Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.01.2003 - 15 W 461/02   

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https://dejure.org/2003,3202
OLG Hamm, 21.01.2003 - 15 W 461/02 (https://dejure.org/2003,3202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2003 - 15 W 461/02 (https://dejure.org/2003,3202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 15 W 461/02 (https://dejure.org/2003,3202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinigung eines mit einer Grunddienstbarkeit belastetes Grundstück mit anderen Grundstücken; Erstreckung der bestehenden Belastung auf die anderen Teile des neuen Grundstücks; Unterlassene Übernahme der Beschränkung der Belastung auf die dem früheren Grundstück ...

  • Judicialis

    BGB § 890 Abs. 1; ; BGB § 894; ; BGB § 1023; ; GBO § 53; ; GBO § 76

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinigung eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks mit einem anderen Grundstück: Keine Erstreckung der bestehenden Belastung auf die anderen Teile des neuen Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusammenschluss von Grundstücken: Grunddienstbarkeit ausgedehnt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2003, 355
  • Rpfleger 2003, 349
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 15 W 461/02
    Richtet sich die Beschwerde gegen eine vom Grundbuchamt vorgenommene Eintragung, ist nach einhelliger Rechtsprechung nur derjenige beschwerdebefugt, der einen Grundbuchberichtigungsanspruch geltend machen kann, zu dessen Gunsten also der Amtswiderspruch gebucht werden müßte (BGHZ 106, 253, 255 = NJW 1989, 1609; …
  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 15 W 461/02
    Daß die Grunddienstbarkeit nicht auch im Grundbuch des herrschenden Grundstücks eingetragen ist, ist für den Erwerb einer Grunddienstbarkeit kraft Rechtsscheins gem. § 892 BGB unerheblich, da es insoweit allein auf den Grundbuchstand des dienenden Grundstücks ankommt (BayObLG, Rpfleger 1987, 101, 102).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2016 - 14 U 153/15

    Zulässige Beschränkung einer Grunddienstbarkeit - Bestimmtheitsgrundsatz

    Vielmehr kommt ein gutgläubiger Erwerb der Grunddienstbarkeit infolge rechtsgeschäftlichen Erwerbs des Eigentums am herrschenden Grundstück auch bei fehlender Eintragung des Herrschvermerks in Betracht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 15 W 461/02 -, Rn. 27, zitiert nach Juris; OLG Rostock, Urteil vom 05. April 2001 - 7 U 99/00 -, Rn. 37, zitiert nach Juris; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1018 Rn. 42, 44; Palandt/Bassenge a.a.O., § 892 Rn. 11, § 1018 Rdn. 28).
  • OLG München, 23.06.2021 - 7 U 1497/19

    Zum Beseitigungsanspruch wegen Beeinträchtigung einer Bepflanzungsbeschränkung

    Eine Grunddienstbarkeit kann grundsätzlich kraft guten Glaubens erworben werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.6.1979 - 20 W 78/79, Rz. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 21.1.2003 - 15 W 461/02, Rz. 27; Palandt / Herrler, BGB, 80. Aufl., § 1018 Rz. 34).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 6 U 34/08

    Keine Widmung durch Baugenehmigung oder Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Nach einhelliger Ansicht (BGH MDR 1978, 302; BGH NJW 2006, 1000; OLGR Hamm 2003, 177; MünchKomm/ Kohler , BGB, 5. Aufl., § 890 Rz. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl., § 890 Rz, 4; Schulze/Dörner/Ebert, BGB, 5. Aufl., § 890 Rz. 1; Jauernig, BGB, 12. Aufl., § 890 Rz. 2) erstrecken sich dingliche Belastungen, die auf einem der vereinigten Grundstücke liegen, auch nach der Vereinigung oder Zuschreibung nur auf diesen Teil und nicht auf die anderen Teile des neuen Grundstücks.
  • OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 29/10

    Grundbucheintragungsbewilligung für Leitungsdienstbarkeit:

    Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Antrag nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO auch denjenigen nach § 9 Abs. 1 GBO umfasst, auch wenn dem Herrschvermerk ansonsten nur nachrichtliche Bedeutung zu kommt und es für die Vermutung des § 891 BGB sowie für einen Rechtserwerb nach § 892 BGB nur auf den Inhalt der Eintragung auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstück ankommt (Oberlandesgericht Hamm Rpfleger 2003, 349, 350; Palandt/Bassenge: BGB, aaO., § 892, Rdnr. 11; Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., § 9, Rdnr. 23; Demharter, aaO., § 9, Rdnr. 14; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 1150).
  • OLG München, 27.04.2009 - 34 Wx 22/09

    Bauträgervertrag: Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur

    Gegen Eintragungen, an die sich - wie hier insbesondere bei Veräußerung des herrschenden Grundstücks, ohne dass es auf einen Vermerk nach § 9 Abs. 1 GBO ankäme (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2003, 349/350) - ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann, kann im Beschwerdeweg nämlich nur beantragt werden, einen Widerspruch nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO einzutragen.
  • OLG München, 11.01.2016 - 34 Wx 317/15

    Teilung eines mit einer Dienstbarkeit belasteten Grundstücks

    Denn nur an einem Grundstücksteil bestehende Belastungen erstrecken sich bei Vereinigung oder Zuschreibung nicht auf die anderen Grundstücksteile (BGH DNotZ 1978, 156; OLG Hamm DNotZ 2003, 355; OLG Karlsruhe Die Justiz 2010, 260; Staudinger/Gursky BGB Bearb. Juli 2013 Rn. 34; Palandt/Bassenge § 890 Rn. 4; Schöner/StöberGrundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 624), es sei denn, es wäre zu einer rechtsgeschäftlichen Inhaltsänderung gekommen.
  • OLG München, 07.11.2012 - 20 U 2258/12

    Geltendmachung eines Wegerechts: Gutgläubiger Erwerb eines im Grundbuch

    Dies hat zur Folge, dass die Klägerinnen mangels Kenntnis der wahren Sachlage mit Erwerb des herrschenden Grundstücks auch das an sich nicht bestehende, aber eingetragene Wegerecht gemäß § 892 BGB gutgläubig erworben haben, wobei es allein auf den Grundbuchstand des dienenden, nicht des herrschenden Grundstücks ankommt (OLG Hamm, DNotZ 2003, 355; Palandt, BGB, 71. Auflage 2012, § 1018 Rn. 34 und § 892 Rn. 11 u. 14.).
  • OLG Rostock, 23.03.2014 - 3 W 37/14

    Grundbuchsache: Umgehung der Zulässigkeitsvorschrift für eine Beschwerde durch

    Eine solche Ausnahme ist vorliegend indes nicht gegeben, da auch eine Grunddienstbarkeit grundsätzlich kraft guten Glaubens erworben werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1975, V ZR 9/74, NJW 1976, 417; OLG Hamm, Beschl. v. 21.01.2003, 15 W 461/02, DNotZ 2003, 355; Beschl. d. Senats v. 17.09.2008, a.a.O., m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7947
OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02 (https://dejure.org/2003,7947)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.03.2003 - 6 U 232/02 (https://dejure.org/2003,7947)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. März 2003 - 6 U 232/02 (https://dejure.org/2003,7947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vertragsschluss auf Verkaufsmesse; Widerrufsrecht nach Haustürwiderrufsgesetz (HWiG); Freizeitveranstaltung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 (HWiG) ; Zum Durchgang in den Messehallen einer Verkaufsausstellung bestimmte Flächen ; Frage der öffentlichen Zugänglichkeit ; ...

  • Judicialis

    HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbraucherrecht, Kein Widerrufsrecht für Kauf auf Verbrauchermesse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02
    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrags wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluss zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (BGHZ 25, 390; 74, 370; BGH NJW 1992, 2690; 1996, 990; Staudinger/Schmitt, BGB 13. Bearb., § 242 Rn. 946; Soergel/Teichmann BGB 12. Aufl., § 242 Rn. 208).

    Dabei reicht es aus, wenn die Parteien bestimmte Umstände als selbstverständlich ansehen, ohne sich diese bewusst zu machen (BGH NJW 1996, 990).

    Der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue muss stets, aber auch nur dann zurücktreten, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre und dies für die betroffene Partei deshalb unzumutbar ist (BGH NJW 1996, 990; 1997, 2884).

  • BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 199/01

    "Grüne Woche Berlin" 1999 keine Freizeitveranstaltung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02
    Der BGH hat in einem Urteil vom 10.07.2002 (NJW 2002, 3100 = WM 2002, 1847) im Anschluss an die Vorinstanzen (OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1635) und an eine Entscheidung aus dem Jahr 1992 (BGH NJW 1992, 1889 = MDR 1992, 760), die wiederum das Urteil des Kammergerichts (NJW-RR 1990, 1338) bestätigt hatte, entschieden, dass die "Grüne Woche Berlin" 1999 keine Freizeitveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG sei.

    Wer die Abnahme einer ihm aufgrund Vertrages zu liefernden Sache vor Fälligkeit ernsthaft und endgültig verweigert, ist seinem Vertragspartner nach den Grundsätzen der pVV zum Schadensersatz verpflichtet (BGH WM 1982, 907 und WM 1992, 2155; BGH NJW 2002, 3100).

    Sie kann Schadensersatz verlangen in Höhe ihres Interesses an der Vertragserfüllung abzüglich der ersparten Gegenleistungen (BGHZ 107, 67; WM 1998, 1784; NJW 2002, 3100).

  • BGH, 26.03.1992 - I ZR 104/90

    Grüne Woche - Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02
    Wenn er an einem Stand, auf dem Gang davor oder an einem beliebigen anderen Ort des Messegeländes auf ein bestimmtes Angebot angesprochen wird, ist dies nicht überraschend, sondern genau das, womit zu rechnen ist (ebenso Fischer/Machunsky, a.a.O., Rn. 189; Staudinger/Werner, a.a.O., Rn. 106/107/114; Palandt/Putzo, BGB. 61. Aufl., HWiG § 1 Rn. 17; KG NJW-RR 1990, 1338 - Vorentscheidung zu BGH NJW 1992, 1889 - für das Ansprechen eines Kunden auf der "Grünen Woche").

    Der BGH hat in einem Urteil vom 10.07.2002 (NJW 2002, 3100 = WM 2002, 1847) im Anschluss an die Vorinstanzen (OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1635) und an eine Entscheidung aus dem Jahr 1992 (BGH NJW 1992, 1889 = MDR 1992, 760), die wiederum das Urteil des Kammergerichts (NJW-RR 1990, 1338) bestätigt hatte, entschieden, dass die "Grüne Woche Berlin" 1999 keine Freizeitveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG sei.

    Der Begriff der Freizeitveranstaltung werde also von zwei zusammenwirkenden Faktoren bestimmt: dem Freizeitcharakter der Veranstaltung, die den Verbraucher in eine seine rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit beeinflussende Freizeitstimmung versetze, und der Organisationsform der Veranstaltung, der sich der Kunde nur schwer entziehen könne (ebenso BGH ZIP 1992, 702; OLG Düsseldorf MDR 1999, 985 - Camping- und Caravanmesse; OLG Dresden VuR 1999, 282 - Haus, Garten, Freizeit -, anders noch in NJW-RR 1997, 1346 = VuR 1997, 327 für die Mittelsachsenschau; Freizeitveranstaltung bejaht, weil nach Ankündigung und Durchführung in erster Linie Freitzeiterlebnis: BGH NJW 1990, 3265 - Wanderlagerverkauf mit Bewirtung; bejahend auch OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 1144 - gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen und Warenpräsentation.

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02
    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrags wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluss zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (BGHZ 25, 390; 74, 370; BGH NJW 1992, 2690; 1996, 990; Staudinger/Schmitt, BGB 13. Bearb., § 242 Rn. 946; Soergel/Teichmann BGB 12. Aufl., § 242 Rn. 208).

    Auch wesentliche Änderungen der Geschäftsgrundlage führen nicht zur Anpassung des Vertrags, wenn sich durch die Störung ein Risiko verwirklicht, das eine Partei zu tragen hat (BGHZ 74, 370; BGH NJW 2000, 1714; BGH NJW 2002, 2384 = MDR 2002, 1114).

  • KG, 09.02.1990 - 5 U 5606/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02
    Wenn er an einem Stand, auf dem Gang davor oder an einem beliebigen anderen Ort des Messegeländes auf ein bestimmtes Angebot angesprochen wird, ist dies nicht überraschend, sondern genau das, womit zu rechnen ist (ebenso Fischer/Machunsky, a.a.O., Rn. 189; Staudinger/Werner, a.a.O., Rn. 106/107/114; Palandt/Putzo, BGB. 61. Aufl., HWiG § 1 Rn. 17; KG NJW-RR 1990, 1338 - Vorentscheidung zu BGH NJW 1992, 1889 - für das Ansprechen eines Kunden auf der "Grünen Woche").

