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   BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91   

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BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91 (https://dejure.org/1992,1627)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91 (https://dejure.org/1992,1627)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - BReg. 2 Z 139/91 (https://dejure.org/1992,1627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Deggendorf - T 174/89
  • BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1369
  • FamRZ 1992, 1328 (Ls.)
  • DB 1992, 1880
  • Rpfleger 1992, 422
  • Rpfleger 1993, 13
  • BayObLGZ 1992, 131
  • BayObLGZ 1992, 132
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 17.02.1972 - BReg. 2 Z 88/71
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91
    (4) Bestellt im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Grundstücks der Erwerber für den Veräußerer Rechte wie eine Restkaufpreishypothek oder eine Grunddienstbarkeit, dann gehen diese Rechte der durch Verpfändung oder Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs entstehenden Sicherungshypothek sowie den vom Erwerber für Dritte bestellten Rechten grundsätzlich im Rang vor (BayObLGZ 1972, 46; Horber/Demharter § 45 Anm.7 und Anm. 10 b; Haegele/Schöner/Stöber GBR 9.Aufl. Rn. 1562).

    § 45 Abs. 3 GBO gilt auch für diese Rechte, und die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Veräußerer und Erwerber wirken sich auf die grundbuchrechtlichen Eintragungsgrundsätze nicht unmittelbar aus (vgl. BayObLGZ 1972, 46/50; Stöber Rn. 2050 a).

  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91
    Bis dahin aber ist das Grundbuchamt an die Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts und damit an die Zurückweisung des Eintragungsantrags gebunden (BGHZ 88, 62/64; BayObLG NJW-RR 1988, 980 m.w.Nachw.; Horber/Demharter GBO 19.Aufl. § 78 Anm. 3 a).
  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 204/83

    Auslegung des Zurückbehaltungsrechts aufgrund AGB der Sparkassen

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91
    Es gilt § 432 BGB ; die Vermutung des § 420 BGB ist durch den Entstehungsgrund der Forderung und den Zweck der geschuldeten Leistung widerlegt (vgl. BGH NJW 1983, 2020; 1984, 795/796; BGH DNotZ 1985, 551/552; BayObLGZ 1962, 184/188; BGB RGRK/Weber 12. Aufl. § 420 Rn. 14 und § 432 Rn. 9; Palandt/Heinrichs BGB 51. Aufl. § 420 Rn. 3 und § 432 Rn. 1., 3).
  • BGH, 28.02.1975 - V ZR 146/73

    Unbestimmter Bezug einer Grundschuld auf zu pfändende Rückübertragungsansprüche -

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91
    Auch Pfändungsbeschlüsse sind auslegungsfähig; die Auslegung darf dabei nicht am buchstäblichen Sinn haften bleiben (vgl. § 133 BGB ; BGH NJW 1975, 980/981).
  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80

    Zur Eigenschaft einer notariellen Eigenurkunde als öffentliche Urkunde

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91
    Die eigenhändig unterzeichnete und gesiegelte Erklärung über die Rangbestimmung entspricht auch der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO (BGHZ 78, 36; Horber/Demharter § 29 Anm.9 a aa).
  • BGH, 09.02.1983 - IVa ZR 162/81

    Anspruch auf Hinterlegung einer Erbengemeinschaft als Teilhaberin einer

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91
    Es gilt § 432 BGB ; die Vermutung des § 420 BGB ist durch den Entstehungsgrund der Forderung und den Zweck der geschuldeten Leistung widerlegt (vgl. BGH NJW 1983, 2020; 1984, 795/796; BGH DNotZ 1985, 551/552; BayObLGZ 1962, 184/188; BGB RGRK/Weber 12. Aufl. § 420 Rn. 14 und § 432 Rn. 9; Palandt/Heinrichs BGB 51. Aufl. § 420 Rn. 3 und § 432 Rn. 1., 3).
  • BGH, 03.11.1983 - IX ZR 104/82

    Erwerb eines Grundstücks durch Ehegatten - Gemeinschaftlicher Anspruch auf

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91
    Es gilt § 432 BGB ; die Vermutung des § 420 BGB ist durch den Entstehungsgrund der Forderung und den Zweck der geschuldeten Leistung widerlegt (vgl. BGH NJW 1983, 2020; 1984, 795/796; BGH DNotZ 1985, 551/552; BayObLGZ 1962, 184/188; BGB RGRK/Weber 12. Aufl. § 420 Rn. 14 und § 432 Rn. 9; Palandt/Heinrichs BGB 51. Aufl. § 420 Rn. 3 und § 432 Rn. 1., 3).
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91
    Eine neue Auflassung kann nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung gemacht werden, da sie das (vom Grundbuchamt angenommene) Eintragungshindernis nicht mit rückwirkender Kraft beseitigen kann (BayObLG DNotZ 1989, 373; BayObLG NJW-RR 1991, 465 , jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 23.12.1987 - BReg. 2 Z 138/87

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Voraussetzungen

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91
    Bis dahin aber ist das Grundbuchamt an die Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts und damit an die Zurückweisung des Eintragungsantrags gebunden (BGHZ 88, 62/64; BayObLG NJW-RR 1988, 980 m.w.Nachw.; Horber/Demharter GBO 19.Aufl. § 78 Anm. 3 a).
  • BayObLG, 05.01.1989 - BReg. 2 Z 96/88
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91
    Eine neue Auflassung kann nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung gemacht werden, da sie das (vom Grundbuchamt angenommene) Eintragungshindernis nicht mit rückwirkender Kraft beseitigen kann (BayObLG DNotZ 1989, 373; BayObLG NJW-RR 1991, 465 , jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 107/03

    Aufforderung an den Vertretenen bei Personenmehrheit als Vertragspartner;

    Damit stand ihnen auch der im Kaufvertrag begründete Übereignungsanspruch gem. §§ 432, 741 BGB in Bruchteilsgemeinschaft zu (BGH, Urt. v. 3. November 1983, IX ZR 104/82, NJW 1984, 795, 796; BayObLGZ 1992, 131, 136; MünchKomm-BGB/K. Schmidt, § 741 Rdn. 20; vgl. im übrigen zu "Hausherstellungsverträgen" BGHZ 94, 117, 119).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 11 Wx 48/02

    Notarielle Beglaubigung einer Handelsregisteranmeldung für eine GmbH:

    Hat die weitere Beschwerde Erfolg, hat das Amtsgericht den Zurückweisungsbeschluss wegen fehlender Rechtsgrundlage von Amts wegen aufzuheben (BGHZ 88, 62, 64; BayObLG NJW-RR 1988, 980; BayObLGZ 1992, 131, 134f., Demharter, GBO, 24. Auflage, § 78 Rdn. 6).
  • LG Berlin, 25.06.2015 - 21 S 10/14

    Pfändung eines Guthabens auf einem Und-Konto: Erforderlichkeit eines Titels gegen

    Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist jedoch auslegungsfähig gemäß § 133 BGB; die Auslegung darf dabei nicht am buchstäblichen Sinn haften bleiben (BGH NJW 1975, 980, 981; BayObLG Rpfleger 1993, 13, 14).

    Ungenauigkeiten in der Bezeichnung oder falsche rechtliche Qualifizierungen schaden dann nicht (BayObLG Rpfleger 1993, 13, 14; Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl. 2013, Rn. 509, 512).

    Zwar hat das Finanzamt hier - anders als in dem der Entscheidung des BayObLG (Rpfleger 1993, 13, 14) zugrunde liegenden Sachverhalt - nicht konkretisiert, dass es einen pfändbaren Anteil an einer eine Gemeinschaft betreffenden Forderung pfänden wolle.

  • OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 40/09

    Eintragung eines gemeinschaftlichen Rechts im Grundbuch: Vereinbarung einer

    Dies gilt zunächst für schuldrechtliche Leistungspflichten, aber auch für die Mitberechtigung an (dinglichen) akzessorischen Rechten, weil die schuldrechtliche Berechtigung am Anspruch beim dinglichen Sicherungsrecht dieselbe sein muss (KEHE/Eickmann § 47 Rn. 14; BGHZ 175, 297 für Sicherungshypothek; BayObLGZ 1992, 131/136; Senat vom 14.10.2008, 34 Wx 062/08 = FGPrax 2009, 59).
  • OLG München, 14.10.2008 - 34 Wx 62/08

    Grundbuchverfahren: Pflicht zur Rückauflassung an Miteigentümer als unteilbare

    Dies ergibt sich aus dem Entstehungsgrund der Forderung und dem Zweck der geschuldeten Leistung (vgl. BGH DNotZ 1985, 551/552; BGH NJW 1983, 2020/2021; BayObLGZ 1992, 131/136).

    Dass dem Beteiligten zu 1 wohl kein selbständiger Anspruch auf Übertragung eines Miteigentumsanteils zustand (vgl. BayObLGZ 1992, 131/136), spielt im Ergebnis keine Rolle.

