Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98   

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https://dejure.org/2000,3595
OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98 (https://dejure.org/2000,3595)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.07.2000 - 9 U 36/98 (https://dejure.org/2000,3595)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 9 U 36/98 (https://dejure.org/2000,3595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 1; ; VVG § 49; ; AKB § 1 Abs. 5 S. 1; ; ZPO § 141; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; VVG § 49; AKB § 12 Abs. 1
    Nachweis des vorgetäuschten Kfz-Diebstahls bei Fehlen eines Senders für Wegfahrsperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1 Nr. 1b; VVG §§ 1, 49
    Versicherungsvertragsrecht - Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der Fahrzeugentwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 531
  • VersR 2002, 225
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
    Dazu reicht in der Regel der Nachweis, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden hat (BGH, r+s 95, 288 = VersR 95, 909).

    Nach der Rechtsprechung des BGH legen Auffälligkeiten bei den Schlüsselverhältnissen, etwa das Fehlen eines Originalschlüssels, allein in der Regel noch nicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer vorgetäuschten Tat nahe, sondern es müssen noch weitere Verdachtsumstände hinzukommen (BGH, r+s 95, 288 = VersR 95, 909).

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
    Der Versicherungsnehmer muß lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Fahrzeugentwendung zuläßt (BGH VersR 84, 29).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
    Für diesen Mindestsachverhalt muß der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis erbringen, z.B. durch einen Zeugen in seiner Begleitung, der das Abstellen und/oder Nichtwiederauffinden des Fahrzeugs gesehen hat (BGH, r+s 93, 169 = VersR 93, 571).
  • BGH, 14.07.1999 - IV ZR 112/98

    Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Aushändigung der Doppelkarte

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
    Diese vorläufige Deckungszusage, die nach dem Wortlaut der AKB nur vorläufigen Versicherungsschutz für die Kfz.-Haftpflichtversicherung begründet, führt nach der Rechtsprechung gleichwohl dazu, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn auch Kaskoversicherungsschutz beantragt wird und die Aushändigung ohne den deutlichen Hinweis darauf erfolgt, es werde dem Versicherungsnehmer dadurch nur vorläufige Deckung in der Kfz.-Haftpflichtversicherung gewährt (BGH VersR 86, 541; 99, 1274).
  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88

    Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
    Dabei reichen für den Gegenbeweis des Versicherers nicht erst solche Tatsachen aus, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Versicherungsfalles begründen, sondern schon solche, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit hierfür nahelegen (BHG VersR 89, 587 = r+s 90, 130).
  • BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 182/84

    Eintrittspflicht des Kfz-Versicherers für Unfall im Ausland bei angegebener

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
    Diese vorläufige Deckungszusage, die nach dem Wortlaut der AKB nur vorläufigen Versicherungsschutz für die Kfz.-Haftpflichtversicherung begründet, führt nach der Rechtsprechung gleichwohl dazu, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn auch Kaskoversicherungsschutz beantragt wird und die Aushändigung ohne den deutlichen Hinweis darauf erfolgt, es werde dem Versicherungsnehmer dadurch nur vorläufige Deckung in der Kfz.-Haftpflichtversicherung gewährt (BGH VersR 86, 541; 99, 1274).
  • LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08

    Abstellen auf die Stellung des Leasinggebers für die Bemessung des

    Die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung kann sich sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers und aus seinem Verhalten ergeben (OLG Köln, VersR 2002, 225).
  • LG Dortmund, 19.03.2008 - 22 O 126/07

    Kaskoversicherung, Entwendung

    Die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung kann sich sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers und aus seinem Verhalten ergeben (OLG Köln, VersR 2002, 225).
  • LG Dortmund, 02.03.2022 - 2 O 304/19

    Indizien für das Vortäuschen eines Wohnungs-einbruchdiebstahls

    Dabei kann sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers als auch aus seinem Verhalten ergeben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.07.2000, 9 U 36/98).
  • LG Köln, 21.12.2016 - 20 O 262/15

