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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15   

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https://dejure.org/2016,9311
LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15 (https://dejure.org/2016,9311)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.03.2016 - 5 Sa 313/15 (https://dejure.org/2016,9311)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. März 2016 - 5 Sa 313/15 (https://dejure.org/2016,9311)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 314 Abs 2 BGB, § 9 KSchG
    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Schmerzensgeld

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 64 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, §§ 9, 10 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 9 Abs. 2 KSchG, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 10 Abs. 1 KSchG, § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 278 Satz 1 BGB, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1, 100 Abs. 4 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei widerrechtlicher Drohung der Prozessbevollmächtigten des Arbeitnehmers gegenüber Vorständen der Konzernmutter mit Presseveröffentlichung zur Auseinandersetzung mit der Arbeitgeberin

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Auflösungsantrag nach Drohung mit Presse - Schmerzensgeld wegen Isolation

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Auflösungsantrag nach Drohung mit Presse - Schmerzensgeld wegen Isolation

  • Betriebs-Berater

    Anwaltliche Drohung mit der Einschaltung der Presse kann zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG führen

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Auflösungsantrag bei Vertrauensverlust: Landesarbeitsgericht Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösungsantrag; Drohung; Persönlichkeitsrecht; Presseveröffentlichung; Schmerzensgeld; Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2
    Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei widerrechtlicher Drohung der Prozessbevollmächtigten des Arbeitnehmers gegenüber Vorständen der Konzernmutter mit Presseveröffentlichung zur Auseinandersetzung mit der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2036
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • ArbG Koblenz, 30.04.2015 - 5 Ca 2268/14
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15
    Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30.04.2015, Az. 5 Ca 2268/14, teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30.04.2015, Az. 5 Ca 2268/14, abzuändern und die Klage vollständig abzuweisen,.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30.04.2015, Az. 5 Ca 2268/14, teilweise abzuändern und die Klage gegen ihn vollständig abzuweisen,.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30.04.2015, Az. 5 Ca 2268/14, teilweise abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, ihm ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld, das für den Fall der Säumnis beziffert wird auf weitere EUR 1.000,00 zzgl.

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15
    Einer Abmahnung bedarf es nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich -auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24 mwN, Juris).

    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (vgl. BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 60, Juris).

    Diese Drohung gegenüber der Konzernmutter mit Unannehmlichkeiten in der Öffentlichkeit - und zwar durch die Information der Presse - hat die Grundlage für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien entfallen lassen (vgl. zur Androhung von Presseveröffentlichungen BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 36 mwN, Juris; BAG 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 20 mwN - NZA 2014, 1258; KR-Fischmeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 408).

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15
    Dass allerdings auch die während des Kündigungsschutzprozesses auftretenden Spannungen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen können, ist dem Gesetz nicht fremd (vgl. BAG 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 28 mwN, NZA 2010, 1123; BAG 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 10 mwN, NJW 2010, 3798).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass gerade Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (vgl. BAG 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, aaO).

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15
    Dass allerdings auch die während des Kündigungsschutzprozesses auftretenden Spannungen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen können, ist dem Gesetz nicht fremd (vgl. BAG 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 28 mwN, NZA 2010, 1123; BAG 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 10 mwN, NJW 2010, 3798).

    Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn er sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (vgl. BAG 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 11, mwN, aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 SaGa 7/14

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung bzw. Freistellung - unzulässige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15
    Das Arbeitsgericht Koblenz hat die Anträge mit Urteil vom 25.09.2014 abgewiesen, das LAG hat die Berufung mit Urteil vom 26.02.2015 (5 SaGa 7/14 - Juris) als unzulässig verworfen.

    Sein Eilantrag auf Weiterbeschäftigung als Fertigungsleiter sei sowohl vom Arbeitsgericht (5 Ga 60/14) als auch vom Landesarbeitsgericht (5 SaGa 7/14) abgelehnt worden.

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15
    Außerdem soll sie der Prävention dienen (vgl. zuletzt BAG 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 14 mwN, NZA 2015, 994).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15
    Zwar sind auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - NZA 2008, 693).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15
    Diese Drohung gegenüber der Konzernmutter mit Unannehmlichkeiten in der Öffentlichkeit - und zwar durch die Information der Presse - hat die Grundlage für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien entfallen lassen (vgl. zur Androhung von Presseveröffentlichungen BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 36 mwN, Juris; BAG 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 20 mwN - NZA 2014, 1258; KR-Fischmeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 408).
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15
    Es ist nicht allgemein unzulässig, mit einem privaten Rechtsstreit an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn interne Einigungsversuche scheitern (vgl. BGH 19.04.2005 - X ZR 15/04 - Rn. 30 ff, NJW 2005, 2766).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15
    Es umfasst auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (vgl. BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 19).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13

    Versetzungsvorbehalt - Schmerzensgeld wegen Nichtbeschäftigung

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