    Der BGH hat in einem Urteil vom 10.07.2002 (NJW 2002, 3100 = WM 2002, 1847) im Anschluss an die Vorinstanzen (OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1635) und an eine Entscheidung aus dem Jahr 1992 (BGH NJW 1992, 1889 = MDR 1992, 760), die wiederum das Urteil des Kammergerichts (NJW-RR 1990, 1338) bestätigt hatte, entschieden, dass die "Grüne Woche Berlin" 1999 keine Freizeitveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG sei.

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02
    Auch wesentliche Änderungen der Geschäftsgrundlage führen nicht zur Anpassung des Vertrags, wenn sich durch die Störung ein Risiko verwirklicht, das eine Partei zu tragen hat (BGHZ 74, 370; BGH NJW 2000, 1714; BGH NJW 2002, 2384 = MDR 2002, 1114).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02
    Dieses Bestreiten ist daher nicht erheblich (zur Berechnung und Darlegung des Schadensersatzes vgl. auch BGHZ 131, 362 = NJW 96, 1282 und BGHZ 143, 79 = NJW 2000, 653).
  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02
    Dieses Bestreiten ist daher nicht erheblich (zur Berechnung und Darlegung des Schadensersatzes vgl. auch BGHZ 131, 362 = NJW 96, 1282 und BGHZ 143, 79 = NJW 2000, 653).
  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 45/88

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02
    Sie kann Schadensersatz verlangen in Höhe ihres Interesses an der Vertragserfüllung abzüglich der ersparten Gegenleistungen (BGHZ 107, 67; WM 1998, 1784; NJW 2002, 3100).
  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96

    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02
    Sie kann Schadensersatz verlangen in Höhe ihres Interesses an der Vertragserfüllung abzüglich der ersparten Gegenleistungen (BGHZ 107, 67; WM 1998, 1784; NJW 2002, 3100).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

  • BGH, 08.05.2002 - XII ZR 8/00

    Anpassung einer Staffelmiete wegen unvorhergesehenen Absinkens des

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 253/90

    Rückforderungsanspruch eines Sponsors bei vorzeitiger Trainerentlassung

  • BGH, 16.06.1982 - VIII ZR 89/81

    Formularmäßige Pauschalierung des Schadens

  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 303/88

    Freizeitveranstaltung - Vorsprung durch Rechtsbruch; Haustürwiderrufsgesetz -

  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 153/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes

  • OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00

    Begriff der Freizeitveranstaltung

  • OLG Dresden, 28.02.1997 - 8 U 2263/96

    Freizeitveranstaltung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG

  • OLG Düsseldorf, 02.03.1999 - 21 U 140/98

    Begriff der Freizeitveranstaltung

  • OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99

    Haustürwiderruf; Messe; Freizeitveranstaltung; Allgemeine Geschäftsbedingungen;

  • OLG Stuttgart, 14.07.1989 - 2 U 25/89

    Ausnutzung der Rechtsunkenntnis von Kunden durch Nichtbelehrung über ihr

  • LG Dresden, 10.10.2006 - 13 S 299/06

    Widerrufsregeln bei Haustürgeschäft gelten auch in Einkaufspassage // Gericht

    Erfasst sind die allgemein zugänglichen Wege und Plätze, auch solcher privater Unternehmen wie Einkaufszentren und Einkaufspassagen (Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2001, § 1 HWiG, Rn. 110 m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2003, Az. 6 U 232/02 , OLGR Stuttgart 2003, 257).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.08.2002 - 6 U 103/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4747
OLG Köln, 21.08.2002 - 6 U 103/02 (https://dejure.org/2002,4747)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.08.2002 - 6 U 103/02 (https://dejure.org/2002,4747)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. August 2002 - 6 U 103/02 (https://dejure.org/2002,4747)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen unzulässiger Sonderveranstaltung i.S.v. § 7 Abs. 1 UWG; Keine irreführende Werbung in Sommerschlussverkaufprospekt wegen Qualifikation als zulässiges Sonderangebot i.S.v. § 7 Abs. 2 UWG; Platzierung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 480
  • GRUR-RR 2003, 190
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.04.2002 - 6 U 215/01

