Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04   

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https://dejure.org/2004,8705
OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04 (https://dejure.org/2004,8705)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.07.2004 - 3 W 1324/04 (https://dejure.org/2004,8705)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 3 W 1324/04 (https://dejure.org/2004,8705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung bei Betreiben eines Hauptsacheverfahrens vor Abschluss des Verfügungsverfahrens; Kostenverteilung bei übereinstimmend erklärter Erledigungserklärung; Einfluss der Erfolgsaussichten des Verfügungsverfahrens auf die ...

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 5 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 5 (a.F.)
    Zur rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung, in einem Fall, in dem das Hauptsacheverfahren vor rechtskräftigem Abschluß des

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 336
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04
    Zu Recht weist das Landgericht in diesem Zusammenhang auf die neuere Rechtsprechung des BGH -(GRUR 2001, 82 f - "neu in Bielefeld I", GRUR 2002, 715 f - "Scanner-Werbung"; BGHZ 144, 165) sowie die Kommentarliteratur (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kapitel 51 Rn. 58 sowie in GRUR 2003, 278; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 62) hin.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04
    Zu Recht weist das Landgericht in diesem Zusammenhang auf die neuere Rechtsprechung des BGH -(GRUR 2001, 82 f - "neu in Bielefeld I", GRUR 2002, 715 f - "Scanner-Werbung"; BGHZ 144, 165) sowie die Kommentarliteratur (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kapitel 51 Rn. 58 sowie in GRUR 2003, 278; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 62) hin.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04
    Zu Recht weist das Landgericht in diesem Zusammenhang auf die neuere Rechtsprechung des BGH -(GRUR 2001, 82 f - "neu in Bielefeld I", GRUR 2002, 715 f - "Scanner-Werbung"; BGHZ 144, 165) sowie die Kommentarliteratur (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kapitel 51 Rn. 58 sowie in GRUR 2003, 278; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 62) hin.
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09

    Rechtsmissbrauch durch paralleles Hauptsacheverfahren

    Entgegen der Auffassung der Beklagten oblag es der Klägerin nicht, vor Erhebung der Hauptsacheklage noch die Entscheidung des Landgerichts auf den Widerspruch oder gar die formelle Rechtskraft der erlassenen einstweiligen Verfügung abzuwarten, wie dies das OLG Nürnberg in der Entscheidung GRUR-RR 04, 336 unter Bezugnahme auf die vorzitierte Rechtsprechung des BGH mangels vernünftiger Gründe für ein solches Vorgehen angenommen hat (zustimmend Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG, 26. Aufl., § 8 Rz 4.18; ablehnend OLG München, Urteil vom 17.1.2008, BeckRS 2008, 06551; MünchKommUWG/Fritzsche, § 8 Rz 466; Stickelbrock WRP 01, 648, 658).
  • OLG München, 17.01.2008 - 6 U 1880/07

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbrauch beim gleichzeitigen Betreiben von Verfügungs-

    Der Senat findet sich im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Entscheidung des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 03.07.2007 im Verfahren 29 W 1460/07, der in Ablehnung einer gegenteiligen Ansicht des Oberlandesgerichts Nürnberg (GRUR-RR 2004, 336) entsprechend judiziert hat.
  • LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Zudem kann von ihm verlangt werden, dass er nach einem schließlichen Obsiegen durch ein Abschlussschreiben Klarheit darüber schafft, ob der Antragsgegner die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennt (Berneke/Schüttpelz, a.a.O., 610, 634 ff., so auch OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung:

    Allerdings wird es im Wettbewerbsrecht bei der Prüfung, ob die Geltendmachung von Abwehrrechten wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist (§ 8 Abs. 4 UWG), als ein auf einen Missbrauch deutender Umstand angesehen, wenn der Unterlassungsgläubiger neben dem Verfügungs- ohne sachliche Notwendigkeit (z. B. zur Abwendung der drohenden Verjährung) ein Hauptsachverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob der Schuldner die einstweilige Verfügung in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (z. B. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Irreführende Werbung über Elektronikartikel; GRUR 2002, 715, 176 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336 - Verfahrensdurchführung; OLG Frankfurt am Main WRP 2007, 556 - Fehlende Klageveranlassung; Köhler/Bornkamm, § 8 UWG Rdn. 4.18).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2007 - 6 W 168/06

    Kostenentscheidung; sofortiges Anerkenntnis: Klageeinreichung durch den Gläubiger

