Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 142/02   

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https://dejure.org/2003,8820
OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 142/02 (https://dejure.org/2003,8820)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2003 - 19 U 142/02 (https://dejure.org/2003,8820)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2003 - 19 U 142/02 (https://dejure.org/2003,8820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz aus der Lieferung von Computergehäusen; Einhaltung der europäischen Grenzwerte für die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Norm); Vorliegen von Verarbeitungsmängeln; Erforderlichkeit eines Täuschungswillens; Verstoß gegen die Rügeobliegenheit des § ...

  • Judicialis

    HGB § 377; ; HGB § ... 377 Abs. 1; ; BGB § 459 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 459 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 462 a.F.; ; BGB § 463; ; BGB § 463 Satz 1 a.F.; ; EMVG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusicherung einer Eigenschaft der Kaufsache bei unberechtigter Verwendung einer sog. "CE"-Kennzeichnung - Umfang der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten aus § 377 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.1995 - XII ZR 194/93

    Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 142/02
    Denn ohne das Hinzutreten von Umständen, welche ein besonderes Vertrauen des Käufers zu begründen vermögen, kann aus dem Hinweis auf Normen und Prüfzeichen nicht mehr hergeleitet werden, als dass der Verkäufer bestrebt ist, stets normgerechte Ware anzubieten (vgl. BGH NJW 1996, 838).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 142/02
    Diese ist nur dann anzunehmen, wenn die Angelegenheit Rechtsfragen aufwirft, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreit auf die Allgemeinheit deren Interesse im besonderen Maße berühren (BGH MDR 2003, 104).
  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 317/83

    Auswirkungen der Nichtberücksichtigung des Klägervortrags hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 142/02
    Bei der Überschreitung der zulässigen EMV-Grenzwerte handelt sich indes zunächst (nur) um einen Fehler der Kaufsache im Sinne von § 459 Abs. 1 BGB a.F. (vgl. BGH NJW 1985, 1769 für den in etwa vergleichbaren Fall des Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschriften), welcher die Klägerin gem. § 462 BGB a.F. zu der - von ihr nicht gewollten - Wandelung des Kaufvertrages berechtigt hätte.
  • OLG Köln, 14.07.1995 - 19 U 293/94

    Sachmängelhaftung für Filmrecorder für PC

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 142/02
    Die elektromagnetische Verträglichkeit der Netzteile konnte nach ihrem unwidersprochenen Vortrag nicht durch eine äußerliche Prüfung der Geräte, sondern erst aufgrund aufwändiger Untersuchungen festgestellt werden, so dass von einem Verlust des Rügerechts bezüglich dieses zunächst unentdeckten Fehlers nicht ausgegangen werden kann (vgl. auch Senatsentscheidung vom 14.07.1995 - 19 U 293/94 - in: NJW 1996, 1683).
  • LG Köln, 23.07.2002 - 85 O 81/02
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 142/02
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Juli 2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 85 O 81/02 - wird auf Kosten der Berufungsklägerin zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 23 U 47/12

    Umfang der Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB

    Den im Hinblick auf die im Schriftsatz vom 27.11.2012 (273 ff. GA) ergänzten Einwände der Beklagten - wie vorstehend - entsprechend ergänzten Feststellungen des Senats zur Anwendbarkeit des § 377 HGB auf den Fall fehlender CE-Kennzeichnung (soweit er sich als Mangel im Sinne des BGB nach Inkrafttreten des SMG darstellt), stehen die im Hinweisbeschluss des Senats zitierten Entscheidungen des OLG München (Urteil vom 01.12.1999, 7 U 3522/99, OLGR 2001, 209, dort Rn 48 ff. = 20 ff. GA) und vom OLG Köln (Urteil vom 28.03.2003, 19 U 142/02, NJW-RR 2004, 1141) nicht entgegen.

    bei Bauprodukten gestützt wird (vgl. OLG München, Urteil vom 01.12.1999, 7 U 3522/99, OLGR 2001, 209, dort Rn 48 ff. = 20 ff. GA; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003, 19 U 142/02, NJW-RR 2004, 1141; vgl. auch Wirth/Kuffer, Der Baustoffhandel 2010, Rn 1324/1325 mwN = 19 GA.).