    Anspruch auf Unterlassung und auf Schadensersatz wegen einer Bezichtigung des

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2002 - 6 U 103/02
    In einem diesem Rechtstreit vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (84 O 125/01 LG Köln = 6 U 215/01 OLG Köln) hat die Klägerin die Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen, mit der Aussage "Keine SSV-Ware, trotzdem bis zu 50%, 60%, 70% reduziert" wie auf den vier vorbezeichneten Prospektseiten geschehen zu werden und/oder eine solcherart angekündigte Verkaufsveranstaltung durchzuführen.

    Die Akte des einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 125/01 des Landgerichts Köln (6 U 215/01 OLG Köln) lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88

    Incl. MwSt. I - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2002 - 6 U 103/02
    Das dargestellte gesetzliche Verbot einer Sonderveranstaltung schließt es nicht aus, eine Sonderangebotswerbung für nicht schlussverkaufsfähige Waren während eines Schlussverkaufs zu platzieren und auf die Preisgünstigkeit der nicht schlussverkaufsfähigen Ware in einer der Preisgünstigkeit schlussverkaufsfähiger Ware gleichgestellten Weise hinzuweisen, wenn der Verkehr erkennt, dass eine nicht schlussverkaufsfähige Ware angeboten wird und die beworbene Preiswürdigkeit ihren Grund folglich nicht in der Durchführung des Saisonschlussverkaufs hat (BGH GRUR 1990, 1027 -"Keine WSV-Angebote"-).
  • OLG Köln, 21.02.2003 - 6 U 190/02

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Sonderveranstaltungen und

    Infolge der durchgehenden Verwendung besonders auffälliger gestalterischer Elemente wie der großen roten Buttons links oben und der blauen Buttons auf allen Prospektseiten wird der Werbeadressat schließlich auch nicht in die Lage versetzt, bestimmte Seiten dank eines bestimmten auffälligen Elements etwa nur mit Schlussverkaufsware zu verbinden - ein Punkt, in welchem sich der vorliegende Prospekt entscheidend von dem aus Anlass des Sommerschlussverkaufs 2001 verbreiteten Prospekt unterscheidet, welchen der Senat in dem zu Informationszwecken beigezogenen früheren Verfahren der Parteien 6 U 103/02 OLG Köln (33 0 354/01 Landgericht Köln) zu beurteilen hatte und dabei zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.06.2002 - 5 U 164/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8428
OLG Brandenburg, 27.06.2002 - 5 U 164/01 (https://dejure.org/2002,8428)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.06.2002 - 5 U 164/01 (https://dejure.org/2002,8428)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 5 U 164/01 (https://dejure.org/2002,8428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche nach dem Mauergrundstücksgesetz; Begriff des Verkaufs im öffentlichen Interesse; Investive Gründe für Veräußerung an Dritte; Erwerbsrecht zu ermäßigtem Ankaufspreis; Planungsrechtliche Absicherung; Verfassungsrechtlicher Schutz des Eigentums

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mauergrundstück; Veräußerung an Dritten wegen Nutzungsabsicht im öffentlichen Interesse; Klageanforderungen; Streitgegenstandsbestimmung

  • Judicialis

    MauerG § 7; ; MauerG § 2 Abs. 1; ; MauerG § ... 3 Abs. 1; ; MauerG § 7 Abs. 1; ; MauerG § 7 Abs. 2; ; MauerG § 2 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz; ; InVorG § 3; ; InVorG § 3 Abs. 1; ; VerkFlBerG § 5; ; VerkFlBerG § 3 Abs. 1; ; VerkFlBerG § 3 Abs. 3; ; VerkFlBerG § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 n.F.; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BauGB § 165 Abs. 6; ; VermG § 5 Abs. 1 lit. b