  • OLG München, 30.04.2015 - 34 Wx 86/15

    Nachträgliche Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts nach Bewilligung im Jahr 1969

    Jedoch bedarf es einer Mitwirkung der für die nachträglich eingetragene Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB) verwaltungsbefugten Person(en) als im Eintragungszeitpunkt (2015) Buchberechtigte hier schon deshalb nicht, weil es sich im Verhältnis zum bewilligenden Rechtsvorgänger um einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge handelt (BayObLGZ 1956, 172/178; 1992, 131/137; MüKo/Kanzleiter BGB 6. Aufl. § 1416 Rn. 17 a. E.: "Universalsukzession").
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 114/95

    Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch

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  • OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09

    Nießbrauch: Bestellung für mehrere Mitberechtigte

    Dies gilt zunächst für schuldrechtliche Leistungspflichten, aber auch für die Mitberechtigung an (dinglichen) akzessorischen Rechten, weil die schuldrechtliche Berechtigung am Anspruch beim dinglichen Sicherungsrecht dieselbe sein muss (KEHE/Eickmann § 47 Rn. 14; BGHZ 175, 297 für Sicherungshypothek; BayObLGZ 1992, 131/136; Senat vom 14.10.2008, 34 Wx 062/08 = FGPrax 2009, 59).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2005 - 20 W 312/04

    Grundbuchsache: Weiterveräußerung durch den Auflassungsempfänger; Verlust der

    In dem Verhältnis des Antrags auf Eintragung der Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Antragsteller zu 1) und der Eintragung der Grundschuld zur Finanzierung des Erwerbs der Antragsteller zu 1) ist wegen des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs eine stillschweigende Bestimmung nach § 16 Abs. 2 GBO dahingehend anzunehmen, dass eine Eintragung nicht ohne die andere erfolgen soll (BayObLG MittBayNot 1992, 391; Demharter, aaO., § 16, Rdnr. 11; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 92, Seite 40; Meikel/Böttcher: Grundbuchrecht, § 16, Rdnr. 15).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2005 - 20 W 307/04

    Insolvenzverfahren: Wirkung der vorläufigen Vermögensverwaltung und des

    In dem Verhältnis des Antrags auf Eintragung der Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Antragsteller zu 1) und der Eintragung der Grundschuld zur Finanzierung des Erwerbs der Antragsteller zu 1) ist wegen des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs eine stillschweigende Bestimmung nach § 16 Abs. 2 GBO dahingehend anzunehmen, dass eine Eintragung nicht ohne die andere erfolgen soll (BayObLG MittBayNot 1992, 391; Demharter, aaO., § 16, Rdnr. 11; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 92, Seite 40; Meikel/Böttcher: Grundbuchrecht, § 16, Rdnr. 15).
  • BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 82/98

    Rangrücktritt mit der Auflassungsvormerkung hinter eine Grundschuld bei einem

  • OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02

    Zur Auslegung einer Beschwerdeschrift, wenn ein Notar in diesem offen lässt, für

  • BayObLG, 13.08.1993 - 2Z BR 80/93

    Beschwerdeberechtigung im Grundbuchverfahren; Wirksamkeit der Auflassung

  • OLG Frankfurt, 16.10.1996 - 20 W 248/96

    Beschwerdeberechtigung

  • BayObLG, 18.08.1994 - 2Z BR 30/94

    Aufspaltung und Verteilung eines Wohnungseigentums auf die anderen

  • OLG Stuttgart, 30.07.1997 - 8 W 321/96

    Genehmigungswiderruf

  • OLG Stuttgart, 16.07.1997 - 9 U 29/97

    Stillschweigen bei Auslegung dinglicher Verträge

  • OLG Jena, 04.12.1997 - 6 W 664/97

    Vollzugsvollmacht und Rang

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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2087
BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92 (https://dejure.org/1992,2087)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.1992 - 2Z BR 45/92 (https://dejure.org/1992,2087)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 1992 - 2Z BR 45/92 (https://dejure.org/1992,2087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 4 T 1239/92
  • BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 386
  • Rpfleger 1992, 422
  • Rpfleger 1993, 58
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 10.11.1930 - VI 33/30

    Kann § 1149 BGB. auf einen Vertrag angewendet werden, durch den Schuldner das

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Die Bestimmung ist auch dann anwendbar, wenn dem Gläubiger das Recht eingeräumt wird, das Grundstück zu einem bestimmten Preis (bei gleichzeitiger Verrechnung mit der noch offenen Hypothekenforderung) zu übernehmen (vgl. RGZ 92, 101/104 f.; 130, 227 ff.; Planck/Strecker BGB 4.Aufl. (1920) § 1149 Anm.2).

    Nicht unter § 1149 BGB fallen vor der Fälligkeit der Hypothekenforderung getroffene Abreden dann, wenn sich der Eigentümer unabhängig von der Zahlung am Fälligkeitstag zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet (RGZ 130, 227/229; Staudinger/Scherübl aaO).

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Bei einer Vormerkung ist dies nicht der Fall, wenn es wie hier darum geht, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch noch besteht oder überhaupt wirksam entstanden ist; auf den Bestand des gesicherten Anspruchs erstreckt sich der öffentliche Glaube des Grundbuchs und die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs nach §§ 892, 893 BGB nicht (BGHZ 25, 16/24 f.; BayObLG BWNotZ 1988, 165/166 m. w. Nachw.).
  • BGH, 30.04.1980 - V ZR 56/79

    Zum Erlöschen der Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    b) Die Vormerkung ist in ihrer Entstehung und ihrem Bestand abhängig von dem Anspruch, den sie sichern soll; ist der Anspruch nicht wirksam begründet worden, dann besteht auch die zu seiner Sicherung eingetragene Vormerkung nicht und das Grundbuch ist unrichtig (vgl. BGHZ 60, 46/50; BGH NJW 1981, 447/448; …
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    b) Die Vormerkung ist in ihrer Entstehung und ihrem Bestand abhängig von dem Anspruch, den sie sichern soll; ist der Anspruch nicht wirksam begründet worden, dann besteht auch die zu seiner Sicherung eingetragene Vormerkung nicht und das Grundbuch ist unrichtig (vgl. BGHZ 60, 46/50; BGH NJW 1981, 447/448; …
  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Nach der amtlichen Versicherung des Verfahrensbevollmächtigten vertritt dieser auch den Freistaat Bayern, der somit formell in ordnungsmäßiger Weise an dem Verfahren beteiligt wurde; des Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es bei einem Notar grundsätzlich nicht (vgl. BayObLG MittBayNot 1986, 139; BayObLG NJW-RR 1989, 1495/1496).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Der Verfahrensbevollmächtigte hat gegen den Zurückweisungsbeschluss des Grundbuchamts namens der Beteiligten Erinnerung eingelegt und damit einen Antrag bei dem Gericht erster Instanz gestellt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BayObLGZ 1988, 102/104; 1989, 354/356; KEHE/Kuntze GBR 4.Aufl. § 80 Rn. 13 m. w. Nachw.; a.A. Horber/Demharter GBO 19.Aufl. § 1 Anm. 8).
  • BayObLG, 15.07.1988 - BReg. 2 Z 59/88

    Löschung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten bzw.

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Bei einer Vormerkung ist dies nicht der Fall, wenn es wie hier darum geht, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch noch besteht oder überhaupt wirksam entstanden ist; auf den Bestand des gesicherten Anspruchs erstreckt sich der öffentliche Glaube des Grundbuchs und die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs nach §§ 892, 893 BGB nicht (BGHZ 25, 16/24 f.; BayObLG BWNotZ 1988, 165/166 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 30.08.1989 - BReg. 2 Z 95/89

    Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung an einem Wohnungserbbaurecht ohne

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Der Verfahrensbevollmächtigte hat gegen den Zurückweisungsbeschluss des Grundbuchamts namens der Beteiligten Erinnerung eingelegt und damit einen Antrag bei dem Gericht erster Instanz gestellt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BayObLGZ 1988, 102/104; 1989, 354/356; KEHE/Kuntze GBR 4.Aufl. § 80 Rn. 13 m. w. Nachw.; a.A. Horber/Demharter GBO 19.Aufl. § 1 Anm. 8).
  • RG, 26.01.1918 - V 238/17

    Ausschluss des Befriedigungszweckes im Rahmen des Verbots der

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Die Bestimmung ist auch dann anwendbar, wenn dem Gläubiger das Recht eingeräumt wird, das Grundstück zu einem bestimmten Preis (bei gleichzeitiger Verrechnung mit der noch offenen Hypothekenforderung) zu übernehmen (vgl. RGZ 92, 101/104 f.; 130, 227 ff.; Planck/Strecker BGB 4.Aufl. (1920) § 1149 Anm.2).
  • BayObLG, 24.04.1986 - BReg. 2 Z 38/86
    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Nach der amtlichen Versicherung des Verfahrensbevollmächtigten vertritt dieser auch den Freistaat Bayern, der somit formell in ordnungsmäßiger Weise an dem Verfahren beteiligt wurde; des Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es bei einem Notar grundsätzlich nicht (vgl. BayObLG MittBayNot 1986, 139; BayObLG NJW-RR 1989, 1495/1496).
  • BGH, 03.12.1999 - V ZR 329/98

    Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Erwerb der Kaufsache durch den

    Da die Bedingung des Auflassungsanspruchs (wirksame Vorkaufsrechtsausübung) nicht eintrat und auch nicht mehr eintreten kann, ist auch die Vormerkung des Beklagten erloschen (vgl. auch BGHZ 117, 390, 392; BayObLG, Rpfleger 1993, 58, 59 m.w.N.).