    Versicherungsschutz für die Entwendung des Fahrzeugs durch Diebstahl; Beweislast

    Dabei kann sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers als aus seinem Verhalten ergeben, vgl. Urt. OLG Köln v. 18.07.2000, 9 U 36/98, NJW-RR 2002, 531, bei juris.de unter Rn. 31 m.w.N.
  • LG Dortmund, 22.06.2020 - 2 O 276/17
    Dabei kann sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers als aus seinem Verhalten ergeben (vgl. Urt. OLG Köln v. 18.07.2000, 9 U 36/98, NJW-RR 2002, 531, bei juris.de unter Rn. 31 m.w.N.), wobei die einzelnen Indizien und Umstände nicht nur aufgelistet, sondern insgesamt gewürdigt werden müssen (zu diesen Anforderungen siehe BGH, Beschluss vom 30.1.2008, IV ZR 18/07, VersR 2008, 776).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.02.2001 - 27 U 125/00   

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https://dejure.org/2001,3963
OLG Hamm, 06.02.2001 - 27 U 125/00 (https://dejure.org/2001,3963)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2001 - 27 U 125/00 (https://dejure.org/2001,3963)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 27 U 125/00 (https://dejure.org/2001,3963)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AnfG § 7 a. F.; ; AnfG § 3 Ziffer 2; ; AnfG § 2; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2; ; BNotO § 20 - 23; ; ZPO § 91; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anfechtung einer Grundstückübertragung - Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Anfechtungsgegner - Gläubigerbenachteiligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2001 - 27 U 125/00
    Es fehlte an der für jede Gläubigeranfechtung erforderlichen objektiven Gläubigerbenachteiligung (§ 1 Abs. 1 AnfG), weil eine ohne die Rückübertragung mögliche Zwangsvollstreckung des Klägers in das Grundstück auch so nicht zu seiner Befriedigung geführt hätte (vgl. BGH NJW 1988, 3265).

    Auch ohne - unzulässige - Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe (dazu BGH in ZIP 2000, 1550/1 unter Hinweis auf BGH ZIP 1988, 1060/1) muss zur Feststellung der Gläubigerbenachteiligung notwendig das dem Vollstreckungszugriff ohne die angefochtene Rechtshandlung unterlegene Vermögen des Schuldners mit dem verglichen werden, was als Zugriffsmasse nach der Handlung verblieben ist.

  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 119/99

    Gläubigerbenachteiligung durch sofortige Weiterveräußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2001 - 27 U 125/00
    Auch ohne - unzulässige - Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe (dazu BGH in ZIP 2000, 1550/1 unter Hinweis auf BGH ZIP 1988, 1060/1) muss zur Feststellung der Gläubigerbenachteiligung notwendig das dem Vollstreckungszugriff ohne die angefochtene Rechtshandlung unterlegene Vermögen des Schuldners mit dem verglichen werden, was als Zugriffsmasse nach der Handlung verblieben ist.
  • LG Münster, 21.03.2000 - 15 O 433/98

    Anfechtung der Rückübertragung eines Hofgrundstückes wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2001 - 27 U 125/00
    27 U 125/00 OLG Hamm 15 O 433/98 LG Münster.
  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 288/14

    Rückübereignungsanspruch des Wohnungseigentumsverkäufers in der Insolvenz des

    Vor diesem Hintergrund führt die durch eine Rücktrittsklausel ausgelöste Verpflichtung des Schuldners, die erworbene Sache zurückgewähren zu müssen, zu keinen gläubigerbenachteiligenden Wirkungen, wenn das Rücktrittsrecht von vornherein Bestandteil des gegenseitigen Vertrags ist, der Schuldner Rechte an der Sache ausschließlich aufgrund dieses Vertrags erworben hat, die Rücktrittsklausel den Berechtigten in den Stand setzt, einen Zugriff der Gläubiger auf die Sache jederzeit abwehren zu können, und die Rücktrittsklausel freie Verfügungen des Schuldners zugunsten einzelner Gläubiger ausschließt (vgl. auch OLG Hamm, OLGR 2001, 187, 188, das eine eingeschränkte Heimfallklausel entsprechend auslegt).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 39/05

    Zur Anfechtbarkeit eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück bei Insolvenz

    Anders als in dem von der Rechtsbeschwerde in Bezug genommenen Fall des OLG Hamm (OLGR 2001, 187) löste nicht bereits jegliche Zwangsvollstreckung in das Grundstück den Rückübertragsanspruch aus.
  • OLG Frankfurt, 29.06.2017 - 12 W 37/17