    In Wettbewerbsstreitigkeiten nach dem UWG kann es sogar als rechtsmissbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG) gewertet werden, wenn der Unterlassungsgläubiger, ohne hierzu - etwa mit Blick auf den drohenden, auf andere Weise nicht zu verhindernden Eintritt der Verjährung - genötigt zu sein, neben dem Verfahren der einstweiligen Verfügung gleichzeitig ein Hauptsacheverfahren anstrengt, ohne abzuwarten, ob die beantragte Verfügung erlassen wird und der Schuldner dies in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; BGH, GRUR 2002, 715, 716 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2004, 336).
  • LG Berlin, 17.05.2022 - 16 O 183/21

    Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes bei Cookie-Einsatz; Erforderlichkeit der

    Der Eindruck der Rechtsmissbräuchlichkeit wird vorliegend noch im Lichte des § 8c Abs. 2 Nr. 7 UWG dadurch verstärkt, dass der Kläger die Klage zu einem Zeitpunkt erhob, zu dem das Verhalten der Beklagten auf den Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahrens mit Az. 16 O 45/21 noch nicht final abzusehen war, die Abgabe einer Unterlassungserklärung durch die Beklagte nach dem bisherigen Verfahrensstand im Verfahren der einstweiligen Verfügung nahelag und vom Kläger ein angemessenes Zuwarten zu erwarten war (siehe dazu auch unten zu Punkt IV. 2.), denn bei der Gesamtwürdigung aller Umstände kann auch das Verhalten des Anspruchstellers bei der Verfolgung seines Anspruchs Bedeutung erlangen (Feddersen, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Auflage 2022, § 8c UWG, Rn. 35, 39a; vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.07.2004 - 3 W 1324/04 -, juris-Rn. 11).
  • LG Darmstadt, 06.06.2019 - 12 O 20/19
    Zwar besteht in der Regel dann, wenn ein einstweiliges Verfügungsverfahren anhängig und noch nicht abgeschlossen ist, keine Veranlassung für eine Erhebung der entsprechenden Hauptsacheklage (vergleiche OLG Frankfurt, GRUR-RR 2006, 111; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336; Beck OK ZPO, § 93 Randnummer 66).
  • LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Preisgegenüberstellung in der Werbung für die

    d) Soweit ersichtlich, hat bislang nur das Oberlandesgericht Nürnberg die weiter gehende Auffassung vertreten, dem Gläubiger sei es zuzumuten, den rechtskräftigen Abschluss des Verfügungsverfahrens abzuwarten, da die Entscheidung eines Oberlandesgerichts den Schuldner möglicher Weise zu einer Aufgabe seiner Verweigerungshaltung und zu einer kostensparenden Erfüllung der geltend gemachten Unterlassungsansprüche ohne erneuten Anrufung des Gerichts bewegen könne (so OLG Nürnberg in GRUR-RR 2004, 336).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 633/03 - 133   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4231
OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 633/03 - 133 (https://dejure.org/2004,4231)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.04.2004 - 8 U 633/03 - 133 (https://dejure.org/2004,4231)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. April 2004 - 8 U 633/03 - 133 (https://dejure.org/2004,4231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewerberaummietvertrag: Vertragsauslegung hinsichtlich des erforderlichen Schallschutzes beim Betrieb einer Gaststätte

  • Wolters Kluwer

    Mietminderung wegen vorhandener Schallschutzmängel; Herstellung eines entsprechenden Schallschutzes für angemietete Gaststättenräumlichkeiten ; Vereinbarung von Schallschutzanforderungen als dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechend im Mietvertrag; Zulässigkeit des ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 II; ; ZPO § ... 301; ; ZPO § 304; ; ZPO § 308; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 I 1 Nr. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 278; ; BGB § 535; ; BGB § 535 I S. 2