    Das entspricht dem für die Vormerkung geltenden Akzessorietätsprinzip (h.M., vgl. z.B. BGHZ 60, 47, 50; BayObLG, Rpfleger 1993, 58, 59; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 883 Rdn. 6; Staudinger/Gursky, BGB, 1996, § 883 Rdn. 16 m.w.N.) und auch der vom Senat vertretenen Meinung, daß eine zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers vereinbarte Verpflichtung zur Eigentumsübertragung nicht durch Vormerkung gesichert werden kann (vgl. Senatsurt. v. 20. Mai 1966, V ZR 182/63, NJW 1966, 1656, 1657).

  • BGH, 23.06.1995 - V ZR 265/93

    Verbot der Verfallabrede mit dinglich nicht gesicherten Gläubigern

    Eine unzulässige Verfallvereinbarung liegt nur dann vor, wenn das Recht dem Gläubiger vor Fälligkeit seiner Forderung eingeräumt wird und ihm gerade unter der Bedingung zustehen soll, daß er trotz Fälligkeit seiner Forderung nicht ordnungsgemäß befriedigt wird (RGZ 92, 101, 105; 130, 227, 228; RG JW 1935, 2886; RG SeuffArch 81 Nr. 8; BayObLG Rpfleger 1993, 58, 59 m.w.N.).
  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 233/16

    Kein Amtswiderspruch gegen Vormerkung eines ehevertraglichen

    Da die eingetragene Vormerkung keine Vermutung für das Bestehen des schuldrechtlichen Anspruchs begründet, kommt ein gutgläubiger Erwerb bei Nichtbestehen des Anspruchs nicht in Betracht (BayObLGZ 1999, 226/231; BayObLG Rpfleger 1993, 58; Palandt/Bassenge § 885 Rn. 12, 19).
  • BayObLG, 11.11.2002 - 1Z BR 53/01

    Auslegung eines Erbvertrages - gegenseitige Erbeinsetzung mit

    Die Vormerkung hat keine Rückwirkungen auf diesen Anspruch; sie kann ihn weder schaffen noch erweitern (RGZ 139, 353/356; Staudinger/Gursky aaO Rn. 16); sie ist vielmehr nur wirksam, wenn der Anspruch, zu dessen Sicherung sie dienen soll, seinem Inhalt nach vormerkungsfähig ist und zudem wirklich besteht bzw. künftig entstehen kann; sie geht notwendigerweise unter, wenn der Anspruch erlischt oder feststeht, dass er nicht mehr entstehen kann (BayObLG Rpfleger 1993, 58/59; Staudinger/Gursky aaO Rn. 16).
  • BayObLG, 03.09.1998 - 2Z BR 117/98

    Eintragung des Ausschlusses der Abtretbarkeit des durch eine Vormerkung

    Auch wenn ein gutgläubiger Erwerb der Vormerkung nicht in Betracht kommt, falls es an einer wirksamen Übertragung fehlt, weil sich der öffentliche Glaube des Grundbuchs nicht auf den Bestand des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs erstreckt (BayObLG Rpfleger 1993, 58), ist die Eintragungsfähigkeit eines Abtretungsausschlusses auch bei der Vormerkung zu bejahen.
  • OLG München, 24.01.2022 - 34 Wx 437/21

    Erfolgreiche Beschwerde im Grundbuchverfahren

    In einer solchen Konstellation richtet sich das Rechtsmittel in Wahrheit gegen die angeblich von Anfang an unrichtige Eintragung (BGH FGPrax 2018, 49; Senat vom 25.10.2013, 34 Wx 315/13 = FGPrax 2014, 15 f.; BayObLG Rpfleger 1993, 58; Demharter GBO 32. Aufl. § 71 Rn. 30; Hügel/Holzer GBO 4. Aufl. § 22 Rn. 100; Meikel/Schmidt-Räntsch GBO 12. Aufl. § 71 Rn. 77).
  • OLG München, 27.11.2023 - 34 Wx 203/23

    Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers vor Annahme des Amts

    In einer solchen Konstellation richtet sich das Rechtsmittel in Wahrheit zum einen gegen die angeblich von Anfang an unrichtige Eintragung (BGH FGPrax 2018, 49; Senat, Beschluss vom 25.10.2013 - 34 Wx 315/13 = FGPrax 2014, 15 f.; BayObLG Rpfleger 1993, 58; Demharter, GBO, 33. Aufl., § 71 Rn. 30; Hügel/Holzer, GBO, 4. Aufl., § 22 Rn. 100; Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 12. Aufl., § 71 Rn. 77), zum anderen will die Beteiligte zu 1) die Eintragung der Erben erreichen.
  • OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03

    Grundstückskaufvertrag: Widerrufsgrund bei einer als unwiderruflich vereinbarten

    Diese Rechtslage entspricht derjenigen bei der Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs (vgl. BayObLG DNotZ 1993, 386, 387 f.).
  • OLG München, 15.01.2014 - 3 U 3123/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme auf Rückzahlung eines Darlehens

    Zwar ist das Verbot der Verfallsabrede gemäß § 1149 BGB , gegen das hier verstoßen wurde, ein gesetzliches Verbot im Sinne von § 134 BGB (in diesem Sinne wohl BayObLG, RPfleger 93, 58).
  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97

    Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach

  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 211/04

    Verfahrenserledigung durch Löschung der Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in

  • OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13

    Grundbuchberichtigung: Übernahme der in einem Bodensonderungsplan enthaltenen

  • OLG München, 25.10.2013 - 34 Wx 315/13

    Grundbuchbeschwerde: Anspruch eines Beteiligten auf Wiedereintragung eines

  • OLG München, 25.01.2022 - 34 Wx 437/21

    Voraussetzungen für Eintragung eines Amtswiderspruchs

  • OLG München, 06.06.2012 - 34 Wx 547/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Rechtsbehelfe zur Geltendmachung der anfänglichen

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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92   

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BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92 (https://dejure.org/1992,2189)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1992 - 3Z BR 16/92 (https://dejure.org/1992,2189)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 3Z BR 16/92 (https://dejure.org/1992,2189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vergütung Rechtsanwalts, Wirksamkeit Pflegerbestellung

Verfahrensgang

  • LG Würzburg - 3 T 3178/90
  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 854
  • AnwBl 1993, 534
  • Rpfleger 1992, 422
  • Rpfleger 1992, 519
  • BayObLGZ 1992, 151
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92
    Zwar bestehen Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung des Beteiligten zu 1), der nach allgemeiner Verpflichtung nur schriftlich bestellt worden war (vgl. MünchKomm/ Schwab BGB 3. Aufl. § 1789 Rn. 7 m.w.Nachw...Goerke Rpfleger 1982, 169; aber auch Erman/Holzhauer BGB 8. Aufl. § 1789 Rn. 2; Damrau Rpfleger 1984, 48); die bei Goerke und Damrau zitierten, scheinbar abweichenden Entscheidungen des RG und des BayObLG betreffen den vor dem RJWG von Landesrecht vorgesehenen Berufsvormund, der eine ähnliche Stellung wie später der Amtsvormund - § 1791b BGB - hatte und mit dem der seit BVerfGE 54, 251 ebenso genannte Berufsvormund nur den Namen gemein hat.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 54, 251 ) betrifft den Fall eines mittellosen Mündels.

  • BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 3 Z 58/90
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92
    Ganz allgemein genügt es nämlich für die Begründung der Angemessenheit einer Vergütung wegen der Art der zu fällende n Entscheidung regelmäßig, wenn aus ihr in wesentlichen Zügen zu erkennen ist, aus welchen Gründen die Tatsacheninstanz die zuerkannte Vergütung für angemess en hält (BayObLGZ 1990, 184/186 f.).
  • BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92
    Ebenso hat der Senat im Beschluss vom 27.2.1992 (BReg. 3 Z 164/91) einen Stundensatz von etwas über 200,-- DM für die Anwaltsstunde einschließlich Bürokosten und Mehrwertsteuer als angemessen im Sinn von § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB angesehen.
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92
    Das Landgericht hat dabei zu Recht darauf hingewiesen, dass beim Berufsvormund das Ermessen des Gerichts im Sinn von § 1836 BGB eingeschränkt ist, dass also für diesen Fall der aus nachgewiesenem Zeitaufwand und anteiligen Bürokosten sowie Mehrwertsteuer errechnete Betrag die Untergrenze der zu bewilligenden Vergütung bildet (BayObLGZ 1988, 275; 1990, 130).
  • BayObLG, 08.09.1988 - BReg. 3 Z 81/88

    Vergütung eines Berufsvormunds

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92
    Das Landgericht hat dabei zu Recht darauf hingewiesen, dass beim Berufsvormund das Ermessen des Gerichts im Sinn von § 1836 BGB eingeschränkt ist, dass also für diesen Fall der aus nachgewiesenem Zeitaufwand und anteiligen Bürokosten sowie Mehrwertsteuer errechnete Betrag die Untergrenze der zu bewilligenden Vergütung bildet (BayObLGZ 1988, 275; 1990, 130).
  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Der sich aus den genannten Positionen errechnende Betrag bildet die Untergrenze der festzusetzenden Vergütung (vgl. BayObLGZ 1988, 275/278; 1992, 151/154; BayObLG Rpfleger 1992 297/298; JurBüro 1993, 49/50; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1333; Knittel, a. a. O., 1836 Nr. 14; Barth/Wagenitz, a. a. O., S. 74), jedenfalls solange und soweit das Vermögen des Betreuten nicht unzureichend ist (BayObLGZ 1990, 130/133; 1992, 151/156).