  • LG Ansbach, 29.03.2021 - 3 O 16/21

    Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Erwerbs eines vom Abgasskandal betroffenen

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass ohne das Hinzutreten von Umständen, welche ein besonderes Vertrauen des Käufers zu begründen vermögen, aus dem Hinweis auf Normen und Prüfzeichen nicht mehr hergeleitet werden kann als das Bestreben des Herstellers, stets normgerechte Ware anzubieten (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1995, Az.: VIII ZR 328/94; OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003, Az.: 19 U 142/02, jeweils zitiert nach beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2012 - 23 U 47/12

    Umfang der Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB

    bei Bauprodukten gestützt wird (vgl. OLG München, Urteil vom 01.12.1999, 7 U 3522/99, OLGR 2001, 209, dort Rn 48 ff. = 20 ff. GA; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003, 19 U 142/02, NJW-RR 2004, 1141 ; vgl. auch Wirth/Kuffer, Der Baustoffhandel 2010, Rn 1324/1325 mwN = 19 GA.).
  • LG Ansbach, 29.03.2019 - 2 O 1006/18

    Keine Schadensersatzansprüche und Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass ohne das Hinzutreten von Umständen, welche ein besonderes Vertrauen des Käufers zu begründen vermögen, aus dem Hinweis auf Normen und Prüfzeichen nicht mehr hergeleitet werden kann als das Bestreben des Herstellers, stets normgerechte Ware anzubieten (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1995, Az.: VIII ZR 328/94; OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003, Az.: 19 U 142/02, jeweils zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 20 U 14/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6779
OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 20 U 14/02 (https://dejure.org/2002,6779)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.11.2002 - 20 U 14/02 (https://dejure.org/2002,6779)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. November 2002 - 20 U 14/02 (https://dejure.org/2002,6779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Anmeldung eines in der Hauptversammlung beschlossenen Komplementärwechsels zum Handelsregister; Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung einer Erklärungm, die eine Zustimmung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft auf Aktien zum ...

  • Judicialis

    AktG § 181; ; AktG § 241 Nr. 2; ; AktG § 283 Nr. 1; ; AktG § 285 Abs. 3; ; AktG § 285 Abs. 3 Satz 2; ; BeurkG § 13 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeitsanforderungen für Zustimmung des

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Komplementärwechsel in Kommanditgesellschaft auf Aktien: Vorliegen einer notariell beurkundeten Zustimmung des bisherigen Komplementärs?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 670
  • DB 2003, 1106
  • NZG 2003, 293
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 114/93

    Anforderungen an die Beurkundung eines Hauptversammlungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 20 U 14/02
    Ein Beurkundungsfehler führt deshalb gem. § 241 Nr. 2 AktG auch dann zur Nichtigkeit, wenn den Umständen nach keine Zweifel über das Abstimmungsergebnis und die Ordnungsmäßigkeit der Beschlussfassung bestehen können (BGH ZIP 1994, 1171).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.08.2002 - 9 U 263/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3861
OLG Düsseldorf, 12.08.2002 - 9 U 263/01 (https://dejure.org/2002,3861)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.08.2002 - 9 U 263/01 (https://dejure.org/2002,3861)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. August 2002 - 9 U 263/01 (https://dejure.org/2002,3861)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Durchsetzbarkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs aufgrund der Einrede der Verjährung; Anspruch auf Ausgleich von ehebedingten Zuwendungen im Wege der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Nach Ablauf der Verjährungsfrist erkannter, der Zuwendung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zuwendungen während der Ehezeit: Ausgleichsverpflichtung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1372; ; BGB § 1378 Abs. 4; ; BGB § 1380 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf Zugewinnausgleich verzichtet - Ehemann verlangt trotzdem nach der Trennung finanziellen Ausgleich für übertragenes Hausgrundstück

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1378 Abs. 4
    Ausgleich ehebedingter Zuwendungen bei Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 793
  • FamRZ 2003, 872
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2002 - 9 U 263/01
    Um die Unerträglichkeit eines derartigen Ergebnisses und die Unabweisbarkeit seiner Korrektur durch die Anwendung von § 242 BGB zu begründen, müssen vielmehr weitere Gründe hinzutreten, die den Rückgriff auf die verdrängten Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage unter Berücksichtigung der übrigen konkreten Umstände des Einzelfalls zwingend gebieten (vgl. BGH NJW 1991, 2553, 2555).
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90

    Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2002 - 9 U 263/01
    Für die Abgrenzung zwischen Schenkung und ehebedingter Zuwendung kann das indes nicht in gleicher Weise gelten, jedenfalls dann nicht, wenn die Bezeichnung als "Schenkung" ohne Zeichen einer gewollten Unterscheidung zwischen Schenkung und ehebedingter Zuwendung erfolgte, sondern offensichtlich nur darauf abhebt, dass keine direkte Gegenleistung erfolgte (vgl. BGH NJW 1992, 238, 239).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2002 - 9 U 263/01
    Eine solche Zuwendung liegt vor, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Wartung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben und er innerhalb dieser Gemeinschaft am Vermögenswert und dessen Früchten weiter teilhaben werde (vgl. BGH NJW 1999, 2962, 2965).
  • BGH, 23.04.1997 - XII ZR 20/95