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietvertrag wird nach Parteiwillen bei Abschluß ausgelegt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 633/03
    Zwar hat das Landgericht verfahrensfehlerhaft ein Grundurteil nach § 304 ZPO erlassen, obwohl dessen Voraussetzungen in Bezug auf den Widerklageantrag zu 2) nicht vorliegen, denn es handelt sich nicht um einen auf Zahlung einer bezifferten Geldschuld oder auf Leistung vertretbarer, der Höhe nach summenmäßig bestimmter Sachen gerichteten Anspruch, der sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach streitig ist (BGH NJW 2000, 1572 ff. zu I.1.b.).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 633/03
    Es kann jedoch letztlich dahingestellt bleiben, ob sich die Beklagte den vom Landgericht beschiedenen Zwischenfeststellungsantrag dadurch zu eigen gemacht hat, dass sie auch nach dem Hinweis des Senats in der mündlichen Verhandlung, dass er in dem unzulässigen "Grundurteil" ein Teil-Zwischenfeststellungsurteil im Sinne des § 256 II ZPO sieht, Zurückweisung der Berufung beantragt hat (Thomas-Putzo-Reichold, 24. Aufl.2002, § 308 Rn. 5; Zöller - Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 304, Rn. 18 a und § 308 Rn. 7; BGH NJW 1990, 1966 [1968] zu 2.) oder ob in einem solchen Fall eine Umdeutung des unzulässigen Grundurteils in ein Teil-Zwischenfeststellungsurteil unzulässig ist (so für die Revisionsinstanz BGH NJW 1984, 2213 [2214] zu 1. a.; BGH NJW 1991, 1048 zu I., wobei hier eine Klageerweiterung, die sich die Klägerin durch ihren Antrag hätte zu eigen machen können, aber nicht mehr möglich ist), denn auf diesen Verfahrensmangel - Unzulässigkeit des erstinstanzlichen Grundurteils - kommt es nicht an, weil der Widerklageantrag zu 2) unbegründet und deshalb abzuweisen ist.
  • BGH, 24.02.1984 - V ZR 187/82

    Erlaß eines Grundurteils über den erbbaurechtlichen Heimfallanspruch;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 633/03
    Es kann jedoch letztlich dahingestellt bleiben, ob sich die Beklagte den vom Landgericht beschiedenen Zwischenfeststellungsantrag dadurch zu eigen gemacht hat, dass sie auch nach dem Hinweis des Senats in der mündlichen Verhandlung, dass er in dem unzulässigen "Grundurteil" ein Teil-Zwischenfeststellungsurteil im Sinne des § 256 II ZPO sieht, Zurückweisung der Berufung beantragt hat (Thomas-Putzo-Reichold, 24. Aufl.2002, § 308 Rn. 5; Zöller - Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 304, Rn. 18 a und § 308 Rn. 7; BGH NJW 1990, 1966 [1968] zu 2.) oder ob in einem solchen Fall eine Umdeutung des unzulässigen Grundurteils in ein Teil-Zwischenfeststellungsurteil unzulässig ist (so für die Revisionsinstanz BGH NJW 1984, 2213 [2214] zu 1. a.; BGH NJW 1991, 1048 zu I., wobei hier eine Klageerweiterung, die sich die Klägerin durch ihren Antrag hätte zu eigen machen können, aber nicht mehr möglich ist), denn auf diesen Verfahrensmangel - Unzulässigkeit des erstinstanzlichen Grundurteils - kommt es nicht an, weil der Widerklageantrag zu 2) unbegründet und deshalb abzuweisen ist.
  • BGH, 09.05.2003 - V ZR 240/02

    Auslegung eines Grundstücksübertragungsvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 633/03
    Diese Ausführungen sind nicht frei von Rechtsfehlern, denn das Landgericht hat bei seiner Auslegung die Vorstellungen der Parteien bei Abschluss des Mietvertrages und die zu diesem Zeitpunkt gegebene beiderseitige Interessenlage nicht ausreichend berücksichtigt (BGH Urt. vom 15.01.02, XII ZR 31/00, zitiert nach juris m. w. N.; BGH NJW-RR 2003, 584 - 586 zu 2.; BGH NJW-RR 2003, 1053 f. zu II. 2.a. m. w. N.).
  • BGH, 13.11.2002 - XII ZR 310/99

    Pflicht des Pächters zur Räumung des Pachtobjekts nach Ankündigung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 633/03
    Diese Ausführungen sind nicht frei von Rechtsfehlern, denn das Landgericht hat bei seiner Auslegung die Vorstellungen der Parteien bei Abschluss des Mietvertrages und die zu diesem Zeitpunkt gegebene beiderseitige Interessenlage nicht ausreichend berücksichtigt (BGH Urt. vom 15.01.02, XII ZR 31/00, zitiert nach juris m. w. N.; BGH NJW-RR 2003, 584 - 586 zu 2.; BGH NJW-RR 2003, 1053 f. zu II. 2.a. m. w. N.).
  • BGH, 27.10.1960 - III ZR 80/58

