Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02 - 34   

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OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02 - 34 (https://dejure.org/2003,7089)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.01.2003 - 3 U 292/02 - 34 (https://dejure.org/2003,7089)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Januar 2003 - 3 U 292/02 - 34 (https://dejure.org/2003,7089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz der Kosten eines Sachverständigengutachtens; Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Geltendmachung derartiger Gutachterkosten.; Begutachtung eines ärztlichen Kunstfehlers

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 249 S. 2; ; BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Begutachtung eines Unfallschadens an einem LKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch unrichtiges Gutachten ist vom Unfallgegner zu bezahlen

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Unfallverursacher müssen auch die Kosten eines unrichtigen SV-Gutachtens übernehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 685
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 04.06.1998 - 3 U 491/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Die Kosten für derartige Gutachten sind grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten später - wie im vorliegenden Falle - als unrichtig erweist (Senatsurteil vom 04.06.1998, Az. 3 U 491/97 - 27 - = OLGRep 1998, 419 [420 m.w.N.]).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann gerechtfertigt, wenn dem Geschädigten bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen ein Verschulden zu Last fällt (Senatsurteil vom 04.06.1998, Az. 3 U 491/97 - 27 - - OLGRep 1998, 419 [420 m.w.N.]), wenn unrichtige oder lückenhafte Auskünfte des Geschädigten zur Unbrauchbarkeit des Gutachtens führen (MünchKommBGB-Oetker, a.a.O., § 249 Rdnr. 367 m.w.N. in Fußnote 1224; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 4, Rdnr. 101) oder wenn der Geschädigte und der Sachverständige zum Nachteil des Schädigers bzw. des für ihn eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers betrügerisch zusammenwirken.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.1993 - 1 U 122/92

    Sachverständigenkosten; Ersatz; Haftpflichtversicherer; Gutachten;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    So hat das OLG Düsseldorf (VersR 1995, 107) eine Ersatzpflicht der vom Geschädigten aufgewendeten Sachverständigenkosten abgelehnt, weil der Geschädigte eine Nachbesichtigung des Fahrzeugs durch den Haftpflichtversicherer bewusst verhindert hat, so dass das von ihm vorgelegte Gutachten nicht mehr als neutrale Abrechnungsgrundlage angesehen werden konnte.
  • OLG Köln, 02.04.1990 - 27 U 140/88

    Krankenhausträger und behandelnde Ärzte tragen Beweislast für sorgfältige und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Das OLG Köln (VersR 1991, 695) hat einen Ersatzanspruch für die Kosten der Inanspruchnahme des "Instituts für Medizinschadensbegutachten" mit der Begründung verneint, dass die Einholung eines derartigen Gutachtens nicht notwendig im Sinne von § 249 S. 2 BGB gewesen sei, weil im Falle eines ärztlichen Kunstfehlers die "Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler" bei der Ärztekammer ein entsprechendes Gutachten kostenlos erstelle (a.a.O. S. 697).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1988 - 7 U 29/88

    Dokumentation; Fehler ; Behandlung; Arzt; Patient; Prothese; Zähne

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    In dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall schließlich wurde die Klage hinsichtlich des Ersatzes der Kosten des Institutes für Kunstfehlerbegutachtung nur deshalb abgewiesen, weil kein Arzt durch seine Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt des Gutachtens übernommen hatte und das Gutachten deshalb nur als Parteivortrag gewertet werden konnte (VersR 1989, 852, 853 re. Sp.).
  • OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95

    Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Insbesondere kann der Geschädigte nicht auf das (kostengünstigere) Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen werden (OLG Köln, VersR 1985, 1166; OLG München, VersR 1988, 525; OLG Stuttgart, VersR 1997, 630 re. Sp.).
  • OLG München, 25.09.1986 - 24 U 807/85

    Harndranginkontinenz; Kunstfehler; Operationsdurchführungsverschulden;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Insbesondere kann der Geschädigte nicht auf das (kostengünstigere) Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen werden (OLG Köln, VersR 1985, 1166; OLG München, VersR 1988, 525; OLG Stuttgart, VersR 1997, 630 re. Sp.).
  • OLG Köln, 14.10.1985 - 7 U 45/85