    Objektive Gläubigerbenachteiligung nach § 1 Abs. 1 AnfG

    Eine Benachteiligung des Gläubigers fehlt, wenn der Schuldner eine schon vorher wertausschöpfend dinglich belastete Sache veräußert hat, weil dann der anfechtende Gläubiger auch ohne die Veräußerung mit seiner Zwangsvollstreckung keinen Erfolg gehabt hätte (vgl. nur BGH, NJW 1988, 3265 [BGH 07.06.1988 - IX ZR 144/87] ; OLG Hamm, NJOZ 2001, 1156).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2007 - 11 U 13/06

    Anspruch von Grundstückseigentümern auf Zustimmung zur Löschung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 21.11.2014 - 19 U 108/14

    Nichtanfechtbarkeit einer Auflassungsvormerkung im Falle von Insolvenzeröffnung

    Das infolge der Regelungen in § 12 Abs. 3 des Kaufvertrages bestehende Risiko der Geltendmachung des Rückübertragungsanspruchs (sog. Heimfallanspruch) entzog die Eigentumswohnung von vornherein der Zwangsvollstreckung durch spätere Gläubiger (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 6.2.2001 - 27 U 125/00 - Rn. 23 f., juris, in einem vergleichbaren Fall; auch Reul, DNotZ 2007, 649 ff, 660).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 4 U 245/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7794
OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 4 U 245/99 (https://dejure.org/2000,7794)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.08.2000 - 4 U 245/99 (https://dejure.org/2000,7794)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. August 2000 - 4 U 245/99 (https://dejure.org/2000,7794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Werbung; Werbeverbot; Lohnsteuer; Steuerberater; Steuerberatung; Anzeige; Annonce; Beratungsstelle

  • Judicialis

    StBerG § 8 Abs. 2; ; StBerG § 57 a; ; WerbeVOStBerG § 3; ; WerbeVOStBerG § 3 Abs. 4; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Zulässige Werbeanzeige eines Lohnsteuerhilfevereins - "mehr als 1200 Beratungsstellen bundesweit" - Namennennung von "Bezirksdirektoren"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 264
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86

    Werbung für Lohnsteuerhilfevereine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 4 U 245/99
    Denn die Lohnsteuerhilfevereine werden durch die Werbeverordnung zum Steuerberatergesetz in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt; notwendige Existenzhinweise dürfen deshalb inhaltlich nur so begrenzt werden, dass sie den Bedürfnissen der Lohnsteuerhilfevereine gerecht werden, ohne zu einem Wettbewerbsnachteil der freiberuflich tätigen Steuerberater und Steuerbevollmächtigten zu führen (vgl. BVerfG NJW 1992, 550; vgl. auch BVerfG NJW 1992, 549).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 4 U 245/99
    Denn die Lohnsteuerhilfevereine werden durch die Werbeverordnung zum Steuerberatergesetz in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt; notwendige Existenzhinweise dürfen deshalb inhaltlich nur so begrenzt werden, dass sie den Bedürfnissen der Lohnsteuerhilfevereine gerecht werden, ohne zu einem Wettbewerbsnachteil der freiberuflich tätigen Steuerberater und Steuerbevollmächtigten zu führen (vgl. BVerfG NJW 1992, 550; vgl. auch BVerfG NJW 1992, 549).
  • BGH, 09.03.1995 - I ZR 157/93

    Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 4 U 245/99
    Eine am Wortlaut der Verordnung haftende bzw. restriktive Beurteilung der angegriffenen Wettbewerbshandlung ließe sich deshalb nicht mehr mit den verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechten der Berufs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1, Art. 9 GG), vereinbaren, weil sie diese durch § 57 a StBerG gegenüber der Situation bei Erlass der Verordnung eingetretene Werteverschiebung nicht berücksichtigte (vgl. BGH WM 1995, 1334; OLG Dresden, WRP 1998, 216, 218).
  • OLG Dresden, 18.11.1997 - 14 U 2426/96