    Das Ermessen der Tatsacheninstanzen ist insoweit eingeschränkt (vgl. BayObLGZ 1988, 275/278; 1990, 130/133; 1992, 151/154; Rpfleger 1992, 297/298; JurBüro 1993, 49/50; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1333; sinngemäß wohl auch OLG Schleswig FamRZ 1995, 46).

    Der Anspruch des Betreuers auf Ersatz seines Zeitaufwandes und seiner anteiligen Bürounkosten ist auch nicht durch die Sätze nach § 1836 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB nach oben begrenzt (vgl. BayObLGZ 1992, 151/154; 1993, 323/324; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46/47).

    Sie bestimmen, welche Vergütung dem Betreuer auch bei unzureichendem Vermögen des Betroffenen als Mindestvergütung (BayObLG AnwBl. 1994, 42; Barth/Wagenitz, a. a. O., S. 74) zusteht und tragen vor allem dem Umstand Rechnung, daß gemäß § 1836 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 1835 Abs. 4 BGB im Falle der Mittellosigkeit des Betreuten die Staatskasse einzutreten hat (OLG Schleswig FamRZ 1995, 46); die Möglichkeit der Bewilligung einer höheren Vergütung nach § 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB lassen sie aber gerade unberührt (vgl. (vgl. BT-Drucks. 11/4528, S. 110/111; BayObLGZ 1992, 151/154; 1993, 323/324; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46/47).

    Denn sonst wäre eine berufsmäßige Ausübung des Betreueramtes, von deren Notwendigkeit auch das Betreuungsgesetz ausgeht, nicht möglich (BayObLGZ 1992, 151/156; 1993, 323/324; 1995, 35/39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46).

    Es wird in aller Regel eine Aufstellung des Betreuers, in der nicht auch kleinste Zeitabschnitte gesondert berücksichtigt sein müssen, und eine Plausibilitätsprüfung anhand der Handakten ausreichend sein (so auch BayObLGZ 1992, 151/156; Knittel, a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 01.11.2016 - 4 WF 78/16

    Vergütung der Umgangspflegerin vor Bestellung

    Anders als nach der Einheitslösung im Betreuungsrecht, § 1896 I 1 BGB, erfolgt die Bestellung eines Vormunds oder (Umgangs-)Pflegers im Recht der Minderjährigen in einem mehrstufigen, geteilten Verfahren: Zunächst ist seitens des Familiengerichts überhaupt über die Einrichtung einer Vormundschaft oder (Umgangs-)Pflegschaft zu befinden, so dann hat die Auswahl einer Person als Vormund/Pfleger zu erfolgen, letztlich geschieht die Bestellung der ausgewählten Person, §(§ 1684 III, 1915,) 1789 BGB mittels Hoheitsaktes (BayObLGZ 1992, 151-156).

    Von dieser Grundannahme scheint es dem Senat geboten, in Anlehnung an OLG Hamm, FamRZ 2014, 672, auch schon BayObLGZ 1992, 151-156) dahingehend eine Abweichung zuzulassen, als die Umgangspflegerin im Zuge der Übermittlung des Auswahlbeschlusses vom 31.07.2015 am 05. bzw. 07.08.2016 Vorbereitungs- und zwischen 08.08.2015 und 28.11.2015 Ausführungstätigkeiten entfaltete.

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufspfleger bringen (BayObLGZ 1992, 151; BayObLG Rpfleger 1992, 297/298; BayObLG JurBüro 1993, 49/50 Senatsbeschlüsse vom 18.3.1993 Report BayObLG 1993, 46 [LS]; und vom 1.4.1993 3Z BR 43/93; vgl. auch Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71/74; Franzen NJW 1993, 438).

    Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufsbetreuer erbringen (vgl. BayObLGZ 1992, 151/154 f. m.w.Nachw.).

    Sie gelten beim vermögenden Betreuten nicht; sie können allenfalls eine Mindestvergütung darstellen, aber die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht nach oben begrenzen (BayObLGZ 1992, 151; 1993, 323/324; ebenso OLG Braunschweig Nds.RPfl. 1994, 46; Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1836 Rn. 18).

  • BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 104/95

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Der Beschwerdeführer als ehemaliger Betreuer ist beschwerdeberechtigt, weil das Landgericht seine Vergütung niedriger festgesetzt hat als von ihm beantragt (§ 29 Abs. 4, § 20 Abs. 1 FGG ; BayObLGZ 1992, 151/152).

    Der Vergütung des als Betreuer eines vermögenden Betreuten bestellten Rechtsanwalts ist dessen Zeitaufwand zugrunde zu legen (BayObLGZ 1992, 151).

    Daneben kommt die Vergütung von Zeitaufwand für das Hilfspersonal nur ausnahmsweise in Betracht (BayObLGZ 1993, 323/324; 1992, 151).

  • OLG Frankfurt, 20.07.1995 - 20 W 245/95

    Mindestvergütung; Vermögender Betreuter; Vereinsbetreuer; Betreuungsverein;

    Amts- und Landgericht haben übersehen, daß die Vergütung nach § 1836 II BGB die Mindestvergütung darstellt, die nur subsidiär in Betracht kommt und die Vergütung nach § 1836 I BGB nicht nach oben begrenzt (BayObLG, Rpfleger 1992, 519 = FamRZ 1992, 854; Senatsbeschlüsse 20 W 308/93 vom 11. März 1994 und 20 W 180/95 vom 11. Juli 1995).

    Soweit diese Grundsätze zunächst nur für den anwaltlichen Berufsbetreuer gelten sollten (BayObLG, Rpfleger 1992, 519; Senatsbeschluß 20 W 145/94 vom 12. April 1994 = FamRZ 1994, 1333), sind sie inzwischen auf den nichtanwaltlichen Berufsbetreuer (BayObLG, MDR 1993, 1209) und mit überzeugender Begründung jetzt auch auf den Vereinsbetreuer (§ 1897 II 1 BGB) ausgedehnt worden (BayObLG, FamRZ 1995, 692).

    Auch wenn sich noch keine allgemein üblichen Stundensätze für die Berufsgruppe der Diplomsozialarbeiter mit Fachhochschulabschluß gebildet haben, kann auch im Hinblick auf die Vergütungen, die anwaltlichen Berufsbetreuern bewilligt werden (BayObLG, Rpfleger 1992, 519: 180,- DM und 200,- DM; OLG Schleswig, JurBüro 1995, 156: 300,- DM), hier nach richterlichem Schätzungsermessen ein Stundensatz von 100,- DM als vertretbar gelten (vgl. BayObLG, FamRZ 1995, 692).

  • OLG Stuttgart, 25.11.2010 - 8 W 460/10

    Nachlasspflegschaft: Erforderlichkeit der Verpflichtung für eine wirksame

    Es ist auch keine Festsetzung der Vergütung nach § 242 BGB für den in Streit stehenden Zeitraum geboten (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 854; LG Münster Beschluss vom 10.8.2009, 5 T 436/09, recherchiert unter Juris; a.A. Brandenburgisches OLG FamRZ 2008, 1480).
  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 176/92

    Unzureichende Ermittlungen des Beschwerdegerichts zur Vergütung des Pflegers -

    Die Vergütung muss über den Ersatz von Unkosten hinaus ein angemessenes Honorar insbesondere dann erbringen, wenn es sich um einen Berufspfleger handelt (vgl. BayObLGZ 1992, 151 m.w.Nachw.).

    Allerdings hätte es nicht eines Nachweises aller und auch kleiner Zeiträume bedurft; das Landgericht hätte jedoch zumindest eine überschlägige Aufstellung über den Zeitaufwand erholen und diese anhand der Handakten des Pflegers auf ihre Plausibilität prüfen müssen (vgl. BayObLGZ 1992, 151, 156).

    (2) Irgendwelche Angaben über die Kostenstruktur der Kanzlei des Pflegers liegen ebensowenig vor wie Feststellungen darüber, ob dieser als Berufsvormund/-pfleger tätig war (vgl. BayObLGZ 1992, 151, 154 f.).

  • BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98

    Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu

    Deshalb kommt eine Vergütung von Büroarbeiten regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BayObLGZ 1992, 151/155 f.), gleichgültig ob sie von Hilfskräften oder vom Betreuer selbst erledigt worden sind.
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Der Beschwerdeführer ist als ehemaliger Betreuer beschwerdeberechtigt, weil er geltend macht, das Landgericht habe seine Vergütung zu niedrig festgesetzt (§ 29 Abs. 4 , § 20 Abs. 1 FGG ; vgl. BayObLGZ 1992, 151, 152).

    Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufsbetreuer bringen (vgl. BayObLGZ 1992, 151, 154 f. m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 28.09.2001 - 16 WF 113/01

    Zu den Voraussetzungen der wirksamen Bestellung eines Umgangspflegers

    Die Bewilligung einer Vergütung für den Pfleger setzt dessen wirksame Bestellung voraus (KGJW 1934, 1581; BayObLG FamRZ 1990, 801; BayObLG FamRZ 1992, 854; MK/Schwab, BGB, 3. Aufl., § 1836 Rn. 7; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 Rn. 8; Staudinger/Engler, Bearbeitung 1990, § 1836 Rn. 10; Soergel/Damrau, BGB, 12. Aufl., § 1836 Rn. 12; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 Rn. 43).