    Ausgleich ehebezogener Zuwendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2002 - 9 U 263/01
    Im gesetzlichen Güterstand ist ein Ausgleich zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, dort aber nur gerechtfertigt, wenn besondere Umstände den güterrechtlichen Ausgleich als nicht tragbare Lösung erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1997, 2747 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1993 - XII ZR 90/92

    Verjährung des Anspruchs eines Ehegatten auf Ausgleich einer ehebedingten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2002 - 9 U 263/01
    Auch wenn die Verjährungsregelung als solche grundsätzlich nicht auf Ansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu übertragen ist (vgl. BGH NJW-RR 1994, 258), kann daraus nicht gefolgert werden, dass immer dann, wenn die Durchsetzbarkeit eines Zugewinnausgleichsanspruches an der Erhebung der Einrede der Verjährung scheitert, automatisch Ausgleichsansprüche gemäß § 242 BGB wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen.
  • OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 13 UF 65/23

    Verpflichtung zur Rückübertragung einer Miteigentumshälfte an einem Grundstück

    Bei der Übertragung der Miteigentumshälfte auf die Antragsgegnerin handelt es sich um eine sogenannte ehebedingte Zuwendung (BGH FamRZ 2003, 230; NJW 1999, 2962; NJW 1997, 2747; NJW-RR 1990, 386; 1991, 2553; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 793; MüKoBGB/Koch, 9. Aufl. 2022, § 1363 BGB Rn. 26).

    Eine solche ist anzunehmen, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert unentgeltlich zuwendet, für den kein anderer Grund als die eheliche Verbundenheit in Betracht kommt, mithin die gemeinsame Vorstellung beider Ehegatten, die Lebensgemeinschaft werde weiterhin Bestand haben und der Zuwendende werde deshalb an dem, was er dem anderen Ehegatten unentgeltlich zuwendet, weiterhin partizipieren (BGH FamRZ 2003, 230; NJW 1999, 2962; NJW 1997, 2747; NJW-RR 1990, 386; 1991, 2553; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 793; MüKoBGB/Koch, 9. Aufl. 2022, § 1363 BGB Rn. 26).

    Eine Rückabwicklung einer ehebedingten Zuwendung kann nach Maßgabe der Anforderungen in Betracht kommen, die für den Ausgleich der Vermögenspositionen bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage, §§ 313, 242 BGB, gelten (BGH NJW 2007, 1744; FamRZ 2003, 230; NJW-RR 2002, 1297; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 793; OLG Köln FamRZ 2002, 1404; MüKoBGB/Koch § 1363 Rn. 28).

    Solange der Zuwendende einen Ausgleich in Höhe des halben Werts der Zuwendung oder einen nicht übermäßig dahinter zurückbleibenden Wert erhält, ist die Grenze der Unangemessenheit und Untragbarkeit kaum je überschritten (BGH FamRZ 2012, 189 Rn. 25; FamRZ 2003, 230; NJW 1991, 2553, 2556; OLG Bremen NJW 2017, 1120; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 793; MüKoBGB/Koch § 1363 Rn. 29).

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.03.2003 - 9 W 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6514
OLG Schleswig, 13.03.2003 - 9 W 28/03 (https://dejure.org/2003,6514)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.03.2003 - 9 W 28/03 (https://dejure.org/2003,6514)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. März 2003 - 9 W 28/03 (https://dejure.org/2003,6514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Anwaltskosten bei Meldung für den Berufungsbeklagten erst nach Ergehen einer Hinweisverfügung

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 104; ; ZPO § 522 II

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91; ZPO § 97; ZPO § 104; ZPO § 522 Abs. 2
    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten des Berufungsbeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 717
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2003 - 9 W 28/03
    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesgerichtshof mittlerweile gebilligt worden (Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 9/02).
  • OLG Schleswig, 26.11.1998 - 9 W 59/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2003 - 9 W 28/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 26.11.1998, OLGR 1999, 57 ff. = SchlHA 1999, 165 f. = MDR 1999, 381 ff.) ist nach Einlegung einer Berufung der Berufungsbeklagte sofort berechtigt, einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung in der Berufungsinstanz zu betrauen, um seine Interessen im Berufungsverfahren wahrzunehmen.
  • OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06

