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   OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04 BSch   

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OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04 BSch (https://dejure.org/2004,4152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2004 - 23 W 1/04 BSch (https://dejure.org/2004,4152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - 23 W 1/04 BSch (https://dejure.org/2004,4152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterverweisung eines Rechtstreits in einen anderen Rechtsweg trotz Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht desselben Rechtsweges; Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte in den so genannten "sic-non-Fällen"; Kennzeichnungsmerkmale der sogenannten ...

  • Wolters Kluwer

    Örtliche und sachliche Zuständigkeit des Schifffahrtgerichts für eine Schadensersatzklage gegen einen Arbeitnehmer wegen Zerstörung einer Schiffsladung; Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Ablehnung einer Verweisung der Streitsache mit vermeintlicher Beteiligung ...

  • Judicialis

    GVG § 13; ; GVG § 17; ; GVG § 17 a; ; ArbGG § 2; ; ArbGG § 48; ; ZPO § 281

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 13; GVG § 17; GVG § 17 a; ArbGG § 2; ArbGG § 48; ZPO § 281
    Bindungswirkung der Verweisung innerhalb desselben Rechtswegs schließt Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg nicht aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verweisung eines Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg; Bindungswirkung in "sic-non-Fälle"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ArbGG § 5
    Verweisung eines Rechtsstreits von den Schifffahrtsgerichten zum Arbeitsgericht; Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft für die Begründung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 458
  • VersR 2004, 885
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Ob eine Streitigkeit dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist und damit der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß § 13 GVG eröffnet ist, hängt, wenn es an einer ausdrücklichen Rechtswegzuweisung fehlt, von der Natur des Rechtsverhältnisses ab, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BGH NJW 1993, 1799).

    Entscheidend ist jedoch nicht die Bewertung des Rechtsstreits durch den Kläger, sondern ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen ist (st. Rspr. BGH NJW 1996, 3012 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1993, 1799; BGH NJW 1991, 1686 m.w. Rspr.nachweisen; OLG Köln MDR 1993, 1117; Zöller/Gummer, ZPO, aaO., § 13 GVG Rn. 11).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Da der Kläger den Streitgegenstand bestimmt, ist Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs der Sachvortrag des Klägers (BGH NJW 1996, 3012; BGH GSZ 67, 81).

    Entscheidend ist jedoch nicht die Bewertung des Rechtsstreits durch den Kläger, sondern ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen ist (st. Rspr. BGH NJW 1996, 3012 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1993, 1799; BGH NJW 1991, 1686 m.w. Rspr.nachweisen; OLG Köln MDR 1993, 1117; Zöller/Gummer, ZPO, aaO., § 13 GVG Rn. 11).

  • OLG Köln, 19.02.2002 - 3 U 154/01

    Schadensersatzansprüche aus einem Transportunfall mit einer Ladung Zement;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Dieses Urteil wurde durch das Schifffahrtsobergericht Köln - 3 U 154/01 BSch - mit Urteil vom 19.02.2002 bestätigt.
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    In derartigen Fällen wird die bloße Rechtsbehauptung eines Klägers, er sei Arbeitnehmer, für die Begründung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit als ausreichend angesehen (BAG NJW 1996, 2948; ErfKoArbR/Koch, ArbGG, aaO.).
  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Entscheidend ist jedoch nicht die Bewertung des Rechtsstreits durch den Kläger, sondern ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen ist (st. Rspr. BGH NJW 1996, 3012 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1993, 1799; BGH NJW 1991, 1686 m.w. Rspr.nachweisen; OLG Köln MDR 1993, 1117; Zöller/Gummer, ZPO, aaO., § 13 GVG Rn. 11).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Entscheidend ist jedoch nicht die Bewertung des Rechtsstreits durch den Kläger, sondern ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen ist (st. Rspr. BGH NJW 1996, 3012 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1993, 1799; BGH NJW 1991, 1686 m.w. Rspr.nachweisen; OLG Köln MDR 1993, 1117; Zöller/Gummer, ZPO, aaO., § 13 GVG Rn. 11).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Nach der Neufassung der §§ 17 ff GVG, 48 ArbGG ist das Verhältnis zwischen den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten nicht mehr, wie zuvor, ein solches der sachlichen Zuständigkeit, sondern der Zulässigkeit des Rechtswegs (BGH NJW 1998, 909).
  • BVerwG, 14.11.2003 - 5 C 13.02

    Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und begleitende Hilfe im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Auf entsprechenden Antrag der Klägerin wurde der Rechtsstreit mit Beschluss des Schifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 09.05.2003 - 5 C 13/02 BSch - an das örtlich unstreitig zuständige Schifffahrtsgericht Mannheim verwiesen.
  • BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93

    Bindung an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindungswirkung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Denn eine Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht desselben Rechtsweges schließt eine Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg nicht aus (BGH NJW 1978, 949; BAG BB 1994, 2075; Münch. Komm./Prütting, aaO, § 281 ZPO Rn. 45; Zöller/Greger, aaO, § 281 Rn. 16 a).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Es entspricht zwar der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur, dass ein Verweisungsbeschluss nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage bindend ist, derentwegen verwiesen worden ist (soweit also verweisendes und angewiesenes Gericht in der Zuständigkeitsfrage konkurrieren), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (BGH NJW-RR 1998, 1219; BGHZ 63, 214; BayObLG NJW-RR 1996, 956; Zöller/Greger, ZPO, aaO., § 281 Rn. 16 a; Münchn.
  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74

    Umfang der Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach § 102 GVG

  • BGH, 01.02.1978 - IV ZR 142/77

    Zulässigkeit des Rechtswegs nach Änderung der Rechtsprechung

  • BayObLG, 31.01.1996 - 1Z AR 62/95
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08

    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

    Im Ergebnis entspricht das der deutlich überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (ohne eingehende Begründung: OLG Köln OLGR 2007, 758; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 803; OLG Düsseldorf OLGR 2005, 540; OLG Schleswig OLGR 1999, 269; für die Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Streitigkeiten: GmS-OGB NJW 1988, 2295; NJW 1990, 1527; BHG NVwZ 2006, 243; NJW 1998, 2743; für die Abgrenzung zwischen arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Streitigkeiten: Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe VersR 2004, 885).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2010 - 3 Ta 110/10

    Rechtsweg für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches eines früheren

    Da der Kläger den Streitgegenstand bestimmt, ist Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges der jeweilige Sachvortrag des Klägers, - wobei jedoch nicht die rechtliche Wertung durch den Kläger entscheidend ist, sondern es darauf ankommt, ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleiten lässt, der nach arbeitsrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen zu beurteilen ist (vgl. SchOG Karlsruhe 24.02.2004 - 23 W 1/04 BSch -).
  • OLG Hamm, 14.09.2010 - 2 Sdb (FamS) Zust 26/10

    Entscheidungszuständigkeit bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen allgemeiner

    Umgekehrt hindert die Rechtswegverweisung das Familiengericht, an welches das Verfahren gem. 17a II 1 GVG verwiesen worden ist, nicht daran, die Sache wegen von ihm angenommener örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit gem. 3 I 1 FamFG an ein anderes Familiengericht zu verweisen (vgl. dazu: OLG Karlsruhe NZV 2004, 458, 459; Zöller-Lückemann, a. a. O., § 17a GVG, Rz. 12).
  • LG Kiel, 07.01.2021 - 4 O 180/20

    Unzuständigkeit des Landgerichts in familienrechtlichen Angelegenheiten

    Eine solche wird bereits grds. durch § 281 ZPO nicht ausgeschlossen; die Vorschrift wird durch die Sonderregelungen zur Rechtswegverweisung verdrängt (vgl. BGH NJW 1978, 949; OLG Karlsruhe BeckRS 2004, 9039; Prütting in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 281, Rn. 46).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3326
OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03 (https://dejure.org/2003,3326)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.12.2003 - 3 W 109/03 (https://dejure.org/2003,3326)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Dezember 2003 - 3 W 109/03 (https://dejure.org/2003,3326)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Inanspruchnahme des bürgenden Ehegatten eines Kreditschuldners: Sittenwidrigkeit bei krasser finanzieller Überforderung trotz eines Bürgschaftsbetrags unter 25.000 DM; Rechtskraftdurchbrechung bei einem Vollstreckungsbescheid

