71, 680, 681; OLG Hamm ZfBR 02, 257, 263 - ständ. Rspr.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rdnr. 1498 ff., 1500).

    Insoweit fehlt es - nach Erfüllung der Schadensersatzpflicht durch den Bauunternehmer als Gesamtschuldner - an einem Schaden des Bauherrn, § 422 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 96, 2370, 2371; OLG Hamm ZfBR 02, 257, 259).

  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01
    Das für die Verwirkung erforderliche Umstandsmoment liegt regelmäßig nur dann vor, wenn der Verpflichtete sich aufgrund des Verhaltens des Berechtigten - etwa durch Vermögensdispositionen (vgl. BGH NJW 84, 1684) - darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen.
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01
    Das Erfordernis der Prüffähigkeit soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, die Rechnung zu prüfen und die Richtigkeit der einzelnen Ansätze zu beurteilen (vgl. BGH NJW 95, 399, 401).
  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01
    Dieser erst nach Ablauf der Berufungserwiderungsfrist (26.08.2002) gestellte Beweisantrag ist verspätet, denn im Falle seiner Zulassung würde das Verfahren - wegen der entweder erforderlichen Vorlegungsvernehmung gem. § 426 ZPO oder des nach § 425 ZPO zu erlassenden Beweisbeschlusses - länger dauern, während der Rechtsstreit bei Zurückweisung entscheidungsreif ist (vgl. BGHZ 86, 31).
  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 416/99

    Rechte des Auftragnehmers bei Prüfung der Schlußrechnung nach Ablauf der

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01
    aa) Die Verwirkung eines Rechts als Unterfall der wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung setzt neben dem sog. - hier nicht zweifelhaften - Zeitmoment das Vorliegen besonderer, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhender Umstände voraus, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (vgl. nur BGH NJW-RR 95, 109; 92, 1240; NJW 01, 1649).
  • BGH, 25.01.2001 - IX ZR 6/00

    Gutschriften auf debitorisch geführtem Konto

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01
    Sie wären - sollten sie tatsächlich gegeben sein - mangels entsprechenden Sachvortrags nicht darauf zurückzuführen, dass die Beklagten darauf vertraut haben und darauf vertrauen durften, der Widerbeklagte werde seinen Honoraranspruch nicht mehr geltend machen (vgl. BGH NJW 01, 1650).
  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 230/91

    Beweismittelvernichtung und Verwirkungseinwand

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01
    aa) Die Verwirkung eines Rechts als Unterfall der wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung setzt neben dem sog. - hier nicht zweifelhaften - Zeitmoment das Vorliegen besonderer, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhender Umstände voraus, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (vgl. nur BGH NJW-RR 95, 109; 92, 1240; NJW 01, 1649).
  • BGH, 17.09.1998 - VII ZR 160/96

    Prüffähigkeit der Honorarrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01
    Dabei kann die Prüffähigkeit ausnahmsweise schon bei Schätzungsangaben gegeben sein, wenn dem Architekten nicht alle Unterlagen und Informationen vorliegen, er die vorhandenen Unterlagen sorgfältig auswertet und der Auftraggeber die fehlenden Angaben anhand seiner Unterlagen unschwer ergänzen kann (BGH a.a.O.; BauR 99, 265, 266).
  • OLG Köln, 05.02.1975 - 16 U 181/73
    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01
    Die Beklagten hätten als Beweisführer vielmehr eine schriftliche Erklärung der Zeugen über ihre Aussagebereitschaft vorlegen müssen (vgl. OLG Köln NJW 75, 2074; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl. § 383 Rdnr. 7).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98

    Umfang der Bauüberwachungspflicht

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99

    Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder

  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 21 U 162/99

    Aufklärungspflicht des Architekten

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99

    Honoraranfrage an einen Statiker durch eine Gemeinde)

  • LG Kaiserslautern, 05.05.1987 - 2 S 123/84

    Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gemäß Artikel 5 Nr. 1 des Übereinkommens

  • OLG Köln, 19.08.1992 - 19 U 161/91

    Planungsfehler; Architekt; Schriftlicher Detailplan; Dachterrasse; Planerische

  • OLG Brandenburg, 13.03.2008 - 12 U 180/07

    Architektenvertrag: Pflichten bei Umbau, Modernisierung und Instandsetzung eines

    Es muss nicht bereits zu einem Feuchtigkeitseintritt gekommen sein (OLG Köln Urt. v. 30.04.2003, 13 U 207/01).
  • OLG Celle, 16.05.2006 - 14 U 185/05

    Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung der Bauaufsicht durch

    Angesichts der Tatsache, dass die Firma W. dem von dem beklagten Architekten vertretenen Kläger in dem Bauleistungs-Auftrag vom 9. November 1998 (Bl. 57) eine DIN-gerechte Ausführung ihrer Arbeiten zugesagt hat und die Parteien darüber hinaus die VOB in den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag einbezogen haben, stellt die nicht DIN-gerechte Herstellung der Pflasterung durch die Firma W. im Gegensatz zur Auffassung des Landgerichts nach ständiger Rechtsprechung sehr wohl selbst dann einen Mangel im Sinne von § 13 Nr. 1 VOB/B dar, wenn (noch) kein Schaden eingetreten und die konkrete Nutzung des Parkplatzes nicht beeinträchtigt ist (vgl. BGHZ 153, 279; OLG Köln IBR 2003, 615; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146 [OLG Düsseldorf 14.07.1995 - 22 U 46/95] ).
  • OLG Köln, 19.10.2005 - 11 U 170/03

    Sonderüberwachung bei Rohrdurchführung & Bodeneinlauf

    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, braucht der Architekt dagegen nicht im Einzelnen zu überwachen (vgl. Werner/Pastor a. a. O. Randziffer 1499; OLG Köln, IBR 2003, 615, m. w. N.).
  • OLG Köln, 03.06.2014 - 22 U 185/11

    Unbespielbarer Sportplatz ist mangelhaft!

    Die Vereinbarung, dass die Arbeiten DIN-gerecht ausgeführt werden, führt jedoch bei einem Abweichen von DIN-Normen zu einem Mangel (OLG Köln, Urteil vom 30. April 2003 - 13 U 207/01 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 16.05.2006 - 14 U 185/05, juris Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 13.10.2021 - 2 U 29/20

    Haftung wegen Baumängeln am Einfamilienhaus: Anspruch auf Vorschuss für

    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen gängigen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, muss der Architekt grundsätzlich nicht im Einzelnen überwachen (z. B. KG, Urteil vom 15.02.2006, 24 U 29/05, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2003, 13 U 207/01, und Urteil vom 19.10.2005, 11 U 170/03, alle zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 28.01.2010 - 10 U 1414/08

    Putzarbeiten: Nicht besonders überwachungspflichtig!

    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen gängigen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, muss der Architekt grundsätzlich nicht im Einzelnen überwachen (vgl. KG, Urteil vom 15.2.2006 -24 U 29/05, zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 30.4.2003 - 13 U 207/01 und Urteil vom 19.10.2005 -11 U 170/03, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   SG Landshut, 07.04.2003 - S 13 U 207/01   

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https://dejure.org/2003,44352
SG Landshut, 07.04.2003 - S 13 U 207/01 (https://dejure.org/2003,44352)
SG Landshut, Entscheidung vom 07.04.2003 - S 13 U 207/01 (https://dejure.org/2003,44352)
SG Landshut, Entscheidung vom 07. April 2003 - S 13 U 207/01 (https://dejure.org/2003,44352)
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