    Pflicht der kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte

    Der Senat teilt auch nicht die von vielen Gerichten vertretene Auffassung, eine Schadensersatzpflicht scheitere daran, dass die Käufer darlegen und beweisen müssten, welche finanzielle Situation bestünde, wenn sie entsprechend aufgeklärt und dementsprechend dem Mietpool nicht beigetreten wären (so aber z. B. OLG Hamburg, 6 U 243, 03; OLG Braunschweig, 2 U 83/03, 85/03, 126/03; OLG Oldenburg, 9 W 28/03 und 13 W 68/03; OLG Hamburg, 4 U 81/04; BGH XI ZR 460/02).
  • OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Finanzierungsberatung;

    Daran, dass die Beispielsrechnungen insoweit fehlerhaft sind, dass darin die enorme Steigerung der Ansparleistungen auf die lange Laufzeit der beiden gestaffelten Bausparverträge nicht verdeutlicht worden ist, wird auch unter Beachtung der von der Streithelferin vorgelegten Beschlüsse des 9. Senats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 30.9.2003 (9 W 28/03) und des Kammergerichts vom 10.4.2003 (20 W 154/03) festgehalten.
  • OLG Schleswig, 10.02.2004 - 9 W 163/03

    Anwaltsgebühren bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

    Unter diesem Umständen hat es mit der Erstattungsfähigkeit der vollen Prozessgebühr (Senatsbeschluss vom 13.03.2003, z.B. SchlHA 2003, 283 = MDR 2003, 717; BGH, NJW 2004, 73 f.) sein Bewenden.
  • OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 151/03

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bei dem Erwerb einer gekauften

    Daran wird auch unter Beachtung der von der Streithelferin vorgelegten Beschlüsse des 9. Senats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 30.9.2003 (9 W 28/03) und des Kammergerichts vom 10.4.2003 (20 W 154/03) festgehalten.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.07.2003 - 1 Ws 73/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6454
OLG Brandenburg, 28.07.2003 - 1 Ws 73/03 (https://dejure.org/2003,6454)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.07.2003 - 1 Ws 73/03 (https://dejure.org/2003,6454)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - 1 Ws 73/03 (https://dejure.org/2003,6454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 376
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 03.04.2009 - 1 Zs 459/09

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der

    Die Vollstreckung der restlichen 244 Tage der Jugendstrafe wäre, da eine Zurückstellungsmöglichkeit nach § 35 BtMG für diese Strafe unstreitig nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2003, 376; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484), nach dem Gesetz allein dadurch abwendbar, dass dem Beschwerdeführer eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung gemäß § 57 StGB bewilligt wird.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.08.2002 - 8 U 45/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21557
OLG Hamburg, 15.08.2002 - 8 U 45/98 (https://dejure.org/2002,21557)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2002 - 8 U 45/98 (https://dejure.org/2002,21557)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2002 - 8 U 45/98 (https://dejure.org/2002,21557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen einer vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Rechtsansicht und wegen Zusammenarbeiten mit einem der Prozessbevollmächtigten im Vorstand einer juristischen Organisation

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

    gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. Juli 2001 - 8 U 45/98 -.

    Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. Juli 2001 - 8 U 45/98 - verletzt den Beschwerdeführer zu II. in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.04.2003 - 6 W 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11835
OLG Celle, 02.04.2003 - 6 W 28/03 (https://dejure.org/2003,11835)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.04.2003 - 6 W 28/03 (https://dejure.org/2003,11835)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. April 2003 - 6 W 28/03 (https://dejure.org/2003,11835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachlassverfahren: Eingabe gegen Geschäftswertfestsetzung als Beschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 KostO; § 31 Abs. 1 KostO; § 31 Abs. 3 KostO
    Abgrenzung von Beschwerde und Gegenvorstellung; Eingabe gegen die Festsetzung des Geschäftswertes nach Erlass der Hauptsacheentscheidung; Beschränkung der Vorschrift des § 31 Abs. 1 Satz 3 KostO auf rechtskraftfähige Hauptsacheentscheidung; Berücksichtigung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Beschwerde und Gegenvorstellung; Eingabe gegen die Festsetzung des Geschäftswertes nach Erlass der Hauptsacheentscheidung; Beschränkung der Vorschrift des § 31 Abs. 1 Satz 3 KostO auf rechtskraftfähige Hauptsacheentscheidung; Berücksichtigung eines ...

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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 15.03.2004 - 12 U 242/03

    Anfechtung eines Gaststättenpachtvertrages wegen Täuschung über die Ertragslage:

    Eine bloße Zug-um-Zug-Verurteilung würde bei uneingeschränkten Anträgen des Werkunternehmers auf Zahlung einerseits und des Auftraggebers auf Klagabweisung andererseits allerdings einen Fall des teilweise Obsiegens und Unterliegens gemäß § 92 Abs. 1 ZPO darstellen (vgl. OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 239, 240), der im Berufungsrechtszug nach Maßgabe von § 97 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen wäre.
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