    Schadensminderungspflichtverletzung; Schadensminderungspflicht; Ärztliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Insbesondere kann der Geschädigte nicht auf das (kostengünstigere) Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen werden (OLG Köln, VersR 1985, 1166; OLG München, VersR 1988, 525; OLG Stuttgart, VersR 1997, 630 re. Sp.).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.1997 - 12 U 277/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Dass im Streitfall die Einholung eines Gutachtens zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, was Voraussetzung der Ersatzfähigkeit ist (Urteil des Senats vom 27.11.1997, Az. 3 U 932/96 - 147 - = OLGRep 1998, 121; vgl. hierzu auch MünchKommBGB-Oetker, 4. Aufl., § 249 Rdnr. 367 m.w.N. in Fußnote 1221), wird von dem Beklagten nicht in Abrede gestellt.
  • OLG Saarbrücken, 27.11.1997 - 3 U 932/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Dass im Streitfall die Einholung eines Gutachtens zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, was Voraussetzung der Ersatzfähigkeit ist (Urteil des Senats vom 27.11.1997, Az. 3 U 932/96 - 147 - = OLGRep 1998, 121; vgl. hierzu auch MünchKommBGB-Oetker, 4. Aufl., § 249 Rdnr. 367 m.w.N. in Fußnote 1221), wird von dem Beklagten nicht in Abrede gestellt.
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Die Kosten eines Privatgutachtens sind grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn es sich später als unrichtig erweist, sofern die Unrichtigkeit nicht auf falschen Angaben des Auftraggebers oder einem kollusiven Zusammenwirken mit dem Gutachter beruht (OLG Hamm OLGR 2001, 319 = NZV 2001, 433 = DAR 2001, 506 = VRS 101 [2001] 169; OLG Saarbrücken MDR 2003, 685; KG DAR 2003, 318 und VerkMitt.
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 38/12

    Verkehrsunfallschaden: Pflicht des Schädigers zur Schadensersatzzahlung bei

    Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, dass die eingegangenen Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, zfs 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; LG Berlin, Schaden-Praxis 2011, 304; Geigel/Knerr aaO Kap 3 Rdn. 122).

    Das ist für die Zahlung aufgewendeter Sachverständigenkosten auch allgemein anerkannt (vgl. etwa OLG Düsseldorf DAR 2006, 324; OLG München NZV 2006, 261 f.; Saarländisches Oberlandesgericht, zfs 2003, 308 f.).

  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren

    Es entspricht nämlich allgemeiner Auffassung, dass Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, ZfS 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; Kammer, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12 m.w.N.).
  • OLG München, 24.06.2020 - 10 U 2526/20

    Höhe des Restwertes bei Verkauf des Unfallwagens

    Ausnahmen bestehen in Fällen außergewöhnlich grober Fehlbegutachtung (LG Bochum NZV 1993, 196), Offensichtlichkeit des Mangels (OLG Düsseldorf SP 2007, 366), wobei bloße Erkennbarkeit nicht genügt nicht (Eggert VA 2007, 215 [218]) oder wenn die Unrichtigkeit auf falschen Angaben des Auftraggebers oder einem kollusiven Zusammenwirken mit dem Gutachter beruht (OLG Hamm OLGR 2001, 319 = NZV 2001, 433 = DAR 2001, 506 = VRS 101 [2001] 169; OLG Saarbrücken zfs 2003, 308 = MDR 2003, 685 = OLGR 2003, 107; KG DAR 2003, 318 und VerkMitt.
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2003 - 3 U 691/02

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Wenden auf der Fahrbahn

    Diese Aufgabe, die früher der HUK-Verband wahrgenom- men hat, wird in Deutschland seit 1994 durch den Be- klagten zu 3) als "behandelndes Büro" erfüllt (Senats- urteile vom 24.04.2001, Az. 4 U 419/00 ­ 106 ­ und vom 14.01.2003, 3 U 292/02 ­ 34 ­ <= OLGRep.
  • AG Ludwigslust, 07.12.2017 - 41 C 110/15