  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach dem Mauergrundstücksgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 2, 3, 7 MauerG; § 253 ZPO
    Vermögensrecht - Mauergrundstücke - Veräußerung im öffentlichen Interesse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 660
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2002 - 5 U 164/01
    Der Kläger verfügte nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik über keine von Art. 14 geschützte Rechtsposition (vgl. BVerfGE 84, 90, 122; BVerfG, VIZ 1996, 325, 332).
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2002 - 5 U 164/01
    Der Kläger verfügte nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik über keine von Art. 14 geschützte Rechtsposition (vgl. BVerfGE 84, 90, 122; BVerfG, VIZ 1996, 325, 332).
  • AG Cottbus, 21.02.2001 - 41 C 510/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2002 - 5 U 164/01
    Veröffentlichte Rechtsprechung zur Konkretisierung des Rechtsbegriffs der öffentlichen Interessen in §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 MauerG liegt mit Ausnahme des im Verfahren eingereichten Urteils des AG Cottbus (abgedruckt in VIZ 2001, 340, durch das ebenfalls eingereichte Berufungsurteil abgeändert) - soweit ersichtlich - nicht vor.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.01.2003 - 19 U 151/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13400
OLG Köln, 31.01.2003 - 19 U 151/02 (https://dejure.org/2003,13400)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2003 - 19 U 151/02 (https://dejure.org/2003,13400)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 19 U 151/02 (https://dejure.org/2003,13400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines IT-Wartungsvertrages; Auslegung einer Verfügbarkeitsgarantie für Softwareprodukte; Verwirkung des Kündigungsrechtes

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 II; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 Satz 2 n.F.; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    AGB § 9; BGB § 242
    24 Std.-Verfügbarkeitsgarantie durch ein IT-Wartungsunternehmen, Verwirkung des Kündigungsrechtes eines IT-Wartungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2003, 573
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92

    Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2003 - 19 U 151/02
    Denn die Verwirkung eines Kündigungsrechtes - auch eines außerordentlichen - kann auch in diesem Falle nicht vor Ablauf von 2 Monaten angenommen werden (s. für den Fall eines Quasi-Vertragshändlers: BGH MDR 1994, 457).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.04.2002 - 6 U 67/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11802
OLG Hamburg, 25.04.2002 - 6 U 67/01 (https://dejure.org/2002,11802)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2002 - 6 U 67/01 (https://dejure.org/2002,11802)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2002 - 6 U 67/01 (https://dejure.org/2002,11802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 475; ADSp 99 Nr. 24.1.2
    Einlagerung von Textilien in ungenügend belüfteter Halle als Kardinalpflichtverletzung des Lagerhalters

  • rechtsportal.de

    HGB § 475
    Pflichten des Lagerhalters; Lagerung von Textilien in einem Lagerraum ohne ausreichende Luftzirkulation

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1463
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 233/95

    Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf grobes Verschulden in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2002 - 6 U 67/01
    Es kann offen bleiben, ob die Haftungsbeschränkung auf 10.000,00 DM je Schadensfall gemäß Ziff. 24.1.2 i.V.m. Ziff. 27.1 ADSp 1998 generell mit dem AGBG vereinbar ist (vgl. zur Problematik Koller, Transportrecht, 4. Aufl., Ziff. 24 ADSp Rn. 10 mit näheren Ausführungen sowie BGH in VersR 1998, S. 1049 ff zu § 34 a Nr. 1 der Betriebsordnung der Bremer Lagerhausgesellschaft und zur Einschränkung des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion für den Bereich der ADSp a.F.).
  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 48/13

    Haftung des Lagerhalters: Kardinalpflichten des Lagerhalters bei einem Wechsel

    Die Erfüllung dieser Hauptleistungspflicht des Lagerhalters ermöglicht erst die ordnungsgemäße Durchführung des Lagervertrags (vgl. OLG Hamburg, TranspR 2003, 259, 260; OLG Köln, TranspR 2006, 401, 403; Koller, Transportrecht, 8. Aufl., Ziff. 27 ADSp Rn. 6a).
  • LG Hamburg, 25.02.2013 - 412 HKO 85/12

    Schadenersatz wegen Vernichtung des Lagerguts: Haftung des Lagerhalters bei Brand