    Die mit der Zwischenfeststellungswiderklage begehrte Feststellung als Gegenstand

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 633/03
    Gerade im Falle eines solchen Teil - Zwischenfeststellungsurteils i. S. v. § 256 II ZPO ist aber anerkannt, dass dieses ohne Verstoß gegen § 301 ZPO vor Entscheidung über die Hauptklage ergehen kann (Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 256 Rdn. 22; BGH in NJW 1955, 587; 1956, 1755; 1961, 75).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 150/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 633/03
    Gerade im Falle eines solchen Teil - Zwischenfeststellungsurteils i. S. v. § 256 II ZPO ist aber anerkannt, dass dieses ohne Verstoß gegen § 301 ZPO vor Entscheidung über die Hauptklage ergehen kann (Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 256 Rdn. 22; BGH in NJW 1955, 587; 1956, 1755; 1961, 75).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3391
OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02 (https://dejure.org/2004,3391)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2004 - 13 U 215/02 (https://dejure.org/2004,3391)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2004 - 13 U 215/02 (https://dejure.org/2004,3391)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 11 LuftRAbk, Art 18 LuftRAbk, Art 21 LuftRAbk, Art 22 Abs 2 Buchst a LuftRAbk, Art 25 LuftRAbk
    Internationaler Luftfrachtbrief: Geltung des Warschauer Abkommens; Bedeutung von Gewichtsangabe und fehlender Rubrik für Wertangabe; Zustandekommen eines Abfindungsvergleichs

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Abhandenkommen von Luftfracht; Vermutung des Verschuldens des Empfängers; Leeres Paket; Informationspflichten des Luftfrachtführers; Deklaration des besonderen Interesses an einer Warensendung; Abschluss einer ...

  • reise-recht-wiki.de

    Haftung für Verlust und Verschwinden von Gegenständen aus Reisegepäck und Koffer, Abfindungsangebot durch Verrechnungsscheck, Scheckfalle

  • tis-gdv.de
  • Judicialis

    WA 1955 § 11; ; WA 1955 § 18; ; WA 1955 § 21; ; WA 1955 § 22; ; WA 1955 § 25; ; WA 1955 § 26; ; WA 1955 § 31

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    WA Art. 18; WA Art. 22; WA Art. 25; BGB § 305 c
    Mangelhafte Organisation der Betriebsabläufe als die Haftungsbeschränkung des Art. 22 WA ausschließendes qualifiziertes Verschulden gem. Art. 25 WA

  • rechtsportal.de

    WA (1955) § 11 § 18 § 21 § 22 § 25 § 26 § 31
    Zu Fragen rund um internationale Luftfrachtbriefe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 675
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 75/94

    Ersatzpflicht des Spediteurs bei Beförderung von Transportgut im Güterfern- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02
    Dabei ist allgemein anerkannt, dass sich dieses qualifizierte Verschulden auch aus einer mangelhaften Organisation der Betriebsabläufe ergeben kann und dass es insoweit im Rahmen sekundärer Darlegungslast - wie im Bereich der ADSp - Aufgabe des Luftfrachtführers ist, Informationsdefizite des Geschädigten zum Ablauf des Betriebes und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen durch detaillierten Sachvortrag zum konkreten Sendungsverlauf zu kompensieren (BGH TranspR 2001, 29 ff. sowie TranspR 1997, 67 ff.; OLG Report Köln 2002, 390; Koller, TranspR, 5. Aufl., Artikel 25 WA 1955, Rz 9).

    Erforderlich ist vielmehr - worauf der Senat im Hinweisbeschluss vom 05.07.2004 aufmerksam gemacht hat - Vortrag zu den konkreten Abläufen und den konkret eingerichteten Kontrollen, damit für den Anspruchsteller und das Gericht erkennbar wird, ob und wie die einzelnen Maßnahmen in der Praxis geordnet, überschaubar und zuverlässig ineinander greifen und welche Maßnahmen getroffen worden sind, um sicherzustellen, dass die theoretisch vorgesehenen Organisationsmaßnahmen auch praktisch durchgeführt werden, ob also ein funktionierendes und nicht nur ein rein theoretisch nahezu geschlossenes System existiert (BGH TranspR 1997, Seite 67 ff. sowie Seite 291 ff. und 1998, Seite 78 f.).