    Verkehrsunfall: Anspruch auf Zweitgutachten

    Es entspricht nämlich allgemeiner Auffassung, dass Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, ZfS 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; LG Saarbrücken, Urteil vom 22. Februar 2013 - 13 S 175/12 -, Rn. 19, juris).
  • AG Saarbrücken, 22.11.2007 - 5 C 489/07
    Anderenfalls ist auch eine überhöhte Vergütung zu erstatten, wenn sie zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist (Meinel, VersR 2005, 201, 203 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken, zfs 2003, 308 f.) Wenn die Vergütung vereinbart ist, kommt es auch gar nicht darauf an, ob sich eine übliche Vergütung feststellen oder durch ergänzende Vertragsauslegung ermitteln läßt oder ob die Bestimmung der Vergütung billigem Ermessen entspricht, §§ 315 ff. BGB.
  • LG Ulm, 25.05.2023 - 2 O 342/21
    Da der Sachverständige kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten im Sinne des § 278 ist, sind die Gutachtenkosten selbst dann zu erstatten, wenn sich das Gutachten als unbrauchbar erwiesen hat (OLG Köln VersR 1985, 1166; 2012, 1008; KG VersR 2004, 1620; OLG München VersR 1988, 525; BeckRS 2020, 16158; OLG Saarbrücken MDR 2003, 685; BeckRS 2019, 3159; OLG Stuttgart VersR 1997, 630), es sei denn, dem Geschädigten fällt bei der Auswahl des Sachverständigen ein Verschulden zur Last, die Unbrauchbarkeit des Gutachtens beruht auf fehlerhaften bzw. unterbliebenen Auskünften des Geschädigten (zB zu etwaigen Vorschäden) oder ist auch für einen Laien erkennbar in sich evident fehlerhaft (OLG München BeckRS 2016, 04574).
  • AG Saarbrücken, 06.02.2008 - 5 C 514/07
    Andernfalls ist auch eine überhöhte Vergütung zu erstatten, (Meinel, VersR 2005, 201, 203 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken, ZfS 2003, 308 f.).
  • AG Hamburg-Altona, 31.07.2017 - 318a C 3/17
    Die Kosten für Sachverständigengutachten nach einem Verkehrsunfall sind nämlich grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten als unbrauchbar erweist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. Januar 2003 - 3 U 292/02 - 34, 3 U 292/02 -, juris Rn 13).
  • AG Anklam, 16.01.2014 - 72 C 138/13
  • AG Saarbrücken, 28.09.2009 - 3 C 24/08
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3601
OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02 (https://dejure.org/2002,3601)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.2002 - 2 W 146/02 (https://dejure.org/2002,3601)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 2 W 146/02 (https://dejure.org/2002,3601)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Übertragung des Verfahrens auf den Senat ; Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ; Ablehnung von Terminwünschen und Aktenübersendung als Befangenheitsgrund; Anspruch auf Terminverlegung ; Anspruch auf Übersendung der Akten in ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02
    Nicht erforderlich ist, daß der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder sich für befangen hält (st. Rspr. vgl. z.B.: Senat, NZI 2001, 658; BVerfGE 73, 330 [335 f.) = NJW 1987, 430; BVerfGE 92, 138 [139]; BGH, NJW 1995, 1677 [1679]; OLG Köln [8. Senat], NJW-RR 2000, 592; OLG Köln [14. Senat], NJW-RR 1997, 828; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn 9 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02
    Ansonsten ist das Gericht ausschließlich dann zur Verlegung eines Termins verpflichtet, wenn die Aufrechterhaltung des Termins für die betroffene Partei schlechthin unzumutbar wäre und die Verweigerung daher das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzen würde (BGHZ 27, 163 ff; BayObLG, MDR 1986, 416 f.; OLG Brandenburg; OLGR 1998, 465 [466]; OLG Celle, NJW 1969, 1905 [1906]; Zöller/Stöber, a.a.O., § 227 Rn 6).
  • OLG Köln, 15.10.2001 - 2 W 206/01

    Weitere Beschwerde bei Ablehnung eines Richters am Insolvenzgericht

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02
    Nicht erforderlich ist, daß der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder sich für befangen hält (st. Rspr. vgl. z.B.: Senat, NZI 2001, 658; BVerfGE 73, 330 [335 f.) = NJW 1987, 430; BVerfGE 92, 138 [139]; BGH, NJW 1995, 1677 [1679]; OLG Köln [8. Senat], NJW-RR 2000, 592; OLG Köln [14. Senat], NJW-RR 1997, 828; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn 9 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.12.1960 - III ZR 191/59
    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02
    Eine Partei hat vielmehr grundsätzlich nur einen Anspruch auf Einsicht der Akten auf der Geschäftsstelle (st. Rspr., BGH, NJW 1961, 559; BFH, NJW 1968, 864; BSG MDR 1977, 1051; Zöller/Greger, a.a.O., § 299 Rn 4a).
  • BSG, 28.07.1977 - 5 BJ 124/77