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 826 BGB ; § 127 Abs. 2 ZPO; § 567 Abs. 1 ZPO ; § 114 ZPO; § 700 Abs. 1 ZPO ; § 138 Abs. 1 BGB ; § 286 InsO
    Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Herausgabe eines Vollstreckungsbescheides; Rechtskraftfähigkeit eines Vollstreckungsbescheides; Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung als Rechtskrafthindernis für einen Vollstreckungsbescheid; Ausnutzen der emotionalen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Herausgabe eines Vollstreckungsbescheides; Rechtskraftfähigkeit eines Vollstreckungsbescheides; Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung als Rechtskrafthindernis für einen Vollstreckungsbescheid; Ausnutzen der emotionalen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bürgschaft: Sittenwidrigkeit bei einem Betrag von 25.000,00 DM

  • Judicialis

    BGB § 826; ; BGB § 765

  • rechtsportal.de

    BGB § 826; BGB § 765
    Zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft naher Angehöriger und zur Durchbrechung der Rechtskraft gem. § 826 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft - Bürgschaften naher Angehöriger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Angehörigenbürgschaft bei geringerem Haftungsbetrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
    a) Vollstreckungsbescheide, die nach § 700 Abs. 1 ZPO einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichstehen, sind der Rechtskraft fähig; die Gegenansicht (z. B. OLG Köln, NJW 1986, 1350; Vollkommer, NJW 1991, 31, 32) ist jedenfalls in der Praxis überholt (vgl. BGHZ 101, 380, 381 ff.).

    Die objektive Unrichtigkeit des Titels und die - spätestens im Prozess (vgl. BGHZ 101, 380, 385) auch vom Gläubiger erworbene - subjektive Kenntnis davon reichen grundsätzlich allein nicht aus, um die Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel als sittenwidrig erscheinen zu lassen.

    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzu kommen, auf Grund deren es dem Gläubiger zugemutet werden muss, die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition wieder aufzugeben (vgl. BGHZ 101, 380, 385; NJW 2002, 2940, 2943 unter IV. 2. a).

    Dies soll jedoch allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die materielle Unrichtigkeit des Titels aufgrund der Sittenwidrigkeit des Vertrags der Parteien so eindeutig und schwerwiegend ist, dass allein schon deswegen jede Vollstreckung das Rechtsgefühl in schlechthin unerträglicher Weise verletzen würde (vgl. BGHZ 101, 380, 386; NJW 2002, 2940, 2943, unter IV. 2. c).

    Wie bereits das Landgericht erkannt hat, ist die Durchbrechung der Rechtskraft aber auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle, in denen es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechterdings unvereinbar wäre, dem Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung zu belassen, beschränkt; jede Erweiterung dieses Rechtsinstituts würde die Rechtskraft aushöhlen und die Rechtssicherheit beeinträchtigen (vgl. BGHZ 101, 380, 383; NJW 2002, 2940, 2943, unter IV. 2.a).

    Andererseits darf nicht verkannt werden, dass der Bundesgerichtshof eine Rechtskraftdurchbrechung unter erleichterten Voraussetzungen zulässt, wenn es sich - wie hier - bei dem Titel nicht um ein Urteil, sondern um einen Vollstreckungsbescheid handelt (vgl. BGHZ 101, 380, 384).

    Eine weitere Besonderheit besteht beim Vollstreckungsbescheid auch insoweit, als aufgrund der fehlenden Schlüssigkeitsprüfung als Besonderheit des Mahnverfahrens im Zusammenhang mit der Frage nach der materiellen Unrichtigkeit des Titels nicht nur eine fehlerhafte Tatsachenwürdigung, sondern auch Rechtsfehler geltend gemacht werden können (vgl. BGHZ 101, 380, 384).