    Allerdings ist in der Vergangenheit in einem Einzelfall Vergütung nach § 1836 BGB trotz Bedenken gegen die Wirksamkeit einer Pflegerbestellung festgesetzt worden (vgl. BayObLG, FamRZ 1992, 854).

  • BayObLG, 24.05.1995 - 1Z BR 35/95

    Vergütung eines Rechtsanwalt als Pfleger

  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92

    Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836

  • BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 105/95

    Wichtiger Grund für Entlassung eines Betreuers

  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

  • OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08

    Betreuervergütung: Anspruch eines ehrenamtlichen Betreuers unter Berücksichtigung

  • BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04

    Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch Mehrheitsbeschluss - Sondervergütung

  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

  • OLG Köln, 04.06.1993 - 2 W 65/93
  • OLG Köln, 19.06.1995 - 16 Wx 74/95

    Vergütungsanspruch eines Betreuers bei vorhandenem Barvermögen des Betreuten

  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 254/98

    Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers

  • OLG Karlsruhe, 25.06.2001 - 11 Wx 30/01

    Wirksamkeit einer Nachlasspflegerbestellung; Rechnungslegungspflicht;

  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95

    Bemessung der Betreuervergütung

  • OLG Köln, 25.07.1997 - 16 Wx 176/97

    Geltendmachung von materiellrechtlichen Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch

  • BayObLG, 07.02.1996 - 3Z BR 319/95

    Zeitaufwand eines Betreuers zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner

  • LG Aachen, 10.07.2000 - 10 XVIII 2383
  • BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 107/98

    Anforderungen an die Vergütung eines Betreuers; Voraussetzungen für die

  • BayObLG, 08.11.1996 - 3Z BR 210/96

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Ermittlung einer angemessenen Vergütung;

  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z BR 40/92

    Laufende Betreuungssache bei Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes

  • KG, 13.03.2001 - 1 W 10448/99

    Umfang einer angemessenen Vergütung für einen anwaltlichen Berufsbetreuer;

  • LG München I, 31.05.1996 - 13 T 2975/96
  • BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 125/95

    Reformatio in peius bei Festsetzung der Betreuervergütung

  • OLG Celle, 05.04.2000 - 15 W 3/00

    Erstattung der Kosten der Hilfskraft eines Berufsbetreuers

  • LG München I, 25.05.1994 - 13 T 947/94
  • KG, 15.08.2005 - 19 WF 122/05

    Umgangspflegschaft: Voraussetzungen des Anspruchs des Umgangspflegers auf

  • OLG Köln, 25.07.1997 - 16 Wx 148/97
  • BayObLG, 26.11.1992 - 3Z BR 114/92

    Vergütung eines Rechtsanwaltes als Pfleger

  • LG Leipzig, 11.08.2005 - 12 T 823/05
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90   

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BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90 (https://dejure.org/1992,5522)
BayObLG, Entscheidung vom 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90 (https://dejure.org/1992,5522)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Mai 1992 - BReg. 1 Z 6/90 (https://dejure.org/1992,5522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzmaßnahmen; Feststellung; Ruhen der elterlichen Sorge; Anordnung einer Vormundschaft; Bestellung; Entlassung; Vormund

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - VII 58/92
  • AG Ebersberg - VII 44/89
  • LG München II - 8 T 1476/89
  • BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1346
  • Rpfleger 1992, 422
  • Rpfleger 1993, 17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90

    Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90
    Ein solcher Fall lag hier vor, denn die Beteiligte zu 1 und ihr nichteheliches Kind sind philippinische Staatsangehörige (Schreiben des Honorarkonsulats der Philippinen vom 29.9.1989; vgl. BayObLGZ 1990, 241/244 m. w. Nachw.).

    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergab sich aus Art. 1 des Übereinkommens über die Zuständigkeit von Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5.10.1961 (BGBl. 1971 II S.217; Minderjährigenschutzabkommen, MSA); denn die Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge gemäß §§ 1705, 1674 Abs. 1 BGB (BayObLGZ 1988, 38/39), die Anordnung einer Vormundschaft (Palandt/Heldrich BGB 51. Aufl. Anhang 1 zu Art. 24 EGBGB Rn. 13), sowie die Bestellung und Entlassung eines Vormunds (BayObLGZ 1990, 241/245) sind Schutzmaßnahmen im Sinn von Art. 1 MSA.

    Art. 2 MSA bestimmt, dass Schutzmaßnahmen aufgrund der Zuständigkeit gemäß Art. 1 MSA nach dem Recht des Staates zu treffen sind, das am Gerichtsort gilt (BayObLGZ 1990, 241/247 m. w. Nachw.).

  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist (BGH NJW 1982, 2505/2506 m.w.Nachw.) oder wenn die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte (BayObLGZ 1982, 52/56).
  • BayObLG, 19.07.1984 - BReg. 1 Z 51/84

    Vorliegen eines Sorgerechtsmissbrauchs der Eltern eines türkischen Kindes;

    Auszug aus BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90
    Bei Fällen mit Auslandsberührung ist dies in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BayObLGZ 1984, 184/188 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90
    Es hat vielmehr zu prüfen, ob sich das Verfahren in der Hauptsache tatsächlich erledigt hat (BayObLGZ 1990, 130/131 f.).
  • BayObLG, 08.02.1988 - BReg. 1a Z 7/88

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei türkischer

    Auszug aus BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergab sich aus Art. 1 des Übereinkommens über die Zuständigkeit von Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5.10.1961 (BGBl. 1971 II S.217; Minderjährigenschutzabkommen, MSA); denn die Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge gemäß §§ 1705, 1674 Abs. 1 BGB (BayObLGZ 1988, 38/39), die Anordnung einer Vormundschaft (Palandt/Heldrich BGB 51. Aufl. Anhang 1 zu Art. 24 EGBGB Rn. 13), sowie die Bestellung und Entlassung eines Vormunds (BayObLGZ 1990, 241/245) sind Schutzmaßnahmen im Sinn von Art. 1 MSA.
  • BayObLG, 16.03.1989 - BReg. 1a Z 48/88

    Ablehnung einer Einwilligung zur Adoption eines Kindes wegen Gefährdung des

    Auszug aus BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90
    Beim Bestehen eines Interessengegensatzes zwischen der als Vormund in Betracht zu ziehenden Person und dem Mündel in einer so wesentlichen Frage wie der Adoption, bei der das Wohl des Kindes uneingeschränkten Vorrang hat (§ 1741 Abs. 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1989, 70/73 f.), kann die Eignung zur Führung der Vormundschaft (§ 1779 Abs. 1 Satz 1 BGB ) fehlen (vgl. BayObLGZ 1958,.244/247; Soergel/Damrau Rn. 5, MünchKomm/Schwab Rn. 5, jeweils zu § 1779 ).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 80/81
    Auszug aus BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist (BGH NJW 1982, 2505/2506 m.w.Nachw.) oder wenn die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte (BayObLGZ 1982, 52/56).
  • BayObLG, 28.07.1978 - BReg. 1 Z 45/78
    Auszug aus BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90
    In diesem auf die Kosten beschränktem Umfang ist die sofortige weitere Beschwerde zulässig geblieben (BayObLGZ 1978, 243/246.).
  • BayObLG, 28.02.1997 - 1Z BR 253/96

    Beschwerde gegen Auswahl des Pflegers nach Ernennung des Ergänzungspflegers -

    Das Bestehen eines Interessengegensatzes zwischen dem Berufenen und dem Kind in einer für den Wirkungskreis des Pflegers wesentlichen Frage ist ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1346, 1348).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.05.1992 - 2Z BR 33/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3024
BayObLG, 14.05.1992 - 2Z BR 33/92 (https://dejure.org/1992,3024)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.1992 - 2Z BR 33/92 (https://dejure.org/1992,3024)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - 2Z BR 33/92 (https://dejure.org/1992,3024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 1, 2; GBO § 12; GBVerf. §§ 23, 28
    Kein Anspruch des Grundstückseigentümers auf Anlegung eines neuen Grundbuchblattes

  • rechtsportal.de

    GBO § 12; GBVerfüg § 23, § 28; GG Art. 1, Art. 2
    Anspruch auf Umschreibung eines Grundbuchblattes, damit ein gelöschter Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerk oder eine gelöschte Zwangssicherungshypothek nicht mehr ersichtlich ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bamberg - 3 T 2/92
  • BayObLG, 14.05.1992 - 2Z BR 33/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 475
  • MDR 1992, 1000
  • Rpfleger 1992, 422
  • Rpfleger 1992, 513
  • BayObLGZ 1992, 127
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.07.1988 - 1 BvR 109/85

    Schuldnerverzeichnis - Eintragung - Vorzeitige Löschung - Konkursverfahren -

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - 2Z BR 33/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichte (BVerfGE 65.1 ff. und Rpfleger 1989, 121 f.) ist dieses Recht nicht schrankenlos gewährleistet.