    Recht auf Akteneinsicht - Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Überlassung von

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02
    Eine Partei hat vielmehr grundsätzlich nur einen Anspruch auf Einsicht der Akten auf der Geschäftsstelle (st. Rspr., BGH, NJW 1961, 559; BFH, NJW 1968, 864; BSG MDR 1977, 1051; Zöller/Greger, a.a.O., § 299 Rn 4a).
  • OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02

    Zuständigkeit des Senats in voller Besetzung für Entscheidung über Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02
    Die Möglichkeit einer Übertragung ist auch nicht deshalb zu bejahen, weil die Gefahr einer widersprüchlichen Beurteilung durch den Einzelrichter in dem Beschwerdeverfahren einerseits und den Senat in seiner nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung in einem etwaigen späteren Berufungsverfahren andererseits nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann (so OLG Köln [14. Senat], MDR 2002, 1147 = OLGR 2002, 260, für eine Beschwerde gegen eine PKH-Entscheidung des Einzelrichters), bzw. weil bei einem zulässigen Ablehnungsgesuch die Entscheidung der Kammer und in einem sich anschließenden Beschwerdeverfahren mithin des Senats jeweils in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung erfolgt wäre.
  • OLG Hamm, 01.08.1990 - 29 W 77/90

    Anspruch auf Übermittlung von Akten; Ermessenentscheidung des vorsitzenden

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02
    Ob und wann Akten zur Einsichtnahme herausgegeben oder nach auswärts an das örtlich zuständige Amtsgericht zur Einsicht auf der dortigen Geschäftsstelle versandt werden, steht im Ermessen des Prozeßgerichts (OLG Hamm, FamRZ 1991, 93).
  • OLG Koblenz, 21.01.1991 - 4 W 823/90

    Ablehnungsgrund; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines Terminswunsches

  • OLG Celle, 12.06.2002 - 2 W 53/02

    Entscheidung durch den originären Einzelrichter in einem Beschwerdeverfahren

  • BFH, 29.09.1967 - III B 31/67

    Anwalt - Aktenüberlassung - Pflichtgemäßes Ermessen - Wohnräume - Geschäftsräume

  • OLG Köln, 24.10.1994 - 18 W 32/94

    Parteiwechsel nach Rechtshängigkeit - Partei(-wechsel), Abtretung, Zustimmung

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1986 - 12 W 21/86
  • OLG Celle, 07.05.1969 - 13 U 277/68
  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den

    Derartiges wurde dann bejaht, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung zum Anlass genommen wurde, durch Anbringen eines auf die Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuch - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (vgl. hierzu OLG Köln OLGR 2004, 404-405, OLG Köln OLGR 2003, 107-109, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05

    Richterablehnung: Befangenheit des Richters wegen verweigerter Terminsverlegung

    Unter Beachtung der Vorschrift des § 227 Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Lichte der EMRK war das Erstgericht verpflichtet, den anberaumten Termin aufzuheben, weil die Aufrechterhaltung des Termins die Beklagten in ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt im Besonderen auch Beschluss des 2. ZS des OLG Köln vom 18.12.2002 = OLGR 2003 Seite 107).
  • OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04

    Missbräuchliche Richterablehnung zur Erzwingung einer Terminsverlegung

    Das ist in der Rechtsprechung insbesondere dann vielfach bejaht worden, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wurde, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB -, abrufbar in Juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107).
  • AG München, 07.06.2016 - 274 C 890/16

    Unzulässigkeit einer Richterablehnung zur Verfahrensverschleppung nach

    Derartiges wurde dann bejaht, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung zum Anlass genommen wurde, durch Anbringen eines auf die Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuch - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Oktober 2008 - 2 U 155/08 -, juris Rn. 18; ferner OLG Köln OLGR 2004, 404-405, OLG Köln OLGR 2003, 107-109, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; Vollkommer, in: Zöller, 31. Auf., 2016, § 45, Rn. 4).
  • OLG Köln, 02.07.2012 - 2 W 55/12