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 121/02

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
    Ein solches Missverhältnis begründet, wenn der Hauptschuldner dem Bürgen aufgrund einer Ehe oder einer vergleichbaren Beziehung emotional verbunden ist und sich deshalb bei einer Bürgschaftsübernahme sehr häufig nicht von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos leiten lässt, auch ohne Hinzutreten weiterer Umstände, die widerlegliche (§ 292 ZPO) tatsächliche Vermutung, dass die Bank die emotionale Beziehung zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. nur BGH, WM 2003, 2379, 2381).

    Eine krasse finanzielle Überforderung liegt vor, wenn bei Übernahme der Haftung davon auszugehen ist, der Bürge werde mit Hilfe des pfändbaren Teils seines Einkommens bei Eintritt des Sicherungsfalles voraussichtlich nicht einmal in der Lage sein, die laufenden Zinsen der Hauptschuld auf Dauer aufzubringen (vgl. nur BGH, WM 2003, 2379, 2380).

    Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren wiederholt deutlich gemacht, dass seine Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger bereits "bei nicht ganz geringen Bankschulden" Geltung beanspruchen (vgl. zuletzt BGH, WM 2003, 2379, 2380, unter II. 1.; BGHZ 146, 37 = NJW 2001, 815).

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage zuletzt in einem Urteil vom 14. Oktober 2003 (BGH, WM 2003, 2379, 2380 f., unter II. 1.) ausdrücklich offen gelassen.

    Die weite Sicherungszweckerklärung, die die Bürgschaft der Klägerin auf alle bestehenden, künftigen und bedingten Forderungen der Beklagten erstreckt, verstößt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegen §§ 3 und 9 AGB-Gesetz (BGHZ 126, 174, 177; WM 2003, 2379, 2382).

    Der formularmäßige Ausschluss des § 776 BGB verstößt ebenfalls gegen § 9 AGB-Gesetz (BGHZ 144, 52, 55 ff.; WM 2003, 2379, 2382).

  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99

    Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzu kommen, auf Grund deren es dem Gläubiger zugemutet werden muss, die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition wieder aufzugeben (vgl. BGHZ 101, 380, 385; NJW 2002, 2940, 2943 unter IV. 2. a).

    Dies soll jedoch allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die materielle Unrichtigkeit des Titels aufgrund der Sittenwidrigkeit des Vertrags der Parteien so eindeutig und schwerwiegend ist, dass allein schon deswegen jede Vollstreckung das Rechtsgefühl in schlechthin unerträglicher Weise verletzen würde (vgl. BGHZ 101, 380, 386; NJW 2002, 2940, 2943, unter IV. 2. c).

    Wie bereits das Landgericht erkannt hat, ist die Durchbrechung der Rechtskraft aber auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle, in denen es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechterdings unvereinbar wäre, dem Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung zu belassen, beschränkt; jede Erweiterung dieses Rechtsinstituts würde die Rechtskraft aushöhlen und die Rechtssicherheit beeinträchtigen (vgl. BGHZ 101, 380, 383; NJW 2002, 2940, 2943, unter IV. 2.a).

    In dieser Ansicht sieht sich der Senat durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt (NJW 2002, 2940, 2943; dazu auch Staudinger-Oechsler, Bearbeitung 2002, Rn. 533 b zu § 826 BGB) .

    Auch der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang ausdrücklich offen gelassen (vgl. BGH, NJW 2002, 2940, 2943, unter IV. 2.d).

  • OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02

    Sittenwidrigkeit eines Bürgschaftsvertrages; Krasses Missverhältnis zwischen dem

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
    Allein der Umstand, dass sich der Bürgschaftsbetrag auf nicht mehr als 25.000 DM beläuft, steht der Anwendung der vom BGH entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger nicht entgegen (Fortsetzung von 3 U 69/02).

    Zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass allein der Umstand, dass sich der Bürgschaftsbetrag nur auf 25.000 DM beläuft, einer Einwendung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger nicht entgegen steht (unter Verweis auf Senat, 3 U 69/02, Urteil vom 11. Dezember 2002).

    Der Senat hat freilich in dem Rechtsstreit 3 U 69/02 eingehend dargelegt, dass sich das OLG Koblenz zu Unrecht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 120, 272) berufen hat.

    Der Senat hat sich in seiner Rechtsprechung (3 U 69/02, Urteil vom 11. Dezember 2002) einen Ansatz des 9. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu eigen gemacht, wonach von einer widerleglichen tatsächlichen Vermutung auszugehen ist, dass die bei Eintritt des Sicherungsfalles tatsächlich vorhandenen Einkommens und Vermögensverhältnisse des Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages sich in den Jahren danach nicht erheblich verändern werden (vgl. BGH, NJW 1996, 2088, 2090).

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
    Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren wiederholt deutlich gemacht, dass seine Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger bereits "bei nicht ganz geringen Bankschulden" Geltung beanspruchen (vgl. zuletzt BGH, WM 2003, 2379, 2380, unter II. 1.; BGHZ 146, 37 = NJW 2001, 815).

    In der Folgezeit arbeitete der Bundesgerichtshof die Kriterien heraus, die zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger führten (vgl. z. B. BGH, NJW 1997, 3372; NJW 2001, 815).

  • OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97

    Zum Haftungsumfang bei Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
    Das OLG Koblenz, auf das die Beklagte verweist, hat in der Tat eine abweichende Auffassung vertreten (NJW-RR 2000, 639).

    Hinzuweisen ist dabei namentlich darauf, dass das Oberlandesgericht Koblenz die Auffassung vertreten hat, auch Ehegatten ohne eigenes Einkommen und Vermögen könnten auch noch bei einem Haftungsvolumen in Höhe von 50.000 DM zugunsten ihres Ehepartners eine Bürgschaft rechtswirksam übernehmen (NJW-RR 2000, 639).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
    Eine dem Bürgen günstige Änderung dieser Rechtsprechung setzte für die Öffentlichkeit erkennbar erst nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) ein.
  • BGH, 02.03.2000 - IX ZR 328/98

    Formularmäßiger Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
    Der formularmäßige Ausschluss des § 776 BGB verstößt ebenfalls gegen § 9 AGB-Gesetz (BGHZ 144, 52, 55 ff.; WM 2003, 2379, 2382).
  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
    In der Folgezeit arbeitete der Bundesgerichtshof die Kriterien heraus, die zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger führten (vgl. z. B. BGH, NJW 1997, 3372; NJW 2001, 815).
  • BGH, 01.06.1994 - XI ZR 133/93

    Formularmäßige Erweiterung einer Bürgschaftserklärung auf alle bestehenden und

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
    Die weite Sicherungszweckerklärung, die die Bürgschaft der Klägerin auf alle bestehenden, künftigen und bedingten Forderungen der Beklagten erstreckt, verstößt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegen §§ 3 und 9 AGB-Gesetz (BGHZ 126, 174, 177; WM 2003, 2379, 2382).
  • BGH, 16.03.1989 - IX ZR 171/88

    Haftung des Gläubigers für Bonitätsauskunft gegenüber dem Bürgen

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01

    Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden;

  • BGH, 24.11.1992 - XI ZR 98/92

    Kriterien für die Haftung einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger des

  • BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht

  • OLG Köln, 19.12.1985 - 12 U 102/85

    Sittenwidriger Ratenkreditvertrag; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsbescheid;

  • OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06

    Zur Sittenwidrigkeit eines "Geschäftsdarlehens" bei von Bank verlangter

    Für die hier gegebene Fallgestaltung schließt sich der Senat daher der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle an, das sich mit Urteil vom 11.12.2002 (3 U 69/02, ZGS 2003, 206, zitiert nach juris), Beschlüssen vom 30.12.2003 (3 W 109/03, OLG-Report 2004, 311 ff.) und vom 24.08.2005 (3 W 119/05, OLG-Report 2005, 612 ff.) ebenfalls umfassend mit der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 16.03.1999, aaO) und den dortigen Zitaten auseinandergesetzt hat und auf dessen Ausführungen ergänzend Bezug genommen wird.
  • OLG Celle, 24.08.2005 - 3 W 119/05

    Anwendung der Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger

    Der Senat hat bereits in der Vergangenheit auf § 309 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgestellt (3 W 109/03, OLGR 2004, 311).

    In früheren Entscheidungen (3 U 69/02; 3 W 109/03, OLGR 2004, 311) hat der Senat die Auffassung vertreten, dass allein der Umstand, dass sich der Bürgschaftsbetrag nur auf 45.000 DM bzw. 25.000 DM beläuft, einer Einwendung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger nicht entgegensteht.

  • OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07

    Mutwillige Schädigung einer Prozesspartei; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass auch in den Fällen, in denen die Mithaftung einen relativ geringen Betrag ausmacht, die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit der Mithaftung naher Angehöriger gelten, wenn der Mithaftende nur über relativ geringfügige Einkünfte verfügt (Senat, OLGR 2004, 311; NJW-RR 2006, 131; s. a. OLG Frankfurt NJW 2004, 2392; LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67).

    Es ist vielmehr auch eine Zukunftsprognose anzustellen (vgl. BGH, WM 2005, 421, 422), wobei wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten der Senat in der Vergangenheit bereits auf § 309 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgestellt hat (vgl. Senat, OLGR 2004, 311; MDR 2006, 1243), wo der Gesetzgeber die Vermutung aufgestellt hat, dass sich die Einkommens und Vermögensverhältnisse des Schuldners während des gesamten Insolvenzverfahrens und der anschließenden Frist bis zur gesetzlichen Restschuldbefreiung nicht ändern.

  • OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07

    Anspruch auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle; Abgabe einer

    Wie in der mündlichen Verhandlung im Einzelnen erörtert, ist das von der Klägerin angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16. März 1999 durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt (vgl. Senat, OLGR 2004, 311. NJW-RR 2006, 131. OLGR 2007, 521. zustimmend OLG Frankfurt, NJW 2004, 2392. sowie LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67, für einen Betrag, der niedriger ist als der vorliegend in Rede stehende).
  • OLG Celle, 06.03.2006 - 3 U 26/06

    Kreditvertrag: Sittenwidrigkeit wegen krasser wirtschaftlicher Überforderung

    Wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten hat der Senat zwar in der Vergangenheit bereits auf § 309 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgestellt (z. B. 3 W 119/03, OLGR 2004, 311), wo der Gesetzgeber die Vermutung aufgestellt hat, dass sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners während des gesamten Insolvenzverfahrens und der anschließenden Frist bis zur gesetzlichen Restschuldbefreiung nicht ändern.
  • LG Mönchengladbach, 12.05.2005 - 10 O 333/04

    Zur Sittenwidrigkeit einer von der Lebensgefährtin des Hauptschuldners

    Mit dem OLG Celle (Urt. vom 11.12.2002 - 3 U 69/02; Beschluss vom 30.12.2003 - 3 W 109/03; ihm folgend auch OLG Frankfurt a.M., NZI 2004, 512) hält es die Kammer bereits für bedenklich, feste Beträge als "Bagatellgrenze" heranzuziehen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 72/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8444
OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 72/03 (https://dejure.org/2003,8444)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.12.2003 - 3 U 72/03 (https://dejure.org/2003,8444)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 3 U 72/03 (https://dejure.org/2003,8444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    "Pre-Selection"; Vermittlung von Telefongesprächen im Festnetz sowohl über "Call-by-Call" ; Vergleichende Preiswerbung eines Telefondiensteanbieters ; Grundsätze zur vergleichenden Werbung