    Die früheren Eintragungen bleiben auch nach ihrer Löschung bedeutsam, vor allem für einen möglichen Kreditgeber des Grundstückseigentümers; sie dienen damit weiterhin dem Schutz des Rechtsverkehrs (vgl. BVerfG Rpfleger 1989, 121; OLG Düsseldorf RPfleger 1987, 409).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - 2Z BR 33/92
    Auch das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 ff.) gibt jedenfalls für den Normalfall keinen Anlass, weitere Umschreibungstatbestände zu schaffen und dem Beteiligten einen Anspruch auf Umschreibung einzuräumen.
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1987 - 3 Wx 144/87
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - 2Z BR 33/92
    Die früheren Eintragungen bleiben auch nach ihrer Löschung bedeutsam, vor allem für einen möglichen Kreditgeber des Grundstückseigentümers; sie dienen damit weiterhin dem Schutz des Rechtsverkehrs (vgl. BVerfG Rpfleger 1989, 121; OLG Düsseldorf RPfleger 1987, 409).
  • OLG Schleswig, 27.09.1989 - 2 W 82/88
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - 2Z BR 33/92
    Der Senat hat nicht zu entscheiden, ob die Rechtslage anders zu beurteilen ist, wenn ein gelöschter Zwangsvermerk oder die gelöschte Zwangssicherungshypothek unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eingetragen worden ist (so OLG Frankfurt NJW 1988, 976/977; vgl. auch OLG Schleswig Rpfleger 1990, 203) oder ob der betroffene Grundstückseigentümer die Umschreibung verlangen kann, wenn seit der Löschung eine bestimmte Zeit vergangen ist (so Böhringer Rpfleger 1989, 309/312 f., der in Analogie zu § 107 Abs. 2 Satz 3 KO , § 915 Abs. 2 ZPO und § 17 Abs. 5 AktO eine Frist von fünf Jahren vorschlägt).
  • LG Bonn, 20.01.1988 - 5 T 1/88

    Kein Anspruch auf Bereinigung des Grundbuchs bei Eintragung zwischenzeitlich

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - 2Z BR 33/92
    Diese Auffassung wird für den Normalfall (d.h. für den Fall, dass die Eintragung ordnungsgemäß, ohne Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen wurde) in der Rechtsprechung einhellig und in der Literatur teilweise vertreten (OLG Düsseldorf Rpfleger 1987, 409 ; LG Koblenz Beschluss vom 1.8.-1983 4 T 409/83; LG Köln MittRhNotK 1984, 247; LG Bonn Rpfleger 1988, 311/312; Horber/Demharter § 3 Anm.5 c; Haegele/Schöner/Stöber GBR 9.Aufl. Rn. 613 a; einschränkend KEHE/Eickmann GBR § 28 GBVerf. Rn. 3; Steiner/Hagemann ZVG 7.Aufl. § 19 Rn. 20; Vollkommer Rpfleger 1982, 1/2; Böhringer Rpfleger 1989, 309/312 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.11.1986 - 20 W 412/86
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1992 - 2Z BR 33/92
    Der Senat hat nicht zu entscheiden, ob die Rechtslage anders zu beurteilen ist, wenn ein gelöschter Zwangsvermerk oder die gelöschte Zwangssicherungshypothek unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eingetragen worden ist (so OLG Frankfurt NJW 1988, 976/977; vgl. auch OLG Schleswig Rpfleger 1990, 203) oder ob der betroffene Grundstückseigentümer die Umschreibung verlangen kann, wenn seit der Löschung eine bestimmte Zeit vergangen ist (so Böhringer Rpfleger 1989, 309/312 f., der in Analogie zu § 107 Abs. 2 Satz 3 KO , § 915 Abs. 2 ZPO und § 17 Abs. 5 AktO eine Frist von fünf Jahren vorschlägt).
  • BGH, 21.09.2023 - V ZB 17/22

    Kein Anspruch des Grundeigentümers auf Umschreibung des Grundbuchs nach Löschung

    c) Nach der Gegenauffassung, der auch das Beschwerdegericht folgt, besteht in diesen Fällen kein Umschreibungsanspruch des von der Eintragung Betroffenen (vgl. BayObLGZ 1992, 127, 129 f.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2017, 100, 101 f.; FGPrax 1997, 83; NJW 1988, 975 f.; OLG Köln, FGPrax 2015, 249, 250; OLG München, NJOZ 2014, 687; OLG Naumburg, FGPrax 2014, 54 f.; OLG Celle, NJOZ 2013, 764; BeckOK GBO/Zeiser [1.8.2023], GBV Rn. 28b; BeckOK GBO/Wilsch [1.8.2023], § 12 Rn. 102; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 3 Rn. 12; Lemke/Schneider, GBO, 3. Aufl., § 12 Rn. 20; Meikel/Schneider, GBV, 11. Aufl., § 28 Rn. 11 ff.; Depré/Cranshaw, ZVG, 2. Aufl., § 19 Rn. 2; Hintzen in: Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 16. Aufl., § 19 Rn. 3; Stein/Jonas/Bartels, ZPO, 23. Aufl., § 868 Rn. 9; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 613a ; Wilhelm, Sachenrecht, 7. Aufl., Rn. 563; Wilsch, FGPrax 2017, 100, 102; Heinze, ZfIR 2013, 375, 376).

    Dem mit einer Umschreibung verbundenen erheblichen zusätzlichen Arbeits- und Verwaltungsaufwand für die Grundbuchämter stünde kein erheblicher Nutzen für den von einer Zwangseintragung Betroffenen gegenüber (vgl. BayObLGZ 1992, 127, 130 f.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2017, 100, 102; FGPrax 1997, 83; NJW 1988, 975, 976; OLG Köln, FGPrax 2015, 249, 250; OLG München, NJOZ 2014, 687; OLG Naumburg, FGPrax 2014, 54 f.).

    Während das Grundbuch keine Offenlegung und Auskunft über Vermögensverhältnisse des eingetragenen Eigentümers bezweckt, sondern Auskunft über alle gegenwärtigen und vergangenen Rechtsverhältnisse an dem Grundstück gibt, soll anhand des Schuldnerverzeichnisses die Kreditwürdigkeit eines Schuldners beurteilt werden können (vgl. BayObLGZ 1992, 127, 131; OLG Naumburg, FGPrax 2014, 54, 55; Wilsch, FGPrax 2017, 100, 102).

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Wx 297/16

    Recht des Eigentümers auf Umschreibung eines Grundbuchblatts mit dem Ziel der

    Dem steht die wohl überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur gegenüber, wonach im Regelfall einer ordnungsgemäßen Eintragung eine Umschreibung auf ein neues Grundbuchblatt grundsätzlich nicht in Betracht kommt, sondern allenfalls dann zulässig sei, wenn die in Rede stehende Zwangseintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eingetragen wurde und dadurch schutzwürdige Interessen des Betroffenen verletzt wurden (vgl. OLG Köln FGPrax 2015, 249 [12]; OLG Sachsen-Anhalt FGPrax 2014, 54 [13] und FGPrax 2013, 106; OLG Celle FGPrax 2013, 146 [4]; OLG Jena NJOZ 2013, 922; BayObLG NJW-RR 1993, 475 - offengelassen; OLG Frankfurt NJW 1988, 976; Demharter, Grundbuchordnung, 30. Aufl., § 3, Rdz. 12 m.w.N.; Keller/Munzig-Eickmann Grundbuchrecht, 7. Aufl. 2015, § 28 GBV, Rdz. 3; Schöner/Stöber, HRP Grundbuchrecht, 15. Aufl., 2013, Rdz. 613a; Wilsch, in BeckOK GBO, § 12, Rdz. 102; Heinze ZfIR 2013, 375).

    Das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Art. 1 Abs. 1 und 2, 2 Abs. 1 GG abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG NJW 1984, 422) besteht gerade nicht schrankenlos, Der Einzelne muss Einschränkungen dieses seines Rechts im überwiegenden Allgemeininteresse, auf gesetzlicher Grundlage und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Gebots der Normenklarheit hinnehmen (BVerfG NJW 1988, 3009; BayObLG NJW-RR 1993, 475).

  • KG, 05.04.2022 - 1 W 349/21

    Anspruch eines Grundstückseigentümer auf Umschreibung des Grundbuchblatts nach

    Der Grundstückseigentümer hat nach der Löschung von Zwangseintragungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2017 - I-3 Wx 297/16, FGPrax 2017, 100; OLG Köln, Beschluss vom 14. August 2015 - I-2 Wx 166/15, FGPrax 2015, 249; OLG Naumburg, Beschluss vom 2. August 2013 - 12 Wx 9/13, FGPrax 2014, 54; OLG München, Beschluss vom 5. November 2013, 34 Wx 388/13, NJOZ 2014, 687; OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 4 W 12/13, FGPrax 2013, 146 und BayObLG, Beschluss vom 14. Mai 1992 - 2Z BR 33/92, NJW-RR 1993, 475).(Rn.14).

    Diese Ansicht hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung hingegen nicht durchsetzen können (OLG Düsseldorf, FGPrax 2017, 100, 101; OLG Köln, FGPrax 2015, 249, 250; OLG Naumburg, FGPrax 2014, 54; OLG München, NJOZ 2014, 687; OLG Celle, FGPrax 2013, 146, 147; BayObLG, NJW-RR 1993, 475).