    Geltungsbereich des § 87 Abs. 1 ZPO in selbstständigen Nebenverfahren bei

    Wenn der Einzelrichter der Zivilkammer selber über ein gegen ihn gerichtetes Befangenheitsgesuch entschieden hat, ist für die Entscheidung über die Beschwerde gegen diesen Beschluss gemäß § 568 S. 1 ZPO der Einzelrichter des Senats zuständig (Senat, Beschl. v. 18.12.2002 - 2 W 146/02 - OLGR Köln 2003, 107 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2006 - L 1 SF 34/06

    Befangenheit des Richters bei verweigerter Terminsverlegung

    Im Falle der Verweigerung einer Terminsverlegung wird in der Rechtsprechung im Anschluss an diese Grundsätze insbesondere dann von einem rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsantrag ausgegangen, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wird, durch Anbringung eines Ablehnungsgesuchs in letzter Minute eine Terminsverlegung zu erzwingen (vgl. etwa LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107).
  • OLG Hamm, 27.05.2014 - 1 W 34/14

    Keine Befangenheit eines Richters bei Verweigerung einer Terminverlegung; § 42 ff

    Denn die Richterablehnung darf nicht dazu missbraucht werden, eine begehrte, aber nicht erreichte Terminverlegung auf diesem Weg doch noch kurzfristig zu erreichen (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 2009, 1007, 1008; OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2004,13 U 35/04; OLG Köln, Beschluss vom 18.12.2002, 2 W 146/02; ZöllerA/ollkommer,aaO, § 44 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.12.2002 - 11 U 64/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8006
OLG Celle, 12.12.2002 - 11 U 64/02 (https://dejure.org/2002,8006)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.2002 - 11 U 64/02 (https://dejure.org/2002,8006)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 11 U 64/02 (https://dejure.org/2002,8006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Frachtführerhaftung: Auslegung eines Freistellungsantrags; Verunreinigung des Transportguts durch Nichtvornahme der Tankreinigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 435 HGB ; § 439 HGB
    Anspruch auf Ersatz eines Transportschadens; Auslegung eines Freistellungsantrages; Freistellung als Vorstufe eines Zahlungsbegehrens ; Haftung des Spediteurs aus §§ 459, 428 Handelsgesetzbuch (HGB); Übernahme des Transports zu fixen Kosten; Gesteigerte Schuldform des § 435 bzw. ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz eines Transportschadens; Auslegung eines Freistellungsantrages; Freistellung als Vorstufe eines Zahlungsbegehrens ; Haftung des Spediteurs aus §§ 459, 428 Handelsgesetzbuch (HGB); Übernahme des Transports zu fixen Kosten; Gesteigerte Schuldform des § 435 bzw. ...

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 07.03.2019 - 6 U 15/18

    Binnenschifffahrt: Frachtführerhaftung für die Verunreinigung des Transportguts

    Dasselbe gilt für die weiteren Ausführungen des Landgerichts unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Celle vom 12.12.2002, Az.:11 U 64/02, es sei für jeden Binnenschiffer evident, dass sich die in den Schiffstanks befindlichen Reste mit der Ladung vermischen und diese beschädigen.

    Hierzu fehlt auch substantiierter Vortrag der Klägerin.Soweit das Landgericht Bezug nimmt auf das Urteil des OLG Celle vom 12.12.2002 - 11 U 64/02 - ist der dortige Sachverhalt nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar.

  • LG Hamburg, 21.12.2017 - 409 HKO 10/16

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verunreinigung des Transportguts nach der

    Es liegt bedingter Vorsatz vor (OLG Celle, Urteil vom 12.12.2002 - 11 U 64/02).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7541
OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02 (https://dejure.org/2003,7541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2003 - 5 W 1/02 (https://dejure.org/2003,7541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 5 W 1/02 (https://dejure.org/2003,7541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    SachenRBerG § 87
    Abriss eines der Sachenrechtsbereinigung unterliegenden Gebäudes durch den Grundstückseigentümer

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Durchführung eines notariellen Vermittlungsverfahrens; Eintragung eines Vermittlungsvermerks in das Grundbuch; Bedürfnis für eine Zwischenverfügung bei Unstatthaftigkeit des Verfahrens; Beschwerde gegen notariellen Vorbescheid; Abriss eines Gebäudes als ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzergebäude; Hinweispflicht des Notars im Vermittlungsverfahren