    Aus der Entscheidung desselben Gerichts vom 25.4.2002 (6 U 67/01), wonach aus der Kardinalpflicht des Lagerhalters, geeignete Räume zur Verfügung zu stellen, auch folgt, dass die Räume eine ausreichende Belüftung zulassen müssen, kann die Klägerin nichts anderes herleiten.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.07.2002 - 20 U 185/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12462
OLG Hamm, 17.07.2002 - 20 U 185/01 (https://dejure.org/2002,12462)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.07.2002 - 20 U 185/01 (https://dejure.org/2002,12462)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 20 U 185/01 (https://dejure.org/2002,12462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.03.2003 - 16 Wx 22/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10000
OLG Köln, 12.03.2003 - 16 Wx 22/03 (https://dejure.org/2003,10000)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.2003 - 16 Wx 22/03 (https://dejure.org/2003,10000)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 2003 - 16 Wx 22/03 (https://dejure.org/2003,10000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2003 - 16 Wx 22/03
    An dieser Ursächlichkeit fehlt es in den Fällen, in denen ein Beteiligter wegen ohnehin vorhandener Kenntnis der Frist der Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung nicht bedarf (BGH NJW 2002, 2171 ff).
  • OLG Celle, 22.04.2004 - 4 W 62/04

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erfordernis einer

    An der für eine Wiedereinsetzung erforderlichen Ursächlichkeit einer unterbliebenen Rechtsmittelbelehrung für die Fristversäumnis fehlt es, wenn der Rechtsmittelführer allgemein sehr wohl wusste, dass die weitere sofortige Beschwerde von einem Rechtsanwalt hätte unterzeichnet sein müssen, jedoch geltend macht, das im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vergessen zu haben (im Beschluss an BGH NJW 2002, 2171; OLGR Köln 2003, 163).
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Rechtsprechung
   KG, 10.03.2003 - 24 W 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5650
KG, 10.03.2003 - 24 W 3/03 (https://dejure.org/2003,5650)
KG, Entscheidung vom 10.03.2003 - 24 W 3/03 (https://dejure.org/2003,5650)
KG, Entscheidung vom 10. März 2003 - 24 W 3/03 (https://dejure.org/2003,5650)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Geltendmachung von Wohngeldern ; Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer ; Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses ; Instandhaltungskosten der Sondernutzungsflächen ; Bauliche Veränderung durch Einbau von Kaltwasseruhren; Umstellung des ...

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 21 III; ; WEG § 21 IV; ; WEG § 43 II

  • rechtsportal.de

    Beschlusskompetenz für Einbau von Kaltwasserzählern und Umstellung der Abrechnung

  • ibr-online

    Ersetzende Entscheidung: Einbau von Kaltwasserzählern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 319
  • NZM 2003, 960 (Ls.)
  • FGPrax 2003, 117
  • ZMR 2003, 600
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 3 Wx 132/01

    Wohnungseigentum - Kostenverteilung - Änderung - tatsächlicher Verbrauch

    Auszug aus KG, 10.03.2003 - 24 W 3/03
    Der Einbau von Kaltwasserzählern bei zu erwartender Wirtschaftlichkeit und die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach Verbrauch bilden einen einheitlichen Verfahrensgegenstand, der unter die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt und damit auch eine ersetzende gerichtliche Entscheidung über diesen Verfahrensgegenstand eröffnet (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Düsseldorf ZMR 2002, 68 = NZM 2002, 349 = ZWE 2001, 559).

    Er sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. Juni 2001, 3 Wx 132/01, ZMR 2002, 68 = NZM 2002, 349 = ZWE 2001, 559) gehindert.

  • RG, 20.10.1899 - II 177/99

    1. Schließt der Anspruch auf Rückgewähr nach § 7 des Anfechtungsgesetzes auch das

    Auszug aus KG, 10.03.2003 - 24 W 3/03
    Dieser Eigentümerbeschluss ist in dem Verfahren 72 II 177/99 WEG vom Amtsgericht rechtskräftig für ungültig erklärt worden.
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2001 (NJW-RR 2002, 731) gehindert und hat die Sache deshalb mit Beschluß vom 10. März 2003 (NZM 2003, 319 = ZfIR 2003, 422 m. Anm. Derleder, ZfIR 2003, 407 = FGPrax 2003, 117 = WuM 2003, 401 = ZMR 2003, 600 = ZWE 2003, 281 m. Anm. Kümmel) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    In diesen Fällen rechtfertigt jedoch der mit der Vorschrift verfolgte Zweck, die Abwicklung des Rechtsverkehrs mit Wohnungseigentümergemeinschaften zu vereinfachen (BGHZ 78, 166, 172), eine entsprechende Anwendung des § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG (BayObLGZ 1989, 342, 344; BayObLG, ZMR 1997, 613, 614; OLG Hamm Rpfleger 1985, 257; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1989, 433, 434; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 27 Rdn. 126 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., vor §§ 43 ff WEG, Rdn. 118; Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 43 ff WEG Rdn. 35; a.A. Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., § 27 Rdn. 17; wohl auch Derleder, ZfIR 2003, 407, 408).