    Mit diesem erstinstanzlichen Vorbringen ist die Beklagte jedoch den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast gleichwohl nicht gerecht geworden, weshalb von grobem Organisationsverschulden auszugehen ist (vgl. BGH VersR 1995, 604, 606; BGH TranspR 1997, 67 ff., 70; OLG Report Köln, 2002, 390 ff.; OLG Düsseldorf TranspR 1999, 253).

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02
    Da nach dem wechselseitigen Vorbringen der Parteien davon auszugehen ist, dass die von der Beklagten neben dem durch Luftbeförderung zu gewährleistenden Transport von Deutschland nach USA auch erbrachten Zu- und Ablieferungsdienste von ihrer Bedeutung her neben der Luftbeförderung reinen Annexcharakter hatten, und da der am 23.11.2000 ausgestellte internationale Luftfrachtbrief gemäß Artikel 11 I WA 1955 für den Abschluss eines internationalen Luftvertrages im Sinne des Artikel 1 WA 1955 streitet, ist nicht von einer multimodalen, also gemischten oder kombinierten Beförderung im Sinne des Artikel 31 I WA 1955 auszugehen (Giemulla/Schmid, Warschauer Abkommen, lose Blattsammlung, Stand Dezember 2003, Artikel 18 WA 1955, Rz 22 ff. mit Artikel 31 WA 1955 Rz. 1 a f.; Koller, Transportrecht, 5. Aufl., 2004, Artikel 5 bis 11 WA 1955, Rz 13 ff.; BGH TranspR 2001, 29 f.; OLG Report München 1999, 192).

    Dabei ist allgemein anerkannt, dass sich dieses qualifizierte Verschulden auch aus einer mangelhaften Organisation der Betriebsabläufe ergeben kann und dass es insoweit im Rahmen sekundärer Darlegungslast - wie im Bereich der ADSp - Aufgabe des Luftfrachtführers ist, Informationsdefizite des Geschädigten zum Ablauf des Betriebes und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen durch detaillierten Sachvortrag zum konkreten Sendungsverlauf zu kompensieren (BGH TranspR 2001, 29 ff. sowie TranspR 1997, 67 ff.; OLG Report Köln 2002, 390; Koller, TranspR, 5. Aufl., Artikel 25 WA 1955, Rz 9).

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02

    Unterlassungsklage bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Wegfall der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02
    Einen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO hat die Beklagte nicht gestellt, weshalb ihre Darlegungen im Schriftsatz vom 16.08.2004 als neues Vorbringen zu behandeln und an §§ 520 III Nr. 3, 530, 531 II Nr. 3 ZPO zu messen sind (vgl. hierzu einführend: Gaier in NJW 2004, 110, 112; vgl. auch Zöller/ Vollkommer, 24. Aufl., § 314 ZPO, Rdz. 1 m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 778; OLG Rostock, nicht rkr. Urteil vom 20.10.2003 zu 3 U 6/03).
  • OLG Rostock, 20.10.2003 - 3 U 6/03

    Bindung des Berufungsgerichts an eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02
    Einen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO hat die Beklagte nicht gestellt, weshalb ihre Darlegungen im Schriftsatz vom 16.08.2004 als neues Vorbringen zu behandeln und an §§ 520 III Nr. 3, 530, 531 II Nr. 3 ZPO zu messen sind (vgl. hierzu einführend: Gaier in NJW 2004, 110, 112; vgl. auch Zöller/ Vollkommer, 24. Aufl., § 314 ZPO, Rdz. 1 m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 778; OLG Rostock, nicht rkr. Urteil vom 20.10.2003 zu 3 U 6/03).
  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 60/99

    Stillschweigende Annahme eines Abfindungsangebots

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02
    Ein Erlassvertrag/Abfindungsvertrag kommt allerdings dann nicht zustande, wenn zwischen dem Scheckbetrag und dem zu erlassenden Teil ein krasses Missverhältnis besteht (Palandt/Heinrichs, 63. Aufl., § 151 BGB, Rz 2 m. w. N.; BGH NJW 2001, 2324 f. und NJW 1990, 1656 f.).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02
    Zu einer Mithaftung kann eine Obliegenheitsverletzung, wenn sie denn anzunehmen ist, immer nur dann führen, wenn sie für die Entstehung des Schadens auch kausal geworden ist, was der Luftfrachtführer dazulegen und zu beweisen hat (Koller, Transportrecht, 5. Aufl., Artikel 21 WA 1955, Rz 4; OLG Report Köln 2002, 390 ff.; vgl. auch BGH MDR 2003, 1361).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02
    Mit diesem erstinstanzlichen Vorbringen ist die Beklagte jedoch den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast gleichwohl nicht gerecht geworden, weshalb von grobem Organisationsverschulden auszugehen ist (vgl. BGH VersR 1995, 604, 606; BGH TranspR 1997, 67 ff., 70; OLG Report Köln, 2002, 390 ff.; OLG Düsseldorf TranspR 1999, 253).
  • BGH, 06.02.1990 - X ZR 39/89