  • Judicialis

    SachenRBerG § 3 Abs. 1; ; SachenRBerG § ... 15; ; SachenRBerG § 15 Abs. 1; ; SachenRBerG § 15 Abs. 4; ; SachenRBerG § 15 Abs. 4 Satz 2; ; SachenRBerG §§ 81 ff.; ; SachenRBerG § 81 Abs. 1; ; SachenRBerG § 81 Abs. 1. Nr. 1; ; SachenRBerG § 81 Abs. 1. Nr. 2; ; SachenRBerG § 81 Abs. 1. Nr. 3; ; SachenRBerG § 81 Abs. 1. Nr. 4; ; SachenRBerG § 82; ; SachenRBerG § 82 Abs. 1; ; SachenRBerG § 82 Abs. 1 Nr. 1; ; SachenRBerG § 82 Abs. 1 Nr. 2; ; SachenRBerG § 82 Abs. 2 Nr. 2; ; SachenRBerG § 82 Abs. 3; ; SachenRBerG §§ 85 ff.; ; SachenRBerG §§ 87 ff.; ; SachenRBerG § 89 Abs. 1; ; SachenRBerG § 89 Abs. 2; ; SachenRBerG § 90; ; SachenRBerG § 90 Abs. 1; ; SachenRBerG § 90 Abs. 1 Nr. 4; ; SachenRBerG § 90 Abs. 5; ; SachenRBerG § 92; ; SachenRBerG § 92 Abs. 5; ; SachenRBerG § 96; ; ZPO § 139; ; ZPO § 550; ; ZPO § 551 Nr. 4; ; FGG § 7; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 19; ; FGG § 27; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 28 Abs. 1; ; FGG § 29; ; BNotO § 15; ; LwVG § 23 Abs. 1; ; LwVG § 27 Abs. 1; ; KG § 131 Abs. 1; ; KG § 131 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Notarielles Vermittlungsverfahren gemäß §§ 87 ff. SachenRBerG mit dem Ziel des Abrisses eines der Sachenrechtsbereinigung unterliegenden Gebäudes durch den Grundstückseigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 05.11.1998 - 3 U 1240/98

    Anspruch des Bodeneigentümers gegen eine LPG auf Beteiligung an Abrisskosten nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02
    Sie übersehen jedoch, dass der Anspruch auf Abriss oder auch der Anspruch auf Ersatz der Abrisskosten für den Grundstückseigentümer nur dann bestehen kann, wenn er das Grundstück unbelastet im Eigentum behält (BGH Urteil vom 18. Oktober 2002 - V ZR 268/01, JurisInfo; so auch OLG Dresden in AgrarR 2000, S. 135 ff.).

    Ein aus § 82 herzuleitendes gesetzliches Recht zum Abriss wurde den Bedürfnissen des Grundstückseigentümers nicht genügen, weil der Abriss des Gebäudes das Gebäudeeigentum nicht endgültig beseitigt (so BGH Urteil vom 18. Oktober 2002, a. A. die Vorinstanz OLG Naumburg in VIZ 2002, § 364 ff., wie BGH OLG Dresden in AgrarR 2000, S. 135 ff.).

  • BGH, 18.10.2002 - V ZR 268/01

    Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung eines abbruchreifen und nicht mehr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02
    Denn um das Ziel - Abriss des Stallgebäudes - zu erreichen, musste der Beteiligte zu 1. notwendigerweise das im Eigentum des Nutzers stehende Gebäude ankaufen (so Urteil des BGH vom 18. Oktober 2002 - V ZR 268/01 - in JurisInfo).

    Sie übersehen jedoch, dass der Anspruch auf Abriss oder auch der Anspruch auf Ersatz der Abrisskosten für den Grundstückseigentümer nur dann bestehen kann, wenn er das Grundstück unbelastet im Eigentum behält (BGH Urteil vom 18. Oktober 2002 - V ZR 268/01, JurisInfo; so auch OLG Dresden in AgrarR 2000, S. 135 ff.).