  • Judicialis

    GG Art. 5; ; UWG § 1; ; UWG § 2; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5; UWG § 1; UWG § 2; UWG § 3
    Wettbewerbswidrige Werbung eines Telefondiensteanbieters - TV-Spot mit vergleichender Preiswerbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2004, 576
  • afp 2004, 363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 8/01

    Einkaufsgutschein

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 72/03
    Denn im Hinblick auf diese Schlussfolgerung ist der TV-Spot nicht angegriffen worden, insoweit wäre das ein anderer Streitgegenstand (vgl. zur Bedeutung von Antragsfassung und Antragsbegründung zur Bestimmung des Streitgegenstandes: BGH WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 72/03
    (a) Für das Verständnis des TV-Werbespots ist auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abzustellen (BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 72/03
    Der Sachverhalt, der der Entscheidung "Ei-fein" (BGH GRUR 1958, 86) zu Grunde lag, betraf nicht - wie vorliegend - eine kurzlebige Abfolge verschiedener, für sich ganz unabhängig stehender Werbespots.
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 2 U 84/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 72/03
    (d) Inwieweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu folgen ist, nach der die vergleichende Preiswerbung eines Telefondiensteanbieters mit Angaben zur Zeit, zum Ziel und zur Länge des Anrufs vom Verkehr grundsätzlich dahingehend verstanden wird, dass der genannte Preis nur für die aufgeführten Anrufmodalitäten gelten soll, nicht aber darüber hinaus als Beispiel für Anrufe zu anderen Modalitäten (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 408), kann der Senat dahingestellt sein lassen.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.04.2004 - 7 W 88/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12066
OLG Rostock, 19.04.2004 - 7 W 88/03 (https://dejure.org/2004,12066)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.04.2004 - 7 W 88/03 (https://dejure.org/2004,12066)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. April 2004 - 7 W 88/03 (https://dejure.org/2004,12066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Kosten für die Beseitigung von Mängeln gegenüber einem Streitgenossen; Geltendmachung von Mängelbeseitigungskosten aus einem Werkvertrag

  • Judicialis

    ZPO § 494 a Abs. 1; ; ZPO § 494 a Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; GKG § 25 Abs. 2; ; GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 49; ; BRAGO § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung zu Lasten des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online

    Festsetzung des Streitwertes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1835 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 6 W 2673/99

    Gesamtstreitwert bei selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 19.04.2004 - 7 W 88/03
    Soweit das Landgericht in dem Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss vom 04.11.2003 auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg vom 19.08.1999 (MDR 1999, 1522 = OLGR Nürnberg 2000, 58) abstellt, hält der Senat den dort zugrundeliegenden Sachverhalt mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht für vergleichbar.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 22 W 45/94

    Selbständiges Beweisverfahren: Mehrere Beweisfragen bei nur teilweiser

    Auszug aus OLG Rostock, 19.04.2004 - 7 W 88/03
    Dabei wird das Landgericht zu beachten haben, dass - wie bereits erwähnt - bei mehreren Antragsgegnern die Streitwerte grundsätzlich entsprechend ihrer Beteiligung zuzuordnen und jeweils getrennt festzusetzen sind (vgl. Zöller-Herget a. a. O.; OLG Düsseldorf, BauR 1995, 586).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.09.2003 - 15 AR 21/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12841
OLG Karlsruhe, 08.09.2003 - 15 AR 21/03 (https://dejure.org/2003,12841)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.09.2003 - 15 AR 21/03 (https://dejure.org/2003,12841)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. September 2003 - 15 AR 21/03 (https://dejure.org/2003,12841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte bei Ansprüchen auf Wildschadensersatz im Land Baden-Württemberg; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an ein anderes Gericht; Einordnung der Wildschadenshaftung als dem Aufopferungsgedanken entspringender ...

Verfahrensgang

  • AG Maulbronn - 2 C 108/02
  • AG Stuttgart - 1 C 4049/03
  • OLG Karlsruhe, 08.09.2003 - 15 AR 21/03
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