    Vertragsannahme durch widerspruchslose Scheckeinlösung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02
    Ein Erlassvertrag/Abfindungsvertrag kommt allerdings dann nicht zustande, wenn zwischen dem Scheckbetrag und dem zu erlassenden Teil ein krasses Missverhältnis besteht (Palandt/Heinrichs, 63. Aufl., § 151 BGB, Rz 2 m. w. N.; BGH NJW 2001, 2324 f. und NJW 1990, 1656 f.).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02

    Unbeschränkte Haftung des Luftfrachtführers: Grobes Organisationsverschulden bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02
    Die hier in Rede stehenden Briefe sind nach den Umständen so ungewöhnlich, dass sie gemäß § 3 AGBG keine Geltung haben können (so auch das nicht veröffentlichte Urteil des OLG Frankfurt vom 30.04.2004 betreffend vergleichbare Schreiben der Beklagten, Az. 24 U 198/02; vgl. auch OLG Frankfurt zu einem Aufdruck auf der Rückseite eines Schecks, OLG Report Frankfurt, 1999, 216, 218).
  • OLG Frankfurt, 16.04.1996 - 5 U 219/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02
    Sie stellen sich somit nicht als besondere Deklaration des Interesses an der Lieferung im Sinne des Artikel 22 II a Satz 2 WA 1955 dar (Münchener Kommentar-Kronke, HGB, TranspR 1997, Artikel 22 WA 1955, Rz 25; Giemulla/Schmid, Warschauer Abkommen, lose Blattsammlung, Stand 12/2003, Artikel 22 WA 1955, Rz 9; OLG Report Frankfurt 1996, 218 = TransR 1998, Seite 213).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06

    Internationale Luftbeförderung: Anwendbares Recht; Haftungsbeschränkung nach dem

    Der beklagtenseits erhobene und gemäß Artikel 21 WA/HP statthafte Einwand des Mitverschuldens, begründet mit der fehlenden Wertdeklaration, ist schon deshalb nicht durchgreifend, weil die Beklagte nicht einmal ansatzweise vorträgt, welche Maßnahmen sie getroffen hätte, wenn eine Wertdeklaration erfolgt wäre (siehe zu diesem Problemkreis sowohl Urteil des 1. ZS des BGH vom 08.05.2003 = MDR 2003, S. 1361 als auch das Senatsurteil vom 30.08.2004 zu Az.: 13 U 215/02 = OLGR 2004, S. 417 und auch Koller, Transportrecht, 5. Aufl. 2004, Rn. 4 zu Artikel 21 WA 1955), weshalb dahingestellt bleiben kann, ob nicht bereits von einem vorprozessualen Anerkenntnis der Beklagten, auf 17 SZR pro Kilogramm zu haften, auszugehen ist.
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10

    Frachtführerhaftung bei Paketverlust im grenzüberschreitenden Transport:

    Auch Art. 38 Abs. 1 MÜ macht deutlich, dass das Übereinkommen nur für die Luftbeförderung im Sinn dessen Art. 1 und nicht auch für die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln gilt und die Beförderung zu Land und zu Wasser nicht zur Luftbeförderung zählen (vgl. auch Kirchhof, a.a.O., S. 135; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 30.8.2004 - 13 U 215/02 - TranspR 2004, 471, das die Hilfsdienste aufgrund ihres Annexcharakters dem Luftfrachtverkehr zuordnet).
  • LG Bonn, 21.06.2006 - 16 O 20/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs wegen des Verlustes