  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02
    Dies entspricht der Rechtslage bei der Revision in Verfahren nach der ZPO (vgl. Münch-Komm/Wenzel, ZPO, 559, Rn. 12, 16, BGH NJW 1988, S. 268).
  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 29/88

    Gerichtsstand bei Klage; Befreiung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02
    Der angefochtene Beschluss des Landgerichts und der Vorbescheid des Notariatsverwalters waren nach alledem wegen der identischen Gesetzesverletzung aufzuheben und zur erneuten Behandlung an den Notariatsverwalter zurückzuverweisen (BGH FamRZ 1989, S. 603) zudem ergibt sich vorliegend die Notwendigkeit, dass solche Maßnahmen zu treffen sind, deren Vornahme oder Anordnung zunächst dem Notar zukommt.
  • LG Potsdam, 03.12.2001 - 5 T 605/01
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02
    Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 3. Dezember 2001 - 5 T 605/01 - sowie der Vorbescheid des Notariatsverwalters (vormals Notarstelle) mit Amtssitz B Straße in aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an den Notariatsverwalter mit Amtssitz B Straße in zurückverwiesen.
  • OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19

    Grundbuchsache: Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Gebäudeeigentum nach altem

    Bei dem insoweit erforderlichen notariellen Vermittlungsverfahren handelt es sich um ein streitiges Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gemäß den §§ 92 und 96 SachenRBerG (Vossius, Kommentar zum Sachenrechtsbereinigungsgesetz, 2.Aufl., § 89, Rn. 4; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 5 W 1/02 -, Rn. 25, juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.11.2002 - 23 U 2963/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17860
OLG München, 08.11.2002 - 23 U 2963/02 (https://dejure.org/2002,17860)
OLG München, Entscheidung vom 08.11.2002 - 23 U 2963/02 (https://dejure.org/2002,17860)
OLG München, Entscheidung vom 08. November 2002 - 23 U 2963/02 (https://dejure.org/2002,17860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 8; AGBG § 9; GWB a. F. § 26
    Wirksame Klausel über Rückgewährpflicht pauschaler Vorauszahlungen bei Ausschöpfungsbonus als freiwillige Erfolgsprämie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vereinbarung zwischen VH und U über Rückgewährpflicht von pauschalen Vorauszahlungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GWB § 26 (a.F.)
    Rückgewähr von pauschalen Vorauszahlungen auf einen Ausschöpfungsbonus

Verfahrensgang

  • LG München I - 11 HKO 12737/01
  • OLG München, 08.11.2002 - 23 U 2963/02

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 735
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG München, 08.11.2002 - 23 U 2963/02
    Damit findet eine Inhaltskontrolle im Rahmen von § 9 AGBG statt ( BGH, Urt. v. 12.1.1994 VIII ZR 165/92 , MDR 1995, 260 = NJW 1994, 1060 [1064]).

    Der Ausschöpfungsbonus gilt damit nicht die Erfüllung einer Vertragspflicht des Händlers (hier des Beklagten) ab, sondern ist Erfolgsprämierung ( BGH, Urt. v. 12.1.1994 VIII ZR 165/92 , MDR 1995, 260 = NJW 1994, 1060 [1065]).

    Der Anspruch auf solche zusätzlichen freiwilligen Leistungen, die wie hier unter bestimmten Bedingungen, nämlich dem Erreichen der Verkaufszahl von 191 Fahrzeugen im Jahr 1999, versprochen werden, erwirbt der Vertragspartner d.h. der Beklagte von Anfang an nur im versprochenen Umfang und nur unter den hierbei genannten Bedingungen ( BGH, Urt. v. 12.1.1994 VIII ZR 165/92 , MDR 1995, 260 = NJW 1994, 1060 [1065]).

    Durch die Voraussetzungen, an die die Klägerin die Zahlung des Ausschöpfungsbonus in voller Höhe geknüpft hat, kann der Leistungsanspruch des Beklagten zwar geringer werden, was aber noch keine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 9 AGBG darstellt, da der Beklagte durch freiwillige Zahlungen der Klägerin immer noch mehr erhält, als er vertraglich beanspruchen könnte ( BGH, Urt. v. 12.1.1994 VIII ZR 165/92 , MDR 1995, 260 = NJW 1994, 1060 [1065]).

  • BGH, 06.10.1999 - VIII ZR 125/98

    Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Teilkündigungsmöglichkeit eines

    Auszug aus OLG München, 08.11.2002 - 23 U 2963/02
    Auch drängt sich aus der wirtschaftlichen Bedeutung des Ausschöpfungsbonus für den Beklagten keineswegs die Annahme auf, seine Leistung durch die Klägerin sei keine freiwillige mehr, sondern eine Verbindlichkeit ( BGH, Urt. v. 6.10.1999 VIII ZR 125/98 , NJW 2000, 515 [520]).
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