    Werbung von Lohnsteuerhilfevereinen; Reklamehafte Ausgestaltung einer Anzeige ;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 4 U 245/99
    Eine am Wortlaut der Verordnung haftende bzw. restriktive Beurteilung der angegriffenen Wettbewerbshandlung ließe sich deshalb nicht mehr mit den verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechten der Berufs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1, Art. 9 GG), vereinbaren, weil sie diese durch § 57 a StBerG gegenüber der Situation bei Erlass der Verordnung eingetretene Werteverschiebung nicht berücksichtigte (vgl. BGH WM 1995, 1334; OLG Dresden, WRP 1998, 216, 218).
  • OLG Nürnberg, 06.08.1985 - 3 U 194/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 4 U 245/99
    Es kann vielmehr noch zur Information des potentiellen Mitglieds gerechnet werden, dass es mit weiten Anfahrtswegen zu einer Beratungsstelle nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Nürnberg WM 1986, 112).
  • SG Leipzig, 15.12.1999 - S 4 U 256/99

    Zur Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs des RV-Trägers gegen den UV-Träger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 4 U 245/99
    Der Senat hält den festgesetzten Betrag in Höhe von 50 000,-- DM dabei für ausreichend (vgl. auch das Urteil des Senats vom 10. Februar 2000, 4 U 256/99).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01

    Wettbewerbsverstoß: Handzettelwerbung eines Lohnsteuerhilfevereins

    Noch unter Geltung der Regelung in § 3 Abs. 2 WerbeVOStBerG, nach der ausdrücklich nur eine Bekanntgabe des Vereinsnamens gestattet war, hat der Senat entschieden, dass die Nennung der Namen von Bezirksdirektoren zulässig ist, wenn sie dazu dienen soll, den Interessenten an eine in seiner Nähe befindliche Beratungsstelle zu verweisen (Senat OLGR 2001, 187, 188).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 11 U 215/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10177
OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 11 U 215/99 (https://dejure.org/2001,10177)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2001 - 11 U 215/99 (https://dejure.org/2001,10177)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 11 U 215/99 (https://dejure.org/2001,10177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einspruchsfrist; Frist; Zustellung; Erfolglose Zustellung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 182; ; ZPO § 696 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Organisation des Posteingangs in einen Privathaushalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Cottbus - 5 O 86/99
  • OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 11 U 215/99
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 31.03.2016 - 4 U 155/15

    Verwerfungsurteil für einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid:

    In einer Fallgestaltung wie der vorliegenden ist das Wiedereinsetzungsgesuch begründet, wenn der die Wiedereinsetzung Begehrende glaubhaft machen kann, dass er die üblichen, für den Zugang von Postsendungen nötigen Vorkehrungen getroffen, eine fehlerfreie Empfangsvorkehrung für die Entgegennahme eingehender Post eingerichtet und darüber hinaus glaubhaft gemacht hat, dass bisher kein Postverlust vorgekommen ist, der ihm hätte Anlass geben müssen, seine Empfangsvorkehrungen zu überprüfen (Senat, Urteil vom 7. Juli 2005 - 4 U 221/04 -, in juris, Rdnr. 19; BrandOLG, Urteil vom 6. Februar 2001 - 11 U 215/99 -, in juris, Rdnr. 11, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.03.2017 - 19 W 7/17

    Anforderungen an die Ersatzzustelung durch Einlegung in den Briefkasten; Begriff

    Nach allgemeiner Auffassung folgt aus der wirksamen Zustellung nicht, dass der Empfänger von dem zugestellten Schriftstück auch tatsächlich Kenntnis erhalten hat (vgl. hierzu und zum Folgenden etwa BGH, Beschluss v. 15.06.1994, IV ZB 6/94; OLG Frankfurt, Beschluss v. 03.09.2003, 13 U 152/03; Brandenburgisches OLG, Urteil v. 06.02.2001, 11 U 215/99; jeweils zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.01.2001 - 3 U 189/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23768
OLG Bamberg, 10.01.2001 - 3 U 189/00 (https://dejure.org/2001,23768)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.01.2001 - 3 U 189/00 (https://dejure.org/2001,23768)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 3 U 189/00 (https://dejure.org/2001,23768)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1 § 13 Abs. 5; ZPO § 935
    Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes durch die Einleitung mehrerer einstweiliger Verfügungsverfahren mit gleichlautenden Schriftsätzen durch dieselbe Rechtsanwaltskanzlei bei demselben Gericht

Verfahrensgang

  • LG Aschaffenburg - 2 HKO 52/00
  • OLG Bamberg, 10.01.2001 - 3 U 189/00
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