    Dementsprechend ist hier auch nach Auffassung der Kammer die Rechtsprechung zur sogenannten Vergleichsfalle (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 30.08.2004 13 U 215/02 zitiert nach beck-online.de BeckRS 2004 Nr. 09295) anwendbar.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 6 U 235/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12489
OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 6 U 235/03 (https://dejure.org/2004,12489)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2004 - 6 U 235/03 (https://dejure.org/2004,12489)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2004 - 6 U 235/03 (https://dejure.org/2004,12489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zahlungsanspruch aus einer Gewinnzusage: Eignung einer "Geschenk-Benachrichtigung" als Gewinnmitteilung

  • Wolters Kluwer

    Erwecken des Eindrucks eines Gewinns beim Verbraucher; Voraussetzung für die Einordnung einer Gewinnmitteilung als Ankündigung; Auswirkungen von versteckten Hinweisen auf die abstrakte Eignung als Gewinnmitteilung; Anwendung der Sorgfalt eines aufgeklärten Verbrauchers ...

  • Judicialis

    BGB § 661 a

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03

    Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 6 U 235/03
    Dieser Punkt ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2002 zu Gunsten des Wohnsitzes des klagenden Verbrauchers geklärt (BGHZ 153, 82 = NJW 2003, 426; vgl. nunmehr auch BGH, Urt. v. 12.2.2004 - III ZR 226/03).

    Eine Gewinnmitteilung ist eine geschäftsähnliche Handlung, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als Ankündigung der unentgeltlichen Leistung eines Preises (Gewinn) durch den Absender an den Mitteilungsempfänger aufzufassen ist (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - III ZR 226/03; vgl. auch Palandt-Sprau, aaO., § 661 a BGB, Rdnr. 2).

    Die Auslegung erfolgt gemäß §§ 133, 157 BGB nach dem Empfängerhorizont und dem sich aus diesem ergebenden objektiven Erklärungsinhalt (Palandt/Sprau, a.a.O. § 661 a Rdnr. 29. Nach dem Gesamteindruck der Mitteilungen bestand für den Kläger Anlass zu der Annahme, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten. Das allein führt zu einer entsprechenden Leistungsverpflichtung der Beklagten. Es ist nicht erforderlich, dass der Adressat dem Schreiben tatsächlich Glauben schenkt (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - III ZR 226/03).

    Einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - III ZR 226/03; vgl. auch EuGH WRP 1998, 848, 850 - 6-Korn-Eier) ist dieses Textverständnis jedoch nicht möglich.

    Dieser Maßstab ergibt sich schon aus den mit der Einführung des § 661 a BGB verfolgten gesetzgeberischen Zieles (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - III ZR 226/03).

    Versteckte Hinweise in solchen Mitteilungen, dass es sich um ein unverbindliches Gewinnspiel handele oder Ähnliches, vermögen die abstrakte Eignung solcher Mitteilungen, den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken, in keiner Weise zu mildern (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - III ZR 226/03; Lorenz, NJW 2000, 3305, 3306).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 6 U 235/03
    Es hat unter Bejahung seiner internationalen Zuständigkeit im Anschluss an BGHZ 153, 82 in § 661 a BGB eine Stütze für die vom Kläger erstrebten Leistungen erblickt.

    Dieser Punkt ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2002 zu Gunsten des Wohnsitzes des klagenden Verbrauchers geklärt (BGHZ 153, 82 = NJW 2003, 426; vgl. nunmehr auch BGH, Urt. v. 12.2.2004 - III ZR 226/03).

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 6 U 235/03
    Einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - III ZR 226/03; vgl. auch EuGH WRP 1998, 848, 850 - 6-Korn-Eier) ist dieses Textverständnis jedoch nicht möglich.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.12.2003 - 11 U 51/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10176
OLG Celle, 18.12.2003 - 11 U 51/03 (https://dejure.org/2003,10176)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.2003 - 11 U 51/03 (https://dejure.org/2003,10176)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 11 U 51/03 (https://dejure.org/2003,10176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit einer Eventualklage gegen einen zweiten Beklagten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer Klage gegen den zweiten Beklagten bei einem Klägerbegehren gerichtet auf die Verurteilung des zweiten Beklagten nur für den Fall des Scheiterns der Verurteilung des ersten Beklagten; Zulässigkeit einer Klage bei Abhängigkeit des verfolgten ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage gegen den zweiten Beklagten bei einem Klägerbegehren gerichtet auf die Verurteilung des zweiten Beklagten nur für den Fall des Scheiterns der Verurteilung des ersten Beklagten; Zulässigkeit einer Klage bei Abhängigkeit des verfolgten ...

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