    Da der individuelle Wasserverbrauch ausschließlich dem Gebrauch der jeweiligen Sondereigentumseinheit dient, sind auch die hierdurch verursachten Kosten - mit der in der Literatur im Vordringen begriffenen Auffassung - als solche des Sondereigentums anzusehen und mithin von § 16 Abs. 2 WEG nicht erfaßt (Niedenführ/Schulze, aaO, § 16 Rdn. 10; Slomian, ZWE 2000, 566, 567 in Fußn. 3; Bub, ZWE 2001, 457, 458; Schuschke, NZM 2001, 497, 501; Hogenschurz, NZM 2001, 1122, 1123; Wenzel, ZWE 2001, 226, 236; Jennißen, ZWE 2001, 461, 462; Armbrüster, ZWE 2002, 145, 146; Bielefeld, Grundeigentum 2002, 306, 307; Derleder, ZfIR 2003, 407, 409; Kümmel, ZWE 2003, 285; im Ergebnis auch Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 46).

    Soweit daher die Gemeinschaftsordnung - wie im vorliegenden Fall - keine Regelung zur Verteilung der Kosten der Wasserversorgung der Sondereigentumseinheiten und der damit verbundenen Kosten der Abwasserentsorgung enthält, können Wohnungseigentümer über diese Frage gemäß § 21 Abs. 3 WEG durch Mehrheitsbeschluß entscheiden (Niedenführ/Schulze, aaO, § 16 Rdn. 10; Bub, ZWE 2001, 457, 459; Hogenschurz, NZM 2001, 1122, 1123; Jennißen, ZWE 2001, 461, 462; Armbrüster, ZWE 2002, 145, 148; Bielefeld, Grundeigentum 2002, 306, 307; Derleder, ZfIR 2003, 407, 409; Kümmel, ZWE 2003, 285, 286).

    Aber selbst wenn man eine solche bauliche Veränderung in dem nachträglichen Einbau von Kaltwasserzählern sehen wollte (so etwa Staudinger/Bub, aaO, § 22 WEG Rdn. 153), wäre die Zustimmung aller Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG entbehrlich, weil deren Rechte nicht über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden (Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 22 Rdn. 237; Bub, ZWE 2001, 457, 460; Derleder, ZfIR 2003, 407, 410; vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1988, 273 zum Einbau von Wärmemengenzählern).

    Ob mit einem Festhalten an nicht verbrauchsabhängigen Abrechnungsmaßstäben eine grobe Unbilligkeit verbunden ist, läßt sich indes nicht generell, sondern nur im Einzelfall beantworten (a.A. Derleder, ZfIR 2003, 407, 410).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.11.2002 - 5 UF 238/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11873
OLG Frankfurt, 11.11.2002 - 5 UF 238/01 (https://dejure.org/2002,11873)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.11.2002 - 5 UF 238/01 (https://dejure.org/2002,11873)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. November 2002 - 5 UF 238/01 (https://dejure.org/2002,11873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2002 - 5 UF 238/01
    Auch bei einer entsprechenden Anwendung von § 321 a ZPO n.F. (vgl. dazu BGH MDR 2002, 901) würde sich keine andere Entscheidung ergeben.
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01

    zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2002 - 5 UF 238/01
    Sie ist nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2001, 2262 f.), der sich der Senat insoweit anschließt, fristgebunden.
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZB 21/98

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2002 - 5 UF 238/01
    'Einer Prozeßpartei, deren für die Rechtsmittelinstanz innerhalb der Rechtsmittelfrist gestelltes Prozeßkostenhilfegesuch nach Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird, steht danach zunächst eine kurze Überlegungszeit von etwa drei Tagen zu, innerhalb deren sie sich entscheiden muß, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will; sodann beginnt die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO ( BGH, VersR 1999, 1123 m.w.N. ).
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