  • OLG Naumburg, 28.11.2012 - 12 Wx 31/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Zulässigkeit der Fassungsbeschwerde; Löschung von

    Der Beteiligten steht darüber hinaus auch kein über die Fälle des § 28 GBO hinausgehender Anspruch auf eine Blattumschreibung (sog. "Grundbuchwäsche") allein zu dem Zweck zu, die gelöschten Vermerke im Grundbuch zu beseitigen (z. B. OLG Düsseldorf Rpfleger 1987, 409; BayObLG Rpfleger 1992, 513; Böttcher in Meikel, GBO, Rdn. 6 zu § 28 GBV; Demharter, GBO, Rdn. 12 zu § 3 GBO).

    Auch das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung gibt für den Normalfall keinen Anlass, weitergehende Umschreibungstatbestände zu schaffen und dem Beteiligten einen Anspruch auf Blattumschreibung einzuräumen (z. B. BayObLG Rpfleger 1992, 513).

  • OLG München, 05.11.2013 - 34 Wx 388/13

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts nach Löschung

    c) Der Senat schließt sich aus diesen Gründen der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung an (siehe BayObLGZ 1992, 127; OLG Celle FGPrax 2013, 146; OLG Düsseldorf NJW 1988, 975; Demharter GBO 28. Aufl. § 3 Rn. 12; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 613 a).
  • OLG Celle, 21.01.2013 - 4 W 12/13

    Rechte des Grundstückseigentümers nach Löschung einer Zwangssicherungshypothek;

    Aus diesen Überlegungen heraus verneint deshalb für den Fall, dass wie hier die gelöschte Eintragung ihrerseits ursprünglich rechtmäßig erfolgt war, die Rechtsprechung auch - soweit ersichtlich einhellig - einen Anspruch des Beteiligten auf Grundbuchumschreibung nach erfolgter Löschung einer Zwangseintragung (BayObLG MDR 1992, 1000; OLG Düsseldorf NJW 1988, 975; LG Bonn Rpfleger 88, 311; LG Köln MittRHNotK 84, 247; LG Krefeld Rpfleger 92, 473).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1992 - 3 Wx 70/92

    Zur Ermittlung der Ein-Hektar-Grenze bei der Genehmigung nach dem

    5. Grundbuchrecht - Kein Anspruch des Grundstückseigentümers auf Anlegung eines neuen Grundbuchblattes (BayObLG, Beschluß vom 14.5.1992 -2 Z BR 33/92 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) GG Art. 1; 2 GBO§ 12 GBVerf. §§ 23; 28 1. Der Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Umschreibung seines Grundbuchblatts, damit ein gelöschter Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerk oder eine gelöschte Zwangssicherungshypothek aus dem Grundbuch nicht mehr ersichtlich ist.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.04.1992 - 1Z BR 27/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2298
BayObLG, 14.04.1992 - 1Z BR 27/92 (https://dejure.org/1992,2298)
BayObLG, Entscheidung vom 14.04.1992 - 1Z BR 27/92 (https://dejure.org/1992,2298)
BayObLG, Entscheidung vom 14. April 1992 - 1Z BR 27/92 (https://dejure.org/1992,2298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Besondere Gründe; Unbestimmter Rechtsbegriff; Tiefgreifende Entfremdung; Gerichtliche Abänderung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1612 Abs. 2 Satz 2
    Änderung der Unterhaltsbestimmung für ein volljähriges Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1612
    Änderung der Unterhaltsbestimmung für ein volljähriges Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1219
  • FamRZ 1992, 1219 (Ls.)
  • Rpfleger 1992, 422
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.03.1990 - BReg. 1a Z 41/89

    Unterhaltsgewährung; Unterhaltsbestimmung; Undurchführbar; Änderungsentscheidung;

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1992 - 1Z BR 27/92
    Hierin kann zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1977, 22/25 f.; BayObLG FamRZ 1979, 950/951; 1985, 513/515; 1987, 1298/1300; 1990, 905/907), ein besonderer Grund vorliegen, der eine Änderungsentscheidung rechtfertigt (vgl. auch MünchKomm/Köhler BGB 2.Aufl. Rn. 35, Palandt/Diederichsen BGB 51.Aufl. Rn. 19, Soergel/Häberle Rn. 15, BGB - RGRK/Mutschler 12.Aufl. Rn. 21, Erman/Küchenhoff BGB 8.Aufl. Rn.4, jeweils zu § 1612).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird der Regelwert von 5000 DM zugrundegelegt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 905/907 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 23.09.1987 - BReg. 1 Z 35/87
    Auszug aus BayObLG, 14.04.1992 - 1Z BR 27/92
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der besonderen Gründe ist vom Gericht der weiteren Beschwerde dahingehend nachzuprüfen, ob die vom Beschwerdegericht festgestellten Tatsachen in ihrer Gesamtheit richtig bewertet sind und den Rechtsbegriff ausfüllen (BayObLG FamRZ 1987, 1298/1299 m.w.Nachw.).

    Hierin kann zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1977, 22/25 f.; BayObLG FamRZ 1979, 950/951; 1985, 513/515; 1987, 1298/1300; 1990, 905/907), ein besonderer Grund vorliegen, der eine Änderungsentscheidung rechtfertigt (vgl. auch MünchKomm/Köhler BGB 2.Aufl. Rn. 35, Palandt/Diederichsen BGB 51.Aufl. Rn. 19, Soergel/Häberle Rn. 15, BGB - RGRK/Mutschler 12.Aufl. Rn. 21, Erman/Küchenhoff BGB 8.Aufl. Rn.4, jeweils zu § 1612).

  • BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1 Z 6/91

    Änderung; Elterliche Bestimmung; Ausnahme; Besonderen Gründe; Voraussetzungen;

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1992 - 1Z BR 27/92
    Die festgestellten Tatsachen rechtfertigen jedoch nicht die Annahme besonderer Gründe im Sinn dieser Vorschrift (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Senats zuletzt BayObLG FamRZ 1991, 1224 f. m.w.Nachw.).

    Daß eine solche Entfremdung für sich allein nicht ausreicht, hat der Senat in seinem Beschluß vom 5.3.1991 (FamRZ 1991, 1224/1225) dargelegt.

  • KG, 09.01.1990 - 1 W 6225/89

    Unterhalt; Änderung; Kind; Aufenthalt; Elternteil; Zerwürfnis; Streit; Verhältnis

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1992 - 1Z BR 27/92
    Zwar kommt es nicht auf ein Verschulden der Beteiligten an (vgl. KG FamRZ 1990, 791/792).
  • BayObLG, 20.07.1989 - BReg. 1a Z 3/89

    Antrag; Kind; Änderung; Elterliche Bestimmung; Naturalunterhalt;

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1992 - 1Z BR 27/92
    Ob diese auch einer Zustimmung der Mutter bedurft hätte, ob eine solche erklärt worden war und ob die Bestimmung andernfalls unwirksam sein könnte mit der Folge des Anspruchs auf Zahlung einer Geldrente gemäß § 1612 Abs. 1 Satz 1 BGB , ist nicht im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren zu entscheiden, sondern vom Prozeßgericht im Unterhaltsrechtsstreit (vgl. BayObLGZ 1989, 315/316 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 08.02.1977 - BReg. 1 Z 145/76
    Auszug aus BayObLG, 14.04.1992 - 1Z BR 27/92
    Hierin kann zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1977, 22/25 f.; BayObLG FamRZ 1979, 950/951; 1985, 513/515; 1987, 1298/1300; 1990, 905/907), ein besonderer Grund vorliegen, der eine Änderungsentscheidung rechtfertigt (vgl. auch MünchKomm/Köhler BGB 2.Aufl. Rn. 35, Palandt/Diederichsen BGB 51.Aufl. Rn. 19, Soergel/Häberle Rn. 15, BGB - RGRK/Mutschler 12.Aufl. Rn. 21, Erman/Küchenhoff BGB 8.Aufl. Rn.4, jeweils zu § 1612).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 ZB 1/20

    Richterliche Anordnung der Datenerhebung durch längerfristige Observation und den

    In Fällen, in denen eine individuelle Beurteilung nicht typisierbarer Einzelfälle, die Beurteilung persönlicher Eigenschaften und Fähigkeiten, eine Prognose oder eine aus sonstigen besonderen Gründen nicht über den Einzelfall hinaus verallgemeinerungsfähige Entscheidung erforderlich ist, steht dem Tatrichter allerdings ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17, juris Rn. 13; vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15, NJW-RR 2016, 1 Rn. 18; BayObLG, Beschlüsse vom 22. November 1995 - 3Z BR 230/95, juris Rn. 12; vom 14. April 1992 - 1Z Berufung 27/92, NJW-RR 1992, 1219, 1220; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 4. Aufl., § 72 Rn. 16; Bahrenfuss/Joachim, FamFG, 3. Aufl., § 72 Rn. 9; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 72 Rn. 17 ff.; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 72 Rn. 15.1; Schulte-Bunert/Weinreich/Roßmann, FamFG, 6. Aufl., § 72 Rn. 16).

    Aufgrund der durch den vorgenannten Rechtsfehler entfallenden Bindungswirkung ist der Senat dabei zu einer eigenen Würdigung und Gewichtung der durch das Oberlandesgericht festgestellten Tatsachen berechtigt (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1993 - V ZR 234/91, BGHZ 122, 308, 316; BayObLG, Beschluss vom 14. April 1992 - 1Z BR 27/92, NJW-RR 1992, 1219, 1220; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 74 Rn. 30, 69).

  • BayObLG, 14.12.1994 - 1Z BR 146/94

    Vormundschaftsgerichtliche Änderung der Art der Unterhaltsgewährung auf Antrag

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der besonderen Gründe ist vom Gericht der weiteren Beschwerde dahin nachzuprüfen, ob die vom Beschwerdegericht festgestellten Tatsachen in ihrer Gesamtheit richtig bewertet sind und den Rechtsbegriff ausfüllen (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1219 ).

    Nach seiner ständigen Rechtsprechung kann eine tiefgreifende Entfremdung zwischen Eltern und Kind als besonderer Grund im Sinn des § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB angesehen werden (vgl. zuletzt BayObLG NJW-RR 1992, 1219 m.w.Nachw.).

    Da die Feststellungslast für derartige Gründe die Antragstellerin trifft (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1219/1220; Soergel/Häberle BGB 12. Aufl. § 1612 Rn. 18), muß ihre Beschwerde gegen den Beschluß des Vormundschaftsgerichts insgesamt zurückgewiesen werden, wodurch die ihren Antrag zurückweisende Entscheidung wiederhergestellt wird (vgl. Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 65).

  • OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96

    Barunterhalt statt Unterhaltsgewährung in Form von Unterkunft, Verpflegung und

    Die in § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB enthaltene Voraussetzung der besonderen Gründe ist als unbestimmter Rechtsbegriff vom Senat als Gericht der weiteren Beschwerde nur dahin gehend nachzuprüfen, ob die vom Beschwerdegericht festgestellten Tatsachen in ihrer Gesamtheit richtig bewertet sind und ob sie den Rechtsbegriff ausfüllen (BayObLG NJW-RR 1992, 1219; NJW-RR 1995, 1093; Keidel/Kuntze/Winkler FGG, 13. Aufl., § 27 Rdnr. 30 m.w.N.).

    1988, 527; BayObLG NJW-RR 1992, 1219; 1995, 1093; KG FamRZ 1990, 791 ff.; OLG Celle …

  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 362/01

    Beseitigung von Mehrstimmrechten durch Beschluss der Hauptversammlung -

    In Antragsverfahren der hier vorliegenden Art trägt jeder Beteiligte unabhängig von seiner Stellung im Verfahren nach Maßgabe des materiellen Rechts die Feststellungslast für die Tatsachen, die das von ihm beanspruchte Recht begründen (BayObLG NJW-RR 1992, 1219; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 12 Rn. 191; Keidel/Schmidt § 15 Rn. 66; Bassenge u.a. aaO).
  • BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 274/96
    Sie begründet aber eine Feststellungslast, aus der sich ergibt, zu wessen Nachteil die Nichtaufklärbarkeit einer entscheidungserheblichen Tatsache geht (vgl. BayObLG FamRZ 85, 837 u. NJW-RR 1992, 1219/1220; KG aaO; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 12 FGG Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.02.1992 - 1Z BR 10/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3161
BayObLG, 26.02.1992 - 1Z BR 10/92 (https://dejure.org/1992,3161)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.1992 - 1Z BR 10/92 (https://dejure.org/1992,3161)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 1Z BR 10/92 (https://dejure.org/1992,3161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kindesmissbrauch; Beeinträchtigung; Kindeswohl; Einschreiten; Rechtfertigung; Schutz; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Elternrecht; Vormundschaftsgericht; Maßnahmen; Bedürfnis; Glaubhaftmachung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 197
  • NJW 1992, 1971
  • Rpfleger 1992, 422
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 08.12.1994 - 1Z BR 147/94

    Entziehung elterlicher Rechte bei Gefährdung des Kindeswohls

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Weg der vorläufigen Anordnung ergehen können (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971/1972; Palandt/Diederichsen § 1666 Rn. 24).

    Im Beschwerdeverfahren hatte die Kammer als zweite Tatsacheninstanz selbst zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die als vorläufige Anordnung getroffene Maßnahme des Vormundschaftsgerichts im Zeitpunkt ihrer Entscheidung noch vorlagen (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971, 1972).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann daher über das Rechtsmittel gegen den Beschluß des Vormundschaftsgerichts unmittelbar entscheiden (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971, 1972).

  • BayObLG, 08.09.1994 - 1Z BR 121/94

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch vorläufige Anordnung

    a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Weg der vorläufigen Anordnung ergehen können (BayObLG NJW 1992, 1971/1972; Palandt/Diederichsen BGB 53. Aufl. § 1666 Rn. 24).

    Die ein Eingreifen gemäß § 1666 BGB rechtfertigenden Tatsachen bedürfen nicht des vollen Beweises; es genügt vielmehr, daß sie glaubhaft gemacht sind (vgl. BayObLGZ 1990, 63/66 m.w.Nachw.; BayObLG NJW 1992, 1971/1972).

  • BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    a) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Wege der vorläufigen Anordnung ergehen können (BayObLG NJW 1992, 1971/1972; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1666 Rn. 24).
  • OLG Köln, 05.01.1996 - 16 Wx 5/96

    Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern

    Die Voraussetzungen für die Dringlichkeit einer vorläufigen Maßnahme müssen nur in dem für die Glaubhaftmachung erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit (vgl. § 294 ZPO) vorliegen, so daß eine erschöpfende Sachaufklärung nicht erforderlich ist (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971, 1972).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1997 - L 3 J 199/96

    Rentenversicherung

    Zu bedenken ist aber, daß Verdachtsgründe, die bei ihrem erstmaligen Bekanntwerden ein vormundschaftgerichtliches Eingreifen möglicherweise rechtfertigen können, im weiteren Verlauf des Verfahrens an Überzeugungskraft und Gewicht verlieren können, wenn sie durch weitere Ermittlungen nicht eine zusätzliche Bestätigung finden (vgl. Bayerisches Oberlandesgericht Beschluss vom 26. Februar 1992 - 1 ZBR 10/92 in NJW 1992, 1971).
  • BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98

    Entziehung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung durch vorläufige Anordnung

    b) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Weg der vorläufigen Anordnung ergehen können (BayObLG NJW 1992, 1971/1972; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1666 Rn. 24).
  • BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts der Zuführung zur

    a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Wege der vorläufigen Anordnung ergehen können (BayObLG NJW 1992, 1971/1972; Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1666 Rn. 24).
  • BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96

    Voraussetzungen für ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts im Wege der

    Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlaß einer vorläufigen Anordnung zu diesem Zeitpunkt (noch) vorliegen (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971 /1972 und NJW-RR 1995, 326 /327; ferner Senatsbeschluß vom 8.12.1994 Az. 1Z BR 147/94).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.03.1992 - 1Z BR 30/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6289
BayObLG, 24.03.1992 - 1Z BR 30/92 (https://dejure.org/1992,6289)
BayObLG, Entscheidung vom 24.03.1992 - 1Z BR 30/92 (https://dejure.org/1992,6289)
BayObLG, Entscheidung vom 24. März 1992 - 1Z BR 30/92 (https://dejure.org/1992,6289)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1212 (Ls.)
  • Rpfleger 1992, 422
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.03.1992 - BReg. 1 Z 22/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8256
BayObLG, 23.03.1992 - BReg. 1 Z 22/91 (https://dejure.org/1992,8256)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.1992 - BReg. 1 Z 22/91 (https://dejure.org/1992,8256)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 1992 - BReg. 1 Z 22/91 (https://dejure.org/1992,8256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Erding - XVI 7/90
  • LG München II - 2 T 1779/90
  • BayObLG, 23.03.1992 - BReg. 1 Z 22/91

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 422
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 68/87

    Aufhebung eines Annahmeverhältnisses zu einem volljährigen Kind

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1992 - BReg. 1 Z 22/91
    a) Da die Aufhebung des zu der volljährigen Beteiligten zu 1 begründeten Annahmeverhältnisses gemäß § 1771 Satz 1 BGB mangels beiderseitiger Anträge der Beteiligten nicht in Betracht kommt (vgl. BGHZ 103, 12/15), könnte es nur in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des § 1760 Abs. 1 bis 5 BGB aufgehoben werden (§ 1771 Satz 2 BGB ).
  • KG, 06.02.1987 - 1 W 5646/85
    Auszug aus BayObLG, 23.03.1992 - BReg. 1 Z 22/91
    b) Zutreffend geht das Landgericht ebenso wie das Vormundschaftsgericht davon aus, dass ein auf § 1760 Abs. 2 Buchst. c BGB gestützter Aufhebungsantrag gemäß § 1762 Abs. 2 Satz 2 Buchst. b BGB innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung gestellt werden muß, denn diese Vorschrift gilt wegen § 1767 Abs. 2 BGB auch für die Volljährigenadoption (vgl. KG FamRZ 1987, 635 ; BGB -RGRK/Dickescheid 12.Aufl. Rn. 12, Staudinger/Frank BGB 12.Aufl. Rn. 16,.jeweils zu § 1771).
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